Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Abs. 2)

Rz. 19 Ausweislich der Gesetzesbegründung zum Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] knüpft die als Sollertragsteuer ausgestaltete Grundsteuer – ohne Rücksicht auf die persönliche Verhältnisse des Stpfl. – allein an das Innehaben von Grundbesitz (Steuergegenstand gem. § 2 GrStG) und die damit verbundene objektive (abstrakte) Leistungsfähigkeit an. Nach der gesetzgeberisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.1 Verletzung des Übermaßverbots

Rz. 22 Nach § 220 Abs. 2 S. 1 BewG ist der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes, also den §§ 218 bis 263 BewG, ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungszeitpunkt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.5 Nachweiszeitpunkte / Änderung von Feststellungsbescheiden

Rz. 30 Der Nachweis des niedrigeren gemein Werts ist gem. § 220 Abs. 1 S. 1 BewG auf den jeweiligen Feststellungszeitpunkt der Grundsteuerwerte zu erbringen. Als Feststellungszeitpunkte kommen hierbei insbesondere der Hauptfeststellungszeitpunkt gem. § 221 Abs. 2 BewG, ein Fortschreibungszeitpunkt gem. § 222 Abs. 4 S. 3 BewG oder ein Nachfeststellungszeitpunkt gem. § 223 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.4 Nachweismittel

Rz. 29 Nach § 220 Abs. 2 S. 3 und 4 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts entweder i. S. d. § 198 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 BewG ein Verkehrswertgutachten (Rz. 35ff.) oder ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt zustande gekommener Kaufpreis über die zu bewertende wirtschaftliche Einheit (Rz. 55ff.)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.2.2.1 Generelle Anforderungen

Rz. 41 Neben der fachlichen Qualifikation bzw. Eignung des Gutachters (Rz. 36ff.) muss auch das Gutachten selbst bestimmten rechtlichen, formalen und sachlichen (inhaltlichen) Anforderungen gerecht werden, um als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts anerkannt werden zu können. Die vorgelegten Gutachten sind nicht bindend. Ob durch das Verkehrswertgutachten der Nachweis des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.4 Konkurrenzverhältnis von Verkehrswertgutachten und stichtagsnahem Kaufpreis

Rz. 60 Liegen sowohl ein Gutachten gem. § 220 Abs. 2 S. 3 BewG als auch ein stichtagsnaher Kaufpreis gem. § 220 Abs. 2 S. 4 BewG zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts vor, ist es weder den Finanzbehörden noch den Finanzgerichten im Rahmen der freien Beweiswürdigung versagt, beide Beweismittel in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Weist der Steuerpflichtige einen ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittlung der Grundsteuerwerte

1 Allgemeines Rz. 1 In § 220 Abs. 1 S. 1 BewG wird zunächst angeordnet, dass die gem. § 219 BewG für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie des Grundvermögens festzustellenden Grundsteuerwerte nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes , also den §§ 218 bis 263 BewG, zu ermitteln sind. Ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.2 Nachweis durch Verkehrswertgutachten (Abs. 2 S. 3 i. V. m. S. 5 und 6)

Rz. 35 Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung gem. § 220 Abs. 2 S. 3 BewG in entsprechender Anwendung des § 198 Abs. 2 BewG insbesondere ein Verkehrswertgutachten dienen. 3.2.1 Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Gutachter Rz. 36 Nach § 220 Abs. 2 S. 3 BewG kann entsprechend zu § 198 Abs. 2 BewG als Nachweis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.2 Erforderliches Ausmaß der Abweichung des gemeinen Werts vom Grundsteuerwert

Rz. 25 Das Übermaßverbot kann insbesondere dann verletzt sein, wenn sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt dies regelmäßig voraus, dass der vom FA festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert um 40 % oder mehr übersteigt.[1] Im Einklang mit der vorgenannten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.2.2 Anforderungen an das Verkehrswertgutachten

3.2.2.1 Generelle Anforderungen Rz. 41 Neben der fachlichen Qualifikation bzw. Eignung des Gutachters (Rz. 36ff.) muss auch das Gutachten selbst bestimmten rechtlichen, formalen und sachlichen (inhaltlichen) Anforderungen gerecht werden, um als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts anerkannt werden zu können. Die vorgelegten Gutachten sind nicht bindend. Ob durch das Verkehr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 2 Ermittlung der Grundsteuerwerte (Abs. 1)

2.1 Ermittlung nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (Abs. 1 S. 1) Rz. 10 Bereits aus der Überschrift des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes ergibt sich, dass die Vorschriften in diesem Abschnitt die Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022 regeln. In § 220 Abs. 1 S. 1 BewG wird gle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.6 Anhang: Checkliste zur Prüfung der Plausibilität von Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuerwertfeststellung

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1 Nachweismöglichkeit bei Verletzung des Übermaßverbots (Abs. 2 S. 1 und 2)

3.1.1 Verletzung des Übermaßverbots Rz. 22 Nach § 220 Abs. 2 S. 1 BewG ist der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes, also den §§ 218 bis 263 BewG, ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.3 Nachweislast des Steuerpflichtigen

Rz. 28 Die Steuerpflichten trifft hinsichtlich des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts die Nachweislast und nicht eine bloße Darlegungslast.[1] Der Nachweis ist insoweit nicht erbracht, wenn nur einzelne wertbeeinflussende Umstände glaubhaft gemacht werden. Die Nachweisvoraussetzungen sind z. B. auch nicht erfüllt durch die bloße Vorlage von Auszügen aus der Kaufpreiss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.5 Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide

Rz. 62 Gegen die Bescheide über die Feststellung von Grundsteuerwerten ist gem. § 347 AO zunächst der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs statthaft. Der Einspruch ist gem. § 355 Abs. 1 S. 1 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Feststellungsbescheids einzulegen. Gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung im außergerichtlichen Rechtsbehelf ist der Finanzr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung

Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind bspw. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bäder, fest eingebaute sanitäre Einrichtungen, Versorgungslei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 2 Bewertung von verdeckten Gewinnausschüttungen

An einer ausdrücklichen Regelung über die Bewertung von verdeckten Gewinnausschüttungen fehlt es im KStG. Grundsätzlich ist bei der Bewertung vom gemeinen Wert [1] auszugehen, also von dem erzielbaren Erlös, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter von einem Nichtgesellschafter gefordert und erhalten hätte. Der anzusetzende Betrag der verdeckten Gewinnausschütt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entstehen durch die Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen mit Hilfe der Naturkräfte einschließlich deren Verarbeitung bis zu einer bestimmten Verarbeitungsstufe, sowie deren Vermarktung und deren Verbrauch. Aber auch die Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Daran än...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 2.1 Land- und forstwirtschaftliche Umsätze

Die in Tz. 1 genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG gelten nur für die Lieferungen selbst erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die landwirtschaftlichen Dienstleistungen. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG: die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1.2 Aktuelle Verfassungsbeschwerde und Verfahren beim Bundesverfassungsgericht

Die Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens gem. §§ 13a, 13b, 13c, 19, 19a, 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes 2016 (ErbStG 2016) und § 203 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie Erwerberinnen und Erwerber, für die genannte Norm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 21 Jahressteuergesetz 2022

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Durch das Jahressteuergesetz wurden auch Änderungen im Bewertungsgesetz vorgenommen. Mit diesen Änderungen werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 20.2 Bewertungsrechtliche Auswirkungen der Option

Hiernach gilt es u. a. Folgendes zu beachten: Der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen von optierenden Gesellschaften ist aufgrund von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG festzustellen. Der gemeine Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer optierenden Gesellschaft ist gem. § 97 Abs. 1a BewG zu ermitteln und aufzuteilen. Dabei ist hinsi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Nachversteuerungsfälle

Auch nach der Erbschaftsteuerreform sind die Behaltensregelungen zu beachten. Diese finden sich in § 13a Abs. 6 ErbStG. Demnach fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb einer Behaltensfrist gegen bestimmte Tatbestände verstößt. Dabei gilt für den 85 %igen Verschonungsabschlag eine fünfjährige Beh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2 Der Verwaltungsvermögenskatalog

In § 13b Abs. 4 ErbStG wird im Einzelnen aufgeführt, was zum Verwaltungsvermögen gehört (Verwaltungsvermögenskatalog). Damit erfolgt die Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen wie im bisherigen Recht. Die Prüfung ob Verwaltungsvermögen gegeben ist, muss für jede wirtschaftliche Einheit gesondert geprüft werden.[1] Folgende Grundsätze sind hierbei zu beacht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Kernstück der Erbschaftsteuerreform 2016 war die Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.7.2016 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen zwei Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Er kann sich für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ige Besteuerung, wobei bei dieser noch ein Abzugsbetrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 4.3.1 Bewertung mit den Anschaffungskosten

Handelsrechtlich sind Geldforderungen des Anlagevermögens (und des Umlaufvermögens) nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten[1] zu bewerten. Gleiches gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Begriff "Anschaffungskosten" passt allerdings für Forderungen nicht.[2] In der Regel werden Forderungen nicht erworben, sondern ber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.1 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG).

