Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen des Kindesunterhalts

Der Kindesunterhalt ist in den §§ 1601 ff. BGB geregelt. Laut Gesetz sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere Eltern, welche ihren sich noch in der schulischen und beruflichen Ausbildung befindlichen Kindern Unterhalt zahlen müssen. Die Unterhaltspflicht begründet sich in der familieninternen Solidar...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Die Grenze für eine wirksame Vereinbarungen über Kindesunterhalt, der unter dem eigentlich geschuldeten Betrag liegt, wird in der Regel bis zu einer Abweichung von bis zu 20 % als hinnehmbar akzeptiert.[20] Eine Unterschreitung um ein Drittel des Tabellenunterhalts wird im Regelfall als ein nach § 1614 Abs. 1 Satz 1 BGB unzulässiger Verzicht gewertet.[21] Diese Prozentsätze d...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / b) Verzicht auf Kindesunterhalt

Es ist immer zu beachten, dass der Anspruch auf Kindesunterhalt ein Anspruch des Kindes ist und nicht der eines Elternteils. Mit dem Verzichtsverbot soll sichergestellt werden, dass Kindesunterhalt nicht zum Gegenstand von Verhandlungen oder wirtschaftlichen Erwägungen der Eltern wird. Denn ein Verzicht könnte potenziell das Wohl des Kindes gefährden, insbesondere wenn der be...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.4 Zur Ortsüblichkeit bei wesentlichen Einwirkungen

Auch dann, wenn störende Einwirkungen aus der Nachbarschaft wesentlich sind, müssen sie gleichwohl geduldet werden, wenn sie die Folge einer ortsüblichen Nutzung des Nachbargrundstücks sind und mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert werden können. Was als ortsüblich anzusehen ist und was nicht, hängt maßgeblich von der konkreten Wohnlage ab. Eine entsprechen...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / II. Düsseldorfer Tabelle 2025: Das Zahlenwerk

Insgesamt betrachtet sind beim Zahlenwerk der Düsseldorfer Tabelle und den Selbstbehaltssätzen nur geringe Änderungen zu verzeichnen: 1. Mindestunterhalt Die Basis der Düsseldorfer Tabelle, auf der deren Zahlenwerk aufbaut, wird seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 durch den Mindestunterhalt nach § 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB gebildet. Er entspricht dem sächlichen Existenzminimum ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / III. Düsseldorfer Tabelle 2025: Die Anmerkungen

1. Neufassung und redaktionelle Überarbeitung von Anmerkung A a) Allgemeines Die markanteste, offensichtlichste Neuerung der diesjährigen Düsseldorfer Tabelle ist die teilweise Neufassung und redaktionelle Überarbeitung der Anmerkung A. Sie trägt die Überschrift "Kindesunterhalt" und lautet nunmehr wie folgt: Zitat A. Kindesunterhalt I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sonder...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Düsseldorfer Tabelle und unterhaltsrechtliche Leitlinien

Dagegen präsentiert sich die Düsseldorfer Tabelle als ruhiger Pol in einer aufgewühlten (Unterhalts-) See: Nach den im Sommer 2024 erfolgten Vorberatungen durch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages[8] sind im November 2024 erneut die Vertreter (fast) aller deutschen Oberlandesgerichte[9] und die Unterhaltskommission im Amtsgericht Kreuzberg in Berlin ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhaltsrecht 2025: Düsseldorfer Tabelle 2025 und die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte

Sachstand und Ausblick I. Aktueller Stand des Unterhaltsrechts Aus unterhaltsrechtlicher Sicht glich das vergangene Jahr einer wilden Achterbahnfahrt:[1] 1. Das Unterhaltsrecht im Allgemeinen Die Anzahl der Unterhaltssachen, namentlich im Bereich des nachehelichen Unterhalts, verharrte in der "gefühlten Gerichtspraxis" der meisten Oberlandesgerichte im Jahr 2024 weiter auf einem...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Tabelle 20251 Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / 1.1 Anmerkungen:

A. Kindesunterhalt I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterha...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / 2 Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgende Tabelle enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge auf der Grundlage eines Kindergeldbetrages von einheitlich 250 EUR je Kind.mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / 1 Tabellenunterhalt

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und gleichrangiger Unterhaltsberechtigter im Sinne des § 1609 Nr. 1 BGB nicht aus (sog. Mangelfall), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmä...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

I. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten (§§ 1361, 1569, 1578, 1581 BGB): 1. gegen einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen: a) wenn der Berechtigte kein Einkommen hat: 45 % des anrechenbaren Erwerbseinkommens zuzüglich 50 % der anrechenbaren sonstigen Einkünfte des Pflichtigen, begrenzt durch den vollen Bedarf, bemessen nach den ehelichen Lebensverhältni...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615I BGB

