Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 8 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 1 Satz 1 regelt die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung von VG. VG sind höchstens mit den AHK, vermindert um die AfA nach den Absätzen 3 bis 4 und ggf. erhöht um die Zuschreibungen nach Abs. 5, anzusetzen. Der Ansatz zu höheren Zeitwerten, d. h. zu Zeitwerten, die die (fortgeführten) AHK übersteigen, verstößt gegen das Anscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzielle Abbildung von antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 373 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ggf. festgestellte ineffektive Beträge auf Basis des gesicherten Risikos sind stets sofort imparitätisch ergebniswirksam als Rückstellung zu erfassen. Gleiches gilt für Wertänderungen, die auf nicht gesicherte Risiken entfallen. Dabei wird simuliert, dass das geplante Grundgeschäft bereits abgeschlossen wurde, um zu ermitteln, ob sich die We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Bilanzierung im Falle eines insolventen Kontrahenten (Sicherungsinstrument)

Rn. 395 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundsätzliche Überlegungen: Wie die Vergangenheit gezeigt hat, kann es durchaus vorkommen, dass Kontrahenten von Sicherungsinstrumenten Insolvenz anmelden müssen (z. B. Lehman Brothers). Aus bilanzieller Sicht sind in diesem Zusammenhang v.a. von Interesse:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Absicherung von Wertänderungs- und Zahlungsstromrisiken (Fair Value- und Cashflow-Hedge)

Rn. 35 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei der Bilanzierung von Bewertungseinheiten muss hinsichtlich der Strategie bzw. Risikosteuerung zwischen der Absicherung von Wertänderungs- oder Zahlungsstromänderungsrisiken unterschieden werden (vgl. ebenso PwC-BilMoG (2009), Abschn. V, Rn. 10). Rn. 36 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein Wertänderungsrisiko (Fair Value Risk) besteht darin, dass ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundsätzliche Identität der Zahlungsströme aus Grundgeschäft und Sicherungsinstrument (sog. Deckungsfähigkeit)

Rn. 239 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Regelfall handelt es sich um eine Sicherung künftiger Zahlungsströme, bspw. in Form von AK bzw. Verkaufserlösen (z. B. in Fremdwährung), oder um variable Aufwendungen bzw. Erträge (variable Zinsen). Beispiel:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2f.; sodann ausführlich Haufe IFRS-Komm. (2025), § 28, Rn. 403ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / Zusammenfassung

Begriff Die Mahnung ist eine bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an seinen Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Viele Kunden verzögern ihre Zahlung weit über die eingeräumten Zahlungsziele und verschaffen sich auf diese Weise einen günstigen Kredit. Daher kommt kein Unternehmen ohne Mahnung aus. Zu beachten ist, dass trotz außergerichtlicher Mah...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 1 Ziel und Bedeutung des Mahnwesens

Ziel des Mahnwesens ist es, die dem Unternehmen zustehenden Gelder möglichst termingerecht einzutreiben. Unbezahlte Geldforderungen schränken die Liquidität des Gläubigers ein. Gleichzeitig müssen u. U. für nicht termingerecht erfolgte Zahlungen Kredite aufgenommen werden. Unternehmen müssen zunehmend auch teure Lieferantenkredite bei nicht einwandfreier Zahlungsweise ihrer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.1 Allgemeines

Die Begriffe "Unternehmer" und "Mitunternehmer" sind gleichrangig.[1] Auch der Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist ein Unternehmer des Betriebs. Der Mitunternehmer unterscheidet sich vom Einzelunternehmer dadurch, dass er seine unternehmerische Tätigkeit nicht allein, sondern zusammen mit anderen (Mit-)Unternehmern in gesellschaftlicher Verbundenheit au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)

Leitsatz 1. Rückversicherungsunternehmen unterliegen nicht der für bestimmte Erstversicherungsunternehmen geltenden Verpflichtung, ein dem Zugriff Dritter entzogenes Sondervermögen zu bilden, und können sich schon deshalb nicht auf die darauf gestützte Ausnahme von der Hinzurechnung der auf Bardepots gezahlten Zinsen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.07.1966 – I 293/61, BStBl. III 1967, 631 zu § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG – a.F.) berufen. 2. Eine allgemeine, dem sogenannten...§ 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG§ 19 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStGmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Währungskursverluste aus ei... / Hintergrund

In dem entschiedenen Fall hatte eine deutsche Aktiengesellschaft ihrer Tochterfirma in der Schweiz im Jahr 2015 zwei Darlehen in Schweizer Franken gewährt. Dabei handelte es sich um unbesicherte Kredite mit einem Zinssatz, der leicht über dem damals üblichen Zins lag. Um sich gegen Wechselkursschwankungen abzusichern, hatte die deutsche Firma parallel dazu eigene Darlehen mi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Währungskursverluste aus ei... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass Währungskursverluste aus einem Darlehen an eine Tochterfirma im Ausland steuerlich berücksichtigt werden können. Das gilt, wenn das Darlehen unter Bedingungen vergeben wurde, wie sie auch unter fremden Dritten üblich wären.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Niedrigverzinsung von Verwa... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass niedrig verzinste Darlehen zwischen Verwandten als Schenkung im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu werten sind. Das liegt an dem Vorteil, den der Darlehensnehmer durch die Nutzung eines unter dem marktüblichen Zinssatz liegenden Darlehens erhält. Dieser Vorteil unterliegt der Schenkungsteuermehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gesellschafterdarlehen bei ... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts und entschied, dass das Darlehen steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist. Grund hierfür ist das Fehlen der erforderlichen Personenverschiedenheit zwischen Gläubiger und Schuldner. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) wird einer Gesellschafterin einer Personengesellschaft die Forderung oder Verbindlichkeit aus einem Darlehe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufwendungen für die Ablösu... / Hintergrund

Eine Firma hatte im Jahr 2008 ein Darlehen aufgenommen, um einen Windpark zu finanzieren. Für die ersten Jahre war der Zinssatz festgelegt, danach wäre er aber variabel – also schwankend – gewesen. Um sich davor zu schützen, hat die Firma im Jahr 2014 mit ihrer Bank einen Vertrag abgeschlossen, der die Zinsen auch für die restliche Laufzeit des Darlehens festschreibt. So wus...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Niedrigverzinsung von Verwa... / Hintergrund

Im vorliegenden Fall erhielt der Kläger von seiner Schwester ein Darlehen, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 mit einem Zinssatz von 1 % verzinst wurde. Das Darlehen war auf unbestimmte Zeit gewährt und konnte erstmals zum 31. Dezember 2019 mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. Das Finanzamt bewertete die Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz von 1 % u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gesellschafterdarlehen bei ... / Hintergrund

Die Klägerin, eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, bestand aus einer nicht am Vermögen beteiligten Komplementär-GmbH und einer in Russland lebenden Kommanditistin. Die Gesellschaft erwarb ein bebautes Grundstück in Deutschland und erzielte daraus Mieteinnahmen. Zur Finanzierung des Kaufpreises gewährte die Kommanditistin der Gesellschaft ein verzinsliches Darlehen mit ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Niedrigverzinsung von Verwa... / Entscheidung

Der BFH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und stellte klar, dass die Gewährung eines niedrig verzinsten Darlehens tatsächlich eine freigebige Zuwendung i.S.d. Erbschaftsteuergesetzes darstellt. Der Vorteil für den Darlehensnehmer liegt in der Möglichkeit, das überlassene Kapital zu einem Zinssatz zu nutzen, der unter dem marktüblichen Niveau liegt. Dieser Vorteil fü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gesellschafterdarlehen bei ... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Darlehensverträge zwischen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern steuerrechtlich nicht anerkannt werden können, wenn Gläubiger und Schuldner rechtlich als identisch gelten. Dies hat zur Folge, dass Zinsen aus solchen Darlehen weder als Werbungskosten abziehbar noch als Einnahmen aus Kapitalv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Währungskursverluste aus ei... / Entscheidung

Das Gericht entschied, dass die Darlehen im konkreten Fall tatsächlich fremdüblich waren. Dafür sprach unter anderem: der Abschluss des Währungskursicherungsgeschäfts, der Zinssatz, der Ausgleich für die fehlende Absicherung mit einem höheren Zins und eine anerkannte Kreditwürdigkeitsanalyse für die Tochterfirma. Auch der Währungsraum – also, dass es sich um Schweizer Franken han...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufwendungen für die Ablösu... / Entscheidung

