Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 11.6 Gewinn mindernde Rücklage

Die übernehmende Personengesellschaft kann nach § 6 Abs. 1 UmwStG i. H. des Übernahmefolgegewinns eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden. Gleiches gilt für Einzelunternehmen. Diese Rücklage ist in den auf ihre Bildung folgenden drei Wirtschaftsjahren mit mindestens je einem Drittel Gewinn erhöhend aufzulösen. Die Auflösung ist folglich auch mit einem höheren Betrag möglich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 11.5 Forderung im Privatvermögen des Alleingesellschafters

Wird eine Einmann-GmbH auf das Einzelunternehmen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, so gelten die oben aufgeführten Grundsätze zum Übernahmefolgegewinn entsprechend, weil das Zivilrecht nicht zwischen dem Betriebsvermögen und dem Privatvermögen einer Person unterscheidet. Eine logische Sekunde vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag gilt eine Darlehensforderung des G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 6.7 Fremdfinanzierte Anteile

Geht das Vermögen auf eine Personengesellschaft über und wurde ein Darlehen zur Anschaffung der Anteile an der übertragenden GmbH aufgenommen, so sind die Kreditzinsen künftig Sonder-Betriebsausgaben (bzw. Betriebsausgaben bei der Verschmelzung auf den einzigen Gesellschafter)[1]. Dies hat folgenden Vorteil: Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag waren die Finanzierungskost...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 13.5 Steuerliche Behandlung der verbleibenden Anteilseigner

Es gilt Folgendes: Abbildung 17 Für die im Rückbeziehungszeitraum erfolgten Zahlungen an verbleibende Anteilseigner gilt die Rückbeziehung nach § 2 Abs. 1 UmwStG in vollem Umfang. Im Rückbeziehungszeitraum gezahlte Vergütungen an den Gesellschafter für die Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft (Arbeitslohn oder Honorar); die Hingabe von Darlehen (an den Gesellschafter bezahlte Zi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 1.6 Umwandlung anstatt Liquidation

Soll der Betrieb der überschuldeten GmbH fortgeführt werden, ist eine Liquidation ausgeschlossen. In diesen Fällen bietet sich eine Sanierung der überschuldeten Gesellschaft z. B. durch eine Umwandlungsmaßnahme an. In Betracht kommen hierzu eine Verschmelzung auf eine bestehende Personenhandelsgesellschaft,[1] eine Verschmelzung auf den einzigen Gesellschafter,[2] ein Formwechs...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.2 Mitwirkung

Rz. 3 Neben der Aufsichtsführung hat das Bundesamt für Soziale Sicherung eine Fülle von Mitwirkungsaufgaben wahrzunehmen. Mit der Mitwirkung bei Entscheidungen der Selbstverwaltung hat sich der Staat ein Mitspracherecht vorbehalten. In diesem Bereich ist das Bundesamt für Soziale Sicherung nicht auf die Rechtskontrolle (wie bei der Aufsicht) beschränkt. Es hat vielmehr einen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 40 Rechtsau... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Zum 1.1.2018 ist die bereits seit 1969 bestehende Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) durch § 39 gesetzlich zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 94 SGB X bestimmt worden. Damit unterliegt sie grundsätzlich derselben staatlichen Aufsicht wie die jeweiligen Rehabilitationsträger und ihre Verbände (vgl. BT-Drucks. 18/9522, S. 249). Da die Rehabilitationsträg...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonstige Vermögensgegenstände / 12 Weitere Fälle der sonstigen Vermögensgegenstände

Neben den bereits genannten Beispielen, gehören regelmäßig auch folgende Fälle zu den sonstigen Vermögensgegenständen: - Emissionsberechtigungen gem. Treibhausgasemmissionshandelsgesetz (TEHG) (wenn nicht zu den Vorräten zugehörig), - geleistete Kautionen (sofern kurzfristige Laufzeiten), - Ansprüche auf Investitionszulagen, - Ansprüche auf Überbrückungshilfen oder Corona-Sofort...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonstige Vermögensgegenstände / 9 Lohnvorschüsse sind bei den "sonstigen Vermögensgegenständen" auszuweisen

Ein Unternehmer, der seinen Angestellten Gehalts- oder Lohnvorschüsse gewährt, muss diese in seiner Bilanz als sonstige Vermögensgegenstände ausweisen, wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht zurückgezahlt worden sind. Praxis-Beispiel Gehaltsvorschuss Im Dezember 01 bittet ein Arbeitnehmer Hans Groß, ihm einen Gehaltsvorschuss bezüglich des Januargehalts 02 i. H. v. 500 EUR zu z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.5 Unentgeltliche Leistung (§ 134 InsO)

