Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Feststellungserklärung 2021... / 4.5 Vermögensverwaltende Gesellschaften/Gemeinschaften, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen gehört (Zeilen 26/27)

Die Zeilen 26 und 27 betreffen ausschließlich vermögensverwaltende Gesellschaften und Gemeinschaften, die kenntlich machen müssen, ob die Beteiligung zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit[1], aus Gewerbebetrieb[2] oder aus Land – und Forstwirtschaft[3] gehört.mehr

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Liebhaberei / 1.3 Beginn und Ende der Liebhaberei

Eine Tätigkeit kann von Anfang an Liebhaberei im steuerlichen Sinne sein. Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht erst später vor oder entfällt sie zu einem späteren Zeitpunkt, ist erst dann eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit zu bejahen oder zu verneinen. Danach können auch nur einzelne Verlustphasen zur Liebhaberei führen, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitr...mehr

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Liebhaberei – ABC / Strukturwandel zur Liebhaberei

Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem – nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten – Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertänderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerrechtlich allerdings irrelevant.[1] Die Veräußerung ...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 6.1 Anlage FE 2

Die Anlage FE 2 wird benötigt, sofern sich im betrieblichen Bereich begünstigt zu besteuernde Veräußerungsgewinne im Bereich des Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögens oder sonstige tarifbegünstigte Einkünfte, z. B. Entschädigungen, ergeben, ferner bei übertragenen Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG, bei Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht und -haltung, aus gewerblichen ...mehr

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Liebhaberei – ABC / Wohnmobile

Die Vermietung eines (im Privatvermögen gehaltenen) Wohnmobils an wechselnde Mieter führt i. d. R. zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Bei der Ermittlung der Einkünfte können zwar Absetzungen für Abnutzung berücksichtigt werden, nicht aber etwaige Veräußerungsgewinne oder Veräußerungsverluste – von den nach § 23 EStG steuerpflichtigen abgesehen.[1] Wenn es dem Steuerpflicht...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.1 Anscheinsbeweis

Liegt ein Gewerbebetrieb – und nicht etwa eine davon abzugrenzende steuerunerhebliche private Vermögensverwaltung[1] — vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für Gewinnerzielungsabsicht und gegen Liebhaberei[2], insbesondere, wenn über mehrere Jahre Gewinne erzielt wurden.[3] Dabei sind im Rahmen einer vorzunehmenden Totalgewinnprognose auch Veräußerungsgewinne einzube...mehr

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Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S. d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt u...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / a) Zurechnung der Stimmen minderjähriger Kinder

Finanzverwaltung rechnet Stimmrechte minderjähriger Kinder zu: Die Finanzverwaltung rechnet bei der Prüfung der Voraussetzung der personellen Verflechtung den sorgeberechtigten Eltern die Stimmrechte minderjähriger Kinder zu (R 15.7 Abs. 8 EStR). Kritik: Dies ist m.E. unzulässig. Auch wenn es naheliegt, dass die Eltern die Stimmrechte der minderjährigen Kinder genauso ausüben...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / b) Steuerrechtliche Konsequenzen

Wendet man also mit der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in der Konstellation des Besitzunternehmens im Inland und der Betriebskapitalgesellschaft sowie des überlassenen Grundstücks im Ausland an, ergeben sich m.E. folgende steuerrechtlichen Konsequenzen: Die im Inland ansässige natürliche Person erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 9.1 Vorgehen bei fremden und eigenen Ladestationen

Ein reines Elektroauto muss immer wieder an die Ladestation bzw. Steckdose. Soweit der Unternehmer das Elektrofahrzeug unterwegs bei einem fremden Dritten aufladen lässt, kann er die Kosten, die ihm dafür in Rechnung gestellt werden, als "laufende Kfz-Betriebskosten" erfassen. Im Regelfall wird das Elektroauto jedoch nach der Rückkehr in die private Wohnung dort auch aufgela...mehr

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Grünanlagen / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Betriebsvermögen Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Selbstständiges Wirtschaftsgutmehr

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Grünanlagen / 3 Grünanlagen zählen bilanzsteuerlich zu den Außenanlagen und können aktiviert werden

