Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.5 Gewerblicher Grundstückshandel bei Grundstücken im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 218 Der BFH hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es für die Beurteilung der Tätigkeit einer Personengesellschaft als Grundstückshandel ohne Bedeutung ist, ob die einzelnen Objekte dieser Tätigkeit zum Vermögen der Gesellschaft oder zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter gehören.[1] Es durften deshalb schon nach dieser Rechtsprechung nur solche Tätigkeiten...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.1 Grundsätzliches

Rz. 242 Errichtet ein Gewerbetreibender auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude für eigenbetriebliche Zwecke, so hat er die aufgewendeten Herstellungskosten zu aktivieren als Gebäude, wenn er bürgerlich-rechtlicher und damit grundsätzlich auch wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist, oder ebenfalls als Gebäude, wenn er zwar nicht bürgerlich-rechtlicher, aber wirtschaftlic...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.3 Entnahmen bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung

Rz. 128 Für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 13 Abs. 4 EStG a. F. steuerfrei entnommen werden kann, sind die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zum Entnahmezeitpunkt und die zukünftige mögliche Nutzung maßgebend. Die steuerfreie Entnahme ist nicht auf eine (zusätzliche) Gartenfläche von 1.000...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.4 Der Eigentümer des Grund und Bodens ist auch Eigentümer des vom Nutzungsberechtigten genutzten Gebäudes

Rz. 255 Das vom Nutzungsberechtigten auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude ist Eigentum des Grundstückseigentümers und ihm auch als solches steuerlich zuzurechnen, wenn nicht die Ausnahmetatbestände Scheinbestandteile oder wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten gegeben sind. Der Nutzungsberechtigte hat die Herstellungskosten für das Gebäude, wenn dieses s...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.1 Umfang

Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.3 Gebäude, die kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 198 Ein Wirtschaftsgut, das einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört und das dieser selbst ausschließlich und auf Dauer für seinen privaten Bedarf nutzt, ist in gleicher Weise wie ein entsprechendes Wirtschaftsgut eines Einzelunternehmens notwendiges Privatvermögen und kann nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein. Das gilt grundsätzlich auch für Grun...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.8.2 Einzelfälle laut Rechtsprechung

Rz. 57 Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, so ist jeder dieser 4 unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschaftsgut, weil das Gebäude in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen steht.[1] Diese Behandlung ist geboten, ganz gleich, ob als notwendige...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.2 Bürgerrechtlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 243 Gebäude auf fremdem Grund und Boden können bürgerlich-rechtlich Eigentum des Herstellers (Mieter oder Pächter) sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie nicht wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens sind und damit nicht automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen.[1] Nach § 95 Abs. 1 BGB werden Gebäude oder sonstige Bauten nicht wesentli...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.1 Grundsätzliches

Rz. 235 Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 HGB (jeder Kaufmann hat "seine" Vermögensgegenstände ...) und § 39 Abs. 1 AO stellen hinsichtlich der Bilanzierung grundsätzlich auf den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer ab.[1] So darf der Steuerpflichtige ein von ihm eigenbetrieblich genutztes Grundstück seiner Ehefrau nicht bilanzieren. Sind derartige Grundstücke i...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.2 Betrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 177 Betrieblich genutzte Grundstücksteile, die im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks – nicht im Verhältnis zum Wert des Grundstückteils des Gesellschafters – von untergeordneter Bedeutung sind (§ 8 EStDV), brauchen nicht als Sonderbetriebsvermögen behandelt zu werden. Jeder Mitunternehmer kann dieses Wahlrecht ausüben; sind mehrere Gesellschafter zugleich Eigentü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.9 Liebhaberei

Rz. 116 Entfällt die Gewinnerzielungsabsicht in einem bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, führt dies nicht zu einer Betriebsaufgabe.[1] Der Übergang des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zum Liebhabereibetrieb (§ 13 EStG Rz. 37) ändert nichts an dem Fortbestehen des Betriebs als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens ohne jede Änderung in ta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.1 Grund und Boden

