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FF 01/2025, Update Unterhaltsrecht 2025: Düsseldorfer Tabelle 2025 und die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte

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Sachstand und Ausblick

I. Aktueller Stand des Unterhaltsrechts

Aus unterhaltsrechtlicher Sicht glich das vergangene Jahr einer wilden Achterbahnfahrt:[1]

[1] Vgl. zur Verknüpfung aktueller familienrechtlicher Entwicklungen mit einzelnen Attraktionen in Freizeit- und Vergnügungsparks sehr informativ Götz, Eröffnungsansprache zum 23. Deutschen Familiengerichtstag Brühl 2019, in Deutscher Familiengerichtstag (Hrsg.), Brühler Schriften zum Familienrecht: 23. Deutscher Familiengerichtstag Brühl 2019 (2020), 1 ff.: Das Unterhaltsrecht und dabei insbesondere die Bemessung des Kindesunterhalts wird dort mit der "verlorenen Orientierung im verrückten Hotel Tartüffe" und, in Bezug auf Fragen der paritätischen Betreuung eines Kindes nach Trennung der Eltern, mit den "Loopings und Schrauben der Black Mamba" assoziiert.

1. Das Unterhaltsrecht im Allgemeinen

Die Anzahl der Unterhaltssachen, namentlich im Bereich des nachehelichen Unterhalts, verharrte in der "gefühlten Gerichtspraxis" der meisten Oberlandesgerichte im Jahr 2024 weiter auf einem eher niedrigen Niveau. Die neue "Rechtsprechungslinie" des Bundesgerichtshofs im Unterhaltsrecht, wonach im Falle eines gemeinsamen, im Residenzmodells betreuten Kindes beim betreuenden Elternteil im Rahmen der Ermittlung seines Bedarfs beim Ehegattenunterhalt ein Abzug für Kindesunterhaltsleistungen in Form von Naturalunterhalt auf Grundlage eines Kindesunterhaltsbedarfs aus dem gemeinsamen Einkommen beider Eltern vorzunehmen sein soll,[2] sorgte im vergangenen Jahr dagegen bei der instanzgerichtlichen Praxis unverändert für Verunsicherung bis dahin, dass die geänderte höchstrichterliche Rechtsauffassung von einzelnen Oberlandesgerichte – im Sommer 2024 etwa durch das Oberlandesgericht Bamberg[3] – ausdrücklich abgelehnt wird.

In Bezug auf die Unterhaltsrechtsreform erlebte die Praxis im letzten Jahr eine 180-Grad-Wende mi...

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