Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Ausländischer Student / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Angehörige ...mehr

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Finnland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Schweiz / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Lettland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Lettland kann Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebilde...mehr

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Ungarn / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.8.5 Ausnahme von Zurechnungsbesteuerung für Drittstaaten-Stiftungen

In Deutschland ansässige Stifter oder Begünstigte von ausländischen "intransparenten" Familienstiftungen unterliegen grundsätzlich mit den Netto-Einkünften der Stiftung in Deutschland der Einkommensteuer, unabhängig von tatsächlichen Zuwendungen (§ 15 Abs. 1 AStG). Eine Ausnahme besteht für Stiftungen innerhalb der EU und des EWR-Raumes (§ 15 Abs. 6 AStG). Laut BFH muss dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.6.8 EuGH-Vorlage: Definitive Erhebung der Kapitalertragsteuer im Drittstaatenfall?

Werden Dividenden von einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine Drittstaaten-Kapitalgesellschaft ausgeschüttet, kommt es regelmäßig nur zu einer teilweisen Reduktion der Kapitalertragsteuer unter den Bestimmungen des einschlägigen DBA. Der BFH will vom EuGH geklärt haben, ob eine vollständige Reduktion der Kapitalertragsteuer unter Bezug auf die Kapitalverkehrsfreiheit erf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Internationale Bezüge

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Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.12.1 Grenzüberschreitende Prüfungszusammenarbeit

2024 hat der Gesetzgeber mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108) hinsichtlich der Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen die Vorgaben der DAC7-Richtlinie (Änderung der EU-Amtshilferichtlinie) zu sog. Joint Audits ("gemeinsame Prüfungen") in einem neu eingefügten § 12a EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) umgesetzt und die bereits bestehende Regelung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.3 Auslandsbezug

Rz. 21 Die Vergünstigungen des S. 1 beziehen sich jetzt nach § 6 a S. 2 GrEStG auch auf Umwandlungen aufgrund des Rechts eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Dies führt u. a. dazu, dass – anders als im Umwandlungsteuergesetz – auch die einer Vermögensübertragung i. S. d. §...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 Governance: Praktiken ... / 2 B11 – Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung (VSME.43)

Rz. 6 Fälle von Korruption und Bestechung sind für Unternehmen sämtlicher Größenordnungen und Branchen mit w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 9. Stiftungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Diese Vorschrift erleichtert die Bekanntgabe von Verwaltungsakten an Stpfl., die im Inland weder ihren Wohnsitz[1] oder gewöhnlichen Aufenthalt[2] noch ihre Geschäftsleitung[3] oder den Sitz[4] haben. In diesen Fällen trifft den Stpfl. nach S. 1 die Obliegenheit, im Inland einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz zur Ände...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVII. Angaben zum Mutterunternehmen, das einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; § 292 Abs. 2)

Rn. 901 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 haben der „Konzernabschluß und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [...] befreiende Wirkung, wenn [...] der Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Angaben zur Entsprechenserklärung (§ 285 Nr. 16 i. V. m. § 161 AktG)

Rn. 966 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 § 161 AktG verpflichtet Vorstand und AR börsennotierter AG/KGaA/SE oder einer dieser gleichgestellten Gesellschaft i. S. d. § 161 Abs. 1 Satz 2 AktG zur jährlichen Abgabe einer Entsprechenserklärung. Die Entsprechenserklärung ist das gesellschaftsrechtliche Vehikel, durch das die rechtlich unverbindlichen Empfehlungen des DCGK mittelbar eine...mehr

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Betreuungsgeld / 3 Landesbetreuungsgeld

In Bayern wurde am 14.6.2015 zunächst Betreuungsgeld auf Grundlage des Bayerischen Betreuungsgeldgesetzes (BayBtGG) gezahlt.[1] Die Regelung entsprach im Wesentlichen den Regelungen in den §§ 4a – 4d BEEG. Das bayerische Betreuungsgeld wurde zum 1.8.2018 durch das bayerische Familiengeld[2] abgelöst. Leibliche Eltern und Adoptiveltern erhalten auf Antrag[3] das Familiengeld ge...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Steueranrechnung → Zeilen 12–13 Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen wird (§ 68b ...mehr

