Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.3 Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 100 Mit der einfachen Nachfolgeklausel wird der Personengesellschaftsanteil entgegen den gesetzlichen Bestimmungen (§ 723 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 BGB; § 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 HGB) vererblich gestellt. Bei der einfachen Nachfolgeklausel geht der Gesellschaftsanteil des Erblassers im Wege der Sonderrechtsnachfolge (Sondererbfolge) auf alle Erben über.[1] Beim Kommanditiste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.14 Umstrukturierungen

Rz. 258 Im Rahmen der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sollte auch die Rechtsform des Unternehmens überprüft und ggf. optimiert werden.[1] Im Fokus stehen hierbei nicht nur haftungsrechtliche Gesichtspunkte, sondern insb. auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen. Wenn sich eine Umstrukturierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll oder erforderlich darstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.6 Betriebsverpachtung

Rz. 147 Möchte der Alteigentümer den gesamten Betrieb noch nicht übertragen, besteht die Möglichkeit einer Betriebsverpachtung. Dabei wird der Betrieb verpachtet; die operative Betriebsführung erfolgt bereits durch den künftigen Nachfolger, der als Pächter am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Praxis-Beispiel Betriebsverpachtung U bestimmt seinen Sohn S, der sich schon immer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 205 Im Mittelpunkt der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steht i. d. R. die ErbSt bzw. SchenkSt, bei der es sich um eine Stichtagssteuer handelt (§ 9 Abs. 1 ErbStG). Da der Erbfall nicht planbar ist, ist im Regelfall einer lebzeitigen Schenkung der Vorzug zu geben, um deren Art, Umfang und Zeitpunkt steuerlich optimiert mit dem ErbStG zu strukturieren. Rz. 205a Das E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.5 Sonderfall Betriebsaufspaltung

Rz. 273 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden. Die unentgeltliche Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen ist für den Übergeber einkommensteuerlich neutral möglich. Der Übernehmer führt die Anschaffungskosten des Übergebers fort (§ 20 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.2 Ertragsteuerliche Sicht

Rz. 312 Aus ertragsteuerlicher Sicht wird die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform vor allem durch die unterschiedliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalvergütungen bestimmt, wobei Fremdkapital – im Gegensatz zum Eigenkapital – nicht nur durch den Gesellschafter (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), sondern auch durch Dritte gewährt werden kann.[1] Rz. 313 Bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.9.2 KG

Rz. 42 Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es möglich, den Unternehmensnachfolger als Kommanditisten in eine KG aufzunehmen und ihn nach und nach mit Kommanditanteilen unter Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsregeln für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG) auszustatten, ggf. unter Nießbrauchsvorbehalt. Insoweit kann der Übergeber ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 278 Die GewSt beträgt unter Berücksichtigung der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) und dem gesetzlich Mindesthebesatz von 200 % (16 Abs. 4 S. 2 GewStG) 7 % des Gewerbeertrags. Da der durchschnittliche Hebesatz der Gemeinden zwischen 400 % und 500 % liegt, ist die tatsächliche Belastung im Regelfall mehr als doppelt so hoch. Die GewSt knüpft über die §§ 2, 7 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 103 Will der Erblasser bei der Unternehmensnachfolge eine bestimmte Qualifikation der infrage kommenden Erben sicherstellen, kann dies im Wege der qualifizierten Nachfolgeklausel geschehen. Hierbei wird im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass der Gesellschaftsanteil nur auf bestimmte, vorher festgelegte Erben im Wege der Sondererbfolge übergehen soll.[1] Damit wird der Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.6 Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 108 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Gesellschafters den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge und somit ohne Rücksicht auf die Erbenstellung. Der Nachfolger muss entweder im Gesellschaftsvertrag bereits mitgewirkt haben oder der Übernahme des Anteils mit allen verbundenen Rechten und Pflichten in sonstiger Weise zugestimmt hab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.4 Erbersatzsteuer

Rz. 238 Für Familienstiftungen entsteht die Erbersatzsteuerpflicht alle 30 Jahre (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Hierbei wird ein Generationenübergang auf 2 Kinder fingiert. Bei der Berechnung der Ersatzerbschaftsteuer wird der doppelte Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG für Kinder (800.000 EUR) gewährt. Ferner ist die ErbSt für die Hälfte des stpfl. Stiftungsvermögens nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.6 Zwischenfazit

Rz. 241 Eine Familienstiftung ist im Grundsatz kein Steuersparmodell. Gleichwohl kann sie im Einzelfall steuerlich vorteilhaft sein, insb. zur Regelung der Unternehmensnachfolge aufgrund der aktuell bestehenden weitreichenden Begünstigungsregeln für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.9.1 OHG

