Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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Verkehrswertnachweis durch ... / V. Geht § 198 Abs. 2 BewG für zertifizierte Sachverständige ins Leere?

§ 198 Abs. 2 BewG könnte in Bezug auf zertifizierte Sachverständige ins Leere laufen. Möglicherweise fehlt der DAkkS die Rechtsgrundlage für die Akkreditierung von Dienstleistungen, die nicht den europäischen Binnenmarkt betreffen (FG Berlin-Brandenburg v. 20.3.2024 – 16 K 3070/23, EFG 2024, 1196 Rz. 41 = ErbStB 2024, 185 [Marquardt]). Die DAkkS wird nach §§ 1 Abs. 1 und 2 Ab...mehr

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Verkehrswertnachweis durch ... / a) Örtlicher Gutachterausschuss i.S.d. §§ 192 ff. BauGB

Der Gutachterausschuss muss als unabhängiges Gremium i.S.d. § 192 BauGB agieren. Die ehrenamtliche Mitgliedschaft im Gutachterausschuss qualifiziert und berechtigt einzelne Mitglieder nicht automatisch zur Erstellung eigener Gutachten (FG Berlin-Brandenburg v. 18.12.2024 – 16 K 17071/23, BeckRS 2024, 44291 Rz. 89 f.). Eigene Gutachten von Personen, die ehrenamtlich im Gutacht...mehr

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Verkehrswertnachweis durch ... / 2. Bewertungsstichtage ab 23.7.2021 (GrStRefUG)

Das GrStRefUG ergänzte § 198 BewG u.a. um einen zweiten Absatz. Dieser gilt für Bewertungsstichtage ab dem 23.7.2021 (§ 265 Abs. 12 BewG). § 198 Abs. 2 BewG erlaubt weiterhin den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten. Dieses Gutachten muss erstellt sein von: dem örtlichen Gutachterausschuss gem. §§ 192 ff. BauGB (s. III. 2. a)), Personen, ...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.1 Bewertungsgegenstand

Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft[1] und Grundstücke[2] . In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart [3] sowie die Zurechnung der wirtschaftlichen E...mehr

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Verkehrswertnachweis durch ... / b) BFH v. 5.12.2019 und Nichtanwendungserlasse v. 2.12.2020

Am 5.12.2019 entschied der BFH unter ausdrücklicher Nennung der Nichtanwendungserlasse v. 19.2.2014 gegen die Rechtsauffassung der obersten Finanzbehörden. Er bestätigte seine Entscheidung v. 11.9.2013 und knüpfte an diese an (BFH v. 5.12.2019 – II R 9/18, BStBl. II 2021, 135 2. LS = ErbStB 2020, 209 [Marfels]). Der BFH entschied, dass nur fachlich besonders qualifizierte Gut...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.2 Anfechtung von Feststellungen des Grundsteuerwerts

Bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ist zu beachten, dass Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden können.[1] Hat demnach das Lagefinanzamt z. B. mit bestandskräftigem Fortschreibungsbescheid ein Grundstück dem Erwerber zugerechnet, ist zugleich bindend festgestellt...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.4 Brandenburg

Das Land Brandenburg bietet aktuell keine eigenen Förderungen an.mehr

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Güterrecht / 3.5.8 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit

Rz. 215 Nach § 1381 BGB hat der Schuldner die Möglichkeit, die Ausgleichsforderung zu verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Einzelfalls grob unbillig wäre. Diese Vorschrift stellt ein Billigkeitskorrektiv in der ansonsten rein schematisch zu betrachtenden Zugewinnausgleichssystematik dar, wobei Sinn und Zweck der Vorschrift nicht darin besteht...mehr

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Güterrecht / 3.1.1.3 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 2 BGB

Rz. 34 Bereits mit der Trennung (§ 1567 Abs. 1 BGB) entsteht ein wechselseitiger Auskunfts- und Beleganspruch gemäß § 1379 Abs. 2 BGB. Danach kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangen. Hinweis Die Feststellung eines Getrenntlebens von Eheleuten unter einem gemeinsamen Dach setzt voraus, dass die Lebensgemeinsc...mehr

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Güterrecht / 3.1.2 Form der Auskunft

Rz. 37 Die Auskunft zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen ist durch Vorlage eines schriftlichen Verzeichnisses gemäß § 260 BGB über den Bestand des Vermögens zum jeweiligen Stichtag zu erteilen, in welchem die am maßgeblichen Stichtag vorhandenen Aktiva und Passiva geordnet und übersichtlich zusammengestellt sind.[1] Die Auskunft soll den auskunftsberechtigten Ehegatten in...mehr

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Güterrecht / 18.4.3 Die Herausnahme einzelner Vermögenswerte

Rz. 345 Die Ehegatten können auch vereinbaren, dass einzelne Vermögenswerte aus der Zugewinnausgleichsberechnung herausgenommen werden. Dieses ist insbesondere sinnvoll, wenn einer der Ehegatten über Gesellschaften oder Gesellschaftsanteile verfügt. Grund hierfür ist folgender[1]: Ist einer der Ehegatten Unternehmer, wird ein künftiger gegen ihn bestehender Zugewinnausgleich...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3.4.3 Die Herausnahme einzelner Vermögenswerte

Rz. 20 Die Ehegatten können auch vereinbaren, dass einzelne Vermögenswerte aus der Zugewinnausgleichsberechnung herausgenommen werden. Dieses ist insbesondere sinnvoll, wenn einer der Ehegatten über Gesellschaften oder Gesellschaftsanteile verfügt. Grund hierfür ist folgender[1]: Ist einer der Ehegatten Unternehmer, wird ein künftiger gegen ihn bestehender Zugewinnausgleichs...mehr

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Güterrecht / 3.3.1.2 Vermögensverschwendungen

Rz. 97 Unter einer Vermögensverschwendung ist das ziellose und unnütze Ausgeben von Geld in einem Maße zu verstehen, das in keinem Verhältnis zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Ehegatten steht.[1] Sinn und Zweck der Vorschrift ist es nicht, die Lebensführung generell zu überprüfen. Ein großzügiger Lebensstil oder ein Leben über die Verhältnisse reicht zur Begr...mehr

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Güterrecht / 3.6.1 Mindestens dreijähriges Getrenntleben

Rz. 236 Nach § 1385 Nr. 1 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt gelebt haben. Der Trennungsbegriff entspricht demjenigen in § 1567 Abs. 1 BGB. Achtung Ein Getrenntleben wird nur substantiiert vorgetragen, wenn konkret dargelegt wird, welche Räume innerhalb der Ehewohnung von welchem Ehegatten allein u...mehr

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Güterrecht / 3.3 Das Endvermögen

Rz. 89 Die maßgebliche Bestimmung zum Endvermögen findet sich in § 1375 BGB. Nach dieser Vorschrift wird in das Endvermögen definiert als das Vermögen, welches einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Das Endvermögen stellt ebenso wie das Anfangsvermögen eine reine Rechengröße dar. Da der Vermögensbegriff identisch ist mit ...mehr

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E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 2 Die Entwicklung der Ladeinfrastruktur

Derzeit sind Ladevorgänge im privaten Raum, also am Arbeitsplatz oder am Wohnort, mit rund 85 % die häufigsten. Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) enthält zum Stichtag 1.5.2025 insgesamt 128.198 Normalladepunkte und 38.669 Schnellladepunkte. Sie sind in 90.970 Ladeeinrichtungen (Vorjahr 77.924, + 17 %) zusammengefasst. Diese Angaben enthalten auch Meldunge...mehr

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Güterrecht / 3.5.2 Vereinbarungen über die Ausgleichsforderung

Rz. 187 In der Praxis wird oftmals nicht berücksichtigt, dass eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich, welche die Ehegatten während eines Scheidungsverfahrens treffen, gemäß § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB der notariellen Beurkundung bedarf. Ersatzweise kann die notarielle Beurkundung gemäß § 127a BGB durch die Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs ersetzt werden, wob...mehr

