Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / Zusammenfassung

Begriff Ein Darlehen (Kredit) wird aufgenommen, um finanzielle Engpässe im Unternehmen zu überbrücken oder um große Investitionen zu finanzieren. Klassischerweise wird das Darlehen bei der Hausbank aufgenommen. Auch Gesellschafter oder Angehörige können als Geldgeber fungieren. Die Finanzverwaltung hat hierfür strenge Regeln festgelegt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3 Gegenstand der Übertragung

Rz. 503 Gegenstand der Übertragung sind nach § 6 Abs. 4 EStG einzelne Wirtschaftsgüter. Die Rspr. hat den Begriff des Wirtschaftsguts weit ausgelegt, indem sie hierunter nicht nur Gegenstände i. S. d. bürgerlichen Rechts (Sachen und Rechte), sondern auch tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb verstanden hat, deren Erlangung der Kaufmann si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.3.3 Übertragung auf einen Erwerber unter Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Organismus

Rz. 475 Nur eine Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen auf einen Erwerber lässt den übertragenen Betrieb als selbstständigen wirtschaftlichen Organismus fortbestehen. Kein Fall des § 6 Abs. 3 EStG, sondern eine Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 EStG liegt hingegen vor, wenn ein Teil der wesentlichen Betriebsgrundlagen auf einen oder mehrere Erwerber unentgeltl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2 Bewertung

Rz. 378 Die Bewertung von Entnahmen ist je nach dem Gegenstand der Entnahme unterschiedlich: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG geht von der Entnahme von Wirtschaftsgütern aus[1], die grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten sind. Im Fall der Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte unter Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts nach § 4...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.11 Aufteilung einheitlicher Anschaffungskosten für mehrere Wirtschaftsgüter

Rz. 152 Werden mehrere Wirtschaftsgüter aufgrund eines einheitlichen Vertrags zu einem Gesamtkaufpreis erworben – z. B. ein Betrieb oder ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude oder eine Eigentumswohnung –, so zwingt der Grundsatz der Einzelbewertung (s. Rz. 41ff.) dazu, den Gesamtkaufpreis nach den Wertverhältnissen im Anschaffungszeitpunkt auf die einzelnen Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.4 Teilwertgrenzen und Teilwertvermutungen

Rz. 258 Der Teilwert mit seiner gesetzlichen hypothetischen Grundlage eines gedachten Gesamtkaufpreises eines möglichen Erwerbers lässt sich nur durch eine Schätzung ermitteln. Der zu schätzende Wert bewegt sich im Rahmen der von der Rspr. entwickelten Ober- und Untergrenze. Zudem hat die Rspr. zur Beurteilung der Tatfrage nach der Höhe des Teilwerts als einem auf Erfahrung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage (§ 6 Abs. 6 S. 2 EStG)

Rz. 529 Eine verdeckte Sacheinlage ist nach § 19 Abs. 4 GmbHG i. d. F. des MoMiG v. 23.10.2008[1] gegeben, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft eine Bareinlage verspricht, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung einen Sachwert erhält und dies auf einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede beruht. Auch ohne eine ausdrückli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.3.4 Unentgeltlichkeit der Übertragung

Rz. 476 Eine unentgeltliche Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn sich die Beteiligten darüber einig sind, dass der (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil aufgrund einer Schenkung übergehen soll. Der Übergang von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Betriebsübertragung begründet keine Gegenleistung, also kein Entgelt und steht somit der Unentgeltlichkeit nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.4 Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 481 Gegenstand einer unentgeltlichen Übertragung einer Wirtschaftseinheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG kann schließlich auch ein Mitunternehmeranteil (Rz. 320ff.) oder ein Bruchteil hiervon sein. Ein Mitunternehmeranteil ist nur handelsrechtlich ein einheitlicher Vermögensgegenstand, steuerrechtlich jedoch kein Wirtschaftsgut; er verkörpert vielmehr die Summe aller...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 3 Verhältnis von handels- und steuerrechtlicher Bewertung

Rz. 25 Nach dem "Bewertungsvorbehalt" des § 5 Abs. 6 EStG sind bei der steuerrechtlichen Bilanzierung "die Vorschriften über die Bewertung" zu befolgen. Demgemäß haben die steuerrechtlichen Vorschriften Vorrang vor den handelsrechtlichen. Soweit eine steuerrechtliche Regelung jedoch fehlt oder lückenhaft ist, gelten aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes nach § 5 Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22 Pool- oder Sammelbewertung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (§ 6 Abs. 2a EStG)

Rz. 460a Nach dem 31.12.2007 angeschaffte, hergestellte oder eingelegte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, unterlagen nach § 6 Abs. 2a EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007[1] einer Sammelbewertung, sofern ihre Anschaffungs-, Herstellungs- oder Einlagewerte mehr als 150 EUR, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.3 Übertragung eines (Teil-)Betriebs

Rz. 467 Gegenstand der erfolgsneutralen Übertragung einer wirtschaftlichen Einheit nach § 6 Abs. 3 EStG kann sein ein ganzer Gewerbebetrieb, ein Teilbetrieb, ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft, ein Bruchteil eines Mitunternehmeranteils, ein Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer KGaA, die unentgeltliche Übertragung des Rechts zur Nutzung eines Betriebs du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile musstennicht konk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.8 Teilwertabschreibung auf einen Firmen- oder Geschäftswert

Rz. 356 Der Firmen- oder Geschäftswert galt bis zum Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes im Jahr 1985 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Dies wurde damit begründet, dass ein Wertverzehr des erworbenen Geschäftswerts durch den Wertzuwachs eines selbst geschaffenen, originären Geschäftswerts kompensiert wird und beide Wertkomponenten eine Einheit bilden.[1] Die Grund...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.4 Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG)

Rz. 63 § 256 HGB kennt verschiedene Verbrauchsfolgeverfahren. Allen ist gemeinsam, dass für die Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens eine bestimmte Reihenfolge der Anschaffung bzw. Herstellung und/oder des Verbrauchs bzw. der Veräußerung unterstellt wird. Für die Reihenfolge kommen die Zeitfolge oder andere Maßstäbe, z. B. die Höhe der Beschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.14 Nachträgliche Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB)

Rz. 232 Nachträgliche Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB Aufwendungen, die durch eine Erweiterung eines Wirtschaftsguts oder durch eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.[1] Rz. 233 Mit der Auslegung des Begriffs "Erweiterung eines Wirtschaftsguts" hat sich die Rspr.[2] am Beispiel eines Gebäudes ausführlich be...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / I. Einleitung

§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG ist eine der zentralen Vorschriften im Zusammenhang mit Umstrukturierungsvorgängen bei Mitunternehmerschaften. Die Vorschrift regelt die zwingende Buchwertübertragung für die Umstrukturierung einzelner Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften. Hierdurch soll insbesondere die buchwertneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Betriebsverm...mehr

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Darlehen / 2.2 Darlehen an Gesellschafter einer Personengesellschaft

Gewährt die Gesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen, kann das Darlehensverhältnis auch steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Vertrag in dieser Form auch zwischen fremden Dritten zustande gekommen wäre (sog. Fremdvergleich).[1] Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die vertraglichen Gestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten übli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.4 Immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 303 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind zu unterscheiden: der Geschäfts- oder Firmenwert [1], geschäfts- oder firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sowie immaterielle Einzelwirtschaftsgüter wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Computerprogramme mit Befehlsstruktur und Belieferungsrechte.[2] Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.4 Anschaffungskosten bei teilentgeltlichem Erwerb

Rz. 181 Eine teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts ist anzunehmen, wenn die Leistung durch die Gegenleistung nicht aufgewogen wird und die Vertragsparteien über eine Schenkung des übersteigenden Werts sich einig sind. Es kann sich um eine gemischte Schenkung, eine Schenkung unter Auflage oder eine Vermögensübertragung in vorweggenommener Erbfolge gegen Zahlung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.1 Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 336 Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird vermutet, dass der Teilwert den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der linearen AfA entspricht.[1] Die degressiven AfA entsprechen nur in wenigen Fällen dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Hauptgründe für Teilwertabschreibungen sind Fehlmaßnahmen (Rz. 268) und nachhaltige Unrentabilität von Wirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.6 Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente (§ 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG)

Rz. 334g Kreditinstitute haben handelsrechtlich Finanzinstrumente des Handelsbestands nach § 340e Abs. 3 S. 1 HGB i. d. F. des BilMoG zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten. Eine Legaldefinition der Finanzinstrumente findet sich in § 1 XI KWG. Darunter fallen u. a. Aktien, Schuldtitel, Derivate wie z. B. Optionen, Futures, Swaps, Forwards und ...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.2 Möglichkeiten und Grenzen der Steuerbilanzpolitik

Der Steuerbilanzpolitik ist nur der Teil des Betriebsvermögens zugänglich, den der Unternehmer beeinflussen kann. Nicht beeinflussen lassen sich abgeschlossene Sachverhalte. Sollten die steuerlichen Folgen einer bestimmten Sachverhaltsgestaltung unerwünscht sein, kann bis zum Bilanzstichtag versucht werden, einen neuen Sachverhalt zu gestalten, der dem unerwünschten Ergebnis...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / a) § 97 Abs. 1a BewG

Wie bereits im ersten Teil des Beitrages dargestellt,[48] beinhaltet § 97 Abs. 1a BewG eine Legaldefinition[49] des Gesamthandsvermögens. Danach handelt es sich bei Gesamthandsvermögen um das BV einer Personengesellschaft.[50] Der Sinn und Zweck der Vorschrift des § 97 Abs. 1a Nr. 1 BewG besteht laut zugrunde liegender Gesetzesbegründung[51] darin, das Gesamthandsvermögen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 7 Bewertungsgegenstand

Rz. 39a Bewertungsgegenstand sind die einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG anzusetzen sind. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts deckt sich mit dem handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstands, wie er sich etwa in den §§ 240, 246 HGB findet.[1] Die Rspr. hat den Begriff des Wirtschaftsguts weit gefasst. Sie subsumiert hier...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.5 Wahlrechte

Hier sind zu nennen die Bilanzierungswahlrechte: z. B. die Bildung steuerfreier Rücklagen oder die Bildung eines Ausgleichspostens bei Überführung von Anlagevermögen in eine in der EU belegene Betriebsstätte[1]; die Bewertungswahlrechte: z. B. Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen, besondere Abschreibungsmethoden, u. a. die degressive AfA, Teilwertab- und -zuschreibungen[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.1 Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, § 6 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 41 Der Grundsatz der Einzelbewertung folgt aus § 240 Abs. 1 und 2 HGB, aus § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB [1] und aus § 6 Abs. 1 S. 1 EStG: Jeder Kaufmann hat die einzelnen Vermögensgegenstände bzw. die einzelnen Wirtschaftsgüter und Schulden für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs aufzunehmen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.2 Mitunternehmeranteil i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 320 Ein Mitunternehmeranteil ist von dem Gesellschafter in der Handelsbilanz seines daneben unterhaltenen eigenen Gewerbebetriebs als Vermögensgegenstand auszuweisen – ebenso wie ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft. Steuerrechtlich hingegen ist eine solche Beteiligung nicht auszuweisen. Denn eine Beteiligung an einer Personengesellschaft bildet nach h. A. kein Wirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 21.1 Sofortabschreibung

Rz. 446a Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter war durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] in § 6 Abs. 2, 2a EStG mit Wirkung zum 1.1.2008 neu geregelt worden. Die bis dahin geltende Regelung für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 EUR und dem Wahlrecht zum Sofortabzug galt nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur ...mehr

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Sitzverlegung – ABC IntStR / 2.3 Anteilseigner

Infolge der Verlegung des Sitzes unterliegen die stillen Reserven aus der späteren Veräußerung beim Anteilseigner möglicherweise nicht mehr der Besteuerung. Daher wird die Sitzverlegung als fiktiver Veräußerungstatbestand zum Zeitpunkt der Sitzverlegung angesehen. Besteht eine wesentliche Beteiligung (mindestens 1 % in den letzten 5 Jahren) und wird diese im Privatvermögen g...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 3. Die Betriebsaufspaltung im Regime der erbschaftsteuerlichen Verschonungen

Aus erbschaftsteuerlicher Sicht ist die ertragsteuerliche Verbindung zwischen Betriebs- und Besitzunternehmen durchaus wünschenswert. Im Rahmen der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen i.S.d. §§ 13a, 13b ErbStG wird – vereinfacht dargestellt – grundsätzlich zwischen begünstigtem ("gutem") Vermögen und schädlichem ("schlechtem") Verwaltungsvermögen unterschieden. Das b...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / cc) Risiken für die Zukunft

Aufgrund der erforderlichen Einhaltung der fünf- bzw. siebenjährigen Nachbehaltensfrist ist bei der klassischen Betriebsaufspaltung diese auch im Nachgang der Übertragung grundsätzlich weiterhin aufrechtzuerhalten. In solchen Konstellationen stellt der Wegfall der Betriebsaufspaltung auf Ebene der Betriebspersonengesellschaft regelmäßig eine Betriebsaufgabe dar (s.o.), die e...mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / b) Bundesregierung zu weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen angehalten

Der Deutsche Bundestag – namentlich die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE – forderte daher bereits die Bundesregierung auf:mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Allgemeines

Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ist Ausfluss richterlicher Rechtsfortbildung des RFH und blickt dabei auf eine fast 100 Jahre bestehende Rspr.-Tradition zurück. Umso überraschender erscheint es, dass es trotz der erheblichen Bedeutung in der Praxis weiterhin an einer ausdrücklichen gesetzlichen Kodifikation bzw. Legaldefinition mangelt und die Betriebsaufspaltung ...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / aa) Ertragsteuerneutrale Umsetzungsmöglichkeiten

Soll die bestehende Betriebsaufspaltung zusammengeführt werden, stellt sich regelmäßig die Frage der möglichst steuerneutralen Umsetzung des Vorhabens. Kommt es zu einer (unkontrollierten) Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Auflösung der personellen und/oder sachlichen Verflechtung, stellt dies bei der klassischen Betriebsaufspaltung eine Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Ab...mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / I. Krisenbedingte Ausgangssituation

Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander: mindestens 1 Mio. EUR pro Jahr – so viel verdienen laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) immer mehr Menschen in Deutschland. 2018 hatten knapp 26.300 aller erfassten lohn- und einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens 1 Mio. EUR. Damit gab es im Jahr 2018 rund 1.500 mehr Einkommensmillionäre als...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.3 Übertragung von Betriebsvermögen zu Buchwerten

Bei Entnahme oder Veräußerung von zu Buchwerten übertragenem Betriebsvermögen vor Ablauf einer Sperrfrist sind die stillen Reserven rückwirkend aufzudecken und zu versteuern.[1] Eine Übertragung zu Buchwerten ist nicht zulässig, wenn durch die Übertragung der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut begründet wird oder sich erh...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.2 Unentgeltliche Übertragung unter Mitunternehmern

Bei unentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen unter Mitunternehmern tritt grundsätzlich keine Gewinnrealisierung ein. Das gilt entsprechend für die unentgeltliche Übertragung oder die Übertragung gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten aus einem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgek...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.6 Verdeckte Einlage

Verkauft ein Steuerpflichtiger sein Einzelunternehmen an eine zuvor von ihm bar gegründete GmbH und bemisst sich der Kaufpreis nur nach den von dem Einzelunternehmen bilanzierten Aktiva und Passiva, kann der übergehende Geschäftswert Gegenstand einer verdeckten Einlage sein. Die in dem eingelegten Geschäftswert enthaltenen stillen Reserven sind aufzudecken und von dem Gesell...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.7 Übergang zur Liebhaberei

Der Übergang eines ertragsteuerlich relevanten Betriebes zur Liebhaberei ist für sich genommen kein Umstand, der dazu führt, einen sog. Übergangsgewinn zu versteuern. Es handelt sich (noch) nicht um eine Betriebsaufgabe. Solange der Steuerpflichtige keine Betriebsaufgabe erklärt, bleibt das bisher dem Betrieb dienende Vermögen weiterhin Betriebsvermögen. Alle Wertänderungen,...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.4 Betriebsaufgabe/-verpachtung

Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung gleich.[1] Grundsätzlich werden die stillen Reserven aufgedeckt und gehen in den Aufgabegewinn ein. Mit der sachlichen Zuordnung der aufgedeckten stillen Reserven zum Aufgabegewinn ist noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern realisiert wird. Der Zeitpunkt der...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.1 Abkommensrecht

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen unterfällt abkommensrechtlich nicht den Regelungen über laufende Gewinne. Mit Art. 13 OECD-MA besteht eine gesonderte Vorschrift, die allerdings auch auf die allgemeinen Anknüpfungskriterien abstellt. Art. 13 OECD-MA wird sich allerdings nur auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beziehen, da die Veräußerung von Umlaufvermögen z...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.5 Tausch

Tauschgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte, bei denen Gegenleistung für eine Lieferung wiederum eine Lieferung ist. Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechend Anwendung.[1] Der Tausch bewirkt eine Gewinnrealisierung: Die Anschaffungskosten eines eingetauschten Wirtschaftsguts bemessen sich nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts.[2] Für...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 3 Vermeidung der Gewinnrealisierung

Die Gewinnrealisierung bei Aufdeckung der stillen Reserven kann wie folgt vermieden werden: Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR, wie in den Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsglei...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.2 Nationales Recht

Nach nationalem Recht unterliegen Veräußerungsgewinne nur teilweise anderen Regelungen als laufende Einkünfte. Sofern die Veräußerungsgewinne in einer Betriebsstätte erzielt werden, sind darin je nach Belegenheit der Betriebsstätte inl. Einkünfte[1] oder ausl. Einkünfte[2] zu sehen. Hier ist für die Zuordnung der Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte auf...mehr

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Realisationsprinzip / 3 Vermeidung einer Gewinnrealisierung

Die Verwirklichung eines Gewinnrealisierungstatbestands muss nicht zwangsläufig zur Versteuerung führen. Das Steuerrecht stellt eine Reihe von Wahlrechten zur Verfügung, die es erlauben, die realisierten Gewinne in spätere Wirtschaftsjahre zu verlagern, manchmal bis zur Beendigung des Unternehmens, z. B.: die Bildung steuerfreier Rücklagen (für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 ES...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5.1 Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u. a. zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Das ist z. B. der Fall, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Erfül...mehr

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Realisationsprinzip / 1.5 Keine Gewinnrealisierung

Forderungen, die in vollem Umfang bestritten werden, dürfen erst dann aktiviert und als realisierte Gewinne erfasst werden, wenn (und soweit) sie entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Schuldner anerkannt worden sind.[1] Die spätere Anfechtung des einer Forderungsaktivierung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts schließt die bei Aktivierung der Forderung eingetretene Gewi...mehr