Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.11 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46, 47, 48 UStDV)

Rz. 43 Der Unternehmer ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.[1] Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit oder einzelnen Teilbereiche der Post-Universaldienstleistungen verpflichten. Darüber hinaus müssen die Universaldienstleistungen bestimmte Qualitätsanforderunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entschädigungen, die dem ArbN oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gewährt werden (§ 24 Nr 1 EStG), sind > Arbeitslohn. Sie sind als > Sonstige Bezüge zu versteuern, wenn nicht feststeht, auf welchen > Lohnzahlungszeitraum sie entfallen, we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.3 Hinnahme der Kündigung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer

Rz. 164 Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer sich nicht mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehrt, stellt keinen Grund für den Eintritt einer Sperrzeit dar. Nach § 97 AVAVG ruhte der Alg-Anspruch nicht nur, wenn der Arbeitslose einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis aufgab, sondern auch dann, wenn er ihn nicht geltend machte. Eine entsprechende Bestimm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Selbstführung im Homeoffice / 5 Ausblick

Arbeitsmodelle haben sich verändert und erfordern auch in Zukunft Flexibilität. Damit stellen sie Arbeitnehmer immer wieder vor neue Herausforderungen. Ein Trend hin zu hybriden Arbeitsmodellen ist beobachtbar, mit denen wiederum neue Herausforderungen, aber auch Chancen ins Haus stehen. Der Wechsel zwischen Homeoffice und Büro fordert Anpassungsbereitschaft und Flexibilität ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.2 Meldeaufforderung

Rz. 495 Eine Aufforderung zur Meldung, die sperrzeitrechtliche Konsequenzen zur Folge haben soll, darf nicht willkürlich durch die Agentur für Arbeit ergehen. Sie muss einem zugelassenen Meldezweck genügen, sonst darf der Arbeitsuchende bzw. der Arbeitslose sie aus wichtigem Grund ignorieren, ohne den Eintritt einer Sperrzeit befürchten zu müssen. Die gültigen Meldezwecke li...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.2 Arbeitsangebot

Rz. 376 Das Gesetz setzt voraus, dass die abgelehnte Arbeit von der Agentur für Arbeit angeboten worden ist und nicht etwa von einem Jobcenter. Daher kann eine Sperrzeit nicht eintreten, wenn der Arbeitslose sich dazu entschließt, eine selbst aufgespürte zumutbare Beschäftigung nicht anzunehmen, einem vereinbarten Termin für ein Vorstellungsgespräch nicht nachzukommen oder n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz von E-Paper-Ausgaben

Leitsatz Stellt eine Zeitung den Abonnenten der Printausgabe ohne gesondertes Entgelt zusätzlich auch einen elektronischen Zugang zu den E-Paper-Ausgaben zur Verfügung, liegen umsatzsteuerlich zwei eigenständige Leistungen vor. In den Streitjahren 2009-2012 unterliegt die Lieferung der Print-Ausgaben dem ermäßigten Steuersatz und die Zurverfügungstellung des Zugangs zum E-Pa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.4 Leistungsumfang

Rz. 48 Der Zuschuss nach Abs. 1 Satz 1 und 2 ist unterschiedlich hoch. Im Fall der privaten Krankenversicherung darf der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt (und in allen Varianten mit Selbstbehalt) den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1.1.2017 übersteigen. Das Gesetz enthält keine entsprechende Begrenzung für den Zuschuss (mehr). Rz. 49 Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 3 Fälligkeitsdatum und Verzug

Ist kein Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart, muss der Schuldner grundsätzlich unverzüglich zahlen, also wenn der andere Vertragspartner seine Leistung erbracht hat.[1] In der Praxis aber wird häufig ein Zahlungsziel eingeräumt, etwa mit der Angabe "zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum" oder "zahlbar 30 Tage nach Rechnungseingang". Die Fälligkeit tritt da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Baden-Württe... / 8 Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Verbot von Erwerbstätigkeit und Benachteiligung (§ 8 BzG BW)

Rz. 45 (1) Während der Bildungszeit und im Fall der Erkrankung während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt und entsprechend den §§ 9, 11 und 12 des BUrlG berechnet. (2) Während der Inanspruchnahme der Bildungszeit darf keine dem Zweck dieses Gesetzes zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. (3) Niemand darf wegen der Inanspruchnahme der Bildungszeit b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsgebiete künstlich... / 2.2 Random Forest