Rz. 190 Der Wert der zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücksflächen ist bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs seit dem 1.7.1970 in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns einzubeziehen. Rz. 191 Grundstücksflächen, die bereits zum 1.7.1970 zum Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört haben, sind nach § 55 EStG zu bewert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 22 § 14 EStG findet Anwendung, wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird. Aus dem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil müssen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG erzielt werden. Rz. 23 Auf die Gewinnermittlungsart kommt es für die Anwendung von § 14 EStG nicht an....mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7 Bebauung eines unbebauten Grundstücks

3.7.1 Das Gebäude gehört zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen Rz. 114 Gehört das Gebäude zum notwendigen Betriebsvermögen (eigenbetriebliche Nutzung), ist der Grund und Boden weiterhin zu bilanzieren. Dient das Gebäude fremdbetrieblichen Zwecken und/oder wird es zu Wohnzwecken vermietet, so hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann das Gebäude bilanzie...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.7 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft oder freiberuflicher Tätigkeit

Rz. 227 Notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen kann es auch bei Mitunternehmern geben, die sich zur gemeinsamen Ausübung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines freien Berufs zusammengeschlossen haben.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat durch den gem. § 93a Abs. 2 BVerfGG gebildeten Ausschuss die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil vom...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.6 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufspaltung

Rz. 219 Es ist denkbar, dass ein Grundstück, das der Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft an die Betriebskapitalgesellschaft vermietet, zum Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters bei der Besitzpersonengesellschaft gehört.[1] Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut, das dem Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft gehört und von diesem unmittelbar an die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gehören nach § 14 Abs. S. 1 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Rz. 27ff., Rz. 86ff.). Die Grundsätze des § 16 EStG gelten nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Veräußerungs- und Aufgabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 230 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsverpachtung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Verpächter an den Pächter verpachtet werden. Dabei muss der land- und forstwirtschaftliche Betrieb nach Ablauf der Pachtzeit durch den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger fortgeführt werden können. Des Weiteren ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 12 Verkleinerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 14 Abs. 2 EStG)

Rz. 259 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 EStG liegt, wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb durch die Entnahme, Überführung oder Übertragung von Flächen verkleinert wird und mindestens eine Fläche, die der Erzeugung von Pflanzen oder Tieren i. S. d. § 13 Abs. 1 EStG zu dienen bestimmt ist, verbleibt, unabhängig von der Größe dieser Fläche keine Betriebsaufgabe vor. Die Anwend...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

3.5.1 Grundsätzliches zur Vereinfachungsregelung Rz. 107 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Wert des eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteils weder mehr als 1/5 des Werts des ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8 Entnahme von Gebäuden und Gebäudeteilen

3.8.1 Grundsätzliches Rz. 118 Nach der Rechtsprechung des BFH sind Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, selbstständige Wirtschaftsgüter (siehe Rz. 26 ff.). Gebäude und Gebäudeteile, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben daher gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.1 Allgemeines

Rz. 159 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb veräußert, ist ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Entsprechendes gilt in den Fällen der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Veräußerungsgewinn ist nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 und 2 EStG (§ 16 EStG Rz. 215ff.) jeweils der Betrag, um den de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 34 Veräußert werden muss ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 13 EStG Rz. 38ff.) ist im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgelistet, welche Betätigungen im Einzelnen zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.5 Veräußerung

Rz. 58 Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb muss veräußert werden. Ein begünstigter Veräußerungsgewinn kann auch gegeben sein, wenn der Land- und Forstwirt einen im Aufbau befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Rz. 38) veräußert.[1] Zu verstehen ist unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest des wirtsch...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.6 Folgebewertung

Rz. 431 Nur im Zeitpunkt des Zugangs erfolgt der Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. An den folgenden Bilanzstichtagen kann auch der Markt- bzw. Zeitwert (fair value) angesetzt werden (IAS 40.33). Rz. 432 IAS 40 räumt für die Folgebewertung von investment properties dem Bilanzierenden ein Wahlrecht für die Bewertung der Gebäude und Gebäudeteile ein. Gemäß IAS 40....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.2 Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Rz. 247 Auf Wirtschaftsüberlassungsverträge (§ 13 EStG Rz. 506ff.) finden die Grundsätze der Betriebsverpachtung Anwendung. Überlässt z. B. der Land- und Forstwirt in Vorbereitung auf die Hofnachfolge einem Angehörigen die Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Rahmen eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags, steht ihm wie ein Betriebsverpächter das Ver...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7.2 Das Gebäude gehört zum notwendigen Privatvermögen

