Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Arbeitszimmer getrennt vom häuslichen Umfeld

Rz. 17 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Kein Arbeitszimmer iSv § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG sind Räumlichkeiten, die zwar in der Nähe der Wohnung liegen, aber ihrer Lage nach nicht in das häusliche Umfeld eingebunden sind (keine lokale Anbindung; > Rz 16/1) oder nach Ausstattung und Funktion nicht der Erledigung betrieblicher oder beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zufluss bedeutet Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über den Arbeitslohn (zB BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746; H 11 – Allgemeines – EStH). Dazu gibt es Besonderheiten bei der Übertragung von > Geld und Sachzuwendungen (> Rz 10 ff) sowie von Rechtsansprüchen (> Rz 13 ff). Sobald der ArbN berechtigt ist, über den > Arbeitslohn zu ve...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.3 Keine Nachholung bei erstmaliger Bilanzierung eines Wirtschaftsguts

Ihren Ausgangspunkt hat die BFH-Rechtsprechung zur Nachholung unterlassener AfA im Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs.[1] Dieser besagt, dass die Werte in einer Schlussbilanz gleichzeitig die Werte der anschließenden Eröffnungsbilanz sind. Unter- oder Überbewertungen in einer Schlussbilanz führen grundsätzlich nur zu Gewinnverlagerungen innerhalb verschiedener Wir...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.4.2 Fehlerhafter Betriebsausgabenabzug von aktivierungspflichtigen Aufwendungen

Umgekehrt müssen nach einer Grundsatzentscheidung des BFH[1] Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten waren, jedoch zu Unrecht als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt wurden, in der ersten noch offenen Bilanz aktiviert werden, und zwar mit dem Betrag, der sich unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich abziehbaren AfA ergibt. P...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 2.3 Keine Nachholung auch bei Einnahmenüberschussrechnung

Die willentlich und willkürlich unterlassene Normal-AfA kann auch von Steuerpflichtigen mit Einnahmenüberschussrechnung nicht in späteren Gewinnermittlungszeiträumen nachgeholt werden.[1] Diese Betrachtung beruht auf dem Prinzip der Gesamtgewinngleichheit, wonach die Art der Gewinnermittlung zwar zu unterschiedlichen Periodengewinnen führen kann, der Totalgewinn von Beginn b...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.1 Verteilung des Restbuchwerts auf die Restnutzungsdauer

Beruht die in den Vorjahren unterlassene AfA auf einem Versehen des Steuerpflichtigen, z. B. einer Fehleinschätzung der Nutzungsdauer, d. h. dem Ansatz einer zu langen Nutzungsdauer oder einer rechtsirrigen Annahme und scheidet eine Teilwertabschreibung aus, ist die unterlassene AfA durch Verteilung des Restbuchwerts auf die neu zu schätzende Restnutzungsdauer nachzuholen. P...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 1 Steuerrechtliche Problemstellung

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, "sind" die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.[1] Beträgt die voraussichtliche Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsguts mehr als ein Jahr, "ist" bzw. bei Gebäuden sind AfA vorzunehmen.[2] Dies stellt eine zwingende Regelung dar, welche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.1 Sanierungsertrag durch Schuldenerlass

Rz. 33 Der Begriff des Sanierungsertrags ist in § 3a Abs. 1 S. 1 EStG definiert. Hierunter fallen Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung nach § 3a Abs. 2 EStG. Rz. 34 Durch das Abstellen auf "Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass" kann abgeleitet werden, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.2.1 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 42 Die Sanierungsbedürftigkeit ist gegeben, wenn das Unternehmen ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann.[1] Rz. 43 Als Kriterien in diesem Zusammenhang dienen insbesondere die Ertragslage des zu sanierenden Unternehmens, Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, Möglichkeit zur Zahlung von Steuern u...mehr

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Verlustabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung

Leitsatz 1. Die Vorschrift des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 des Umwandlungssteuergesetzes in der im Streitjahr 2015 anwendbaren Fassung (UmwStG 2006), nach der ein Übernahmeverlust außer Ansatz bleibt, ist für im Privatvermögen und im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an der übertragenden Körperschaft anwendbar. 2. Ein für den Abzug des Übernahmeverlusts schädlicher Antei...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.4 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 27 Bekanntlich dürfen in der Bilanz des Kaufmanns nur eigene und keine fremden Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Soweit jedoch eigene Vermögensteile des Bilanzierenden für fremde Verbindlichkeiten haften, muss diese Bestellung von Sicherheiten in der Bilanz gemäß § 251 HGB vermerkt werden. Auszuweisen unter dieser 4. Gruppe von Haftungsverhältnissen sind solche Siche...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.1 Maßgeblichkeit

Rz. 33 Nach § 5 Abs. 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 E...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers zuzuordnen sein. Der Begriff "Betriebsvermögen" ist bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit identisch. Ob Betriebsvermögen vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 13, 15 bzw. 18 EStG. Der Überführung in d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2 Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers und Sicherstellung der Besteuerung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG)

11.5.2.1 Allgemeines Rz. 134 Das Wertansatzwahlrecht setzt nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG voraus, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen. 11.5.2.2 Betriebsvermögen Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 7 Steuerliche Schlussbilanz

Rz. 69 Jede übertragende Körperschaft, die vom sachlichen Anwendungsbereich des § 3 UmwStG erfasst wird, ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zur Erstellung einer steuerlichen Schlussbilanz verpflichtet, sofern diese für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird. Für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird die steuerliche Schlussbilanz immer dann, wenn der jeweilige Umwandlungsvorgang ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.3.2 Natürliche Personen

Rz. 52 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 UmwG kann eine natürliche Person nur im Fall der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren alleinigen Gesellschafter im Wege der Aufnahme – eine Mehrheitsbeteiligung reicht nicht aus – übernehmender Rechtsträger sein. Daher kann z. B. eine freiberuflich tätige Kapitalgesellschaft auf ihren ebenfalls freiberuflich tätigen Alleingesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 Während § 3 UmwStG die Ermittlung des Übertragungsgewinns in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft regelt, beinhaltet § 4 UmwStG Regelungen zu den ertragsteuerlichen Auswirkungen der Umwandlung einer Körperschaft auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft bzw. natürlichen Person. Ein Wertansatz unterhalb des gemeinen Werts ist nach § ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.1 Allgemeines

Rz. 134 Das Wertansatzwahlrecht setzt nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG voraus, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.7 Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug

Rz. 179 Bei einer Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug ist eine im Ausland ansässige Körperschaft übertragender Rechtsträger. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Der Inlandsbezug resultiert aus in Deutschland belegenem Betriebsstättenvermögen oder ansässigen Gesellschaftern der übertragenden Körperschaft. Dabei ist gleichgültig, o...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.4 Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug

Rz. 164 Eine Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug betrifft Fälle, bei denen der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland ist und der übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern. Der Auslandsbezug entsteht in diesen Fällen entweder durch ausl. Betriebsstättenvermögen de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.3 Beteiligungen

Rz. 194 Hält die übertragende Körperschaft Anteile an einer Kapitalgesellschaft, gilt auch insoweit § 3 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 1 UmwStG. Setzt die übertragende Körperschaft diese Beteiligung in ihrer steuerlichen Schlussbilanz mit einem über dem Buchwert liegenden Wert an, findet § 8b Abs. 2 KStG Anwendung.[1] Die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personenges...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.3.1 Personengesellschaften

Rz. 40 Als übernehmende Rechtsträger kommen bei der Verschmelzung inl. Rechtsträger zunächst die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG aufgeführten Personenhandelsgesellschaften in Betracht. Rz. 41 OHG und KG können übernehmende Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG sein.[1] Gleiches gilt für die Partnerschaftsgesellschaft. [2] Rz. 42 Die nicht in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.4 Ansatz mit dem Zwischenwert

Rz. 124 § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG gestattet der übertragenden Körperschaft auch, die zu übertragenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit einem zwischen dem Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Wert anzusetzen. Dieses Wahlrecht muss bezüglich der einzelnen Wirtschaftsgüter des übergehenden Vermögens einheitlich ausgeübt werden. Es gelten die Grundsätze de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.1 Allgemeines

Rz. 89 Bei der Übertragung von Vermögen einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person sind nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG die übertragenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit dem gemeinen Wert in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anzusetzen. Der gemeine Wert stellt gleichzeitig die Bewertungsobergrenze dar. Keine Geltung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.3 Inlandsverschmelzung ohne Auslandsbezug

Rz. 163 Bei der Verschmelzung einer inl. Körperschaft mit inl. Anteilseignern und inl. Betriebsvermögen auf eine Personengesellschaft mit inl. Gesellschaftern hat die übertragende Körperschaft das Wertansatzwahlrecht nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG, da das deutsche Besteuerungsrecht nicht beeinträchtigt wird. Entsprechendes gilt bei der Verschmelzung einer inl. Körperschaft auf ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.3 Sicherstellung der Besteuerung

Rz. 144 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen beim übernehmenden Rechtsträger einer Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen. Handelt es sich bei dem übernehmenden Rechtsträger um eine Personengesellschaft, ist dies gesellschafterbezogen zu prüfen. Ist die Besteuerung der übergegangenen stillen Reserven bei dem übernehmenden Rechtsträger i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.1 Allgemeines

Rz. 129 Die Buch- oder Zwischenwerte des übertragenen Vermögens können in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit angesetzt werden als sie Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen, das Recht Deutschlands hinsichtl...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 14 Besteuerung des Übertragungsgewinns

Rz. 219 Die übertragende Körperschaft ist bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den sie eine steuerliche Schlussbilanz zu erstellen hat, ein eigenständiges Steuersubjekt. In ihrer steuerlichen Schlussbilanz kann sie das übergehende Betriebsvermögen bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert ansetzen. Ein Übertragung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.3 Ansatz mit dem Buchwert

Rz. 121 Setzt die übertragende Körperschaft ihr Betriebsvermögen in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem Buchwert an, bestimmt sich der Buchwert nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG. Danach ist der Buchwert der Wert, der sich nach den steuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Steuerbilanz ergibt oder ergä...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.2 Antrag

Rz. 111 Voraussetzung für den Ansatz von Buch- oder Zwischenwerten ist ein wirksamer Antrag, nicht etwa die entsprechende Bilanzierung. Fehlt ein entsprechender Antrag, ist dieser unwirksam oder verspätet eingereicht worden, hat dies die Vollaufdeckung der stillen Reserven im übergehenden Vermögen zur Folge.[1] Wird ein Antrag gestellt, hat dieser keine Wirkung, soweit die ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 9 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter dem Grunde nach

Rz. 85 § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist eine eigenständige steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift.[1] In der steuerlichen Schlussbilanz sind sämtliche bei der Verschmelzung übergehenden bilanzierungsfähigen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, anzusetzen.[2] Die eigenständig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.5 Anteile an einer Drittstaaten-Körperschaft (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23d Abs. 1 Nr. 3 schließt den Ansatz von negativen Einkünften aus der Teilwertabschreibung (Nr. 3a) und der Veräußerung und der Entnahme von Anteilen an einer Drittstaaten-Körperschaft aus, die zu einem Betriebsvermögen gehört. Die Verlustberücksichtigung ist jedoch möglich, soweit der Tatbestand des Abs. 2 S. 2 vorliegt (Rz. 40b). Die Vorschrift ist durch G. v. 25.2.199...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8.3 Teilwertabschreibung oder Veräußerungsverlust bei unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen und Schiffen

Rz. 25h Ebenfalls der Abzugsbeschränkung unterliegen negative Einkünfte aus Teilwertabschreibungen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern, die vermietet oder verpachtet sind und bei denen negative Einkünfte unter die Verlustabzugsbeschränkung der Nr. 6a oder b fallen (unbewegliches Vermögen, Sachinbegriff, Schiffe), wenn diese Wirtschaftsgüter zu einem Betriebsvermögen gehör...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.6 Negative Einkünfte nach § 17 EStG (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 23i Nach Nr. 4 unterliegen auch negative Einkünfte aus § 17 EStG bei Anteilen an einer Drittstaaten-Kapitalgesellschaft der Abzugsbeschränkung.[1] Die Verluste können uneingeschränkt berücksichtigt werden, soweit der Tatbestand des Abs. 2 S. 2 vorliegt (Rz. 40b). Die Vorschrift ist in Zusammenhang mit Nr. 3 eingefügt worden. Während Nr. 3 Anteile an ausl. Körperschaften ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.9 Vermögensverluste aus zwischengeschalteten Körperschaften (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 25i Der Tatbestand der Nr. 7 ist ein Hilfstatbestand, der Umgehungen der Abzugsbeschränkung der Nr. 1 bis 6 verhindern soll. Die Verluste, deren Abzug in den Nr. 1 bis 6 beschränkt ist, können auch dadurch in das Inland übertragen werden, dass eine Körperschaft zwischengeschaltet wird (die dann z. B. die Drittlands-Betriebsstätte betreibt oder die unbeweglichen Gegenstän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.1 Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart?

Rz. 19 Der Wortlaut des § 2a Abs. 1 EStG wirft die Frage auf, ob die in dieser Vorschrift aufgeführten Einkünfte in eine bestimmte, in der jeweiligen Nummer des § 2a Abs. 1 EStG aufgeführte Einkunftsart fallen müssen[1], oder ob § 2a Abs. 1 EStG immer anwendbar ist, wenn sachlich die Definitionen des Abs. 1 zutreffen, unabhängig davon, in welche Einkunftsart diese Einkünfte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8 Vermietung oder Verpachtung (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 25 Ebenfalls von § 2a EStG wird die Vermietung oder Verpachtung erfasst, und zwar unter Buchst. a die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen oder Sachinbegriffen, wenn dieses in einem Drittstaat belegen ist, unter Buchst. b dagegen die Vermietung und Verpachtung von Schiffen in bestimmten Fällen bei Einsatz in einem Drittstaat, unter Buchst. c schließlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.2 Begriff der negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen

Rz. 21 Entsprechend dem Zweck der Vorschrift, den Verlustausgleich und -abzug auszuschließen, findet § 2a Abs. 1 EStG nur auf "negative" Einkünfte Anwendung. Der Begriff der negativen Einkünfte ist gesetzlich nicht definiert; er ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Verlust". Negative Einkünfte sind daher bei Gewinneinkünften der negative Unterschiedsbetrag (nach Korrektur vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.1 Anwendungsbereich des Abs. 1

Rz. 15 Der persönliche Regelungsbereich des § 2a Abs. 1 EStG, also die Frage, welche Stpfl. von dieser Vorschrift erfasst werden, ist nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich aber aus dem Zweck und der systematischen Einordnung der Vorschrift. § 2a Abs. 1 EStG greift bei denjenigen Stpfl. ein, bei denen negative Einkünfte der in § 2a Abs. 1 EStG genannten Art ohne die Vorsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.7 Stille Beteiligung und partiarisches Darlehen (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 24 Verluste aus einer stillen Beteiligung und aus partiarischem Darlehen unterliegen dem § 2a EStG, wenn der Schuldner (d. h. bei der Stillen Gesellschaft der tätige Gesellschafter) Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung in einem Drittstaat hat. Ständiger Aufenthalt im Drittstaat führt allein nicht zur Anwendung des § 2a Abs. 1 EStG.[1] Andere Einkünfte aus Kapitalvermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 26 Als Rechtsfolge bestimmt § 2a Abs. 1 S. 1 EStG, dass die unter den Tatbestand dieser Vorschriften fallenden negativen Einkünfte nur eingeschränkt an dem Verlustausgleich teilnehmen. Der Verlustausgleich ist bei den unter § 2a Abs. 1 EStG fallenden Einkünften nur eingeschränkt möglich, nämlich zwischen positiven und negativen Einkünften derselben Art und aus demselben ...mehr

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Unternehmensnachfolge im Fa... / 4. Wie verhält sich der gleich lautende Ländererlass vom 5.10.2022 dazu?