Das Finanzamt lehnte das ab. Es meinte, dass solche Geschäfte – also Zinsswaps – in bestimmten Fällen nicht abzugsfähig sind. Doch das Gericht sah das anders. Es entschied: Die Firma hat das Geschäft nicht aus spekulativen Gründen gemacht, sondern um ihren normalen Geschäftsbetrieb abzusichern. Sie wollte sich nur gegen schwankende Zinsen schützen. Und das ist bei Windpark-B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.9 Darlehensansprüche

Rz. 118 Darlehensansprüche gehören zu den Aktiva, Darlehensverbindlichkeiten sind in die Passiva einzustellen. Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind hinzuzurechnen.[1] Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann, wenn ein noch nicht fälliges Darlehen unverzinslich gewährt wurde. In solchen Fällen ist daran zu denken, diese Forderung entsprechend abzuzinsen. Zudem ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4 Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen ist die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags gemäß §§ 488 ff. BGB beruht. Ist der Anwalt mit dem Entwurf eines solchen Darlehensvertrags betraut, kann er dem Arbeitgeber-Mandanten über Folgendes informieren: Die Zinsvorte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.7 Bausparverträge

Rz. 116 Befindet sich der Bausparvertrag in der Ansparphase, sind die zum Stichtag angesparten Prämien zuzüglich der zum Stichtag angefallenen Zinsen in die Aktiva aufzunehmen. Sind die Bausparverträge vorfinanziert worden, ist das zur Vorfinanzierung aufgenommene Darlehen bei den Passiva anzusetzen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einpersonen-GmbH / 3 Gesellschafterbeschlüsse und Verträge

Einen Gesellschafterbeschluss in der Einpersonen-GmbH bezeichnet man auch als Gesellschafter-Entschluss. Der Einmann-Gesellschafter muss Gesellschafterbeschlüsse unverzüglich nach Beschlussfassung protokollieren und unterschreiben (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Zwar führt eine Verletzung dieser Vorschrift nicht zur Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Jedoch kann die Existenz ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.2 Ansprüche

Rz. 106 Das Vermögen umfasst alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert. Dazu zählen beispielsweise auch der Anspruch auf Rückzahlung eines seitens des Ehegatten gewährten Darlehens oder der Restbetrag einer in Raten zahlbaren Kaufpreisforderung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch bereits fällig ist.[1]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.6 Begrenzung der Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 2 BGB

Rz. 207 Nach § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Höhe der Ausgleichsforderung durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist. Diese Vorschrift hat im Rahmen der Reform eine Korrektur erhalten. Nach der alten Gesetzeslage war die Höhe der Zugewinnausgleichsforderung auf dasjenige Vermögen begrenzt, welch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / d) Vorsteuerabzug

Die hier vertretene Auffassung, dass Swaps keinen steuerbaren Leistungsaustausch begründen, gibt Anlass zu der Frage, ob und inwieweit dennoch ein Vorsteuerabzugsrecht im Zusammenhang mit entsprechenden Transaktionen bestehen kann. Zwar gilt im Mehrwertsteuerrecht der Grundsatz, dass nur besteuerte Ausgangsumsätze ein Vorsteuerabzugsrecht begründen.[46] Jedoch ist ein Steuerp...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.14 Teilförderung für eine angestrebte höherwertige Tätigkeit (Abs. 3)

Rz. 62 Die Ermessensvorschrift des § 35 Abs. 3 ermöglicht die Teilförderung in Form der Kostenerstattung oder der Gewährung einer Dienst- oder Sachleistung, wenn die angestrebte höherwertige Tätigkeit nicht angemessen ist. Demgemäß muss der Leistungsträger zunächst prüfen, ob die angestrebte Tätigkeit angemessen ist. Wird dies bejaht, so muss die Maßnahme zur Teilhabe am Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.2 Zuschuss (Abs. 2)

Rz. 42 Die Förderung wird nach Abs. 2 Satz 1 als Zuschuss gewährt. Damit ist klargestellt, dass der Zuschuss nicht zur Deckung des Lebensunterhalts des Arbeitnehmers konzipiert ist. Ein Darlehen ist nicht vorgesehen (Rolfs, in: ErfK, SGB III, § 110 Rz. 21 m. w. N.; Kühl, in: Brand, SGB III, § 110 Rz. 17). Der Arbeitgeber ist Antragsberechtigter und Empfänger des Zuschusses f...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.5 Insolvenzgefahr beim Mandanten

Steuerberater beraten auch Mandanten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden bzw. in eine solche geraten. Zu beachten ist die Hinweispflicht nach § 102 StaRUG. Am 9.9.2023 veröffentlichte der Arbeitskreis der BStBK "Steuerberater als Berater in der Krise" die "Orientierungshilfe Krisenfrüherkennungs- und Sanierungsmandat – Die Rolle des Steuerberaters als Lots...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.2 Haftung gegenüber Dritten

Der Steuerberater macht sich u. U. auch Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Das Zivilrecht kennt den Begriff "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" (ähnlich der Vorschrift des § 328 BGB), d. h. der Beratungsvertrag zwischen Steuerberater und Mandant kann Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten beinhalten. Ein Steuerberater, der einen Jahresabschluss erstellt und bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.6 Friedhofsgärtnereien

Rz. 238 Übernimmt ein Friedhofsgärtner nur die Pflege eines Grabs, so bewirkt er einheitliche sonstige Leistungen oder Werkleistungen, die nicht begünstigt sind, auch nicht hinsichtlich der dabei verwendeten Pflanzen.[1] Dies gilt auch für die Wintereindeckung eines Grabs.[2] Wird eine Grabpflege für 25 Jahre gegen Einmalzahlung vereinbart, kann dies nach den jeweiligen Beso...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
GREIX: Preise für Wohnimmobilien steigen wieder signifikant

Die Kaufpreise für Wohnungen, Eigenheime und Mehrfamilienhäuser in den deutschen Großstädten steigen wieder deutlich, wie der aktuelle Immobilienindex GREIX zeigt. Im Jahresvergleich sei es das größte Preiswachstum seit Mitte 2022. Nachdem die Immobilienpreise mit dem Ende des jahrelangen Booms vielerorts kräftig gefallen waren, haben sich im 1. Quartal 2025 Wohnimmobilien in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.3 Deliktische Haftung

Eine deliktische Haftung des Steuerberaters kann sich unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung ergeben. Z. B. eine Bilanz oder ein Vermögensstatus, von dem der Steuerberater weiß, dass diese Unterlagen zur Vorlage bei einem Kreditgeber erforderlich sind, wird schuldhaft falsch erstellt, um (im falsch verstandenen Interesse des Mandanten) bestimmte Kredite zu erhalten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4.3 Partiarisches Darlehen

Rz. 33 Beim partiarischen Darlehen (Beteiligungsdarlehen) ist im Regelfall der Darlehensgeber nicht am Verlust des Unternehmens beteiligt; dem Darlehensgeber wird regelmäßig zusätzlich zu einer festen Vergütung eine Erfolgsbeteiligung gewährt (partiarisch = gewinnabhängig); eine gemeinsame Zweckverfolgung, wie in § 705 BGB vorgeschrieben, gibt es nicht zwischen dem Unternehm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 4.1 Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 42 Ein Gesellschafter kann seiner Gesellschaft ein Darlehen gewähren. Befindet sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (in der Krise), so kann die anstelle einer ansonsten erforderlichen Eigenkapitalzufuhr vorgenommene Darlehensgewährung in einen Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterkredit umqualifiziert werden. Wi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 4.2 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen bei der KG/GmbH & Co. KG

Rz. 45 Führt der Kommanditist über seine Einlagen hinaus der Gesellschaft weitere Mittel in Form von Darlehen zu, so hat er insoweit die Stellung eines Gläubigers. Das Darlehenskapital ist nicht verhaftet. Es kann nach den vertraglichen Abreden zurückgefordert werden. Im Fall der Insolvenz bleibt dem Kommanditisten wenigstens der Anspruch in Höhe der allgemeinen Quote.[1] Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.3 Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 36 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen werden, noch nach § 10d EStG abgezogen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 4.3 Eigenkapital im Überschuldungsstatus

Rz. 46 Liegt eine buchmäßige (bilanzmäßige) Überschuldung vor, so ist zu prüfen, ob die Überschuldung auch tatsächlich gegeben ist. Hierzu ist ausgehend von der Bilanz, also den Buchwerten, ein Status aufzustellen, in dem die Vermögenswerte zu Zeitwerten und die Schulden aufzunehmen sind. Hier liegt das Bewertungsproblem in dem von den Buchwerten abweichenden Ansatz der Verm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.4 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 37 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen vorliegen.[1] Sinn und Zweck des § 4 Abs. 4a EStG ist es, den Betriebsausgabenabzug für betrieblich veranlasste Schuldzinsen insoweit rückgängig zu machen, als jener Zinsaufwand durch Überentnahmen und damit durch auß...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.4 Mezzanine-Kapital, stille Beteiligung

Rz. 40 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich dem Handelsrecht bezüglich der Einordnung in Eigen- und Fremdkapital. Das Steuerrecht hat jedoch für bestimmte Finanzierungsformen Sonderbestimmungen. [1] Liegt "Equity-Mezzanine-Kapital" vor, überwiegt also der Eigenkapitalcharakter, so erhält der Kapitalgeber, sofern er eine Kapitalgesellschaft ist, der Steuerfreiheit des § 8b Abs. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 246 Aufstellung einer Eröffnungs- bzw. Übergangsbilanz Beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich hat der Steuerpflichtige eine sog. Anfangs- oder Übergangsbilanz (teilweise auch: Eröffnungsbilanz[1]) zu erstellen, in welcher das gesamte Betriebsvermögen – dies umfasst alle Vermögensgegenstände (positive Wirtschaftsgüter) und Schulden (negative Wirtschaftsgüter) – ordnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4 Mezzanine-Kapital

Rz. 30 Mit Mezzanine [1]-Kapital wird eine im Grenzbereich zwischen der Eigen- und Fremdfinanzierung liegende Finanzierungsform angesprochen. Es gibt weder eine allgemein gültige Begriffsdefinition noch eine eindeutige[2] Zuordnung zum Eigenkapital oder Fremdkapital. Mezzanine-Kapital wird in der Regel zeitlich befristet überlassen, steht bei Insolvenzfällen im Rang hinter de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.3 Annäherungen der Einnahmenüberschussrechnung an den Betriebsvermögensvergleich

Rz. 79 Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG teils durch Gesetzgebung, teils durch Rechtsprechung in verschiedener Hinsicht angenähert. Die Zielsetzung ist dabei nicht ausschließlich auf die Angleichung des steuerlichen Totalgewinns, sondern auch auf die Angleichung des Periodengewinns gerichtet. Um die P...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.2 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 144 Bei Personengesellschaften tritt gemäß § 5a Abs. 4a Satz 1 EStG für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG die Gesellschaft an die Stelle des Steuerpflichtigen. Sowohl der Antrag als auch seine Rücknahme sowie die Verwirklichung der übrigen Tatbestandsmerkmale des § 5a EStG können nur einheitlich durch und für die Gesellschaft, nicht aber durch bzw. für die einzelnen Mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 1 Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB ist in der Bilanz einer Gesellschaft das Eigenkapital gesondert von den Vermögenswerten, den Schulden und den Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Eine Definition des Begriffs "Eigenkapital" findet sich jedoch weder im HGB noch in anderen Wirtschaftsgesetzen (z. B. GmbHG, AktG); für Kapitalgesellschaften und AGs bzw. GmbH & Co KGs finden sich i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 3.2.1 Zinsaufwand

Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetz waren Zinsaufwendungen definiert als Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. Nach dem früheren BMF-Schreiben zählten zum Fremdkapital demnach alle als Verbindlichkeit passivierungspflichtigen Kapitalzuführungen in Geld, die nach steuerlichen Kriterie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 3.3.5 (Öffentliche) Förderung von Infrastruktur-Projekten

Im Zuge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes neu hinzugekommen ist die Vorschrift des § 4h Abs. 6 EStG, welche die Förderung von langfristigen öffentlichen Infrastrukturprojekten zum Ziel hat.[1] Ausweislich der Gesetzesbegründung soll auch hier eine Angleichung an die entsprechende Bestimmung der ATAD erfolgen.[2] Tatbestandsseitig wird insbesondere gefordert, dass die Pr...mehr