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Güterrecht / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

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Güterrecht / 3.6 Der vorzeitige Zugewinnausgleich

Rz. 228 In bestimmten Fällen kann ein Ehegatte von dem anderen die vorzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs verlangen. Auch die Regelungen zum vorzeitigen Zugewinnausgleich wurden zum 1.9.2009 reformiert. Mit der Reform wurden die Voraussetzungen für die Beantragung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs teilweise erleichtert. Ziel der Reform war es, den ausgleichsberech...mehr

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Güterrecht / 3.6.4 Beharrliche Weigerung, über den Bestand des Vermögens zu unterrichten

Rz. 243 Ein besonders praxistauglicher Weg zur Gelangung zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich führt über § 1385 Nr. 4 BGB. Danach kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung des Auskunftsantrages beharrlich geweigert hat, den jeweils an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.1.3 Inhalt der Auskunftserteilung

Rz. 39 In das Vermögensverzeichnis sind alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert einzustellen, d. h. neben den dem Ehegatten gehörenden Gegenständen alle ihm zustehenden Rechte, die am Stichtag bereits entstanden sind.[1] Die zum Endvermögen gehörenden Positionen müssen einzeln unter Angabe der wertbilde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Unterrich... / 3 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1] Der Widerspruch kann dann auch nach Ablauf der Monatsfrist erklärt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber ("en bloc"), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erweiterte Kürzung schädlicher gewerblicher Grundstückshandel indiziert. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft den Rahmen der bloßen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes überschreitet...§ 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzesmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz 1. Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung von So... / 2.4.3.1 Leinenzwang per Gesetz

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich der Zuwege zu den Wohnanlagen, in ihren Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Räumen besteht in Berlin[1], Brandenburg[2], Hamburg[3] und Schleswig-Holstein.[4] Andere Länder schreiben eine Leinenpflicht nur für sog. "gefährliche" Hunde vor.[5]mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.4 Weitere Gesichtspunkte

Dem EuGH folgend stellt das BAG zudem fest, dass der Betrieb i. S. d. § 613a BGB als organisierte Einheit von Personen und Sachen zur Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit weder ein Tätigwerden im Bereich der Wirtschaft noch Gewinnerzielungsabsicht oder materielle Wertschöpfung[1] voraussetzt und § 613a BGB damit uneingeschränkt auch im öffentlichen oder karitativen Bereich zu...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.3 Tatbestandsvoraussetzungen

Eine Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie "wegen des Betriebsübergangs" erfolgt. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäfte i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB vorliegt. Eine analoge Anwendung des § 613a Abs. 4 BGB auf Tatbestände, die keinen Betriebsübergang i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB darstellen, ist ausgeschlossen.[1] Der k...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.1 Grundlagen

War das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber ganz oder teilweise durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt, so werden auch diese grundsätzlich nach Übergang des Betriebs oder Betriebsteils in die Einzelarbeitsverträge transformiert. Das gilt auch für nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkende Tarifnormen.[1] Es gilt im Wesentlichen das schon zur Betriebsvereinbarung Gesagte.[2] Es i...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.2 Abweichende Vereinbarungen

§ 613a BGB ist eine zwingend geltende Arbeitnehmerschutzvorschrift. Sie kann nicht durch einseitige Festlegung[1] oder durch Vereinbarung zwischen dem alten und neuen Betriebsinhaber[2] oder zwischen dem alten und/oder neuen Betriebsinhaber mit einzelnen oder allen Arbeitnehmern außer Kraft gesetzt werden.[3] Praxis-Beispiel Veranlassung zur Eigenkündigung/Kurzfristige Beschä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Sonderfälle

Rz. 15 Konzern im Konzern Ein Konzernbetriebsrat kann auch bei einem Tochterunternehmen eines mehrstufigen, vertikal gegliederten Konzerns gebildet werden, wenn diesem ein betriebsverfassungsrechtlich relevanter Spielraum für die bei ihm und für die von ihm abhängigen Unternehmen zu treffenden Entscheidungen verbleibt (sog. Konzern im Konzern).[1] Die betriebliche Mitbestimmu...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.5 Einzelfälle