Schenkung Nicht selten werden Vermögenswerte kurz vor einer Insolvenz unentgeltlich an Eheleute oder sonstige nahestehende Personen übertragen. Zivilrechtlich sind derartige Verfügungen wirksam. Der Insolvenzverwalter kann sie aber unter den Voraussetzungen des § 134 InsO zur Insolvenzmasse "zurückholen" und so die Gläubigergleichbehandlung verwirklichen.[1] Nach dieser Vors...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.3 Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen (§ 132 InsO)

Auffang­tatbestand Rechtsgeschäfte des Schuldners, die nicht unter §§ 130, 131 InsO fallen und deren Vornahme die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt, sind unter nahezu denselben Voraussetzungen wie bei der inkongruenten Deckung anfechtbar: Praxis-Beispiel Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen Verkauf unter Wert, Gewährung eines günstigen Darlehens, Erlass einer Schul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.3 Sonderbetriebsvermögen von Kommanditisten

Rz. 179 Zu den wichtigsten Teilen des Sonderbetriebsvermögens gehören neben Darlehen an die GmbH & Co. vor allem die Anteile an der Komplementär-GmbH. Diese Werte erscheinen regelmäßig in Sonderbilanzen zur Hauptbilanz der GmbH & Co., weil sie an anderer Stelle zumeist kein Betriebsvermögen darstellen. In der Praxis werden die GmbH-Anteile aber auch unmittelbar in der Hauptb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.4.3 Auswirkung beim Kommanditisten

Rz. 154 Die unangemessene Gewinnverteilung innerhalb der GmbH & Co. führt bei den Kommanditisten regelmäßig zu gewerblichen Einkünften aus ihrem Sonderbetriebsvermögen. Diese Einkünfte treten aber nicht neben die bisherigen Gewinnanteile aus der GmbH & Co., sondern an ihre Stelle und sind als Sonderbetriebseinnahmen der Kommanditisten bei der steuerlichen Gewinnermittlung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.4.2 Auswirkung bei der Komplementär-GmbH

Rz. 151 Sind im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. vGA angefallen, muss die bei der Komplementär-GmbH eingetretene Vermögens- und Einkommensminderung wieder ausgeglichen werden. Das kann nur außerbilanziell geschehen, weil der fehlende Gewinnanteil tatsächlich nicht das Vermögen der Kapitalgesellschaft erhöht hat und insoweit auch zivilrechtlich regelmäßig kein Ans...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.4.3 Fehlende Beteiligung an der Komplementär-GmbH

Rz. 97 Bei einer GmbH & Co., bei der der Kommanditist weder unmittelbar noch über die GmbH & Co. mittelbar an der Komplementär-GmbH beteiligt ist, besteht sein Gesellschaftsbeitrag regelmäßig in einer Geldeinlage. Diese Einlage kann noch weiter aufgeteilt werden: Ein kleinerer Teil wird als Gesellschaftskapital ausgewiesen, der größere Rest als langfristiges – verzinsliches ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.4.1 Überblick

Rz. 148 Im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. kann die Frage einer vGA an zwei Punkten zu untersuchen sein, die fast immer gleichzeitig und nacheinander auftreten. Zunächst ist die korrekte Höhe von Vergütungen für Sonderleistungen zu prüfen. Hier kommen insbesondere Geschäftsführertätigkeit, Haftungsübernahme und Überlassung von Darlehen und anderen Wirtschaftsgüt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.5 Aufwendungen der Gesellschafter

Rz. 112 Ebenso wie die Vergütungen der Mitunternehmerschaft an einzelne Mitunternehmer werden umgekehrt die Aufwendungen einzelner Mitunternehmer für die oder im Interesse der Mitunternehmerschaft in deren Gewinnermittlung einbezogen. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). Diese Aufwendungen, die allgemein als Sonderbetriebsausgaben bez...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Grundsatz

Die Anrechnung inländischer Steuerabzugsbeträge und (anrechenbarer) ausländischer Quellensteuern erfolgt mithilfe der Angaben in den Zeilen 37 bis 45. Seit 2018 sieht die Anlage KAP auch die Anrechnung ausländischer Steuern vor, die auf die in der Anlage KAP-INV zu erklärenden Kapitalerträge entfällt. Auf der Anlage KAP-INV wird insofern keine separate Eintragsmöglichkeit fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten) unbekannt sind. Die Ersa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12–15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.3 Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch eine nahe stehende Person oder einen rückgriffsberechtigten Dritten (§ 8b Abs 3 S 5 KStG)

Tz. 257 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 3 S 5 KStG werden auch Gewinnminderungen von dem "wes" beteiligten AE nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG erfasst. Mit der Ausweitung der Regelung auf nahestehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG sollen Umgehungsgestaltungen vermieden werden. Wes beteiligter AE iSd § 8b Abs 3 S 5 KStG kann sowohl eine Kö als auch eine natürli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.3 Wesentliche Beteiligung des Darlehens- oder Sicherheitengebers

Tz. 253 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8b Abs 3 S 4 KStG ist nur dann anwendbar, wenn der Darlehensgeber bzw Sicherheitengesteller "wes" an der darlehensnehmenden Kö beteiligt ist oder war. Insoweit ist § 8b Abs 3 S 4 KStG enger als § 8b Abs 3 S 3 KStG (s Grotherr, IWB Gr 1 F 3, 2271, 2276). Die Regelung entspr grds § 8a Abs 3 S 1 KStG idF vor dem URefG 2008 und der bis zum VZ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.3 Mehrheitliche Beteiligung eines Kredit-, Wertpapier- oder Finanzdienstleistungsinstitus

Tz. 375 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für nach dem 31.12.2016 dem BV zugehende Anteile ist weiter erforderlich, dass an dem Finanzunternehmen iSd KWG (s Tz 370ff) zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute beteiligt sind. Ab dem 26.06.2021 werden auch Wertpapierinstitute erfasst. Damit soll die angestrebte bankenspezifische Ausrichtu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.5 Gegenbeweis durch Drittvergleich (§ 8b Abs 3 S 7 KStG)

Tz. 260 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für die Fälle des § 8b Abs 3 S 4 KStG (FK-Gewährung bzw Sicherheitengestellung durch den "wes" beteiligten AE) sieht § 8b Abs 3 S 7 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 6) KStG die Möglichkeit eines Drittvergleichs vor. Entspr gilt in den Fällen des § 8b Abs 3 S 5 KStG (FK-Gewährung bzw Sicherheitengestellung durch nahestehende Personen iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zufluss des Anspruchs

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einnahmen sind einem Stpfl iRv Überschuss-Eink iSv § 11 Abs 1 EStG zugeflossen, sobald er wirtsch über die Einnahmen verfügen kann (s zB Urt des BFH v 24.03.1993, BStBl II 1993, 499 und v 16.11.1993, BStBl II 1994, 632 zu einem beherrschenden Gesellschafter einer Kap-Ges) bzw wenn ein Vergütungsanspruch "freiwillig und einverständlich" mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.1 Allgemeines

Tz. 243 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Voraussetzung für die Anwendung des § 8b Abs 3 S 4 KStG ist, dass eine Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten, die für ein Darlehen hingegeben wurden, vorliegt und dass der Darlehens- oder Sicherheitengeber zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stamm-Kap der Kö, de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.4 Aufwand durch den Wegfall von Aktivposten

Tz. 376 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Vermögensminderung kann sich auch dadurch ergeben, dass ein Aktivposten gemindert wird oder wegfällt, zB durch Tw-Abschr oder durch Verzicht auf eine Forderung. Beispiel: Eine Kö gewährte ihrem alleinigen Gesellschafter ein Darlehen iHv 200 000 EUR ohne Sicherheiten. Später sinkt der Tw des Darlehens aufgrund einer Verschlechterung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Zuwendung an die Körperschaft

Tz. 18 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage setzt nach der oa Definition (s Tz 17) eine Zuwendung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers voraus. Dies bedeutet, dass nicht jede Mehrung eines Aktiv- oder Minderung eines Passivpostens zu einer verdeckten Einlage führen muss, selbst wenn der zugrunde liegende Vorgang im Gesellschaftsverhältnis v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Rechtslage vor Inkrafttreten des JStG 2008

Tz. 272 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Vor Inkrafftreten des JStG 2008 war streitig, ob § 8b Abs 3 S 3 KStG auch Abschr auf Darlehen generell oder zumindest auf ein sog EK-ersetzendes Darlehen erfasste, wenn bei einer notleidenden Kap-Ges Einlagen, die nachträgliche AK auf die Beteiligung darstellen und die sich wegen § 8b Abs 3 S 3 KStG im Falle einer Tw-Abschr nicht stmindernd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Dazu s Urt des BFH v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Beurteilung des Vermögensvorteils bei der nahe stehenden Person

Tz. 523 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Vermögensebenen der beteiligten Pers, stellt man fest, dass dem Gesellschafter, dem der Zuwendungsempfänger nahe steht, ein Beteiligungsertrag zugerechnet wird, der bei ihm nicht notwendig zu einer Mehrung seines Vermögens geführt hat. Tz. 524 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine entspr Vermögensmehrung k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm Gesellschafterdarl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.4 Rechtsfolgen des § 8b Abs 3 S 4 KStG

Tz. 256 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Rechtsfolge des § 8b Abs 3 S 4 KStG ist, dass die oa Gewinnminderungen außerhalb der Bil dem Einkommen des AE in voller Höhe wieder hinzuzurechnen sind. Ebenso s Grotherr (IWB, Gr 1 F 3, 2271, 2279) und s Rolf/Pankoke (BB 2009, 1844, 1845). Fuhrmann/Strahl (DStR 2008, 125, 126) weisen uE zutr darauf hin, dass mit den Gesellschafterdarlehen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.6 Anwendung bei Forderungen aus Rechtshandlungen, die wirtschaftlich einer Darlehensgewährung entsprechen (§ 8b Abs 3 S 8 KStG)

Tz. 264 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 3 S 8 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 7) KStG gelten die S 4 bis 7 (vor der Änderung durch das KöMoG: die S 4 bis 6) des § 8b Abs 3 KStG entspr für Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung wirtsch vergleichbar sind. Unklar ist, was unter einer Darlehensgewährung wirtsch vergleichbaren Rechtshandlung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.2 Sonderprobleme beim Forderungsverzicht

Tz. 125 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung ggü einer Kap-Ges, kann auch dies zu einer Werterhöhung der Mitgesellschafter führen. Erfolgt der Forderungsverzicht zu Sanierungszwecken, bestehen nach Verw-Auff (s Länder-Erl v 20.04.2018, BStBl I 2018, 632 Rn 3.3.6) keine Bedenken gegen einen vorgeschalteten Forderungsverkauf, bei dem der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Grundgedanke

Tz. 170 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 5 gilt S 4 auch für eine verdeckte Einlage, die auf einer vGA einer dem Gesellschafter nahe stehenden Pers beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, es sei denn, die verdeckte Einlage hat bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert. In diesen Fällen erhöht die verdeckte Einlage n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Gesellschaftsrechtliche Beziehungen

Tz. 505 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nahe stehende Pers aufgr gesellschaftsrechtlicher Beziehungen sind insbes verbundene Unternehmen (zB MG, TG, GM, EG oder SchwGes). Gesellschaftsrechtliche Beziehungen können jedoch auch zu Pers-Ges bestehen, die vom Gesellschafter bzw mehreren Gesellschaftern beherrscht werden oder ihn bzw sie beherrschen. Grds zu vGA in Konzernstrukturen s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Rechtsfolgen des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 385 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 7 KStG nimmt Anteile, die für den kurzfristigen Eigenhandel bei Banken und Finanzdienstleistern vorgesehen sind, aus den Regelungen zur Dividendenfreistellung und VG-Freistellung aus. Für Dividenden und VG, die auf Kap-Beteiligungen entfallen, die in den oa Beständen enthalten sind, gelten damit die in § 8b KStG geregelten St-Freist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Verneinung einer verdeckten Einlage

Tz. 46 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Verneinung einer verdeckten Einlage bei Nutzungsvorteilen ermöglicht Gewinnverlagerungen in Unternehmensgr und Konzernen. Der BFH hält solche Verlagerungen für zulässig; ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO wird darin regelmäßig nicht gesehen (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240). Der Vorteil aus einer verbilligten Nutzungsüberl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Ausnahme Konzernklausel (§ 8c Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 205 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auch im zeitlichen Geltungsbereich des § 8c Abs 1 KStG wird eine Gestaltung empfohlen, die bereits zur Vermeidung des Verlustuntergangs nach § 8 Abs 4 KStG eingesetzt worden ist (s Pohl, DB 2008, 1531; s Rolf/Pankoke, BB 2008, 2274; s Becker/Pape/Wobbe, DStR 2010, 506; s Brinkmann, StBp 2010, 33; s S...mehr

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FF 05/2025, Wertberechnung ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. [2] Das Amtsgericht hat den Verfahrenswert für die Ehesache zurecht auf 38.950 EUR festgesetzt. Es wird zunächst Bezug genommen auf die zutreffende Begründung des angefochtenen Beschlusses und des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.10.2024. [3] Das Amtsgericht hat den Verfahrenswert für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr