Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.6 Keine Bewertungseinschränkung bei unschädlicher sonstiger Gegenleistung

Tz. 129m Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 Buchst b) UmwStG bestätigt die bisherige Rspr des BFH (s Tz 60), dass die Vereinbarung eines Mischentgelts die Anwendung des § 24 Abs 1 UmwStG nicht von vornherein ausschließt. Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buch-Kap gegeben ist (s § 24 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz bei der Wahlrechtsausübung

Tz. 119 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil in Einbringungsfällen stellt sich nur dann, wenn die aufnehmende Pers-Ges eine OHG oder KG ist. Unabhängig davon, dass durch die Aufstellung von (rein stlichen) Ergänzungs-Bil abweichend von den Ansätzen in der H-Bil jeder stliche Bewertungsansatz möglich ist, stellen die Bewertungsregeln...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Einbringungsvorgang

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Begriff des "Einbringens" wird in § 24 Abs 1 UmwStG aF/nF nicht definiert. Daher verstand man im UmwSt-Recht idF vor SEStEG unter "Einbringen" als stlichen Begriff jedweden Vorgang, der zu einer Zuordnung des zivilrechtlichen oder (zumindest) wirtsch Eigentums zum mitunternehmerischen BV bei der aufnehmenden Gesellschaft führte. Infolge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Einbringung ohne (zivilrechtliche) Eigentumsübertragung

Tz. 104 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Die Überführung von WG in das mitunternehmerische BV der aufnehmenden Pers-Ges im Wege der Nutzungsüberlassung, so dass stlich Sonder-BV gebildet wird, oder durch bloße Verschaffung des wirtsch Eigentums, so dass stlich eine Zuordnung abweichend von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen beim wirtsch Eigentümer erfolgt, ist nach hA und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Antragserfordernis für Einbringung zum Buch- oder Zwischenwert – Grundsätze

Tz. 118 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ist die Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs 2 bis 4" (s § 24 Abs 1 UmwStG). § 24 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertungsansatz mit dem gW (s § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die … Pers-Ges hat …anzusetzen; …"). D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Verlust oder Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts (§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 128 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine von der Regelbewertung mit dem gW abw Minderbewertung (mit dem Bw oder Zwischenwert) ist gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG aF/§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG ausgeschlossen, wenn und soweit das inl Besteuerungsrecht hinsichtlich des eingebrachten BV ausgeschlossen (s Tz 128a) oder beschr (s Tz 128b) wird. Beispiel aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Änderung des Bewertungswahlrechts

Tz. 127 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die aufnehmende Gesellschaft ist an den von ihr (tats) gestellten Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG gebunden; eine von diesem erstmaligen Antrag abw Änderung der Bewertungsansätze in der St-Bil der Übernehmerin scheidet damit – unabhängig von der Bestandskraft der St-Festsetzung/Feststellung für den Einbringenden – aus (zum UmwStG aF: s Urt d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.3 Antrag auf abweichende Bewertung (§ 24 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Antrag auf Minderbewertung iSd § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist (von Gesetzes wegen) weder an eine bestimmte Ausgestaltung (inhaltlicher oder formeller Art) gebunden noch ist der Antrag mit einer St- oder Gewinnfeststellungserklärung verbunden. Er muss allerdings inhaltlich hinreichend und klar bestimmt sein. Die Angaben zum konkreten Sacheinla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.5 Frist für den Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG

Tz. 123 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Antrag auf Bewertung des eingebrachten BV unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schluss-Bil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 24 Abs 2 S 3 iVm § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Es handelt sich um eine Ausschlussfrist (wie bei § 20 UmwStG, s § 20 UmwStG Tz 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.7 Schädliche Gegenleistung iSd § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG – Ermittlung

Tz. 129n Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung bei einer Einbringung gegen Mischentgelt die Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-Fortführung insoweit nicht (mehr) zulässig. Vor Inkrafttreten des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG ging die Fin-Verw hier in jedem Fall von einer Gewinnrealisierung aus; allerdings der Höhe nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (Umwandlung)

Tz. 105 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Die Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils kann im Wege der hr-lichen Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG durch Verschmelzung und Spaltung oder durch vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s § 1 Abs 3 Nr 1 und 2 UmwStG; Beispiele s Tz 21ff). Da die an einer solchen Umwandlungsmaßnahme nach inl Recht beteiligten Unternehmensträger ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 129 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Vorschrift zur antragsgem Minderbewertung unterhalb des gW gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist durch das StÄndG 2015 neu gefasst worden. Zusätzlich zum bisherigen Tatbestand (dazu s Tz 128) ist eine (weitere) Einschränkung der Bw-Einbringung eingefügt worden, wenn neben den neuen Gesellschaftsrechten sonstige Gegenleistungen gewährt werden. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.9 Gemeiner Wert der Zusatzleistung als Untergrenze der Bewertung (§ 24 Abs 2 S 4 UmwStG)

Tz. 129q Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Nicht nur die in Bsp 1 (s Tz 129o) angeführten Fälle der Einbringung gegen Mischentgelt, bei denen die "schädliche" sonstige Gegenleistung den Gesamt-(Netto-)Bw des Einbringungsgegenstands nicht überschreitet, werden (nunmehr) nach § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG beurteilt. Auch die Sachverhalte, bei denen das Zusatzentgelt höher als der stl Bw ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Einbringung von gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

Tz. 129u Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist zur Verhinderung von St-Ausfällen von in gew geprägten oder infizierten Pers-Ges stneutral überführten WG und anschließendem Wegzug ins Ausl (mit DBA) die spezielle "Entstrickungsbesteuerung" des § 50i EStG eingeführt worden. Geregelt werden Fälle, in denen vor Gesetzesverkündung WG des BV oder wes Beteiligunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Einkünfte

[1] Werden Einkünfte ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriff "Einkünfte". An sich sind unter "Einkünfte" alle i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG zu verstehen, d.h., es kommt für die Anwendung des § 1 weder auf die Einkunftsart noch auf die Einkünfteermittlungsart (Bilanzierung, Überschussrechnung, Durchschnittssätze) an.[2] Es ist weder erforderlich noch schädlich, wenn der Steuerpflichtige E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.2 Erstmalige Anwendung

Tz. 129a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 27 Abs 14 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 24 Abs 2 UmwStG idF des StÄndG 2015. Hier wird – anders als in allen weiteren Bestimmungen des § 27 UmwStG – nicht auf die Anmeldung der Umwandlungsmaßnahme zur Eintragung in das öff Register bzw Übergang des wirtsch Eigentums an den eingebrachten WG (s § 27 Abs 1, 2, 5, 7, 11 und 12 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Voraussetzungen für die Bewertungseinschränkung nach § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG

Tz. 129b Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Anwendung des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG setzt einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung des Einbringungsgegenstands gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG unterhalb des Regelansatzes mit dem gW voraus. Bei der Neuregelung handelt es sich nämlich um die betragsmäßige Einschränkung einer Minderbewertung. Erfolgt also kein Antrag nach § 24 Abs 2 S 2 UmwS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Erscheinungsformen des Know-how im Zusammenhang mit Entsendungen

Rz. 1963 [Autor/Stand] Prüfung eines Transfers von Know-how an die aufnehmende Gesellschaft. Nach den VWG-Arbeitnehmerentsendung ist zu prüfen, ob im Rahmen einer Entsendung ein Transfer von Know-how an die aufnehmende Konzerngesellschaft erfolgt, der zur Gewinnrealisierung bei der abgebenden Konzerngesellschaft führt.[2] Bei der aufnehmenden Konzerngesellschaft muss ggf. ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 "Wahlrecht" auf Minderbewertung (Buchwert oder Zwischenwert)

Tz. 115 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Auf Antrag kann die Übernehmerin eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert wählen, wenn und soweit dieser niedriger als der gW der Sacheinlage (s Tz 113 iVm s § 20 UmwStG Tz 203) und soweit aus ges Gründen eine Minderbewertung nicht ausgeschlossen ist (s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG). Buchwert Bw ist der Wert, der sich unter Beachtung der stlichen Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.10 Folgen der Anwendung des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG

Tz. 129r Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung bei einer Einbringung gegen Mischentgelt die (absoluten oder relativen) Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-Fortführung nicht (mehr) zulässig; die Bewertung unterhalb des gW ist eingeschr. Im Ergebnis kommt es bei einem entspr Antrag zu einem Zwischenwertansatz als Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.8 Gewinnrealisierende sonstige Gegenleistung unterhalb des Buchwerts des Einbringungsgegenstands

Tz. 129o Stand: EL 86 – ET: 05/2016 In den Gesetzesmaterialien zum StÄndG 2015 ist ein Bsp mit einer detaillierten Berechnung enthalten, welches aufzeigt, wie der Gesetzgeber die Neuregelung verstanden wissen will. Das Bsp behandelt eine sonstige Gegenleistung bei Einbringung in eine Kap-Ges, die die Grenzen des § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG (eine mit § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Bestimmung über die Bewertung

Tz. 116 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Personengesellschaft hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26.01.1994, BStBl II 1994, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bilanzansatz auch bei Buchwertfortführung?

Tz. 121 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Erfolgt für die Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG eine Bewertung zum gW oder einem Zwischenwert (§ 24 Abs 2 S 1 UmwStG oder auf Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG), hat die aufnehmende Pers-Ges die eingebrachten WG dementspr in einer St-Bil auszuweisen (s Tz 125). Der Einbringende, der bisher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt hat, mu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.6 Wertansatz durch Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 125 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Umsetzung des beantragten Bewertungsansatzes erfolgt in der Einbringungs- oder Eröffnungs-Bil der aufnehmenden Pers-Ges durch eine Aktivierung oder Passivierung der WG in der Gesamthands-Bil einschließlich der positiven wie auch negativen Ergänzungs-Bil der Gesellschafter für die in das Gesellschaftsvermögen der Übernehmerin eingebrachte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert

Tz. 113 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abweichend vom dem allgemeinen AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrachte BV in ihrer St-Bil hinsichtlich der Pensionsrückstellung mit dem Wert gem § 6a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern bei Persone... / 2 Anwendung und größenabhängige Erleichterungen

Kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB sind von der Anwendung der Vorschrift zu den latenten Steuern nach § 274 HGB durch § 274a Nr. 4 HGB befreit. Dennoch kann eine Bildung einer Steuerrückstellung für latente Steuern nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB erforderlich sein. Die Frage, ob es bei Vorliegen der Voraussetzung für eine Rückstellung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1.3 Ergebnisgefährdung/Schadensverhütung

Rz. 16 Eine Abweichung von den arbeitszeitrechtlichen Vorgaben ist nur bei der Beschäftigung mit Arbeiten zulässig, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würde. Eine Gefährdung des Ergebnisses ist dann anzunehmen, wenn der mit der Arbeit verfolgte Zweck bei einem Abbruch bzw. bei einer Unterbrechung u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 7.10.2 Anwendungsbereich

Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG gilt auch für Verluste aus anderen Einkunftsarten. § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG enthalten die entsprechenden Anwendungsverweise auf § 15b EStG. Daher ist ein Wechsel der Einkunftsart einzelner Beteiligungen, wie z. B. die Entnahme eines Medien...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung, steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten einer seiner Arbeitnehmer abschließt und aus der der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene bezugsberechtigt sind. Das Alterseinkünftegesetz regelt für sämtliche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung die nachgelagerte Besteuerung. Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 7.10.3 Umfang

Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG ist Voraussetzung, dass auf ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zurückgegriffen wird. Das bloße Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee führt nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells.[1] Weitere Voraussetzung ist[2], dass für das Erreichen von Steuervorteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 5.2 AfA-Befugnis auch ohne Eigentum

Ausnahmsweise kann sich die AfA-Berechtigung auch unabhängig vom rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige im eigenen betrieblichen Interesse Aufwendungen auf ein fremdes Wirtschaftsgut tätigt.[1] Errichtet ein Unternehmer-Ehegatte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück ein von ihm betrieblich genutztes Gebäude mit eigenen Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 1.2.3 Außerplanmäßige Abschreibungen auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Auf zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist[1] Die Vorschrift erfordert zu jedem Abschlussstichtag einen Vergleich zwischen den (ggf. fortgeführten, d. h. um planmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.1 Allgemeine Hinweise

Immateriell sind die Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Immaterielle Vermögensgegenstände bereiten bei der Bilanzierung oft Schwierigkeiten, weil sie abstrakt und wenig fassbar sind. Sie sind vor allem durch ihre fehlende "Körperlichkeit" gekennzeichnet und gelten als unsichere Werte. Zu ihnen zählen z. B. Patente, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 8.2 Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit

Das in § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. geregelte Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit gab vor, dass steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben sind. Danach war ein steuerrechtliches Wahlrecht nur ausübbar, wenn es spiegelbildlich in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Die umgekehrte ("formelle")...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 2.1 Steuerrecht unterscheidet zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Der Steuergesetzgeber unterscheidet in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG im Rahmen der Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, zwischen Wirtschaftsgütern, "die der Abnutzung unterliegen" (= abnutzbare Anlagegüter), und solchen, bei denen das nicht der Fall ist (= nicht abnutzbare Anlagegüter). Er trifft a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 2.3 Steuergesetzliche Spezialregelung für Sammelposten

§ 6 Abs. 2a Satz 1 EStG räumt ein steuerliches Wahlrecht ein, für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne die darin enthaltene Vorsteuer jeweils 250 EUR, aber nicht 1.000 EUR übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 2.2 Spezielle Abschreibungsregelung für GWG

§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG räumt für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug und Verteilung des Aufwands (bei Einlagen des fiktiven Aufwands) ein. Das Wahlrecht gilt für Wirtschaftsgüter, deren A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.3 Freiberuflicher Praxiswert – Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren

Unter dem Praxiswert versteht man den Mehrwert, den eine freiberufliche Praxis aufgrund der Gewinnaussichten über den Substanzwert des übrigen Betriebsvermögens hinaus hat. Der Praxiswert unterscheidet sich vom Geschäftswert durch seine besondere Personenbezogenheit. Auf den freiberuflichen Praxiswert ist die für den Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs geltende ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / e) Weitere Änderungen im EStG

Neben den bereits genannten Änderungen sieht der Referentenentwurf u.a. die folgenden Änderungen im EStG vor: Einführung einer Steuerfreigrenze i.H.v. 1.000 EUR für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 3 Nr. 73 EStG-E). Es besteht eine Steuerpflicht auf Antrag, wenn die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Ausgaben die Einnahmen üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / c) Personengesellschaft als Vermieterin

Drohende Abfärbung: Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft als Vermieterin droht bei einer Lieferung von Strom gegen Entgelt eine Abfärbung. Wenn eine Personengesellschaft nicht nur eine vermögensverwaltende, sondern auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, erzielt sie in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Die Lieferung von Strom gegen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich gilt für die steuerliche Berücksichtigung von Leistungen für den Unterhalt: Der eigene Unterhalt wird mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten. Für ein Kind gibt es > Kindergeld oder die > Kinderfreibeträge. Die gegenüber dem > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner bestehende > Unterhaltspflicht Rz 2 ist im Normalfall eb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Arbeitszimmer getrennt vom häuslichen Umfeld

Rz. 17 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Kein Arbeitszimmer iSv § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG sind Räumlichkeiten, die zwar in der Nähe der Wohnung liegen, aber ihrer Lage nach nicht in das häusliche Umfeld eingebunden sind (keine lokale Anbindung; > Rz 16/1) oder nach Ausstattung und Funktion nicht der Erledigung betrieblicher oder beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zufluss bedeutet Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über den Arbeitslohn (zB BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746; H 11 – Allgemeines – EStH). Dazu gibt es Besonderheiten bei der Übertragung von > Geld und Sachzuwendungen (> Rz 10 ff) sowie von Rechtsansprüchen (> Rz 13 ff). Sobald der ArbN berechtigt ist, über den > Arbeitslohn zu ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.3 Keine Nachholung bei erstmaliger Bilanzierung eines Wirtschaftsguts

Ihren Ausgangspunkt hat die BFH-Rechtsprechung zur Nachholung unterlassener AfA im Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs.[1] Dieser besagt, dass die Werte in einer Schlussbilanz gleichzeitig die Werte der anschließenden Eröffnungsbilanz sind. Unter- oder Überbewertungen in einer Schlussbilanz führen grundsätzlich nur zu Gewinnverlagerungen innerhalb verschiedener Wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nachholungsmö... / 2.3 Keine Nachholung auch bei Einnahmenüberschussrechnung

Die willentlich und willkürlich unterlassene Normal-AfA kann auch von Steuerpflichtigen mit Einnahmenüberschussrechnung nicht in späteren Gewinnermittlungszeiträumen nachgeholt werden.[1] Diese Betrachtung beruht auf dem Prinzip der Gesamtgewinngleichheit, wonach die Art der Gewinnermittlung zwar zu unterschiedlichen Periodengewinnen führen kann, der Totalgewinn von Beginn b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.4.2 Fehlerhafter Betriebsausgabenabzug von aktivierungspflichtigen Aufwendungen

Umgekehrt müssen nach einer Grundsatzentscheidung des BFH[1] Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten waren, jedoch zu Unrecht als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt wurden, in der ersten noch offenen Bilanz aktiviert werden, und zwar mit dem Betrag, der sich unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich abziehbaren AfA ergibt. P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.1 Verteilung des Restbuchwerts auf die Restnutzungsdauer

Beruht die in den Vorjahren unterlassene AfA auf einem Versehen des Steuerpflichtigen, z. B. einer Fehleinschätzung der Nutzungsdauer, d. h. dem Ansatz einer zu langen Nutzungsdauer oder einer rechtsirrigen Annahme und scheidet eine Teilwertabschreibung aus, ist die unterlassene AfA durch Verteilung des Restbuchwerts auf die neu zu schätzende Restnutzungsdauer nachzuholen. P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nachholungsmö... / 1 Steuerrechtliche Problemstellung

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, "sind" die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.[1] Beträgt die voraussichtliche Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsguts mehr als ein Jahr, "ist" bzw. bei Gebäuden sind AfA vorzunehmen.[2] Dies stellt eine zwingende Regelung dar, welche ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.1 Sanierungsertrag durch Schuldenerlass

Rz. 33 Der Begriff des Sanierungsertrags ist in § 3a Abs. 1 S. 1 EStG definiert. Hierunter fallen Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung nach § 3a Abs. 2 EStG. Rz. 34 Durch das Abstellen auf "Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass" kann abgeleitet werden, d...mehr