Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzinstrumente

Rn. 97 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Sicherungsinstrumente sind nach § 254 Satz 1 nur Finanzinstrumente zulässig. Aufgrund der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung hat es der Gesetzgeber vorgezogen, in diesem Kontext auf eine abschließende inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs "Finanzinstrumente" zu verzichten. Beispiel: Zur Absicherung gegen Wertänderungs- und Zahlungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Bilanzierung bei Absicherung von Kreditrisiken

Rn. 380 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Aktiva (Forderungen, Wertpapiere), die mittels Bürgschaften, Gewährleistungen etc. gegen das Kreditausfallrisiko gesichert sind, werden unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit dieser Sicherheiten bewertet. Dies bedeutet, dass insoweit, als die Sicherheiten werthaltig sind, keine Wertminderung der Aktiva angenommen und mithin auch insoweit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Vorgehensweise bei der Ermittlung einer Rückstellung (zulässige Methoden)

Rn. 404f Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Derzeit werden zwei Methoden zur Ermittlung einer evtl. Rückstellung diskutiert: Beide Methoden sind unter Beachtung des sog. Lücke-Theorems als gleichwertig anzusehen. Zur Darstellung dieser Methoden vgl. Jessen/Haaker/Briesemeister...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige bzw. nicht zulässige Grundgeschäfte (Deckungsfähigkeit)

Rn. 53 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Grundgeschäfte i. R.e. Bewertungseinheit nach § 254 kommen "Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in Betracht (vgl. zu Bewertungseinheiten mit Auslandsbeteiligungen außerhalb des Euro-Währungsraums Hennrichs, WPg 2010, S. 1185ff.). Nach dem Wortlaut der Vorschrift be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Einzelwertberichtigung

Rn. 313 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Prinzipiell gilt der in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Grundsatz der Einzelbewertung. Danach ist jede Forderung unter Berücksichtigung ihrer "individuell anhaftenden Risiken und ggf. der damit zusammenhängenden zukünftigen Aufwendungen" (Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 565) auf ihre Werthaltigkeit hin zu beurteilen. Rn. 314 Stand: EL 4...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen entstehen originär bei der Gewährung von Darlehen sowie bei LuL. Abhängig von der Entstehungsursache lassen sich Forderungen daher grds. in Darlehensforderungen sowie Forderungen aus LuL untergliedern. Rn. 36 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Darlehensforderungen ("nicht gewinnrealisierende Forderungen") bildet der Auszahlungsbetrag di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.8 Bürgschaft

Rz. 117 Bürgschaften sind grundsätzlich bei der Ermittlung des Vermögens zu berücksichtigen. Die eigentliche Frage in diesem Zusammenhang ist, wie die Verpflichtung aus einer Bürgschaft zu bewerten ist. Hier kommt es auf die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Bürgen an. Je besser es demjenigen, zu dessen Gunsten die Bürgschaft gegeben wurde, finanziell geht, umso ger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / c) Zur Steuerbefreiung

Angesichts dieser Betrachtung könnte eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen der Steuerbefreiung von Swaps grundsätzlich entbehrlich sein. Der Vollständigkeit halber soll dennoch kurz hierauf eingegangen werden. Nach § 4 Nr. 8 g) UStG sind "die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze" von der Umsatzste...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks

Leitsatz Die bloße Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks aufgrund eines Vertrags mit dem von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit. Normenkette § 4 Abs. 1, § 6b, § 15 Abs. 2 EStG, § 123, § 124, § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB Sachverhalt Der Kläger erzielte in den Streitjahren (2010 bis 2012) u.a. Einkünfte aus LuF. Den Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG für das l...§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStGmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honoraroptimierung für Steu... / 5.1 Schuldbeitritt

Der Schuldbeitritt ist gegenüber einer Bürgschaft, selbst wenn es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage handelt, vorzuziehen. Schuldbeitritt und Bürgschaft stimmen zwar darin überein, dass sie dem Berater als zusätzliche Sicherheit einen Anspruch gegen einen "Mithaftenden" verschaffen. Der entscheidende Unterschied liegt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 3.1 Sachverhalt

Bauunternehmer B hat sich vertraglich gegenüber seinem Auftraggeber A (kein bauleistender Unternehmer) verpflichtet, den Rohbau für ein Mehrfamilienhaus in Bayern zu errichten. Insgesamt wurden für die Ausführung der Rohbauarbeiten 400.000 EUR zzgl. USt vereinbart. Darüber hinaus war vereinbart worden, dass B nach Fertigstellung des ersten Stockwerks eine Abschlagszahlung i....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honoraroptimierung für Steu... / 5 Durchgriff auf Dritte

Gehören zum Kreis der Mandanten kleine und mittlere Kapitalgesellschaften mit personalistischer Struktur oder Personengesellschaften, bei denen kein vollhaftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z. B. GmbH & Co. KG), empfiehltes sich, die einzelnen Gesellschafter ebenfalls in die Verpflichtung zu nehmen. Bei Kreditinstituten gehört es zur Selbstverständlichkeit, d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens tätig wird, ein Entgelt erhält B für die von ihm ausgeführte Leistung ebenfalls. Mit der Errichtung des Rohbaus führt B eine Werklieferung aus[1], da er offensichtlich das Material für die von ihm erbrachte Leistung stellt und einen fremden Gegenstand (das nicht ihm gehörende Grundstück) bearbeitet. De...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 4.1 Beim Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags

Schließt der Vermieter mit dem Ersatzmieter ab, so wird der ursprüngliche Mietvertrag mit dem Ersatzmieter bis zum Ablauf der Vertragszeit fortgesetzt. Dem neuen Vertragspartner steht es selbstverständlich frei, stattdessen einen unbefristeten Mietvertrag abzuschließen. Den ursprünglichen Mieter kann der Vermieter nicht mehr in Anspruch nehmen, es sei denn, dass dieser für d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Rechtslage vor Inkrafttreten des JStG 2008

Tz. 272 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Vor Inkrafftreten des JStG 2008 war streitig, ob § 8b Abs 3 S 3 KStG auch Abschr auf Darlehen generell oder zumindest auf ein sog EK-ersetzendes Darlehen erfasste, wenn bei einer notleidenden Kap-Ges Einlagen, die nachträgliche AK auf die Beteiligung darstellen und die sich wegen § 8b Abs 3 S 3 KStG im Falle einer Tw-Abschr nicht stmindernd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.3 Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch eine nahe stehende Person oder einen rückgriffsberechtigten Dritten (§ 8b Abs 3 S 5 KStG)

Tz. 257 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 3 S 5 KStG werden auch Gewinnminderungen von dem "wes" beteiligten AE nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG erfasst. Mit der Ausweitung der Regelung auf nahestehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG sollen Umgehungsgestaltungen vermieden werden. Wes beteiligter AE iSd § 8b Abs 3 S 5 KStG kann sowohl eine Kö als auch eine natürli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerlicher Begriff der offenen Einlage

Tz. 13 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Stlich liegt eine offene Einlage ieS nur dann vor, wenn die Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Eine Einlage in die Kap-Rücklage nach § 272 Abs 2 Nr 4 HGB wird stlich als verdeckte Einlage angesehen, obwohl sie den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr und sich durchaus nach außen als offener Vorgang darstellt. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.2 Weitere Einzelfragen

Tz. 45 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Ein Nutzungsrecht des Gesellschafters ist auch dann nicht einlagefähig, wenn es schuldrechtlich oder dinglich gesichert ist (zB unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch zugunsten einer Kö); s H 4.3 "Nutzungsrechte/Nutzungsvorteile" EStH unter Hinw auf Beschl des BFH v 26.10.1987 (BStBl II 1988, 348) und s Urt des BFH v 20.09.1990 (BStBl II 1991,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Einlagen durch nahe stehende Personen

Tz. 23 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen können nicht nur durch den Gesellschafter, sondern auch durch ihm nahe stehende Pers (und aus deren Vermögen) erfolgen. Die Rechtsform der nahe stehenden Pers ist dabei unerheblich. Zuwendende können also sowohl natürliche als auch juristische Pers sein; auch eine Pers-Ges kann nahe stehende Pers idS. Auch bei der Anwendung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 93 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ob der Forderungsverzicht zu nachträglichen AK auf die Anteile des AE führt, war in der Vergangenheit nicht von der Bewertung der verdeckten Einlage auf Ebene der Kö abhängig. Insbes für Fälle, in denen sich die Beteiligung im PV befindet (es sich also um einen Anteil iSv § 17 EStG handelt), galten andere Bewertungsgrundsätze. Für § 17 EStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 206 Bis zum MoMiG v. 23.10.2008: Mit § 17 Abs. 2a S. 3 EStG überschreibt der Gesetzgeber zum Teil die aktuelle Rspr. des BFH zur steuermindernden Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafter-Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. In der Vergangenheit hat der BFH den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG weit au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.4 Bürgschaftsregressforderungen (Nr. 3)

Rz. 210 Nach § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 3 EStG zählen ferner Ausfälle von Bürgschaftsregressforderungen und vergleichbaren Forderungen zu den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 EStG, soweit die Hingabe oder das Stehenlassen der betreffenden Sicherheit gesellschaftsrechtlich veranlasst war. Eine steuermindernde Berücksichtigung von Forderungsausfällen im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.5 Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten

Rz. 210f Nach der Verwaltungsauffassung sind in Bezug auf die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a EStG vier Fallgruppen von Darlehen – Krisendarlehen, krisenbestimmtes Darlehen, Finanzplandarlehen sowie stehen gelassenes Darlehen – zu unterscheiden. Für Bürgschaften sind nach Auffassung der Finanzverwaltung die für Gesellschafterdarlehen geltende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.6 Gesellschaftsrechtliche Veranlassung (S. 4)

Rz. 211 Nach § 17 Abs. 2a S. 4 EStG liegt eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung regelmäßig vor, wenn ein fremder Dritter das Darlehen oder Sicherungsmittel i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 oder 3 EStG bei sonst gleichen Umständen zurückgefordert oder nicht gewährt hätte (Prüfung anhand der Fremdvergleichsgrundsätze). Hierbei nimmt die Finanzverwaltung eine gesellschaftsr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.2 Auflösung und Liquidation; Insolvenzverfahren

Rz. 327 Zum Begriff der Auflösung der Körperschaft und Auskehrung von Liquidationsvermögen vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 127ff.; zur Besteuerung der Körperschaft bei Abwicklung vgl. Endert, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 11 KStG Rz. 22ff. und 66ff. Als Liquidation gilt auch die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Zu Auskehru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.4 Abgrenzung § 17 EStG zu § 20 EStG

Rz. 210a Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips des § 20 Abs. 8 S. 1 EStG geht die Anwendung des § 17 EStG der Anwendung von § 20 EStG grundsätzlich immer vor, sodass eine Berücksichtigung eines Darlehensverlustes nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG nur möglich ist, soweit keine Berücksichtigung nach § 17 EStG erfolgt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt im Falle des Verlus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.2 Gesellschaftereinlagen (Nr. 1)

Rz. 208 Nach § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG gehören insbesondere offene und verdeckte Einlagen zu den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 EStG. Es handelt sich um eine klarstellende Regelung, da offene und verdeckte Einlagen seit jeher – auch auf Basis der BFH-Rspr.[1] – zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.[2] Von einer Einlage ist auszugehen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 4.4.2 Börlind GmbH

Integriertes Risikomanagement bei KMU Risiken nicht als Fehler sehen, sondern aus ihnen Erkenntnisse ableiten und als Quelle für strategische und operative Unternehmensentscheidungen nutzen – das hat sich der Naturkosmetikhersteller Börlind vorgenommen und umgesetzt. Hierzu wurde ein Konzept eines integrativen Risikomanagements erarbeitet und implementiert. Ziel war dabei, ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.5 Tätigkeiten, Unterlassen

Rz. 176 Steuerbare Tätigkeiten sind die Abgabe eines eine bestimmte Zeit bindenden Kaufpreisangebots für ein Grundstück.[1] Die wirtschaftliche Leistung des Stpfl. liegt darin, dass er sich für eine bestimmte Zeit an sein Angebot bindet und in dieser Zeit über das verbindlich angebotene Grundstück nicht verfügt. Steuerbar sind die entgeltliche Verpflichtung zur Gestellung ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Koalitionsvertrag 2025 aus Immobiliensicht

Überblick Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht. Von Mietpreisbremse über Wohnungsbauturbo bis Elementarschadenversicherung – die wichtigsten Immobilienthemen für die kommende Legislaturperiode. Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Bildung einer schwarz-roten Bundesr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 7. Besteuerung des Gesellschafters

Keine Anwendung des Gesamtbetrachtungsansatzes: Der bei endgültigem Ausfall eines Gesellschafterdarlehens für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht aus Kapitalvermögen geltende Gesamtbetrachtungsansatz – d.h. die Einbeziehung aller aus der Beteiligung erzielten Einkünfte einschließlich Wertsteigerungen und Ausschüttungen – findet für die mittelbare Beteiligung an einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns

Als Aufgabegewinn wird der Betrag angesetzt, um den die Summe aus den Veräußerungspreisen der im Zuge der Aufgabe verkauften Wirtschaftsgüter, aus den Verkehrswerten der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und der bei der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträge und Aufwendungen abzüglich etwaiger verbleibender Schulden und der Aufgabekosten den Buchwert des Bet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 1.1 Zivilrechtliche Gründe für und gegen den Weg in die GmbH

Ein Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH ist aus zivilrechtlicher Sicht stets geboten, wenn Haftungsprobleme reduziert werden sollen. Dieser Ansatz der völligen Enthaftung scheitert aber in der Praxis bei bestehenden oder künf­tigen Krediten, weil die Banken oftmals Sicherheiten oder Bürgschaften des Gesellschafters fordern. Sodann reduziert sich die Haftung auf die typisc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wohnungswirtschaftliche Verwendung i.S.d. § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; Tilgung eines Darlehens des Ehegatten

