Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.1 Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG

Rz. 209 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass Ausländer, die an sich von Leistungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 für die ersten 3 Monate nach ihrer Einreise ausgeschlossen sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 gleichwohl zum Berechtigtenkreis für die Grundsicherung gehören, wenn sie sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG in der Bundesrepub...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 3. Ausschluss alltäglicher Beiträge von der Auseinandersetzung

Rz. 40 Voraussetzung für Ausgleichsansprüche ist nach der neuen Rechtsprechung, dass ihnen Leistungen zugrunde liegen, "die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht".[138] Damit sind insbesondere finanzielle Beiträge für die Lebensgemeinschaft von einem Ausgleich ausgeschlossen, die der Deckung von Grundbedürfnissen des Alltags dienen, z.B. Lebens...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Grenzverlauf

Rz. 17 Der öffentliche Glaube nach § 891 BGB erstreckt sich aber auf den Grenzverlauf, wie er sich mit Nennung des Flurstücks in Spalte 3 des Bestandsverzeichnisses aus der amtlichen Karte nach § 2 Abs. 2 GBO und dem Liegenschaftskataster ergibt.[50] Nur wenn die nach außen in Erscheinung tretende Karte in sich widersprüchlich oder ersichtlich mehrdeutig wäre, könnte sie nic...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / II. Tod des Zuwendungsempfängers

Rz. 61 Den Tod des Zuwendungsempfängers wird man hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung anders behandeln müssen als den Tod des spendablen Partners.[209] Hier dürften Ausgleichsansprüche nach den Grundsätzen der Trennung der Partner gelten.[210] Rz. 62 Die Konstellation, dass die Partnerschaft durch den Tod des Zuwendungsempfängers endet, war, soweit ersichtlich, schon ...mehr

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§ 6 Mietwohnung / A. Beide Partner Mieter

Rz. 1 Mieten beide Partner eine Wohnung an, sind sie im Zweifel Gesamtschuldner (§ 421 BGB).[1] Der Vermieter hat eine Kündigung an beide Partner auszusprechen.[2] Im Innenverhältnis sind die Partner untereinander zu gleichen Teilen verpflichtet (§ 426 Abs. 1 S. 1 BGB), vor allem zur Zahlung der Miete, "soweit nicht ein anderes bestimmt ist".[3] Zwar kann sich auch "aus der ...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 1. Innengesellschaft nur noch im Einkünfteerzielungsbereich

Rz. 28 Gleichsam als roter Faden zieht sich durch die beiden in weiten Teilen gleichlautenden Urteile vom 9.7.2008 die Tendenz, die Auseinandersetzung gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaften an die von der Rechtsprechung entwickelten Regeln über den Vermögensausgleich von Gütertrennungsehen[76] anzugleichen.[77] So schränkt der BGH in einem ersten Schritt den Anwen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. "Abhanden gekommene" Löschungsbewilligung

Rz. 51 Gibt der Grundschuldgläubiger zugunsten des Eigentümers eine Löschungsbewilligung ab, die er einem vom Eigentümer beauftragten Notar zu treuen Händen aushändigt, und reicht dieser Notar die Löschungsbewilligung an den Eigentümer weiter, so führt die Löschung des Rechts auch im Falle eines Verstoßes gegen Treuhandauflagen nicht zur Unrichtigkeit, denn der Gläubiger hat...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / V. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OVG Lüneburg für falsch, weil § 1 Abs. 3 RVG für den Anwendungsbereich des RVG der Regelung des § 80 AsylG vorgeht. Damit setzt das OVG Lüneburg Richterrecht anstelle des Gesetzgebers und entzieht damit dem betroffenen Rechtsanwalt seinen gesetzlichen Richter. 1. Der Wortlaut des § 1 Abs. 3 RVG In dieser Vorschrift heißt es: Zitat "Die Vorschriften...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Höhe der Vertragsstrafe

Rz. 189 Was die Höhe der Vertragsstrafe angeht, ist von besonderer Bedeutung, dass eine zu hohe Vertragsstrafe wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion nicht dazu führt, dass die Vertragsstrafenregelung gemäß § 343 BGB auf ein angemessenes Maß reduziert wird. Sie ist vielmehr wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion unwirksam.[280] Rz. 190 Gleichwohl zei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Sonstige Fälle

Rn. 122 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Existenzgründungszuschüsse nach dem Sofortprogramm des Landes Brandenburg "Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg" (BFH BStBl II 1997, 125). Zu beachten ist aber, dass Existenzgründungszuschüsse nach § 421l SGB III steuerfrei waren (s Rn 105). Existenzgründungszuschüsse aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln iR...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / III. Bauteilöffnung durch den Sachverständigen

