Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Studierende

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Erhalten im > Inland > Studierende, die aus dem DBA-Ausland (> Doppelbesteuerung Rz 225 ff) kommen, Geld zur Deckung der Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium aus dem > Ausland, bleiben sie damit in Deutschland idR unbesteuert (vgl dazu die Stichworte zu den einzelnen DBA-Vertragsstaaten). Studienzuschüsse, die für einige Jahre gewäh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Verständigungsverfahren nach DBA

Rz. 67 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zur übereinstimmenden Anwendung des DBA durch die Vertragsstaaten, vor allem auch zur Lösung sog Qualifikations- und Zurechnungskonflikte, sieht Art 25 OECD-MA ein Verständigungsverfahren vor, das in dieser oder ähnlicher Form in die deutschen DBA übernommen worden ist. Danach können Stpfl, die der Auffassung sind, dass Maßnahmen eines oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2 Erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen

Die Generalklausel des § 12 Abs. 1 AGG verpflichtet Arbeitgeber dazu, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen – insbesondere auch vor sexueller Belästigung – zu treffen. 2.2.1 Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis[1] Auch wenn sich dies aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 AGG nicht eindeutig herauslesen lässt, gelten sämtliche präventive –...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 4 Darlegungs- und Beweislast

Um betroffenen Arbeitnehmern den Rechtsschutz zu erleichtern, sieht § 22 AGG eine Beweiserleichterung vor. Danach genügt es, dass der betroffene Arbeitnehmer Indizien vorträgt, die eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals – etwa des Geschlechts – vermuten lassen. Gelingt dies, kehrt sich die Beweislast um: Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nachweisen, dass kei...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.3.2 "Sexuell bestimmtes Verhalten" i. S. v. § 3 Abs. 4 AGG

Ob eine Handlung sexuell bestimmt i. S. d. § 3 Abs. 4 AGG ist, hängt nicht allein vom subjektiv erstrebten Ziel des Handelnden ab, womit in der Folge auch eine sexuelle Motivation des Handelnden nicht zwingend notwendig ist.[1] Ob eine Sexualbezogenheit der Handlung vorliegt, ist vielmehr anhand eines objektiven Betrachters, welcher sämtliche Umstände kennt, zu bewerten. Pra...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.1.1 Wer oder was kann eine Beschwerdestelle sein?

Das Gesetz sagt nicht genau, wer oder was diese zuständigen Stellen sind, sondern verpflichtet den Arbeitgeber lediglich, überhaupt eine entsprechende Stelle einzurichten. Die Bestimmung einer konkreten Stelle obliegt somit dem Arbeitgeber selbst.[1] Es bleibt daher dem Arbeitgeber überlassen, ob er eine neue Beschwerdestelle einrichtet, die nur für Beschwerden zuständig ist...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.3 Arbeitnehmerschulungen

Die Schulung von Arbeitnehmern ist ein zentraler Bestandteil der Pflichten des Arbeitgebers gemäß § 12 Abs. 1, Abs. 2 AGG und spielt eine entscheidende Rolle im präventiven Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Schulungen tragen maßgeblich dazu bei, ein Bewusstsein für grenzüberschreitendes Verhalten zu schaffen und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten zu v...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.2 Vorgehen bei bestätigtem Sachverhalt

Stellt sich der Vorwurf sexueller Belästigung ggf. nach einer internen Untersuchung als begründet heraus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Benachteiligungen zu verhindern. § 12 Abs. 3 AGG nennt hierbei exemplarisch die Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung als mögliche Reaktionen. Welche Maßnahme im...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.3.2 Entschädigung

Im Unterschied zum Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG geht es bei der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG um den Ersatz immaterieller Schäden, also den seelischen/psychischen Schaden, z. B. die persönliche Kränkung, das Ehrgefühl, das durch die sexuelle Belästigung verletzt wurde. Praxis-Beispiel Immaterieller Schaden bei sexueller Belästigung Eine Arbeitnehmerin wird von eine...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2 Präventive Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sexuelle Belästigung sich auf die Arbeitnehmer nicht nur physisch, sondern auch psychisch auswirken kann. Sexuelle Belästigung kann daher unter Umständen negativen Einfluss auf die Arbeitsmotivation, den Krankenst...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.1 Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis

Auch wenn sich dies aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 AGG nicht eindeutig herauslesen lässt, gelten sämtliche präventive – sowie auch repressive – Pflichten des Arbeitgebers nur im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis. Es ist zwar nicht erforderlich, dass die Benachteiligung und die Maßnahme einen konkreten Bezug zum Arbeitsplatz der benachteiligten Person...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.4 Maßnahmen im Hinblick auf externe Beratungsstellen

Externe Beratungsstellen sind ein wesentlicher Baustein im Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.[1] Sie gewinnen vor allem dann an Bedeutung, wenn betroffene Arbeitnehmer interne Ansprechpersonen nicht nutzen möchten oder können. Die Gründe hierfür sind ausweislich der Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oftmals vielfältig – etwa Angst vor...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.2 "Erforderlichkeit" i. S. v. § 12 Abs. 1 AGG

Die Frage, ob eine Maßnahme erforderlich ist, muss objektiv beantwortet werden, und zwar unabhängig davon, was der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmer denken. Es kommt insbesondere darauf an, wie groß der Betrieb ist. Und natürlich kann der Arbeitgeber immer nur so viel machen, wie er dazu auch wirklich in der Lage ist. Welche Maßnahmen der Arbeitgeber hiernach konkret vorzune...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.1.3 Aufgaben einer Beschwerdestelle

Sobald die Beschwerde die Beschwerdestelle erreicht hat, muss diese die Beschwerde entsprechend bearbeiten und prüfen. In diesem Zuge hat die Beschwerdestelle den Sachverhalt ausreichend aufzuklären [1] und ist befugt, den Beschwerdeführer und Kollegen anzuhören.[2] Keinesfalls darf sie eine Beschwerde einfach zur Seite legen und nicht weiter beachten.[3] Der Arbeitgeber muss...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.5 Weitere präventive Maßnahmen gemäß § 12 Abs. 1 AGG

Als begleitende Maßnahme kann ein "Frühwarnsystem", beispielsweise eine Telefonhotline, eingerichtet werden. Der Verhinderung der sexuellen Belästigung dienen zudem entsprechende bauliche Maßnahmen in Sanitär- und Umkleideräumen, ggf. die Einrichtung von Frauenparkplätzen oder Ähnliches.[1] Zudem kann der Arbeitgeber eine zweckentsprechende Ausgestaltung der Arbeitsumgebung v...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.3 Schaffung einer belästigungsfreien Atmosphäre: Verhaltensrichtlinien

Ziel des Arbeitgebers muss sein, die sexuelle Selbstbestimmung und Würde aller Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass niemand durch übergriffiges, entwürdigendes oder einschüchterndes Verhalten in seiner Arbeitsumgebung beeinträchtigt wird. Ein belästigungsfreies Umfeld bedeutet dabei nicht nur die Abwesenheit offensichtlicher Übergriffe, sondern auch die aktive ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.4 Arten sexueller Belästigung

Grundsätzlich kann sexuelle Belästigung in drei Kategorien aufgeteilt werden. Unterschieden wird zwischen physischer sexueller Belästigung, non-verbaler sexueller Belästigung und verbaler sexueller Belästigung. 1.4.1 Physische sexuelle Belästigung Physische sexuelle Gewalt stellt eine besonders gravierende Form sexueller Belästigung dar. Sie umfasst alle Arten von körperlichen Ha...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.1 Einrichtung einer Beschwerdestelle, § 13 AGG

Arbeitgeber müssen zudem eine Beschwerdestelle nennen. Denn gemäß § 13 Abs. 1 AGG dürfen sich Arbeitnehmer bei den zuständigen Stellen beschweren, falls sie im Arbeitsumfeld sexuell belästigt werden. 2.1.1 Wer oder was kann eine Beschwerdestelle sein? Das Gesetz sagt nicht genau, wer oder was diese zuständigen Stellen sind, sondern verpflichtet den Arbeitgeber lediglich, überh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1 Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

Trotz aller Präventionsmaßnahmen lässt sich das Risiko sexueller Belästigung im Arbeitsumfeld nie vollständig ausschließen. Erhält der Arbeitgeber Kenntnis von einem entsprechenden Vorfall, ist unverzügliches Handeln erforderlich. Er ist verpflichtet, den Sachverhalt umgehend aufzuklären und entsprechende Untersuchungen einzuleiten.[1] Arbeitgeber sind nach § 12 Abs. 1 AGG v...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 1 Was ist sexuelle Belästigung?

1.1 Grundlagen Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein vielschichtiges und häufig unterschätztes Problem, das bei betroffenen Arbeitnehmern oft mit großer Verunsicherung und Belastungen einhergeht. Viele von ihnen zögern, Vorfälle zu melden, da sie befürchten, nicht ernst genommen zu werden oder dass ihre Schilderungen als übertrieben oder subjektiv abgetan werden. Diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.3 Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz

Im Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bestehen für den Arbeitnehmer unter Umständen sogar Schadensersatz- sowie Entschädigungsansprüche gegen den Arbeitgeber. 5.3.1 Schadensersatz[1] Bei Vorliegen einer sexuellen Belästigung des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Wichtig ist es, an dieser S...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3 Reaktive Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen gemäß § 12 AGG nicht nur präventive Pflichten, sondern er ist auch verpflichtet, den Vorfall ordnungsgemäß aufzuklären und die entsprechenden Maßnahmen und Sanktionen zu treffen. 3.1 Aufklärungspflicht des Arbeitgebers Trotz aller Präventionsmaßnahmen lässt sich das Risiko sexueller Belästigung im Arbeitsumfeld nie vollständig ausschließen. Erhält der A...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.5 Notwendigkeit weiterer Aufklärungsmaßnahmen

Ob weitere Aufklärungsmaßnahmen erforderlich sind, hängt stets vom Einzelfall ab. Bei einfach gelagerten Sachverhalten, die klar dokumentiert oder durch verlässliche Aussagen belegt sind, bedarf es regelmäßig keiner umfangreichen Aufklärung. Der Arbeitgeber hat insoweit einen Beurteilungsspielraum und kann selbst entscheiden, wann er ausreichend überzeugt ist, um arbeitsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.4 Vorgehen bei erwiesener Falschbehauptung

Ein mögliches Ergebnis der Untersuchung kann auch sein, dass sich der Vorwurf sexueller Belästigung nicht bestätigt und ggf. sogar eindeutig ausgeschlossen werden kann. In einem solchen Fall ist es wichtig, sorgfältig zu unterscheiden: Handelt es sich um ein Missverständnis oder eine Fehleinschätzung des sich beschwerenden Arbeitnehmers, sind keine disziplinarischen Maßnahme...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 5 Rechte der Betroffenen

Angesichts der eingangs geschilderten Vielzahl von Vorfällen sexueller Belästigung und der Unsicherheit der Arbeitnehmer über ihre Rechte in solchen Fällen, ist es für eine wirksame Unterbindung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz von größter Bedeutung, dass Arbeitnehmer alle ihnen in einem solchen Fall zustehenden Rechte kennen. Den Betroffenen stehen ausweislich des AGG f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.3 Maßstäbe sexueller Belästigung

In der Praxis bestehen erfahrungsgemäß Unsicherheiten, wann und in welchen Situationen von einer Grenzüberschreitung auszugehen ist und in der Folge von einer "sexuellen Belästigung" gesprochen werden kann. Sexuelle Belästigung wird gemäß § 3 Abs. 4 AGG wie folgt definiert: "[…] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.2 Leistungsverweigerungsrecht

Sollte der Arbeitgeber keine wirksamen oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer sexuellen Belästigung ergreifen, kann der Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben und weiterhin das volle Gehalt verlangen. Dies gilt jedoch nur, sofern dies für den Schutz des Arbeitnehmers auch tatsächlich "erforderlich" und somit verhältnismäßig ist. Der Arbeitnehmer mu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.3.1 Schadensersatz

Bei Vorliegen einer sexuellen Belästigung des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Wichtig ist es, an dieser Stelle herauszustellen, dass § 15 Abs. 1 AGG ein Anspruch ist, der ein Verschulden des Arbeitgebers voraussetzt. Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst allerdings nicht nur eigene Verstöße des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.1.2 Einlegung der Beschwerde

Um einen möglichst effektiven Schutz für die betroffenen Arbeitnehmer zu gewährleisten, ist die Beschwerde an keine Formvorschrift gebunden.[1] Daher kann die Beschwerde schriftlich, mündlich oder per Mail erhoben werden. Hinweis Anonyme Beschwerde Da die Beschwerde möglichst einfach erfolgen soll, reicht nach überwiegender Ansicht auch eine anonyme Beschwerde aus.[2] Hinweis E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.6 Schutzmaßnahmen noch während der Aufklärung

Schutzmaßnahmen im laufenden Aufklärungsverfahren bedürfen besonderer Sensibilität und einer sorgfältigen Abwägung im Einzelfall. Ziel ist es, sowohl den belästigten Arbeitnehmer vor weiteren möglichen Übergriffen zu schützen als auch den beschuldigten Arbeitnehmer vor einer unbegründeten Vorverurteilung zu bewahren. In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, vorüberge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.4 Gespräch mit der beschuldigten Person

Neben dem Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer stellt auch das Gespräch mit dem beschuldigten Arbeitnehmer einen elementaren Teil der Aufklärung dar. Das Gespräch mit dem beschuldigten Arbeitnehmer stellt sich für den Arbeitgeber vor dem Hintergrund als besonders herausfordernd dar, da er zwar auf der einen Seite den Sachverhalt ordnungsgemäß aufklären muss, auf der and...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.3.3 "Bezweckt oder bewirkt" i. S. v. § 3 Abs. 4 AGG

Maßgeblich ist, dass das jeweilige Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Das bedeutet, dass somit entweder das Ergebnis oder die Absicht relevant wird. Um von einem "Bewirken" sprechen zu können, genügt der bloße Eintritt der Belästigung.[1] Das bedeutet, dass an dieser Stelle gegenteilige Absichten, Vorstellungen oder insbeso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.1 Beschwerderecht

Alle Arbeitnehmer haben das Recht, sich im Fall sexueller Belästigung bei der im Betrieb zuständigen Stelle zu beschweren. Arbeitnehmer dürfen durch das Einreichen einer Beschwerde keine Nachteile erfahren.[1] Insbesondere sind somit Abmahnungen oder Kündigungen aufgrund einer Beschwerde unzulässig. Hinweis Form- und Fristvorschriften Für die Beschwerde gibt es keine Form- ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.3.1 Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Schutzgut ist die sexuelle Selbstbestimmung, welche als Recht verstanden wird, selbst darüber zu entscheiden, unter den gegebenen Umständen von einer anderen Person in ein sexualbezogenes Geschehen involviert zu werden. Mithin muss der Arbeitnehmer selbst in der Lage sein, über einen Eingriff in die eigene Intimsphäre zu bestimmen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.3.5 Individueller Maßstab – Anstandsgefühl jedes Einzelnen?

Im Arbeitsalltag stellt sich zudem oftmals als problematisch heraus, dass viele Arbeitnehmer mit sexueller Belästigung keinen festen Maßstab verbinden.[1] Vielmehr scheint es sich aus Sicht des Arbeitnehmers um fließende Grenzen zu handeln, welche jeder Arbeitnehmer individuell für sich bestimmen soll.[2] Das dieser individuelle Maßstab – gemessen am Anstandsgefühl jedes Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung Überblick Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein allgegenwärtiges Thema. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)[1] aus dem Jahr 2025 haben rund 20 % der Beschäftigten sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz entweder selbst erfahren oder im direkten Arbeitsumfeld miterlebt. Frauen waren mit 24,2 % deutlich häufiger betrof...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.1.5 Besetzung durch externe Dritte

Arbeitgeber können die Meldestellen – sowohl für solche nach dem AGG als auch für solche nach dem HinSchG – durch fachkundige externe Dritte besetzen lassen.[1] Durch diese Vorgehensweise würde die Meldestelle mit mehr Kompetenz und Erfahrung ausgestattet, was letztlich nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber zugutekäme. Ein weiterer Vorteil ist darin zu seh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.3 Befragung des betroffenen Arbeitnehmers

Ein persönliches Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Sofern der Sachverhalt eindeutig aufgeklärt ist, keine weiteren klärungsbedürftigen Umstände bestehen und keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, kann auf ein solches Gespräch im Regelfall verzichtet werden. Das Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer wird vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.1 Grundlagen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein vielschichtiges und häufig unterschätztes Problem, das bei betroffenen Arbeitnehmern oft mit großer Verunsicherung und Belastungen einhergeht. Viele von ihnen zögern, Vorfälle zu melden, da sie befürchten, nicht ernst genommen zu werden oder dass ihre Schilderungen als übertrieben oder subjektiv abgetan werden. Diese Unsicherheite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.3.4 "Unerwünschtheit" i. S. v. § 3 Abs. 4 AGG

In der Praxis begegnet man oft dem Einwand: "Sie bzw. er hätte etwas sagen können, wenn sie bzw. er es nicht gewollt hätte." An dieser Stelle ist jedoch entscheidend herauszustellen, dass Arbeitnehmer häufig in einer schwierigen Situation sind, sich zu wehren. Gerade im Kontext von Ober- und Unterordnungsverhältnissen fällt es den Betroffenen aus Angst vor beruflichen Nachte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.4.2 Verbale sexuelle Belästigung

Verbale sexuelle Belästigung wird durch die belästigende Person oftmals verharmlost und als bloße "Neckerei" oder sogar als Kompliment angesehen. In einer Vielzahl von Fällen wird den belästigten Arbeitnehmern daher zu Unrecht unterstellt, dass sie überempfindlich auf einen Witz oder einen Flirtversuch reagieren würden. Im Gegensatz zu einem harmlosen Flirt geschieht sexuell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.5 Niedrigschwelliger Bereich

Die rechtliche Bewertung von niedrigschwelligen Fällen sexueller Belästigung, also von Fällen, die nicht in die Kategorien der besonders krassen oder eindeutigen Übergriffe fallen, stellt in der Praxis eine besondere Herausforderung dar. Diese Fälle können verbale, nonverbale oder auch körperliche Handlungen betreffen, die von den betroffenen Arbeitnehmern als unangemessen o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.1.4 Verhältnis zum HinSchG

Seit Juli 2023 gilt in Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das Unternehmen ab einer Größe von 50 Arbeitnehmern – in bestimmten Branchen auch größenunabhängig – zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet.[1] Aufgabe der Meldestelle ist es, Beschwerden nachzugehen und innerhalb einer bestimmten Frist Abhilfe zu schaff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.2 Fristbeginn

Mit Blick auf eine etwaig auszusprechende außerordentliche Kündigung erlangt das schnelle Handeln des Arbeitgebers enorme Wichtigkeit. Dies ergibt sich daraus, dass eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 2 BGB nur innerhalb von 2 Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgen kann, in dem die kündigungsberechtigte Person von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.3 Vorgehen bei unklarem Sachverhalt

Ist sich der Arbeitgeber nicht sicher, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt bzw. kann er dies nicht sicher beweisen, kann er auch eine Verdachtskündigung aussprechen. Die Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist das Vorliegen von starken, auf objektiven Tatsachen basierenden Verdachtsmomenten. Diese müssen geeignet sein, dass für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.2 Ursachen sexueller Gewalt

Obwohl die Ursachen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht zunächst nicht von Bedeutung sind, ist es wichtig, die sich wiederholenden Mechanismen zu verstehen, um Muster zu erkennen und diesen vorzubeugen. Häufig ist sexuelle Belästigung in der Praxis mit einer Machtausübung verbunden, bei der die handelnden Personen ihre Position innerhalb der Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.4.1 Physische sexuelle Belästigung

Physische sexuelle Gewalt stellt eine besonders gravierende Form sexueller Belästigung dar. Sie umfasst alle Arten von körperlichen Handlungen, die ohne die Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden und einen sexuellen Charakter haben. Dies reicht von ungewollten Berührungen, Umarmungen oder Küssen bis hin zu schwerwiegenderen Übergriffen wie Vergewaltigung oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / Zusammenfassung

Überblick Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein allgegenwärtiges Thema. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)[1] aus dem Jahr 2025 haben rund 20 % der Beschäftigten sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz entweder selbst erfahren oder im direkten Arbeitsumfeld miterlebt. Frauen waren mit 24,2 % deutlich häufiger betroffen als Männer,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.4.3 Non-verbale sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung wird häufig mit verbalen Übergriffen oder körperlicher Annäherung in Verbindung gebracht. Doch auch non-verbale Verhaltensweisen können eine Form von sexueller Belästigung darstellen, die ebenso belastend und unangemessen ist, wie direkte verbale oder physische Übergriffe. Non-verbale sexuelle Belästigung umfasst eine Vielzahl von Handlungen, die subtil,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.1 Beginn der Aufklärungspflicht

Sobald der Arbeitgeber von einer möglichen sexuellen Belästigung erfährt, beginnt seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber unverzüglich Aufklärungsmaßnahmen einleiten muss und nicht etwa den Verdacht zunächst nur zu den Akten nehmen und erst später entsprechende Schritte einleiten darf. Vielmehr ist ab diesem Zeitpunkt ein schnelles ...mehr