Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrente

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 449 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Familienger... mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 16. Das aktive Dienstverhältnis endete zum 31. Juli 2022 und der Arbeitnehmer bezog eine Rente. Ab dem 1. August 2022 bezog der ehemalige Arbeitnehmer zudem eine lohnsteuerpflichtige Betriebsrente (Steuerklasse I). Bekam er die EPP über den Arbeitgeber ausgezahlt?

Nein. Der Anspruchsberechtigte erhält die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Fluktuation und Zeitpunkt der Pensionierung

Rz. 341 [Autor/Zitation] Durch Fluktuation, also Ausscheiden durch Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkündigung ohne Eintritt eines Versorgungsfalls, können sich die Anwartschaften reduzieren. Somit werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten ähnlich wie Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten in die Bewertung einbezogen. Die Abhängigkeit der Fluktuation von Alter und verbrac... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Pensionsrückstellungen

Rz. 457 Beispiel für Unterhaltsrelevanz Der Ehemann ist Unterhaltsschuldner und Alleingesellschafter der M-GmbH, die einträgliche Gewinne erwirtschaftet und jährlich eine Pensionsrückstellung von 20.000 EUR erfolgswirksam passiviert, sodass der Gewinn jährlich um diesen Betrag niedriger ausfällt als ohne diesen. Es handelt sich damit generell um eine für die Ermittlung des Un... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Verbindlichkeiten mit Wertsicherungsklauseln

Rz. 146 [Autor/Zitation] Bei Geldschulden, die während oder nach Ablauf einer längeren Zeitspanne zu erfüllen sind (zB langfristig zu erbringende Kaufpreisraten oder Erwerbsgeschäfte gegen Leibrentenverpflichtung), werden mitunter Wertsicherungsklauseln vereinbart, die den Gläubiger vor der inflationsbedingten Entwertung seiner Geldforderung schützen sollen (für einen Überbli... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verbindlichkeiten (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 417 [Autor/Zitation] Abweichend von sonstigen Rückstellungen ist der Abzinsungssatz für Altersversorgungsverpflichtungen nach Abs. 2 Satz 1 als Durchschnitt über zehn Jahre zu ermitteln. Die Sonderregelung wurde 2016 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften eingeführt und diente dem Ziel, "die negativ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriff des Leistungsempfängers (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungsempfänger iSd Anlage 1 (zu § 4d Abs 1 EStG) ist gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 Hs 1 EStG Zitat "jeder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der von der Unterstützungskasse Leistungen erhält." Das Gesetz nennt seit dem StÄndG 1992 nur noch ehemalige ArbN und nicht auch aktive ArbN. Es soll dadurch ein Missbrauch durch das Verme... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kritik

Rn. 191a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ME verstößt die strikte Bindung der Deferred Compensation an eine betriebliche Altersversorgung iSd BetrAVG gegen die Grundsätze des steuerlichen Zuflussprinzips. Das BMF-Schreiben (BMF BStBl I 2021, 1050) vermengt unzulässigerweise den Zufluss von Arbeitslohn mit der geplanten späteren Verwendung des Entgelts. Die Verwendung des Geldes, a... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Besonderheiten bei betrieblicher Altersversorgung/Gehaltsumwandlung

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den einzelnen Voraussetzungen einer bAV vgl > Betriebliche Altersversorgung sowie BMF vom 12.08.2021, Rz 8 ff, BStBl 2021 I, 1050, angepasst durch BMF vom 18.03.2022, BStBl 2022 I, 333, > Anh 2 Betriebliche Altersversorgung . Sagt der ArbG dem ArbN eine Betriebsrente/Werkspension zu (sog Direktzusage), fließt dem ArbN noch kein > Arbeitsloh... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der... mehr

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Altersteilzeit / 1.11 Zusätzliche Altersvorsorge

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist zum 1.1.2001 grundlegend reformiert worden, und zwar für die Arbeitgeber, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied sind, durch den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Di... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 13. Maßgeblichkeit der Versorgungszusage