Außenanlagen sind steuerrechtlich selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter. Nach Zivilrecht sind sie jedoch wesentliche Grundstücksbestandteile.[1] Praxis-Beispiel Was als Grünanlage zählt Grünanlage auf einem Firmengrundstück; Vorgarten eines vermieteten Wohn- und/oder Geschäftsgrundstücks; vom Mieter nutzbare Gartenanlage eines Mietshauses. Grünanlagen werden mit den Anscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.3 Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten und Werbungskosten

Rz. 45 Der Begriff der Betriebsvermögensminderungen ergibt sich aus § 4 Abs. 1 EStG und umfasst solche Positionen, die bei einem Betriebsvermögensvergleich den Gewinn mindern. Dazu gehören auch Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen (vgl. § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a S. 2 EStG). Betriebsausgaben sind in § 4 Abs. 4 EStG, Werbungskosten in § 9 Abs. 1 EStG definiert. Veräußerungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 38 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt für alle einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen (auch als Gesellschafter einer Personengesellschaft) mit Anteilen an Körperschaften, die im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen gehalten werden, es sei denn die ESt ist bereits durch die KapESt abgegolten. Seit Einführung der Abgeltungsteuer[1] ist der Anwendung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 80 Erfasst werden Stpfl. (natürliche Personen), die im Betriebsvermögen gehaltene Wirtschaftsgüter an eine Körperschaft, an der sie qualifiziert beteiligt sind, teil- oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Hinsichtlich der erforderlichen qualifizierten Beteiligung des Stpfl. an der Körperschaft gelten die Ausführungen unter Rz. 57 bis 59 entsprechend. Abweichend davon...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 57 Erfasst werden nur Stpfl. (natürliche Personen), die sowohl ihre Beteiligung an einer Körperschaft als auch die betroffenen Darlehensforderungen bzw. die wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen oder Rückgriffsforderungen im Betriebsvermögen halten. Wenn Gesellschafter bzw. Forderungsinhaber eine körperschaftsteuerpflichtige Person ist, gilt § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG...mehr

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Läuft der Vorwegabschlag fü... / IV. Praxishinweise

Der Vorwegabschlag kann in der Praxis genutzt werden, um bei Erwerben > 26 Mio. EUR weiterhin unter die Regelverschonung des § 13a Abs. 1 ff. ErbStG (ohne § 13c ErbStG) zu fallen (R E 13a.20 Abs. 1 Satz 6 ErbStR). Im Einzelfall können so Überlegungen zur Verschonung von Betriebsvermögen getroffen werden, sollte die Regelverschonung günstiger sein als bspw. die Verschonungsbe...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ei...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.6 Übersicht: Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und Veräußerungsverlusten

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.4 Übersicht: Steuerliche Behandlung von Beteiligungserträgen und damit zusammenhängenden Aufwendungen

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.1 Grundsatz der Steuerbefreiung

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Körperschaften, deren Leistungen beim Empfänger bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach § 8b Abs. 1 KStG nicht angesetzt werden, bleiben ebenfalls steuerfrei. Die Befreiung für Veräußerungsgewinne findet auch auf die Veräußerung von Organbeteiligungen Anwendung. Die Steuerbefreiung gilt daneben auch für Liqui...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.2.1 Kürzung gem. § 9 Nr. 2a und Nr. 7 GewStG

Befindet sich die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft in einem gewerblichen Betriebsvermögen, so sind die Dividendenerträge Betriebseinnahmen und erhöhen den Gewinn aus Gewerbebetrieb. § 9 Nr. 2a und Nr. 7 GewStG sollen in diesen Fällen eine gewerbesteuerliche Doppelbelastung vermeiden (Besteuerung des ausgeschütteten Gewinns bei der Kapitalgesellschaft und Besteuerung de...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 19 Wann das häusliche Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen gehört

Betrieblich genutzte Gebäudeteile, die im Eigentum des Unternehmers stehen, sind eigenständige Wirtschaftsgüter, die grundsätzlich zum Betriebsvermögen gehören. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob und inwieweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Stille Reserven, die sich im Betriebsvermögen gebildet haben, werden bei einer späteren En...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.3 Voraussetzung: Zugehörigkeit des Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen

Ist der Unternehmer ggf. zusammen mit seinem Ehegatten Eigentümer des Hauses, stellt sich die Frage, ob das häusliche Arbeitszimmer Betriebsvermögen ist. Sind beide Ehegatten Eigentümer, kann ohnehin nur der Eigentumsanteil des Unternehmers Betriebsvermögen werden. Praxis-Beispiel Einfamilienhaus im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten: Ermittlung des zum Betriebsvermögen gehör...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Anwendungsbereich und Zweck Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln nunmehr die §§ 13a, 13b, 13c , 19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.2 Verhältnis zu § 4 Abs 1 S 8 zweiter HS EStG (Verstrickungseinlage bei Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen)

Tz. 609 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei Rückführung eines WG innerhalb des fünfjährigen Auflösungszeitraums wurde die Verstrickungsregelung in § 4 Abs 1 S 8 zweiter Hs EStG bis zum VZ 2020 durch die speziellere Regelung zur Bestimmung des Rückführungswerts in § 4g Abs 3 EStG suspendiert. Als Folge der Aufhebung des § 4g Abs 3 EStG gilt bei Verstrickungseinlage (s hierzu Tz 37...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Behaltensregelung für Betriebsvermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Verstrickungskonzept bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (Verstrickungs-Einlage)

Tz. 378 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch das SEStEG wurde neben einem allg Entstrickungskonzept auch ein Verstrickungskonzept für WG des BV ges geregelt. Die Verstrickung ist in § 4 Abs 1 S 8 zweiter Hs EStG normiert. Danach steht die Begr des Besteuerungsrechts der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines WG einer Einlage iSd § 4 Abs 1 S 8 erster Hs EStG gle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Sachliche Befreiung des Betriebsvermögens im Beitrittsgebiet (§ 136 BewG)

Rz. 52 [Autor/Stand] § 152 Abs. 7 BewG bestimmte, dass § 136 BewG, der durch Art. 6 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] wieder in das BewG eingefügt wurde, zum 1.1.1997 anzuwenden ist. Der Anwendungsvorschrift hätte es nicht bedurft, da die Anwendung des neuen § 136 BewG nur für den Stichtag 1.1.1997 in der Vorschrift selbst geregelt is...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3 Firmenwagen, der zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt wird: Zuordnungswahlrecht

Nutzt der Unternehmer seinen Pkw höchstens zu 50 % für betriebliche Fahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb), darf er die 1-%-Methode nicht anwenden. Außerdem gehört das Fahrzeug nicht zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Unternehmer hat folgendes Wahlrecht: Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen = Abzug aller Kfz-Kosten und Gewinnerhöhung in Hö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Historische Entwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Wie die Besteuerung bzw. Begünstigung von Betriebsvermögens in verfassungskonformer Art und Weise zu bewerkstelligen ist, dies beschäftigt den Gesetzgeber, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesfinanzhof, die nachgeordneten Finanzgerichte, die Finanzverwaltung und natürlich die Beraterschaft, seit es eine Erbschaftsteuer gibt. Rz. 8 [Autor/Stand] Das heu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ausgangslohnsumme

a) Grundsätze Rz. 83 [Autor/Stand] Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre, § 13a Abs. 3 Satz 2 ErbStG. Werden Beteiligungen von mehr als 25 % in die Ausgangslohnsumme einbezogen, ist ebenfalls auf die letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abzugsbetrag (Abs. 2)

Rz. 51 [Autor/Stand] Von dem Teil des auf einen Erwerber übergegangenen begünstigten Vermögens, der nach Anwendung des Verschonungsabschlags verbleibt, wird ein Betrag von 150.000 EUR abgezogen (Abzugsbetrag), § 13a Abs. 2 Satz 1 ErbStG. Rz. 52 [Autor/Stand] Der Abzugsbetrag von 150.000 EUR verringert sich, wenn der Wert des verbleibenden Vermögens insgesamt die Wertgrenze vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 162 [Autor/Stand] Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung (Behaltensfrist) gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird, § 13a Abs. 6 ErbStG. Rz. 163 [Autor/Stand] § 13a Abs. 6 ErbStG entspricht bis auf notwendige Änderungen bei einzelnen Verwe...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 4 Einheitliche Zuordnung bei der Einkommen- und Umsatzsteuer

Hat der Unternehmer den Pkw seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet und behandelt er ihn gleichzeitig als gewillkürtes Betriebsvermögen, ist es buchungstechnisch einfach, weil die umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Handhabung übereinstimmt. Bei der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen reicht es aus, Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum vo...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 11 Einkünfte von Zwischengesellschaften (§ 7 S. 7 GewStG)

