Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Denkbare Anwendungsfälle

Rz. 352 [Autor/Stand] Die unter Geschwistern vereinbarte Abfindung für den Verzicht auf künftige Pflichtteilsrechte: Sie wird zwar als Praxis-Beispiel erwähnt.[2] Der BFH wendet jedoch § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an, ohne § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG überhaupt zu erörtern.[3] Jedenfalls bloße Erwerbschancen ohne aktuellen Vermögenswert (s. auch Rz. 345, 404) füllen daher das Tatbest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerb einer Beteiligung (Satz 1)

Rz. 505 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG [2] gilt der Erwerb einer Beteiligung an vermögensverwaltenden Personengesellschaften als anteiliger Erwerb der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens. Umkehrschließend beschränkt sich der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 5 ErbStG somit auf Beteiligungen an mitunternehmerischen Personengesellschaften i.S.d. § 97 Abs. 1 N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 34 Die Partei hat ihr Vermögen – nicht das der Gesamtfamilie – zur Begleichung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Auch das Bestehen von Verbindlichkeiten hindert nicht daran, dass Vermögen zunächst zur Begleichung von Prozesskosten einzusetzen, jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten in langfristigen Raten zu tilgen sind. Das gilt selbst bei nega...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vermächtnis

Rz. 29 Das Vermächtnis unterscheidet sich vom Erwerb als Erbe dadurch, dass der Vermächtnisnehmer gem. § 2174 BGB nicht dinglicher Erwerber wird. Er erhält stattdessen einen Anspruch gegen den Beschwerten auf Leistung des vermachten Gegenstands.[30] Besteuerungs- und Bewertungsgegenstand ist daher das mit dem Erbfall entstandene Forderungsrecht.[31] Die Rechtsprechung hat da...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.5 Veränderte gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung einzelner Tätigkeitsbereiche aufgrund der Verschmelzung

Tz. 14 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Insbes. bei der Verschmelzung durch Aufnahme kann es dazu kommen, dass sich die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung einzelner Tätigkeitsbereiche verändert. Diese Veränderungen können alle vier möglichen Tätigkeitsfelder – sowohl bei der Übertragerin als auch bei der Übernehmerin – betreffen. Dies sind folgende gemeinnützigkeitsrechtliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Steuerbefreiung des Vorerwerbs

Rz. 69 [Autor/Stand] Hinsichtlich etwaiger Steuerbefreiungen auf den Vorerwerb differenziert der BFH in seiner älteren Rechtsprechung zwischen qualitativen Steuerbefreiungen, die wertunabhängig wegen des besonderen Charakters des Erwerbs gewährt werden, und quantitativen Steuerbefreiungen, die Erwerbe pauschal bis zu einer betragsmäßig bestimmten Höhe freistellen.[2] Diese D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 4 [Autor/Stand] § 19 ErbStG erlangte in der Rechtsprechung des BVerfG insb. dadurch Bedeutung, dass das Gericht in seiner Entscheidung vom 7.11.2006 die Regelung als "Klammernorm" verstand, die durch ihren einheitlich anzuwendenden Steuersatz aus bloßen bewertungsrechtlichen Ungleichheiten tatsächlich ungleiche Besteuerungsfolgen mache.[2] Rz. 5 [Autor/Stand] Dessen ungea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / a) Modifikation des gesetzlichen Güterstands

Rz. 15 Aus pflichtteilsrechtlicher Sicht nicht zu empfehlen ist die Vereinbarung der Gütertrennung. Denn der Güterstand des Erblassers wirkt sich auf das gesetzliche Erbrecht aus, wobei beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft unabhängig von der Zahl der Kinder eine Erhöhung der gesetzlichen Erbquote des Ehegatten um ¼ erfolgt (§§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB), ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Schuldenabzug

Rz. 203 Um den geminderten Wert fremdfinanzierten Verwaltungsvermögens für das Unternehmen angemessen zu berücksichtigen, erfolgt ein quotaler Schuldenabzug nach § 13b Abs. 6 ErbStG. Dieser Schuldenabzug ist aufgrund des Ausschlusses des Verwaltungsvermögens aus den Betriebsvermögensbegünstigungen zwingend erforderlich: Anderenfalls wäre das schädliche Verwaltungsvermögen vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 216 Auch bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist in einem ersten Schritt immer zu klären, ob diese Teil eines steuerlichen Betriebsvermögens sind oder ob es sich gem. §§ 17, 20 EStG um im Privatvermögen gehaltene Anteile handelt. Für Anteile im Privatvermögen regelt § 17 Abs. 2 S. 5 EStG, dass der unentgeltliche Rechtsnachfolger die Anschaffungskosten fortführt; die Üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Realteilung durch Veräußerung und Teilung des Erlöses

