Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung (Miete) / 1 Funktion des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter ist nicht Vertreter des Vermieters, sondern ein amtliches, vom Gericht bestelltes Organ. Im Rahmen der Zwangsverwaltung ist der Zwangsverwalter berechtigt, Mietverträge im eigenen Namen abzuschließen, Mieterhöhungsverlangen auszusprechen und Mietverhältnisse zu kündigen. Wichtig Eintritt in bestehendes Mietverhältnis In die bereits bestehenden Mietverhältnisse...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Zusammenarbeit mit einer na... / 2 Wirkungstransparenz und Wirkindikatoren

Transparenz ist die Grundlage von Nachhaltigkeit. Sie schafft Vertrauen in die Partner, fördert die Effizienz und sichert den Erfolg langfristig. Die Entscheidungen der Bank sind daher für die Unternehmen und Bankkunden transparent und der Entscheidungsrahmen ist klar definiert. Ziel der GLS Bank ist es, durch die regelmäßige Veröffentlichung der detaillierten Kreditliste, de...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Risikomanagement als Voraus... / 5 Bewertung von ESG-Risiken

Die Quantifizierung der ESG-Risiken ist nicht nur notwendig, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und die ESG-Risiken zu priorisieren (§1 StaRUG). Eine Quantifizierung ist insbesondere notwendig, weil viele aus der Risikoanalyse und der nachfolgenden Risikoaggregation abgeleitete Informationen eben (Kenn-)Zahlen sind. Nur durch die Quantifizierung der Risiken kann der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / e) Wichtige Fallkonstellationen

In den folgenden Fällen ergibt sich aus § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG jedenfalls eine Veranlagungspflicht: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die mangels wesentlicher Beteiligung nicht von § 17 EStG erfasst werden und keinem Steuerabzug durch die auszahlende Stelle gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG unterliegen, z.B. GmbH-Beteiligung; verdeckte Gewinnausschüttungen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 13.1 Anschaffungskosten der GmbH-Anteile

Der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt für den Einbringenden nach § 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile. Die Anschaffungskosten der Anteile erhöhen sich nach § 20 Abs. 3 Satz 2 UmwStG um den gemeinen Wert des eingebrachten Betriebsvermögens, das zwar mit eingebrach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 7.3.4 Darlehensgewährung nach Entnahme noch beim Einzelunternehmen vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag der Ausgliederung

Zur Umgehung der Beschränkung der Darlehensgewährung bei Ausgliederungen ist u. E. Folgendes zu empfehlen. Vor dem steuerrechtlichen Übertragungsstichtag erfolgt (noch) beim Einzelunternehmen eine Entnahme des Betrags, der als Darlehen gewährt werden soll. Nach dem Übertragungsstichtag gewährt der Einbringende seiner GmbH ein Gesellschafterdarlehen. Es ist jedoch darauf zu ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 7.3.2 Konsequenzen für die Praxis

Übersteigen diese Darlehen die 10 %-Grenze kommt damit nur eine Zuführung des Mehrbetrags in die Kapitalrücklage in Betracht.[1] Dies gilt nach der Neufassung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwG durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (sog. UmRUG) für die Ausgliederung zur Aufnahme und zur Neugründung.[2] Praxis-Tipp Gesellsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 8.7 Schädliche Gegenleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 UmwStG

Grundsätzlich ist die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, Mitunternehmeranteils oder einer Mehrheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert in eine Kapitalgesellschaft gegen neue Anteile und Darlehen/Kapitalrücklage möglich.[1] Selbiges galt für den qualifizierten Anteilstausch. Eine Buchwertfortführung ist jedoch nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 UmwStG nur d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 6 Abgrenzung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung muss der laufende Gewinn vom Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn abgegrenzt werden, da nur letzterer begünstigt besteuert wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der jeweilige Geschäftsvorfall in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit oder der Aufgabe bzw. Veräußerung steht....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 7.3 Zivilrechtliche Begrenzung des Gesellschafterdarlehens ab 1.1.2023 bei Ausgliederung

Werden anlässlich einer Ausgliederung die eingebrachten Vermögenswerte nicht nur als Stammeinlage und Leistung in die Kapitalrücklage, sondern zugleich auch als Darlehensforderung des Einbringenden gebucht, besteht seit dem 1.1.2023, soweit der Darlehensbetrag mehr als 10 % des Nennbetrags des gewährten Geschäftsanteils übersteigt, ein Risiko der zivilrechtlichen Unwirksamkeit ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 1.1 Zivilrechtliche Gründe für und gegen den Weg in die GmbH

