Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.6 Gestalterische Auswirkungen

Rz. 524f Personengesellschaften haben gegenüber Kapitalgesellschaften zivilrechtlich den Vorteil der leichten Gestaltbarkeit. Dem entspricht steuerrechtlich die bis Ende 1998 gegebene und ab 1.1.2001 wieder eingeführte Möglichkeit, einzelne Wirtschaftsgüter erfolgsneutral nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG zwischen dem Betriebsvermögen bzw. dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften ist in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Die Verwaltung lehnt das Buchwertfortführungsgebot bei einer unentgeltlichen Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern ab.[1] Die Meinung in der Literatur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.4 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.1 Entnahme von Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1)

Rz. 379 Die Entnahme von Wirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Dadurch soll eine Versteuerung der in dem Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven wie im Fall einer Veräußerung sichergestellt werden (s. Rz. 380). Diese Regelung ist nicht nur bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.9 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 147 Zu den Anschaffungskosten gehören nach § 255 Abs. 1 S. 2 HGB auch die nachträglichen Anschaffungskosten. Somit können zu den ursprünglichen auch noch nach dem Anschaffungsvorgang anfallende Anschaffungskosten hinzukommen, nachdem das Wirtschaftsgut in die eigene Verfügungsmacht überführt und in einen betriebsbereiten Zustand versetzt worden ist. Die Rspr. versteht un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.2.4 Einlage einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG

Rz. 431 Liegt der Teilwert einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG über den Anschaffungskosten, so ist ihre Einlage in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. b) EStG mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Denn anderenfalls würde der zwischen der Anschaffung und der Einlage eingetretene Wertzuwachs nach § 17 EStG steuerlich nicht erfasst. Denn die Einlage einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3.1 Übertragung aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 471 Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen. Werden anlässlich der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs Wirtschaftsgüter vom Übertragenden zurückbehalten, die zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören, so liegt keine erfo...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.4 718

Denkbar ist auch die Auflösung im Wege der sog. Realteilung. Hier erhalten die Gesellschafter entsprechend ihren Kapitalanteilen zum Zweck der Auseinandersetzung (Auflösung) Wirtschaftsgüter zugeordnet, die sie in ein anderes (eigenes) Betriebsvermögen überführen und mit denen sie dort die gewerbliche Tätigkeit weiterführen. Hier brauchen die stillen Reserven nicht aufgelöst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29 Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts im Wege des Tausches (§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG)

Rz. 525 Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut im Wege des Tausches übertragen, so bemessen sich die Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Dieser Realisierungstatbestand beinhaltet im Prinzip nichts Neues. Der Tausch ist schon bisher als Veräußerungsvorgang bzw. als Anschaffungsgeschäft beurteilt worden, das zu einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.4 Immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 303 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind zu unterscheiden: der Geschäfts- oder Firmenwert [1], geschäfts- oder firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sowie immaterielle Einzelwirtschaftsgüter wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Computerprogramme mit Befehlsstruktur und Belieferungsrechte.[2] Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.14 Nachträgliche Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB)

Rz. 232 Nachträgliche Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB Aufwendungen, die durch eine Erweiterung eines Wirtschaftsguts oder durch eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.[1] Rz. 233 Mit der Auslegung des Begriffs "Erweiterung eines Wirtschaftsguts" hat sich die Rspr.[2] am Beispiel eines Gebäudes ausführlich be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.4.1 Steuerfreie Entnahme von Grund und Boden (§ 13 Abs. 5 EStG und § 15 Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 402 § 13 Abs. 5 EStG erlaubt eine steuerfreie Entnahme von Grund und Boden aus einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen durch Bebauung mit einer Wohnung für den Stpfl. oder den Altenteiler. Die Steuervergünstigung wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Sie kann nur für eine Wohnung des Stpfl. selbst – nicht zur Überlassung an Angehörige [1] – und für eine Altenteilerw...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung, Anla... / 8 Das Erstjahr entscheidet über den Vorsteuerabzug

Entscheidend ist zunächst immer, dass im Erstjahr die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug überhaupt vorgelegen haben, d. h. eine unternehmerische Nutzung stattfand. In welchem Umfang eine unternehmerische Nutzung vorliegt, hat der Unternehmer zu dokumentieren. Macht der Unternehmer den vollen Vorsteuerabzug in dem Voranmeldungsmonat geltend, in dem er das Wirtschaftsgut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3.5 Aufgabe der Tätigkeit des Übertragenden

Rz. 479 Der Übertragende muss sich schließlich einer weiteren Tätigkeit im Rahmen des übertragenen Betriebs enthalten und seine bisherige Tätigkeit im Rahmen des übertragenen Gewerbebetriebs endgültig einstellen. Dies ist ein ungeschriebenes, von der Rspr. herausgearbeitetes Tatbestandsmerkmal. Grundlage hierfür ist die Erwägung, dass der Übertragende sich mit der Übergabe d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3.3 Übertragung auf einen Erwerber unter Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Organismus

Rz. 475 Nur eine Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen auf einen Erwerber lässt den übertragenen Betrieb als selbstständigen wirtschaftlichen Organismus fortbestehen. Kein Fall des § 6 Abs. 3 EStG, sondern eine Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 EStG liegt hingegen vor, wenn ein Teil der wesentlichen Betriebsgrundlagen auf einen oder mehrere Erwerber unentgeltl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2 Bewertung

Rz. 378 Die Bewertung von Entnahmen ist je nach dem Gegenstand der Entnahme unterschiedlich: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG geht von der Entnahme von Wirtschaftsgütern aus[1], die grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten sind. Im Fall der Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte unter Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts nach § 4...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 25.3 Gegenstand der Übertragung

Rz. 503 Gegenstand der Übertragung sind nach § 6 Abs. 4 EStG einzelne Wirtschaftsgüter. Die Rspr. hat den Begriff des Wirtschaftsguts weit ausgelegt, indem sie hierunter nicht nur Gegenstände i. S. d. bürgerlichen Rechts (Sachen und Rechte), sondern auch tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb verstanden hat, deren Erlangung der Kaufmann si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 25.5 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 506 Der empfangende Unternehmer verbucht nach § 6 Abs. 4 EStG eine Betriebseinnahme in Höhe des gemeinen Werts des empfangenen Wirtschaftsguts (Rz 90). Der gemeine Wert bildet für ihn die fiktiven Anschaffungskosten. Voraussetzung ist, dass der Übertragung keinerlei Gegenleistung gegenübersteht. Sonst ist der gemeine Wert vermindert um das Teilentgelt anzusetzen. Ermitte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.6 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 129 Zu den Anschaffungskosten gehören auch die "Nebenkosten" nach § 255 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 HGB. Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu aktivierenden Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.[1] Anschaffungsnebenkosten können nur aktiviert werden, wenn auch di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 30 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage (§ 6 Abs. 6 S. 2 EStG)

Rz. 529 Eine verdeckte Sacheinlage ist nach § 19 Abs. 4 GmbHG i. d. F. des MoMiG v. 23.10.2008[1] gegeben, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft eine Bareinlage verspricht, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung einen Sachwert erhält und dies auf einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede beruht. Auch ohne eine ausdrückli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.4 Teilwertgrenzen und Teilwertvermutungen

Rz. 258 Der Teilwert mit seiner gesetzlichen hypothetischen Grundlage eines gedachten Gesamtkaufpreises eines möglichen Erwerbers lässt sich nur durch eine Schätzung ermitteln. Der zu schätzende Wert bewegt sich im Rahmen der von der Rspr. entwickelten Ober- und Untergrenze. Zudem hat die Rspr. zur Beurteilung der Tatfrage nach der Höhe des Teilwerts als einem auf Erfahrung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.11 Aufteilung einheitlicher Anschaffungskosten für mehrere Wirtschaftsgüter

Rz. 152 Werden mehrere Wirtschaftsgüter aufgrund eines einheitlichen Vertrags zu einem Gesamtkaufpreis erworben – z. B. ein Betrieb oder ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude oder eine Eigentumswohnung –, so zwingt der Grundsatz der Einzelbewertung (s. Rz. 41ff.) dazu, den Gesamtkaufpreis nach den Wertverhältnissen im Anschaffungszeitpunkt auf die einzelnen Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 12 Anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 312a Entsprechend der früheren Verwaltungspraxis laut R 157 Abs. 4 EStR waren anschaffungsnahe Aufwendungen nach dem Kauf eines zur Vermietung bestimmten Gebäudes anschaffungsnahe Herstellungskosten, wenn die Kosten ohne die USt in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Die anschaffungsnahen Herstellungskosten sind ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3 Übertragung eines (Teil-)Betriebs

Rz. 467 Gegenstand der erfolgsneutralen Übertragung einer wirtschaftlichen Einheit nach § 6 Abs. 3 EStG kann sein ein ganzer Gewerbebetrieb, ein Teilbetrieb, ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft, ein Bruchteil eines Mitunternehmeranteils, ein Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer KGaA, die unentgeltliche Übertragung des Rechts zur Nutzung eines Betriebs du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3.4 Unentgeltlichkeit der Übertragung

Rz. 476 Eine unentgeltliche Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn sich die Beteiligten darüber einig sind, dass der (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil aufgrund einer Schenkung übergehen soll. Der Übergang von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Betriebsübertragung begründet keine Gegenleistung, also kein Entgelt und steht somit der Unentgeltlichkeit nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23 Pool- oder Sammelbewertung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (§ 6 Abs. 2a EStG)

Rz. 460a Nach dem 31.12.2007 angeschaffte, hergestellte oder eingelegte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, unterlagen nach § 6 Abs. 2a EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007[1] einer Sammelbewertung, sofern ihre Anschaffungs-, Herstellungs- oder Einlagewerte mehr als 150 EUR,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.4 Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 481 Gegenstand einer unentgeltlichen Übertragung einer Wirtschaftseinheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG kann schließlich auch ein Mitunternehmeranteil (Rz. 320ff.) oder ein Bruchteil hiervon sein. Ein Mitunternehmeranteil ist nur handelsrechtlich ein einheitlicher Vermögensgegenstand, steuerrechtlich jedoch kein Wirtschaftsgut; er verkörpert vielmehr die Summe alle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile mussten nicht kon...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.2 716

Für die Besteuerung des Veräußerungs(Aufgabe-)gewinns ist wie folgt zu differenzieren: Auf die KG-Beteiligung kann § 34 Abs. 1 EStG oder § 34 Abs. 3 EStG Anwendung finden. § 34 Abs. 1 EStG ist die sog. Fünftelregelung, mit folgender Berechnungsweise: Die Steuer auf den Veräußerungsgewinn beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.8 Teilwertabschreibung auf einen Firmen- oder Geschäftswert

Rz. 356 Der Firmen- oder Geschäftswert galt bis zum Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes im Jahr 1985 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Dies wurde damit begründet, dass ein Wertverzehr des erworbenen Geschäftswerts durch den Wertzuwachs eines selbst geschaffenen, originären Geschäftswerts kompensiert wird und beide Wertkomponenten eine Einheit bilden.[1] Die Grun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.4 Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG)

Rz. 63 § 256 HGB kennt verschiedene Verbrauchsfolgeverfahren. Allen ist gemeinsam, dass für die Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens eine bestimmte Reihenfolge der Anschaffung bzw. Herstellung und/oder des Verbrauchs bzw. der Veräußerung unterstellt wird. Für die Reihenfolge kommen die Zeitfolge oder andere Maßstäbe, z. B. die Höhe der Beschaffu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 3 Verhältnis von handels- und steuerrechtlicher Bewertung

Rz. 25 Nach dem "Bewertungsvorbehalt" des § 5 Abs. 6 EStG sind bei der steuerrechtlichen Bilanzierung "die Vorschriften über die Bewertung" zu befolgen. Demgemäß haben die steuerrechtlichen Vorschriften Vorrang vor den handelsrechtlichen. Soweit eine steuerrechtliche Regelung jedoch fehlt oder lückenhaft ist, gelten aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes nach § 5 Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.4 Anschaffungskosten bei teilentgeltlichem Erwerb

Rz. 181 Eine teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts ist anzunehmen, wenn die Leistung durch die Gegenleistung nicht aufgewogen wird und die Vertragsparteien über eine Schenkung des übersteigenden Werts sich einig sind. Es kann sich um eine gemischte Schenkung, eine Schenkung unter Auflage oder eine Vermögensübertragung in vorweggenommener Erbfolge gegen Zahlung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.1 Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 336 Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird vermutet, dass der Teilwert den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der linearen AfA entspricht.[1] Die degressiven AfA entsprechen nur in wenigen Fällen dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Hauptgründe für Teilwertabschreibungen sind Fehlmaßnahmen (Rz. 268) und nachhaltige Unrentabilität von Wirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.6 Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente (§ 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG)

Rz. 334g Kreditinstitute haben handelsrechtlich Finanzinstrumente des Handelsbestands nach § 340e Abs. 3 S. 1 HGB i. d. F. des BilMoG zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten. Eine Legaldefinition der Finanzinstrumente findet sich in § 1 Abs. 11I KWG. Darunter fallen u. a. Aktien, Schuldtitel, Derivate wie z. B. Optionen, Futures, Swaps, Forward...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.9 722

Nach § 6 Abs. 2 EStDV hat der Steuerpflichtige bei der Veräußerung eines Gesamtbetriebs zur Ermittlung des laufenden Gewinns auf den Zeitpunkt der Veräußerung eine Bilanz aufzustellen ("letzte Schlussbilanz"). Die letzte Schlussbilanz schließt die laufende gewerbliche Tätigkeit ab. Beim Ausscheiden eines Kommanditisten aus einer fortbestehenden KG (oder in Folge der Auflösun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.2 Mitunternehmeranteil i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 320 Ein Mitunternehmeranteil ist von dem Gesellschafter in der Handelsbilanz seines daneben unterhaltenen eigenen Gewerbebetriebs als Vermögensgegenstand auszuweisen – ebenso wie ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft. Steuerrechtlich hingegen ist eine solche Beteiligung nicht auszuweisen. Denn eine Beteiligung an einer Personengesellschaft bildet nach h. A. kein Wirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22.1 Sofortabschreibung

Rz. 446a Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter war durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] in § 6 Abs. 2, 2a EStG mit Wirkung zum 1.1.2008 neu geregelt worden. Die bis dahin geltende Regelung für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 EUR und dem Wahlrecht zum Sofortabzug galt nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.1 Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, § 6 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 41 Der Grundsatz der Einzelbewertung folgt aus § 240 Abs. 1 und 2 HGB, aus § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB [1] und aus § 6 Abs. 1 S. 1 EStG: Jeder Kaufmann hat die einzelnen Vermögensgegenstände bzw. die einzelnen Wirtschaftsgüter und Schulden für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs aufzunehmen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 7 Bewertungsgegenstand

Rz. 39a Bewertungsgegenstand sind die einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG anzusetzen sind. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts deckt sich mit dem handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstands, wie er sich etwa in den §§ 240, 246 HGB findet.[1] Die Rspr. hat den Begriff des Wirtschaftsguts weit gefasst. Sie subsumiert hier...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypto Assets im Betriebsvermögen (estb 2024, Heft 9, S. 336)

Bilanzierung und steuerliche Erfassung Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Nach den ersten ertragsteuerlichen Grundüberlegungen der letzten beiden Teile dieser Reihe (Bertrand/Görlich, Krypto 2 Go (Teil 2): Trading, Mining, Forging, Staking, Lending – Eine steuerliche Bestandsaufnahme, EStB 2024, 188; Bertrand/Görlich, Krypto 2 Go (T...mehr

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Anschaffungsnaher Aufwand n... / 3. Entnahme aus dem Betriebsvermögen: keine Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Wird eine Wohnung dem Betriebsvermögen entnommen, saniert und nachfolgend zu Vermietungseinkünften genutzt, führt die Entnahme nicht zu einer Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG [3]. Für die Annahme einer Anschaffung fehlt es nach Auffassung des BFH sowohl an der für eine entsprechende Anschaffung notwendigen Gegenleistung als auch an einem Rechtsträgerwechsel, sofern das...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.2 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 37 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit erfordert neben dem Vorliegen der Vermögensgegenstandseigenschaft die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.[1] Steuerrechtlich setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft aus dem Gesamthandsvermögen und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zusammen. Das Gesamthandsvermögen besteht aus dem notwendigen Betriebsv...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.5.2 Fortführung der Buchwerte bei Anteilen im Betriebsvermögen

Rz. 280 Unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 UmwStG können die Buchwerte fortgeführt werden, wenn die Anteile an der übertragenden Körperschaft beim Anteilseigner zum Betriebsvermögen gehören. Die Anteile an der übertragenden Körperschaft gelten dann durch die Spaltung als zum Buchwert veräußert und die durch die Spaltung erworbenen Anteile als mit diesem Wert angeschaf...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / 4. Airdrops

Da Airdrops nicht selten ohne gesonderte Gegenleistung gewährt werden, ist zu klären, ob es sich im Zeitpunkt des Zuflusses des mit dem Airdrop vermittelten Token um einen Ertrag oder um eine gewinnneutrale Einlage handelt. Maßgeblich ist, ob die Zuwendung des Airdrops ihre Ursache im betrieblichen Bereich hat, der Airdrop also z.B. als "Bonus" für das Halten bereits bestehender...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / 1. Umlaufvermögen

Für Krypto Assets im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip, wonach bei Kursverlusten handelsrechtlich eine Abschreibung auf den niedrigeren Marktwert erfolgt. Wertsteigerungen dürfen erst bei tatsächlicher Veräußerung berücksichtigt werden. Steuerrechtlich sind diese nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG nur zulässig, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / 3. NFTs

Für NFTs gelten die vorbeschriebenen allgemeinen Grundsätze. Schwierigkeiten bereitet gegebenenfalls die Abgrenzung von Anschaffungs- und Erhaltungsaufwendungen. So könnte die besonders langlebige Speicherung von NFT-Dateien oder digitale Sicherheitsvorkehrungen eher Erhaltungsaufwendungen als aktivierungsfähige Anschaffungsnebenkosten darstellen.mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / IV. Welche Aufwendungen im Zusammenhang mit Krypto Assets stellen laufende Betriebsausgaben dar?

Laufende Betriebsausgaben umfassen alle regelmäßig anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Krypto Assets. Dazu gehören Transaktionsgebühren, Kosten für Wallet-Verwaltung, Sicherheitsmaßnahmen, Beratungskosten sowie Kosten für die fortlaufende Bewertung und Bilanzierung der Krypto Assets.mehr