Rz. 245 Die Miterben können sich auch in der Weise auseinandersetzen, dass sie sämtliche zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgüter veräußern und den Rest des Veräußerungserlöses – abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten – entsprechend den Erbquoten unter sich verteilen. Rz. 246 Hinsichtlich des Privatvermögens besteht eine Steuerpflicht nur im Hinblick auf die oben genannten s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / dd) Umqualifizierung originär nicht begünstigten Vermögens – Bagatellgrenze

Rz. 204 Zur Kapitalstärkung und Sicherung der operativen Zwecke des Betriebs ist (fast) jedes Unternehmen auch auf Verwaltungsvermögen angewiesen (insbesondere Liquidität, aber auch bspw. ein Wertpapierdepot oder ein an fremde Dritte vermietetes Grundstück). Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird typisierend und pauschalierend ein Teil des Nettowerts des Verwaltungsvermö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Hauptfeststellung

Rz. 2 [Autor/Stand] Eine allgemeine Erklärungspflicht besteht nach § 28 Abs. 1 BewG lediglich auf einen sog. Hauptfeststellungszeitpunkt. Die Erklärungspflicht zur Hauptfeststellung der Einheitswerte beschränkt sich seit dem Wegfall der Einheitsbewertung der Mineralgewinnungsrechte (Wegfall zum 1.1.1993) und des Betriebsvermögens (Wegfall zum 1.1.1998) auf den Grundbesitz (v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung der Vorschrift bei Genossenschaften (Abs. 8 Satz 3)

Rz. 676 [Autor/Stand] Kraft gesetzlicher Anordnung gelten "die Sätze 1 und 2 ... auch für Genossenschaften". Gemeint ist die Erstreckung der "Regelung auf Genossenschaf ten, weil auch bei diesen Gesellschaften (§ 1 Abs. 1 GenG) die beschriebenen Wertverschiebungen durch Einlagen möglich sind."[2] Eine weitere Begründung liefert der Gesetzgeber nicht. Rz. 677 [Autor/Stand] Es ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1).

Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gg den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der Schuldner kundig machen. Von Gesamtschuldnern i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / b) Treuhandlösung

Rz. 216 Bei der Treuhandlösung übernimmt der Testamentsvollstrecker das Einzelunternehmen als Treuhänder der Erben. Aufgrund des zugrunde liegenden Treuhandverhältnisses handelt der Testamentsvollstrecker nach außen in eigenem Namen, im Innenverhältnis jedoch auf Rechnung der Erben. Demgemäß haftet er nach außen unbeschränkt, im Innenverhältnis kann er von den Erben jedoch B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Rechtstatsachen

Rz. 18 Den Tatsachen stehen sog. Rechtstatsachen im außersteuerlichen Bereich gleich. Die Ungewissheit kann sich deshalb auch auf präjudizielle Rechtsverhältnisse beziehen, die Voraussetzung für die Erfüllung des steuerlichen Tatbestands sind.[1] Beruht die Ungewissheit darauf, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines (zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen) Rechtsverhäl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.1 Übersicht über die Regelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (bis Vz 2023)

Rz. 145 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG war die Regelung über die Zinsschranke nicht anwendbar, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 wird nicht mehr auf eine Konzernangehörigkeit abgestellt, sondern auf Beziehungen zu nahestehenden Personen. Die folgenden Ausführungen zum Begriff des Konzerns sind aber noch für § 8a Abs. 3 KStG a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 4.1 Arten von Finanzanlagen

Zu den Finanzanlagen gehören[1] Anteile an verbundenen Unternehmen,[2] Beteiligungen, auf Dauer angelegter Wertpapierbesitz; Ausleihungen (sog. Wertpapierleihe), hierzu gehören auch zinslose Darlehen an Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens; sonstige Ausleihungen. Finanzanlagen sind Geldanlagen außerhalb des eigenen Unternehmens. Sie sollen regelmäßig durch Kapitalrenditen zum Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 5 Notwendiges/gewillkürtes Anlagevermögen

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können notwendiges, gewillkürtes oder geduldetes Betriebsvermögen sein. Werden sie ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt oder sind dazu bestimmt,[1] gehören sie zum notwendigen Betriebsvermögen. Dabei kommt es nur auf die tatsächliche Nutzung an. Ob sie auch erforderlich sind, ist nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.4 Abnutzung für Substanzverringerung (AfS)

Rz. 148 Nach § 7 Abs. 6 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, Absatz 1 entsprechend anzuwenden. Dabei sind Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs zulässig. Anstelle der Verwendung oder Nutzung nach Absatz 1, wird in Absatz 6 der Verbrauch von Wirtschaftsgütern vorausgesetzt. Zulässig sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 3.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR; bei Wirtschaftsgütern, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR),[1] kann für sie die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.5 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 124 Für unentgeltlichen Erwerb von Betriebsvermögen gilt § 6 Abs. 3 EStG, von Privatvermögen § 11 EStDV. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils z. B. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfall) oder der Einzelrechtsnachfolge (Schenkung, vorweggenommene Erbfolge) ist der Rechtsnachfolger an die Werte seines Rechtsvorgängers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.4 Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)

