Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Einlagefähig sind alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren materiellen Wirtschaftsgüter aller Art, unabhängig davon, ob sie dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind,[1] wenn sie in eine Bilanz aufgenommen werden können und Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein können.[2] Die Rechtsprechung geht bei der Beurteilung der Einlag...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 13 Die vertragliche Haftung

Im Zivilrecht gibt es die befreiende Schuldübernahme mit Zustimmung des Gläubigers (§§ 414 ff. BGB) und den Schuldbeitritt, z. B. in Form der Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB). Das Steuerrecht kennt nur den Schuldbeitritt. Da das Finanzamt in diesen Fällen jedoch nicht hoheitsrechtlich, sondern zivilrechtlich tätig wird, bestimmt § 192 AO, dass derjenige, der sich aufgrund eines s...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.2 Weitere Einzelfragen

Tz. 45 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Ein Nutzungsrecht des Gesellschafters ist auch dann nicht einlagefähig, wenn es schuldrechtlich oder dinglich gesichert ist (zB unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch zugunsten einer Kö); s H 4.3 "Nutzungsrechte/Nutzungsvorteile" EStH unter Hinw auf Beschl des BFH v 26.10.1987 (BStBl II 1988, 348) und s Urt des BFH v 20.09.1990 (BStBl II 1991,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerlicher Begriff der offenen Einlage

Tz. 13 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Stlich liegt eine offene Einlage ieS nur dann vor, wenn die Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Eine Einlage in die Kap-Rücklage nach § 272 Abs 2 Nr 4 HGB wird stlich als verdeckte Einlage angesehen, obwohl sie den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr und sich durchaus nach außen als offener Vorgang darstellt. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Einlagen durch nahe stehende Personen

Tz. 23 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen können nicht nur durch den Gesellschafter, sondern auch durch ihm nahe stehende Pers (und aus deren Vermögen) erfolgen. Die Rechtsform der nahe stehenden Pers ist dabei unerheblich. Zuwendende können also sowohl natürliche als auch juristische Pers sein; auch eine Pers-Ges kann nahe stehende Pers idS. Auch bei der Anwendung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 93 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ob der Forderungsverzicht zu nachträglichen AK auf die Anteile des AE führt, war in der Vergangenheit nicht von der Bewertung der verdeckten Einlage auf Ebene der Kö abhängig. Insbes für Fälle, in denen sich die Beteiligung im PV befindet (es sich also um einen Anteil iSv § 17 EStG handelt), galten andere Bewertungsgrundsätze. Für § 17 EStG ...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten bezeichnen Haftungsverhältnisse einer GmbH, die sich nicht aus der Bilanz, sondern "unter dem Strich" ergeben. Es handelt sich dabei um eingegangene Verpflichtungen, die sich weder zu einer Verbindlichkeit noch zu einer Rückstellung verdichtet haben. Obwohl am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist, müssen nach § 251 HGB die fo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sonstige Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die sonstigen Einkünfte sind die letztgenannte der in § 2 Abs 1 Satz 1 EStG als est-pflichtig definierten sieben Einkunftsarten (dazu > Einkünfte Rz 1). Sie zählen dabei zu den vier Überschusseinkunftsarten (> Einnahmen-Überschussrechnung), bilden in gewisser Weise eine – wenn auch konkret umgrenzte – Auffangnorm (siehe dazu insbesondere > Rz...mehr

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Rechnungsabgrenzung / 3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind z. B. zu bilden für vorausgezahlte Mieten,[1] Erbbauzinsen,[2] Erschließungskosten,[3] Versicherungsprämien[4] und Kraftfahrzeugsteuer, Disagien,[5] Bearbeitungsgebühren und vorausgezahlte Avalprovisionen für Bürgschaften,[6] Handgelder, die nach dem 30.6.2015 an ablösefreie Profisportler gezahlt werden, um sie zu einem Vereinswechsel zu be...mehr

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Rechnungsabgrenzung / 3.8 Disagio bzw. Damnum

Darlehensverbindlichkeiten, bei denen der Erfüllungsbetrag höher als der Ausgabebetrag ist, sind mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Die Differenz zum Ausgabebetrag wird steuerrechtlich als Disagio oder Damnum in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und grundsätzlich über die Laufzeit des Darlehens verteilt[1]; handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht zwis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 1.1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 1 § 7h EStG regelt erhöhte Absetzungen, und zwar mit Wirkung seit dem Vz 2004 grundsätzlich jeweils bis zu 9 % in den ersten 8 Jahren und jeweils bis zu 7 % in den 4 Folgejahren, also insgesamt 100 %. Die Vorschrift begünstigt Herstellungskosten und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Anschaffungskosten für Modernisierungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB bei Gebäuden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Bürgschaft

