Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Anteilstausch (Fallgruppe 2)

Tz. 164 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Beim Anteilstausch (Fallgruppe 2) hat im Ergebnis nur der übernehmende Rechtsträger die pers Anforderungen des § 1 Abs 4 UmwStG zu erfüllen (s Dötsch/Pung, DB 2006, 2763). Es muss sich um eine EU-/EWR-Kap-Ges oder Gen und damit um eine Gesellschaft handeln, die als übernehmender Rechtsträger die Voraussetzungen des Art 54 AEUV oder des Art ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Drittstaatenverschmelzung

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bis zum Inkrafttreten des KöMoG war der pers Anwendungsbereich des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften beschr. Für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2021 (s § 27 Abs 18 UmwStG) sind die Beschränkungen weggefallen (s Tz 156b). Bis zur Globalisierung des Anwendungsbereichs des UmwStG iRd KöMoG existierten außerhalb des UmwStG Ausnahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 UmwStG regelt den Anwendungsbereich des gesamten UmwStG. Seit der Neuregelung durch das SEStEG ist der Regelungsanspruch der Vorschrift dabei – anders als bei der Vorgängerregelung – ein umfassender (s Tz 4), sodass sie als Grundnorm des UmwStG bezeichnet werden darf (so s Benecke, in Haase/Hruschka, § 1 UmwStG Rn 1). Es wird der Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Am Umwandlungsvorgang beteiligte natürliche Personen (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 154 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Natürliche Pers müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats der EU oder eines EWR-Staats haben und dürfen nicht aufgr eines DBA außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten ansässig sein. Tz. 155 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Definition der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenth...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Übernehmender Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 159 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der übernehmende Rechtsträger an einer Umw iSd Sechsten bis Achten Teils (mit Ausnahme einer Umw iSd § 24 UmwStG) muss grds – wie beim Zweiten bis Fünften Teil (bis zum Inkrafttreten des KöMoG) – eine "europäische" Gesellschaft sein (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG). Es muss sich um eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft (Fallgruppe 1)

Tz. 162 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 1 Abs 4 S 2 UmwStG ist S 1 des § 1 Abs 4 UmwStG auf die Einbringung von BV in eine Pers-Ges nicht anzuwenden. § 24 UmwStG unterliegt damit keinen besonderen pers Voraussetzungen, und am Einbringungsvorgang können auch Rechtsträger aus Drittstaaten teilnehmen. Das gilt für die Qualifikation des übertragenden und des übernehmenden Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Person des Einbringenden

Tz. 111 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Aussage zur Pers der Einbringenden. Auch die Anwendungsregelung des § 1 Abs 4 UmwStG (s Tz 17) sieht keine Bestimmungen zu den subjektiven Voraussetzungen des einbringenden Rechtsträgers vor. Grds kommen daher als Einbringende alle inl oder ausl (auch aus Drittstaaten) natürlichen Pers, Kö (insbes Kap-Ges), P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umw der og Art sind derzeit vor allem auf Kap-Ges beschr. Während § 1 Abs 1 UmwG den Anwendungsbereich des Ges grds auf Rechtsträger mit Sitz im Inl begrenzt, ordnen § 305 Abs 2, § 320 Abs 2 und § 333 Abs 2 UmwG für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3.1 Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 103 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein maßgebliches Kriterium der Vergleichbarkeit des grenzüberschreitenden oder sonstigen ausl Umw-Vorgangs mit den in § 1 UmwStG genannten inl Umw-Arten war bislang bei den übertragenden Umw die Art des Vermögensübergangs. Das UmwStG setzt in seinem Zweiten bis Fünften Teil grds die Übertragung des Vermögens durch Gesamtrechtsnachfolge vora...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 "ist der Gewinn, den ein Steuerpflichtiger (...) aus der späteren Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter oder Anteile erzielt, ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 1 Halbsatz 2)

Rz. 79 (...) "spätere Veräußerung oder Entnahme" (...): In einem dritten Zeitpunkt schließlich erzielt die fiktiv gewerbliche Personengesellschaft bzw. das Besitzunternehmen aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme, deren Zeitpunkt durch § 50i Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG nicht weiter bestimmt ist, einen Gewinn, der abkommensrechtlich auf einen im anderen Vertragsstaat ansä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 4 Rückführung des Wirtschaftsguts (ehemals Abs. 3)

Rz. 51 Nach alter Rechtslage bestand eine besondere Regelung für die erfolgsneutrale Auflösung des Ausgleichspostens, sofern das betroffene Wirtschaftsgut innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer ins Inland rücküberführt wurde. Art. 5 Abs. 7 ATAD sieht hingegen eine Ausnahmeregelung für lediglich vorübergehende Überführungen vor. Der Gesetzgeber hat für die dort genannte Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Erklärungspflichtige

Rz. 21 Zur Bestimmung des erklärungspflichtigen Unternehmers ist auf die Vorschrift des § 2 UStG abzustellen, wie aus der Verweisung in § 18b S. 1 UStG zu ersehen ist. Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, also auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze erbringen.[1] Allgemein gelten hier dieselben Regeln wie bei § 18a UStG [2], sodass z. B....mehr

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Grenzüberschreitende Liefer... / 2.3 Checkliste

Liegt eine Warenlieferung vor? Werden neben der Ware weitere Leistungen geschuldet, insbesondere die Installation/Montage am Bestimmungsort? Gelangt die Ware im Rahmen der Lieferung in einen anderen Staat? Wer hat den Transport beauftragt? Ist die Warenbewegung der eigenen Lieferung zuzurechnen oder liegt möglicherweise ein Reihengeschäft vor und die Warenbewegung könnte einer a...mehr

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Grenzüberschreitende Liefer... / 1 Problematik

Gelangt ein Gegenstand im Rahmen eines Liefergeschäfts aus Deutschland physisch in einen anderen Staat, ist die Lieferung dem Grunde nach als Ausfuhr (Drittland) oder im zwischenunternehmerischen Bereich als innergemeinschaftliche Lieferung (EU) steuerfrei.[1] Vor dem Hintergrund, dass diese Lieferungen zwar steuerfrei sind, aber eingangsseitig einen vollen Vorsteuerabzug erl...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Gewerbesteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 5.2 Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer

Im Hinblick auf das im MiLoG verankerte Arbeitsortprinzip findet das Gesetz auch auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung, bei denen aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden. Hierbei ist auch nicht entscheidend, ob der ausländische Arbeitgeber seinen Sitz in einem Land der Europäischen Union oder in einem Drittstaat hat. Das MiLoG findet auf alle ausl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.3 Ausschluss der Steuerbefreiungen bei beschränkt Stpfl. (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG)

Rz. 352 Da die Steuerbefreiungen des § 5 Abs. 1 KStG ihren Grund darin haben, dass die begünstigten Tätigkeiten auch im öffentlichen Interesse liegen, gelten sie nicht für beschränkt Stpfl. im Inland. Es besteht kein Interesse, ausl. Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben, zu fördern, auch wenn sie eine begünstigte Tätigkeit ausüben. Dieser Auss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.10 Automatische Übermittlung der länderbezogenen Berichte (Nr. 5d)

Rz. 13 Die Regelungen zur automatischen Übermittlung der länderbezogenen Berichte (Country-by-Country-Reporting) des § 138a AO wurden im Zuständigkeitskatalog des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5d Buchstabe a)-c) mit Wirkung zum 24.12.2016 eingeführt und um Buchstabe d) mit Wirkung um 1.1.2018 erweitert. Das BZSt hat nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5d) FVG die Aufgabe, die von den multina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.43 Durchführung der gesonderten Feststellung und Erteilung der Bescheinigung nach § 27 Abs. 8 KStG (Nr. 29)

Rz. 52 Nach § 27 Abs. 8 KStG, der durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] eingefügt worden ist, werden die Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto, die bisher nur für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften galten, auf die in einem anderen Mitgliedstaat unbesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.8 Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen und Auswertungen im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten in Steuersachen – Common Reporting Standards (Nr. 5b)

Rz. 11 Mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) v. 21.12.2015[1] wurden die Gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standards) für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit Mitgliedstaaten der EU aufgrund der geänderten EU-Amtshilferichtlinie [2] sowie mit Drittstaat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.2 Ausschluss der Steuerbefreiungen für steuerabzugspflichtige Einkünfte (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG)

Rz. 333 Bezieht eine steuerbefreite Körperschaft i. S. d. § 1 KStG Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, wird die Steuerbefreiung eingeschränkt. Die Einkünfte sind insoweit steuerpflichtig, die Belastung der Einkünfte mit der Abzugsteuer[1] bleibt erhalten (partielle Steuerpflicht).[2] Die Abzugsteuer, die eine Steuer des Anteilseigners, nicht der leistenden Körperscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Unternehmen und Betriebsstätte (§ 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG)

Rz. 49 § 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG enthält 3 Definitionen, nämlich die Definition des Begriffs "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union", des Begriffs "Verbundenes Unternehmen" und des Begriffs "Betriebsstätte". Die Definitionen beruhen auf Art. 3 der Zins- und Lizenzrichtlinie. Rz. 50 Ein Unternehmen ist ein "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Der räumliche Geltungsbereich der Vorschrift ist auf die EU beschränkt. Das Unternehmen, das der Schuldner der Vergütungen (Zinsen und Lizenzgebühren) ist, muss in Deutschland ansässig sein. Werden die Vergütungen von einer Betriebsstätte gezahlt, gilt ein "doppelter EU-Bezug". Die Betriebsstätte muss in der Bundesrepublik Deutschland belegen sein. Außerdem muss der T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1 Nutzungsberechtigter (§ 50g Abs. 3 Nr. 1 EStG)

Rz. 40 Nach § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG tritt die Steuerbefreiung nur ein, wenn der Gläubiger der Erträge auch deren Nutzungsberechtigter ist. Dies geht auf Art. 1 Abs. 1 der Zins- und Lizenzrichtlinie zurück. Diese Vorschrift dient der Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen. § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG definiert den Begriff des "Nutzungsberechtigten", und zwar getr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Anwendung des § 6 AStG a. F. im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG a. F. ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Abschnitt 3.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.5 Entstrickung nach dem Körperschaftsteuerrecht

Die Ausführungen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften nach § 12 Abs. 1 KStG. Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierung wesentlich "weiter" ist. Nach dem Wortlaut des § 12 KStG würden auch Fälle der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage von der Vorschrift abgedeckt werden, da eine subjektbezogene Sicherstellung der Best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.5 Entstrickung nach dem Körperschaftsteuerrecht

Die Ausführungen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften nach § 12 Abs. 1 KStG. Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierung wesentlich "weiter" ist. Nach dem Wortlaut des § 12 KStG würden auch Fälle der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage von der Vorschrift abgedeckt werden, da eine subjektbezogene Sicherstellung der Best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG a. F. grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wenn in einem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.3 EuGH- und BFHMusterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.3 Anlage AEV – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte / Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG

Auslandsbeziehungen werden in einer globalen Welt immer häufiger und selbst kleine Gesellschaften erzielen oftmals ausländische Einkünfte. Damit kann die Anlage AEV relevant sein. Erforderlich wird dieser Vordruck für Verluste bzw. Gewinnminderungen, die nicht nach einem DBA steuerfrei sind.[1] Solche negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen sind nur in eingeschränktem Umfa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.1 Überblick

Zentrale Neuerung der Neufassung des § 6 AStG ab VZ 2022 ist die Überarbeitung der bisher "Ewigkeitsstundung" in EU/EWR Fällen bzw. eingeschränkten Stundungsregelung des § 6 Abs. 4 AStG für Drittstaatenfälle. Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung) sowohl bei Wegzug in Drittstaaten als auch EU-/EWR-Staaten. Hierbei ist regelmäß...mehr

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Anwendungsbereich der versc... / 3.1.2 Adressatenkreis der EUDR

In persönlicher Hinsicht erfasst die EUDR jede gewerblich tätige natürliche und juristische Person. Unerheblich ist, ob es sich um kleine, mittlere oder große Unternehmen handelt. Selbst Kleinstunternehmen werden von der Verordnung erfasst[1]. Lediglich privat bzw. nicht-gewerblich tätige Personen müssen die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen. Die Verordnung kann nat...mehr

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Anwendungsbereich der versc... / 2.1.1 Endgültige Schwellenwerte deutlich höher als ursprünglich diskutiert

Unternehmen aus der EU Formell sieht die Richtlinie derzeit noch vor, dass nach dem 5-jährigen Übergangszeitraum (d. h. ab dem 26.07.2029) [1] Unternehmen aus der Europäischen Union von der CSDDD erfasst werden, wenn sie im letzten Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss anzunehmen war bzw. angenommen wurde, durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigte und einen weltweiten Ne...mehr

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Anwendungsbereich der versc... / 3.1.1 Sachlicher Regelungsgegenstand der EUDR

Sachlich fallen grundsätzlich unter die EUDR: drei unternehmerische Tätigkeitsfelder (Inverkehrbringen, Bereitstellen auf dem Unionsmarkt sowie Ausfuhr), sieben daran anknüpfende relevante Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz[1]) und diverse relevante Erzeugnisse. Relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse Relevante Erzeugnisse in diesem Sinne si...mehr

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Anwendungsbereich der versc... / 2.1 Unmittelbarer Adressatenkreis der CSDDD und Übergangsfrist

Welche Unternehmen zur Einhaltung der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten gehalten sind, regelt Art. 2 CSDDD. Art. 3 Abs. 1 lit. a CSDDD definiert dabei, was überhaupt als "Unternehmen" im Sinne der Richtlinie gilt. Die Richtlinie richtet sich an europäische und drittstaatliche Unternehmen, die in und außerhalb der EU gegründet wurden. Voraussetzung ist das Überschre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verluste aus aktiven gewerblichen Betriebsstätten im Drittstaat (§ 2a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 148 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Begünstigte aktive Tätigkeiten sind die Herstellung oder Lieferung von Waren, die Gewinnung von Bodenschätzen sowie die Bewirkung gewerblicher Leistungen. a) Herstellung oder Lieferung von Waren Rn. 149 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Waren sind alle körperliche Gegenstände iSd § 90 BGB (BFH BFH/NV 2002, 91). Keine Waren sind Grundstücke (strittig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verluste in Bezug auf Anteile an Drittstaaten-Körperschaften (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um Steuergestaltungen auszuschließen, die die Ausgleichsbeschränkungen des § 2a Abs 1 S 1 Nr 1, 2 EStG durch Zwischenschaltung einer Drittstaaten-KapGes umgehen wollen, beschränkt § 2a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG den Ausgleich von Verlusten in Bezug auf die Beteiligung an einer Drittstaaten-Körperschaft. Betroffen sind Verluste aus Abschreibungen auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 2a Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten

Schrifttum: Lüdicke, Seminar C: Grenzüberschreitende Verlustnutzung, IStR 2013, 611; Schnitger, EuGH in der Rechtssache Timac Agro zu finalen ausländischen Betriebsstättenverlusten – War es das bei der Freistellungsmethode?, IStR 2016, 72; Eugh, Timac Agro: Verluste der österreichischen Betriebsstätte einer deutschen KapGes – Timac Agro Deutschland GmbH/FA Sankt Augustin, mit A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewerbliche Verluste (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Verluste aus einer in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte sind nach § 2a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nur eingeschränkt ausgleichsfähig. Die Verlustausgleichsbeschränkungen gelten nach § 2a Abs 2 S 1 EStG nicht für Betriebsstätten mit bestimmten aktiven Tätigkeiten (s Rn 148 ff). Rn. 72 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Anwendbarkeit e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Vorliegen eines DBA mit Freistellungsmethode

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ausländische Verluste sind nach den DBA-Regeln im Inland steuerfrei und dürfen bei der Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage nicht zum Ausgleich gebracht werden. § 2a Abs 1 und 2 EStG wirken sich bei Verlusten aus Drittstaaten (Nicht-EU-/EWR-Staaten) iRd Progressionsvorbehaltes auf den Steuersatz aus: Rn. 26 Stand: EL 187 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verluste in Bezug auf zwischengeschaltete Inlandsbeteiligungen (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 7 EStG)

Rn. 136 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 2a Abs 1 S 1 Nr 7 EStG stellt eine Verlustverrechnungsbeschränkung für diejenigen Fälle auf, in denen durch die Zwischenschaltung einer KapGes mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat die Regelungen des § 2a Abs 1 S 1 Nr 1–6 EStG umgangen werden sollen. Ohne die Verlustverrechnungsbeschränkung könn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Land- und forstwirtschaftliche Verluste (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 64 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Verlustausgleichsbeschränkungen des § 2a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gelten für Einkünfte aus einer in einem Drittstaat belegenen luf Betriebsstätte. Rn. 65 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Anwendbarkeit eines DBA mit Freistellungsklausel werden die Verluste aus einer in einem Drittstaat belegenen luf Betriebsstätte schon nach DBA nicht berücksicht...mehr