Ein Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH ist aus zivilrechtlicher Sicht stets geboten, wenn Haftungsprobleme reduziert werden sollen. Dieser Ansatz der völligen Enthaftung scheitert aber in der Praxis bei bestehenden oder künf­tigen Krediten, weil die Banken oftmals Sicherheiten oder Bürgschaften des Gesellschafters fordern. Sodann reduziert sich die Haftung auf die typisc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wohnungswirtschaftliche Verwendung i.S.d. § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; Tilgung eines Darlehens des Ehegatten

Leitsatz Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals. Normenkette § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2, § 10a, § 26 Abs. 1, § 79, § 82 Abs. 1 Satz 1, § 92b, § 93 Abs. 1 Satz 1, Satz 4 Buchst. a, Buchst. c, Abs. 1a EStG, § 765 Abs. 1 BGB Sachverhalt Die Klägerin und ihr Ehemann...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 2.2 Betriebliche Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität eines Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Inhalte Ihres Produkts zeigen entsprechende Maßnahmen auf. Einige davon erhöhen sofort die Liquidität, andere benötigen etwas Zeit, bis die Liquiditätsauswirkung eintritt: Liquiditätsste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 2.3 Kostenmanagement in der Krise

Für immer mehr Unternehmen ist es inzwischen überlebensnotwendig, finanziellen Spielraum auch durch Kosteneinsparungen zu schaffen. Dabei ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, wenn es darum geht, diejenigen Kosten zu identifizieren, die in Zeiten eines Nachfrageeinbruchs unnötig sind. Folgende Inhalte unterstützen Sie dabei, Kostensenkungspotenziale Ihrer Mandanten schnell u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2.2 Von den Gesellschaftern des Besitzunternehmens gewährte Darlehen

Problematischer ist, ob ein unmittelbar von den Gesellschaftern der Besitzpersonengesellschaft der Betriebs-GmbH gewährtes Darlehen zum Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter des Besitzunternehmens oder zu deren Privatvermögen gehört. Der BFH[1] vertritt die Ansicht, dass im Falle einer Betriebsaufspaltung die Forderungen aus Darlehen, die die Gesellschafter der Besitz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zinsloses Darlehen unter nahen Angehörigen

A. Allgemeines Rz. 1 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge wie auch bei der Abwicklung eines Erbfalls kommt es in der Praxis unter den Beteiligten oftmals zur Gewährung zinsloser Darlehen. Solche Vereinbarungen bringen regelmäßig (nicht erkannte) schenkung- und einkommensteuerliche Folgen mit sich. B. Schenkungsteuer Rz. 2 Die zinslose Gewährung eines Darlehens unter nahen An...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2.1 Vom Besitzunternehmen gewährte Darlehen

Das dem Besitzunternehmen zuzurechnende Vermögen ist gewerbliches Betriebsvermögen. Zu ihm gehören – außer den bei der Aufspaltung zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern – die dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter[1] sowie die Anteile an der Betriebs-GmbH.[2] Auch Forderungen aus Darlehen, die das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen gewährt hat, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4.2 Teilwertabschreibung auf Forderungen/Darlehen des Besitzunternehmens an die Betriebs-GmbH

Für die Frage, ob ein Besitzunternehmen den niedrigeren Teilwert einer Forderung (sei es eine Darlehens-, Pacht- oder sonstige Forderung) gegen seine Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Teilwertabschreibung ansetzen kann, gelten dieselben Kriterien wie beim Teilwert der Beteiligung an der Betriebs-GmbH. Der BFH[1] hat hierzu entschieden, dass der Teilwert einer Forderung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge wie auch bei der Abwicklung eines Erbfalls kommt es in der Praxis unter den Beteiligten oftmals zur Gewährung zinsloser Darlehen. Solche Vereinbarungen bringen regelmäßig (nicht erkannte) schenkung- und einkommensteuerliche Folgen mit sich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / B. Schenkungsteuer

Rz. 2 Die zinslose Gewährung eines Darlehens unter nahen Angehörigen und die Einräumung eines (zu) niedrig verzinslichen Darlehens unter nahen Angehörigen – wie unter fremden Dritten – stellt eine steuerpflichtige freigiebige Zuwendung der erlassenen Zinsen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar.[1] Dies gilt auch bei einem gesetzlichen Zinsverbot, z.B. nach islamischen Recht.[2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / C. Einkommensteuer

Rz. 6 Bei einem zinslosen Darlehen kann es (sogar) zu einer Doppelbesteuerung durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer kommen. Dies ist höchstrichterlich nicht geklärt, beim BFH bestehen dazu divergierende Auffassungen.[13] Rz. 7 Wie bei den zinslosen Stundungen von Geldleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – etwa Abstandszahlungen und Gleichstellungsgeldern (si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / D. Bürgschaft und Grundschuld