In diesem Rahmen nimmt das BAG grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vor. Das hat zur Folge, dass über die beschriebene "Grobdifferenzierung" hinaus generelle Richtlinien nicht bestehen. Anhaltspunkte können sich aus Einzelfallentscheidungen ergeben, z. B. Neuverpachtung einer Gaststätte [1] Die klagende Arbeitnehmerin war als Serviererin in einem Hotel- und Gaststättenbetrieb b...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.3 Betriebsteile

Bei einem Betriebsteil handelt es sich um eine Teileinheit des Betriebs, die innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks einen Teilzweck erfüllt, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt.[1] Es muss sich um eine selbstständige, abtrennbare organisatorische Einheit handeln. Das Merkmal "Teilzweck" dient der Abgrenzung der organisatorischen Einhe...mehr

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zfs 06/2025, Kosten einer v... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Brandenburg bedarf einiger Anmerkungen. Keine Festsetzung der Aufwendungen der Klägerin Die Klägerin wollte sich möglicherweise (Anwalts-)Kosten und Zeit ersparen, die bei der nach Auffassung des OLG Brandenburg richtigen Verfahrensweise angefallen wären, nämlich einen Antrag auf gerichtliche Ermächtigung zur Durchführung eines Verfahrens nach § 887 ZP...mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen LSG gibt Anlass, sich mit den Rechtsbehelfen gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung und der Verwirkung näher zu befassen Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung Erinnerung Die Auffassung des Schleswig-Holsteinischen LSG, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei...mehr

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AGS 06/2025, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Die den Gegenstand der Entscheidung des KG bildende Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG (ebenso nach § 32 FamGKG) ist den Rechtsanwälten, aber auch vielen Richtern weitgehend unbekannt. Deshalb werden kaum einmal Gerichtsentscheidungen zu dieser Gebühr bekannt. Die Entscheidung des KG gibt Anlass, sich mit der weitgehend unbekannten Verzögerungsgebühr näher zu befassen. 1. Der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Fragen und Lös... / a) Objektiver Maßstab

Nach einer Auffassung beurteilt sich die Notwendigkeit der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allein nach einem objektiven Maßstab. Danach ist die Terminsgebühr selbst dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gegner die Rücknahme des Antrags nicht kannte oder kennen musste, so BGH[5] für das Einreichen einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XXII. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Rz. 50 Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren: Beispiel 22: Der geschädigte Fahrzeugeigentümer hatte im April 2025 den Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahmen vom Abzugsverbot

Rn. 617 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das Abzugsverbot des § 22 Nr 4 S 2 EStG ist dann nicht anzuwenden, wenn die Abgeordneten nach dem für sie maßgeblichen AbgeordnetenG keinen Anspruch auf – gem § 3 Nr 12 EStG steuerfreie – Aufwandsentschädigung haben oder die beanspruchte Aufwandsentschädigung keinen Abgeltungscharakter hat (so die amtliche Begründung zum Entwurf des AbgG in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Kosten einer v... / Leitsatz

1. Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens nach §§ 103, 104 ZPO können entweder nur die Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 ZPO oder die Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 ZPO berücksichtigt werden. 2. Hat eine Partei hingegen die der Gegenpartei obliegende Handlung ohne die gerichtliche Ermächtigung nach § 887 ZPO selbst vorgenommen, handelt es sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Kosten einer v... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin und die Beklagten zu 1) bis 6) schlossen in dem vor dem LG Neuruppin geführten Nachbarrechtsstreit zur Beilegung ihrer im Zusammenhang mit einem Wegerecht entstandenen Auseinandersetzung am 22.2.2022 einen Vergleich. In diesem Vergleich haben die Parteien unter anderem vereinbart, einen Zaun auf der Rückseite des klägerischen Grundstücks zu versetzen und die Kos...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / e) Körperschaftsteuerklauseln (§ 16 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 5 EStG)

Rz. 90 [Autor/Zitation] Die Steuerneutralität ist nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ausgeschlossen bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung der gemeine Wert anzusetzen (Körperschaftsteuerklausel). § 16 Abs. 3 Satz 4 ESt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Anspruchsberechtigte

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine Förderung in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (s. § 1 Abs. 2 InvZulG 2007 bzw. § 1 Abs. 2 InvZulG 2010) ist möglich nach § 2 Abs. 1 InvZulG 2010 für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes; der folgenden produktionsnahen Dienstleistungen; Rückgewinnung, Bautischlerei und Bauschlosser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist unzutreffend. Denn die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV ist entstanden und sie ist auch zugunsten des Pflichtverteidigers festzusetzen (eingehend dazu Burhoff, RVGreport 2014, 410). 1. Erstattung/Festsetzung Noch zutreffend ist die Entscheidung des LG, wenn es offenbar davon ausgeht, dass die Gebühr Nr. 4130 VV zwar entstanden ist (dazu 2.), aber nicht erstatt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen

Rn. 561 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das AbgG v 18.02.1977 (BGBl I 1977, 297) idF v 21.02.1996 (BGBl I 1996, 326, zuletzt geändert durch Gesetz v 08.10.2021, BGBl I 2021, 4650) gilt ausschließlich für die derzeitigen oder ehemaligen Mitglieder des Deutschen Bundestags und deren Hinterbliebene. Rn. 562 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das am 06.04.1979 in Kraft getretene EuAbgG (BGBl ...mehr

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zfs 06/2025, Nachträgliche ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG statthaft und rechtzeitig eingelegt sowie form- und fristgerecht begründet worden und damit zulässig. 2. In der Sache ist der Rechtsbeschwerde ein zumindest vorläufiger Erfolg nicht zu versagen. Auf die Sachrüge ist der angefochtene Beschluss aufzuheben, weil er keine Begründung enthält und eine Nachholung der G...mehr

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zfs 06/2025, Grober Verstoß... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zu Lasten des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde ist unbegründet, da das angefochtene Urteil keinen Rechtsfehler aufweist. Das Tatgericht ist im Rechtsfolgenausspruch in rechtlich nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass – trotz der Indizwirkung der Bußgeldkatalogverordnung (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BKatV) – kein Fall der groben Verletzung der Pfli...mehr

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AGS 06/2025, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Dresden macht auf eine Problematik aufmerksam, die in der Praxis recht häufig vorkommt. Deshalb sollen hier die gebühren- und erstattungsrechtlichen Besonderheiten dargestellt werden, die hinsichtlich der Terminsgebühr im Falle einer Klagerücknahme auftreten können. 1. Anfall der Terminsgebühr Dem Grunde nach zutreffend ist das OLG Dresden vom Anfall d...mehr

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ZErb 06/2025, Die Doppelaus... / 1. Zulässigkeit der Gegenwartsbedingung

Steht nach Auslegung der Erklärung fest, dass sie unter eine Gegenwartsbedingung gestellt wurde, hängt die Zulässigkeit der Erklärung insbesondere davon ab, ob § 1947 BGB (analog) auch ein Verbot von Gegenwartsbedingungen normiert. Ausdrücklich hat der BGH zu dieser Frage noch nicht Stellung genommen.[44] In seiner Entscheidung vom 22.3.2023[45] äußert er sich lediglich inso...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Die bisherige Streitfrage

Rz. 105 Eine wichtige Änderung ist in der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG vorgenommen worden. Die Streitfrage, ob in Kindschaftssachen nach § 155 Abs. 1 FamFG eine fiktive Terminsgebühr möglich sein soll, ist nunmehr dahingehend geklärt, dass diese künftig anfallen kann. Rz. 106 Die überwiegende Rspr. hatte eine solche fiktive Terminsgebühr unter Berufung darauf abgelehn...mehr