Rz. 390 Maßgeblich für die Ansprüche des Versorgungsberechtigten und damit auch für die Frage, nach welchem Anpassungsmaßstab seine spätere Rente angepasst wird, ist ausschließlich die dem Mitarbeiter erteilte Versorgungszusage. Diese muss bereits bei Erteilung eine Regelung über die spätere Rentenanpassung enthalten. Fehlt eine solche ausdrückliche Regelung, so gilt der ges... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Prüfungszeitpunkt und Prüfungszeitraum

Rz. 332 Die Anpassungsprüfung hat alle drei Jahre ab Rentenbeginn zu erfolgen. Rz. 333 Die Regelung in § 16 BetrAVG über Anpassungsprüfungen und -entscheidungen im 3-Jahres-Zeitraum zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen. Der Arbeitgeber kann die in einem Jahr fällig werdenden Anpassungsprüfungen gebündelt zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb oder am Ende ... mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Nachholende und nachträgliche Anpassung

Rz. 343 Wurde in der Vergangenheit kein voller Geldwertausgleich gewährt, ist bei Folgeprüfungen der Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen (nachholende Anpassung). Das folgt aus dem Zweck des § 16 BetrAVG. Diese Bestimmung soll durch den Ausgleich des Kaufkraftverlustes dazu beitragen, die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung für die Dauer des Rent... mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / A. Rentenreformgesetz 1992 (Teilrente)

Rz. 1 Durch das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1992 wurde die Teilrente als Sonderform der Rente wegen Alters in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Ziel des sog. "Flexi-Gesetzes" war es, Arbeitnehmern durch die Teilrente einen flexibleren und gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. Dem in der gesetzlichen Rentenversicherung versich... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 9. Information ggü. den Betriebsrentnern

Rz. 380 Gem. § 16 Abs. 4 BetrAVG liegt eine zu Recht unterbliebene Anpassung nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Versorgungsempfänger die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schriftlich dargelegt und mit einer Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich eines innerhalb von einer Frist von drei Monaten einzulegenden möglichen Widerspruchs versehen hat. Rz. 381 In welchem Umfang un... mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Widerruf von Versorgungszusagen

Rz. 300 I.R.d. Verhandlungen zur Trennung stellt sich vielfach die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, durch einseitigen Widerruf die betriebliche Versorgungszusage zu beenden, wenn dem Mitarbeiter Verfehlungen vorgeworfen werden. Die Messlatte für einen solchen einseitigen Widerruf ist hoch. Rz. 301 Grobe Pflichtverletzungen, die ein Arbeitnehmer begangen hat, berechti... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Übertragung der Versorgungsverbindlichkeiten auf den Betriebserwerber

Rz. 643 Mit erfolgtem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein, d.h. er erhält die volle Arbeitgeberstellung. Konsequenz hieraus ist auch die Fortgeltung der beim bisherigen Betriebsinhaber zurückgelegten Dienstzeiten. Den Betriebserwerber treffen mithin alle Pflichten, d... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 8. Rentenanpassung bei Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 375 Mit der Insolvenz des Arbeitgebers geht die Verpflichtung zur Zahlung der Betriebsrenten gem. §§ 7 ff. BetrAVG auf den PSV über. Dieser gesetzliche Insolvenzschutz erfasst allerdings nur den Anspruch auf die zugesagte Rente, dagegen nicht den sich aus § 16 BetrAVG ergebenden gesetzlichen Anspruch auf die Rentenanpassungsprüfung. § 16 BetrAVG verpflichtet nur die Arbe... mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Teilnehmerkreis

Rz. 494 Teilnahmeberechtigt am System des betrieblichen Vorschlagswesens sind in jedem Fall alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG . Rz. 495 Nicht erfasst werden die folgenden Personenkreise: mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Auskunfts-/Aufklärungspflichten

Rz. 305 Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger gem. § 4a BetrAVG dem Arbeitnehmer bei einem berechtigten Interesse Auskunft zu erteilen. Eine solche Auskunft des Arbeitgebers stellt kein konstitutives oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar (vgl. BAG v. 8.11.1983 – 3 AZR 511/81, DB 1984, 836 = AP Nr. 3 zu § 2 BetrAVG). Der Arbeitg... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Widerrufsmöglichkeiten