Aufwendungen für Bürgschaften sind bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben abzugsfähig.[1]mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.4 Garantien/Bürgschaften

Garantien bzw. Bürgschaften[1] innerhalb eines Konzerns können sehr unterschiedlich ausfallen, wobei die häufigste Konstellation sicherlich die (schriftliche) Garantie eines Konzernunternehmens für das externe Bankdarlehen eines anderen verbundenen Unternehmens darstellt, auf Basis derer der Darlehensnehmer das Darlehen entweder zu günstigeren Konditionen, einen höheren Darl...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 3.3 Lösung

Die X-GmbH ist Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Eine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG liegt nicht vor, da sich die Anteile im Vermögen von mehreren Gesellschaftern der Kommanditgesellschaften befinden[1]; die GmbH ist damit selbstständig tätig. Sie führt die Geschäfte und übernimmt die Haftung auch dauerh...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5 Finanzierung

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 8 Sachverhaltsermittlung (tatsächliche Transaktion)

So trivial es scheinen mag, aber die Sachverhaltsermittlung ist das "A und O" für eine profesionalle und effiziente Beurteilung und Lösungsfindung hinsichtlich folgender Frage: Wie lässt sich die tatsächliche Transaktion (siehe am Ende dieses Kapitels) möglichst gut beschreiben und mit welcher VP-Methode soll man die konzerninterne Lieferung oder Leistung bepreisen, um eine ...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der KfW steht gegen die Kl. ein Anspruch in der geltend gemachten Höhe von 55.239,21 EUR aus §§ 280 Abs. 1, 662, 667 BGB i.V.m. dem zwischen der Kreissparkasse und der DtA geschlossenen Vertrag zu, in den die Kl. und die KfW als Rechtsnachfolgerinnen eingetreten sind. a) Die Kl und die (KfW) haben einen Bürgschaftsvertrag abgeschlossen (wird ausgeführt). Die Treuhandverpfli...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 1 Sachverhalt

Die Kl ist eine Sparkasse und gehört dem beklagten Verband an, der nach den geltenden Vertragsbedingungen (AB) – entsprechend den Bedingungen einer Haftpflichtversicherung – seinen Mitgliedern Deckungsschutz in Haftpflichtfällen gewährt. Sie begehrt von dem Bkl Erstattung eines Betrages, den sie an die KfW gezahlt hat. Hintergrund war, dass sie im Jahr 2002 einem Kunden ein E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gschwendtner, DStR 1999 Beihefter zu Heft 32; Katterbe, Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Sanierungsmaßnahmen eines privat beteiligten GmbH-Gesellschafters, DB 2001, 2671 (Zusammenfassung der nachstehend skizzierten BFH-Rspr); Dorn, Wertverluste aus Gesellschafterdarlehen des PV, NWB 2015, 2150; Dorn, Nachträgliche AK iSd § 17 EStG durch Bürgschaftsinanspruchnahme?, NWB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Korrespondierende Bilanzierung

Rn. 716 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 6 Abs 6 S 2 EStG betrifft die Besteuerungsebene des Gesellschafters im BV, die Entscheidung des GrS BFH BStBl II 1998, 307 befasst sich mit der Gesellschaftsebene. Daraus kann man uU die Intention des Gesetzgebers (den Materialien lässt sich das nicht entnehmen) zur Erreichung einer korrespondierenden Bilanzierung zwischen Gesellschafter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ii) "Unentgeltliche" (betriebliche) Anschaffung, "negativer" Kaufpreis

Rn. 223 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Ein wertloser Gegenstand kann bei einem symbolischen Preis von 1 EUR entgeltlich erworben werden (FG Köln EFG 1997, 1508 zu einem Anteil an KapGes iSd § 17 EStG; BFH BStBl II 1995, 770 zu einem Kommanditanteil; BFH BStBl II 1993, 34; 1991, 630 zu Anteilen nach § 17 EStG; BFH v 26.04.2006, I R 50/04, BB 2006, 1957 zu KapGes-Anteil in einem B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sondervorschriften in anderen Steuergesetzen (Abs. 2 Alt. 2)

Rz. 66 [Autor/Stand] Rangfolge der gesetzlichen Regelungen: Die allgemeinen Bewertungsvorschriften gelten gem. § 1 Abs. 2 2. Alt. BewG ausdrücklich nicht, soweit andere Steuergesetze besondere Bewertungsvorschriften enthalten. Beispiel: § 11 Abs. 4 BewG ist für die Bemessung des Teilwerts i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 EStG nicht anwendbar.[2] Eine Bewer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Wesentlichkeitsgesichtspunkte (Pauschalbewertung)

Rn. 73 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Anwendungspraxis des Grundsatzes der Einzelbewertung findet seine Schwierigkeiten nicht nur in der Definition der Bewertungseinheit (s Rn 71). Auch wenn ein WG eindeutig als solches identifiziert ist, ergeben sich häufig Probleme bei der Ermittlung einzelner Bewertungselemente. Diese Schwierigkeiten liegen entweder in der schlichten Unmö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dgb) Mehrperiodische Betrachtung

Rn. 726 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausgehend von dem Bilanzbeispiel in s Rn 724 ist in den folgenden beiden Schemata der Fall einer gelungenen Sanierung der Tochter-KapGes – deshalb mehrperiodische Betrachtung – dargestellt. Schema 3: Zwischenperiodischer Vergleich bei Anteilen im körperschaftsteuerlichen BVmehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.1 Entwicklung der VP-Aufbau- und der VP-Ablauf-Organisation

Eine erfolgreiche Implementierung der VP-Strategie und der VP-Richtlinie setzt u. a. voraus, dass eine geschulte und motivierte Organisation geschaffen wird, die die Umsetzung konzernweit vorantreibt. Dabei sollte jedes der folgenden drei Kernelemente gesondert betrachtet und in der Organisation verankert sein: Regeldefinition Operative Durchführung Überwachung und Steuerung Wei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berücksichtigung künftiger Vorteile (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG)

Rn. 1011 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG sind bei der Bewertung von Rückstellungen künftige Vorteile, die mit der Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein werden, wertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn die Vorteile als Forderung zu aktivieren sind. In diesen Fällen ist der Vorteil als Forderung auszuweisen und n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilwertabschreibung auf Forderungen im Einzelnen

Rn. 892 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung, einerlei ob im AV oder im UV befindlich, setzt eine "voraussichtlich dauernde Wertminderung" voraus (s Rn 475). Diese kann zB bei fehlender oder eingeschränkter Bonität des Schuldners gegeben sein, wenn der Teilwert der Rückzahlungsforderung unter den Nennwert sinkt. In diesen Fällen ist eine Tei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonderfall: Teilwertabschreibung auf Forderungen im Gesellschaftsverhältnis (ua verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltung)

Rn. 906 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Im Grundsatz sind auch Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nach den allg Grundsätzen zu bewerten. Dies bedeutet ua, dass auch das Ausfallwagnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Kleinle/Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 562 (April 2018), so aber FinVerw, BP-Kartei NRW Teil I Konto: Delkredere, A II a),...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.3 Rücktrittsvorbehalt beim entgeltlichen Erbvertrag und Absicherung des Vertragspartners

Von einem zweiseitigen Erbvertrag, bei dem die Vertragspartner jeweils erbvertraglich verfügen, unterscheidet sich der entgeltliche Erbvertrag dadurch, dass sich keine erbvertraglichen Regelungen der Vertragsparteien gegenüber stehen, sondern einerseits erbrechtliche Verfügungen des Erblassers und schuldrechtliche Verpflichtungen des Bedachten. Es handelt sich mittlerweile u...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.1.2 Übergang der Kaution auf den Erwerber

Hat der Mieter eine Mietsicherheit geleistet, tritt der Erwerber nach der Bestimmung des § 566a BGB "in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein". Mit Blick auf die unterschiedlichen Sicherheitsarten ist Folgendes zu beachten:[1] Barkaution: Der Erwerber hat gegen den Veräußerer Anspruch auf Auszahlung der vom Mieter geleisteten Kaution. Der Mieter hat einen Anspruch g...mehr

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Die Sicherung der Abfindung... / 6. Formulierungsvorschlag

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§ 4 Betreuungsverfügung / F. Exkurs: Ergänzungs- bzw. Verhinderungsbetreuer (§ 1817 Abs. 4, 5 BGB)

Rz. 22 Auch wenn ein Betreuer bestellt ist, kann ein weiterer Betreuer zu bestellen sein. Seit dem 1.1.2023 unterscheidet der Gesetzgeber:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Unentgeltliche Bürgschaftsübernahme