Rz. 138 Nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig (AfaA). AfaA gilt bei allen Einkunftsarten,[1] auch für Gebäude, die nach § 7 Abs. 5 EStG abgeschrieben werden.[2] Bei Wirtschaftsgütern, die nach § 7 Abs. 2 EStG degressiv abgeschrieben werden, ist AfaA inzwischen wieder nicht zulässig, (§ 7 Abs. 2 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.4 Gewerblicher Grundstückshandel

Zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung s. im Einzelnen BMF, Schreiben v. 26.3.2004. [1] Zweck des Betriebs eines gewerblichen Grundstückshandels ist regelmäßig die Weiterveräußerung der Grundstücke. Diese gehören daher zum Umlaufvermögen. Das gilt grundsätzlich auch bei zwischenzeitlicher Vermietung[2] Soweit im Rahmen eines sol...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.4 Erinnerungswert – Restwert – Schrottwert

Rz. 8 Üblicherweise wird (vor dem Hintergrund des Vollständigkeitsgebots) auf einen Erinnerungswert, i. d. R. 1 EUR, abgeschrieben. Dieser wird so lange fortgeführt, wie der Anlagegegenstand noch im Betriebsvermögen verbleibt. Verlässt der Anlagegegenstand das Betriebsvermögen bei einem Verkauf, bei einer Entnahme oder wird er auf sonstige Weise hieraus entfernt, wird er aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.4 Einlagen, Entnahmen und Nutzungsänderungen

Rz. 121 Einlagen in ein Betriebsvermögen sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist. Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist bei Wirtschaftsgütern, die nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.2 Gebäude

Gebäude sind entsprechend ihren unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen (eigenbetriebliche oder private Nutzung, Fremdnutzung) in mehrere selbstständige Wirtschaftsgüter aufzuteilen.[1] Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbstständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen.[2] Mehrere freistehende Baulichkeiten auf einem Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.4.1 Übertragung stiller Reserven/Bildung einer Rücklage

Für Sachanlagevermögen gibt es steuerrechtliche Vergünstigungen und Erleichterungen, z. B. die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung [1] oder die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter.[2] Bei Ausscheiden bestimmter Anlagegüter aus dem Betriebsvermögen infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriff...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.2.3 Abschreibungszwang und Korrektur fehlerhafter AfA

Rz. 93 Nach § 7 Abs. 1 und 4 EStG "ist" ("sind") die AfA bei Wirtschaftsgütern vorzunehmen, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, d. h., es besteht ein Abschreibungszwang zur Normal-AfA.[1] Dies gilt für die AfaA nur im Falle des Ausscheidens des Wirtsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.4 Ende der AfA

Rz. 133 Die AfA endet, wenn die AfA-Bemesssungsgrundlage bis auf 0 EUR abgeschrieben worden ist. Regelmäßig wird in der Bilanz ein sog. Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt, solange das Wirtschaftsgut im Betrieb noch verwendet wird. Die AfA endet auch, wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr zur Einkünfteerzielung eingesetzt wird. Bei Einstellung der Einkünfteerzielung im Bereich d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.4 Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 50 Bei nicht abnutzbaren Anlagegegenständen ist die Nutzungsdauer nicht begrenzt. Handelte es sich im vorstehenden Beispiel um einen nicht abnutzbaren Anlagegegenstand, würde dessen Buchwert nicht während der Betriebszugehörigkeit gemindert. Der Buchwert bliebe also während des Zeitraums vom 31.12.02 bis zum 31.12.10 und auch später bis zu seinem Ausscheiden aus dem Betr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.1 Bestimmung nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt

Rz. 70 Ist der Beschaffungsmarkt maßgebend, so sind die Wiederbeschaffungskosten relevant. Sind diese gesunken, so richtet sich hiernach die Wertbestimmung, auch wenn die Vorräte bereits zu einem den Wertverlust deckenden Preis fest verkauft, jedoch noch nicht geliefert sind. Praxis-Beispiel Am 10.12.01 wird ein Warenposten eingekauftmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.3.2 Abschreibungen/Bewertungsfreiheit

Bewegliches Sachanlagevermögen ist abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu verteilen,[1] und zwar entweder linear – nach Maßgabe der Leistung – oder degressiv.[2] Bei der Wahl der linearen Abschreibung sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig. Soweit der Grund h...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.6 Bauten auf fremdem Grund und Boden

