Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 18 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 und 3 EStG neben den Einkünften aus dem Betrieb der Landwirtschaft auch die Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung, wenn die Zahl der vom Inhaber des Betriebs im jeweiligen Wj erzeugten und gehaltenen Tiere die im Gesetz genannten Vieheinheiten (VE) je Hektar der regelmäßig landw ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Feststellung der Tierbestände

Rn. 22 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei der Feststellung der Tierbestände ist von den regelmäßig und nachhaltig im Wj erzeugten (aus Vereinfachungsgründen stellt die FinVerw auf die verkauften bzw verbrauchten Tiere ab) und den im Durchschnitt des Wj gehaltenen Tieren auszugehen, wobei als erzeugt diejenigen Tiere gelten, deren Zugehörigkeit zum Betrieb sich auf eine Mastperio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Fläche

Rn. 30 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zu berücksichtigen ist die regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebs. Was unter landwirtschaftlich genutzter Fläche zu verstehen ist, ergibt sich aus dem BewG. Zwar wird in § 13 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG nur auf § 51 Abs 2–5 BewG Bezug genommen (zur Regelung ab 01.01.2025 s Rn 30a). Da aber hier auf Abs 1 des § 51 BewG verwiesen w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Entsprechend dem Regelungsgefüge des § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG und § 13 Abs 1 Nr 2 EStG gehört die Zucht und Haltung von Tieren nur dann zur Landwirtschaft, wenn die Tiere dort entweder als Arbeitstiere (zB Zugpferde und -ochsen) gehalten bzw bodenunabhängig sind und der menschlichen Ernährung dienen (s Rn 20b und 42 ff) oder bodenabhängig si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Historische Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Einkünfte aus LuF stellen die erste der sieben Einkunftsarten des § 2 EStG dar. Sie zählen zusammen mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbstständiger Arbeit zu den sog Gewinneinkünften. Der Gewinn aus LuF wurde bereits bei der Einführung der ESt als Reichssteuer durch das G vom 20.03.1920 (Erzbergersche Finanzreform)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wirtschaftswert (§ 141 Abs 1 S 1 Nr 3 AO)

Rn. 165 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Wirtschaftswert als maßgebliches Kriterium wurde zum 01.01.2025 abgeschafft – vgl Art 5 Nr 1 und Art 18 Abs 3 des GrStRefG, BGBl I 2019, 1794. Hintergrund ist, dass die Einheitswerte für Zwecke der Ertragbesteuerung keine Rolle mehr ab 01.01.2025 spielen, sodass folgerichtig § 140 Abs 1 S 1 Nr AO und § 140 Abs 1 S 3 AO ab 01.01.2025 auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Überschreitung der selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung kommt nicht zur Anwendung, wenn die selbst bewirtschafteten (Eigentums- wie Pacht-)Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung ohne Sondernutzungen 20 ha übersteigen, auch wenn sie als Grundvermögen bewertet sind. Mit Hopfen, Spargel und Tabak bepflanzte Flächen zählen nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 42 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die bis einschließlich VZ 1991 in § 13 Abs 1 Nr 2 EStG namentlich aufgeführten Nutzungen wie Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft, Imkerei und Wanderschäferei wurden mit Wirkung ab VZ 1992 (StÄndG 1992 v 25.02.1992, BStBl I 1992, 146) unter dem neuen Oberbegriff "Einkünfte aus sonstiger luf Nut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Größenmerkmal vor JStG 2020 (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b und c EStG aF)

