Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.2 Durchführung des Wechsels der Gewinnermittlungsart

Rz. 531 Geht der Stpfl. von der Einnahme-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich über, hat er auf den Zeitpunkt des Wechsels eine Anfangsbilanz aufzustellen. Diese Anfangsbilanz ist eine "Übergangsbilanz", in der aktives Betriebsvermögen und Schulden erstmals zu erfassen sind.[1] Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind dabei mit den Werten anzusetzen, mit denen sie zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.3 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einer Personengesellschaft

Rz. 194 Handelt es sich bei dem Betrieb, für den der Zins- bzw. EBITDA-Vortrag festgestellt ist, um eine Personengesellschaft, verfallen die Vorträge nach § 4h Abs. 5 S. 1 EStG vollständig, wenn der Betrieb der Personengesellschaft aufgegeben oder auf einen anderen Stpfl. oder eine andere Mitunternehmerschaft übertragen wird. Die Vorträge verfallen gem. § 4h Abs. 5 S. 2 EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erfindertätigkeit (estb 202... / 3. Veräußerung einer Zufallserfindung

Im Privatvermögen gehaltene Zufallserfindung: Wird eine solche Zufallserfindung veräußert, führt dies nach h.M. nicht zu Einkünften nach § 22 Nr. 2 oder 3 EStG [21]. Dies erklärt sich daraus, dass Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG zuvor eine entgeltliche Anschaffung von einem Dritten voraussetzen. Eine eigene Herstellung ist keine solche Anschaffung[22]...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten / 2 Merkmale von Verbindlichkeiten, Bedeutung von betrieblicher Veranlassung und Restlaufzeit

Verbindlichkeiten i. S. d. Bilanzsteuerrechts charakterisieren sich durch folgende Merkmale: Es besteht ein Leistungszwang gegenüber einem Dritten. Die Erfüllung stellt eine wirtschaftliche Belastung dar. Die Inanspruchnahme ist wahrscheinlich. Die Verpflichtung ist eindeutig quantifizierbar. Erforderlich ist eine zivilrechtliche bzw. wirtschaftliche unumgängliche Verpflichtung g...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten / 1 Überblick

Verbindlichkeiten werden in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen. Sie sind dem Grund, der Höhe und der Fälligkeit nach genau bestimmt und müssen selbstständig bewertet werden. Sie sind zu unterscheiden von Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten gehören nur dann zum Betriebsvermögen, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Es kommt also dara...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / 3. Laufende Besteuerung

Im Rahmen der laufenden Besteuerung werden nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) näher untersucht. Hier finden sich regelmäßig Nießbrauchsgestaltungen und die Zurechnung der Einkünfte kann aufgrund unterschiedlicher Steuersätze Relevanz haben. Im Bereich der Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) besteht aufgrund der Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) keine steuerliche Rel...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / V. Ausblick

Bei der Besteuerung von Kryptoinvestments im internationalen Steuerrecht fehlt es weitgehend an Rechtssicherheit. Bislang haben sich weder Rechtsprechung noch Finanzverwaltung geäußert. Auch im neuen BMF-Schreiben v. 6.3.2025 ist das Thema ausgeklammert. Für die Gestaltungsberatung birgt dies erhebliche Risiken. Für die Abwehrberatung eröffnet dies demgegenüber Argumentation...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 4.4.1 Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen

Bei einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen (Kapitalgesellschaft) und Verpachtung des Betriebsvermögens durch das Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen steht die durch die Betriebsaufspaltung entstandene Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) im Allgemeinen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Besitzunternehmen (Organträger). Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 3.2 Materielle und immaterielle Anlagen

Beim Anlagevermögen unterscheiden sich die materiellen von den immateriellen Anlagegegenständen. Die materiellen Anlagegegenstände haben bereits nach ihrer Herstellung einen messbaren Wert. Sie werden bereits aktiviert, sobald sie hergestellt sind. Herstellungskosten werden auch dann zum Bilanzstichtag angesetzt, wenn die Herstellung noch nicht abgeschlossen ist. Bei immateri...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 3 Gliederung des Jahresabschlusses: Mindestausweis

Aus den Grundsätzen der Vollständigkeit und der Klarheit ergeben sich für die Gliederung des Jahresabschlusses für Unternehmen aller Rechtsformen allgemein folgende Mindestanforderungen:mehr

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Bilanzgliederung / 2.2 Vollständigkeitsgrundsatz

Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit sind im Jahresabschluss alle Aktiva und Passiva, alle Aufwendungen und Erträge der Menge nach zu erfassen. Noch vorhandene, aber voll abgeschriebene Anlagegegenstände sind mindestens mit einem Erinnerungswert festzuhalten. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur dann, wenn sie zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören und wirtschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Selbst erstellte Anlagen / 2.3 Selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter

Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Handelsbilanz aufgenommen werden.[1] Nicht aufgenommen werden dürfen jedoch selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.[2] In der Steuerbilanz sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlage...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.9 Rechtsfolgen der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer gem. § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Da auf die Pauschalsteuer § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist, wird er insoweit zum Steuerschuldner. Die Pauschalsteuer gilt als Lohnsteuer. Der Zuwendungsempfänger wird – wie bei der pauschalen Lohnsteuer – aus der Steuerschuldnerschaft entlassen. Das gilt auch, soweit der Zuw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Selbst erstellte Anlagen / 2 Grundsätzliche Aktivierungspflicht von selbst erstellten Anlagen

Selbst hergestellte Anlagen sind grundsätzlich dann zu aktivieren, wenn ein neues Wirtschaftsgut entstanden ist und kein Bilanzierungsverbot besteht.[1] Es gelten die allgemeinen Aktivierungsgrundsätze. Ein Wirtschaftsgut liegt dann vor, wenn die Eigenleistungen selbstständig bewertbar sind. Praxis-Beispiel Herstellung einer Lagerhalle Im Zuge der Betriebserweiterung errichtet...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.4 Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuersatzes

Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der geldwerten Vorteile wird abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG auf die tatsächlichen Kosten des Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer abgestellt. Der Bruttobetrag kann aus Vereinfachungsgründen mit dem Faktor 1,19 aus dem Nettobetrag hochgerechnet werden. In die Bemessungsgrundlage sind alle tatsächlich angefallenen Aufwendun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers zuzuordnen sein. Der Begriff "Betriebsvermögen" ist bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit identisch. Ob Betriebsvermögen vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 13, 15 bzw. 18 EStG. Der Überführung in d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2 Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers und Sicherstellung der Besteuerung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG)

11.5.2.1 Allgemeines Rz. 134 Das Wertansatzwahlrecht setzt nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG voraus, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen. Rz. 134a Von Bedeutung ist § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG für die Fä...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.1 Allgemeines

Rz. 134 Das Wertansatzwahlrecht setzt nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG voraus, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen. Rz. 134a Von Bedeutung ist § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG für die Fälle, in denen die üb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.3.2 Natürliche Personen

Rz. 52 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 UmwG kann eine natürliche Person nur im Fall der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren alleinigen Gesellschafter im Wege der Aufnahme – eine Mehrheitsbeteiligung reicht nicht aus – übernehmender Rechtsträger sein. Daher kann z. B. eine freiberuflich tätige Kapitalgesellschaft auf ihren ebenfalls freiberuflich tätigen Alleingesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.7 Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug

Rz. 179 Bei einer Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug ist eine im Ausland ansässige Körperschaft übertragender Rechtsträger. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Der Inlandsbezug resultiert aus in Deutschland belegenem Betriebsstättenvermögen oder ansässigen Gesellschaftern der übertragenden Körperschaft. Dabei ist gleichgültig, o...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.4 Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug

Rz. 164 Eine Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug betrifft Fälle, bei denen der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland ist und der übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern. Der Auslandsbezug entsteht in diesen Fällen entweder durch ausl. Betriebsstättenvermögen de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.3.1 Personengesellschaften