Rz. 8 Stellen Familienmitglieder gegenüber Dritten (insbesondere der Bank) Sicherheiten im Rahmen von Verbindlichkeiten anderer Familienangehöriger, stellt dies grundsätzlich keinen schenkungsteuerpflichtigen Erwerb i.S.d. § 7 Abs. 1 ErbStG dar. Das gilt im Fall einer Bürgschaft sowohl für deren Übernahme als solche als auch für Leistungen des Bürgen an den Gläubiger aufgrun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.3 Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsbanken verstehen sich als Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstands, an denen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie Versicherungsunternehmen beteiligt sind. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind – jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbstständig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.2 Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht börsennotierten Unternehmen (meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 bis 40 %). Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten. Kapitalbeteiligungsgesellschaften Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an la...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH v 21.10.2010, IV R ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 5. Kosten für die Verwaltung des Nachlasses

Rz. 154 Kosten für die Verwaltung (und Verwertung) des Nachlasses sind nicht abzugsfähig, § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG. Das gilt auch für Aufwendungen, die eine Erbengemeinschaft für die Verwertung des Nachlasses tätigt.[132] Dabei handelt es sich z.B. um Kosten des Testamentsvollstreckers, soweit sie sich auf die Nachlassverwaltung beziehen, sowie Steuerberatungs- und Rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. "Überlagerungen" im Wege einer wertenden Betrachtung

Rn. 121 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die dargestellten Konkretisierungen des Veranlassungsprinzips dürfen nicht schematisch angewandt werden. Sie dienen zwar der besseren Handhabbarkeit des Veranlassungsprinzips. Die Rspr hat sich aber immer wieder Freiräume für einzelfallbezogene Bewertungen geschaffen. Letztlich sind die Gesamtumstände des Einzelfalls für die Zuordnung der A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 11 Praxis-Beispiele

Nachfolgend ist anhand zweier Beispiele dargestellt, wie eine Existenzgründungsberatung ablaufen kann. Praxis-Beispiel Beratung eines Existenzgründers Steuerberater Stefan Steuermann (S) hat in seiner Kanzlei eine wöchentliche "Existenzgründersprechstunde" eingerichtet, in der Existenzgründer ein kostenloses Erstgespräch über ihr geplantes Gründungsvorhabens führen können. Manf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Anspruch auf E... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Feststellungsklage sei nicht begründet. Der Kläger habe keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Ersatz weiterer Schäden aus dem Verkehrsunfall in Form eines Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung, da es an einem ersatzfähigen Schaden mangele. Durch den wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs sei der Kläger verpflicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2.3 Gesetzesänderung beim Abzinsungsgebot

Ein vom Besitzunternehmen oder ihren Gesellschaftern gewährtes unverzinsliches Darlehen musste nach 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. in der Steuerbilanz der Betriebs-GmbH abgezinst werden.[1] Der BFH[2] hat entschieden, dass die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (im Urteilsfall: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Durchschnittsberechnung

Tz. 7 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Finanzverwaltung stellt für die Grenzen von Mitgliedsbeitrag (1 440 EUR), Aufnahmegebühren (2 200 EUR), Investitionsumlage (7 200 EUR) jedoch nicht auf das einzelne Vereinsmitglied ab, sondern auf einen Durchschnittswert. D.h., es wird ein durchschnittlicher Mitgliedsbeitrag und eine durchschnittliche Aufnahmegebühr aus dem Verhältnis der zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 67 Nicht selten bestehen zum Zeitpunkt der lebzeitigen Übertragung des Grundbesitzes noch objektbezogene Verbindlichkeiten. Gemeint sind damit Verbindlichkeiten, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zu übergebenden Objekt stehen, d.h. Darlehen, die ursprünglich dessen Anschaffung oder Herstellung gedient haben. Werden diese Darlehen durch den Empfänger – im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendung von WG (§ 10b EStG Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 231 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 3 EStG stellt klar, vgl BFH v 22.19.1971, VI R 310/69, BStBl II 1972, 55, dass als Zuwendungen iSd § 10b EStG auch die Zuwendung von WG gilt (Sachzuwendungen), mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. Zum Begriff des WG s §§ 4, 5 Rn 599 (Hoffmann). Als Sachzuwendungen kommen neben Sachen iSd § 90 BGB auch nicht körperliche Objek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Finanzierungszinsen beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 106 Finanzierungszinsen für Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung einer mit dem Nießbrauch belasteten Immobilie kann der Vorbehaltsnießbraucher weiterhin im Rahmen seiner Einkünfte absetzen, wenn die Verbindlichkeiten (daher sinnvollerweise) nicht vom Erwerber bzw. neuen Eigentümer übernommen wurden.[87] Tilgungsleistungen sollten dem Vorbehaltsnießbraucher im Rahmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / a) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 41 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG entsteht die Steuer für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Eine Stundungsvereinbarung bezüglich des Pflichtteilsanspruchs zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigtem ist regelmäßig als Geltendmachung mit den entsprechenden Konsequenzen zu werten.[34] Die Erbschaftsteuerpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendungen

Rn. 50 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des StPfl geführt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand der "Verwendung" des Wirtschaftsguts

Rn. 114 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Erwirbt der StPfl ein WG, lässt sich aus der objektiven Beschaffenheit des WG regelmäßig nicht feststellen, ob die Anschaffung aus betrieblichen/beruflichen oder aus privaten Gründen erfolgt ist. Kauft sich beispielsweise ein Lehrer, der einen Ski-Kurs an seiner Schule leitet, eine neue Ski-Ausrüstung, so ist der Erwerb privat veranlasst, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / (3) Pflichtteilsanspruch und Konfusion, § 10 Abs. 3 ErbStG

Rz. 17 Zivilrechtlich tritt Konfusion ein, wenn Gläubiger und Schuldner einer Forderung in einer Person zusammentreffen. Als rechtsvernichtende Einwendung führt sie zum Erlöschen des Anspruchs. Erbschaftsteuerlich wird hingegen fingiert, dass es bei Konfusion nicht zum Erlöschen des Anspruchs und der entsprechenden Verbindlichkeit kommt, § 10 Abs. 3 ErbStG. Hatte etwa der Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Generierung von Abschreibungspotenzial

Rz. 196 Bei einer entgeltlichen Immobilienübertragung handelt es sich einkommensteuerrechtlich um einen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang. Wird der Verkauf auf Basis des aktuellen Verkehrswerts (hierzu sollte ein entsprechendes Sachverständigengutachten eingeholt werden) vereinbart, kann bei vermieteten Objekten neues Abschreibungspotenzial für die nächste Generation gen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Umwidmung übernommener Verbindlichkeiten

Rz. 87 Übernimmt der Erwerber Verbindlichkeiten, die beim Überlassenden einkommensteuerlich nicht in Abzug gebracht werden konnten (z.B. Konsumenten-Darlehen), können diese in einkommensteuerrelevante Schulden umgewandelt werden, wenn und soweit der Übernehmer das betreffende Wirtschaftsgut dann zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / bb) Schenkungsteuerliche Folgen einer unverzinslichen Stundung

Rz. 96 Wie beim zinslosen Darlehen unter nahen Angehörigen (siehe § 13 Rdn 1 ff.) kann in der zinslosen Gewährung des Kapitals durch Stundung bei Fehlen einer sonstigen Gegenleistung eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu sehen sein. Der Gegenstand der Zuwendung ist grundsätzlich der nach § 15 Abs. 1 BewG zu ermittelnde Jahreswert des Nutzungsvorteils, mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidität: Verbesserung de... / 3.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Der dritte Treiber schließlich sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (L+L). In der Bilanz sind sie auf der Passivseite zu finden und müssen mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt werden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind haben i. d. R. eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Eigentlich ist es aus Sicht der Liquiditätsfreisetzung günstig, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidität: Verbesserung de... / 3.2 Forderungen

Forderungen sind Bestandteil des Umlaufvermögens eines Unternehmens und tauchen auf der Habenseite der Bilanz auf. Sie sind auf der einen Seite ein Indikator für den Verkaufserfolg des Betriebes. Jedes Unternehmen sollte sich aber bewusst sein, dass Forderungen nichts anderes sind als unverzinsliche Außenstände bzw. Kredite an seine Kunden. Und diese Kredite sind für den gew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Sozialrecht

Der sozialrechtliche Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten § 74 SGB XII gewährt einen eigenen sozialrechtlichen Leistungsanspruch auf Übernahme der Kosten einer (würdigen) Bestattung. Dieser Leistungsanspruch steht demjenigen zu, der nach den zivilrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Tragung der Beisetzungskosten verpflichtet ist. Der Leistungsanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.1 Öffentliche Finanzierungshilfen

Für die Förderung von Existenzgründern (aber auch für bestehende Unternehmen) gibt es viele öffentliche Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für das betreffende Gründungsvorhaben (je n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 4. Reichweite der Steuerbefreiung

Rz. 15 Die Steuerbefreiung für lebzeitige Zuwendungen des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG greift in erster Linie für die Übertragung von Eigentum bzw. Miteigentumsanteilen an dem Grundbesitz. Unschädlich ist, wenn der erwerbende Ehegatte bereits Miteigentümer ist. Hinweis Bringt ein Ehegatte das Familienheim ohne Gegenleistung in das Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 12 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 6 Bei Grundstücksübertragungen unter einer Auflage sind von dem steuerlichen Wert des Grundvermögens (siehe § 8 Rdn 18 ff.) die vom Erwerber übernommenen Nutzungsauflagen (z.B. Nießbrauch), Duldungsauflagen (z.B. Wohnungsrecht) sowie Leistungsauflagen (z.B. Renten) erwerbsmindernd abzuziehen. In der Regel führen solche Auflagen zu einer erheblichen Reduzierung der Bemess...mehr