Was ist ein Random Forest und wie ist dieser konzeptionell im Bereich KI einzuordnen? Unter KI werden Algorithmen verstanden, die menschliche Entscheidungsregeln "nachahmen". Dabei werden statistische Methoden kombiniert, um u. a. in sehr großen Datensätzen Muster zu erkennen bzw. komplexe (nicht-lineare) Zusammenhänge zu identifizieren. Als Teilbereich der KI ist das sogenan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 7 Kündigung und Kündigungsschutz

Das arbeitsrechtliche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet auf Heimarbeiter keine Anwendung. Die Unwirksamkeit einer Kündigung kann sich deshalb nur den Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (insbesondere das AGG) oder den Maßstab der Sittenwidrigkeit[1] stützen. Anwendbar sind die arbeitsrechtlichen Spezialregelungen nach § 7 ArbPlSchG, § 210 SGB IX, § 17 Abs. 1 MuSchG, §§...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 4 Abzug "finaler" Verluste in EU und EWR

Rz. 46 Seit der Neukonzeption des Abs. 1 durch Gesetz v. 19.12.2008 (Rz. 1e) ist der Regelungsbereich der Vorschrift auf Verluste aus Drittstaaten beschränkt. Für Verluste aus den EU- und EWR-Staaten gibt es daher keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wenn man von dem Ausschluss des positiven und negativen Progressionsvorbehalts in § 32b Abs. 1 S. 2, 3 EStG absieht. Die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.15 Störfälle im Blockmodell

Bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell kann es zu einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeitvereinbarung kommen. In diesen Fällen ist es nicht möglich, dass das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben vereinbarungsgemäß in der Freistellung aufgezehrt (entspart) wird. Man spricht deshalb von einem sog. "Störfall". Dies können insbesondere folgende Situationen s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Schadensersatzleistungen an Arbeitnehmer

Nur bestimmte Entschädigungen sind steuerfrei Eine Schadensersatzzahlung stellt nur insoweit eine steuerpflichtige Entschädigung dar, als sie an die Stelle nicht erzielter Einnahmen tritt. Nicht steuerpflichtig und damit auch nicht ermäßigt zu besteuern sind Entschädigungen als Ersatz für steuerfreie Einnahmen oder als Ausgleich für einen privaten Vermögensschaden (Schmerzen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.3 Die Generalklausel, § 307 BGB

Die Generalklausel des § 307 erklärt AGB für unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen". Wann dies der Fall ist, entscheiden Gerichte in zahllosen Einzelfällen immer wieder aufs Neue. Danach ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2.3 Der Schutzzweck der AGB-rechtlichen Normen

Auch wenn von einer Seite Allgemeine Geschäftsbedingungen ins Spiel gebracht werden, gilt, dass ein Vertrag nur zustande kommt, wenn sich beide Teile über alle wesentlichen Konditionen einig sind. Im realen Geschäftsleben entscheidet jedoch nicht selten die Marktmacht über den Konsens: Der Verbraucher hat nur theoretisch die Wahl, die AGB eines Kaufhauses abzulehnen, wenn er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4 AGB-Inhaltskontrolle

Der Schutz des Vertragspartners vor unangemessener Benachteiligung durch die AGB des Verwenders ruht auf vier Säulen: um wirksamer Vertragsbestandteil zu werden dürfen AGB nicht durch vorrangige Individualvereinbarungen verdrängt werden (→ 2); müssen AGB in den Vertrag einbezogen worden sein (→ 3); dürfen AGB nicht überraschend oder mehrdeutig sein (→ 4.1.); dürfen AGB nicht geg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.5 Einzelne Schritte der Inhaltskontrolle

Ob eine AGB-Klausel inhaltlich wirksam ist oder nicht, wird anhand der folgenden drei Schritte überprüft: 1. Schritt: Verstößt die Klausel gegen zwingendes Recht? Zunächst ist zu prüfen, ob die Bestimmung gegen zwingendes Recht verstößt; denn wo bereits individualvertragliche abweichende Regelungen unzulässig sind, muss dies erst recht für AGB gelten. Zwingendes Recht, das ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafe / 3 Höhe

Auch die Höhe der Vertragsstrafe muss grundsätzlich feststehen, mindestens jedoch eine angemessene Höchstgrenze.[1] Dabei gibt es keine allgemeingültige Obergrenze in Höhe beispielsweise eines Bruttomonatsgehalts für eine wirksame Vertragsstrafe.[2] Vielmehr muss im Einzelfall eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Anwendbare Vorschrift für eine formularvertraglich vere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafe / 4 Inhaltskontrolle und berechtigtes Interesse

Strafabreden – insbesondere formularvertraglich vereinbarte – müssen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle standhalten. Sie dürfen keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners beinhalten und insbesondere nicht zur bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Verwenders losgelöster Geldforderungen eingesetzt werden.[1] Vertragsstrafenabreden in formularmäßigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit

Zusammenfassung Begriff Entgeltgleichheit bedeutet, dass für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einem Beschäftigten des anderen Geschlechts.[1] Der Grundsatz bezweckt nicht, "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" im Arbeitsverhältnis generell vorzuschreiben. Die Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 3 Widerlegen von Indizien für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts

Wie können diese Indizien durch den Arbeitgeber widerlegt werden? Vom Grundsatz her müssen die Differenzierungen auf einem wirklichen unternehmerischen Bedürfnis bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz beruhen, welches nichts mit der Diskriminierung zu tun hat und die Differenzierung in verhältnismäßiger Weise umsetzt.[1] 3.1 Bessere Qualifikation des begünstigten Arbeitnehmers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2.3 Vorliegen von Indizien für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts

Im Hinblick auf den Kausalzusammenhang reicht es aus, wenn der (vermeintlich) benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen.[1] Der Arbeitgeber trägt dann die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit vorliegt.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 1 Diskriminierungsaspekte beim Einsatz von IT-Tools und KI

Das Antidiskriminierungsrecht spielt im Bewerbungsverfahren und dort insbesondere beim Einsatz von IT-Tools und KI eine zentrale Rolle. Die Normen des AGG knüpfen nicht an die Verwendung bestimmter Technologien an. Gemäß §§ 1, 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte (zu denen auch Bewerber zählen) nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 1.1 KI-Tools

Werden "klassische" IT-Tools im Bewerbungsverfahren eingesetzt, muss bei der Programmierung darauf geachtet werden, dass hierdurch keine Diskriminierung "vorprogrammiert" ist. Beispielsweise indem potenziell diskriminierende Aspekte gar nicht erst abgefragt werden. Hilfreich ist es deshalb – wie bei jedem Einsatz von IT – wenn die Eingabe von Datensätzen möglichst einheitlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 1.1 Unmittelbare Ungleichbehandlungen

Eine unmittelbare Ungleichbehandlung ist eine Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.[1] Praxis-Beispiel Geringeres Entgelt Arbeitgeber X zahlt Frauen einen niedrigeren Stundenlohn, ein niedrigeres Weihnachts- und Urlaubsgeld sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 3.1 Bessere Qualifikation des begünstigten Arbeitnehmers

Eine Benachteiligung wegen des Geschlechts kann mit einer besseren Qualifikation des Bewerbers widerlegt werden. Eine bessere Qualifikation kann dabei sowohl mit einer besseren Qualifikation wegen einer fachspezifischen Ausbildung begründet werden als auch wegen einer einschlägigen Berufserfahrung.[1] Praxis-Beispiel Bessere fachspezifische Ausbildung Bei der Bank B arbeiten 1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 1.2 Einsatz von "schwacher" KI

Neben den klassischen IT-Tools werden verstärkt auch schwache KI-Tools eingesetzt, die das Recruitment noch gezielter unterstützen können. Praxis-Beispiel Einsatz von schwacher KI im Bewerbungsverfahren Schwache KI wird im Bewerbungsverfahren insbesondere wie folgt eingesetzt: Lebenslauf-Screening: KI kann Bewerbungen automatisiert analysieren und relevante Informationen wie Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 3.2 Bessere Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers

Gegebenenfalls kann eine höhere Vergütung auch mit besseren Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers begründet werden, z. B. wegen einer höheren persönlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers oder eine bessere Qualität der tatsächlich erbrachten Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers.[1] Hier ist aber insofern Vorsicht geboten, da dieses Argument zur Begründung einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 1.2 Mittelbare Ungleichbehandlung

Eine mittelbare Ungleichbehandlung liegt vor, wenn der Anknüpfungspunkt für einen Vorteil oder einen Nachteil neutral ist, aber sich bei Angehörigen eines Geschlechts besonders nachteilig auswirkt, während dies bei den Angehörigen des anderen Geschlechts überhaupt oder wesentlich weniger stark der Fall ist.[1] Praxis-Beispiel Weihnachtsgratifikation Arbeitnehmer mit einer geri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 3.3 Personalgewinnungsschwierigkeiten

Weiterhin kann die Vermutung der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts mit Personalgewinnungsschwierigkeiten zur Zeit der Einstellung widerlegt werden, etwa weil ein höheres Gehalt wegen der Lage am Arbeitsmarkt erforderlich war, um die offene Stelle mit einer geeigneten Arbeitskraft zu besetzen.[1] Praxis-Beispiel Personalgewinnungsschwierigkeiten Das Unternehmen U mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 5 Verhältnis EntgTranspG zum AGG

Art. 157 AEUV und § 7 EntgTranspG stehen in Anspruchskonkurrenz nebeneinander.[1] Im Verhältnis zum AGG ist das EntgTranspG lex specials und vorrangig, soweit es abschließende Regelungen zur Entgeltdiskriminierung trifft.[2] Neben dem Anspruch auf gleiches Entgelt aus Art. 157 AEUV und § 3 Abs. 1, § 7 EntgTranspG kann der benachteiligte Arbeitnehmer darüber hinaus einen Anspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2 Anspruchsvoraussetzungen für gleiches Entgelt

2.1 Entgelt Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / Arbeitsrecht

1 Inhalt Durch das Gebot der Entgeltgleichheit wird die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt, der nicht ohne Grund Personen wegen ihres Geschlechts schlechter behandeln darf als Personen des anderen Geschlechts. Verboten wird also nicht generell eine unterschiedliche Vergütung bei gleicher Arbeit. Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, bei identischer Arbeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 6 Neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz

Die Erforderlichkeit, das Stellenbesetzungsverfahren zukünftig besser zu dokumentieren, ergibt sich ohnehin auch aus der Lohntransparenz-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Hieraus ergibt sich, dass in der Stellenanzeige oder spätestens im Vorstellungsgespräch das Einstiegseinkommen oder dessen Spanne angegeben wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 2 Rechtsfolgen bei Verstößen

Das AGG sieht diverse Rechte für Betroffene vor, insbesondere ein Beschwerderecht, ein Recht zur Leistungsverweigerung [1] sowie Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche [2]. Jedenfalls kann ein abgelehnter Bewerber gemäß § 15 Abs. 4 AGG Entschädigung und Schadensersatz geltend machen.[3] Weder für IT-Tools noch für den Einsatz von KI gelten hier in Bezug auf Rechtsfolgen Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 1 Inhalt

Durch das Gebot der Entgeltgleichheit wird die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt, der nicht ohne Grund Personen wegen ihres Geschlechts schlechter behandeln darf als Personen des anderen Geschlechts. Verboten wird also nicht generell eine unterschiedliche Vergütung bei gleicher Arbeit. Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, bei identischer Arbeit z. B. ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 4 Rechtsfolgen bei Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit

Bei einer Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit gilt der Grundsatz der "Gleichbehandlung nach oben", sprich die niedrigeren Löhne und Gehälter sind entsprechend anzuheben.[1] Daneben kann der benachteiligte Arbeitnehmer auch einen Schadensersatzanspruch nach § 15 AGG geltend machen (siehe Ausführungen sogleich).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2.1 Entgelt

Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 7 Ausblick: Geschlechtsübergreifende Anpassung?

Eine geschlechterbezogene Vergütungsbenachteiligung kann letztlich auf eine geschlechterübergreifende Anpassung insgesamt hinauslaufen: Denn, wenn es einen Angehörigen des begünstigten Geschlechts im Unternehmen gibt, der genauso wenig wie der klagende Angehörige des benachteiligten Geschlechts verdient, könnte dieser seinerseits eine Erhöhung geltend machen. Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 1.3 Einsatz von "starker" KI

Wird von einem Unternehmen starke KI eingesetzt und die Daten nicht entsprechend vorsortiert eingespielt, sind die vorgenannten Risiken ungleich höher. Sowohl unmittelbare als auch mittelbare Diskriminierungen können nicht oder zumindest nur mit einem erheblichen Aufwand durch ein Unternehmen ausgeschlossen werden. Insbesondere dürfte der Darlegungs- und Beweislast in einem ...mehr