Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO)

Rz. 97.20 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die o.g. Beschlüsse des BFH vom 27.5.2024 (vgl. Rz. 96).ist nach den koordinierten Erlassen vom 24.6.2024 durch die Lagefinanzämter ab sofort Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts zu entsprechen, wenn und soweit schlüssig dargelegt wird, dass der Grundsteuerwert der wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 108 [Autor/Stand] § 2 Maßgebliche Flächen (1) Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist die Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) in der jeweils geltenden Fassung. Als Wohnnutzung gelten auch häusliche Arbeitszimmer. Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. Die Gebäudefläche ist durch eine geeignete Methode zu ermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Eigennutzung

Rz. 113 [Autor/Stand] Ein Grundstück wird eigengenutzt, wenn es der Eigentümer unmittelbar zu eigenen Zwecken nutzt. Dabei ist nicht entscheidend, ob es sich um eine Wohnnutzung handelt oder ob die Nutzung zu eigenen gewerblichen, betrieblichen oder freiberuflichen Zwecken erfolgt. Es ist ebenso nicht entscheidend, ob das Grundstück außerhalb einer Einkunftsart durch den Eig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2025, zfs Aktuell / 5.1 Änderung der Höfeordnung

Am 9.12.2024 ist das Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen und zur Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 395 v. 9.12.2024). Die Höfeordnung ist in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geltendes partielles Bun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Grenzen der Gestaltung

Rz. 137 [Autor/Stand] Die Kopplung der tatsächlichen Miete an die übliche Miete verhindert die gezielte Gestaltung eines Steuervorteils durch Vereinbarung einer erheblich zu niedrigen Miete vor einer beabsichtigten unentgeltlichen Übertragung des Grundstücks. Diese Gestaltung wurde teilweise im Rahmen der Betriebsaufspaltung gewählt, weil in diesen Fällen im Ergebnis kein wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Bewertung des Vermögens

Rz. 238 Mit seinen Entscheidungen vom 7.11.2006, 17.12.2014 und 10.4.2018 hat das BVerfG frühere Regelungen im Erbschaftsteuer- und im Bewertungsgesetz für verfassungswidrig erklärt.[197] Jegliches Vermögen soll steuerlich (weitgehend) mit dem "gemeinen" Wert ("Verkehrswert") bewertet werden. Mit seinem Urteil vom 10.4.2018 hat das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben, eine Neu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ermittlungsaufwand

Rz. 142 [Autor/Stand] Aus der Kopplung der vereinbarten Miete an die übliche Miete ergibt sich ein ermittlungstechnischer Nachteil, weil bei der Bewertung von Grundstücken nicht nur die Höhe der tatsächlich vereinbarten Miete, sondern stets zusätzlich die Höhe der üblichen Miete ermittelt werden muss, damit nach Berechnung der 20 %-Grenze letztlich entschieden werden kann, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 313 [Autor/Stand] § 12 Übergangsregelungen (1) Die Grundsteuerwerte werden auf den 1. Januar 2022 allgemein festgestellt. Die Grundsteuermessbeträge nach diesem Gesetz werden auf den 1. Januar 2025 allgemein festgesetzt. (2) Für die Anwendung des § 6 Absatz 2 Satz 3 und des § 6 Absatz 3 Satz 1 dieses Gesetzes sowie der §§ 223 und § 224 des Bewertungsgesetzes ist für Festst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abweichung von 20 %

Rz. 147 [Autor/Stand] Für den Ansatz der üblichen Miete ist es nicht entscheidend, ob eine Abweichung von 20 % nach oben oder nach unten vorliegt. In beiden Fällen ist bei Überschreitung der 20 %-Grenze die übliche Miete anzusetzen. Somit wirkt die Regelung zu Gunsten wie zu Ungunsten des Steuerzahlers. Rz. 148 [Autor/Stand] Die Gründe, die zu der Abweichung der tatsächlichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Berechnungsbeispiel – Ansatz der vereinbarten Miete

Rz. 151 [Autor/Stand] Die Wohnungen in einem Mietwohngrundstück werden jeweils zu einer Monatsmiete von 8,00 EUR/qm vermietet. Aus dem örtlichen Mietspiegel ergibt sich eine übliche Miete von 7,00 EUR/qm. ist ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Berechnungsbeispiel – Mietwohngrundstück

Rz. 154 [Autor/Stand] Auf die Erben geht ein vom Erblasser fremdvermietetes Mietwohngrundstück durch Erbfall über. Darin befindet sich ua. eine 120 qm große Wohnung. Als monatliche Nettokaltmiete ist für diese Wohnung ein Betrag von 660 EUR vereinbart. Die Miete laut Mietspiegel für vergleichbare Objekte beträgt 4,10 EUR/qm. Für die 120 qm große Wohnung ergibt sich somit ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Nennwert von typisch stillen Einlagen

Rz. 71 [Autor/Stand] Vermögenseinlagen können dann über dem Nennwert bewertet werden, wenn das Guthaben durch vertragliche Gestaltung den Charakter einer günstigen Vermögensanlage erhalten hat.[2] Das ist dann anzunehmen, wenn durch eine gute Ertragslage des Unternehmens und die zugesicherte hohe Gewinnbeteiligung das Guthaben für eine gewisse Zeit eine hohe Rendite bringt. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Räume in unmittelbarer Nachbarschaft

Rz. 94 [Autor/Stand] Sofern der Steuerpflichtige Eigentümer mehrerer Objekte ist, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft befinden, besteht die Möglichkeit, die übliche Miete für ein eigengenutztes Objekt aus den Mieten abzuleiten, die in der Nachbarschaft tatsächlich gezahlt werden. Auch hier ist vorauszusetzen, dass die vermieteten Wohnungen mit der Wohnung, für die die üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 282 [Autor/Stand] § 9 Ergänzende Regelungen und Hebesatz der Grundsteuer A (1) Zur Hofstelle nach § 234 Absatz 6 des Bewertungsgesetzes gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftliche Betriebsflächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Maßgeblichkeit der Vereinbarung

Rz. 135 [Autor/Stand] In der Praxis sind von der Problematik beispielsweise solche Grundstücke betroffen, bei denen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung eine gegenüber den Marktverhältnissen überhöhte tatsächliche Miete vereinbart worden war. Die Finanzverwaltung vertritt nach wie vor die zutreffende Auffassung, dass die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vereinbarte tatsäch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erbbaurecht und Grundsteuer

Rz. 112 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist in Erbbaurechtsfällen – trotz der getrennten Bewertung – ausschließlich derjenige, dem das Erbbaurecht zugerechnet wird, gemäß § 10 Abs. 2 GrStG Schuldner der Grundsteuer. Entsprechendes gilt bei der Steuerschuldnerschaft bei einem Wohnungs- oder Teilerbbaurecht. Rz. 113 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung erfolgt hin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / a) Vermögensarten

Rz. 239 In § 18 BewG sind Vermögensarten genannt, für die eine gesonderte Bewertung erfolgt: Rz. 240 Die Bewertungsvorschriften für Grundbesitz, von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für erbschaftsteuerliche Zwecke sind mit Wirkung vom 1.1.2009 in den §§ 157–203 Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Bewertungsmaßstab

Rz. 107 Für die Berechnung der Erbschaftsteuer kommt es auf den steuerlichen Wert des erworbenen Vermögens an. Für die Besteuerung in Deutschland gelten grundsätzlich die Bewertungsvorschriften in §§ 1–16 BewG (§ 12 Abs. 1 ErbStG). Danach werden Wirtschaftsgüter im Zweifel mit dem gemeinen Wert bewertet. Unter "gemeinem Wert" ist umgangssprachlich der "Verkehrswert" zu verst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 3. Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 225 Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht ist gegeben, wenn keiner der Beteiligten, also weder der Erblasser (bzw. Schenkende) noch der Erwerber, Inländer ist. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich dann nur auf das sog. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG. Rz. 226 Inlandsvermögen sind die Vermögensgegenstände, die einen besonderen Inlandsbezug haben, z.B. Vermögen einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Unterstellte Bedeutung von Fortschreibungen bis 2025 (Abs. 2)

Rz. 318 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 2 HmbGrStG ist für Feststellungszeitpunkte zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 für die Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 (Fortschreibungen) HmbGrStG sowie der § 223 Abs. 1 Nr. 2 (Nachfeststellung) und § 224 Abs. 1 Nr. 2 (Aufhebung) BewG zu unterstellen, dass die Feststellungen für die Besteuerung nach diesem Gesetz vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 23 Soweit sich eine Doppelbesteuerung ergibt, ist zu prüfen, ob und ggf. wie und inwieweit diese vermieden werden kann. Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können sich aus unilateralen und bilateralen Regelungen ergeben. Rz. 24 Unilaterale Regelungen sind nationale Rechtsvorschriften, in denen der Gesetzgeber sein Besteuerungsrecht bei internationalen Sachve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / c) Bewertung von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen (Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile)

Rz. 246 Lässt sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, können nichtnotierte Anteile an Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile auch nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet werden, wenn dieses Bewertungsverfahren nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Feststellungsbescheid (Abs. 2)

Rz. 219 [Autor/Stand] Die jeweiligen Grundsteuerwerte (Äquivalenzbeträge) werden in der ersten Stufe des insgesamt dreistufigen Verfahrens durch gesonderte Feststellungsverwaltungsakte i.S.d. § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO festgestellt. Ergänzend zu den bundesge setzlichen Regelungen in § 219 BewG sind in diesem Feststellungsbescheid nach § 6 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG auch Feststellunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2)

Rz. 288 [Autor/Stand] § 9 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG regelt, dass abweichend von § 2 Abs. 1 BewG, dass die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin, dem anderen Ehegatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner zuzurec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Vermächtnisse

Rz. 92 Das Vermächtnis ist (nach deutschem Verständnis) ein schuldrechtlicher Anspruch, der im Falle des Sachvermächtnisses auf Übertragung eines bestimmten Nachlassgegenstands gerichtet ist (§ 2174 BGB). Der Vermächtnisnehmer muss nur den Vermächtnisanspruch der Besteuerung unterwerfen. Der Erbe bzw. die Erben können das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit abziehen, § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / d) Bewertung von Vermächtnissen

Rz. 248 Vermächtnisse werden mit dem Steuerwert des jeweils vermachten Gegenstandes bewertet. Wird ein Geldvermächtnis ausgesetzt, muss der Vermächtnisnehmer den Nennwert versteuern; wird ein Grundstück als Vermächtnis ausgesetzt, ist dieses nach allgemeinen Vorschriften zu bewerten.[201] Rz. 249 Korrespondierend kann der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / Literaturtipps

mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Angepasste Grundsteuer C

Rz. 205 [Autor/Stand] Für unbebaute und baureife Grundstücke i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG wird gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG ein abweichender Hebesatz (Grundsteuer C) i.H.v. 8.000 Prozent festgesetzt. Entsprechend zu § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG ist eine Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer C gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbGrStG ebenfalls bis zum 31. Dezember eines ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Nennwert von Fälligkeits- und Tilgungsdarlehen

Rz. 61 [Autor/Stand] Eine Kapitalforderung kann während ihres Bestehens in gleicher Höhe bestehen bleiben und erst zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in einer Summe zu entrichten sein. Bei Darlehen spricht man in einem solchen Fall von Fälligkeitsdarlehen. Rz. 62 [Autor/Stand] Eine Kapitalforderung kann aber auch in Teilbeträgen (Raten) zu tilgen sein. Darlehen, die in Teilbeträg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mietspiegel

Rz. 74 [Autor/Stand] Wichtige Grundlagen zur Ermittlung der üblichen Miete bilden im Allgemeinen die örtlich aufgestellten Mietspiegel. In den meisten Regionen dürften entsprechende Mietspiegel vorhanden sein. Dennoch wird es auch Gegenden geben, in denen Mietspiegel nicht zur Verfügung stehen. Dieser Problematik wird zweifellos im Jahr 1996, als die Bedarfsbewertung für Zwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / III. Bemessungsgrundlage der Stempelsteuer

Rz. 226 Der Anwendungsbereich des Stempelsteuergesetzes ist weit gefasst. Es werden in größerem Umfang Vermögenswerte besteuert, die früher von der Erbschaft- und Schenkungsteuer faktisch freigestellt waren. So beziehen die Tatbestände sämtliche Eigentumsrechte oder Teilrechte, einschließlich der durch Ersitzung erworbenen Rechtspositionen des unbeweglichen Vermögens ein. Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Voraussetzung der vergleichbaren Ausstattung

Rz. 66 [Autor/Stand] Mit dem Begriff "Ausstattung" ist nicht auf den baulichen Zustand des Gebäudes hinsichtlich etwaiger Baumängel bzw. Bauschäden abzustellen. Vielmehr sind bei der Bestimmung der für die übliche Miete maßgebenden Ausstattung die baualterstypischen und die den Mietwert bestimmenden Merkmale eines Grundstücks zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Mietdatenbank nach § 558e BGB

Rz. 98 [Autor/Stand] Die Beschreibung einer Mietdatenbank erfolgt in R B 186.5 Abs. 5 ErbStR 2019[2] in enger Anlehnung an die gesetzliche Definition des BGB. Danach handelt es sich bei einer Mietdatenbank nach § 558e BGB um eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessensvertretern der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Gebäude auf fremdem Grund und Boden; Erklärungen und Anzeigen; Hebesatz der Grundsteuer A (Abs. 3)

Rz. 293 [Autor/Stand] Nach § 9 Abs. 3 Satz 1 HmbGrStG gelten die §§ 6 Abs. 1 Satz 2. Abs. 5 und 6 sowie 7 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 3 Sätze 3 bis 5 HmbGrStG für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft entsprechend. Weitere turnusmäßige Hauptfeststellungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind nach Auffassung des Hamburgischen Gesetzgebers aufgrund geringer tatsächliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / ff) Berechnung der anzurechnenden Steuer

Rz. 142 Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer ist danach zu differenzieren, ob der Erwerb nur aus Auslandsvermögen oder nur teilweise aus Auslandsvermögen besteht oder das Auslandsvermögen in verschiedenen Staaten liegt. Rz. 143 Der Begriff "Auslandsvermögen" ist im Rahmen des § 21 ErbStG nach deutschem Steuerrecht auszulegen. Nicht jeder Vermögensgegenstand, der sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Hauptfeststellung (Abs. 1)

Rz. 213 [Autor/Stand] Die erste allgemeine Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG nach den Verhältnissen auf den 1.1.2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt). Da die im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens maßgebliche Lastenverteilung nur auf den Flächen des Grundstücks sowie einer gesetzlichen Äquivalenzzahl basiert und dabei nicht d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Hofstelle (Abs. 1)

Rz. 285 [Autor/Stand] In Ergänzung der bundesgesetzlichen Regelung in § 234 Abs. 6 BewG bestimmt § 9 Abs. 1 HmbGrStG, dass zur Hofstelle auch die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen gehören, von denen aus auf bestimmte oder unbestimmte Zeit keine nachhaltige Bewirtschaftung i.S.d. Betriebs der Land- und Forstwirtschaft erfolgt, solange nicht eine abweichende und zur zwingende...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Rückgriff auf Bundesrecht (Abs. 1)

Rz. 303 [Autor/Stand] Das HmbGrStG wird auf die neue[2] Abweichungsgesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG gestützt. Von dieser wird für den Bereich der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens weitreichend, und für den Bereich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft punktuell Gebrauch gemacht. Das HmbGrStG ist kein i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Gebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] § 2 Abs. 4 HmbGrStG enthält aus Vereinfachungsgründen eine Bagatellgrenze, wonach ein Grundstück neben den Regelungen in § 246 BewG auch dann als unbebaut gilt, wenn die Gebäudefläche für alle auf dem Grundstück errichteten Bauwerke weniger als 30 m2 beträgt. Rz. 132 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt nach § 2 Abs. 4 Satz 1 HmbGrStG als unbebaut, wenn die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Unternehmensn... / IV. Spendenabzug bei betrieblichen Sachgesamtheiten

Folgerichtigerweise muss die unentgeltliche Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit auf eine gemeinnützige Organisation zum Buchwert möglich sein. Weiter erhofft sich der übertragende Unternehmer einen Spendenabzug von seiner Einkommensteuer nach § 10b EStG. Das Verständnis der Unentgeltlichkeit ist für den Spendenabzug enger als das des § 6 Abs. 3 EStG. Vor dem Hinte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Doppelbesteuerung wegen unterschiedlicher Anknüpfungsmerkmale

Rz. 127 Zu einer Doppelbesteuerung kommt es auch dann, wenn ein Land wegen des Wohnsitzes eine persönliche Steuerpflicht und ein anderes Land wegen des Belegenheitsortes des Nachlassvermögens eine sachliche Steuerpflicht annimmt. Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Fragen, die neben dem inländischen Steuerrecht auch das ausländische nationale Recht betreffen. Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / d) Kollision von Anknüpfungsmerkmalen

Rz. 61 Wegen der in den einzelnen Ländern geltenden unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale für die unbeschränkte Steuerpflicht kann es oft zu einer Doppelbesteuerung, aber auch im Einzelfall zur Steuerfreiheit kommen. Dies gilt auch dann, wenn auf die persönlichen Verhältnisse unterschiedlicher Personen abgestellt wird (vgl. dazu bereits das Beispiel oben in Fn 10). Rz. 62 Ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs

Rz. 231 Die Erbschaftsteuer wird nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bemessen. Dies ist der Wert der Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht ausdrücklich steuerfrei gestellt ist (§ 10 Abs. 1 ErbStG). Von diesem Wert werden dann die Freibeträge abgezogen und auf den verbleibenden Betrag unter Berücksichtigung der Steuerklassen wird der maßgebliche Steuersatz ange...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Normale Wohnlagen (Abs. 2)

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 2 HmbGrStG von Amts wegen um 25 Prozent ermäßigt, wenn eine normale Wohnlage vorliegt. Mit der Begünstigung der normalen Wohnlage will der hamburgische Gesetzgeber Stadtentwicklungsaspekte berücksichtigen, um durch eine niedrigere Grundsteuerbelastung normale Wohnlagen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 211 Der Erwerb inländischer Grundstücke von Todes wegen, z.B. im Wege einer Erbschaft, eines Vermächtnisses, in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs oder gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 WEG, unterliegt als unentgeltlicher Erwerb der Grunderwerbsteuer. Rz. 212 Unter den Begriff des Grundstücks fallen Grund und Boden, Gebäude, Gebäude auf fremden Grund (Superädifikate), Miteigentum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 283 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mit dem Ertragswert für Zwecke der Grundsteuer weicht die Freie und Hansestadt Hamburg – wie auch alle übrigen Bundesländer – grundsätzlich nicht von den bundesgesetzlichen Regelungen ab (vgl. hierzu §§ 232 bis 242 BewG und die entsprechenden Kommentierungen). Rz. 284 [Autor/Stand] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Abgabenordnung und Datenschutz (Abs. 2)

Rz. 307 [Autor/Stand] Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG sind die Vorschriften der AO und des Einführungsgesetzes zur AO entsprechend anzuwenden, soweit das HmbGrStG nicht anderes bestimmt. Mit Blick auf § 1 Abs. 1 AO gelten die Vorschriften der AO nicht bereits unmittelbar. Rz. 308 [Autor/Stand] § 11 Abs. 2 Satz 2 HmbGrStG stellt klar, dass die Regelungen des § 163 AO und des ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 3 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zentrale Vorschrift ist verfahrensrechtlich § 149 AO. Die Bestimmung aber, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, ergibt sich wiederum aus den Einzelsteuergesetzen (§ 149 Abs. 1 Satz 1 AO). Hier gelten insbesondere folgende Vorschriften der Einzelsteuergesetze: Körperschaftsteuererklärung, § 31 Abs. 1 KStG (s. Anhang 3) i. V. m....mehr