Rz. 129 Hinzurechnungsbeträge i. S. d. § 10 Abs. 1 AStG sind nach § 7 S. 7 GewStG Einkünfte, die in einer inl. Betriebsstätte anfallen. Rz. 130 Sind unbeschränkt Stpfl. an einer ausl. Zwischengesellschaft i. S. d. §§ 7 bis 14 AStG beteiligt, sind die Einkünfte der ausl. Zwischengesellschaft nach § 7 Abs. 1 AStG bei jedem von ihnen mit dem Teil steuerpflichtig, der auf die ihm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Lohnsummen/Beschäftigte aus nachgeordneten Gesellschaften (Abs. 3 Sätze 11 und 12)

Rz. 119 [Autor/Stand] Bei der Prüfung, ob die Mindestarbeitnehmerzahl im Betrieb erreicht wird, wollte die Finanzverwaltung schon von vornherein auch die Arbeitnehmer nachgeordneter Gesellschaften einbeziehen.[2] Rz. 120 [Autor/Stand] Der Begriff des Betriebs ist jedoch im Gesetz nicht näher erörtert. Eine Zurechnungsvorschrift für Konzerngesellschaften hatte der Gesetzgeber ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendungsbereich und Zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln nunmehr die §§ 13a, 13b, 13c , 19a, 28 und § 28a ErbStG aktuell die zu gewährenden Verschonung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Entnahmebegrenzung (Abs. 6 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 191 [Autor/Stand] Wenn der Erwerber als Inhaber begünstigt erworbenen Betriebsvermögens oder land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ab dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bis zum Ende des letzten in die Fünfjahresfrist fallenden Wirtschaftsjahrs Entnahmen tätigt, die die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne oder Gewinnanteile seit dem Erwerb um mehr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 62 [Autor/Stand] Im Grundfall des § 13b Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG (85 % des Betriebsvermögens steuerfrei) entfällt der Verschonungsabschlag anteilig, wenn die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 3 Sätze 6 bis 9 ErbStG) innerhalb der fünf Jahre nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) die Mindestlohnsumme von 400 % der Ausgangslohnsumme ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Mitunternehmerschaften (§ 7 S. 2 GewStG)

Rz. 100 Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bzw. 16 Abs. 3 S. 1 EStG unterliegt grundsätzlich nicht der GewSt.[1] Ein solcher Veräußerungsgewinn rechnet auch dann nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen eines anderen gewerblichen Betriebs gehört. Für die Begrif...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.4.2 Wann aufgrund der Lage eines Arbeitszimmers die Kosten steuerlich anerkannt werden

In seinem Beschluss vom 21.9.2009[1] hatte der BFH entschieden, dass Reiseaufwendungen bei gemischten Reisen nach Maßgabe der Zeitanteile der Reise aufteilbar sind. Bei der Regelung über den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer handelt es sich um eine gesetzliche Spezialregelung, die Vorrang vor den allgemeinen Grundsätzen hat. Konsequenz ist, das eine Auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenerfordernis (Abs. 3 Sätze 1 bis 4)

Rz. 66 [Autor/Stand] Umfasst das auf einen Erwerber übertragene begünstigte Vermögen mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer Vermögensart (z.B. mehrere Gewerbebetriebe) oder mehrere Arten begünstigten Vermögens (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften), sind die beschäftigten Arbeitnehmer für je...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.1 Allgemeines

Rz. 85 Die GewSt erfasst bei Personenunternehmen nur die Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebetrieb. Das ergibt sich zwar nicht aus § 7 GewStG, wohl aber aus dem Charakter der GewSt als Objektsteuer. Folglich sind diejenigen Vorschriften, die mit dem Charakter der GewSt als Objektsteuer nicht im Einklang stehen, bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb als Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Durchführung der Nachversteuerung (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 244 [Autor/Stand] Soweit ein Erwerber innerhalb der Behaltensfrist nach § 13a Abs. 6 ErbStG in schädlicher Weise über das begünstigte Vermögen verfügt, entfallen der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG).[2] Bei der Nachversteuerung ist der erbschaftsteuerrechtliche Wert im Zeitpunkt der Steuerentstehung anzusetzen.[3] Dies...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen (§ 112 BewG)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 152 Abs. 5 BewG enthielt die zum 1.1.1997 geltende Fassung des § 112 BewG, der den Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen regelt. Gegenüber der Fassung vor dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wurde in der zum 1.1.1997 geltenden Fassung klargestellt, dass es beim Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Antei...mehr