Bauten auf fremdem Grund und Boden sind Bauwerke, die der Hersteller aufgrund eines Erbbaurechts oder eines Nutzungsrechts im eigenen Interesse und ohne Zuwendungsabsicht errichtet hat.[1] Handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen, gehören sie – unabhängig vom zivilrechtlichen Eigentum – zu den Sachanlagen.[2] Dem Hersteller steht regelmäßig bei Beendigung der Nutzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.1.1 Übertragung auf Ersatzwirtschaftsgut

Bei Ausscheiden von Wirtschaftsgütern des Anlage- oder des Umlaufvermögens aus dem Betriebsvermögen gegen Entschädigung infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs ist die Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung zulässig. Dadurch kann in diesen Fällen die Gewinnrealisierung vermieden werden[1]. Dem Steuerpflichtigen soll ermöglicht werden,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / Zusammenfassung

Begriff Anlagevermögen haben nur Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen. Das sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit.[1] Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter (handelsrechtlich: Vermögensgegenstände), die auf Dauer dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen. Einkommensteuerrechtlich kann ein Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.2 Unbewegliches Sachanlagevermögen

Zum unbeweglichen Sachanlagevermögen gehören Grundstücke (Grund und Boden), grundstücksgleiche Rechte, Bauten auf eigenem Grund und Boden und Bauten auf fremdem Grund und Boden. Grundstück und aufstehendes Gebäude sind unterschiedliche Wirtschaftsgüter.[1] Gebäudeteile sind je nach ihren unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen selbstständige Wirtschaftsgüter. Für die Zuordnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.3 Wegfall der Abschreibungsgründe

Rz. 76 Die Gründe für die Abschreibung eines Vermögensgegenstands des Anlagevermögens auf den niedrigeren Wert durch außerplanmäßige Abschreibung oder eines Vermögensgegenstands des Umlaufvermögens auf den niedrigeren sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergebenden Wert oder auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert dürfen nicht mehr bes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.2 Lineare Gebäude-AfA, § 7 Abs. 4 EStG

Rz. 143 Die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG beträgt bis zur vollen Absetzung bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist, jährlich 3 %; bei Gebäuden, soweit sie diese Voraussetzung nicht erfüllen und die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden, jährlich 3 %, vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.3.2 Voraussetzungen der Sonderabschreibungen, § 7g Abs. 5, 6 EStG

Rz. 160 Sonderabschreibungen sind zulässig bei abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern[1] des Anlagevermögens.[2] Begünstigt sind neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Nach § 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG können die Sonderabschreibungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die betrieblichen Größenmerkmale erfüllt werden. Sie entsprechen denen des Investitionsabzugsbetrags,[3] bezi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.2 Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter (Sach-)Anlagegüter nach § 6b EStG

In folgenden Fällen können die aufgedeckten stillen Reserven bei Anschaffung oder Herstellung eines jeweils entsprechenden anderen begünstigten Wirtschaftsguts des Anlagevermögens übertragen werden: Veräußerung von Grund und Boden, Veräußerung von Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörenden Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.1.2 Bildung einer Rücklage

Ist bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs, in dem das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, noch keine Ersatzbeschaffung erfolgt, ist die Bildung einer steuerfreien Rücklage i. H. d. aufgedeckten stillen Reserven zulässig. Voraussetzung ist u. a., dass eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant und zu erwarten ist.[1] Handelsrechtlich ist die Bildung einer Rüc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.1.3 Überblick über die gesetzlichen Grundlagen

Rz. 90 Die zentrale Vorschrift für die AfA ist der § 7 EStG. § 7 Abs. 1 EStG regelt die lineare AfA, der Einlagewert in ein Betriebsvermögen nach Verwendung des Wirtschaftsgutes zur Erzielung von Einnahmen im Rahmen von Überschusseinkünften ist in Abs. 1 Satz 5 , die Leistungs-AfA in Satz 6 geregelt; zusätzlich ist in Satz 7 die Absetzung für außergewöhnliche technische oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.1 Grundstücke

Betrieblich genutzte Grundstücke gehören regelmäßig zu den Sachanlagen. Grundstück und aufstehendes Gebäude sind unterschiedliche Wirtschaftsgüter.[1] Grund und Boden ist nur das nackte Grundstück ohne Gebäude, Anlagen, Bodenschätze[2], Aufwuchs, Kulturen und Feldinventar.[3] Der Grund und Boden ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, das bei einer voraussichtlich dauernden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.1 Nutzungsdauer selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 39 Durch das mit dem BilMoG eingeführte grundsätzliche Aktivierungswahlrecht für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sollte der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben Rechnung getragen werden. Innovative mittelständische Unternehmen und Unternehmen, die erst am Beginn ihrer wirtschaftlic...mehr