Rn. 302 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bis zur Einführung des JStG 2020 (vgl § 52 Abs 16 EStG) gelten für IAB die nachfolgenden Ausführungen (zur Übergangsregelung und den neuen Gewinngrenzen, s Rn 302a). Wird der Gewinn des luf Betriebs nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt, darf der Wirtschafts- bzw Ersatzwirtschaftswert am Schluss des Wj, in dem der IAB geltend gemacht wird, nicht meh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine Überschreitung der Tierbestandsgrenze (§ 13a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In § 13a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG ist beim Tierbestand allein auf eine absolute Höchstgrenze von 50 VE abzustellen. Auch hat der Tierbestand nicht sofort einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des Durchschnittssatzgewinns; eine verstärkte Tierhaltung bleibt so lange unberücksichtigt, solange die Zahl der gesamten Vieheinheiten (VE) jedenfalls ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Voraussetzung bzgl der Vieheinheiten (§ 13b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst d, Nr 2 und Abs 2–5 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der Zusammenschluss der Landwirte zur gemeinschaftlichen Tierhaltung erfordert, die Möglichkeit der Tiererzeugung und Tierhaltung ganz oder teilweise an die Gemeinschaft zu übertragen. Dabei ist mindesten eine VE zu überlassen, welche per schuldrechtlicher oder gesellschaftsrechtlicher Vereinbarung überlassen werden kann (vgl BFH v 03.07.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG ist durch das BewÄndG 1971 v 27.07.1971 (BStBl I 1971, 360) in das EStG eingefügt worden. Demnach führen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, zu Einkünften aus LuF, wenn die Voraussetzungen des § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolter, Steuerrechtliche Sonderregelungen für landwirtschaftliche Tierhaltungskooperationen, DStZ 1971, 326; Felsmann, Die Abgrenzung der LuF vom Gewerbe, INF 1975, 361; Sommerfeldt, Die bewertungsrechtliche Behandlung der landwirtschaftlichen Tierhaltungsgemeinschaften, DStZ 1980, 100; Heins, Brennpunkte bei Tierhaltungskooperationen gem § 51 BewG, AgrB 2017, 312; Felsmann/Pape...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch die Streichung des § 51a BewG hat es auch weiterer Anpassungen anderer Rechtnormen bedurft, die nun auf § 13b EStG verweisen. Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gewerbesteuerlich stellt § 3 Nr 12 GewStG Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, sowie Genossenschaften, soweit die Gesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringung von Wirtschaftsgütern in gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs 6 EStG)

Rn. 118 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 6 EStG ist durch das BewÄndG 1971 (BGBl I 1971, 1157, BStBl I 1971, 362) in das EStG eingefügt worden und wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050 mit Wirkung zum 01.01.2022, sowie durch das JStG 2024 v 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr 387) mWv 01.01....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altenteilsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 32 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG kommt grundsätzlich in Betracht bei unbeschränkt wie beschränkt StPfl (s § 49 Abs 1 Nr 1 EStG), die einen im Inland belegenen luf Betrieb bewirtschaften. Wenngleich die Durchschnittssatzgewinnermittlung nach der Neuregelung nicht mehr unmittelbar an den für den luf Betrieb maßgebenden Einheitswert anknüpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gemeinschaftstierhaltung nach § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG

Rn. 35 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG iVm§ 13b EStG (bis 31.12.2024: 51a BewG) erweitert die Möglichkeit gemeinschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung außerhalb des luf Betriebs durch Genossenschaften § 1 Abs 1 Nr 2 des KStG), Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer (§ 15 Abs 1 S 1 Nr 2) anzusehen sind, oder Vere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Aufzucht und Haltung fremder Tiere (sog Lohn- bzw Pensionstierhaltung)

Rn. 32 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Aufzucht fremder Tiere (vergleichbar Pflanzenzuchtbetrieben, die fremdes Material aufziehen), bei der also ein Landwirt ihm gehörige Tiere in einen fremden Betrieb zur Aufzucht oder Haltung gibt (sog Lohnaufzucht oder Pensionsviehhaltung), ist grundsätzlich Bestandteil einer landwirtschaftlichen Tierhaltung, wenn beim Eigentümer der Tier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Buchmäßiger Nachweis (§ 13b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst d, Nr 2 und Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 57 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Voraussetzungen des § 13b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst d sowie des 13b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind durch besondere, laufend und zeitnah zu führende Verzeichnisse nachzuweisen (§ 13b Abs 1 S 3 EStG). Zum notwendigen Inhalt des Verzeichnisses s Kreckl in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kap 7 Rz 20 (07/2024). Ein laufend zu führendes Verzeichni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Buchführungspflicht nach § 141 AO

Rn. 163 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Unter die Vorschrift des § 141 AO fallen LuF nur, soweit sie nicht bereits nach § 140 AO buchführungspflichtig sind. Gem § 141 AO besteht für Betriebe der LuF eine Buchführungsverpflichtung, wenn einer der in Abs 1 S 1 Nr 1, 3 und 5 genannten Grenzwerte (Umsatz, Wirtschaftswert bzw Gewinn) überschritten ist. Die Buchführungspflicht erstreck...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wanderschäferei

