Fachbeiträge & Kommentare zu Compliance

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 4.2 Ganzheitliche Verankerung von CSR im Unternehmen

Die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen sollte sich entsprechend der Definition der ISO 26000 und dem EU-Verständnis aus dem Jahr 2011 an den unternehmensspezifischen Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt ausrichten. Eben diese Auswirkungen werden heute anhand der o. g. ESG-Kriterien abzubilden versucht – die Verantwortung eines Unternehmens k...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 5.4 Unterstützende CSR-Aufgaben der Personalabteilung (Beispiele)

In vielen Fällen ist die Personalabteilung interner Dienstleister und hat eine unterstützende Funktion für alle anderen Unternehmensbereiche. Damit Mitarbeiter ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachkommen und eigen- sowie gesellschaftlich verantwortlich entscheiden und handeln können, müssen sie dazu bereit und in der Lage sein. Alle Unternehmensmitglieder müssen da...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Überblick zur Ökodesign-Ver... / 1.3 Von der Compliance zur Wertschöpfung

Für Unternehmen bedeutet die neue Ökodesign-Verordnung (auch: Ecodesign for Sustainable Products Regulation, kurz ESPR) nicht in erster Linie Belastung, sondern einen langfristigen strategischen Hebel. Zwar stellt sie anfangs eine anspruchsvolle Umstellung dar, denn Designprozesse, Lieferketten und Produktstrategien müssen neu ausgerichtet werden. Doch gerade dadurch schafft...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Überblick zur Ökodesign-Ver... / 5.2 Technische Umsetzung und Zugang

Der DPP ist ein strukturierter, digitaler Datensatz und kein statisches Dokument. Der Zugriff erfolgt über maschinenlesbare Träger (QR-Code, RFID), die mit Backend-Systemen verknüpft sind. Die Ökodesign-Verordnung sieht ein rollenbasiertes Zugriffssystem vor:mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Überblick zur Ökodesign-Ver... / 4.3 Ein Katalysator für zirkuläre Geschäftsmodelle

Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren ist in einen breiten regulatorischen Rahmen eingebettet. Bereits im EU Circular Economy Action Plan (2020) wurde betont, dass produktbezogene Verantwortung ein zentraler Hebel für einen ressourceneffizienten Binnenmarkt ist. In der Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen bestehende Sortiments-, Logistik- und Marketingstrategien ne...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Überblick zur Ökodesign-Ver... / 7.2 Digitalisierung als Möglichmacher – und Engpass zugleich

Die Digitalisierung gilt als ein zentraler Hebel für die Umsetzung der Verordnung, insbesondere im Hinblick auf den verpflichtenden digitalen Produktpass (DPP). Die Analyse der vier Fallstudien zeigt, dass Unternehmen derzeit in sehr unterschiedlichen Reifegraden auf die Einführung eines DPP vorbereitet sind. Hilti ist im industriellen B2B-Kontext am weitesten fortgeschritte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Umse... / 5 Umsetzung durch vorhandene Instrumente (Compliance, Managementsysteme und DIN-Normen)

Die Struktur und Umsetzung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems kann auch auf vorhandenen Managementsystemen im Unternehmen aufbauen und sich an der kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung nach dem PDCA-Zyklus – Planen-Ausführen-Kontrollieren-Optimieren (Plan-Do-Check-Act) – orientieren. Diese Systeme verlangen in der Regel eine technisch-administrative B...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Umse... / 5.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Zudem tragen in Deutschland zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen bereits dazu bei, dass insbesondere die sozial und ökologisch orientierten Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt werden. Im sozialen Bereich zählen hierzu vor allem die Genfer Konventionen zum Schutz der Menschenrechte, die Unfallverhütungsvorschriften, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie weitere...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Umse... / 5.1 Normen mit Nachhaltigkeitsbezug

Bewährte Normen mit Nachhaltigkeitsbezug sind beispielsweise: Die ISO-Normen 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umweltleistungen) und ISO 50001 bzw. ISO 50005 (für KMU) sind etablierte und in vielen Unternehmen eingesetzte Managementsysteme. BS OHSAS 18001, seit März 2018 ersetzt durch ISO 45001, wird im Arbeits- und Gesundheitsschutz eingesetzt. VDI 4070 Blatt 1 sind Handlungsanleitu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 2 Initiator und Motivator

HR ist dafür verantwortlich, die Systeme so zu gestalten, dass Compliance- und personalwirtschaftliche Risiken vermieden und Wertsteigerungschancen im Sinne der Unternehmensstrategie genutzt werden. Damit HR als Impulsgeber und Treiber für Nachhaltigkeit glaubhaft ist, sollte HR natürlich auch selbst nachhaltig arbeiten. Die gewonnenen Erfahrungen können dann in alle Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4 Kompetenzentwickler