Leitsatz Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals. Normenkette § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2, § 10a, § 26 Abs. 1, § 79, § 82 Abs. 1 Satz 1, § 92b, § 93 Abs. 1 Satz 1, Satz 4 Buchst. a, Buchst. c, Abs. 1a EStG, § 765 Abs. 1 BGB Sachverhalt Die Klägerin und ihr Ehemann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / D. Bürgschaft und Grundschuld

Rz. 8 Stellen Familienmitglieder gegenüber Dritten (insbesondere der Bank) Sicherheiten im Rahmen von Verbindlichkeiten anderer Familienangehöriger, stellt dies grundsätzlich keinen schenkungsteuerpflichtigen Erwerb i.S.d. § 7 Abs. 1 ErbStG dar. Das gilt im Fall einer Bürgschaft sowohl für deren Übernahme als solche als auch für Leistungen des Bürgen an den Gläubiger aufgrun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gschwendtner, DStR 1999 Beihefter zu Heft 32; Katterbe, Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Sanierungsmaßnahmen eines privat beteiligten GmbH-Gesellschafters, DB 2001, 2671 (Zusammenfassung der nachstehend skizzierten BFH-Rspr); Dorn, Wertverluste aus Gesellschafterdarlehen des PV, NWB 2015, 2150; Dorn, Nachträgliche AK iSd § 17 EStG durch Bürgschaftsinanspruchnahme?, NWB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / II. Erblasserschulden (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 111 Erblasserschulden i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG sind "vom Erblasser herrührende" Verbindlichkeiten. Abzugsberechtigt sind nur die Erben, da nur diese universalsukzessiv in die Verpflichtungen eintreten, §§ 1922, 1967 BGB. Unbeachtlich ist der Rechtsgrund, auf dem die Verbindlichkeiten beruhen. In Betracht kommen vertragliche wie auch gesetzliche Ansprüche. Ihre Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Korrespondierende Bilanzierung

Rn. 716 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 2 EStG betrifft die Besteuerungsebene des Gesellschafters im BV, die Entscheidung des GrS BFH BStBl II 1998, 307 befasst sich mit der Gesellschaftsebene. Daraus kann man uU die Intention des Gesetzgebers (den Materialien lässt sich das nicht entnehmen) zur Erreichung einer korrespondierenden Bilanzierung zwischen Gesellschafter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ii) "Unentgeltliche" (betriebliche) Anschaffung, "negativer" Kaufpreis

Rn. 223 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Ein wertloser Gegenstand kann bei einem symbolischen Preis von 1 EUR entgeltlich erworben werden (FG Köln EFG 1997, 1508 zu einem Anteil an KapGes iSd § 17 EStG; BFH BStBl II 1995, 770 zu einem Kommanditanteil; BFH BStBl II 1993, 34; BFH BStBl II 1991, 630 zu Anteilen nach § 17 EStG; BFH v 26.04.2006, I R 50/04, BB 2006, 1957 zu KapGes-Ante...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Wesentlichkeitsgesichtspunkte (Pauschalbewertung)

Rn. 73 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Anwendungspraxis des Grundsatzes der Einzelbewertung findet seine Schwierigkeiten nicht nur in der Definition der Bewertungseinheit (s Rn 71). Auch wenn ein WG eindeutig als solches identifiziert ist, ergeben sich häufig Probleme bei der Ermittlung einzelner Bewertungselemente. Diese Schwierigkeiten liegen entweder in der schlichten Unmö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilwertabschreibung auf Forderungen im Einzelnen

Rn. 892 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung, einerlei ob im AV oder im UV befindlich, setzt eine "voraussichtlich dauernde Wertminderung" voraus (s Rn 475). Diese kann zB bei fehlender oder eingeschränkter Bonität des Schuldners gegeben sein, wenn der Teilwert der Rückzahlungsforderung unter den Nennwert sinkt. In diesen Fällen ist eine Tei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonderfall: Teilwertabschreibung auf Forderungen im Gesellschaftsverhältnis (ua verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltung)

Rn. 906 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Grundsatz sind auch Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nach den allg Grundsätzen zu bewerten. Dies bedeutet ua, dass auch das Ausfallwagnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 562 (08/2021), so aber FinVerw, BP-Kartei NRW Teil I Konto: Delkredere, A II a), Allerdings...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.1 Öffentliche Finanzierungshilfen

Für die Förderung von Existenzgründern (aber auch für bestehende Unternehmen) gibt es viele öffentliche Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für das betreffende Gründungsvorhaben (je n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dgb) Mehrperiodische Betrachtung

Rn. 726 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Ausgehend von dem Bilanzbeispiel in s Rn 724 ist in den folgenden beiden Schemata der Fall einer gelungenen Sanierung der Tochter-KapGes – deshalb mehrperiodische Betrachtung – dargestellt. Schema 3: Zwischenperiodischer Vergleich bei Anteilen im körperschaftsteuerlichen BVmehr