Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Richtige Voreintragung bei lediglich unrichtiger Bezeichnung

Rz. 37 Eine ursprünglich vorhandene oder nachträglich eingetretene Unrichtigkeit bloß in der Bezeichnung des Berechtigten kann nicht beanstandet werden, beispielsweise die Bezeichnung der eingetragenen Ehefrau mit ihrem Mädchennamen oder die Bezeichnung von Erben als "Deszendenten" einer bestimmten Person.[63] Die Person als solche ist richtig eingetragen. Eine bloße Unrichti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 26 Der Eigentümer muss sein Grundstück nicht unentgeltlich oder entschädigungslos zur Nutzung zur Verfügung stellen. Die Zahlung einer Entschädigung ist notwendiges Korrektiv zur kraft Gesetzes entstandenen Dienstbarkeit zur angemessenen Wahrung der Interessen des Eigentümers.[26] Dies regelt für die Leitungsrechte der Energieversorger § 9 Abs. 3 GBBerG. Berechtigter der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 2.2 Kirchensteuerpauschsätze

Die folgende Übersicht zeigt die länderunterschiedlichen Kirchensteuerpauschsätze auf die pauschalen Lohnsteuerbeträge im Nachweisverfahren und den ermäßigten Kirchensteuerpauschsatz im vereinfachten Verfahren:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Verwirrung bei unterschiedlicher Grundstücksbelastung

Rz. 15 Verwirrungsgefahr besteht demnach mit Rücksicht auf Belastungen der beteiligten Grundstücke. Nach Abs. 1 S. 2 besteht Verwirrung, wenn die Grundstücke mit unterschiedlichen Grundpfandrechten oder Reallasten oder mit denselben Rechten, aber in unterschiedlichen Rangverhältnissen belastet sind. Eine unterschiedliche Belastung mit Dienstbarkeiten braucht – wie auch § 7 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Architektenrecht / 1. Anmerkungen zum Muster 5.2

Rz. 72 Zu (1) Zu Schadensersatzpflichten des Architekten bei falscher "Rechtsberatung" vgl. etwa OLG Hamm v. 15.2.2005 – 21 U 27/04 und OLG Brandenburg v. 26.9.2002 – 12 U 63/02. Zu (2) Bei der Klageerwiderung wg. Pauschalhonorarvereinbarung ergeben sich keine Besonderheiten, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte bestehen, die Vereinbarung als solche anzugreifen. Bei einer Klag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Allgemeines

Rz. 3 Die Amtslöschung bezweckt eine Grundbuchberichtigung. Es ist indes nicht Aufgabe des Verfahrens, einen Streit der Beteiligten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines eingetragenen Rechts zu entscheiden.[9] Bei der Beurteilung der Frage der Gegenstandslosigkeit einer Eintragung ist große Vorsicht geboten. Deshalb kommt eine Löschung nur dann in Betracht, wenn die Geg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Feststellung der Gegenstandslosigkeit (lit. a)

Rz. 2 Eine Eintragung kann gelöscht werden, wenn sich ihre Gegenstandslosigkeit aus Tatsachen oder Rechtsverhältnissen ergibt, die in einer den Anforderungen der GBO entsprechenden Weise festgestellt sind. Hiermit wird auf § 29 GBO, der an sich nur für das Antragsverfahren gilt, hingewiesen und die Löschung für zulässig erklärt, wenn die Gegenstandslosigkeit der Eintragung o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 7. Auftragsverhältnis?

Rz. 49 Nicht selten erteilt ein Partner dem anderen Kontovollmacht. Die Rechtsprechung hat sich wiederholt mit Fällen befasst, in denen schwer Kranke oder Senioren ihren Partnerinnen Kontovollmacht erteilten. Die Lebensgefährtinnen pflegten ihre Partner. Nach deren Tod sahen sie sich mit Auskunfts- und Zahlungsbegehren der gesetzlichen Erben oder pflichtteilsberechtigten Ang...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 4.2 Folgen fehlender oder verspäteter Zahlungen

Ist der Arbeitgeber mit der Zahlung der Ausgleichsabgabe über 3 Monate im Rückstand, erlässt das Integrationsamt einen Feststellungsbescheid über die rückständigen Beträge und treibt diese ein.[1] Zusätzlich erhebt es für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 % des Betrags. Die zur Erhebung eines Säumniszuschlags verpflichtende Säumnis des Schuldner...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Höhe des Minde... / 2.3 Weitere Hinweise

Hinweis Trotz Unsicherheit ist Änderungskündigung weiterzuempfehlen Im Hinblick auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin[1] ist Arbeitgebern dennoch bei bereits beschäftigten Mitarbeitern, denen ohne eine "Umlegung von nicht anrechenbaren Sonderzahlungen" kein Mindestlohn gezahlt werden würde, zu raten, dies einseitig mit einer Änderungskündigung umzusetzen. Allerding...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Nicht entstandene Rechte

Rz. 8 Rechte, die niemals entstanden sind und deren Entstehung auch in Zukunft ausgeschlossen ist, sind rechtlich gegenstandslos. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein.[24] Daher scheidet eine Löschung eines eingetragenen Rechts wegen Gegenstandslosigkeit aus, wenn die für die Entstehung des Rechts erforderliche Einigung zwar nicht vorliegt, aber noch nachgehol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 15 Eine Eintragung ist nach Abs. 2 lit. b gegenstandslos, wenn das eingetragene Recht aus tatsächlichen Gründen dauerhaft nicht ausgeübt werden kann, etwa wenn der Gegenstand des Rechts untergegangen ist und eine Pflicht zur Wiederherstellung nicht besteht, ferner, wenn sich die tatsächlichen Gegebenheiten derart verändert haben, dass das Recht nicht mehr ausübbar ist.[4...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 3.6 Steuerklassenwahl beeinflusst Höhe der Lohnersatzleistungen

Die Steuerklassenwahl sollte nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Auch Lohnersatzleistungen sind vom zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängig, z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld und Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld. Für Arbeitnehmer mit Steuerkl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundzüge der Rechtsanwendung

Rz. 59 Ausgangspunkt ist zunächst die einhellige Auffassung, dass § 32 GBO allein auf Existenz- und Vertretungsnachweise abstellt, die deutschen Registern zu entnehmen sind.[69] Daraus folgt immerhin, dass ausländische Gesellschaften mit den im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassungen in Deutschland sehr wohl nach § 32 GBO zu behandeln sind.[70] Insoweit kann auch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Liegenschaftsrecht und seine Teilgebiete

Rz. 4 Materielles Grundstücksrecht, Grundbuchverfahrensrecht, öffentliches Bodenrecht mit dazugehörigem Verfahrensrecht und Immobiliarvollstreckungsrecht sind selbstständige Teilgebiete des Liegenschaftsrechts, die eine getrennte Kodifizierung erfahren und sich trotz ihrer engen Verflechtung eigenständig entwickelt haben. Sie unterscheiden sich nach Wesen, Voraussetzungen un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragung ohne Berücksichtigung einer Rangbestimmung

Rz. 45 Missachtet das Grundbuchamt bei der Eintragung eine Rangbestimmung im Antrag oder insbesondere in der Bewilligung, decken sich materiell rechtlich zwar Einigung und Eintragung möglicherweise nicht, weshalb das Grundbuch unrichtig wäre.[62] Aus § 139 BGB ist aber anzunehmen, dass auch im Interesse der Berechtigten wenigstens mit dem sich aus dem Grundbuch ergebenden Ra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Auswirkungen von Verstößen

Rz. 69 § 26 GBO ist lediglich eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung keinen Einfluss auf die materielle Rechtslage hat, was sich schon daraus ergibt, dass in den von der Vorschrift geregelten Fällen das Grundbuch nur berichtigt, also in der Weise gestaltet werden soll, dass es der geltenden Lage entspricht.[137] Das Grundbuch ist mithin auch dann richtig, wenn es trotz ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Partielle Einschränkungen der Vollmacht

Rz. 27 Da es letztlich in der Hand der Beteiligten liegt, ob sie den Notar aufgrund vermuteter oder ausdrücklich erteilter Vollmacht handeln lassen, kann auch die gesetzliche Vollmacht des Abs. 2 partiell ausdrücklich widerlegt werden. In der Praxis geht es dabei um die Beschränkung der Notarvollmacht durch Ausschluss der Empfangsberechtigung für Vollzugsmitteilungen. Die Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Wie oben dargestellt (vgl. § 22 GBO Rdn 1), behandelt § 26 GBO einen Fall der Beseitigung einer Grundbuchunrichtigkeit, da die Wirksamkeit der Abtretung bzw. Verpfändung jeweils keine Grundbucheintragung voraussetzen; der Eintragung im Grundbuch kommt mithin nur deklaratorische Bedeutung zu.[5] Zur Berichtigung nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO ist der Nachweis der Unrichtigke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Betroffenes Grundpfandrecht oder Reallast

Rz. 2 § 10 GBBerG gilt nur im Beitrittsgebiet. Das betroffene Grundpfandrecht muss vor dem 1.7.1990 in das Grundbuch eingetragen worden sein. Die Vorschrift betrifft damit auch sog. Aufbauhypotheken oder Aufbaugrundschulden nach § 456 ZGB.[3] Der Kapitalbetrag des Rechtes darf umgerechnet 6.000 EUR nicht übersteigen.[4] Die Wertgrenze lehnt sich an § 18 Abs. 1 GBMaßnG an, ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 1 Grundlagen des Bundesfreiwilligendienstes

Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. An ihre Stelle tritt der freiwillige, mindestens 6-, regelmäßig 12- und höchstens 18-monatige Bundesfreiwilligendienst.[1] Die Höchstdauer kann bei Vorliegen eines entsprechenden pädagogischen Konzepts auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Anders als der rein verteidigungspolitisch begründete Zivildienst (als Wehrersa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragungsunterlagen

Rz. 7 § 29 GBO gilt für diejenigen Eintragungsunterlagen, die zur Vollzugsreife ("Begründung") eines Antrags vorgelegt werden müssen. Rz. 8 Für reine Eintragungsanträge und bloße Antragsvollmachten gilt § 29 GBO nicht (vgl. § 30 GBO Rdn 3 ff.). Ebenso sind alle Anträge formfrei, die nicht auf Vornahme einer Eintragung gerichtet sind, z.B. auf Gewährung einer Grundbucheinsicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 3.2 Private Krankenversicherung zur Aufstockung der Beihilfe von Beamten

Bei Beamten und Pensionären spielen das Einkommen und somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle. Sie und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen sind nach dem SGB V krankenversicherungsfrei[1]. Mit der sog. Beihilfe von Bund, Land oder Kommune haben sie ein eigenes System der Krankheitsfürsorge. Im Detail unterscheidet sich der Leistungsumfang der jeweiligen Beihilfevors...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zwischenverfügungen nach § 18 GBO

Rz. 20 Anfechtbar mit der Beschwerde sind auch die gem. § 18 GBO ergangenen Zwischenverfügungen (siehe dazu § 18 GBO Rdn 59 ff.). Grundsätzlich darf das Grundbuchamt bei der Prüfung des Eintragungsantrages nicht nur auf einige Eintragungsvoraussetzungen beschränken;[44] vielmehr müssen in der Zwischenverfügung sämtliche gegen die Eintragung bestehenden Bedenken aufgezeigt we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Baustofflieferung / I. Rügepflichten

Rz. 7 Im Rahmen der kaufvertraglichen Pflichten ist nun von allen Gewerkeunternehmern/Käufern zu berücksichtigen, dass es sich bei ihren Kaufverträgen um Handelskäufe handelt. Waren vor Novellierung des § 1 Abs. 2 HGB a.F. im Jahr 1998 lediglich die im zweiten Absatz beschriebenen Tätigkeiten kaufmännische Tätigkeiten, nicht jedoch das klassische Bauhandwerk, so unterfallen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsmittel (Abs. 2 Hs. 2)

Rz. 6 Die im Rahmen der Einleitung eines Löschungsverfahrens vom Grundbuchamt getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar, da das Grundbuchamt die für die Einleitung und Durchführung des Verfahrens maßgebenden Umstände am besten beurteilen kann und sich die auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhende Entscheidung für eine Nachprüfung durch eine höhere Instanz kaum eignet. Außer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Architektenrecht / 2. Prüffähigkeit

Rz. 35 Gem. § 15 Abs. 1 HOAI 2013 sowie § 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB ist weitere Fälligkeitsvoraussetzung die Überreichung einer prüffähigen Honorarschlussrechnung bzw. (§ 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB) nunmehr einfach Schlussrechnung. Die Schlussrechnung ist überreicht, wenn sich aus der Rechnung, die nicht zwingend ausdrücklich als "Schlussrechnung" bezeichnet werden muss, zweifelsfrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testament für Patchwork... / a) Bindungswirkung

Rz. 26 Werden im Rahmen eines Testaments der Patchworkfamilie alle Abkömmlinge gleichberechtigt zu Schlusserben eingesetzt, so ist es wichtig, dass die Schlusserbeneinsetzung bindend erfolgt, um zu verhindern, dass der Zweitversterbende die Verfügung von Todes wegen noch zu Ungunsten der Kinder des Erstversterbenden ändert. Als bindende Verfügungen gelten sowohl beim Erbvertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Selbstständiges Beweis... / 2. Anmerkungen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Baustofflieferung / 1. Sachmängel

Rz. 15 Nach Übergabe oder Ablieferung der vom Verkäufer gelieferten Baustoffe und Bauteile – hierbei handelt es sich um sämtliche Sachen, die zur Herstellung von Bauwerken benötigt und üblicherweise verwendet werden, wie z.B. Beton, Steine, Zement, Hölzer, Eisen, Sande, somit die "klassischen" Baumaterialien, aber auch Bauteile wie Fenster, Türen, Lichtschächte, Fertigtreppe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Baustofflieferung / 3. Kenntnis des Mangels/Vorbehalte

Rz. 47 Nach § 442 BGB stehen dem Käufer die Mängelansprüche nicht zu, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist ihm der Mangel wegen grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so kann er den Verkäufer gleichwohl noch in Anspruch nehmen, wenn dieser den Mangel arglistig verschwiegen oder diesbezüglich eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Rz. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erklärung der Auflassung vor einer zuständigen Stelle

Rz. 96 Zur Entgegennahme der Auflassung sind zuständig:[242]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsbeeinträchtigungen des Insolvenzrechts

Rz. 12 Der UdG ist zuständig zur Behandlung von gerichtlichen Ersuchen (§ 38 GBO) auf Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerkes nach § 32 InsO. Der Wortlaut des Abs. 2 Nr. 3 berücksichtigt nicht die vielfältigen weiteren Anordnungen im Insolvenzrecht, die eine Verfügungsbeeinträchtigung oder deren Aufhebung beinhalten. Zu nennen sind insgesamt:[17]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Objektive Pflichtverletzung des GBA

Rz. 17 Es muss eine Pflichtverletzung des GBA, d.h. des im Einzelfall zuständigen Organs (Rechtspfleger oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) vorliegen. Hieran fehlt es, wenn die Gesetzesverletzung nicht vom GBA ausgeht, weil die Eintragung auf Anordnung des Beschwerdegerichts oder auf Ersuchen einer Behörde (zur diesbezüglichen Prüfungskompetenz des GBA siehe § 38 GBO Rd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Baustofflieferung / C. Werklieferungsvertrag

Rz. 53 In vielen Fällen bestellt der Gewerkeunternehmer das von ihm benötigte Material nicht per "Katalog",[101] was zwanglos die Anwendung des Kaufvertragsrechts nach sich ziehen würde, sondern gibt dem Lieferanten Vorgaben an die Hand, nach denen das von ihm benötigte Bauelement oder der Baustoff herzustellen ist. Bei dieser Konstellation, nach der der Baustofflieferant di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs (§ 642 Abs. 1 BGB)

Rz. 89 Der Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass bei der Herstellung des Bauwerks eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist, der Auftraggeber die Mitwirkungshandlung unterlässt, die zu diesem Zeitpunkt fällig war und dadurch in Annahmeverzug gerät. Neben der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungshandlung des Bestellers ist erforderlich, dass der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Architektenrecht / 3. Überwachungsfehler

Rz. 87 Im Rahmen der Bauaufsicht ist der Architekt verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Bauwerk mangelfrei und plangerecht errichtet wird.[171] Der genaue Umfang, die Reichweite und die Intensität der Überwachungstätigkeit sind nur einzelfallbezogen anzugeben. Maßgeblich sind die vertraglichen Vereinbarungen, Umstände des Einzelfalles, insbesondere Bedeutung und Schwierig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Forderungsart

Rz. 14 Sicherbar ist jede Geldforderung, sie kann bedingt oder befristet sein und muss nicht auf inländische Währung lauten. Eine Grundbucheintragung ist nach § 28 S. 2 GBO aber nur in Euro[27] und den nach der Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in EUR (GBEuroVO) v. 30.10.1997 (BGBl I 1997, 2683) zugelassenen Währungen möglich.[28] Eine Eintragung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nachweismöglichkeiten

Rz. 19 Gebäudeeigentum (Nr. 1). Es genügt der Nachweis von Gebäudeeigentum nach Abs. 2 oder 3, nicht jedoch nach Abs. 1 (dazu unten b) und d).[15] Diese Nachweise genügen zwar auch zur Anlegung eines Gebäudegrundbuchblattes für dieses Gebäudeeigentum. Es ist jedoch denkbar, dass der Gebäudeeigentümer den Ankauf des Grundstückes (§ 15 Abs. 1 SachenRBerG) beabsichtigt und dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2024, Keine Erstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OVG Lüneburg liegt auf der Linie der Rspr. 1. Nur gesetzliche Vergütung erstattungsfähig Auch wenn § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO hinsichtlich des dort eingefügten Wortes "gesetzlichen" von der hier einschlägigen Bestimmung des § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO abweicht, entspricht es allgemeiner Auffassung, dass nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KEHE Grundbuchrecht

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994, 3900) Eingangsformel Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 2 und des § 9 Abs. 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), des § 1 Abs. 4 der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 6. Wegfall der Vertragsstrafe

Rz. 205 Es gibt mehrere Gründe, aus denen eine Vertragsstrafe wegfallen kann: Rz. 206 Ob eine erhebliche Verzögerung der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Bezeichnung des Berechtigten

Rz. 15 Die Richtigstellung der Bezeichnung des Berechtigten, die seine Identität unverändert lässt, ist ebenfalls kein Fall des Abs. 1 S. 1. Sie erfolgt von Amts wegen, wobei das Strengbeweisverfahren nach § 29 Abs. 1 GBO nicht gilt.[44] Rz. 16 Beispiele:[45] Reine Namensberichtigungen (z.B. wegen Heirat, Scheidung, Adoption, Änderung des Geschlechts nach dem TSG [46]), Änderu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitergehende Prüfungsbefugnisse des GBA

Rz. 85 Die inhaltliche Bindung des GBA an das Eintragungsersuchen kann nur im Einzelfall hinsichtlich des mutmaßlichen Mangels beurteilt werden. Sicher kann das GBA Ersuchen beanstanden, die zu einer verfahrensrechtlich unzulässigen Eintragung führen würden[158] oder die inhaltlich unzulässig wären. § 38 GBO erweitert den Kreis der Antrags- und Bewilligungsbefugnis, nicht ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vornahme der Eintragung

Rz. 28 Stellt das GBA das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO fest, so hat es den Widerspruch von Amts wegen in das Grundbuch einzutragen – unabhängig davon, ob etwa eine Behörde berechtigt ist, um Eintragung eines Widerspruchs zu ersuchen oder ob bereits auf anderer Grundlage (z.B. § 899 BGB) ein Widerspruch hinsichtlich desselben Rechts eingetrage...mehr