Hierbei orientiert sich die Formulierung: Grundstücke und Grundstücksteile an der Formulierung in § 266 Abs. 2 A.II.1 HGB [1] und ist anhand zivilrechtlicher Vorgaben zu bestimmen. "Grundstück" ist danach eine unbewegliche Sache i. S. des § 90 BGB [2] und ein räumlich abgegrenzter, im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt geführter Teil der Erdoberfläche. Zu den wesent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwert / 1.1 Legaldefinition des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG

§ 6 EStG sieht vor, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens von bilanzierenden Steuerpflichtigen prinzipiell mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten sind. Als dritten Bewertungsmaßstab nennt das Gesetz den "Teilwert". Es handelt sich um einen steuerlichen Wert, der jedoch eine ähnliche Funktion hat wie der im Handelsrecht geltende "niedrigere Wert" nach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.3 Die Alternative "Verschonungsbedarfsprüfung"

a) Überblick In § 28a ErbStG ist eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Bedürfnisprüfung in Erwerbsfällen ab einer bestimmten Größenordnung. Wurde der Schwellenwert überschritten und vom Erwerber des begünstigten Vermögens kein Antrag auf § 13c ErbStG gestellt (dieser führt dazu, dass die Verschonungsbedarfsprüfung keine Anwendung find...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwert / Zusammenfassung

Begriff Neben den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten kommt für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die von Bilanzierenden nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, der Teilwert in Betracht. Der Teilwert wird in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG als derjenige Betrag definiert, "den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufprei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.6 Altersvorsorgeverpflichtungen

Vermögensgegenstände, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, sollen aus dem Verwaltungsvermögenskatalog vorab ausgenommen werden. Aus diesem Grunde wurde § 13b Abs. 3 ErbStG neu eingefügt; eine Regelung die sich an § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB anlehnt. Hiernach gilt Folgendes. Teile des begünstigungsfähigen Vermögen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / 8. Auswirkungen auf den Substanzwertvorbehalt nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG

Problematisch und i.R. dieser Ausarbeitung nicht abschließend zu klären ist die sinnwahrende und gleichzeitig rechtssichere Lösung auftretender Fragestellungen in denjenigen Fällen, in denen der Substanzwertvorbehalt des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG zur Anwendung gelangt, weil der Substanzwert über dem Ertragswert liegt. Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG ist der "Substanzwert" als Wert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / a) Beibehaltung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei gleichzeitiger Wertminderung i.H.d. Barwertes des Nießbrauchs (§§ 12 ff. BewG)

Bei Beschreiten dieses Weges wäre die Wertminderung der Anteile in entsprechender Anwendung der §§ 12 ff. BewG zu ermitteln und vom "Bruttowert" der Anteile nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren abzuziehen. Der Nachteil dieses pragmatischen und lösungsorientierten Weges liegt in dem Entstehen von mathematischen Artefakten, die daraus resultieren, dass dem vereinfachten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / 2. Ansatz von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Erbschaftsteuer

Die Bewertung von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften richtet sich nach § 11 Abs. 2 BewG. Demnach ist der gemeine Wert vorrangig aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die am Bewertungsstichtag nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Erst wenn ein solcher Verkaufspreis nicht vorliegt, ist er "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / d) Ermittlung des Anteilswertes

Auch die für die Ermittlung des gemeinen Wertes für Zwecke der Erbschaftsteuer geltende Regelung des § 97 Abs. 1b BewG führt zu keinem anderen Ergebnis, sondern bestätigt vielmehr die dargestellte Auffassung. Während der Anteilswert grundsätzlich auf Basis des (übertragenen) Anteils am Nennkapital ermittelt wird, sind nach § 97 Abs. 1b Satz 4 BewG Regelungen zu berücksichtig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / a) Rechtsauffassung der Verfasser

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bewertungsregeln in §§ 11 Abs. 2 Satz 2; 9 Abs. 2 BewG sowie aus denklogischen Erwägungen ist ein bei Schenkung eines nichtnotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft vorbehaltener Nießbrauch bei der Ermittlung des gemeinen Wertes des übertragenen Anteils wertmindernd zu berücksichtigen. Nach der ausdrücklichen Vorgabe in § 11 Abs. 2 Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / c) Rechtsauffassungen im Schrifttum

Diese Einordnung findet auch Zustimmung im Schrifttum. So führt Knittel in Stenger/Loose, BewG/ErbStG/GrStG, 171. EL 8/2024, § 9 BewG Rz. 202 (unter Verweis auf Kreutziger in Kreutziger/Schaffner/Stephany, BewG, § 9 Rz. 17a) aus, dass eine bloße Beschränkung hinsichtlich der Verwendung der Erträgnisse (z.B. Nießbrauch) bei der Bewertung des Wirtschaftsgutes wertmindernd berü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.3 Grundvermögen (Zeilen 35 und 36)

In den Zeilen 35 und 36 ist einzutragen, ob im Inland oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. Zeilen 37 und 38). Für inländische Grundstücke (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke i. S. d. § 181 Abs. 1 BewG) sind Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 BewG zu ermitteln und gesondert festzustellen, sofern s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / 9. Fazit

Aus Sicht der Verfasser kann festgehalten werden, dass der gemeine Wert als allgemeiner Bewertungsmaßstab universelle Gültigkeit hat und nicht steuerartspezifisch auszulegen ist. Es gibt aus Sicht der Autoren nur einen gemeinen Wert, der u.U. unter Berücksichtigung besonderer (Vereinfachungs-)Regeln zu ermitteln ist (z.B. §§ 97, 199 ff. BewG), jedoch individuelle Gültigkeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / b) Weitergehende Überlegungen auf Basis der Finanzmathematik

Grundlage jeder Unternehmensbewertung ist die Überlegung, den Unternehmenswert auf Basis derjenigen Erträge zu ermitteln, die der Anteilseigner zukünftig aus der von ihm erworbenen Beteiligung erzielen kann. Die erwarteten Erträge werden unter Verwendung eines risikoadjustierten Zinssatzes auf den Barwert zum Bewertungsstichtag abgezinst (IDW S 1, Rz. 85, 90 ff.) Dieses Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / 6. Mögliche Erkenntnisse aus § 10 Abs. 6 Satz 11 ErbStG

Aus § 10 Abs. 6 Satz 11 ErbStG ergeben sich keine gegenteiligen Erkenntnisse, sondern vielmehr eine Unterstützung der hier vertretenen Meinung. Nach dieser Vorschrift ist der Abzug von Nutzungsrechten bei der Erbschaftsteuer ausgeschlossen, wenn sich diese bei der Ermittlung des gemeinen Werts einer wirtschaftlichen Einheit des Grundbesitzes als Grundstücksbelastungen wertmi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 31 bis 34)

In den Zeilen 31 und 32 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU/in EWR-Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zum Erwerb gehört hat (zu Drittstaaten s. Zeilen 33 und 34). Für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nach §§ 151 Abs. 1 Nr. 1, 157 Abs. 2 BewG Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 BewG zu ermitteln und ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / b) Rechtsprechung

Eine Rspr. des II. Senats des BFH zu der Problematik der Auswirkungen eines Vorbehaltsnießbrauchs an Gesellschaftsanteilen auf die Bewertung der Anteile der Höhe nach ist bisher nicht erkennbar. Die vorhandene Rspr. des BFH zum Vorbehaltsnießbrauch an Anteilen betrifft regelmäßig den hier nicht thematisierten Nießbrauchsvorbehalt an Beteiligungen an Personengesellschaften un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2024... / 2. Grundsteuer

Der BFH hat in zwei Verfahren i.R.d. summarischen Prüfung eines Aussetzungsverfahrens entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen (Az. II B 78/23 und II B 79/23). Der festgestellte Grundsteuerwert darf danach den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / 7. Auswirkungen auf die Anwendbarkeit verschiedener Bewertungsverfahren

Für die Berücksichtigung der durch den vorbehaltenen Nießbrauch eintretenden Minderung des Anteilswertes der Höhe nach sind grundsätzlich unterschiedliche Methoden denkbar. Dabei ist jedoch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Regelungen zur Ausgestaltung des bestellten Nießbrauchs im Einzelnen unterschiedlich komplex sein können und eine komplexe Regelung nicht mit vere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / b) Beibehaltung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei gleichzeitiger Wertminderung i.H. eines modifizierten Barwertes des Nießbrauchs

Der unter 7. a) beschriebene Nachteil ließe sich durch Zwischenschaltung eines gesonderten Rechenschrittes reduzieren bzw. vermeiden. Im Hinblick auf den in den §§ 12 bis 15 BewG gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatz von 5,5 % wäre dabei eine Anpassung auf den bei Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens konkludent verwendeten Zinssatz von 7,27 % vorzunehmen, um die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.3 Ausschlagung eines Vermächtnisses

Auch ein Vermächtnis kann zivilrechtlich ausgeschlagen werden. Dies hat die folgenden erbschaftsteuerlichen Wirkungen. a) für den ausschlagenden Vermächtnisnehmer Zunächst erfüllt der Vermächtnisnehmer den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, d. h. einen Erwerb von Todes wegen (aufgrund Vermächtnis). Macht der Vermächtnisnehmer von seinem Ausschlagungsrecht Gebrauch, so entf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr