Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Beteiligung beim Gesellschafter

Tz. 159 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8 Abs 3 S 4 KStG schließt nicht aus, dass sich – trotz der (zunächst) einkommensmindernden Berücksichtigung – aufgr des Vorgangs die AK des Gesellschafters erhöhen. Dies ist die objektiv richtige Rechtsfolge aus der verdeckten Einlage. Unrichtig war demgegenüber (zumindest im Regelfall und wenn es sich bei dem Gesellschafter um einen St-I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Woerner, vGA zwischen SchwGes – Zufluss bei der MG, BB 1987, 665; Wassermeyer, Aktuelle Streitfragen zur grenzüberschreitenden vGA und zur verdeckten Einlage, in StR und st-orientierte Gestaltungen im Konzern, DK 1998, 363; Schmitz, vGA im Konzern und systemgerechte Besteuerung nach der UnternehmenSt-Reform, DB 2001, 1166; Herlinghaus, vGA im Organschaftskonzern, insbes bei Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Einbringung eines Einzelbetriebs oder Teilbetriebs

Tz. 330 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird ein Einzelbetrieb rückwirkend in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, können zivilrechtlich wirksame Verträge zwischen Einbringendem und übernehmender Gesellschaft im Rückbezugszeitraum in Neugründungsfällen nur mit der Vorgesellschaft der Übernehmerin abgeschlossen werden (dh frühestens ab der notariellen Beurkundung der Sachgründung, s Stre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.5 Rückausnahme zu § 8b Abs 1 S 2 KStG bei verdeckten Gewinnausschüttungen in sog Dreiecksfällen (§ 8b Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der in § 8b Abs 1 S 5 KStG geregelten Rückausnahme ist die StFreiheit nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bei einer vGA doch zu gewähren, soweit diese das Einkommen einer dem AE nahestehenden Person erhöht hat und bei der nahestehenden Person § 32a KStG nicht anzuwenden ist. Mit der Rückausnahme soll eine sonst wegen § 8b Abs 1 S 2 KStG drohende D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Tatsächliche Durchführung

Tz. 279 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA ist anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tats nicht durchgeführt wird. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tats Durchführung – was die Regel sein wird – darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.2 Forderungsverzicht

Tz. 36 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Klassischer Fall einer Zuwendung des Gesellschafters, die zum Wegfall eines Passivpostens führt, ist ein Forderungsverzicht, den der Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen ausspricht; s H 8.9 "Forderungsverzicht" KStH 2022. Aber auch ein Verzicht auf andere Forderungen kann zu einer verdeckten Einlage führen. Auf die Bezeichnung (als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.1 Grundsatz

Tz. 42 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach den obigen Grundsätzen sind Nutzungsvorteile nicht einlagefähig, da sie weder zu einer Erhöhung eines Postens der Aktivseite der Bil noch zum Wegfall eines Passivpostens führen. Dies gilt insbes für folgende Sachverhalte (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022): Eine ganz oder tw unentgeltliche Dienstleistung (s Urt des BFH v 14.03.1989, B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Grundsatz

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsausgleich" genannt;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.7 Steuerfreiheit eines späteren Wertaufholungsgewinns (§ 8b Abs 3 S 9 KStG)