Rz. 40 Als übernehmende Rechtsträger kommen bei der Verschmelzung zunächst die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG aufgeführten Personenhandelsgesellschaften in Betracht. Rz. 41 OHG und KG können übernehmende Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG sein.[1] Gleiches gilt für die Partnerschaftsgesellschaft. [2] Rz. 42 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG in der ab dem 1.1.2024 g...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 7 Steuerliche Schlussbilanz

Rz. 69 Jede übertragende Körperschaft, die vom sachlichen Anwendungsbereich des § 3 UmwStG erfasst wird, ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zur Erstellung einer steuerlichen Schlussbilanz verpflichtet, sofern diese für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird. Für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird die steuerliche Schlussbilanz immer dann, wenn der jeweilige Umwandlungsvorgang ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.4 Ansatz mit dem Zwischenwert

Rz. 124 § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG gestattet der übertragenden Körperschaft auch, die zu übertragenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit einem zwischen dem Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Wert anzusetzen. Dieses Wahlrecht muss bezüglich der einzelnen Wirtschaftsgüter des übergehenden Vermögens einheitlich ausgeübt werden. Dabei steht einer gleichmäß...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 Während § 3 UmwStG die Ermittlung des Übertragungsgewinns in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft regelt, beinhaltet § 4 UmwStG Regelungen zu den ertragsteuerlichen Auswirkungen der Umwandlung einer Körperschaft auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft bzw. natürlichen Person. § 8 UmwStG betrifft den Vermögensübergang auf einen Rec...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.1 Allgemeines

Rz. 89 Bei der Übertragung von Vermögen einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person sind nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG die übertragenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit dem gemeinen Wert in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anzusetzen. Der gemeine Wert stellt gleichzeitig die Bewertungsobergrenze dar. Keine Geltung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.3 Inlandsverschmelzung ohne Auslandsbezug

Rz. 163 Bei der Verschmelzung einer inl. Körperschaft mit inl. Anteilseignern und inl. Betriebsvermögen auf eine Personengesellschaft mit inl. Gesellschaftern hat die übertragende Körperschaft das Wertansatzwahlrecht nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG, da das deutsche Besteuerungsrecht nicht beeinträchtigt wird.[1] Entsprechendes gilt bei der Verschmelzung einer inl. Körperschaft a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.1 Allgemeines

Rz. 129 Die Buch- oder Zwischenwerte des übertragenen Vermögens können in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit angesetzt werden als sie Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen, das Recht Deutschlands hinsichtl...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.3 Beteiligungen

Rz. 194 Hält die übertragende Körperschaft Anteile an einer Kapitalgesellschaft, gilt auch insoweit § 3 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 1 UmwStG. Setzt die übertragende Körperschaft diese Beteiligung in ihrer steuerlichen Schlussbilanz mit einem über dem Buchwert liegenden Wert an, findet § 8b Abs. 2 KStG Anwendung.[1] Die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personenges...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 14 Besteuerung des Übertragungsgewinns

Rz. 219 Die übertragende Körperschaft ist bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den sie eine steuerliche Schlussbilanz zu erstellen hat, ein eigenständiges Steuersubjekt. In ihrer steuerlichen Schlussbilanz kann sie das übergehende Betriebsvermögen bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert ansetzen. Ein Übertragung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.3 Ansatz mit dem Buchwert

Rz. 121 Setzt die übertragende Körperschaft ihr Betriebsvermögen in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem Buchwert an, bestimmt sich der Buchwert nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG. Danach ist der Buchwert der Wert, der sich nach den steuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Steuerbilanz ergibt oder ergä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.4 Einbringung und steuerliches Einlagekonto

Rz. 62 Eine weitere Besonderheit ergibt sich bei einer Einbringung gem. §§ 20 oder 21 UmwStG , wenn diese handelsrechtlich zu gemeinen Werten, steuerrechtlich zu Buchwerten durchgeführt, sowie ein Teil der handelsrechtlich aufgedeckten stillen Reserven für eine Kapitalerhöhung verwendet und so zu Nennkapital wurde. Nach h. M. ist das handelsrechtliche Nennkapital in der Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.3 Sicherstellung der Besteuerung

Rz. 143a Die Besteuerung des übertragenen Vermögens mit ESt- oder KSt muss nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG sichergestellt sein. Dies ist zu bejahen, wenn das übertragene Vermögen hinsichtlich der Wertsteigerungen bei den Mitunternehmern der übernehmenden Personengesellschaft oder der übernehmenden natürlichen Person weiterhin einer Besteuerung mit ESt- oder KSt unterliegt....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.2 Antrag

Rz. 111 Voraussetzung für den Ansatz von Buch- oder Zwischenwerten ist ein wirksamer Antrag, nicht etwa die entsprechende Bilanzierung. Fehlt ein entsprechender Antrag, ist dieser unwirksam oder verspätet eingereicht worden, hat dies die Vollaufdeckung der stillen Reserven im übergehenden Vermögen zur Folge.[1] Wird ein Antrag gestellt, hat dieser keine Wirkung, soweit die ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 9 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter dem Grunde nach

Rz. 85 § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist eine eigenständige steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift.[1] In der steuerlichen Schlussbilanz sind sämtliche bei der Verschmelzung übergehenden bilanzierungsfähigen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, anzusetzen.[2] Die eigenständig...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 351 Abs. 1 AO – Bindungswirkung im Rahmen eines Änderungsbescheids bei erstmaliger Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen gem. § 13 Abs. 8 ErbStG

Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 21.3.2013 übertrug der Vater des Kl. mit Wirkung zum 31.12.2012 auf den Kl. schenkweise jeweils Kommanditanteile an drei GmbH & Co. KG und zu deren Sonder-BV gehörenden Geschäftsanteilen an den jeweiligen GmbH. Mit Bescheid vom 20.4.2016 setzte das FA für den Kl. Schenkungsteuer fest. Dabei berücksichtigte es die Regelverschonung nach d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4.2 Betriebsunterbrechung

Rz. 132 Die Betriebsunterbrechung im engeren Sinn bedeutet Betriebseinstellung durch den Unternehmer ohne ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung und ohne Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen. Sie bildet zusammen mit der Fallgruppe der Betriebsverpachtung die Betriebsunterbrechungen im weiteren Sinn.[1] Da das wesentliche Betriebsvermögen somit weiterhin vorhanden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.2 Betriebsaufspaltung, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung bei Mitunternehmerschaften

Rz. 285 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung[1], Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung (Rz. 128; § 16 EStG Rz. 145) gelten auch für Betriebe einer Personengesellschaft. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen (typischerweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine (operativ tätige) Betriebsgesel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Mitunternehmerschaft bestimmt sind(Sonderbetriebsvermögen I) oder unmitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.2 Betriebliche Veranlassung von Termingeschäften

Rz. 531 Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 15 Abs. 4 S. 3ff. EStG ist zunächst, dass die entsprechenden Termingeschäfte betrieblich veranlasst sind. § 15 EStG setzt als Steuerbarkeits- bzw. Einkünftequalifikationsnorm einen entstandenen Gewinn i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG voraus. Vom Regelungsinhalt des § 15 Abs. 4 EStG betroffen können also nur solche Termingeschäf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.3 Rechtsfolge von § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG

Rz. 552 Die Verluste sind gem. § 15 Abs. 4 S. 6, 7 EStG nur mit positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar. Ein Abzug darf insoweit auch nur "nach Maßgabe des § 10d EStG" erfolgen, sodass insb. die Regelungen zur Mindestbesteuerung (§ 10d Abs. 2 EStG) und die gesonderte Feststellung (§ 10d Abs. 4 EStG) zu beachten sind. Die Verluste von typischen stillen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 551 Persönlich gilt § 15 Abs. 4 S. 6 EStG für solche Gesellschafter oder Beteiligte, die an einer Kapitalgesellschaft still, unter- oder sonst wie verdeckt über eine Innengesellschaft beteiligt sind. Nach § 15 Abs. 4 S. 8 EStG wird eine natürliche Person als – ggf. mittelbar über eine andere Personengesellschaft beteiligter – Mitunternehmer aber ausgeschlossen, sodass de...mehr