Rz. 37 Weitgehend noch ungeklärt, da durch den BGH (noch) nicht abschließend entschieden und in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert, ist die Frage, ob Sachverständige zu einer Bauteilöffnung berechtigt sind, bzw. durch das Gericht im Rahmen des § 404a ZPO verpflichtet werden können, Bauteilöffnungen vorzunehmen. Je nach vertretener Auffassung stellt sich darüb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Genehmigungsverfahren

Rz. 152 Die Verfahren zur Erteilung der Genehmigung unterliegen dem FamFG.[362] Generell wird die Genehmigung gem. § 38 FamFG durch Beschluss erteilt, der gem. § 40 Abs. 2 FamFG erst mit Rechtskraft wirksam wird. Die (formelle) Rechtskraft tritt gem. § 45 FamFG ein, wenn gegen den Genehmigungsbeschluss nicht rechtzeitig Beschwerde (siehe §§ 58 ff. FamFG) eingelegt worden ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 35 GBO als lex specialis zu § 29 GBO [1] schränkt die Nachweismöglichkeiten, soweit es um den Nachweis der Erbfolge und damit in Zusammenhang stehende Tatsachen geht, nochmals ein, indem ausschließlich ("kann nur") drei Dokumente – Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis sowie öffentliche Verfügung von Todes wegen – für zulässig erklärt werden. Damit wird die Eintragu...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / cc) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 35 Absatz 1 der Musterklausel regelt zunächst das Zeitdeputat, innerhalb dessen der Arbeitgeber die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit erhöhen kann. Hierbei ist der nunmehr durch § 12 Abs. 2 TzBfG abgesteckte Rahmen zu beachten. Die Arbeitszeit kann also höchstens bis zu 25 % erhöht oder um 20 % verringert werden. Die in der Musterklausel aufgeführten Alternativen bilden...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 2 Vorbemerkungen

Die Geschäftsanweisungen einzelner Länder zur Ausführung der GBO sowie der GBV ergänzen deren Regelungen und ersetzen für diese Länder die Anwendung der GeschO aus dem Jahre 1936. Die Geschäftsanweisungen der Länder sind in ihren Regelungen unterschiedlich differenzierend und nicht gleichlautend. Umfassend beschreiben die Geschäftsanweisungen für Bayern und Sachsen die einzel...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / G. Regelung bei gleichzeitigem Versterben (Katastrophenklausel)

Rz. 57 Unter Katastrophenklausel versteht man eine Regelung für den Fall des gleichzeitigen Versterbens beider Ehegatten. Gleichzeitiges Versterben bedeutet an sich im gleichen Augenblick. In den Fällen, in denen nicht bewiesen werden kann, welcher der beiden Ehegatten zuerst verstorben ist, wird gem. § 11 VerschG vermutet, dass sie gleichzeitig verstorben sind. Versterben d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsfähigkeit

Rz. 45 Das Gesellschaftsstatut ist seiner Reichweite nach umfassend und gilt grundsätzlich für alle gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.[176] Neben der Rechtsnatur, der Gründung, der Firma, der Vertretungsmacht der Organe, der Verfassung und inneren Organisation regelt es daher auch den Beginn und den Umfang der Rechtsfähigkeit.[177] Nach einem ausländischen Gesellschaftss...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Gutgläubig lastenfreier Erwerb

Rz. 8 Nach § 9 Abs. 1 S. 2 GBBerG war der öffentliche Glaube des Grundbuchs hinsichtlich der Nichteintragung der kraft Gesetzes entstandenen Dienstbarkeiten suspendiert.[11] Er galt lediglich hinsichtlich des Ranges der einzutragenden Dienstbarkeit. Seit 1.1.2011 ist auch hinsichtlich der Eintragung der Dienstbarkeiten der öffentliche Glaube des Grundbuchs wiederhergestellt. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Allgemein

Rz. 73 Für Beschwerden gegen Eintragungen gilt die allgemeine Regel (vgl. Rdn 26 ff.). Wird gemäß § 71 Abs. 2 S. 2 GBO mit der Beschwerde die Anweisung an das Grundbuchamt erstrebt, einen Amtswiderspruch einzutragen, dann ist nur derjenige beschwerdeberechtigt, der einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs nach § 894 BGB geltend machen kann.[274] Das ist derjenige, zu d...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Nachweise im Grundbuchverfahren

Rz. 69 Das anzuwendende Verfahrensrecht ist der Lex fori zu entnehmen, so dass hinsichtlich deutscher Grundstücke auch bei Beteiligung ausländischer Gesellschaften nach der GBO zu verfahren ist.[274] Das gilt auch für das Beweisverfahren, so dass die erforderlichen Nachweise sich ebenfalls nach der GBO richten.[275] Nimmt eine ausländische Gesellschaft an in das Grundbuch ei...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / A. Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat auf die zunehmende Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften durch punktuelle Regelungen in verschiedenen Bereichen der Rechtsordnung reagiert. Gemeinsames Merkmal all dieser gesetzgeberischen Aktivitäten ist, dass sie nur das Außenverhältnis der Lebensgefährten zu Dritten im Privat-, Straf- oder öffentlichen Recht betreffen. Dagegen fehlen sp...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Anwendung der §§ 82–83 auf die Pflichten nach § 78 SachenRBerG

Rz. 43 § 78 SachenRBerG [97] lautet: § 78 Rechtsfolgen des Erwerbs des Grundstückseigentums durch den Nutzermehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Eintragung des Erstehers als Eigentümer

Rz. 60 Zu ersuchen ist weiterhin um die Eintragung des Erstehers als Eigentümer (§§ 81, 90 ZVG). Im Hinblick auf § 9d GBV muss das Ersuchen das Datum des Zuschlagsbeschlusses angeben. Erwerben mehrere Beteiligte, so ist die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses notwendig (§ 47 GBO). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts muss beigefügt sein.[110] Der Eigentümer is...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Mitarbeitervollmacht

Rz. 69 Auch eine gegenüber Abs. 2 erweiterte rechtsgeschäftliche Vollzugsvollmacht für den Notar erweist sich häufig noch als zu eng. Sie wird dann durch zusätzliche (rechtsgeschäftliche) Mitarbeitervollmachten flankiert. Aufgrund einer ihm erteilten Vollzugsvollmacht kann der Notar nur formlose Erklärungen abgeben; formbedürftige Erklärungen nur, soweit diese in Eigenurkund...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / 6. Zuwendungspflegschaft trotz Testamentsvollstreckung im Falle des § 1638 BGB

Rz. 20 Es stellt sich die Frage, ob die Anordnung einer Zuwendungspflegschaft notwendig ist, wenn der Erblasser den Eltern die Vermögensverwaltung nach § 1638 Abs. 1 BGB entzogen hat und zudem angeordnet hat, dass einem Testamentsvollstrecker auch die Vermögenssorge obliegen soll. Das Schleswig-Holsteinische OLG hat dies 2007 bejaht[33] mit folgender Begründung: Zitat "Die Ano...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Form der Erklärung

Rz. 44 Die Abtretungs- oder Belastungserklärung bedarf wegen des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO zumindest der öffentlichen Beglaubigung, auch wenn materiell-rechtlich nur die Schriftform erforderlich ist.[77] Die privatschriftliche Erklärung kann aber jederzeit nachträglich in die öffentlich beglaubigte Form überführt werden, da die Anerkennung der Unterschrift vor dem Notar für eine ...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / bb) Mahnung (§ 286 BGB)

Rz. 18 Eine Mahnung ist eine Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner (aus Beweisgründen bevorzugt schriftlich), die geschuldete Leistung zu erbringen. Zusammen mit der Mahnung kann und sollte eine angemessene Frist zur Leistung gem. § 281 Abs. 1 S. 1 BGB gesetzt werden.[29] Nach dem BGH erfordert eine wirksame Fristsetzung indes keine Bestimmung der maßgeblichen Zeitspa...mehr

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FF 01/2024, Kein Beschwerde... / 1 Gründe:

I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 3.5.2023 richtet sich gegen einen Beschluss des Familiengerichts, nach dem gerichtliche Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls nicht zu treffen sind. 1. Die am … 1971 geborene Beteiligte zu 1. ist die Mutter der Kinder M. und J. Der am … 1969 geborene Beteiligte zu 2. ist der Vater der Kinder. Die Beteiligten zu 1. und 2. heirat...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 86a Zusammenarbeit mit Versorgungsunternehmen

Gesetzestext (1) Unternehmen, die Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser oder Abwasser oder Telekommunikationsanlagen betreiben (Versorgungsunternehmen), kann die Einsicht in das Grundbuch in allgemeiner Form auch für sämtliche Grundstücke eines Grundbuchamtsbezirks durch das Grundbuchamt gestattet werden, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtskreis / 1 Rechtskreisdefinition

Das "Beitrittsgebiet", das im sozialversicherungsrechtlichen Kontext häufig auch als "Rechtskreis/Ost" bezeichnet wird, umfasst die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie das Gebiet des ehemaligen Ost-Berlin. Demgegenüber zählen zu den "alten" Bundesländern, die häufig als "Rechtskreis/West" bezeichnet werden, die Bundesl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 4. Selbstvornahme, Kostenerstattung und Kostenvorschuss

Rz. 20 Wenn der Unternehmer einen Mangel trotz angemessener Nachfristsetzung nicht beseitigt, stehen dem Besteller die sekundären Mängelrechte zu. Hierzu gehört das Recht zur Selbstvornahme, § 637 BGB. Selbstvornahme bedeutet, dass der Besteller selbst den Mangel beseitigt oder durch einen Dritten den Mangel beseitigen lässt und vom Unternehmer die Kosten für die Mangelbesei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verletzung der Regeln über die sachliche Zuständigkeit

Rz. 9 Bei Verstößen gegen die sachliche Zuständigkeit, wenn also eine dem Grundbuchamt nicht angehörende Person des Amtsgerichts handelt, wird vereinzelt die absolute Unwirksamkeit (Nichtigkeit) der betreffenden Handlung angenommen.[26] Dem kann mit Hinweis auf § 2 Abs. 3 GBO und § 6 FamFG nicht gefolgt werden. Bei Verletzung gegen die sachliche Zuständigkeit besitzt die Amt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 2 Rechtsnatur

Das durch eine Vereinbarung über einen Freiwilligendienst im Sinne des BFDG begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern stellt ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zwischen dem Freiwilligen und dem Bund eigener Art dar.[1] Betont wird von der Rechtsprechung auch immer wieder der Ehrenamtscharakter – dies wirkt sich insbesondere im Entgeltber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 71 GBO enthält für Grundsachen eine Sondervorschrift gegenüber den für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in §§ 59 ff. FamFG geregelten Beschwerdevorschriften. Ergänzt wird die Bestimmung durch die weiteren Beschwerdevorschriften in §§ 72–77, 81 GBO. Soweit diese Vorschriften keine abschließende Regelung für die Grundbuchbeschwerde enthalten, kann auf die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Subsidiär gegenüber ba) und bb) nach § 3 Nr 29 EStG

Rn. 1123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit das WÜD oder allgemeine Völkerrechtsgrundsätze greifen, ist § 3 Nr 29 EStG verdrängt (§ 2 AO). Soweit § 3 Nr 29 EStG überhaupt in diesem Fall noch anwendbar sein sollte, betrifft es die diplomatischen Vertreter, die ihnen zugewiesenen Beamten und die in ihren Diensten stehenden Personen. Nach § 3 Nr 29 Buchst a S 2 EStG ist die Steu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Gegenstandslosigkeit

Rz. 7 Gegenstandslosigkeit aus Rechtsgründen liegt vor, soweit das eingetragene Recht nicht besteht und seine Entstehung ausgeschlossen ist.[20] Das können Rechte sein, die niemals entstanden sind und auch in Zukunft nicht mehr entstehen werden (siehe Rdn 8), sowie Rechte, die zwar entstanden, dann aber durch Rechtsvorgänge außerhalb des Grundbuchs wieder erloschen sind (vgl...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / II. Anmerkungen

Rz. 115 Es ist wichtig, dass für das Verfahren die hemmende Wirkung formuliert wird. Ebenso ist es genauso wichtig, dass auf der einen Seite der Ausschluss gerichtlicher Verfahren formuliert wird wie aber auf der anderen Seite, dass einstweilige Verführungsverfahren und selbstständige Beweisverfahren möglich sein müssen. Im Hinblick auf das Scheitern der Mediation sind die Pa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Unmittelbare Anwendung der Vorschriften über Willenserklärungen

Rz. 40 Da die Erklärung über die Abtretung materiell-rechtlicher Natur ist, sind die Vorschriften des BGB über Willenserklärungen, insbesondere auch §§ 130 ff. BGB, unmittelbar anwendbar. Die Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit nur der Schriftform (§ 126 BGB), auch soweit daran wegen § 29 Abs. 1 S. 1 GBO ihre Verwendung im Grundbuchverfahren scheitert (siehe dazu Rdn 42 ff...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Das Grundbuch des Grundstückes

Rz. 7 Die GGV sieht vor, dass parallel zur Anlegung eines Gebäudegrundbuches im Blatt des Grundstückes Eintragungen vorgenommen werden (Nr. 2 Buchst. a und b). Es werden eingetragen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nach dem Inhalt unzulässige Rechte

Rz. 14 Unter § 84 Abs. 2 lit. a GBO fällt auch ein seinem Inhalt nach unzulässiges Recht, wobei im Gegensatz zu § 53 Abs. 1 S. 2 GBO zur Feststellung der inhaltlichen Unzulässigkeit nicht nur der Inhalt der Eintragung, sondern auch andere Umstände herangezogen werden können; z.B. macht ein Verstoß gegen § 1018 BGB die Eintragung inhaltlich unzulässig im Sinne des § 53 GBO, e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 60 Die Beschwerdeberechtigung ist in der GBO nicht besonders geregelt; § 59 FamFG findet nach h.M. in Grundbuchsachen keine Anwendung.[213] Andererseits kommt eine Popularbeschwerde ebenso wie in den übrigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch in Grundbuchsachen nicht in Betracht.[214] Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre Grundsätze entwickelt, die für d...mehr