Rn. 44 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Wanderschäferei unterscheidet sich von der flächengebundenen Schafhaltung (standortgebundene Hütehaltung, Koppelschafhaltung) dadurch, dass bei ihr zur Sicherstellung der Futterversorgung ein häufiger Standortwechsel erfolgt, wobei zum überwiegenden Teil des Jahres oder sogar ausschließlich fremde Flächen genutzt werden (im Einzelnen s A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 5 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 160 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b BewG) ist gem § 13a Abs 5 EStG nach § 51 EStDV zu ermitteln; es handelt sich insoweit um eine durch eine BA-Pauschale ergänzte EÜR (Kanzler in H/H/R, § 13a EStG Rz 47 (12/2020). Durch die Bezugnahme auf § 160 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b BewG wird zudem klargestellt,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Dem Betrieb zuzurechnende Fläche

Rn. 29 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Maßgebend als Vergleichsfläche ist diejenige Fläche, die vom Inhaber (bzw bei Mitunternehmerschaft den Inhabern) des Betriebs regelmäßig landwirtschaftlich genutzt wird, wobei bei deren Berechnung der letzte angefangene nicht als voller Hektar zu berücksichtigen ist (BFH v 13.07.1989, BStBl II 1989, 1036). In die maßgebende Vergleichsfläche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gartenbau

Rn. 13 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gartenbau ist die planmäßige Gewinnung und Verwertung von Blumen ua vergleichbaren pflanzlichen Erzeugnissen. Hierher gehören auch Friedhofs- und Landschaftsgärtnereien, soweit sie nicht – wie regelmäßig, vgl BFH vom 12.01.1989, BStBl II 1989, 432 speziell zur Landschaftsgärtnerei – gewerblich tätig sind. Wegen der Abgrenzung der landw Gärtn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bedeutung der Abgrenzung für die Besteuerung

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein immer wiederkehrendes Problem der luf Ertragsbesteuerung ist das Überschreiten der Grenze zwischen luf und gewerblichen Einkünften. Gerade im Zeitalter der (zur Einkommenssicherung der LuF erwünschten) verstärkten überbetrieblichen Nutzung eigenen BV (mit und ohne gleichzeitig erbrachten Dienstleistungen) für Dritte tritt dieses Problem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietereinbau

Auch im Bereich der Überschussermittlung (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG) kann man nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass die Mietereinbauten dem Grundstückseigentümer gem § 946 BGB im Zeitpunkt des zivilrechtlichen Eigentumserwerbs zufließen; das ist aber je nach Absprache der Parteien möglich, BFH v 24.07.1990, VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90 zu 2.a. Sind sie dem Mieter unter dem Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Flächen Unter Forstwirtschaft ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Waldbodens zur Gewinnung von Walderzeugnissen, ihre unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch (für eigene betriebliche wie private Zwecke) sowie ihre mittelbare Verwertung durch Veredelung (zB in einem e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 52 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die einkommensteuerliche Zuordnung der Einkünfte aus luf Nebenbetrieben zu den Einkünften iSv § 13 EStG ist erstmals im EStG 1934 erfolgt. Mit dem damals eingefügten § 13 Abs 2 sollte zum einen eine scharfe Trennung zwischen luf Einkünften einerseits und den gewerblichen Einkünften andererseits erreicht werden (Begründung zum EStG 1934 v 16....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gemäß § 52 Abs 22b S 1 EStG idF JStG 2019 ist § 13b EStG erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31.12.2024 beginnt. Bis zum Ablauf des Wj 2024/2025 gelten für einkommensteuerliche Zwecke weiterhin die Vorschriften der §§ 51, 51a BewG (§ 52 Abs 22b S 2 EStG). Rn. 7–9 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) BA-Pauschalierung gemäß § 51 EStDV

Rn. 11a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Betriebe, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und die ihren Gewinn auch nicht (freiwillig) nach § 4 Abs 1 EStG ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Flächen (iSd § 34 Abs 2 Nr 1 Buchst b BewG) zu Beginn des Wj 50 ha nicht überschreiten, können auf Antrag für ein Wj bei der Ermittlung der Gewinne aus H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Lagevoraussetzungen (§ 13b Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Betriebe müssen räumlich in der Nähe sein, sodass keiner der landwirtschaftlichen Betriebe mehr als 40 km von der Produktionsstätte der Tierhaltungskooperation entfernt sein darf (auch s Nacke in Brandis/Heuermann, § 13b EStG Rz 61 (11/2023) mwN und Wiegand in Rössler/Troll, § 51a BewG Rz 9 (08/2019)). Dabei ist die Luftlinie zwischen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der dazugehörende Grund u Boden

Rn. 72 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit der durch den Betriebsleiter bzw Altenteiler selbst genutzten Wohnung ist auch der dazugehörige Grund u Boden steuerfrei ausgeschieden (§ 52 Abs 15 S 6 EStG). Da weder das Gesetz selbst noch die dazugehörigen Gesetzesmaterialien einen Hinweis auf den Inhalt des unbestimmten Rechtsbegriffs "dazu gehöriger Grund u Boden" gaben, hat die Fin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nebenbetriebe iSd § 13 Abs 2 Nr 1 EStG

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Als Nebenbetrieb gilt dem § 13 Abs 2 Nr 1 EStG ein Betrieb, der dem luf Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn der Nebenbetrieb hauptsächlich dazu dient, die Erzeugnisse des luf Hauptbetriebs zu bearbeiten oder zu verarbeiten und zu veräußern (also die Erträge des Hauptbetriebs zu erhöhen und zu sichern, R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hauptberuflichkeit (§ 13b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 28 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Bei der Frage, ob jemand hauptberuflich Landwirt (s Rn 16 Nr (2)) ist, ist auf die jeweiligen Verhältnisse des Einzelfalls abzustellen. Nach Auffassung der FinVerw (OFD Niedersachsen v 29.08.2016, S 3121–8-St 286) soll "hauptberuflich" nur gegeben sein, wenn der Betriebsinhaber mindestens 50 % seiner Arbeitskraft in seinem luf Betrieb einset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Objektbezogenheit

Rn. 141c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Dreijahreszeitraum ist nach Auffassung der FinVerw objektbezogen und beginnt demzufolge bei einem Wechsel des Betriebsinhabers nicht neu zu laufen (R 15.5 Abs 2 S 5 EStR 2012); dem kann mE nur für die im Rahmen § 6 Abs 3 EStG (unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Todesfall) übergegangenen sowie für die gemäß § 24...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 354 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Während buchführende Gewerbetreibende auch WG, die nicht notwendiges BV sind, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind, grundsätzlich willküren und damit in die Gewinnermittlung einbeziehen können, gilt dies für nicht buchführende LuF nicht gleichermaßen, weil bei Le...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden in den Rz. 86 – 97 ab. In den Rz. 98 – 103 wird die Bewertung des belasteten Grundstücks behandelt. In Zeile 132 ist anzugeben, ob es sich um Grund und Boden mit fremdem Ge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Anlage Substanzwert zur Feststellungserklärung. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Das Formular ist für Bewertungsstichtage ab dem 1.7.2016 anzuwenden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf bei der Bewertung eines Unternehmens der ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.1 Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Die Bewertung von Land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ist im Teil B im sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes niedergelegt.[1] Unter der Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen. Hierbei gehören zum land- und f...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.1 Allgemeines

Die Besitzposten des Betriebs sind in den Zeilen 24 bis 75 einzutragen. Dabei sind in der linken Spalte der Steuerbilanzwert und in der rechten Spalte der Wert nach dem Bewertungsgesetz anzugeben. Letzterer Wert ist der gemeine Wert. Sofern kein Zwischenabschluss auf den Bewertungsstichtag erstellt wurde, sind hier die Verhältnisse nach dem letzten vor dem Bewertungsstichtag ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3.1 Allgemeines

Die Schuldposten des Betriebs sind in den Zeilen 77 bis 89 einzutragen. Dabei sind in der linken Spalte der Steuerbilanzwert und in der rechten Spalte der Wert nach dem Bewertungsgesetz anzugeben. Letzterer Wert ist der gemeine Wert.[1]mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.5 Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken ab 2023

1) Allgemeines Auch die Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken hat sich ab 2023 geändert. Der Gleichlautende Ländererlass vom 20.3.2023 [1] stellt die neue Rechtslage ausführlich dar. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick gegeben werden. 2) Bewertung des Erbbaugrundstücks[2] Der Wert des Erbbaugrundstücks wird vorrangig durch Anwendung der von den Gutachterausschüss...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe der Anlage zur gesonderten Feststellung des Vermögens von Gemeinschaften oder Gesellschaften i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG ist notwendig zur Ermittlung des Werts des Vermögens und der Schulden, wenn die Vermögensgegenstände und Schulden mehreren Personen zuzurechnen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 12 ErbStG verweist auch zur Fes...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr