Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.1 Ermittlung der stillen Reserven

Die stillen Reserven sind gesetzlich als Unterschiedsbetrag zwischen dem (anteiligen oder gesamten) in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen Eigenkapital und dem auf dieses Eigenkapital jeweils entfallenden gemeinen Wert der Anteile an der Körperschaft definiert. Maßgebend sind die stillen Reserven zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs. Um unerwünschte E...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 5. Erwerbszeitraumbezogene Behaltensregelungen

Rz. 130 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sollen nur dann erhalten bleiben, wenn der Erwerber gewisse Spielregeln einhält. Neben der zuvor dargestellten Lohnsummenregelung gehört dazu auch, dass das produktive Betriebsvermögen im Sinne einer nahtlosen Unternehmensfortführung für gewisse Mindestzeiträume (fünf bzw. sieben Jahre) er- bzw. gehalten wird. Anders gewendet: Der ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die verbleibenden Gesellschafter

Rz. 87 Auch im Bereich der Personenhandelsgesellschaften kommt es aufgrund der seit dem 1.1.2009 geltenden ertragswertorientierten Neuregelungen bei der Bewertung von Betriebsvermögen vermehrt zu steuerrelevanten Tatbeständen, sofern die gesellschaftsvertraglichen Regelungen nur Abfindungen unter den so ermittelten Steuerwerten zulassen. Der sich aus Sicht der verbleibenden ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 113 Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer unmittelbaren[194] Beteiligungsquote von mehr als 25 %, die aus dem Privatvermögen oder als Einzelwirtschaftsgut außerhalb der "Konglomerate" Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil aus dem Betriebsvermögen übertragen werden[195] und bei denen sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in der EU/EWR befinden, sind...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 6. Betriebsvermögensbegünstigungen bei Weiterübertragung

Rz. 136 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sollen nur demjenigen Erwerber zugute kommen, der letztlich begünstigungsfähiges Betriebsvermögen erwirbt und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen fortführt bzw. erhält. In §§ 13a Abs. 5, 13c Abs. 2 S. 1, 28a Abs. 1 S. 2 ErbStG wird daher geregelt, dass ein Erwerber die Betriebsvermögensbegünstigungen nicht in Anspruch nehm...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / IV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 63 Während für Privatvermögen argumentiert wird, dass aufgrund der Rückübertragungsverpflichtung bereits eine erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Bereicherung des Vollrechtstreuhänders bzw. Testamentsvollstreckers ausscheidet,[98] wird für Betriebsvermögen auf das ansonsten dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht fremde wirtschaftliche Eigentum, also auf § 39 Abs. 2 Nr....mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Regelungsmechanismus

Rz. 97 Auf Basis der richtungsweisenden Entscheidung des BVerfG[159] hatte der Gesetzgeber mit einem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [160] einerseits die Wertermittlungsvorschriften mit der Zielvorgabe einer rechtsformneutralen Ermittlung von Verkehrswerten modifiziert, andererseits aber auch ein komplexes System zur Begünstigung von Betriebsvermög...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Verwaltungsvermögenstest

Rz. 115 Ist die erste Hürde geschafft und begünstigungsfähiges Vermögen prinzipiell zu bejahen, sind erwerbszeitpunktbezogen weitere komplexe Prüfschritte erforderlich. Denn der gemeine Wert des begünstigungsfähigen Vermögens ist in begünstigtes Vermögen einerseits und Verwaltungsvermögen bzw. nicht begünstigtes Vermögen andererseits zu filetieren. Aus dem Saldo des begünstig...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 361 Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG werden nach § 8 Nr. 8 S. 1 GewStG die Anteile am Verlust einer inl. oder ausl. OHG, KG oder anderen Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer des Gewerbebetriebs anzusehen sind, wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Die Anteile an der Personenges...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 4. Erwerbsfolgezeitraumbezogene Lohnsummenregelung

