Fachbeiträge & Kommentare zu Compliance

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / III. Whistleblowing-Klauseln

Rz. 5 Eine Mitbestimmungspflicht besteht entsprechend bei den sog. Whistleblowing-Klauseln. Diese Klauseln sehen vor, dass Fälle von Non-Compliance an eine genau aufgeführte Stelle mitzuteilen sind. Sie statuieren damit in der Regel für die Mitarbeiter eine Meldeverpflichtung (Schulz, BB 2011, 629). Zwar ist jeder Arbeitnehmer aufgrund der aus dem Arbeitsverhältnis resultiere...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Compliance Management System

Rz. 758 Für alle Beteiligten ist die Abgrenzung in den verschiedenen Rechtsgebieten eine große Herausforderung. Dies gilt sowohl für die unmittelbaren Vertragsparteien einschließlich Betriebs-/Personalrat als auch für die beratenden Rechtsanwälte (vgl. Rittweger, NZA 2022, 593 ff. zu den anwaltlichen Haftungsrisiken), für die Steuerberater, wobei zu berücksichtigen ist, dass...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / VII. Interne Ermittlungen

Rz. 9 Die Durchführung von Mitarbeiter-Interviews, die eingesetzt werden, um Compliance-Verstöße aufzudecken, löst ebenso kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG aus (vgl. § 72; Rudkowski, NZA 2011, 612, 615; Zimmer/Heymann, BB 2010, 1853, 1854; für eine teilweise Mitbestimmungspflicht Mengel/Ullrich, NZA 2006, 240, 244 f.). Zwar stellt die Teilnahmeverpflicht...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / B. Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte

I. Allgemeine Compliance-Richtlinien Rz. 2 Bei der Einführung von Compliance-Richtlinien muss der Arbeitgeber die einschlägigen Mitbestimmungsrechte beachten, wie sie sich insbesondere aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG ergeben können. Darüber hinaus ist an besondere Regelungen wie an die allgemeine Informationspflicht nach § 80 Abs. 2 BetrVG oder schulungsbezogen an § 98...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / A. Corporate Social Responsibility

Rz. 1 Wirtschaftsethische Aspekte und Fragen der Werteorientierung gewinnen – im Einklang mit deutlich wahrnehmbaren gesellschaftlichen Tendenzen bzw. Entwicklungen – zunehmend an Relevanz als Eckpfeiler wirtschaftlichen Handelns. Aktuelle Belege hierfür sind insbesondere das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen ...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / D. Berichtsmöglichkeiten und -methodik

Rz. 4 Die nichtfinanzielle Erklärung ist nach § 289b Abs. 1 HGB in den Lagebericht aufzunehmen, entweder an verschiedenen Stellen oder als separater Abschnitt. Außerhalb des Lageberichts besteht die Möglichkeit eines sogenannten gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach § 289b Abs. 3 HGB, der ebenfalls offenzulegen ist. Ferner ist es nach § 289d HGB explizit auch möglich, ...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / C. Adressaten der Berichtspflichten

Rz. 3 Nach § 289b Abs. 1 HGB sind Kapitalgesellschaften zur Abgabe der sogenannten nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet, wenn es sich bei ihnen um große Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB handelt (Bilanzsumme von über 20 Mio. EUR, Umsatzerlöse von über 40 Mio. EUR), sie kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d HGB sind und sie im Jahresdurchschnitt meh...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / E. Berichtsinhalte

Rz. 5 Das Unternehmen hat sich im Rahmen seines Reportings zumindest mit den in § 289c Abs. 2 HGB benannten Aspekten auseinanderzusetzen. Die Norm benennt über die spezifischen Umweltbelange hinaus Aspekte, die auch für den HR-Bereich von hoher Relevanz sind: Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. D...mehr

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§ 68 Allgemeines / A. Allgemeines

Rz. 1 Im ursprünglichen Sinne versteht man unter Compliance die Einhaltung der an ein Unternehmen und an andere Organisationen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Sektors gerichteten Gesetze und anderen Vorgaben sowie internen Regelungen (grundhaft zum Compliance-Begriff: Schulz/Schulz, Compliance Management im Unternehmen, 2021, Kap. 1 Rn 1 ff.). Nach neuerem Verständ...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / F. Diversitätskonzept

Rz. 6 Ebenfalls von hoher Relevanz für den HR-Bereich sind Diversitätsaspekte. Der begrenzte Adressatenkreis nach § 289f HGB (s.o. Rdn 3) hat in der Erklärung zur Unternehmensführung nach den Vorgaben ein sogenanntes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung der Organe vorzulegen. Als relevante Aspekte benennt die Norm exemplarisch das Alter, das Geschlecht sowi...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / H. Sanktionen

Rz. 8 Die finanzielle und die nichtfinanzielle Berichterstattung sind im Hinblick auf die Straf- und Bußgeldvorschriften gleichgestellt. Organmitgliedern von berichtspflichtigen Kapitalgesellschaften drohen bei einer vorsätzlich unrichtigen Darstellung oder Verschleierung der nichtfinanziellen Verhältnisse nach § 331 HGB Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / V. Privatnutzung von E-Mail, Internet und Speichermedien

Rz. 7 Regelungen, die sich auf die Privatnutzung von E-Mail-Accounts oder des Internets beziehen, betreffen das Ordnungsverhalten und sind entsprechend nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Geht es indes beispielsweise um ein Verbot dahingehend, Privatdateien oder Mails nicht auf Computern oder Datenträgern des Unternehmens zu speichern, ist das Arbeitsverha...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / G. Prüfungen

Rz. 7 Die Abschlussprüfung erfasst nach § 317 Abs. 2 HGB grundsätzlich nur den Aspekt des Vorliegens der nichtfinanziellen Angaben. Eine weitergehende Überprüfung inhaltlicher Art kann auf freiwilliger Grundlage erfolgen. Dann jedoch ist das Prüfungsurteil der Öffentlichkeit aus Transparenzgründen zugänglich zu machen. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Überwachungsfunktio...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / II. Beschwerdestelle

Rz. 4 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats mit Blick auf die Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle nach § 13 AGG einrichtet (vgl. § 76), besteht weder nach dem AGG noch nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, denn es handelt sich insoweit um eine organisatorische Entscheidung des Arbeitgebers (BAG v. 21.7.2009 – 1 ABR 42/08). Entsprechendes gilt für die Frage der persone...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / IV. Geschenke und Zuwendungen

Rz. 6 Weiterhin steht dem Betriebsrat im Zusammenhang mit einem CoC, der festlegt, dass Arbeitnehmer von Lieferanten und anderen Dritten keine Geschenke und Zuwendungen annehmen dürfen, ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu. In Bezug auf diese Geschenke hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht mit Blick auf die Fragen, ob und in welchem Wert die Arbeitne...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / VI. Amnestie- oder Kronzeugenregelungen

Rz. 8 Dem Betriebsrat steht bezogen auf die sogenannten Amnestie- oder Kronzeugenregelungen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu. Diese Regelungen sollen den Arbeitnehmer animieren, an der Aufklärung von Verstößen mitzuwirken und versprechen ihm als Gegenleistung einen Haftungs- und/oder Kündigungsverzicht (Leipold, NJW-Spezial 2011, 56, 57). Die Entschei...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / B. Anforderungsprofil

Rz. 2 Festzustellen ist, dass es trotz einer schon langjährig laufenden Diskussion nach wie vor noch kein einheitliches Berufsbild für Compliance-Verantwortliche gibt. So lässt sich bereits im Markt erkennen, dass zwar wegen vielfältig zu bearbeitender juristischer oder rechtsnaher Themen vornehmlich Juristen die Aufgaben im Rahmen einer solchen Funktion ausfüllen, vielfach ...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / D. Festlegung der Kompetenzen

Rz. 4 Um eine mögliche Strafbarkeit (vgl. hierzu: § 74 Rdn 1 ff. "Strafrechtliche Verantwortung des Compliance Officers") und eine zivilrechtliche Haftung des Compliance Officers zu vermeiden, kommen mehrere Maßnahmen in Betracht. Zunächst ist es ratsam, im Bereich Compliance eine eindeutige organisatorische Strukturierung und Verantwortung vorzunehmen und diesbezüglich umfas...mehr