Rz. 571 Betriebliche Versorgungsleistungen stehen unter dem Eigentumsschutz von Art. 14 GG, d.h. auf ihren Bestand darf der Versorgungsberechtigte von dem Zeitpunkt an vertrauen, in dem die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen (§ 1 BetrAVG) abgelaufen sind. Sobald also aus einem Versorgungsversprechen unverfallbare Versorgungsanwartschaften bestehen, ist eine einseitige, vo... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / f) Leitsätze zur Neuordnung

Rz. 613 Aufgrund dieser von der Rspr. normierten Besitzstandsregelung ergeben sich für die praktische Durchführung einschränkender Neuordnungskonzepte folgende Leitsätze (vgl. hierzu Langohr-Plato, MDR 1994, 858 f.): Rz. 614 Bei einer Änderung von Leistungsrichtlinien sind die Argumente, die für den Eingriff sprechen, gegen die Belange der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / h) Gleichbehandlung von Innendienst- und Außendienstmitarbeitern

Rz. 483 Das BAG hat in seiner bisherigen Rspr. zu Fragen der Gleichbehandlung bei Mitarbeitern des Innen- bzw. des Außendienstes, die unterschiedliche Art der Arbeitsleistung und -vergütung ausdrücklich als sachlich rechtfertigendes Abgrenzungskriterium anerkennt. Das BAG hat in diesem Zusammenhang stets darauf verwiesen, dass eine unterschiedliche Behandlung bei der Gewähru... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung

Rz. 506 Das BAG hat im Rahmen seiner Entscheidung v. 11.12.2007 (3 AZR 249/06, NZA 2008, 532–537 = BB 2008, 766–768) erstmals seit Inkrafttreten des AGG höchstrichterlich zu der Frage Stellung bezogen, ob die Regelungen des AGG auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung Anwendung finden. Rz. 507 Diese Frage wurde in der Literatur bisher kontrovers diskutiert (vgl. u.a... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Sozialpartnermodell

Rz. 408 Arbeitgeber haben nach §§ 21 ff. BetrAVG nunmehr auch die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung ohne eigene Subsidiärhaftung und damit ohne einen entsprechenden Verschaffungsanspruch der Mitarbeiter anzubieten. Diese sog. Beitragszusage, bei der die Verpflichtung des Arbeitgebers allein in der Beitragszahlung besteht ("pay and forget"), ist allerdings nur m... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Eingriffsgrund

Rz. 592 Auch die Gründe, die Veranlassung geben, ein bestehendes Versorgungswerk zum Nachteil der Arbeitnehmer einzuschränken, können von ganz unterschiedlichem Gewicht sein. Ein Arbeitgeber kann vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen, er kann aber auch "bloß" unternehmenspolitische Ziele verfolgen. Akzeptiert man, dass es sowohl Besitzstände als auch Eingriffsgründe von unter... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungsumfang

Rz. 242 § 6 BetrAVG regelt einen Versorgungsfall kraft Gesetzes. Dabei beschränkt sich die gesetzliche Bestimmung allerdings auf Regelung des Anspruchs dem Grunde nach. Über die Höhe des Anspruches auf vorzeitige betriebliche Altersversorgung hat der Gesetzgeber bewusst keine Regelungen getroffen, sondern dies grds. der Disposition der Vertragsparteien überlassen. Rz. 243 Sow... mehr

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§ 16 Vertragstypen / A. Änderungsverträge

Rz. 1 Der Arbeitsvertrag kann, wie jeder Vertrag, von den Parteien einvernehmlich geändert werden. Die Beförderung stellt einen Fall einer solchen einvernehmlichen Vertragsänderung dar. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer sich mit einem Änderungsangebot des Arbeitgebers einverstanden erklärt, oder umgekehrt der Arbeitgeber auf den Wunsch des Arbeitnehmers eingeht und das... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 9. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 441 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die das Ruhestandsverhältnis betreffen, sind die ArbGe zuständig (so bereits: BAG v. 27.10.1967 – 5 AZR 578/59, DB 1961, 71). Dies gilt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG auch für Streitigkeiten mit dem PSV in seiner Funktion als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Einzige Ausnahme sind Rechtsstreitigkeiten mit solchen Sozialeinri... mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 15. Tatsachenvergleich zu offenen Urlaubstagen, Ansprüchen aus TV oder BV