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Anlage Sonstiges 2025 / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Spendenvortrag → Zeile 16 Spenden sind nur begrenzt abzugsfähig. Übersteigen die abziehbaren Zuwendungen die zulässigen Höchstbeträge von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, ist der übersteigende Betrag zusammen mit später anfallenden Zuwendungen zeitlich unbegrenzt in den nachf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendungsbereich des § 22f UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 23 Der Anwendungsbereich der Aufzeichnungspflichten des § 22f UStG hängt in seiner ersten Fassung und in der seit dem 1.7.2021 geltenden neuen Fassung der Vorschrift (Rz. 4) zunächst entscheidend davon ab, ob der betreffende Unternehmer der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 1 und 5 UStG ist. Dafür ist es erforderlich, dass dieser Unternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gesetzeszweck und Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Der ursprüngliche Zweck der Schaffung des § 22f UStG kann nur einheitlich mit der (zeitgleichen) Einfügung des neuen § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) gesehen und begründet werden. Beide Vorschriften sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Bereits in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 24.9.2918...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitpunkt der Anwendung der Regelung des § 22f UStG (§ 27 Abs. 25 UStG)

Rz. 73 Gemäß dem zum 1.1.2019 eingefügten § 27 Abs. 25 UStG a. F. [1] teilte das Bundesministerium der Finanzen den Beginn des Datenabrufverfahrens nach (dem damaligen) § 22f Abs. 1 S. 6 UStG durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben mit. Gleiches galt für die Festlegung des Kalenderjahres, ab dem Daten nach § 22f Abs. 3 UStG auf Anforderung zu übermittel...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.2.3 Drittstaatenbetriebsstättenverluste nach § 2a EStG

Rz. 179 Eine Einschränkung des Welteinkommensprinzips erfolgt durch § 2a Abs. 1 EStG. Nach § 2a Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 EStG sind Verluste aus einer Drittstaaten-Betriebsstätte nur zu berücksichtigen, wenn es sich um Verluste aus einer sog. aktiven Betriebsstätte in einem Drittstaat handelt. Verluste aus einer passiven Drittstaaten-Betriebsstätte sind bei der Ermittlung...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.4 Strafen und Ordnungswidrigkeiten

Rz. 132 Geldstrafen unterliegen einem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG bzw. § 10 Nr. 3 KStG. Dies gilt grundsätzlich auch für Geldstrafen, die von einem ausländischen Gericht verhängt werden. Das Abzugsverbot gilt allerdings nicht, wenn die Strafe wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung (ordre public) widerspricht.[1] Rz. 133 Geldbußen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 8...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.3 Lohnzahlung durch nicht im Tätigkeitsstaat ansässige Arbeitgeber

Als weitere Voraussetzung für das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats – auch wenn die 183-Tage-Frist nicht überschritten ist – darf der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig sein. Der Arbeitgeber muss daher im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers oder in einem Drittstaat ansässig sein. Lediglich die DBA mit Norwegen und Österreich fordern für eine Besteuerung i...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 13.1 Grundsachverhalte der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 4 Grenzgänger

Die sich am OECD-Musterabkommen orientierenden abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der einzelnen Länder besagen, dass sich die Besteuerung des Arbeitslohns nach dem Arbeitsortprinzip orientiert, also dem jeweiligen Tätigkeitsstaat obliegt. Dies gilt grundsätzlich auch für Grenzgänger . Das sind Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet des einen Staats arbeiten und im Gr...mehr

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Brexit / 2 Einkommensteuergesetz

Eine Reihe von begünstigenden Regelungen des EStG sind an eine Mitgliedschaft in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geknüpft. Nach dem vollzogenen Brexit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.2.2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr und es gehört auch nicht dem EWR an. Es ist damit ein Drittstaat. Da der Austritt jedoch mit einem Austrittsabkommen erfolgte ("G...mehr

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Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

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Brexit / 5.4 Arbeitnehmerüberlassung

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält keine Regelungen, die es Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat ermöglichen, Arbeitnehmer an Unternehmen im Vereinigten Königreich zu überlassen. Auch umgekehrt sind Überlassungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich in Unternehmen in einem Mitgliedsstaat im Abkommen nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten der Arbe...mehr

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Brexit / 2 Die Übergangsphase

Das Austrittsabkommen sah einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 vor, in dem das Vereinigte Königreich rechtlich weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt wurde. Damit galt das EU-Recht im und gegenüber dem Vereinigten Königreich grundsätzlich weiter, jedoch ohne Beteiligung des Vereinigten Königreichs an EU-Institutionen. Arbeitsrechtliche Änderungen ergaben sich demnac...mehr

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Brexit / 5.5 Datenverkehr und Datenschutz

Der reibungslose Transfer von Arbeitnehmerdaten von und in das Vereinigte Königreich wird auch in Zukunft unumgänglich sein. Das Brexit-Abkommen sah zunächst ab dem 1.1.2021 noch einen Übergangszeitraum vor. Danach galt das Vereinigte Königreich für 4 Monate nicht als (unsicheres) Drittland im Sinne der DSGVO. Diese Frist verlängerte sich automatisch um 2 weitere Monate. Nac...mehr

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Brexit / 5.6 Betriebsverfassungsrecht

Das Recht des Europäischen Betriebsrats auf Grundlage der Richtlinie 2009/38/EG gilt seit dem 1.1.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr. Damit ist die Neubildung von Europäischen Betriebsräten unter Beteiligung von im Vereinigten Königreich bestehenden Unternehmen nicht mehr möglich. Zahlreiche internationale Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU haben das britische Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 3.2 Nichtrückkehr zum Wohnort

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaates setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten vom Wohnsitz zum Arbeitsort pendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, bleibt die Grenzgängereigenschaft erhalten, wenn er im Kalenderjah...mehr

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Grenzgänger / 6 Luxemburg: Verzicht auf Grenzgängerregelung

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzgänger wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, sofern die nichtsel...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Deutsches Erbrecht

Rz. 2 Die Vorschrift des § 1936 BGB findet nur Anwendung, wenn nach den Regeln des Internationalen Privatrechts deutsches Erbrecht gilt. Nach bisher geltendem Recht war in erster Linie die Staatsangehörigkeit des Erblassers maßgeblich. Seit Inkrafttreten der EuErbVO, die für Erbfälle nach dem 16.8.2015 anzuwenden ist, entscheidet in erster Linie der gewöhnliche Aufenthalt de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.4 Aufbau des UmwStG

Rz. 20 Das UmwStG ist in den Allgemeinen Teil mit den §§ 1, 2 UmwStG sowie in 2 deutlich voneinander getrennte Bereiche zur Regelung der einzelnen Umwandlungsarten eingeteilt. Die §§ 3–19 sowie § 25 UmwStG richten sich in starkem Maße nach dem UmwG (Umwandlungen im eigentlichen Sinne), während die Einbringungen der §§ 20–24 UmwStG keine unmittelbare Entsprechung im Unternehm...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.1 Anwendung des UmwStG auf EU-/EWR-Umwandlungen

Rz. 8 Das deutsche Umwandlungssteuerrecht war bis zum "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 12.12.2006[1] im Wesentlichen national ausgerichtet. Grund hierfür war die Anlehnung des UmwStG hinsichtlich seines persönlichen Regelungsbereichs an das unternehmensrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.2 Anteilstausch

Rz. 151 Der sachliche Regelungsbereich des Anteilstauschs erfasst die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Anteile an dieser Körperschaft. Unternehmensrechtlich kann dies eine Ausgliederung durch Teilrechtsnachfolge oder Übertragung in Einzelrechtsnachfolge sein, steuerrechtlich handel...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

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§ 35 Reiserecht / 4. Vermittlung von Angeboten aus Drittstaaten

Rz. 191 Art. 46c Abs. 1 EGBGB sieht vor, dass deutsches Recht auf einen Pauschalreisevertrag mit einem Reiseveranstalter aus einem Drittstaat (Nicht-EU oder EWR) Anwendung findet, wenn der Abschluss oder das Angebot im Geltungsbereich deutschen Rechts erfolgt oder der Reiseveranstalter seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet. Auch Reiseveranstalter aus Drittstaaten sind a...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / V. Checkliste: Vorprüfung

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Checkliste: Geltung und Anwendbarkeit des kollisionsrechtlichen Staatsvertrags (hier: Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG)

Rz. 26 Art. 25 Abs. 1 Rom I-VO erklärt diejenigen Internationalen Übereinkommen für unberührt, die zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem Drittstaat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der VO galten. Daraus folgt der Vorrang des UN-Kaufrechts (CISG) gegenüber der Rom I-VO.mehr

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§ 19 Handelsrecht / 4. Ausländische Aktiengesellschaft

Rz. 65 § 13f HGB ergänzt die §§ 13d, 13e HGB für Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland, d.h. Auslandsgesellschaften, die als Aktiengesellschaft zu qualifizieren sind. Handelt es sich um Gesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten, ist für den entsprechenden Gesellschaftstyp die Aufzählung in der einschlägigen Harmonisierungsrichtlinie maßgeblich.[238] K...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / A. Einführung

Rz. 1 Gegenstand des internationalen Zivilprozessrechts (IZPR) sind sämtliche Sonderregeln des Verfahrensrechts des zur Streitentscheidung berufenen Gerichts (sog. lex fori), die dem inländischen Richter vorschreiben, wie er in Fällen mit Auslandsberührung zu verfahren hat.[1] In der Praxis spielen insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung und...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _________________________ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________, HRB _________________________ I. Als Anlagen überreichen wir, die sämtlichen Geschäftsführer der X GmbH:mehr