Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.2 Ehepartner

Bei Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen anderen Ehegatten werden vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst die Unterhaltsansprüche (ohne Kindergeld) der minderjährigen Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder i. S. d. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB abgezogen. Von dem danach verbleibenden Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.3 Vereinfachtes Verfahren für minderjährige Kinder

Das vereinfachte Verfahren ermöglicht dem minderjährigen Kind getrennt lebender, verheirateter oder nicht verheirateter Eltern, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm zusammenlebt, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken.[1] Der erneuten Festsetzung aufgrund übergegangener Unterhaltsansprüche im vereinfachten Unterhalts...mehr

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Unterhalt / 9.2 Hilfe seitens des Jugendamts

Das Jugendamt kann den Elternteil, bei dem das Kind lebt, über die Ansprüche des Kindes beraten und den Elternteil bei der Durchsetzung unterstützen. Das Jugendamt beurkundet kostenlos Erklärungen über die Anerkennung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, die bei einem alleinerzie...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.3 Bedenken gegen uneingeschränkte Anwendung des AOA und Rechtsprechung

Bedenken gegen die Auffassung der Finanzverwaltung bestehen sowohl hinsichtlich der "geographischen Anwendung" – des ""Länderkatalogs"" als auch hinsichtlich der "sachlichen" Auswirkungen des § 1 Abs. 5 AStG. "Länderkatalog" – geographische Anwendung Die von der Finanzverwaltung vertretene pauschale Anwendung des AOA hinsichtlich aller OECD-Staaten erscheint allerdings problem...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 3 Geschütztes Einkommen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Gemäß 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit im Rahmen von § 1603 BGB. Die Düsseldorfer Tabelle enthält in Abschn. D I. seit dem J...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.2.1 Bestehen einer durch den Pflichtigen nicht erfüllten Unterhaltsschuld

Rz. 297 Erforderlich ist das Bestehen einer vom Unterhaltsschuldner nicht erfüllten Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und die Erbringung des Barunterhalts durch den ausgleichsfordernden Elternteil, der damit im Innenverhältnis die dem anderen Elternteil obliegende Verpflichtung erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Ausgleichsanspruch dann nicht besteht, wenn u...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / Zusammenfassung

Überblick Elternunterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung von Kindern und auch Schwiegerkindern (indirekt), im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten durch Zahlungen den Lebensbedarf der Eltern zu sichern. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auch Schenkungen an ihre Kinder zurückfordern. Damit wird die Allgemeinheit von der Übernahme von Kosten insbesonde...mehr

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FF 06/2025, Verfahrenswertb... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Höhe der Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Amtsgericht. I. [2] Mit Antrag vom 15.4.2019 beantragte die Antragstellerin für sich Trennungs- und für ihre am xx.xx.2010 und xx.xx.2014 geborenen Kinder Kindesunterhalt. [3] Im Einzelnen beantragte sie, den Antragsgegner zu verpflichten, ihr ab 1.5.2019 Trennungsunterha...mehr

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AGS 06/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Sonja Lenz, Der Verfahrenskostenvorschuss des Unterhaltsberechtigten, NJW-Spezial 2024, 708 Der in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Familienunterhalts und des Trennungsunterhalts. Lenz weist zu Beginn ihres Beitrags darauf hin, dass ein solcher Anspruch zwischen Ehegatten, allerdings nicht zwischen geschied...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgericht B. abgeschlossenen Vergleichs zum Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten sind seit dem … 2021 getrenntlebende Eheleute. Aus der am … geschlossenen Ehe ist das gemeinsame Kind M., geboren am xx.xx.2017, hervorgegangen. Dieses hielt sich nach der Trennung der Beteil...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht für sonstige Einzeltätigkeiten nach § 23 StBVV.[2] Hinweis Weitergehendere Verweise entfallen Der bislang in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 StBVV enthaltene Verweis auf die §§ 40, 44, 45 und 46 St...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3.1 Die technische Nutzungsdauer: Durch technischen Verbrauch bestimmt

Auszugehen bei der Schätzung ist von der technischen Nutzungsdauer, also dem Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch abnutzt.[1] Die technische Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch verbraucht (verschleißt).[2] Bei der technischen Nutzungsdauer handelt es sich also um den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut technisch (ohne Be...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig...mehr

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FF 05/2025, Angemessener Se... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Sozialhilfeträger gegen den Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsteller erbrachte der Mutter des Antragsgegners (im Folgenden: Hilfeempfängerin), die psychisch erkrankt ist, für die Zeit von August 2020 bis Dezember 2021 Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Entsprechende Anwendung von Nr. 1008 VV bei verschiedenen Gegenständen und Wertgebühren