Rz. 400 Obwohl die genannten durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kollektivrechtlich begründeten Rechte sowie die gesetzlich begründeten Ansprüche aus dem BUrlG (s. aber oben Rdn 399 zur nachvertraglichen Verzichtbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs) im Grundsatz unverzichtbar sind (vgl. zu den Alternativ-Möglichkeiten § 4 Abs. 3 u. 4 TVG bzw. § 77 Abs. 4 BetrVG),... mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXVI. Belehrung über Rechtsfolgen der Aufhebungsvereinbarung/Hinweis- und Aufklärungspflichten/Schadensersatz- und Wiedereinstellungsverpflichtung

Rz. 363 Wegen der umfassenden arbeitsrechtlichen, insb. aber auch sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen, sollte sich jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer umfassend über sämtliche Konsequenzen vor Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung informieren. Es empfiehlt sich, anwaltlichen Rat einzuholen, ggf. aber auch mit der Arbeitsagentur zu sprechen (vgl. zur Beratungs... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Leistungsvoraussetzungen

Rz. 239 Generelle Voraussetzung für den Bezug einer vorzeitigen betrieblichen Altersversorgungsleistung ist die Inanspruchnahme einer gesetzlichen Vollrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Der entsprechende Hinweis im Gesetz auf den Bezug der gesetzlichen Altersrente "in voller Höhe" hat zur Konsequenz, dass beim Bezug einer gesetzlichen Teilrente nach § 42 SGB VI kein ... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / cc) Besonderheiten bei der Änderung tarifvertraglich normierter Versorgungssysteme

Rz. 608 Das vom BAG für die materielle Überprüfung von Eingriffen in Versorgungsanwartschaften mit der sog. Drei-Stufen-Theorie entwickelte Prüfungsschema kann nicht unbesehen auf Tarifverträge angewendet werden (BAG v. 25.5.2004 – 3 AZR 123/03, ZTR 2005, 263, zu B I 4 b bb [2] der Gründe; BAG v. 28.7.2005 – 3 AZR 549/04, juris; Langohr-Plato, jurisPR-ArbR 2/2006 Anm. 5). Di... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 6. Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers

Rz. 362 Die Anpassungsprüfung findet nicht einseitig und ausschließlich zur Wahrung der Belange der Versorgungsempfänger statt. Vielmehr sind im Rahmen einer Interessenabwägung auch wirtschaftliche Aspekte des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Vorrangig geht es dabei um die Erhaltung und gesunde Weiterentwicklung sowie die Substanzerhaltung des Unternehmens und der Arbeitsplä... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Anpassungsmaßstab

Rz. 340 Gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG gilt die Anpassungsprüfungspflicht als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg entweder des Verbraucherpreisindexes für Deutschland oder der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens im Prüfungszeitraum. Die in § 16 BetrAVG enthaltene Anpassungsprüfungsverpflichtung geht somit von einer kaufkr... mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Abfindungs-, Erlass- und Verzichtsverbot

Rz. 294 Der Grundsatz, dass noch nicht unverfallbare Anwartschaften unbeschränkt abgefunden werden können, gilt nur sehr eingeschränkt für unverfallbare Anwartschaften. Für unverfallbare Anwartschaften besteht ein weitgehendes Abfindungsverbot. Rz. 295 Die Abfindung von unverfallbaren Versorgungsanwartschaften ist in § 3 BetrAVG geregelt. Für unverfallbare Anwartschaften gilt... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 5. Wahrung der Belange des Versorgungsempfängers

Rz. 356 Die Belange des Versorgungsempfängers werden durch den Anpassungsbedarf bestimmt (BAG v. 23.1.2001 – 3 AZR 287/00, BB 2001, 2325; BAG v. 18.2.2003 – 3 AZR 172/02, BB 2003, 2292) und sind gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG immer dann ausreichend gewahrt, wenn der Kaufkraftverlust der Versorgungsleistungen ausgeglichen wird (Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, § 16 Rn 130 ff.). ... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 7. Anpassungsprüfung im Konzern

Rz. 370 Grds. ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 16 BetrAVG nur auf die wirtschaftliche Lage des konkret zur Anpassungsprüfung verpflichteten Arbeitgebers abzustellen, also des ehemaligen Arbeitgebers, mit dem der Rentner seinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte (BAG v. 29.9.2010 – 3 AZR 427/08, DB 2011, 362). Dies ist das einzelne Konzernunternehmen und nicht etwa der... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 3.2 Überversorgung

Generell muss die Pensionszusage in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen.[1] Die Pensionszusage soll eine Versorgungslücke aufgrund der fehlenden Sozialversicherung abdecken. Übersteigen die Versorgungsbezüge dieses angemessene Verhältnis zum Gehalt, wird unterstellt, dass entweder eine Überversorgung eintritt oder eine unzulässige Vorwegnahme künftiger Gehaltsste... mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Beispielrechnungen

Rz. 555 Beispiel Das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten beläuft sich auf 7.800,00 EUR. Es werden gesetzliche Rentenversicherungsansprüche beider Ehegatten sowie eine betriebliche Rente des Ehemannes ausgeglichen. Wertberechnung für das Versorgungsausgleichsverfahren: 10 % von 7.800,00 EUR = 780 EUR mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Einmaligkeitsgrundsatz

Rz. 598 Verdient der RA eine Terminsgebühr anlässlich einer Besprechung im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 sowie eine solche für die Teilnahme an einem Gerichtstermin, kann er wegen § 15 Abs. 2 RVG die Terminsgebühr in derselben Angelegenheit jedoch nur einmal abrechnen! Rz. 599 Muster 71: Musterrechnung 5.71: Verfahrensauftrag – Besprechung – Antrag – Termin Musterrech... mehr

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Jansen, SGB VI § 124 Berech... / 2.2 Ermittlung von Renten/Rentenanwartschaften für Zeitabschnitte

Rz. 4 Abs. 2 enthält eine Regelung zur Berechnung von Renten oder Rentenanwartschaften, die auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallen. Sie ist insbesondere bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem VersAusglG oder eines Rentensplittings unter Ehegatten oder Lebenspartnern nach §§ 120a, 120e anzuwenden. Rz. 5 Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem... mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.3 Beginn der Minderung/Erhöhung von Versichertenrenten

Rz. 57 Gemäß § 76c Abs. 1 wird ein durchgeführtes Rentensplitting bei der Berechnung von Versichertenrenten durch Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten berücksichtigt. Ein bestandskräftig durchgeführtes Rentensplitting (§ 120a Abs. 7 und 9, § 77 SGG) wirkt sich somit erhöhend oder mindernd auf den Zahlbetrag der an die Ehegatten/Lebenspartner zu zahlenden Versichertenre... mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA... mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 6. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages

Rz. 19 Muster 26.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages Muster 26.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages An das Sozialgericht _________________________ Antrag ... mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 7. Muster: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld)

Rz. 162 Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensb... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gleicher Arbeitgeber

Rn. 34 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 40a Abs 4 Nr 2 EStG ist die Pauschalierung unzulässig bei ArbN, die neben ihrer Haupttätigkeit für denselben ArbG eine Nebentätigkeit mit den Merkmalen einer geringfügigen Beschäftigung ausüben. In diesen Fällen wird die LSt-Pauschalierungsmöglichkeit für die Neben- oder geringfügige Beschäftigung ausgeschlossen, weil sie dem Ziel der... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. DBA-Beschränkung

Rn. 215 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA (BMF vom 22.08.2013, IV B 2 – S 1301/13/10009) entspricht in Bezug auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dem OECD-MA. Gemäß Art 15 Abs 1 OECD-MA erfolgt grds eine Besteuerung durch den Ansässigkeitsstaat. Allerdings kann ein steuerlicher Zugriff durch den Quellenstaat erfolgen, wenn und sow... mehr