Obwohl sich der gleich lautende Ländererlass vom 5.10.2022 mit den Auswirkungen des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer befasst,[28] lässt die Verwaltungsregelung jegliche Hinweise zu den Auswirkungen des Einlagemodells gem. § 14 Abs. 4 KStG und § 34 Abs. 6e S. 6 ff. KStG vermissen. Der Erlass beschränkt sich auf die Kommentierung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolge im Fa... / b) Veranlassung durch Einlage

Die durch den Bilanzansatz für den Verlustübernahmeanspruch bei der Organgesellschaft verursachte Betriebsvermögenserhöhung (BV-Erhöhung) ist m.E. auch durch eine Einlage veranlasst, weil es sich bei der gewinnwirksamen Einbuchung der Verlustübernahmeforderung als "Erträge aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages" gem. § 277 Abs. 3 S. 2 HGB um eine gesellschaftsrechtlich vera...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 12. Verschmelzung der Organgesellschaft: Übertragungsgewinn und Verlustnutzung

Bei der Verschmelzung der Organgesellschaft stellte sich die Frage, ob ein Übertragungsgewinn der Zurechnung an den Organträger unterliegt, oder ob die Organgesellschaft diesen Übertragungsgewinn selbst zu versteuern hat. Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung im UmwSt-Erlass 2011[45] war dem Organträger der steuerliche Übertragungsgewinn nicht nach § 14 Abs. 1 S. 1 KS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzkonten / 7.2 … kann auch ohne Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt werden

Das Steuerrecht[1] stellt bei der Gewinnermittlung auf das Betriebsvermögen (= Kapital/Eigenkapital) ab und ermittelt mit diesem Wert, zzgl. der Werte der Privatkonten, den steuerlichen Gewinn nach folgender Formel:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzkonten / 1 Mit der Eröffnungsbilanz fängt alles an

Wer zur Buchführung verpflichtet ist, muss zum Beginn seiner Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz und zum Ende jedes Kalender-/Wirtschaftsjahres eine Schlussbilanz erstellen. Zudem muss zum Ende der gewerblichen Tätigkeit eine Schlussbilanz erstellt werden. Bei einem Zeitraum von weniger als 12 Monaten spricht man von einem Rumpfwirtschaftsjahr.[1] Grundlage hierfür bilden die du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzkonten / 4.1.2 Privatkonten für private Kapitaländerungen

Damit die Buchführung übersichtlich bleibt, werden für den privaten Bereich des Unternehmers separate Konten angelegt. Hier werden alle Mittelflüsse vom betrieblichen in den privaten Bereich (Entnahmen/Privatentnahmen[1]) und vom privaten in den betrieblichen Bereich (Einlagen/Privateinlagen[2]) gebucht. Achtung Privateinlagen können den Gewinn mindern Zu den Privateinlagen gehör...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzkonten / 3 Bestandskonten: Alle Konten der Bilanz

Nachdem die einzelnen Positionen der Bilanz in Konten aufgelöst wurden, werden diese Konten als Bestandskonten bezeichnet. Hier sind die Bestände der Besitz-/Vermögenswerte auf der Aktivseite sowie der Schulden und des Kapitals/Eigenkapitals/Betriebsvermögens auf der Passivseite dargestellt. Die Konten werden deshalb auch als aktive Bestandskonten (Besitz-/Vermögenswerte) und...mehr