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§ 73 Sanktionsklauseln

Rz. 1 Viele Compliance-Regelungen enthalten den Hinweis, dass im Falle pflichtwidrigen Verhaltens arbeitsrechtliche Sanktionen drohen. Insoweit kommen grundsätzlich Ermahnungen, Abmahnungen oder Kündigungen in Betracht. Überdies kann bei der Feststellung von Compliance-Verstößen aber auch an eine mögliche Versetzung des Arbeitnehmers zu denken sein oder an einen Verlust frei...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / C. Positionierung

Rz. 3 Der herausragenden Bedeutung der Compliance-Verantwortung im Unternehmen und für das Unternehmen – in der Regulierungsterminologie der Finanzwirtschaft als Schlüsselfunktion und wesentliches Element des Governance-Systems bezeichnet – sollte durch eine entsprechende Positionierung des Compliance Officers in der Unternehmenshierarchie Rechnung getragen werden. Die Einha...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / G. Zivilrechtliche Haftung

Rz. 9 Bei Pflichtverletzungen haftet der Compliance Officer nach §§ 280 Abs. 1, 823 BGB dem Unternehmen und gegebenenfalls auch Dritten gegenüber grundsätzlich auf Schadensersatz. Im Fall einer solchen zivilrechtlichen Haftung kommt der Compliance-Beauftragte als Arbeitnehmer in den Genuss des allgemeinen arbeitsrechtlichen Haftungsprivilegs; es kommt der innerbetriebliche S...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / F. Kündigungsschutz

Rz. 8 Entsprechend der herausgehobenen Bedeutung der Compliance-Verantwortung im Unternehmen wird der verantwortliche Compliance Officer regelmäßig als leitender Angestellter in einer besonderen Vertrauensstellung tätig sein. Da der Kündigungsschutz für diesen Personenkreis jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt wurde und sich letztlich nur noch als Abfindungsschutz darstellt,...mehr

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§ 69 Arbeitsrechtliche Impl... / C. Arbeitsvertrag

Rz. 9 In den Fällen, in denen das Direktionsrecht nicht genügend Handlungsspielraum bietet, kann es für Arbeitgeber ratsam sein, mit den Arbeitnehmern arbeitsvertragliche Vereinbarungen, insbesondere in Gestalt von Vertragsergänzungen, abzuschließen. Nachteilig für den Arbeitgeber ist dabei jedoch, dass standardisierte vertragliche Compliance-Richtlinien der Inhaltskontrolle ...mehr

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§ 69 Arbeitsrechtliche Impl... / B. Direktionsrecht

Rz. 2 Zunächst können Compliance-Richtlinien aufgrund von Weisung mithilfe des Direktionsrechts gem. § 106 GewO implementiert werden, sofern es sich um betriebsratslose Betriebe handelt – ansonsten sind Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu berücksichtigen (vgl. § 71). Zu beachten ist dabei allerdings, dass das Direktionsrecht nicht die Begründung neuer ...mehr

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§ 76 Einrichtung einer Besc... / B. Zuständigkeiten

Rz. 2 Grundsätzlich bedarf es in jedem Betrieb der Einrichtung einer für Beschwerden zuständigen Stelle. Der Begriff der zuständigen Stelle, der sogenannten Beschwerdestelle, ist indes umfassend zu verstehen; vorgesehene Beschwerdestellen können Vorgesetzte, die Personalabteilung oder auch andere Unternehmensbeauftragte sein. Ausschließlich auf externe Stellen, wie etwa spez...mehr

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§ 69 Arbeitsrechtliche Impl... / D. Betriebsvereinbarung

Rz. 14 Bei Bestehen eines Betriebsrates ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung nahezu unvermeidbar, da elementare Inhalte von Compliance-Management-Systemen ohnehin der Mitbestimmungspflicht unterliegen (Schreiber, NZA-RR 2010, 617, 623; Vogt, NJOZ 2009, 4206, 4209; v. Steinau-Steinrück/Glanz, NJW-Spezial 2008, 146, 147, Mengel/Hagemeister, BB 2007, 1386, 1391; detaill...mehr

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§ 69 Arbeitsrechtliche Impl... / E. Tarifvertrag

Rz. 18 Die Tarifpartner haben auch – bislang nicht praxisrelevant – die Möglichkeit, die Verhaltensrichtlinien durch Tarifvertrag einzuführen. Vorteilhaft bei einer solchen Implementierung ist dabei, dass Tarifverträge – worunter auch Haustarifverträge fallen – die betrieblichen Mitbestimmungsrechte ausschließen. Schließlich unterliegen Tarifverträge keiner Inhaltskontrolle,...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / E. Weisungsfreiheit

Rz. 7 Für eine effektive Compliance-Struktur ist die fachliche Unabhängigkeit des Compliance Officers unerlässlich. Diese sollte dergestalt sichergestellt werden, dass der Compliance Officer fachlich keinerlei Weisungen seitens des Vorstandes oder der Geschäftsführung unterworfen ist. Der Gedanke der Weisungsfreiheit findet sich insbesondere für den – angesichts des von ihm ...mehr

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§ 70 Whistleblowing / B. Zulässigkeit von Whistleblowing-Klauseln

Rz. 4 Ungeachtet des zukünftig bestehenden Rahmens nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist die Zulässigkeit sog. Whistleblowing-Klauseln umstritten. Entsprechende Vorgaben finden sich häufig in Compliance-Richtlinien von Unternehmen und beinhalten Verpflichtungen, Normverstöße nach einem festgelegten Verfahren an die dafür nun einzurichtenden Stellen zu melden (Küttner/Kania, ...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 72 Unternehmensinterne Er... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Geschäftsleitung einer Gesellschaft und auch ein entsprechend beauftragter Compliance Officer haben auf Hinweise auf möglicherweise rechtswidriges Verhalten im Unternehmen unverzüglich zu reagieren. Die Legalitätspflicht gebietet es, den Sachverhalt aufzuklären, ein etwaig festgestelltes rechtswidriges Verhalten zu unterbinden und angemessen zu sanktionieren. Die A...mehr

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§ 76 Einrichtung einer Besc... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein weiteres Mittel, um eine effektive Compliance-Organisation einzuführen bzw. abzusichern, ist – unabhängig von der Einrichtung eines Whistleblowing-Systems – die Einrichtung einer allgemeinen Beschwerdestelle für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten in jedem Betrieb das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unt...mehr

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§ 69 Arbeitsrechtliche Impl... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Einführung arbeitsrechtlicher Compliance-Richtlinien erfolgt durch Direktionsrecht, arbeitsvertragliche Vereinbarung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.mehr

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§ 70 Whistleblowing / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Begriff des Whistleblowings stammt aus dem angloamerikanischen Sprachraum und geht damit im Kern auf ein Pfeifsignal zurück, das vor einer drohenden Gefahr warnen soll bzw. eine laufende Handlung schlagartig stoppt. Das Ziel eines Whistleblowing-Systems – auch Hinweisgebersystem genannt – ist die Weitergabe spezifisch erlangten Sonderwissens von Mitarbeitern oder D...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Im Vorfeld der Entscheidung über Aspekte der Gestaltung des Arbeitsvertrags des (Chief) Compliance Officers sind Fragen im Hinblick auf dessen Anforderungsprofil und Positionierung im Unternehmen zu klären.mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Verschwiegenheitspflicht für Arbeitnehmer

Rz. 1795 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gesetz ist allerdings kein arbeitsrechtliches Gesetz, sondern eher dem Recht des unlauteren Wettbewerbs bzw. des gewerblichen Rechtsschutzes zuzuordnen....mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen während des Anstellungsverhältnisses

Rz. 674 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten (vgl. ausführlich Apel/Drescher/Lindner, BB 2022, 1795 ff.). Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Auch wenn § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG ausführt, dass die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhä...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Geschäftsführung, Leitung und Vertretung – Zustimmungsvorbehalt, Frauenanteil und Haftung

Rz. 607 Der Vorstand ist das zur Geschäftsführung (§ 77 AktG) und zur Vertretung (§ 78 AktG) berechtigte und verpflichtete Organ der AG. Wesentlicher Unterschied zum GmbH-Geschäftsführer ist, dass der Vorstand der AG nicht an Weisungen der Kapitalgeber/Hauptversammlung oder des Aufsichtsrates gebunden ist (vgl. Koch, AktG, § 87 Rn 25 m.w.N.). In § 76 Abs. 1 AktG ist die Eige...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anzeigen gegen den Arbeitgeber

Rz. 431 Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten stellt als Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte – soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden – im Regelfall keine eine Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar (BAG v...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / VIII. Vorstrafen

Rz. 27 Die Frage nach Vorstrafen ist zulässig, soweit sie sich auf "einschlägige" Vorstrafen bezieht, d.h. wenn diese für die zu besetzende Stelle von Bedeutung sind (s.a. § 10 Rdn 1). Dabei kommt es nicht auf die Ansicht des Arbeitgebers an, sondern allein darauf, was bei objektiver Betrachtungsweise erheblich erscheint. Je nach Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes darf de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Konsequenzen in strafrechtlicher Hinsicht – Sozialversicherungsbetrug

Rz. 1005 Die sozialversicherungsrechtlich fehlerhafte Behandlung von vermeintlich freien Mitarbeitern ("Freelancern") kann den Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB erfüllen (vgl. AG Augsburg v. 18.3.2015 – 25 Ls 502 Js 117099/1316 Haft auf Bewährung und Zahlung eines Bußgeldes von 120.000,00 EUR; Dilenge, DB 2015, 2271). § 266a ...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / III. Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Beschäftigtendatenschutz

Rz. 14 Häufig wird sich als praktisches Problem die unzureichende Überprüfbarkeit der Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes stellen. Wie soll bspw. ein Bewerber kontrollieren, ob der potenzielle Arbeitgeber Hintergrundrecherchen im Internet, insb. in sozialen Netzwerken vorgenommen oder Einsicht in den Dienstrechner genommen hat? Zwar besteht regelmäßig ein Mitbestimmung...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 91. Schmiergeld

Rz. 1475 Als Schmiergeld (Oberbegriff: Vorteilsannahme) können in dem hier vorliegenden Zusammenhang alle solchen Vorteile bezeichnet werden, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung dafür erhält oder fordert, dass er einen Dritten bei dem Bezug von Waren oder Leistungen sonstiger Art in unlauterer Weise bevorzugt. Eine entsprechende Definition, wenn auch in wettbewerbsrechtli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerbare Umsätze

Tz. 4 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Im Umsatzsteuerrecht ist immer zweistufig zu prüfen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Umsatz (d. h. eine Lieferung oder eine sonstige Leistung) umsatzsteuerbar ist. Ist das der Fall, bedeutet dies, dass der Umsatz Gegenstand der Umsatzbesteuerung ist. Ist das zu verneinen, ist der Umsatz für die Umsatzsteuer irrelevant, so dass nicht m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2 Verbot einer Geschenkannahme

Strenge Vorgaben gibt es im öffentlichen Dienst aufgrund der Strafandrohung der Amtsträgerdelikte nach den §§ 331 f. StGB. Dort bestehen detaillierte Regelungen durch § 3 Abs. 2 TVöD, wonach die Annahme eines Geschenks den Bediensteten verboten ist, sofern ein objektiver Bezug zwischen Geschenk und dienstlicher Tätigkeit besteht. Dies ist wiederum der Fall, wenn ein enger sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 1 Annahme von Geschenken

Mögliche Formen von Geschenken reichen von geringwertigen Kleingegenständen (Kalender, Kugelschreiber, Mützen etc.) über unkörperliche Leistungen (Einladungen jeglicher Art) bis hin zu Barzahlungen (anlässlich privater Anlässe wie Geburtstage, Weihnachten[1]). Dabei ist nicht jegliche Zuwendung per se verboten. Arbeitsvertraglich, kollektivvertraglich (Compliance-Richtlinien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 BGB). Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere die Veranlassung der Zuwendung kritisch geprüft wird. Privat veranla...mehr