Fachwissen und Methodenkenntnis spielen eine wesentliche Rolle, um nachhaltiges Handeln im Betrieb zu fördern. Welches Wissen wo genau benötigt wird, ist in jedem Unternehmen sehr unterschiedlich. HR fällt die Aufgabe zu, die Wissens- und Kompetenzbedarfe zu erkennen und entsprechende Angebote zu schaffen: Fachwissen, das heißt Nachhaltigkeitsexpertise oder CSR-Fachwissen bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5 Aufbau eines Nachhaltigkeitsteams

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Wege, ein Nachhaltigkeitsteam aufzubauen. Wichtige Entscheidungskriterien dafür sind die Reife des Unternehmens in Sachen Nachhaltigkeit und das Vorhandensein spezifischer Funktionen wie zum Beispiel ein Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbeauftragter. Crossfunktionale Arbeitsgruppe Wenn es weder Vorerfahrungen (aus anderen Querschnittsthemen w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Product Compliance bei M&A: "Augen auf bei der Target Auswahl"

Zusammenfassung Die Prüfung der Product Compliance steht oft nicht an erster Stelle bei der Suche nach einem Target, sondern wird häufig erst in einem späten Due Diligence Stadium geprüft. Vor dem Hintergrund, dass der Käufer sich mit dem Target eine bessere Zukunft mit Innovations- und Umsatzmöglichkeiten erhofft, spielt die Product Compliance aber eine wesentliche Rolle. Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sommer 2025: Aktuelle heiße Themen für ausländisch investierte Unternehmen in China

Zusammenfassung Ausländische Unternehmen in China müssen die Einhaltung chinesischer Gesetze sicherstellen, während sie sich gleichzeitig wachsenden Spannungen mit den Vorschriften ihrer Heimatländer stellen. Eine robuste Risikobewertungen und Strategiekoordination ist dabei entscheidend. Dazu im Folgenden eine Auswahl relevanter Themen, die dabei zu beachten sind: Datenschut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue EU-Geldwäsche Verordnung: Profifußball und Crowdfunding nun auch im Club der Verpflichteten

Zusammenfassung Am 1.7.2025 nimmt die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihre Tätigkeit auf. Dies ist Auftakt der EU-weiten Umsetzung des EU-Geldwäschepaketes, das die nationalen Anti-Geldwäschegesetze weitgehend abschaffen wird und durch eine direkt anwendbare EU-Verordnung einen Strauß neuer Pflichten einführen wird. EU-Geldwäsche...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fair Pay Gehaltssystem: Bau... / 1 Grading mit geschlechtsneutralen Kriterien zur Funktions- und Gehaltsbestimmung

Wer denkt, mit der Auswahl der Kriterien seien die Eckpunkte eines (fairen) Bewertungssystems eingeschlagen, der irrt. Um ein Bewertungssystem möglichst ausgeglichen zu konstruieren, gibt es im Wesentlichen drei Einflussfaktoren zur Ausrichtung von Bewertungsmodellen (oder auch zur Manipulation, wenn man Böses im Schilde führt): Auswahl der Kriterien: Denn auch wenn die Krite...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fair Pay Gehaltssystem: Bau... / 2.2 Zur Frage der Entgeltentwicklung

Zur Entgeltentwicklung – sprich, der Frage, ob und wie Mitarbeiter beim Verbleib in einer Gehaltsgruppe (bzw. einer Stelle) mehr verdienen können – zeigen alle Entwicklungen der letzten Jahre in Richtung einer sachlichen Begrenzung der Entgeltentwicklungs-Bandbreite. Dies hat – neben den unten stehenden Gründen – vor allem mit der Frage zu tun, wie man sachlich zwei Buchhalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.1 Nicht auf Compliance, sondern auf die Wirkung kommt es an

Unternehmen sollten sich nicht allein auf Zertifikate und Audits verlassen. "Viele Unternehmen und selbst Medien betrachten Zertifikate und die vermeintliche Überwachung von Zulieferern als Inbegriff der Sorgfaltspflicht. Das gaukelt falsche Sicherheit vor", findet Johannes Blankenbach, Referent beim Business & Human Rights Resource Centre in Berlin. Unternehmen haben entspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 2.3 Ausgestaltung und Umsetzung der Dokumentation nach LkSG

Bezüglich der konkreten Umsetzung haben Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, die entsprechende Dokumentation im Unternehmen abzubilden: Digitale Plattformen und Software: Unternehmen können spezielle Softwarelösungen oder digitale Plattformen nutzen, die speziell für das Management von Lieferkettenrisiken und die Dokumentation der Sorgfaltspflichten entwickelt wurden. Dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 5.2 Keine expliziten Regelungen bei der CSDDD

