Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 284 Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1 Überblick 1.1 Allgemeines Rz. 1 Gem. § 264 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der KleinstKapG (§ 264 Rz 45 ff.) einen Anhang als einen gleichwertigen Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses neben der Bilanz und der GuV erstellen. Durch das Zusammenspiel von Bilanz, GuV und Anhang soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der bericht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.14 In der Bilanz nicht gesondert ausgewiesene Rückstellungen (Nr. 12)

Rz. 89 Im Anhang ist von mittelgroßen und großen KapG eine Erläuterung aufzunehmen, wenn Rückstellungen,[1] die in der Bilanz unter dem Posten sonstige Rückstellungen nicht gesondert ausgewiesen worden sind, einen nicht unerheblichen Umfang haben; Steuer- und Pensionsrückstellungen sind hier nicht zu erläutern. Die Pflicht zur näheren Erläuterung gem. Nr. 12 besteht nur dann...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Angaben über in der Bilanz nicht enthaltene Geschäfte (Nr. 3)

Rz. 16 Die Pflicht zur Angabe im Anhang von Art und Zweck sowie von Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte (Off-balance-Transaktion) ist für große und mittelgroße KapG obligatorisch, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich und für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich sind (Art. 17 Abs. 1 Buchst. p RL 2013/34/...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Offenlegung der Bilanz und Mindestumfang

Rz. 14 Die Bilanz ist in vollem Umfang offenzulegen. Die Aufstellung und Feststellung dürfen sowohl unter Rückgriff auf die Normalgliederung (§ 266 Abs. 1 Satz 2 HGB) als auch auf das verkürzte Bilanzschema (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) erfolgen. Die Wahl kann bei der Offenlegung unabhängig von Aufstellung und Feststellung erneut getroffen werden (§ 326 Rz 12). Rz. 15 Sowohl für ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Offenlegung der Bilanz und Mindestumfang

Rz. 13 § 327 Satz 1 Nr. 1 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der betroffenen Ges. die Möglichkeit ein, die Bilanz lediglich in der für kleine KapG/KapCoGes bestimmten verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (§ 266 Rz 9 f.) offenzulegen. Wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, der das Unternehmensregister führenden Stelle eine verkürzte Bilanz ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1 Mehrere unrichtige Darstellungen in einer Bilanz

Rz. 85 Mehrere Falschangaben in einer Bilanz sind zu einer natürlichen Handlungseinheit verknüpft und stellen daher nur eine strafbare Handlung dar.[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Hinterlegung der Bilanz bei Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 326 Abs. 2 HGB kann durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von KleinstKapG statt der üblichen Offenlegung (d. h. die Bekanntmachung der Daten als jederzeit abrufbare Information im Internet durch die das Unternehmensregister führende Stelle) alternativ eine Hinterlegung verlangt werden. Bei einer Hinterlegung der Bilanz von KleinstKapG ist die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Inhalt der Bilanz (§ 247 HGB)

Rz. 23 Die Vorschriften zum Inhalt der Bilanz haben auf den Konzernabschluss keine Auswirkung. Durch den Hinweis in § 298 Abs. 1 HGB, dass die Vorschriften für große KapG anzuwenden sind, gelten über die allg. Vorschriften zum Inhalt der Bilanz in § 247 Abs. 1 HGB die speziellen und weitergehenden Gliederungsvorschriften des § 266 HGB . Die in § 247 Abs. 2 HGB vorgenommene De...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Aufbau der Bilanz (Abs. 1)

2.1 Kontoform (Abs. 1 Satz 1) Rz. 6 § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert die Aufstellung der Bilanz in Kontoform. Üblich ist die Darstellung der Aktiva und Passiva nebeneinander in einem T-Konto. Darüber hinaus kann die Bilanz aus Praktikabilitätsgründen, z. B. bei großen AGs, untereinander oder auf zwei unterschiedlichen Seiten dargestellt werden.[1] Die Staffelform darf nicht an...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.1 Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB)

Rz. 54 Die Konzernbilanz ist in Kontoform aufzustellen (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufgrund der Eigenart des Konzernabschlusses und konzernspezifischer Regelungen sind in diesem zusätzlich zum Jahresabschluss bei Vorhandensein im Gj oder im Vj folgende Posten aufzunehmen: (aktiver) GoF bzw. (passiver) Unterschiedsbetrag aus der KapKons (§ 301 Abs. 3 Satz ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Vollständigkeit der Bilanz (Abs. 1)

2.1 Begriffsabgrenzung Rz. 5 Das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB bezieht sich auf Vermögensgegenstände (VG), Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten (RAP), Aufwendungen und Erträge. Die Begriffe VG und Schulden werden im Gesetz nicht definiert, sondern sind aus den GoB abzuleiten. Der Begriff des Vermögensgegenstands umfasst körperliche Gegenstände (Sachen i. S...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Bilanz

3.5.1 Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) Rz. 54 Die Konzernbilanz ist in Kontoform aufzustellen (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufgrund der Eigenart des Konzernabschlusses und konzernspezifischer Regelungen sind in diesem zusätzlich zum Jahresabschluss bei Vorhandensein im Gj oder im Vj folgende Posten aufzunehmen: (aktiver) GoF bzw. (passiver) Unterschiedsbet...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 310 Anteilmäßige Konsolidierung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Der Gesetzgeber hat für die Einbeziehung von Unt in den Konzernabschluss eine Stufenkonzeption vorgesehen.[1] Während TU voll zu konsolidieren (§ 301 Rz 30 ff.) und assoziierte Unt nur at equity zu bewerten sind (§ 312 Rz 1 ff.), können GemeinschaftsUnt anteilig in den Konzernabschluss einbezogen werden. Mit dieser Konzeption sol...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315 Inhalt des Konzernlageberichts

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 Gem. § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Konzernlagebericht zusammen mit dem Konzernabschluss innerhalb der ersten fünf Monate aufzustellen. Insofern ist der Konzernlagebericht ein eigenständiger Bericht, der losgelöst vom Konzernabschluss aufzustellen ist. Die wesentlichen Inhalte des Konzernlageberichts sind in § 315 HGB zusammengefasst, werden aber ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 300 Konsolidierungsgrundsätze Vollständigkeitsgebot

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 300 HGB regelt die Ableitung des Konzernabschlusses aus den Einzelabschlüssen der einbezogenen TU unter Rückgriff auf Konsolidierungsgrundsätze, welche als Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung – kurz GoK – zusammengefasst werden. Nach § 297 Abs. 2 HGB ist der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen und...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 275 Gliederung

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 275 HGB gibt KapG die Mindestgliederung der GuV mit festgelegter Reihenfolge und gesondertem Ausweis der Posten vor. Er fordert die Verwendung der Staffelform und stellt den KapG zur Gliederung ihrer GuV das Gesamtkostenverfahren (GKV) und das Umsatzkostenverfahren (UKV) zur Auswahl. Im Mittelpunkt steht der Ausweis des Jahresüberschusses/Jahres...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 239 Führung der Handelsbücher

1 Überblick Rz. 1 § 239 HGB regelt für Kfl. Einzelheiten zur Führung der Handelsbücher; für Nichtkaufleute enthält § 146 AO nahezu inhaltsgleiche Anforderungen. § 239 HGB enthält folgende Regelungen: Abs. 1 regelt die Sprache, in der die Bücher zu führen sind (Rz 5 f.), und benennt Voraussetzungen für die Verwendung von Abkürzungen u. a. (Rz 14), Abs. 2 enthält Vorschriften zu ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 243 Aufstellungsgrundsatz

1 Überblick Rz. 1 § 243 Abs. 1 HGB verpflichtet den Kaufmann, seinen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Der Begriff der "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung" ist von zentraler Bedeutung, da diese den übergeordneten Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschlüssen darstellen. Im Folgenden werden die handelsrechtlichen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB EGHGB Art. 66

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Das EGHGB v. 10.5.1897 (RGBl. S. 437) wurde im Zuge der Einführung des BilMoG um einen 29. Abschnitt erweitert, der aus den Art. 66 und 67 EGHGB besteht und den zeitlichen Übergang von der Alt- zur Neufassung regelt. Art. 66 EGHGB legt dabei zunächst fest, welche Neuregelungen für welche Gj respektive Vorgänge erstmals gelten, wo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 248 HGB regelt in Abs. 1 ein Bilanzierungsverbot für bestimmte Posten. Abs. 2 der Vorschrift enthält ein Aktivierungsverbot für bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (VG) des Anlagevermögens (AV) sowie ein Aktivierungswahlrecht für alle übrigen selbst geschaffenen immateriellen VG des AV. Rz. 2 Der Gesetzgeber wollte mit d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324 Prüfungsausschuss

1 Überblick 1.1 Hintergrund der gesetzlichen Regelung Rz. 1 § 324 HGB mit der Bezeichnung "Prüfungsausschuss" wurde zum 1.1.2010 durch das BilMoG eingeführt. § 324 HGB i. d. F. d. BilMoG resultierte aus der Umsetzung des Art. 41 Abs. 1 Satz 1 der Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG vom 17.5.2006. Nach dieser Vorschrift hat jedes Unt von öffentlichem Interesse einen Prüfungsau...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 263 Vorbehalt landesrechtlicher Vorschriften

1 Überblick Rz. 1 Kaufleute (§§ 1 ff. HGB) unterliegen den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB. Das gilt auch für Unt mit Kaufmannseigenschaft einer Gemeinde, eines Gemeindeverbands oder eines Zweckverbands. Fehlt es diesen Unt an Rechtspersönlichkeit, gewährt § 263 HGB von den §§ 238 ff. HGB abweichenden landesrechtlichen Vorschriften Vorrang gegenüber den §§ 238 ff. HGB. Die me...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot

1 Überblick Rz. 1 § 246 Abs. 1 HGB normiert den Grundsatz der Vollständigkeit. Gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Kfm. sämtliche Vermögensgegenstände (VG), Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sowie Aufwendungen und Erträge in seinen Jahresabschluss aufzunehmen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. VG sind nach § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB in die Bilanz des Eigen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 256 Bewertungsvereinfachungsverfahren

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 256 Satz 1 HGB regelt die handelsrechtliche Zulässigkeit der sog. Verbrauchsfolgeverfahren und ermöglicht damit die vereinfachte Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände (VG) des Vorratsvermögens. Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB kann im Vorratsvermögen, in dem eine durchgängige Identifikation der VG infolge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 241 Inventurvereinfachungsverfahren

1 Überblick Rz. 1 Zum Anwendungsbereich und Normenzusammenhang vgl. § 238 Rz 2 ff. § 241 HGB erlaubt die Anwendung von Inventurvereinfachungsverfahren. Dazu gehören: die Stichprobeninventur mithilfe von mathematisch-statistischen Verfahren gem. § 241 Abs. 1 HGB, die anderen Inventurverfahren gem. § 241 Abs. 2 HGB auf der Grundlage der geführten Handelsbücher und die vorverlegte u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 245 Unterzeichnung

1 Überblick Rz. 1 § 245 HGB regelt die Verpflichtung des Kaufmanns zur Unterzeichnung des datierten Jahresabschlusses. Dieser setzt sich zusammen aus Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB) bzw. im Falle von Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften aus Bilanz, GuV und Anhang (§§ 264 Abs. 1 Satz 1, 264a Abs. 1, 336 Abs. 1 HGB). Kapitalmarktorientierte Unt (§ 264d HGB)...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB EGHGB Art. 67

1 Überblick Rz. 1 Art. 67 EGHGB enthält weitreichende Übergangserleichterungen im Kontext der Einführung des BilMoG mit teilweise erheblicher abschlusspolitischer Relevanz für ausgewählte Bilanzierungssachverhalte. Die Wahlrechte waren im Erstanwendungszeitpunkt des BilMoG, d. h. im Gj 2010, bzw. bei vorzeitiger Anwendung gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB im Gj 2009 auszuüben. Daher ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 332 Verletzung der Berichtspflicht

1 Überblick 1.1 Geschütztes Rechtsgut und Schutzbereich Rz. 1 Geschütztes Rechtsgut des § 332 HGB ist nach h. M. das Vertrauen der Allgemeinheit in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prüfung von Abschlüssen, Lageberichten und Zwischenabschlüssen durch ein unabhängiges Kontrollorgan.[1] Rz. 2 Zu den durch die Norm geschützten Rechtssubjekten zählen, ebenso wie bei § 331 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers

1 Überblick Rz. 1 § 318 HGB regelt Zuständigkeit und Form für die Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers bei allen prüfungspflichtigen KapG und KapCoGes. Weiterhin regelt die Vorschrift das Kündigungsrecht des Abschlussprüfers sowie eine Informationspflicht an die WPK bei Kündigung oder Widerruf. § 318 HGB gilt unmittelbar für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 251 Haftungsverhältnisse

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 251 HGB regelt die Angabe zu möglichen künftigen Vermögensbelastungen, die sich aus zum Bilanzstichtag bestehenden Haftungsverhältnissen ergeben können. Diese Angaben stellen eine Zusatzinformation zu den aus der Bilanz ersichtlichen passivierten Rückstellungen oder Verbindlichkeiten dar. Die "unter der Bilanz" anzugebenden Haftungsverhältnisse b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 285 Sonstige Pflichtangaben

1 Überblick Rz. 1 Aus den §§ 284, 285 HGB folgen Anforderungen, die an den Anhang des Jahresabschlusses einer KapG gestellt werden (§ 284 Rz 1). Der Anhang bildet mit der Bilanz und der GuV eine Einheit (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) und ist an die das Unternehmensregister führende Stelle nach den Vorgaben des § 325 HGB zu übermitteln. Die Pflichtangaben erläutern die Angaben in d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen

1 Überblick Rz. 1 Die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des § 257 HGB sind im Zusammenhang mit den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB zu sehen. Den Aufbewahrungsvorschriften kommen insbes. Dokumentations- und Beweissicherungsfunktionen zu. Für die mit der Aufbewahrung verbundenen Aufwendungen sind Rückstellungen zu bilden (§ 249 Rz 211).[1] Rz. 2 A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 334 Bußgeldvorschriften

1 Überblick 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 § 334 HGB ahndet Verstöße gegen bestimmte Rechnungslegungsvorschriften zum Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht und Konzernlagebericht von KapG als Ordnungswidrigkeit. Mit den Änderungen durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz werden die Bußgeldtatbestände des § 334 HGB auf Verstöße gegen Angabepflichten f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Weitere Einschränkungen des Verrechnungsverbots in der Bilanz

Rz. 127 Neben den Ausnahmetatbeständen einer zwingenden Verrechnung von Aktiv- und Passivposten in der Bilanz bestehen weitere Ausnahmen vom Verrechnungsverbot. Eine der bedeutsamsten Ausnahmen ist das Vorliegen einer Aufrechnungslage (§§ 387 ff. BGB). Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen danach gegeneinander aufgerechnet werden, sofern sie am Stichtag zwischen denselben ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 325 Offenlegung

1 Überblick 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Die Norm schafft die Voraussetzung, damit interessierte Kreise Einsicht in die Rechnungslegung des Unt erlangen können, um der Gläubigerschutzfunktion der externen Rechnungslegung zu genügen.[1] Bereits die Erste EG-Richtlinie[2] verpflichtete die Mitgliedstaaten, für Ges. die offenlegungspflichtigen Unterlagen zu sammeln und Int...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 261 Vorlegung von Unterlagen auf Bild- oder Datenträgern

1 Überblick Rz. 1 Kaufleute müssen ihrer Buchführungspflicht und der Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen nicht ausschl. in Papierform nachkommen. Die Unterlagen können auf Datenträgern geführt (§§ 238 Abs. 2, 239 Abs. 4 HGB) und tw. als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden (§ 257 Abs. 3 HGB; gilt nicht für Eröffnungsbilanzen und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 274a Größenabhängige Erleichterungen

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 274a HGB spricht kleinen KapG und kleinen KapCoGes i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB Erleichterungen in Form der Befreiung von der Pflicht zur Anwendung von vier Regelungen zu. Die Vorschrift gilt – unabhängig von der Größe – nicht für Kreditinstitute und VersicherungsUnt (§§ 340a Abs. 1, 341a Abs. 1 HGB). Aus der Regelung der Norm ergibt sich ein Wahlre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 272 Eigenkapital

1 Anwendungsbereich 1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1 § 272 HGB ergänzt § 266 Abs. 3 A. HGB. Während § 266 Abs. 3 A. HGB vorschreibt, wie das Eigenkapital (EK) in der Bilanz von KapG auszuweisen ist, umschreibt § 272 HGB die in § 266 Abs. 3 A. HGB aufgeführten Posten inhaltlich. § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB schreibt vor, dass das gezeichnete Kapital zum Nennbetrag anzusetzen i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 291 Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen

1 Überblick 1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 § 291 HGB regelt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht eines MU, gem. §§ 290, 293 HGB einen Konzernabschluss aufzustellen. Da nach § 290 Abs. 1 und 2 HGB grds. jedes MU zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist, sofern die Größenkriterien nach § 293 HGB erfüllt sind und sofern konsolidierungspflichtige TU vorliegen (...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 276 Größenabhängige Erleichterungen

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 276 Satz 1 HGB erlaubt kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Ges. eine gegenüber den Gliederungsschemata der Abs. 2 und 3 des § 275 HGB verkürzte Aufstellung der GuV. Dabei wird ihnen durch die Möglichkeit, bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses lediglich ein Rohergebnis auszuweisen, das Recht gewäh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 265 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung

1 Überblick und Anwendungsbereich Rz. 1 § 265 HGB beinhaltet Grundsätze für die Gliederung der Jahresabschlüsse und schreibt in Abs. 1 die Darstellungsstetigkeit fest. Abs. 2 fordert Angaben zu Vorjahresbeträgen und zielt auf die formale Vergleichbarkeit ab. Darüber hinaus schreibt Abs. 3 einen Mitzugehörigkeitsvermerk und Abs. 4 eine Gliederungsergänzung bei mehreren Geschäf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 294 Einzubeziehende Unternehmen. Vorlage- und Auskunftspflichten

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 294 HGB kodifiziert zunächst in Abgrenzung zu § 296 HGB, der die Einbeziehungswahlrechte regelt, das grds. Konsolidierungsgebot des HGB. Neben der Bestimmung des KonsKreises regelt § 294 HGB die sich daraus ergebenden Vorlagepflichten und Auskunftsrechte. Auch wenn es in der Überschrift weiter "Vorlagepflichten" heißt, fordert ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 254 Bildung von Bewertungseinheiten

1 Überblick 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Zahlreiche Geschäfte, die Unt eingehen, sind mit Risiken behaftet. Zu diesen Risiken rechnen Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und andere Marktpreisrisiken. Nahezu alle Risiken können abgesichert werden. So lässt sich etwa das Wertminderungsrisiko einer Fremdwährungsforderung durch ein Devisentermingeschäft oder das Risiko h...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 293 Größenabhängige Befreiungen

1 Überblick Rz. 1 Von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Die Befreiung von der Aufstellungspflicht in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße sowie die Definition der hierfür einschlägigen Größenklassen ergeben sich aus § 293 HGB. Die Regelung setzt Art. 23 der RL 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) um, nach dem kl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 342q Privates Rechnungslegungsgremium

1 Historische Einordnung Rz. 1 Im April 1998 wurden mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) und dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zwei Gesetze verabschiedet, die für die Fortentwicklung der Rechnungslegung in Deutschland entscheidende Bedeutung erlangen sollten. Sie bildeten den Abschluss einer länger andauernden Diskussion...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289d Nutzung von Rahmenwerken

1 Grundsatz Rz. 1 § 289d HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] war zum Zwecke der Vergleichbarkeit erwogen worden, ein bestimmtes Rahmenwerk für die Berichterstattung vorzuschreiben.[2] Dem stehen zunächst Erwägunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 297 Inhalt

1 Überblick Rz. 1 § 297 HGB regelt mit den §§ 298f. HGB ("Dritter Titel") den Inhalt und die Form des Konzernabschlusses. In § 297 Abs. 1 HGB sind die obligatorischen Bestandteile (Konzernbilanz, Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung) sowie das optionale Element (Segmentberichterstattung) festgelegt. Der § 297 Abs. 1a HGB fordert Angaben im Ko...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 238 Buchführungspflicht

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB regelt die Buchführungspflicht; mit Buchführung meint das Gesetz die kaufmännische Buchführung. Keine kaufmännische Buchführung ist bspw. die über § 241a HGB zugelassene Einnahmenüberschussrechnung. Rz. 2 Buchführungspflichtig ist nur der Kaufmann; Kfm. ist, wer nach den §§ 1 ff. HGB Kfm. ist oder als Kfm. gilt (Rz. 16). Rz. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 299 Stichtag für die Aufstellung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Der Konzernabschluss basiert auf der Fiktion einer wirtschaftlichen Einheit und bedingt damit eine Vereinheitlichung von Bilanzierung gem. § 300 HGB und Bewertung gem. § 308 HGB bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt. § 299 HGB ergänzt diese Regelungen um Vorschriften zur Umsetzung des Einheitsgrundsatzes in zeitlicher ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 304 Behandlung der Zwischenergebnisse

1 Überblick 1.1 Inhalt und Anwendungsbereich Rz. 1 Nach den für die einzelgesellschaftliche Rechnungslegung formulierten Gewinnermittlungsprinzipien – namentlich dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip – gelten Gewinne erst dann als entstanden, wenn sie durch einen Umsatzakt mit einem fremden Dritten objektiviert wurden. Über § 298 Abs. 1 HGB gelten beide in § 252 Ab...mehr