Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 56 Kirchner, Mehr Miteinander, G+G Beilage Spezial 2023, Nr. 1, 4. Kirstein/Schwanenflügel, Fachkräftemangel und Pflegeheime – Sozialrechtliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner, NZS 2023, 601. Klie, Rechtssichere Pflegebedarfsplanung? Steuerungsoptionen für eine bedarfsgerechte Infrastruktur in der Langzeitpflege – Teil 1, NDV 2024, 303. ders., Rechtssichere Pflegeb...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.1.1 Qualitätsanspruch Pflegestandard (Satz 1)

Rz. 12 Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Rz. 13 Zunächst beschreibt die Vorschrift den Umfang der Pflegeleistungen. Erfasst werden: Pflege – Unterstützung u. a. bei alltäglichen Verrichtungen und medizinischen...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 60 Brockmann, Schnittstellen von Leistungserbringungsrecht und Tarifrecht – Exploration eines Problemfelds am Beispiel des SGB XI, SR 2025, 89. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025, 681. Jäger/Senge, Lassen sich Dekubitalgeschwüre zukünftig vermeiden? – Dekubitus und Hilfsmitteleinsatz, RDG 2021, 72. n.n., Gewährung des Anerkennungsbetrages ge...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.2 Sicherstellungsauftrag – Pflicht zur pflegerischen Versorgung (Satz 1)

Rz. 14 Durch Abs. 1 Satz 1 wird den Pflegekassen der Auftrag erteilt, die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich sicherzustellen; Satz 1. Rz. 15 Die Regelung überträgt die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Versicherten den Pflegekassen. Der Sicherstellungsauftrag bindet auch allein die Pflegekassen. Eine Delegation dieser Aufgabe ist nicht mög...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.3 Benachrichtigungspflicht im sog. Entlassmanagement (Satz 2)

Rz. 57 Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger haben die Pflegekasse ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen, wenn sich wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Krankheit oder Behinderung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt wird; Sat...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das zum 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) und durch das zum 1.1.2025 im Kraft getretene Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.6.1 Überblick

Rz. 11 Die Kontinuitätsregelung des § 69 erstreckt sich nicht auf den Zahlbetrag der Leistung, sondern wegen der unterschiedlichen rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsweisen und -höhen nur auf denselben Bemessungszeitraum. Begründung: Die Höhe der Leistung richtet sich nach den jeweiligen trägerspezifischen materiell-rechtlichen Rechtsgrundlagen und Berechnungsvorsc...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 86 Bieback, Aktuelle Probleme der Entgeltbestimmung in der Pflege – zwischen Arbeitskräftemangel und Wirtschaftlichkeitsprinzip, SGb 2023, 8. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025, 681. Frings, Anmerkungen zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. September 2019 (B 3 P 1/18 R), Die Sache mit dem "Gewinnzuschlag" und Einiges mehr, Sozialrecht...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.8 Sachleistung

Rz. 29 Der Begriff der Pflegesachleistung ist weitgehende deckungsgleich mit dem Begriff der Dienstleistung. Rz. 30 (Pflege)Sachleistungen sind professionelle Pflege- und Betreuungsdienstleistungen durch ambulante Pflegedienste, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, anstatt als Geld an den Pflegebedürftigen gezahlt zu werden, wobei sie Aufgaben wie Körperpflege, ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 116 Axer, Unabhängige Patientenberatung durch eine Stiftung und kommunale Gesundheitskioske – Zu verfassungsrechtlichen Fragen der Patientenberatung im Gesundheitswesen, SGb 2024, 689. Grieseler/Caspari, Intelligente Chatbots in der Pflegeberatung, WIRKSAM 2022, Nr. 1, S. 40. Holtstraeter, Aufklärungs- und Beratungspflicht im Entlassmanagement – Urteil des Bundessozialgeri...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.3 Betriebe ohne Betriebsrat

Ist kein Betriebsrat vorhanden, so kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen, sondern er muss mit allen Arbeitnehmern über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit eine einzelvertragliche Vereinbarung treffen.[1] Allerdings kann bei widerspruchsloser Hinnahme einer arbeitgeberseitig angeordneten und von der Agentur f...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