Rz. 125 Um den 85 %-igen oder den 100 %-igen Verschonungsabschlag in voller Höhe behalten zu können, wird in der Regel nach Ablauf von fünf Jahren bzw. sieben Jahren geprüft, ob – taggenau gerechnet vom Zeitpunkt des Erwerbs[213] – die in den Folgeperioden addierten Lohnsummen 400 % bzw. 700 % (oder in Abhängigkeit von den Mitarbeiterzahlen die anderen Prozentsätze) der Ausg...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / III. Teilungsanordnungen und Auseinandersetzungsverbot

Rz. 29 Hat der Erblasser mehrere Erben eingesetzt, so bilden sie eine Erbengemeinschaft. Von ihrer Rechtsnatur her ist die Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung angelegt. Jeder Miterbe kann jederzeit die Erbauseinandersetzung verlangen, § 2042 BGB. Gerade bei unternehmerisch gebundenem oder anspruchsvoll strukturiertem privatem Vermögen führt diese gesetzliche Regelung zu ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / VI. Übersicht: Wesentliche steuerliche Unterschiede zwischen Vollmachts- und Treuhandlösung bei der Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 1. Freigabelösung (Weisungsgeberlösung)

Rz. 14 Der Testamentsvollstrecker kann das Handelsgeschäft aus seiner Verwaltung dem Erben freigeben. Dies ist auch gegen Anordnung des Erblassers wirksam, doch hat der Testamentsvollstrecker bei der irrtümlichen Freigabe ein Recht auf Wiederherstellung seiner Verwaltung nach § 812 BGB. Diese Lösung birgt aber für alle Beteiligten viele Unsicherheiten. Insbesondere hat der T...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.4 Mitunternehmerschaft

Rz. 374 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG setzt weiterhin voraus, dass ein gewerbliches Unternehmen als Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG an der ebenfalls gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Der Anteil an der Personengesellschaft muss zum Betriebsvermögen des Gesellschafters gehören. Zudem muss der Gesellschafter Mitunternehmer s...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3.2.2 Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG

Rz. 341 § 8b Abs. 1 KStG befreit die dort genannten Einnahmen von der KSt. Dementsprechend bleiben nach § 7 S. 1 GewStG die Einnahmen auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Ansatz. Die Einnahmen werden nach § 8 Nr. 5 GewStG zu 95 % hinzugerechnet, da das pauschale Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG zu beachten ist. 5 % der Einnahmen sind bereit...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung im Handelsrecht

Rz. 6 Das Handels- und Gesellschaftsrecht gesteht dem Erben eines Unternehmens im Erbfall Möglichkeiten zu, seine Haftung für Altverbindlichkeiten zu beschränken, allerdings nur in klar begrenztem Umfang und mit unterschiedlichen Folgen für Einzelunternehmen und Gesellschaften. Ein Einzelunternehmen ist ein solches, das von einem einzelnen (eingetragenen) Unternehmer geführt ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.3 Verlustanteil

Rz. 364 § 8 Nr. 8 GewStG erfasst Verlustanteile an inl. und ausl. Personengesellschaften. Für den Begriff "Verlustanteil" wird an die Vorschriften des HGB und BGB angeknüpft. Maßgebend ist der sich aus § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ergebende Verlustanteil.[1] Rz. 365 Nicht maßgebend ist, ob eine ausl. Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig ist. Verlustanteile einer ausl. P...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die qualifizierten Nachfolger

Rz. 94 Für das Verständnis der erbschaftsteuerlichen Konsequenzen muss auf die Rechtsprechung des BFH[148] zurückgegriffen werden. Der BFH sieht in der qualifizierten Nachfolgeklausel einen besonders ausgestalteten Fall einer gegenständlich vordefinierten Teilungsanordnung. Erbschaftsteuerlich erwerben danach primär alle Erben den einheitlichen Gesellschaftsanteil und somit ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 378 Nach § 8 Nr. 8 S. 1 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG die Anteile am Verlust der Mitunternehmerschaft wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Der Umfang des Verlustanteils entspricht demjenigen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Maßgebend ist der jeweilige Anteil am Verlust der Mituntern...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Einkommensteuer