Tz. 266 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 9 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 8) KStG ist ein später entstehender Wertaufholungsgewinn auf die (Rückgriffs-)Forderung gegen die Kö insoweit stfrei, als die vorangegangene Gewinnminderung nach § 8b Abs 3 S 3 KStG stlich nicht anerkannt worden ist. Dabei geht der Ges-Geber offensichtlich davon aus, dass unter die Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Tz. 50 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte, zB s Urt des BFH v 06.11.2003 (BStBl II 2004, 416) und v 07.05.2014 (BFH/NV 2014, 1736). Es ist also ein Fremdvergleich vorzunehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BB 1995, 1174), und s Kohlhepp (in Schn/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu denen eine mitgliedschaftsrechtliche Beziehung be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Die Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG bezeichnet als schädlichen Beteiligungserwerb die Übertragung des gezeichneten Kap (richtig muss es heißen: der Anteile am gezeichneten Kap). Gezeichnetes Kap ist bei einer AG und SE das Nenn-Kap, bei einer GmbH das Stamm-Kap; der Mitgliedschaftsrechte. Mitgliedschaftsrechte bestehen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgen sow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 348 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im StSenkG war § 8b Abs 7 KStG noch nicht enthalten. Diese Regelung ist mit rückwirkender Kraft durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 v 20.12.2000 (BGBl I 2001, 29) in das KStG eingefügt worden; gleichzeitig sind § 8b Abs 2 S 1 letzter HS KStG und sein Abs 3 S 2 idF des StSenkG gestrichen worden (s Tz 2, s Tz 149 und s Tz 225). Die Fin-Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Grundfall des § 8 Abs 3 S 4 KStG

Tz. 150 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 4 KStG erhöht sich das Einkommen, soweit eine verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat. Somit gibt es die (außerbilanzielle) St-Befreiung bei der Empfängerin der verdeckten Einlage nur dann, soweit sich der Vorgang beim AE nicht eink-mindernd ausgewirkt hat. Die Vorschrift wurde durch das JStG 2007 i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 333 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bringt der Gesellschafter einer Pers-Ges seinen (gesamten) MU-Anteil in eine Kap-Ges/Gen ein und besteht die Pers-Ges nunmehr mit der Übernehmerin als MU weiter, sind bestehende nach der Einbringung fortgeltende Verträge des Einbringenden ab dem stlichen Übertragungsstichtag einer stlichen Neubeurteilung zu unterziehen. Hat der Einbringende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Keine Gegenleistung oder nur in Gesellschaftsrechten (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die in § 3 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG enthaltene Regelung ist durch das SEStEG eingefügt worden. Danach kommt es zwingend zur Gewinnrealisierung, soweit für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird. Eine solche Regelung war vorher nur in § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG enthalten. Hierzu s § 11 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Vorteilszuwendung an nahe stehende Person, die mehreren Gesellschaftern nahe steht und selbst nicht Gesellschafter ist

Tz. 521b Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei einer Vorteilsgewährung an eine mehreren Gesellschaftern nahe stehende Pers ist zunächst von Bedeutung, welches Näheverhältnis für die als vGA zu beurteilende Zuwendung ausschlaggebend ist. Dabei kann auch von Bedeutung sein, welcher Gesellschafter die Vorteilszuwendung beherrscht und ob der/die andere(n) Gesellschafter von der Vorteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage durch Minderung der Passiva liegt vor, wenn der Gesellschafter der Kö außerhalb einer Sanierung eine Verbindlichkeit erlässt oder sie befreiend übernimmt. Dies ist zB dann gegeben, wenn der Gesellschafter eine Bankverbindlichkeit der Gesellschaft freiwillig begleicht und von Anfang an auf Rückforderungsansprüche ggü de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Vermögensminderung

Tz. 73 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA zeigen sich im "Normalfall" in einer Vermögensminderung, die sich im Bereich des § 8 Abs 3 S 2 KStG regelmäßig zugleich als Unterschiedsbetragsminderung iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirken (s Wassermeyer, GmbHR 1998, 157, 159 unter III.2) und die im Bereich des § 27 Abs 1 KStG (als "Leistung") bei der Gesellschaft abfließt. Der "Normalfall" d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Reihenfolgeproblem bei unterschiedlichen Ansprüchen des Gesellschafters

Tz. 238 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei der Frage nach der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung eines Pensionsverzichts (dazu s Tz 212) stellt sich bei Vorhandensein mehrerer Ansprüche des AE auch ein Bewertungsproblem. Wird gleichzeitig auf mehrere Ansprüche (zB einen Pensionsanspruch und eine Darlehensforderung) verzichtet und ist die Kap-Ges nicht zur vollen Begleichu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerlicher Begriff der offenen Einlage

Tz. 13 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Stlich liegt eine offene Einlage ieS nur dann vor, wenn die Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Eine Einlage in die Kap-Rücklage nach § 272 Abs 2 Nr 4 HGB wird stlich als verdeckte Einlage angesehen, obwohl sie den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr und sich durchaus nach außen als offener Vorgang darstellt. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 631 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 42 Abs 1 AO kann das StR durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nicht umgangen werden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Stpfl oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem ges nicht vorgesehenen St-Vorteil führt (s § 42 Abs 2 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.2 Weitere Einzelfragen

Tz. 45 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Ein Nutzungsrecht des Gesellschafters ist auch dann nicht einlagefähig, wenn es schuldrechtlich oder dinglich gesichert ist (zB unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch zugunsten einer Kö); s H 4.3 "Nutzungsrechte/Nutzungsvorteile" EStH unter Hinw auf Beschl des BFH v 26.10.1987 (BStBl II 1988, 348) und s Urt des BFH v 20.09.1990 (BStBl II 1991,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umw von Pers-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass auch die wes WG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.1 Zulässigkeit sonstiger Gegenleistungen bei der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG

Tz. 187 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Legaldefinition der Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfordet als Gegenleistung für die Einbringung des BV nur die Ausgabe neuer Anteile an der Übernehmerin. Die Gewährung darüber hinausgehender Leistungen an den Einbringenden wird weder ausgenommen (wie zB in §§ 3 Abs 2 Nr 3, 11 Abs 2 Nr 3 UmwStG) noch ausdrücklich als zulässig festge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Zuwendung durch den Gesellschafter/Wegfall Passivposten

Tz. 216 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen verlangen eine Zuwendung des Gesellschafters (oder einer ihm nahe stehenden Pers) an die Kö. Nicht jeder gesellschaftsrechtlich veranlasste Wegfall eines Passivpostens stellt dabei eine Zuwendung dar; dazu s Tz 18. Dies gilt auch bei einem Pensionsverzicht. So beruht zB die (tw) Ausbuchung einer endgehaltsunabhängigen Pens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Grundsätze der rückwirkenden Zurechnung von Verträgen

Tz. 324 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum (s Tz 313) der Übernehmerin ertrstlich zugerechnet (s Tz 319). Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlos...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Hintergrund des Merkmals/Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal beschäftigt sich mit der Vermögensebene der Kö und ihren Veränderungen. Eine vGA kann nach ständiger Rspr des BFH nur vorliegen, wenn das Vermögen der Kö ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw bei Vornahme einer unterlassenen Handlung höher gewesen wäre als es nun tats ist; grundlegend s Urt des BFH v 22.02.1989, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ersatzansprüche ohne vorherige gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Tz. 720f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die og Grundsätze gelten immer dann, wenn der zu beurteilende Vorgang eine vGA darstellt. Davon zu unterscheiden sind aber folgende Fälle, in denen von vornherein keine vGA vorliegt. Es geht hier dabei also darum, ob bereits die Entstehung einer vGA durch einen – betriebl veranlassten und zu aktivierenden – Anspruch der Kap-Ges vermieden wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.3 Andere Körperschaft

Tz. 413 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei der Kö, an die die Anteile überlassen werden (andere Kö bzw Entleiher) darf auf die Anteile § 8b Abs 4, 7 oder 8 KStG nicht anwendbar sein und ihr müssen die Anteile stlich zuzurechnen sein und sie muss diese oder gleichartige Anteile zurückgeben. Die oa Voraussetzungen müssen auf der Ebene der anderen Kö (Entleiher) kumulativ vorliegen. Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.2 Überlassende Körperschaft

Tz. 407 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 1 KStG ist nur dann einschlägig, wenn bei der überlassenden Kö (Verleiher) auf die überlassenen Anteile § 8b Abs 4 KStG oder § 8b Abs 7 KStG oder § 8b Abs 8 KStG anzuwenden ist oder aus anderen Gründen die St-Freistellung nach § 8b Abs 1 und 2 KStG oder nach vergleichbaren ausl Vorschriften eine St-Freistellung nicht in Betracht ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Allgemeines

Tz. 368 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 2 KStG gilt die Ausnahmeregelung von der Anwendung der Abs 1 bis 6 auch für nach dem 31.12.2016 erworbene Anteile, die bei einem Finanzunternehmen iSd KWG, an denen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute, ab dem 26.06.2021 auch Wertpapierinstitute (un-)mittelbar zu mehr als 50 % beteiligt sind im Zeitpunkt des Zugangs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen im Teil-Eink-Verfahren (bis VZ 2008: Halb-Eink-Verfahren), weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, grds auch die gleiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.1 Allgemeines

Tz. 406 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 1 KStG sind Entgelte für die Überlassung von Anteilen bei dem Entleiher in voller Höhe nabzb, wenn auf die Anteile bei dem Entleiher § 8b Abs 1 KStG und bei dem Verleiher § 8b Abs 4, 7 oder 8 KStG anzuwenden ist bzw bei dem Verleiher aus anderen Gründen oder auch nach ausl Vorschriften eine St-Freistellung der Bezüge aus ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Die nach § 8b Abs 1 KStG begünstigten Empfänger

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 1 KStG nennt keine Voraussetzungen, die in der Person des Empfängers erfüllt sein müssen. Daher gilt die Vorschrift für alle unbeschr oder beschr KStpfl (s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 4). Damit werden auch Dividendenerträge stbefreiter Kö in einem stpfl wG, eines BgA einer jur Pers d öff Rechts, sog doppelansässiger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung

Tz. 317 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die wohl am meisten bzgl der Anwendung des § 8c Abs 1a KStG diskutierte Frage ist die nach dem Zeitpunkt des Kriseneintritts. Diese Frage ist deshalb von zentraler Bedeutung, weil die ges Sanierungsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn der schädliche Beteiligungserwerb punktgenau zum Zeitpunkt des Kriseneintritts erfolgt. Ein Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.5 Anwendung auch auf Wertpapierpensionsgeschäfte iSd § 340b Abs 2 HGB (§ 8b Abs 10 S 4 KStG)

Tz. 423 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 4 KStG gelten die S 1 bis 3 auch in den Fällen des Wertpapierpensionsgeschäfts iSd § 340b Abs 2 HGB. Bei den Wertpapierpensionsgeschäften unterscheidet man zwischen dem sog echten Wertpapierpensionsgeschäft (s § 340b Abs 2 HGB) und dem sog unechten Wertpapierpensionsgeschäft (s § 340b Abs 3 HGB). Ebenfalls hierzu s Wagner ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen sind einem Betrieb gewerblicher Art mittelbar über eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen (§ 8b Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 342 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 6 S 2 KStG gelten die Abs 1 bis 5für Bezüge und Gewinne entspr, die einem BgA einer jur Pers d öff Rechts über andere jur Pers d öff Rechts zufließen, über die sie mittelbar an der leistenden Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse beteiligt ist und bei denen die Leistungen nicht iR eines BgA erfasst werden. Entspr gilt für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Definition des Sanierungsbegriffs (§ 8c Abs 1a S 2 KStG)

Tz. 312 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 2 KStG ist Sanierung eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wes Betriebsgrundlagen zu erhalten. Die Sanierung kann entweder iRe Insolvenzverfahrens oder außergerichtlich erfolgen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss / 1.3.4 Anhang

Bei Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.[1] Er bildet bei diesen Unternehmen mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit. Hierin werden Erläuterungen und Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gegeben.[2] Erleichterungen für Kleinstgesellschaften Durch § 267a HGB werde...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Versicherungen: Diese Arten... / 3.4 Risikolebensversicherungen: Bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben ansetzbar

Beiträge zu einer Risikolebensversicherung können nur als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) geltend gemacht werden. Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sind selbst dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Risikolebensversicherung zur Sicherung betrieblicher Darlehen abgeschlossen wurde.[1]mehr