§ 43 LPVG-BB § 43 Abs. 1 LPVG-BB enthält sowohl für den Personalrat als auch die Jugend- und Ausbildungsvertretung das ausdrückliche Recht getrennter, wie aber auch gemeinsamer Sprechstunden. In § 43 Abs. 2 LPVG-BB wird für den Fall getrennter Sprechstunden, der Zutritt wechselseitig für je ein Mitglied geregelt. Die Möglichkeit zur Video- oder Telefonkonferenzeröffnet § 43 Abs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.3 Ansässigkeit bei juristischen Personen

Maßgebend ist regelmäßig nicht der statuarische Sitz, sondern der Mittelpunkt der Geschäftsleitung. Hierbei kann auf die Rechtsprechung und Literatur zu § 10 AO zurückgegriffen werden. Bei einer GmbH ist dies im Allgemeinen der Ort, wo sich das Büro ihres Geschäftsführers, notfalls dessen Wohnsitz befindet. Für den Fall eines im Ausland ansässigen Geschäftsführers übt allerd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Haftung des Arbeitnehmers / 2.10 Mitbestimmung

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 15 BPersVG hat der Personalrat bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten mitzubestimmen, allerdings nur auf Antrag des Beschäftigten (§ 78 Abs. 2 BPersVG). Entsprechende Regelungen (Mitbestimmung nur auf Antrag) enthalten folgende Landespersonalvertretungsgesetze: Baden-Württemberg (§ 75 Abs. 3 Nr. 9 LPVG BW) Bayern (Art. 75 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Produkthaftung / 2.1.1 Hersteller

Achtung Produktionskette – jeder Zulieferer ist Hersteller Hersteller ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat.[1] Es reicht aber für die Klassifizierung als Hersteller nicht aus, ein Produkt körperlich erstellt zu haben; vielmehr muss eine Leistung feststellbar sein, die zu einer Produktverantwortung führt. Die Herstellung ist so von der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Werkunternehmer: Erfüllungs... / 6 Entscheidung

OLG Brandenburg, Beschluss v. 23.10.2025, 1 AR 22/25 (SA Z)mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.1 Allgemeine Grundsätze

Eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kann sich aus den unterschiedlichsten Gründen ergeben.[1] Grundsätzlich müssen die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitnehmers begründet sein. Die Arbeitsunfähigkeit führt rechtlich dazu, dass dem Arbeitnehmer die Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich wird.[2]. Der wichtigste Fall de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsschule / 2 Freistellungsanspruch

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jugendlichen bzw. Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.[1] Die Regelungen treffen keine Unterscheidung mehr zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden. Es handelt sich dabei um einen zwingenden öffentlich-rechtlichen Anspruch (echtes Beschäftigungsverbot), der an keinerlei weitere Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.3.2 Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, egal ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken-und Pflegeversicherungskosten um diese Beträge zu red...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Produkthaftung / 2.3.1 Fehlerbegriff

Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des Gebrauchs, des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann. Abzustellen ist dabei nicht auf die subjektive Sicherheitserwartung des jeweiligen Benutzers, sondern objektiv darauf, ob d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.2 Krankheit

Krankheit im EFZG ist ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand. Eine gesetzliche Definition des Begriffs fehlt. Es handelt sich aufgrund der kontinuierlich fortschreitenden medizinischen Erkenntnisse um einen dynamisch zu bestimmenden Rechtsbegriff.[1] Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er objektiv nach allgemeiner Erfahrung unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids

Rz. 17 Zur Anwendung der Vorschrift auf Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Rz. 12ff. Der Vertrauensschutz greift bei allen Tatbeständen des § 176 AO, und zwar sowohl bei den Tatbeständen des Abs. 1 als auch denen des Abs. 2, nur ein, wenn ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden soll. Grund hierfür ist, dass das Vertrauen in den Fortbestand einer konkre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Steuererheblichkeit der Tatsachen

Rz. 74 Die Tatsache muss steuererheblich (rechtserheblich) sein. Der Begriff der Rechtserheblichkeit hat eine doppelte Bedeutung. In der ersten Bedeutung sind Tatsachen rechtserheblich, wenn sie zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen und damit der Steuer führen. Die Steuererheblichkeit muss gegenüber dem Stpfl., nicht gegenüber einem Dritten bestehen.[1] Maßgeblich sin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 4.2 Folgen fehlender oder verspäteter Zahlungen

Ist der Arbeitgeber mit der Zahlung der Ausgleichsabgabe über 3 Monate im Rückstand, erlässt das Integrationsamt einen Feststellungsbescheid über die rückständigen Beträge und treibt diese ein.[1] Zusätzlich erhebt es für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 % des Betrags. Die zur Erhebung eines Säumniszuschlags verpflichtende Säumnis des Schuldner...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Zeitpunkt der abschließenden sachlichen Entscheidung

Rz. 98 Der entscheidende Zeitpunkt für die Frage, ob eine Tatsache bekannt ist, ist der der abschließenden Zeichnung der Veranlagung oder des Eingabewertbogens durch den für die Entscheidung zuständigen Beamten. Dies ist der Zeitpunkt, in dem die Willensbildung des Beamten abgeschlossen ist.[1] Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt der Absendung des Steuerbescheids, da zwischen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Erwirkung der Steuerfestsetzung durch unlautere Mittel (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 45 Die Steuerfestsetzung kann aufgehoben oder geändert werden, wenn sie durch unlautere Mittel erwirkt worden ist. Als Beispiele solcher unlauterer Mittel nennt das Gesetz, nicht abschließend, arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung. Ebenfalls unter den Begriff der unlauteren Mittel fällt das kollusive Zusammenwirken des Stpfl. mit dem entscheidenden Beamten zur E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Aufhebung und Änderung nach Einspruchsentscheidung

Rz. 101 Nach § 172 Abs. 1 S. 2 AO sind alle Vorschriften über die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids und der den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheide auch dann anwendbar, wenn der Bescheid durch eine Einspruchsentscheidung bestätigt oder geändert worden ist.[1] Dies gilt sowohl dann, wenn die Einspruchsentscheidung unanfechtbar geworden ist, als auch in den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 172 AO ist die Grundnorm für die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden. Die Bedeutung der Vorschrift liegt in erster Linie darin, dass ein Steuerbescheid[1] nur bei Vorliegen der in § 172 AO genannten Tatbestände aufgehoben oder geändert werden darf. Die Vorschrift verdrängt damit die allgemeine Regelung über die Änderung von rechtswidrigen Verwaltungsakten, i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Änderung kraft Sachzusammenhangs

Rz. 222 Die Änderbarkeit zugunsten des Stpfl. ist auch bei grob schuldhaftem Verhalten des Stpfl. nicht eingeschränkt, wenn die dem Stpfl. günstigen Tatsachen oder Beweismittel in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer höheren Steuer führen. Da die Veranlagung in einem solchen Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Nach seinem Wortlaut ist § 173 AO anwendbar auf Steuerbescheide. Damit sind alle Steuerbescheide sowie Bescheide, die wie Steuerbescheide behandelt werden, erfasst. Zum Begriff der Steuerbescheide und der gleichbehandelten Bescheide vgl. G. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 155 AO Rz. 13ff. Daher können auch Freistellungsbescheide nach § 173 AO geändert werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.3 Abwägung der beiderseitigen Pflichtverletzungen

Rz. 159 Liegt eine Pflichtverletzung sowohl der Finanzbehörde als auch des Stpfl. vor, hat eine Abwägung der gegenseitigen Pflichtverletzungen zu erfolgen.[1] Eine Pflichtverletzung durch den Stpfl. wiegt bei gleichem Maß des Verschuldens grundsätzlich schwerer als eine solche der Finanzbehörde. Aufgrund der Steuererklärungspflicht ist es primäre Aufgabe des Stpfl., der Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 191 Sind die steuerlichen Folgen aus dem Sachverhalt nicht bei dem Stpfl., gegen den der unrichtige Steuerbescheid ergangen ist, sondern bei einem Dritten zu berücksichtigen, so kann die gegen den Dritten gerichtete Steuerfestsetzung nach Abs. 5 entsprechend Abs. 4 nur aufgehoben oder geändert werden, wenn der Dritte an dem Verfahren über die Änderung des Bescheids des S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Begriff des materiellen Fehlers

Rz. 16 Die beiden Tatbestände des § 177 in Abs. 1 und 2 AO sehen die Berichtigung von "materiellen Fehlern" vor. In der ursprünglichen Fassung des § 177 AO v. 16.3.1976 lautete die Bezeichnung "Rechtsfehler". Dadurch waren Zweifel entstanden, was unter Rechtsfehler zu verstehen sei; insbesondere war zweifelhaft geworden, ob Unrichtigkeiten i. S. d. § 129 AO unter den Begriff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 2.5 Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person

Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft).[1] Eine nachträgliche Ab- bzw. Ummeldung ist unerheblich. Nach dem Urteil des BFH[2] bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss des Entlastungsbetrags für S...mehr

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Feiertagsarbeit / 1 Gesetzliche Feiertage

Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, ist in Ländergesetzen, hinsichtlich des 3. Oktober im Einigungsvertrag (Art. 2) geregelt. Danach sind gesetzliche Feiertage in allen Bundesländern: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember). Infographic Bundeslandabhängig kommen dazu: Heil...mehr

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Mankohaftung / 1.2 Haftungsgrundsätze und Darlegungs- und Beweislast

Eine darauf bezogene Mankohaftung – ohne, dass für diesen Fall eine arbeitsvertragliche Mankoabrede getroffen wurde – kommt als Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB bzw. unerlaubter Handlung[1] als ein Spezialfall der Haftung im Arbeitsverhältnis in Betracht. Die Mankohaftung ist dabei nach den Grundsätzen der Haftungsprivilegie...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 3.1 Grund-Entlastungsbetrag für das erste Kind

Der Grund-Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2023 4.260 EUR [1] im Kalenderjahr und wird von der Summe der Einkünfte abgezogen.[2] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um 1/12.[3] Verwitwete Steuerpflichtige Verwitwete Steuerpflichtige erhalten den Entlas...mehr

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Deutsche Rentenversicherung / 2.1.1 Regionalträger

Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.[1] Zurzeit bestehen 14 Regionalträger. Dies sind die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Braunschweig-Hannover, Hessen, Mitteldeutschland, Nord, Nordbayern, Oldenbur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stundung / 2.1 Ende des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich ist die Stundung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Wollen die Parteien, dass die Stundung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Geltung hat, so muss es hierfür ausdrückliche Anhaltspunkte in einer Stundungsvereinbarung geben. Im Falle einer solchen Stundungsvereinbarung steht dem Gläubiger ein außerordentliches Kündigungs- bzw. Widerruf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / Zusammenfassung

Begriff Die vorläufige Inobhutnahme nach neuem Recht geht der (endgültigen) Inobhutnahme nach bisherigem (unveränderten) Recht voraus. Mit ihr wird über eine Anmeldung zur Verteilung des minderjährigen Kindes oder Jugendlichen entschieden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 42a SGB VIII regelt die vorläufige Inobhutnahme ("Verteilungs-Inobhutnahme"...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Die Steuerbegünstigung gilt für Personen, die nebenberuflich tätig sind als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder ggf. Betreuer. Eine Betreuertätigkeit ist nur dann begünstigt, wenn sie eine pädagogische Ausrichtung hat.[1] Hieran fehlt es z. B. einem ehrenamtlichen Versichertenberater, der nur den Ehrenamtsfreibetrag erhalten kann.[2] Entscheidend ist, dass andere Menschen ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verteilung bei unbegleitete... / 2 Rechtsschutz

Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsamts und der Landesstelle zur Verteilung sind Verwaltungsakte. Daher gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsverfahrens. Wirksam wird die Entscheidung erst nach Bekanntgabe. Adressat der Bekanntgabe ist die Landesstelle für den Bescheid des Bundesamtes und das Jugendamt sowie der Minderjährige für die Zuweisungsentscheidung de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe für junge Volljährige / 2 Leistungskatalog

Als Leistungen stehen nahezu alle Angebote der Erziehungshilfe bzw. der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen zur Verfügung.[1] Der Schwerpunkt der Hilfen liegt auf erzieherischen, (sozial)pädagogischen und damit ggf. verbundenen therapeutischen Hilfeleistungen. Ergänzend kann über den Verweis auf §§ 39 und 40 SGB VIII mit materieller Hi...mehr