Fachbeiträge & Kommentare zu E-Bilanz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 10. Grenzen des Instruments: 999 Zeichen, Komplexität und Ausweichstrategie

Die soeben gegebene Empfehlung führt zu der Frage nach den Limitationen bei der Verwendung des qualifizierten Freitextfelds. Es erscheint fraglich, ob es für den Steuerpflichtigen möglich ist, hinsichtlich der von der Verwaltungsmeinung abweichenden Rechtsauffassung alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer ma...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 129 AO: Offenbare Unrichtigkeit bei fehlerhaften Angaben zum Einlagekonto

Ursprünglich hatte die klagende GmbH eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben in der das Einlagekonto auf den 31.12.2022 mit 0 EUR angegeben war. Die aufgrund dieser Erklärung erlassenen Bescheide wurden bestandskräftig. Am 9.8.2024 beantragte die GmbH unter Berufung auf einen Kapitalerhöhungsbeschluss vom 16.12.2020 die Änderung der Bescheide gem. §§ 27, 28 Abs. 1 S. 3 KS...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Anhang und... / 8 E-Bilanz

Von den handelsrechtlichen Pflichten in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss etc. zu unterscheiden ist die aus § 5b EStG resultierende Verpflichtung von GmbHs, "E-Bilanzen" beim Finanzamt einzureichen. Der Begriff "E-Bilanz" steht für die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzverwaltung. Hierzu sind sämtliche GmbHs unabhängi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.100 Steuerbilanz

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Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Personengesellschaft

Borgmeier/Thiel, FR 2025, 984-986, AfA-Bemessungsgrundlage nach Entprägung einer Personengesellschaft und rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO) – Anmerkung zu BFH, Urt. v. 3.6.2025 – IX R 18/24, FR 2025, 1004, FR 21/2025, S. 984; Eggert, Besonderheiten des Anhangs vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7 Besonderheiten des Anlagevermögens in der E-Bilanz

Rz. 54 Nach § 5b EStG besteht für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Herzstück der E-Bilanz bildet die Taxonomie, die gem. § 5b EStG als amtlich vorgeschriebener Daten...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3.1 Ausweis

Rz. 73 Bei den Finanzanlagen ist die Übermittlung der in Kerntaxonomie 6.9 Zeile 160–306 aufgeführten Positionen zwingend erforderlich. Auch im Bereich der Finanzanlagen sieht die Taxonomie der E-Bilanz eine Vielzahl an angabepflichtigen Positionen vor, die der HGB-Gesetzgeber von den Bilanzierenden nicht verlangt. Entgegen den Vorgaben des HGB muss zudem bei den Anteilen an ...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 71 Entgegen den Vorschriften des HGB sieht die Kerntaxonomie der E-Bilanz einen stärker differenzierten Ausweis der Sachanlagen vor. Der undifferenzierte Ausweis des HGB wird dafür kritisiert, dass eine Analyse aus externer Sicht nur schwer möglich ist.[1] Nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 A. II. HGB müssen die Unternehmen lediglich die Unterpositionen "G...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 65 Inhaltlich verlangt § 5b EStG die Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder einer Steuerbilanz. Abb. 1: Alternative Übermittlungsmethoden Aus diesem Grund finden sich in den Taxonomien auch Positionen, die steuerrechtlich nicht ansatzfähig sind, wie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte gem. § 5 Abs. 2 EStG,...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2.1 Ausweis

Rz. 68 Im Bereich der Sachanlagen sind die in den Zeilen 92-159 der Kerntaxonomie 6.9 genannten Positionen zu übermitteln. Rz. 69 Bei dem Feld "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Grund und Boden-Anteil bzw. Gebäude-Anteil nicht zuordenbar" handel...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 74 Das Datenschema der Kerntaxonomie sieht z. B. eine Differenzierung der stillen Beteiligungen in typische und atypische Beteiligungen[1] vor. Ein typisch stiller Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Der atypisch stille Gesellschafter verfügt hingegen über sehr viel umfang...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.4 Der Anlagespiegel

Rz. 76 Im Rahmen der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen muss für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der Anlagespiegel[1] übermittelt werden. Dies erfolgt entweder in der Form eines Brutto-Anlagespiegels mit Entwicklung der Abschreibungen, als Brutto-Anlagespiegel ohne Entwicklung der Abschreibungen oder nach der Nettomethode.[2] Sofern ein Anlag...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

7.1.1 Ausweis Rz. 60 Für die immateriellen Vermögensgegenstände sind in der Kerntaxonomie (Version 6.9)[1] mehr Positionen vorgesehen, als nach § 266 Abs. 2 A HGB gefordert. Rz. 61 Bei den Positionen "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3 Finanzanlagen

7.3.1 Ausweis Rz. 73 Bei den Finanzanlagen ist die Übermittlung der in Kerntaxonomie 6.9 Zeile 160–306 aufgeführten Positionen zwingend erforderlich. Auch im Bereich der Finanzanlagen sieht die Taxonomie der E-Bilanz eine Vielzahl an angabepflichtigen Positionen vor, die der HGB-Gesetzgeber von den Bilanzierenden nicht verlangt. Entgegen den Vorgaben des HGB muss zudem bei den...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.1 Ausweis

Rz. 60 Für die immateriellen Vermögensgegenstände sind in der Kerntaxonomie (Version 6.9)[1] mehr Positionen vorgesehen, als nach § 266 Abs. 2 A HGB gefordert. Rz. 61 Bei den Positionen "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und ...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2 Sachanlagen

7.2.1 Ausweis Rz. 68 Im Bereich der Sachanlagen sind die in den Zeilen 92-159 der Kerntaxonomie 6.9 genannten Positionen zu übermitteln. Rz. 69 Bei dem Feld "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Grund und Boden-Anteil bzw. Gebäude-Anteil nicht zuord...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 2.2.2 Sonder- und Bilanzpositionen zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 14 Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuweisen. Für Ausnahmefälle wird in Teilen der Literatur ein Ausweis zwischen Anlage- und Umlaufvermögen für besondere Vermögensgegenstände aus Gründen der Bilanzklarheit vorgeschlagen, wobei etwa der Vorabbau im Tagebau, Kernelemente und Filmvermögen des Filmverleihers in Betracht komm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.1 Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH alljährlich folgende Steuerer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 4 Steuerliche Notwendigkeit zur Führung eines Anlagespiegels

Rz. 61 Der Anlagespiegel nach Handelsrecht unterscheidet sich von dem nach Steuerrecht durch einige steuerliche Bilanzierungsvorbehalte sowie durch das Verbot der Übernahme rein steuerlicher Werte in die Handelsbilanz. Es kommt ggf. zu Abweichungen bei den Herstellungskosten und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter sind steuerlich nicht ansatzfähig. Damit geht di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzelne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag beschäftigt sich mit der Abbildung der bedeutenden Steuerarten, denen Unternehmen in Deutschland unterliegen, und zwar in der handelsrechtlichen Rechnungslegung (im Jahres- und Konzernabschluss), nach IFRS und in der steuerlichen Rechnungslegung. Hierbei geht er auf die Spezifika der verschiedenen Rechtsformen ein. Im Mittelpunkt stehen jeweils die vom ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermächtigung zur Bestimmung des Mindestumfangs der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Daten (§ 51 Abs 4 Nr 1b und 1c EStG)

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 51 Abs 4 Nr 1b EStG kann das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Daten zu Bilanz und GuV-Rechnung bestimmen. Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024 Nr 387 wurde der Umfang der zu übermittelnden Daten wesentlich erweit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Baumschulen

Rn. 16 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Baumschulen sind Betriebe, in denen Pflanzen oder Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewonnen werden, um sie zB als Obstbäume, Zierbäume und Ziersträucher zu veräußern; entsprechend ihrer flächenmäßigen Nutzung werden die Baumschulen eingeteilt in Forst-, Obst-, Ziergehölz- und übrige Baumschulen. Bei den Baumschulbetrieben ist es nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Härtefall

Rz. 9 Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, die grundsätzlich zumutbar ist (s. Rz. 1), muss im jeweiligen Einzelfall für den Stpfl. eine Härte mit sich bringen. Hierbei muss es sich um eine aus der Sache, d. h. der Buchführungstätigkeit, entstehende Härte handeln, also insoweit eine sachliche Unbilligkeit vorliegen.[1] Rz. 9a Eine solche sachliche Unbilligkeit soll z. B. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.1.1 E-Bilanz: Erweiterte Übermittlungspflichten und aktualisierte Taxonomien

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl. 2024 I S. 387) wurde u. a. eine zusätzliche Übermittlungspflicht von unverdichteten Kontennachweisen in § 5b Abs. 1 EStG eingefügt. Diese wurden auch in die neuen Taxonomien 6.9 für die Übermittlung der E-Bilanz eingearbeitet (BMF, Schreiben v. 10.6.2025, BStBl 2025 I S. 1450). Danach ist grundsätzlich für jede (werthaltig)...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.1.2 Unterlagen zur Steuererklärung

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) wurde der Umfang des zu übersendenden Datensatzes der E-Bilanz um die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden, den Anlagenspiegel und das diesem zugrundeliegende Anlagenverzeichnis erweitert (§ 5b Abs. 1 EStG). In Härtefällen kann weiterhin eine Übermittlung der Unterlagen in Papierform erfolgen (§ 5b Abs. 2 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 2.6 Datenfernübertragung

Als zusätzliche Voraussetzung für den IAB verlangt das Gesetz,[1] dass die erforderlichen Daten dem Finanzamt durch Datenfernübertragung übermittelt werden.[2] In Einzelfällen kann das Finanzamt darauf jedoch zur Vermeidung unbilliger Härten verzichten, insbesondere bei Fehlen der technischen Ausstattung oder der nötigen Kenntnisse.[3] Mit dieser Anforderung verbindet der Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG sieht als Grundsatz vor, dass der IAB nur beansprucht werden kann ("IAB können nur in Anspruch genommen werden, wenn…"), wenn der StPfl Folgendes nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch DFÜ ans FA übermittelt (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 20; Meinert/Heeke, NWB 29/2021, 2139): Die Summen der Abzug...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.3 Fazit zu den außerbilanziellen Korrekturen in der E-Bilanz

Rz. 58 Es ist unglücklich, dass ein Teil der nicht abziehbaren Betriebsausgaben in dem Bereich "Steuerliche Gewinnermittlung" angegeben werden muss und andere dann in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeschlüsselt werden. Die "Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschl. anteilige Schuldzinsen" werden schließlich als ein "davon"-Ausweis zum "Ergebnis der gewöhnlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 13.3 Steuerrechtliche Übermittlung (E-Bilanz)

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Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7 E-Bilanz und außerbilanzielle Korrekturen

1.7.1 Außerbilanzielle Korrekturen im Anwendungsbereich von § 5b EStG Rz. 50 Nach § 5b EStG muss der "Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung" elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Stellt man sich auf einen positivistischen Standpunkt, würde dies bedeuten, dass die außerbilanziellen Korrekturen von § 5b EStG gar nicht erfasst würden und somi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.1 Außerbilanzielle Korrekturen im Anwendungsbereich von § 5b EStG

Rz. 50 Nach § 5b EStG muss der "Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung" elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Stellt man sich auf einen positivistischen Standpunkt, würde dies bedeuten, dass die außerbilanziellen Korrekturen von § 5b EStG gar nicht erfasst würden und somit auch nicht elektronisch übermittelt werden müssten. Wie der Begriff...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Taxonomien: Änderungen in d... / 1 Änderungen in der aktuellen Taxonomie-Version 6.9

In Verbindung mit dem Schreiben vom 10.6.2025 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.9 vom 1.4.2025 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie in den Vorjahren unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Taxonomien: Änderungen in d... / 2 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Taxonomien: Änderungen in d... / 3 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.7

Zusammen mit dem Schreiben vom 9.6.2023 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der Kerntaxonomie-Version 6.7 vom 1.4.2023 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind weiter wie bisher unter www.esteuer.de abrufbar. Insofern wird an dieser Stelle nur auf die Änderungen zur jeweiligen Vorversion hingewiesen. Anzuwenden si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.1 Gewinnermittlung

Rz. 740 Die Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG) als Gewinnermittlungsart ist für die optierende Gesellschaft nicht zulässig (§ 1a Absatz 3 Satz 6 KStG). Besteht für die zivilrechtlich fortbestehende Personengesellschaft eine Buchführungspflicht nach dem HGB oder einer ausländischen Rechtsnorm, so gilt diese auch für die optierende Gesellschaft. Besteht eine solch...mehr