I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.12.2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten. II. Bedarf der Mutt...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kö...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 3. Wohnkostenansätze im Selbstbehalt

Die im Selbstbehalt pauschal und ohne Rücksicht auf die jeweiligen Verhältnisse am Wohnort des Schuldners einheitlich angesetzten Wohnkosten sind nach wie vor das "Sorgenkind" der Düsseldorfer Tabelle. Denn sie sind innerhalb des Selbstbehaltssatzes[49] nicht nur die vom Betrag her bedeutsamste Größe, sondern fallen in der Höhe für jeden (Unterhaltsschuldner-) Haushalt auch ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / a) Allgemeines

Die markanteste, offensichtlichste Neuerung der diesjährigen Düsseldorfer Tabelle ist die teilweise Neufassung und redaktionelle Überarbeitung der Anmerkung A. Sie trägt die Überschrift "Kindesunterhalt" und lautet nunmehr wie folgt: Zitat A. Kindesunterhalt I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 3. Selbstbehaltssätze

Ein ganz entscheidender, maßgeblicher Parameter, an dem sich die Höhe der Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle orientiert, stellt der sozialhilferechtliche Regelsatz für einen alleinstehenden Hilfeempfänger dar (§§ 20 SGB II, 28 SGB XII).[30] Für das Jahr 2025 wurde das Bürgergeld jedoch nicht erhöht, sondern die Regelbedarfssätze des Jahres 2024 gelten unverändert fo...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 1. Mindestunterhalt

Die Basis der Düsseldorfer Tabelle, auf der deren Zahlenwerk aufbaut, wird seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 durch den Mindestunterhalt nach § 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB gebildet. Er entspricht dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes. Dieses wird im Existenzminimumbericht, der von der Bundesregierung alle zwei Jahre vorgelegt wird, ermittelt und beträgt für das Jahr 2025...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 4. Insbesondere: Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt kam es im vergangenen Jahr zu einer überraschenden Wendung: Im Herbst 2024, als die Unterhaltskommission und die Vertreter der Oberlandesgerichte zusammengekommen sind, um die Unterhaltstabelle für 2025 vorzubereiten, war es um den Elternunterhalt unverändert sehr ruhig. Im Verlauf des vergangenen Jahres sind lediglich drei obergerichtliche Entscheidungen...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 1. Neufassung und redaktionelle Überarbeitung von Anmerkung A

a) Allgemeines Die markanteste, offensichtlichste Neuerung der diesjährigen Düsseldorfer Tabelle ist die teilweise Neufassung und redaktionelle Überarbeitung der Anmerkung A. Sie trägt die Überschrift "Kindesunterhalt" und lautet nunmehr wie folgt: Zitat A. Kindesunterhalt I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterh...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / V. Fazit

Mit dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode des 20. Deutschen Bundestages ist die vom Gesetzgeber beabsichtigte Reform des Unterhaltsrechts vorläufig gescheitert. Auch wenn eine neue Bundesregierung die Reformpläne rasch wieder aufgreifen sollte – was zu hoffen ist –, wird die Umsetzung des Vorhabens geraume Zeit in Anspruch nehmen. Dennoch bleibt das Unterhaltsrecht ein ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 3. Studierendenbedarf

Mit dem Wintersemester 2024/2025 wurden die BAföG-Sätze erhöht.[56] Nachdem der Studierendenbedarf nach der Anmerkung A IV in der Regel etwa 115 % oberhalb des Satzes für die BAföG-Grundförderung nebst Wohnkosten liegt,[57] war der Ansatz für 2025 daher anzupassen. Dem Vorschlag der Unterhaltskommission wurde gefolgt und der Studierendenbedarf für 2025 auf 990 EUR bei einem ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Kindergeld

Das aktuelle Kindergeld beträgt derzeit[18] einheitlich 250 EUR für jedes Kind. Da der Betrag "glatt" geteilt werden kann, gehen die Unterhaltszahlbeträge bei minderjährigen Kindern auf einen vollen Eurobetrag aus, so dass es nicht zu der Bildung der in der Praxis sehr ungeliebten, "krummen" – auf 0,50 EUR ausgehenden – Unterhaltszahlbeträge kommt. Das Kindergeld soll erhöht ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Weitere Änderungen in den Anmerkungen

Die Anmerkung E: Übergangsregelung entfällt künftig. Sie enthielt die aufgrund der Umstellung des Kindesunterhalts auf das mit der Unterhaltsrechtsreform 2008 eingeführte System des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB erforderlich gewordenen Hinweise zur Umrechnung bisheriger, dynamischer (Alt-) Titel zum Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO auf das neue, ab 2008 gelt...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / b) Anmerkung A VII: Berücksichtigung der anteiligen, auf den Unterhaltsschuldner entfallenden Wohnkosten im Selbstbehalt

Die Anmerkung A VII – bislang A V (alt) – wurde inhaltlich weiter geschärft und im letzten Absatz die Wortfolge "auf den Unterhaltspflichtigen entfallenden" eingefügt. Damit soll noch deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, dass die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt erst dann zu erhöhen sind, wenn der konkret auf den Unterhaltspflichtigen entfallende Anteil an den Wohnkoste...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Mehrere bevorrechtigte Pfändungen

Rz. 128 Treffen mehrere bevorrechtigte Pfändungen zusammen, gilt bezüglich des nach § 850c ZPO pfändbaren Betrages ebenfalls das Prioritätsprinzip des § 804 Abs. 3 ZPO. Im Hinblick auf den Vorrechtsbereich des § 850d ZPO kommt es auf die zeitliche Abfolge der Pfändung nicht an, sondern allein auf die Rangfolge des § 850d Abs. 2 ZPO. Rz. 129 Beispiel Der verheiratete Schuldner...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Berücksichtigung weiterer Unterhaltsberechtigter

Rz. 107 Hat der Schuldner neben dem pfändenden Unterhaltsberechtigten weiteren Personen Unterhalt zu gewähren, so ist zunächst anhand von § 850d Abs. 2 ZPO der Rang des pfändenden Unterhaltsberechtigten zu bestimmen, der auch in Bezug auf rückständige Unterhaltsansprüche gilt.[100] Während bei der Pfändung "normaler" Geldforderung gem. § 804 Abs. 3 ZPO gilt: "Wer zuerst komm...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Höhe des Taschengeldanspruchs

Rz. 1009 Der Höhe nach beträgt der Taschengeldanspruch 5[800] bis 7[801] Prozent des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Ehegatten.[802] Das Taschengeld unterliegt zu 7/10 der Pfändung.[803] Damit wird der Gedanke des Schuldnerschutzes auch für diesen Bereich verwirklicht, denn 3/10 des Taschengeldes sollen in jedem Falle dem Schuldner verbleiben. Dies ist Ausfluss des...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.9 Hypothetischer Unterhaltsanspruch

Rz. 19 Der Rentenanspruch besteht, solange die Eltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern ohne den Versicherungsfall gegenüber dem Versicherten einen Unterhaltsanspruch gehabt hätten. Gemeint ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch nach den §§ 1601 ff. BGB . Pflegeeltern sind danach allerdings nicht unterhaltsberechtigt. Bei ihnen wird nach der ratio legis die Zugehörigkeit zum unt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Büttner/Niepmann, Die Entwicklung des Unterhaltsrechts seit Mitte 2006, NJW 2007, 2373. Dahm, Gewährung und Entziehung einer Elternrente in der gesetzlichen Unfallversicherung, Kompass 1994, 75. Gitter, Anspruchsvoraussetzungen für die Elternrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 1985, 168. Höland/Sethe (Hrsg.), Elternunterhalt, Baden-Baden 2011. Ziegler, Elte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 1 Vorbemerkungen zu den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 1 Die §§ 5 und 6 GrEStG ermöglichen, dass ein Grundstück eines Gesamthänders auf die Gesamthand übergeht und umgekehrt, ohne dass insoweit Grunderwerbsteuerbelastung eintritt. Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerrechtlich selbstständige Rechtsträger. Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört der Gesellschaft selbst. Das Vermögen einer Gesamthandsgemeinsch...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 4 Das in den §§ 129–147 InsO normierte Anfechtungsrecht dient dazu, Vermögensverschiebungen aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wirtschaftlich zu revidieren. Das Anfechtungsrecht dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum). Rz. 5 Demgegenüber schützt das...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / C. Dingliche Übertragung und Grundbuchvollzug

Rz. 6 Die Bestimmung in § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG sieht die Anwendung des allgemeinen Grundstücksrechts vor, nimmt jedoch die Anwendung des § 925 BGB ausdrücklich aus, was eine formlose Einigung bedeuten würde.[9] Die Übertragung folgt der "Übertragung sonstiger dinglicher Rechte an Grundstücken"[10] und erfordert Einigung und Eintragung, § 873 BGB.[11] Dass dennoch nicht di...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 6. Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen

Rz. 165 Für Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen gelten die Sondervorschriften der §§ 108 ff. InsO. Gemäß § 108 Abs. 1 InsO bestehen Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. § 109 InsO betrifft die Insolvenz des Mieters bzw. Pächters, § 110 InsO die des Vermieters bzw. Verpächt...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / z) Beendigung, § 14

Rz. 544 Endet die Nutzungsüberlassung infolge der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung, Zeitablauf oder Aufhebungsvereinbarung hat der Arbeitnehmer auch den zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen nach § 985 BGB zum Beendigungszeitpunkt herauszugeben. Dies gilt selbst für den Fall einer gegen die Kündigung erhobenen Kündigungsschutzklage.[1347] We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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FF 11/2024, Die neuesten En... / dd) Höchstgrenze der Vermutung für den vollständigen Verbrauch des Einkommens

Ab welchem Einkommen von besonders günstigen Lebensverhältnissen auszugehen ist, die tatsächliche Vermutung für den vollständigen Verbrauch des Einkommens zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs also entfällt, bleibt nach der Rechtsprechung des BGH der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall vorbehalten. Allerdings hat es der BGH ausdrücklich nicht beanstandet, wenn die Ins...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / V. Dauer des Unterhaltanspruchs

Rz. 19 Der Unterhaltsberechtigte kann den Unterhaltsanspruch bis zu seinem fiktiven Ende ohne den Schadensfall geltend machen. Die Dauer des Anspruchs fällt deshalb unterschiedlich aus:mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / I. Klage auf Feststellung eines zukünftigen Unterhaltsschadens

Rz. 14 Ist eine Person verstorben, die zum Zeitpunkt des Todeseintritts noch nicht unterhaltsverpflichtet war, bei der jedoch die Möglichkeit besteht, dass sie ohne den Tod zukünftig unterhaltsverpflichtet geworden wäre, können unterhaltsberechtigte Personen u.U. einen Anspruch auf die Feststellung der zukünftigen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Schädiger haben. Dies k...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / aa) Rechtsprechung des BGH

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage, ob im Rahmen des Betreuungsunterhalts und ggf. auch des sonstigen Ehegattenunterhalts von einem Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten auszugehen ist, in der Vergangenheit stets verneint.[45] Nunmehr hat er in Anknüpfung an ein Urteil aus dem Jahre 2008[46] mit überzeugenden Argumenten einen Mindestbedarf für den Betreuungsunterhalt u...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / aa) Mindestbedarf

Lebten die Ehegatten in sehr eingeschränkten Verhältnissen, steht dem unterhaltsberechtigten (geschiedenen) Ehegatten jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des notwendigen Selbstbehalts eines nicht Erwerbstätigen, zurzeit also in Höhe von 1.200 EUR, zu.[17] Denn auch die ehelichen Lebensverhältnisse sind von einem Mindestbedarf geprägt, der – sei es durch Einkommen oder durch...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / C) Regelung des notwendigen Selbstbehalts im Gesetz

Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH gerecht zu werden, legen die Oberlandesgerichte und das Kammergericht in ihren Leitlinien (Ziff. 21.2 der einheitlichen Leitlinienstruktur) regelmäßig die Höhe des notwendigen Selbstbehalts fest. Dabei orientieren sie sich an dem Existenzminimum, das jedem Unterhaltspflichtigen sel...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / bb) Quotenunterhalt bei Vermutung des vollständigen Verbrauchs des Einkommens

Im Regelfall ist der Unterhaltsbedarf als Quotenunterhalt im Wege der Halbteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens zu ermitteln. Zwar bemessen sich die ehelichen Lebensverhältnisse im Ansatz nicht nach dem Einkommen der Beteiligten, sondern danach, in welchem Umfang sie die verfügbaren Mittel für ihren laufenden Lebensbedarf verwendet haben, mithin welchen Lebensstandard ...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / IV. Haushaltsvorstände (Haushaltsführungsschaden)

Rz. 123 Der nicht berufstätige Geschädigte erleidet einen Erwerbsschaden, wenn er während des verletzungsbedingten Ausfalls seinen Haushalt nicht mehr führen kann. Der Haushaltsführungsschaden des Nichtberufstätigen wird in der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung häufig übersehen. Rz. 124 Die Haushaltsführung stellt eine Erwerbstätigkeit i.S.d. § 842 BGB dar und/oder begründ...mehr

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B / 54 Blutalkoholfragen/Atemalkoholmessung [Rdn 1483]

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E / 2 Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 1646]

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§ 8 Sachschaden / 7. Kosten der Anmietung und Abzug für Eigenersparnis

Rz. 322 Grundsätzlich bemessen sich die ausgleichspflichtigen Mietwagenkosten nach den Angaben in der Vermieterrechnung. Gleichermaßen streitig wie noch nicht abschließend entschieden ist, in welchen Fällen sich der Geschädigte Abzüge hiervon gefallen lassen muss. Nach gefestigter Rechtsprechung[409] muss sich der Geschädigte auf die entstandenen Mietwagenkosten sog. ersparte...mehr