Die umstrittenen Vorschläge zur expliziten Regelung von Pflichten der Geschäftsleitung im Hinblick auf Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsaspekte haben sich im Zuge der Verhandlungen nicht durchgesetzt und sind damit vom Tisch. Das ändert aber nichts daran, dass die Geschäftsleitung im Rahmen ihrer allgemeinen Compliance-Pflicht verpflichtet sein wird, die Vorgaben der in da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.5 Ungleichbehandlung in Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

Definition: Verboten ist die Ungleichbehandlung von Beschäftigten, die nicht aus Erfordernissen der Beschäftigung erforderlich ist, also aus arbeitsfremden Gründen. Neben den im LkSG regelbeispielhaft genannten Diskriminierungskriterien der Abstammung, sozialen Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 6 Weitere Sorgfaltspflichtenregulierungen

Unzählige weitere, bzw. konkretisierte Sorgfaltspflichten ergeben sich aus Gesetzen und Regulierungen, z. B. EU-Konfliktmineralien-Verordnung ((EU) 2017/821), die seit Januar 2021 für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien – Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG) – weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich vorschreibt. Sie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.4 Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

Definition: Die Achtung der Koalitions- und Vereinigungsfreiheit erfordert, dass sich Beschäftigte frei in Gewerkschaften organisieren können und hierdurch keine Nachteile (s. auch Abschn. 3.5) erleiden. Das Recht auf Kollektivverhandlungen umfasst auch das Recht auf Streik. Dieses kann jedoch im Sinne eines fairen Interessenausgleichs der Tarifparteien durch lokales Recht b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 3.2 Plausible Darlegung, falls keine Risiken oder Verletzungen festgestellt wurden

Der Umfang der Berichtspflicht für die einzelnen Unternehmen unterscheidet sich dabei danach, ob das Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht festgestellt hat. Stellt ein Unternehmen – trotz angemessener Risikoanalyse – keine Risiken fest, so hat ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 5.1 Pflichten der Unternehmen beim LkSG

Das LkSG enthält vereinzelte spezifische Pflichten, die innerhalb des Unternehmens offensichtlich unmittelbar der Geschäftsleitung zugewiesen werden sollen, wie z. B. die Abgabe der Grundsatzerklärung und die regelmäßige, mindestens jährliche Information über die Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten. Aber auch darüber hinaus dürfte die Geschäftsleitung im Rahmen der ungesch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 3.1 Grundlegendes zum Bericht nach LkSG

Laut § 10 Abs. 2 LkSG hat jedes verpflichtete Unternehmen zudem jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen und spätestens 4 Monate nach dem Schluss des jeweiligen Geschäftsjahrs auf der Internetseite des Unternehmens für einen Zeitraum von 7 Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich zu machen. Wichtig Verlängeru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 3.5 Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Hinweis Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertrauliche Informationen, die von einem Unternehmen gehalten werden und einen wirtschaftlichen Wert besitzen, da sie nicht allgemein bekannt sind und nicht leicht von anderen Unternehmen oder Personen beschafft werden können. Diese Geheimnisse können verschiedene Formen annehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.1 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich

Bei der Betrachtung des eigenen Geschäftsbereichs ist zwischen dem eigenen Geschäftsbereich im Inland und dem eigenen Geschäftsbereich im Ausland zu differenzieren. Im eigenen Geschäftsbereich im Inland gelten die strengsten Regeln, sodass die Abhilfemaßnahmen stets zu einer klaren Beendigung der Verletzung führen müssen. Im eigenen Geschäftsbereich im Ausland ist die Formul...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 1 Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Laut § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 1.1.2023 ungeachtet der Rechtsform alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben[1] und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland ent...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.2 Ordnungsverhalten

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Interessen in Bezug auf die betriebliche Ordnung und das Verhalten im Betrieb einzubringen und somit sicherzustellen, dass ihre Belange bei der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Der Schutzzweck liegt darin, das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie können suchtkranke Besc... / 5 Umsetzung, Monitoring und Nachsorge

Zum Start der Wiedereingliederung findet ein Gespräch zwischen dem Mitarbeiter, dem Vorgesetzten, einem Vertreter der Personalabteilung und des Betriebs-/Personalrats statt. In diesem Gespräch werden die geplanten Eingliederungsmaßnahmen als individuell abgestimmtes Rückkehrmodell vorgestellt. Dabei wird folgendes transparent kommuniziert: Der fördernde und unterstützende Cha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Prüfungshandlungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zur Überwachung der Führungssysteme kann der Prüfungsausschuss wie bei der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 249) auf verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten zurückgreifen. Die Geschäftsleitung (zB Vorstand) ist für die Implementierung und Ausgestaltung der Systeme zuständig, wobei ihr ein großer Ermessenss...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Sitzungsteilnahme und -kultur

Rz. 398 [Autor/Zitation] Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob und wann Mitglieder des Vorstands (insbes. der Finanzvorstand, der Vorstandsvorsitzende oder -sprecher, das für Risk- bzw. Compliance-Management zuständige Vorstandsmitglied) an seinen Sitzungen sowie (in Abstimmung mit den Finanzvorstand), ob und wann die Leiter des Rechnungswesens, des Controllings, der Internen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Überwachung der Existenz und Notwendigkeit der Systeme

Rz. 273 [Autor/Zitation] Anders als es die Nennung des IKS, RMS und IRS in § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E (sowie die Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen, rechnungslegungsbezogenen IKS- und RMS-Merkmale gem. § 289 Abs. 4) nahelegen, besteht für die betroffenen Unternehmen nach ganz hM keine generelle gesetzliche Verpflichtung, sämtliche angesprochenen Führungssysteme z...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Der Bereich Kennzahlen und Ziele umfasst eine weitere finale Offenlegungspflicht: ESRS S2-5: Ziele in Bezug auf den Umgang mit wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen sowie wesentlichen Risiken und Chancen Der letzte Teilstandard verlangt von Unternehmen, konkrete und zeitlich definierte Ziele festzulegen, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Maschinenlesbares elektronisches Format (Abs. 2)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 ist der in Form des Formblattes gebrachte Ertragsteuerinformationsbericht zwingend in einem maschinenlesbaren elektronischen Format zu erstellen (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342l HGB Rz. 3 [7/2023]; Böcking/Korn in EBJS5, § 342l HGB Rz. 1; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 4; Groiß/Heitfeldt, GmbHR 2023, R273; Kir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.4 Unternehmensführungspraktiken

Rz. 9 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmenspraktiken anzugeben, allerdings nur insoweit, wie sie über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Eine Nennung der Praktiken ist ausreichend, allerdings ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Es wird somit nicht explizit gefordert, in der (Konzern-)Erklä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.2 Hinweise zur Berichterstattung gem. DCGK

Rz. 8h DCGK Grundsatz 21 stellt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Angaben klar, dass die Gesellschaft die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln hat. Dies ist die Wiedergabe der Gesetzeslage nach § 53a AktG, etwa bei Ad-hoc-Mitteilungen, die stets an alle aktuellen und potenziellen Investoren zu richten sind. Allerdings hat ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen und Prüfungsurteile

Rz. 930 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Berufsgrundsätze internationaler Standardsetzer

Rz. 85 [Autor/Zitation] Die Bedeutung internationaler Prüfungsstandards hat in den letzten Jahrzehnten immer weiter zugenommen (vgl. Ruhnke, DB 1999, 237; Ruhnke, DB 2006, 1169; in Bezug auf die ISA vgl. Gewehr/Moser, WPg 2018, 193; Schmid, BB 2018, 2991; kritisch Olbrich/Weimann, BFuP 2011, 180; Naumann/Feld, WPg 2013, 641). Bereits in der Gesetzesbegründung zum KonTraG wird...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 8a Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Diese Erklärung hat der Gesetzgeber wenig eindeutig geregelt. Sie stellt keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein eigenständiger Teil der externen Rechnungslegung, weshalb sie nach § 325 Abs. 1 Nr. 2 HGB gesondert als offenlegungspflich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Zu zahlende Ertragsteuer (Abs. 2 Nr. 5 iVm. Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Anzugeben nach Abs. 2 Nr. 5 sind die für den Berichtszeitraum zu zahlenden Ertragsteuern (Basisangabe, s. BR-Drucks. 20/5653, 57). Konkretisiert wird die Angabe der Erträge im Berichtszeitraum durch Abs. 3 Nr. 3. Die zu zahlenden Ertragsteuern sollen danach dem laufenden Steueraufwand auf zu versteuernde Gewinne oder Verluste des Berichtszeitraums ents...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie

Im strategischen Kontext des ESRS S2 spielen die Teilbereiche SBM[2]-2 und SBM-3 eine zentrale Rolle, deren Offenlegungspflichten den Einkauf vor neue Herausforderungen, aber auch vor bedeutende Chancen stellen: ESRS S2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger Dieser Teilstandard fordert Unternehmen dazu auf, darzulegen, wie die Interessen, Rechte und Standpunkte...mehr