Rz. 45 Zivilrechtlich wird das Treugut (Sachen, Rechte und Schulden eines einzelkaufmännischen Unternehmens oder Gesellschaftsanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters) zwar aufgrund des Treuhandverhältnisses auf den Treuhänder übertragen, (ertrag)steuerlich wird das Treugut aufgrund der besonderen Zurechnungsvorschrift des § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO jedoch weiterhin ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.1 Renten bzw. dauernde Lasten

Rz. 126 Hinzuzurechnen sind nur Renten und dauernde Lasten. Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG setzt nicht voraus, dass die Renten bzw. dauernden Lasten wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen.[1] Die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG wird auch nicht dadurch ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 353 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG ist der Höhe nach begrenzt. Zum einen sind die von § 8 Nr. 5 GewStG erfassten Beteiligungserträge um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, die nach §§ 3c Abs. 2 EStG, 8b Abs. 5, 10 KStG bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden dürfen, zu mindern. Zum anderen wird der entsprechende Bet...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.9 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 218 Zu den Miet- und Pachtzinsen gehören alle Leistungen, die der Mieter oder Pächter aufgrund des Miet- oder Pachtvertrags gegenüber dem Vermieter oder Verpächter zu erbringen hat. Sie müssen wirtschaftlich als Gegenleistung für die Nutzung des Wirtschaftsguts anzusehen sein. Es muss sich um Leistungen handeln, die ohne die vertragliche Verpflichtung nicht vom Mieter od...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 288 Der Hinzurechnung unterliegen alle Aufwendungen, die als Gegenleistung für die Überlassung des Rechts anzusehen sind. Dies gilt auch für Leistungen, die an sich dem Überlassenden obliegen, die aber der aus dem überlassenen Recht Berechtigte im Hinblick auf die Überlassung des Rechts übernommen hat.[1] Rz. 289 Die Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung vo...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 15.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 391 Nach § 8 Nr. 10 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S.d. § 7 S. 1 GewStG Gewinnminderungen wieder hinzugerechnet, die durch Ansatz des niedrigeren Teilwerts des Anteils an einer Körperschaft[1] oder durch Veräußerung oder Entnahme des Anteils an einer Körperschaft oder bei Auflösung oder Herabsetzung des Kapitals der Körperschaft[2] entstanden sind, soweit de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 79 Die Entgelte für Schulden und die den Entgelten für Schulden gleichgestellten Beträge unterliegen grundsätzlich in voller Höhe der Hinzurechnung und gehen damit in voller Höhe in die Summe der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG ein. Diese Summe der Hinzurechnungen wird dann jedoch nach § 8 Nr. 1 GewStG um den alle Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a bis f GewS...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 2. Überblick Betriebsvermögensbegünstigungen und ergänzende Hinweise

Rz. 103 Bevor das erwerbszeitpunktbezogene und das erwerbsfolgezeitraumbezogene Regelungsgefüge näher dargestellt werden, soll zunächst ein kursorischer Überblick über die Begünstigungsmöglichkeiten des begünstigungsfähigen und des hieraus zu sezierenden begünstigten Vermögens nach den §§ 13a–13c, 19a, 28, 28a ErbStG, den entscheidenden Parametern gegeben sowie auf einige Be...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. "Treuhandlösung"

Rz. 22 Bei diesem Lösungsansatz führt der Testamentsvollstrecker persönlich das Handelsgeschäft nach außen im eigenen Namen und (ähnlich einem selbstständigen Kaufmann) unter eigener unbeschränkter Haftung fort.[24] Im Innenverhältnis wird er jedoch (nur) als Treuhänder für die Erben tätig und erhält einen Freistellungsanspruch gemäß § 670 BGB gegen die Erben eingeräumt, des...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Mitunternehmeranteile an gewerblichen Personengesellschaften

Rz. 112 Die Begünstigungsfähigkeit von (Mitunternehmer-)Anteilen an gewerblichen Personengesellschaften ist in § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG geregelt, und zwar zunächst unabhängig von der Frage, ob diese originär gewerblich tätig sind oder nur gewerblich geprägt. Anders wie im Einkommensteuerrecht wird eine intransparente Betrachtungsweise angenommen, d.h. Erwerbs- und Bewertung...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / 1. Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Betriebsvermögen

Für Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, sind insbesondere die Ausführungen zur Zugangsbewertung von Bedeutung. Die für die Blockerstellung sowie als Transaktionsgebühr zugeteilten Einheiten einer virtuellen Währung oder von sonstigen Token werden angeschafft (tauschähnlicher Vorgang).[25] Dabei entsprechen die Anschaffungskosten d...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / c) Lending/Staking

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das BMF in seinem Schreiben die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG ablehnt, enthält das BMF-Schreiben v. 10.5.2022 im Hinblick auf das Lending bzw. keine Besonderheiten. Erträge aus der Überlassung von dem Betriebsvermögen zuzuordnenden Einheiten einer virtuellen Währung und von sonstigen Token stell...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Erhöhung der Freibeträge durch das Erbschaftsteuerreformgesetz/Jahressteuergesetz 2010

Rz. 5 Die persönlichen Freibeträge wurden mit der Erbschaftsteuerreform 2008 durchweg erhöht. Sie sollen – entsprechend der bisherigen Rechtslage – kleinere Vermögenserwerbe völlig von der Steuer freistellen. Die Anhebung der nach Steuerklassen gegliederten Freibeträge dient gleichzeitig der Verwaltungsökonomie, da sich die FinVerw nicht mit einer Vielzahl unbedeutenderer Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.2.2.2 Gleichzeitige Veranlassung durch private und berufliche Zwecke

Rz. 62 Wird ein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut gleichzeitig betrieblich (beruflich) und aus Gründen der Lebensführung genutzt, sind die Aufwendungen hierfür (einschl. AfA) ebenso wie laufende Aufwendungen grundsätzlich in vollem Umfang nicht abziehbar (Rz. 56f). Eine Aufteilung sollte nach der Grundidee des § 12 Nr. 1 EStG i. d. R. (s. aber Rz. 56) nur gebot...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 ErbStG bestimmt die auf den jeweiligen Erwerb anzuwendenden Steuersätze und ist damit die zentrale Tarifnorm des ErbStG. Es handelt sich um einen einheitlichen Steuertarif, d. h. er gilt über alle Vermögensarten, für Fälle der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht und für Schenkungen, genauso wie für Erwerbe von Todes wegen. § 19 ErbStG stellt somit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.1.4 Bestimmung des auslösenden Moments bei gemischten Aufwendungen – zweistufige Prüfung

Rz. 40 Erforderlich für das Vorliegen eines gemischten Aufwands ist, dass ein hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Einkunftserzielung besteht. Ob diese Voraussetzung besteht, ist maßgeblich zunächst nach der wertenden Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden Moments" zu beurteilen; im Anschluss daran ist zu prüfen, ob dieses auslösende Moment...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Die Verfassungsmäßigkeit des Tarifs nach dem ErbStRG

Rz. 9a Das FG Düsseldorf hatte mit Urteil vom 12.1.2011[1] entschieden, dass die fehlende Differenzierung der Steuersätze in den Steuerklassen II und III für das Streitjahr 2009 nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstößt. Dieser Einschätzung ist der BFH in seinem Vorlagebeschluss an das BVerfG gefolgt.[2] Nach Ansicht des BFH ist die Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.3.2 Zurechnung von Einkünften

Rz. 104 Nach der Rspr. des BFH[1] ist § 12 Nr. 2 EStG lediglich als Vorschrift der Einkommensverwendung zu sehen, die mit dem Problemkreis der Zurechnung von Einkünften oder auch der Zuwendung einer Einkunftsquelle nichts zu tun hat. Die gegenteilige Rspr.[2], nach der § 12 Nr. 2 EStG als bei allen Einkunftsarten zu berücksichtigender übergreifender Rechtsgedanke auch im Ber...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 13 Das geringfügige Übersteigen des steuerpflichtigen Erwerbs über eine Wertgrenze führt beim Stufentarif systemimmanent zu einer Erhöhung der Steuerbelastung, die zunächst sogar erheblich höher ist, als der die Wertstufe übersteigende Betrag. Dieses Problem stellt sich nach der Reform am deutlichsten für die Steuerklassen II (nach dem WachstBeschlG[1] nicht mehr für Erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.3.1 Einziehung

Rz. 141 Bei vorsätzlich begangenen Straftaten können nach § 74 Abs. 1 StGB Gegenstände, die durch sie hervorgebracht (sog. producta sceleris; z. B. gefälschte Bilder) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht oder bestimmt gewesen sind (sog. instrumenta sceleris; z. B. Tatwerkzeuge, Fahrzeuge) eingezogen werden. Die Einziehung ist nur zulässig[1], wenn die Gegenstände...mehr

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen: Betriebsverpachtung als schädliche gewerbliche Tätigkeit – Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. Sachverhalt Die Klägerin betrieb bis Ende 1987 ein Autohaus in Rechtsform einer KG, an d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Der Tarif in der Ausprägung nach dem ErbStRG und der Modifikation nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 8 § 19 Abs. 1 ErbStG stellt nach wie vor – basierend auf § 15 Abs. 1 ErbStG – auf 3 Steuerklassen ab. Die Vorschrift enthält auch nach der Reform 21 Steuersätze. Der bisherige Steuertarif der Steuerklasse I bleibt nach der Reform von den anzuwendenden Steuersätzen her unverändert; angeordnet ist dort wie bisher ein Anstieg in Stufen von 4 %. Allerdings wurden die jeweili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.2.1 Fallgruppen, in denen schon nach bisheriger Rechtsprechung ein Abzug zulässig war

Rz. 42 In ständiger Rspr. erkannte der BFH schon vor der Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 zwei Ausnahmen vom Aufteilungs- und Abzugsverbot an, so die geringfügige private Nutzung (Rz. 42a) und die Aufteilbarkeit nach einem objektiven Maßstab (Rz. 44).[1] In diesen Fällen ist ein Abzug als Erwerbsaufwand unverändert geboten. Rz. 42a Ein unbedeutendes und nicht ins G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.1 Abgrenzung zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

Rz. 21 Nach § 243 Abs. 1 setzt die Annahme von Grundvermögen voraus, dass es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach §§ 232–242 BewG handelt. Für die Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sind insbesondere der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in § 232 BewG sowie die Regelungen zur Abgrenzung des lan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 2.2 Wann ein Vermögensgegenstand dem Betriebsvermögen zugeordnet werden darf

Eine Aktivierung von Betriebs- und Geschäftsausstattung ist zudem nur zulässig, wenn es sich um (gewillkürtes) Betriebsvermögen handelt. Es hat also eine – steuerlich orientierte – Abgrenzung zu erfolgen, ob Betriebs- oder Privatvermögen vorliegt. Eine Sonderform stellt das Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften dar, das per se auch kein Betriebsvermögen ist. Es ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 1.1.2 Ausgaben betreffen die Finanzierungsrechnung

Ausgaben hingegen betreffen nur den Bereich der Finanzierungsrechnung. Hierzu gehören Zahlungsvorgänge (Abfluss von Zahlungsmitteln) und das Entstehen von Verbindlichkeiten sowie Minderungen von Forderungen. Bezahlt der Unternehmer aus der Kasse, durch Banküberweisung oder geht er zur Finanzierung eine Verbindlichkeit ein, so handelt es sich betriebswirtschaftlich um eine Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 1.1.1 Aufwendungen sind Vermögensminderungen

Aufwendungen sind Minderungen des Betriebsvermögens oder Kapitals durch den bewerteten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen aus betrieblicher Veranlassung. Sie werden dem Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Das geschieht nach dem Realisationsprinzip, dem Imparitätsprinzip und dem Grundsatz der Periodenabgrenzung.[1] Aufwendungen ...mehr