Rz. 68 Liegt die Zuwendung in einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme, fehlt es bis zur Bürgschaftsinanspruchnahme an einer Vermögensminderung auf Seiten des Zuwendenden (Bürgen). Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn entweder der Bürge schon bei Vertragsabschluss auf seinen Rückgriffsanspruch verzichtet oder bereits bei Bürgschaftsübernahme die Inanspruchnah...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Grundsatz

Rz. 84 I.d.R. wird die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht gestaltet. Das entspricht zum einem ihrem Zweck, eine Betreuung zu vermeiden. Je enger eine (Vorsorge-)Vollmacht gefasst ist, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betreuer bestellt werden muss.[146] Zum anderen hat die Vorsorgevollmacht in der Praxis die klassische Generalvollmacht abgelöst. Selbst de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Tilgung und Sicherheitsleistung

Rz. 24 Da Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger den Nachlass in Besitz nehmen und die Erben insoweit keine Verfügungsbefugnis haben, ist es konsequent, diese Personen für die Entrichtung der Steuer aus dem Nachlass sorgen zu lassen. Haben die zur Verwaltung des Nachlasses berufenen Personen für die Entrichtung der Steuer gesorgt, so kann bis zur Aufhe...mehr

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§ 6 Formvorschriften / B. ABC der Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Grundsätzlich bedarf eine Vollmacht keiner Form, außer das Gesetz schreibt für den Einzelfall eine bestimmte Form der Vollmacht vor. Zu nennen sind nachfolgende, in der Praxis übliche Rechtsgeschäfte:[44]mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Gegenstand der Bereicherung

Rz. 7 Als Bereicherung des Bedachten gilt jede Vermögensmehrung oder jede Minderung seiner Schulden oder Belastungen infolge der Zuwendung.[5] Ob und in welcher Höhe eine Bereicherung gegeben ist, richtet sich grds. nach zivilrechtlichen Regeln. Demzufolge ist für die Bestimmung des Zuwendungsgegenstandes und des Umfangs der unentgeltlichen Bereicherung auf die Verkehrswerte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Bewertung uneinbringlicher oder zweifelhafter Forderungen

Rz. 14 Ein eine abweichende Bewertung rechtfertigender besonderer Umstand ist in § 12 Abs. 2 BewG ausdrücklich normiert: die Uneinbringlichkeit einer Forderung. Von einer uneinbringlichen Forderung ist auszugehen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder wenn eine grundpfandrechtlich gesicherte Forderung im Rahmen der Zwangsversteigerung ausgefallen ist. Auch verjährte Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.4 Einkünfte aus ehemaliger nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 83 Nachzahlungen von Arbeitslohn oder anderen Bezügen aus einem früheren Arbeitsverhältnis sind nicht den Jahren zuzurechnen, auf die die nachgezahlten Beträge wirtschaftlich entfallen, sondern im Jahr des Zuflusses zu versteuern und dem LSt-Abzug (§ 38 Abs. 3 EStG) zu unterwerfen oder wenn aufgrund eines im Dienstvertrag eingeräumten Rechts ein Grundstück verbilligt erw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3.1.4 Beteiligungen

Geldgeschäfte eines Freiberuflers, wie die Gewährung von Darlehen, die Übernahme einer Bürgschaft oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, stellen grundsätzlich berufsfremde Vorgänge dar, die in der Gewinnermittlung außer Betracht bleiben müssen. Das gilt nicht, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzt oder sich als Hilfsge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Vorkehrungen zum Schutz vor einer Inanspruchnahme im Rahmen der Auftraggeberhaftung

Rz. 40 Hinweis Einen vollständigen Schutz gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Auch wenn der Auftraggeber noch so weitreichende Vorkehrungen vor einer Inanspruchnahme auf Zahlung des Mindestlohns durch die Arbeitnehmer eines Nachunternehmers getroffen hat. Erhalten diese Arbeitnehmer ihren Lohn nicht, können Sie den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer der Nachunt...mehr

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Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen

Vorsteuerbeträge für steuerfreie Umsätze sind nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG grds. vom Abzug ausgeschlossen. Der Ausschluss erstreckt sich jedoch nicht auf die Vorsteuerbeträge, die den in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a und b UStG bezeichneten steuerfreien Umsätzen (z. B. im Exportbereich) zuzurechnen sind. Dennoch führen viele steuerfreie Umsätze zum Vorsteuerausschluss. Praxis-B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Auflösung/Insolvenzrechtliche Bezüge

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