Rz. 115 Wenn auf dem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet wird, das in vollem Umfang auf Dauer eigenen Wohnzwecken dient, gehört das Gebäude zum notwendigen Privatvermögen. Der Grund und Boden ist in diesem Fall ins Privatvermögen zu überführen. Entnahmezeitpunkt ist grundsätzlich der Baubeginn.[1] Steht es jedoch nicht von vornherein fest, welchen Zwecken das Gebäude...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.1 Grundlagen

Rz. 36 § 37 Abs. 3 EStG unterscheidet zwischen negativen Einkünften aus der Vermietung von Gebäuden (Abs. 3 S. 8 bis 10) und von anderen Vermögensgegenständen (Abs. 3 S. 11). Beide Alternativen beziehen sich auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Erfolgt die Vermietung im Rahmen einer anderen Einkunftsart, z. B. die Vermietung eines zum Betriebsvermögen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.1 Regelungsinhalt, Definition

Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.4). Rz. 420 Die Immobilien dienen folglich allei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.3 Nicht unter IAS 40 fallende Immobilien

Rz. 424 Nicht unter den Regelungsinhalt von IAS 40 fallen folgende Immobilien: die mit der Absicht erworben oder errichtet wurden, um sie im normalen Geschäftsverlauf in naher Zukunft zu veräußern – geregelt im Vorratsvermögen in IAS 2; Bauten, die Gegenstand von Fertigungsaufträgen gem. IFRS 15 sind; Eigenbetrieblich genutzte Immobilien, insbesondere betriebliche Ersatzgrundstü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.5 Zugangsbewertung

Rz. 428 Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet (IAS 40.20). Gehen die Immobilien mit einem einheitlichen Anschaffungspreis zu, bedarf es einer Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Eine Besonderheit bei der Ermittlung von Anschaffu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.3 Nießbrauch

Rz. 248 Wird an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ein Nießbrauch (§ 13 EStG Rz. 469ff.) bestellt, entstehen 2 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, d. h. einer beim Nießbrauchverpflichteten und ein weiterer beim Nießbrauchberechtigten. Der Nießbrauchverpflichtete wird behandelt wie der Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Ihm steht das Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.6 Veräußerung an sich selbst

Rz. 217 Insoweit als auf der Seite des Veräußerers und auf der Seite des Erwerbers dieselben Personen Unternehmer oder Mitunternehmer sind, gilt nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG der Gewinn als laufender Gewinn. Im Übrigen liegt ein begünstigter Veräußerungsgewinn i. S. d. § 14 EStG vor. Entsprechendes gilt für den Fall des Erwerbs von einer Mituntern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehört nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs erzielt wird. Zum Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs gehören diejenigen Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte des Teilbet...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.2 Als Finanzinvestitionen gehaltene Anlageimmobilien

Rz. 422 Beispiele für als Finanzinvestitionen gehaltene "Anlageimmobilien" bzw. "Renditeliegenschaften", wobei inzwischen auch jeweils die Herstellungs- und Bauphase einbezogen werden kann: Grundstücke und Gebäude, die langfristig für Wertzuwächse statt für einen kurzfristigen Verkauf gehalten werden (IAS 40.8a); Grundstücke und Gebäude, die für eine gegenwärtig unbestimmte kü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.4 Klassifizierung bei gemischter Nutzung

Rz. 425 Eine eindeutige Abgrenzung zwischen investment properties und betrieblich eigengenutzten Immobilien wird durch eine gemischte Nutzung erschwert. Zur Klassifizierung eines Gebäudes oder Gebäudeteils als investment property oder "normales Grundstück" andererseits sind folgende Regeln zu beachten: Bei gemischter Nutzung eines Grundstücks ist zu untersuchen, ob der fremd ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.1 Allgemeines

Rz. 187 Der Wert des veräußerten Betriebsvermögens ist nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 EStG im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsgewinns neben den Veräußerungskosten vom Verkaufspreis abzuziehen. Rz. 188 Zu ermitteln sind die für die Berechnung des Veräußerungsgewinns maßgebenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens auf der Grundlage d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 89 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen liegt vor, wenn alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen über...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 7.2 Gemeiner Wert bei Betriebsaufgabe

Rz. 369 Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen, die der Steuerpflichtige im Rahmen der Betriebsaufgabe aus einem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt hat, ist die weitere AfA nach dem gemeinen Wert (§ 16 Abs. 3 EStG) zu bemessen, mit dem das Gebäude oder der Gebäudeteil bei der Überführung steuerlich erfasst worden ist (R 7.3 Abs. 6 Satz 1 EStG). Rz. 370 Wird bei einer B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.4 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmeranteils

Rz. 81 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb von einer Mitunternehmerschaft betrieben, dann fällt auch die Veräußerung des Mitunternehmeranteils unter § 14 Abs. 1 S. 1 EStG. Rz. 82 Der Mitunternehmeranteil muss einen in Form einer Mitunternehmerschaft geführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb betreffen. Als Rechtsformen kommen insbesondere in Betracht die G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 39 Voraussetzung für eine Betriebsveräußerung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an einen Erwerber übertragen werden. Hinsichtlich des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlage gelten die Grundsätze sowohl der funktionalen als auch der quantitativen Betrachtungsweise. Zu beachten ist, dass der Begriff der wesentl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.5 Gewinnverwirklichung und Gewinnverteilung

Rz. 206 Der Veräußerungsgewinn ist in dem Vz zu erfassen, in dem das wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergeht. Abzustellen ist auf den Übergang von Nutzungen und Lasten.[1] Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Eine vertraglich vereinbarte Rückbeziehung des Veräußerungszeitpunkts ist steuerlich nicht anzuerkennen.[2] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.5 Aufgabehandlung

Rz. 122 Bei selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kann allein durch eine Betriebsaufgabeerklärung eine Betriebsaufgabe i. S. d. § 14 EStG nicht herbeigeführt werden. Vielmehr handelt es sich bei der Betriebsaufgabe um einen tatsächlichen Vorgang mit der Folge, dass sich der Wille zur Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.5 Freibetrag (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG)

Rz. 251 Bei der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils kann nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG die Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG Anwendung finden. Danach wird der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn, sofern der Land- und Forstwirt das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2 Besonderheiten

11.2.4.2.1 Grund und Boden Rz. 190 Der Wert der zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücksflächen ist bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs seit dem 1.7.1970 in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns einzubeziehen. Rz. 191 Grundstücksflächen, die bereits zum 1.7.1970 zum Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört haben, sin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.3 Ermittlung des Aufgabegewinns (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG)

Rz. 220 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, ermittelt sich der Aufgabegewinn nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 und Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG (§ 16 EStG Rz. 233ff.). Entsprechendes gilt bei der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Der Aufgabegewinn ist bei Vorliegen der Voraussetzungen begün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.4 Sonstige Wirtschaftsgüter

Rz. 203 Alle anderen im Rahmen der Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verkauften oder entnommenen Wirtschaftsgüter sind mit ihrem anteiligen Veräußerungspreis bzw. dem gemeinen Wert anzusetzen. Dem sind gegenüberzustellen die jeweiligen Buchwerte. Dies betrifft insbesondere Wirtschaftsgebäude, Betriebsvorrichtungen und Maschinen, aber auch immaterielle ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.1 Grundsätzliches

Rz. 7 Gemäß R 7.1 Abs. 5 Satz 1 EStR sind für den Begriff des Gebäudes die Abgrenzungsmerkmale des Bewertungsrechts maßgebend. Nach den für das Bewertungsrecht ergangenen gleich lautenden Ländererlassen zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen und nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen ist ein Bauwerk als Gebäude a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.3 Aufstehendes Holz

Rz. 199 Gewinne, die bei der Veräußerung oder Aufgabe eines forstwirtschaftlichen Betriebs für das stehende Holz erzielt werden, sind nach § 14 EStG zu versteuern. Rz. 200 Der für einen Betrieb der Forstwirtschaft gezahlte Veräußerungspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Wegen der bei der steuerlichen Erfassung zu beachtenden Besonderheiten – z. B. Anwendung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.2 Feldinventar bzw. stehende Ernte

Rz. 193 Das Feldinventar bzw. die stehende Ernte einer abgrenzbaren landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche ist jeweils als selbstständiges Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens anzusehen.[1] Feldinventar ist die aufgrund einer Feldbestellung auf einer landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche vorhandene Kultur mit einer Kulturdauer von bis zu einem Jahr. Stehende E...mehr