Rz. 41 Infolge der für die OHG geltenden Vertragsfreiheit ist eine schrittweise Übertragung des Unternehmens an den Unternehmensnachfolger denkbar, ggf. auch unter Nießbrauchsvorbehalt (Rz. 45ff.). So kann der Übertragende seine Beteiligung an der OHG, insbes. unter Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b, § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2 Überblick über das Verschonungssystem

Rz. 286 Das ErbStG kennt unterschiedlich Optionen der Verschonung von Betriebsvermögen (Rz. 205). Bei einem Erwerb begünstigungsfähigen Vermögens greift im Grundsatz die Basisverschonung (§ 13a ErbStG), d. h. der Erwerb kann weitgehend (Regelverschonung: 85 %) oder vollständig (Optionsverschonung: 100 %) frei von ErbSt bzw. SchenkSt erfolgen, soweit es sich um begünstigtes V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.2 Fortsetzungsklausel

Rz. 97 Fortsetzungsklauseln werden bei Personengesellschaften vereinbart, wenn die Gesellschafter erreichen möchten, dass der versterbende Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt wird. Der Anwendungsbereich von Fortsetzungsklauseln bleibt auch nach dem MoPeG begrenzt, da eine Fortsetzung weiterhi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.1 Erbschaftsteuerliche Sicht

Rz. 307 Die Frage, welche Finanzierungsform sich bei der Unternehmensnachfolge erbschaftsteuerlich günstiger auswirken kann, muss differenziert nach Personengesellschaft (PersG) und Kapitalgesellschaft (KapG) beurteilt werden. Hierbei wird folgender Fall exemplarisch zugrunde gelegt: Der gemeine Wert des Unternehmens des V beträgt unabhängig von der Rechtsform 100 (Unternehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.2.3 Einziehungsklausel

Rz. 114 Gegenstand einer Einziehungsklausel ist eine Regelung, nach der beim Tod eines Gesellschafters die Kapitalgesellschaft die auf die Erben übergegangenen Anteile innerhalb einer bestimmten Zeit einziehen kann.[1] Eine Einziehung von Geschäftsanteilen einer GmbH ist gem. § 34 Abs. 1 GmbHG nur zulässig, wenn die Einziehungsklausel und die jeweiligen Voraussetzungen, unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 51 Die gesetzliche Erbfolge richtet sich gem. §§ 1924ff. BGB nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Erben zweiter Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, Erben dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge, Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Alle übrigen Verwandten sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.2 Betriebsaufspaltung

Rz. 214 Besondere Vorsicht ist bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung in Fällen vorweggenommener Erbfolge geboten. Übertragungen können in diesem Zusammenhang zu ggf. existenzgefährdenden steuerlichen Folgen in Form einer ungewollten Beendigung der Betriebsaufspaltung mit der Folge der Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven im Besitzunternehmen führen.[1] Rz. 215 Eine Betrie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.1 Ausgleichszahlungen

Rz. 220 Der Schenker verfügt häufig – neben dem zu übergebenden Unternehmen – nicht über ausreichend weiteres Vermögen, um alle Abkömmlinge gleich zu behandeln. Gleichwohl möchte er das Unternehmen in seiner Substanz (d. h. gegenständlich) erhalten und in dieser Form auch weitergeben, gleichzeitig aber auch eine wenigstens annähernde wirtschaftliche Gleichbehandlung seiner K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.2 Steuerrechtliche Begünstigungen

Rz. 244 Nach § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (allgemeiner Spendenabzug). Zuwendungen, die diese Grenzen überschreiten, lassen sich in folgende Jahre unbegrenzt vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.5 Rechtsgeschäftliche Eintrittsklausel

Rz. 105 Eine Eintrittsklausel gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Während die einfache Eintrittsklausel die Möglichkeit aller Erben regelt, in die Personengesellschaft einzutreten, können bei einer qualifizierten Eintrittsklausel nur bestimmte Erben in die Personengesellschaft eintreten. Aufgrund der Eintrittsklausel kommt es beim Tod des Gesellschafters nicht automatisch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.3 Laufende Besteuerung der Stiftung

Rz. 236 Der KSt unterliegen sämtliche Einkünfte einer Familienstiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die KSt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die KSt beträgt aktuell 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) zzgl. 5,5 % SolZ davon (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2.2 Erwerb von bis zu 26. Mio. EUR (Regel- und Optionsverschonung)

Rz. 289 Für den Erwerb begünstigten Vermögens von bis zu 26 Mio. EUR (Ermittlung durch Abzug des stpfl. Verwaltungsvermögens vom begünstigungsfähigen Vermögen, § 13b Abs. 2 ErbStG) existieren, wie bereits in Rz. 286 erwähnt, gem. § 13a ErbStG zwei Verschonungskonzepte: Regelverschonung, § 13a Abs. 1 ErbStG: Verschonung 85 % / Sofortbesteuerung begünstigten Vermögens 15 %, ggf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.3 Stille Reserven

Rz. 265 Stille Reserven resultieren aus der Differenz zwischen dem Buchwert von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und dem Verkehrswert. Sie entstehen z. B. durch Abschreibungen und Wertsteigerungen von Aktiva oder durch Unterbewertung von Passiva. Rz. 266 Die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeplanung, da diese bei A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.4 Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen

Rz. 171 Die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge richtet sich nach dem Einzelfall. Als Hilfsmittel dient eine Due Diligence (Detailuntersuchung des Kaufobjekts). Daneben sind u. a. folgende Punkte zu beachten: rechtliche Klärung des Ablaufs der Transaktion, Formulierung des Unternehmenskaufvertrags und Integration des erworbenen Unternehmens in die Strukturen des Käufers. Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2.4 Verwaltungsvermögen

Rz. 293 In welchem Umfang ein Unternehmen unter Nutzung der Begünstigungsregeln der §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG ohne eine Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastung auf die nächste Generation übertragen werden kann, hängt letztlich vor allem davon ab, ob und inwieweit im Unternehmen nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen existiert. Zum Verwaltungsvermögen gehören nach § 1...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Der Gegenstand der Auf- oder Abspaltung

Rz. 25 § 16 S. 1 UmwStG definiert den Gegenstand der Spaltung nicht selbst, sondern verweist insoweit auf § 15 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG. Daher ist § 16 UmwStG nur anwendbar auf eine Auf- und Abspaltung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfassen. Für die Abspaltung ist weiter Vorauss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3 Das steuerliche Bewertungswahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft

Rz. 30 Eine Bindung der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft an ihre Handelsbilanz besteht – entgegen dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG – nicht. Steuerrechtlich gilt das Bewertungswahlrecht nach § 16 S. 1 i. V. m. § 3 UmwStG. Rz. 31 – 32 einstweilen frei Rz. 33 Nach § 3 Abs. 1 UmwStG, der aufgrund der Verwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.5 Bilanzierung der übergegangenen Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Personengesellschaft

Rz. 43 Die übernehmende Personengesellschaft tritt mit dem Übergang der übertragenen Wirtschaftsgüter in ihr Betriebsvermögen als Sonderrechtsnachfolgerin nach § 16 S. 1 UmwStG i. V. m. § 4 UmwStG in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Sie übernimmt die auf sie übergegangenen Wirtschaftsgüter nach § 4 Abs. 1 UmwStG mit den in der steuerlichen Schlussbilanz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.1 Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags

Gesellschafter von OHG oder KG, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA sowie atypisch stille Gesellschafter[1] müssen sich das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags sowie die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zwecks Anrechnung auf die jeweilige individuelle Einkommensteuer teilen. An der Aufteilung nehmen auch Kapitalgesellschaften teil, wenn sie Gesellschafter von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4 Einschränkung der Wahlrechte nach § 15 Abs. 2 UmwStG

Rz. 37 § 16 S. 1 UmwStG verweist auf den gesamten § 15 UmwStG und damit auch auf § 15 Abs. 2 UmwStG. Danach entfällt das Wahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft, in ihrer steuerlichen Schlussbilanz die zu übertragenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen, wenn der Teilbetrieb vor der Spaltung erworben oder aufgestockt wurde oder wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.13 Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister

Rz. 66 Heimarbeiter ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt (§ 2 Abs. 1 Heimarbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unternehmensnachfolge – Grundlagen eines Unternehmertestaments

Zusammenfassung Regelmäßig treffen bei einem Unternehmertestament komplexe Fragen des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts aufeinander. Damit die Unternehmensnachfolge gelingt, ist daher eine sorgfältige Planung und Gestaltung erforderlich. Bedeutung und Zweck des Unternehmertestaments Rund 90 % aller Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen, die zusammen mehr als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / VI. Besteuerung der Ausschüttung aus der Holding

Soweit die Beteiligung an der Holdinggesellschaft im Privatvermögen gehalten wird, gelten für die Dividendeneinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG die Grundsätze der Abgeltungsteuer (26,375 % inkl. Solidaritätszuschlag). Im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Mitunternehmerschaft gehaltene Beteiligungen werden nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert, weshalb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 3 Höhe der Abschreibung

Abweichend von § 7 Abs. 4 EStG können im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jährlich jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7 % der begünstigten Aufwendungen abgesetzt werden. Keine Nachholung Es müssen nicht jährlich 9 bzw. 7 % abgeschrieben werden. Wird jedoch weniger in einem Jahr abgeschrieben, z. B. nur 4 %, so kann die nicht ausgenu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 1 Verteilungsmöglichkeit von Erhaltungsaufwendungen

Auch für Betriebsgebäude Nach § 11a Abs. 1 Satz 1 EStG kann Erhaltungsaufwand, soweit er nicht durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln gedeckt ist, für Maßnahmen i. S. d. § 177 BauGB an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich, auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt als Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / b) Anwendungsbereich der Regelung

Neben der Klärung der Berechnungsweise ist insb. die Ausweitung der Schuldverrechnung für Zwecke des 90 %-Tests durch die Finanzverwaltung auf weitere Fallkonstellationen zu begrüßen. Die Finanzverwaltung lässt neben Schenkungsfällen die Schuldverrechnung auch bei Erbfällen zu. Zudem erklärt die Finanzverwaltung das Urteil neben Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbS...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 3 Abzug bei Nutzungsänderung

Voller Restabzug Wird ein Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, so ist der gesamte, noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands i. S. d. § 11a EStG im Jahr der Veräußerung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Das Gleiche gilt, wenn ein Gebäude nicht mehr zur Einkunftserzielung genutzt wird oder in ein Betriebsvermögen eingebracht ode...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 2 Begünstigte Gebäude

Begünstigt sind Gebäude, selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegen. Privat- oder Betriebs­vermögen Für die Steuervergünstigungen spielt es keine Rolle, ob das Gebäude zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Ebenso ohne Bedeutung ist di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 11a EStG können Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Vorschrift hat in der Praxis nur Bedeutung für Gebäude, die zu mehr als der Hälfte anderen als Wohnzwecken dienen oder zu einem Betriebsvermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / a) Die neue Berechnungsmethodik

Gemäß Rz. 4 (s. dort für ein ausführliches Berechnungsbeispiel) des Ländererlasses ergibt sich folgende Berechnungsmethodik, welche die bisherige Berechnungsmethodik der R E 13b.9 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019 ersetzt:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.2.2 Betriebsvermögen

Ist ein stiller Gesellschafter selbst unternehmerisch tätig, kann (oder ggf. muss) er die stille Beteiligung als gewillkürtes oder notwendiges Betriebsvermögen in seinem eigenen Betrieb ausweisen. In diesem Fall sind seine Einkünfte daraus keine Kapitalerträge mehr, sondern stellen gewerbliche oder selbstständige Einkünfte dar. Die anteiligen Einkünfte aus der stillen Beteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 2 Umfang des Betriebsvermögens

Zunächst stellt sich die Frage, welche Wirtschaftsgüter mit welchem Wert ggf. einem Betriebsvermögen zuzurechnen sind. 2.1 Zebragesellschaft Hier kann die Aussage kurz gehalten werden. Eine Zebragesellschaft ist eine vermögensverwaltende Gesellschaft. Als solches ist Betriebsvermögen bei ihr ausgeschlossen. 2.2 Gesellschafter Vielmehr kann sich die Problematik des richtigen Ansa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 1.1 Definition

Grundlage einer Zebragesellschaft ist zunächst eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft. Dies kann z. B. eine GbR sein, deren Betätigung sich auf eine Vermögensverwaltung, z. B. durch die Vermietung eines Wohngebäudes, erstreckt. Damit erzielt die GbR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG; das Wohngebäude ist dem Privatvermögen zuzurechnen. Verwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 2.3 Übertragung von Wirtschaftsgütern

Eine nähere Betrachtung wird auch zu den sonst durchaus bekannten Folgen aus einer Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern erforderlich. Denn auch hierbei ist bei einer Zebragesellschaft essenziell, dass diese kein Betriebsvermögen hat. Dies hat insbesondere zur Folge, dass die sonst üblichen Regelungen des § 6 Abs. 5 EStG hier grundsätzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 2.1 Zebragesellschaft

Hier kann die Aussage kurz gehalten werden. Eine Zebragesellschaft ist eine vermögensverwaltende Gesellschaft. Als solches ist Betriebsvermögen bei ihr ausgeschlossen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 2.2 Gesellschafter

Vielmehr kann sich die Problematik des richtigen Ansatzes von Betriebsvermögen nur bei einem Gesellschafter stellen, der Einkünfte i. S. d. §§ 13 - 18 EStG erzielt bzw. welcher kraft Rechtsform nur gewerbliche Einkünfte haben kann. Bei ihm rechnet auch die Beteiligung an einer Zebragesellschaft zu seinem Betriebsvermögen. Hierbei ist zunächst zu differenzieren nach: Handelsrec...mehr