Vertritt der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt hinsichtlich verschiedener Gegenstände mehrere Auftraggeber, sind die Werte der Gegenstände gem. § 22 Abs. 1 RVG zusammenzurechnen. Ergibt sich aufgrund der Zusammenrechnung der Werte ein Geschäftswert über 80.000,00 EUR, fällt nach der Tabelle zu § 49 als 1,0-Gebühr aber stets eine Gebühr i.H.v. 786,00 EUR an. Der Anwal...mehr

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Steuerberatervergütungsverordnung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Der Vergütungsanspruch des Steuerberaters entsteht, wenn der Steuerberater in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die Höhe der Vergütung für die im Steuerberatungsgesetz gesetzlich geregelten Aufgaben verbindlich und abschließend (Ausnahme: Erfolgshonorar). Bei Wertge...mehr

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FF 04/2025, Fiktive Einkünf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die im Juli 2015 geborenen Antragsteller machen gegen die Antragsgegnerin, ihre Mutter, Kindesunterhalt geltend. [2] Die Ehe der Eltern ist rechtskräftig geschieden. Die Kinder leben bei ihrem Vater, der sie im vorliegenden Verfahren vertritt. In der Vergangenheit fanden Umgangskontakte zwischen Mutter und Kindern in wechselndem Umfang statt. Die künftige Regel...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 1. Der Sockelbetrag

Nach Auffassung des Senats sollen bereits durchschnittliche Einkommensverhältnisse den Bezugspunkt für die Bemessung des Mindestselbstbehalts bilden. Dies wären in 2023 für Beschäftigte mit einer den unterhaltsrechtlichen Erwartungen entsprechenden Vollzeittätigkeit brutto rund 4.500 EUR (netto 2.850 EUR) monatlich; mit Sonderzahlungen ist es ein Jahresbruttoeinkommen von 59...mehr

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FF 04/2025, Fiktive Einkünf... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung betrifft zwei für den Einwand der (teilweisen) Leistungsunfähigkeit bei gesteigerter Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB höchst praxisrelevante Fragen. 1. Zum einen geht es um die Zurechnung fiktiver Nebeneinkünfte des Unterhaltsverpflichteten bei Untersagung einer Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber. Der BGH verneint mit knapper, auf die Einzelfa...mehr

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AGS 04/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Ein Anrechnungsproblem, NJW-Spezial 2024, 27 Wird der zunächst außergerichtlich in einer Angelegenheit tätig gewesene Rechtsanwalt anschließend im gerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig und wird diese Angelegenheit dann in einem anderen Rechtsstreit mitverglichen, können sich bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Anspruch aus § 15 b IV 1 InsO wegen Masseschmälerung

Rz. 39 Ob die Deckung auch Ersatzansprüche der GmbH aus § 15 b Abs. 4 InsO (bis zum 31.12.2020 § 64 Satz 1 GmbHG) umfasst ist umstritten.[1] Der BGH hat dies mit Urteil v. 18.11.2020 bejaht.[2] Die Diskussion wird bei der GmbH wegen des Anspruchs aus § 64 Satz 1 GmbHG geführt, die Frage stellt sich aber auch gleichfalls für die AG (§ 92 Abs. 2, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG) oder d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.4 Kürzung Pauschalbetrag bei Unterhaltspflicht nach Satz 4

Rz. 105 Sinn des § 39 Abs. 4 Satz 4 ist es, die Verwandtenpflege grundsätzlich anzuerkennen (zum Problem bei Altfällen vgl. Rz. 5; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage grundlegend BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13; hierzu auch Hoffmann, in: jurisPR-FamR 10/2015 Anm. 1). Im Kontext mit der Klarstellung in § 27 Abs. 2a ist sichergestellt, dass Verwandte – und damit namentlich ...mehr

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FF 02/2025, Düsseldorfer Tabelle 2025

Stand: 1.1.2025 1 Anhang: Neue Tabelle Zahlbeträge Die folgende Tabelle enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge auf der Grundlage eines Kindergeldbetrages von einheitlich 255 EUR je Kind.mehr

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FF 02/2025, Düsseldorfer Ta... / 1 Anhang: Neue Tabelle Zahlbeträge

Die folgende Tabelle enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge auf der Grundlage eines Kindergeldbetrages von einheitlich 255 EUR je Kind.mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen des Kindesunterhalts

Der Kindesunterhalt ist in den §§ 1601 ff. BGB geregelt. Laut Gesetz sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere Eltern, welche ihren sich noch in der schulischen und beruflichen Ausbildung befindlichen Kindern Unterhalt zahlen müssen. Die Unterhaltspflicht begründet sich in der familieninternen Solidar...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Die Grenze für eine wirksame Vereinbarungen über Kindesunterhalt, der unter dem eigentlich geschuldeten Betrag liegt, wird in der Regel bis zu einer Abweichung von bis zu 20 % als hinnehmbar akzeptiert.[20] Eine Unterschreitung um ein Drittel des Tabellenunterhalts wird im Regelfall als ein nach § 1614 Abs. 1 Satz 1 BGB unzulässiger Verzicht gewertet.[21] Diese Prozentsätze d...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / b) Verzicht auf Kindesunterhalt

Es ist immer zu beachten, dass der Anspruch auf Kindesunterhalt ein Anspruch des Kindes ist und nicht der eines Elternteils. Mit dem Verzichtsverbot soll sichergestellt werden, dass Kindesunterhalt nicht zum Gegenstand von Verhandlungen oder wirtschaftlichen Erwägungen der Eltern wird. Denn ein Verzicht könnte potenziell das Wohl des Kindes gefährden, insbesondere wenn der be...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.4 Zur Ortsüblichkeit bei wesentlichen Einwirkungen

Auch dann, wenn störende Einwirkungen aus der Nachbarschaft wesentlich sind, müssen sie gleichwohl geduldet werden, wenn sie die Folge einer ortsüblichen Nutzung des Nachbargrundstücks sind und mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert werden können. Was als ortsüblich anzusehen ist und was nicht, hängt maßgeblich von der konkreten Wohnlage ab. Eine entsprechen...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / III. Düsseldorfer Tabelle 2025: Die Anmerkungen

1. Neufassung und redaktionelle Überarbeitung von Anmerkung A a) Allgemeines Die markanteste, offensichtlichste Neuerung der diesjährigen Düsseldorfer Tabelle ist die teilweise Neufassung und redaktionelle Überarbeitung der Anmerkung A. Sie trägt die Überschrift "Kindesunterhalt" und lautet nunmehr wie folgt: Zitat A. Kindesunterhalt I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sonder...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Düsseldorfer Tabelle und unterhaltsrechtliche Leitlinien

Dagegen präsentiert sich die Düsseldorfer Tabelle als ruhiger Pol in einer aufgewühlten (Unterhalts-) See: Nach den im Sommer 2024 erfolgten Vorberatungen durch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages[8] sind im November 2024 erneut die Vertreter (fast) aller deutschen Oberlandesgerichte[9] und die Unterhaltskommission im Amtsgericht Kreuzberg in Berlin ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / II. Düsseldorfer Tabelle 2025: Das Zahlenwerk

Insgesamt betrachtet sind beim Zahlenwerk der Düsseldorfer Tabelle und den Selbstbehaltssätzen nur geringe Änderungen zu verzeichnen: 1. Mindestunterhalt Die Basis der Düsseldorfer Tabelle, auf der deren Zahlenwerk aufbaut, wird seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 durch den Mindestunterhalt nach § 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB gebildet. Er entspricht dem sächlichen Existenzminimum ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhaltsrecht 2025: Düsseldorfer Tabelle 2025 und die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte

Sachstand und Ausblick I. Aktueller Stand des Unterhaltsrechts Aus unterhaltsrechtlicher Sicht glich das vergangene Jahr einer wilden Achterbahnfahrt:[1] 1. Das Unterhaltsrecht im Allgemeinen Die Anzahl der Unterhaltssachen, namentlich im Bereich des nachehelichen Unterhalts, verharrte in der "gefühlten Gerichtspraxis" der meisten Oberlandesgerichte im Jahr 2024 weiter auf einem...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Tabelle 20251 Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / 1.1 Anmerkungen:

A. Kindesunterhalt I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterha...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / 2 Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgende Tabelle enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge auf der Grundlage eines Kindergeldbetrages von einheitlich 250 EUR je Kind.mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

I. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten (§§ 1361, 1569, 1578, 1581 BGB): 1. gegen einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen: a) wenn der Berechtigte kein Einkommen hat: 45 % des anrechenbaren Erwerbseinkommens zuzüglich 50 % der anrechenbaren sonstigen Einkünfte des Pflichtigen, begrenzt durch den vollen Bedarf, bemessen nach den ehelichen Lebensverhältni...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615I BGB

I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.12.2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten. II. Bedarf der Mutt...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / 1 Tabellenunterhalt

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und gleichrangiger Unterhaltsberechtigter im Sinne des § 1609 Nr. 1 BGB nicht aus (sog. Mangelfall), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmä...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kö...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 3. Wohnkostenansätze im Selbstbehalt

Die im Selbstbehalt pauschal und ohne Rücksicht auf die jeweiligen Verhältnisse am Wohnort des Schuldners einheitlich angesetzten Wohnkosten sind nach wie vor das "Sorgenkind" der Düsseldorfer Tabelle. Denn sie sind innerhalb des Selbstbehaltssatzes[49] nicht nur die vom Betrag her bedeutsamste Größe, sondern fallen in der Höhe für jeden (Unterhaltsschuldner-) Haushalt auch ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / a) Allgemeines

Die markanteste, offensichtlichste Neuerung der diesjährigen Düsseldorfer Tabelle ist die teilweise Neufassung und redaktionelle Überarbeitung der Anmerkung A. Sie trägt die Überschrift "Kindesunterhalt" und lautet nunmehr wie folgt: Zitat A. Kindesunterhalt I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 3. Selbstbehaltssätze

Ein ganz entscheidender, maßgeblicher Parameter, an dem sich die Höhe der Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle orientiert, stellt der sozialhilferechtliche Regelsatz für einen alleinstehenden Hilfeempfänger dar (§§ 20 SGB II, 28 SGB XII).[30] Für das Jahr 2025 wurde das Bürgergeld jedoch nicht erhöht, sondern die Regelbedarfssätze des Jahres 2024 gelten unverändert fo...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 1. Mindestunterhalt

Die Basis der Düsseldorfer Tabelle, auf der deren Zahlenwerk aufbaut, wird seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 durch den Mindestunterhalt nach § 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB gebildet. Er entspricht dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes. Dieses wird im Existenzminimumbericht, der von der Bundesregierung alle zwei Jahre vorgelegt wird, ermittelt und beträgt für das Jahr 2025...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 4. Insbesondere: Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt kam es im vergangenen Jahr zu einer überraschenden Wendung: Im Herbst 2024, als die Unterhaltskommission und die Vertreter der Oberlandesgerichte zusammengekommen sind, um die Unterhaltstabelle für 2025 vorzubereiten, war es um den Elternunterhalt unverändert sehr ruhig. Im Verlauf des vergangenen Jahres sind lediglich drei obergerichtliche Entscheidungen...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 1. Neufassung und redaktionelle Überarbeitung von Anmerkung A

a) Allgemeines Die markanteste, offensichtlichste Neuerung der diesjährigen Düsseldorfer Tabelle ist die teilweise Neufassung und redaktionelle Überarbeitung der Anmerkung A. Sie trägt die Überschrift "Kindesunterhalt" und lautet nunmehr wie folgt: Zitat A. Kindesunterhalt I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterh...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 3. Studierendenbedarf

Mit dem Wintersemester 2024/2025 wurden die BAföG-Sätze erhöht.[56] Nachdem der Studierendenbedarf nach der Anmerkung A IV in der Regel etwa 115 % oberhalb des Satzes für die BAföG-Grundförderung nebst Wohnkosten liegt,[57] war der Ansatz für 2025 daher anzupassen. Dem Vorschlag der Unterhaltskommission wurde gefolgt und der Studierendenbedarf für 2025 auf 990 EUR bei einem ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / V. Fazit

Mit dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode des 20. Deutschen Bundestages ist die vom Gesetzgeber beabsichtigte Reform des Unterhaltsrechts vorläufig gescheitert. Auch wenn eine neue Bundesregierung die Reformpläne rasch wieder aufgreifen sollte – was zu hoffen ist –, wird die Umsetzung des Vorhabens geraume Zeit in Anspruch nehmen. Dennoch bleibt das Unterhaltsrecht ein ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Kindergeld

Das aktuelle Kindergeld beträgt derzeit[18] einheitlich 250 EUR für jedes Kind. Da der Betrag "glatt" geteilt werden kann, gehen die Unterhaltszahlbeträge bei minderjährigen Kindern auf einen vollen Eurobetrag aus, so dass es nicht zu der Bildung der in der Praxis sehr ungeliebten, "krummen" – auf 0,50 EUR ausgehenden – Unterhaltszahlbeträge kommt. Das Kindergeld soll erhöht ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Weitere Änderungen in den Anmerkungen

Die Anmerkung E: Übergangsregelung entfällt künftig. Sie enthielt die aufgrund der Umstellung des Kindesunterhalts auf das mit der Unterhaltsrechtsreform 2008 eingeführte System des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB erforderlich gewordenen Hinweise zur Umrechnung bisheriger, dynamischer (Alt-) Titel zum Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO auf das neue, ab 2008 gelt...mehr