Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Anstellungsvertrag mit Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Formulierung des Anstellungsvertrags für einen Gesellschafter-Geschäftsführer muss der Anwalt gegebenenfalls Unterstützung beim Steuerberater erbitten. Dies gilt für Fragen des Gehalts, Gewinnausschüttung, Dienstwagen, Pensionszusage, Übernahme von Reise- und Fortbildungskosten etc. Wendet die Kapitalgesellschaft einem beherrschenden Gesellschafter oder einer, dem Gesells...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 10.1 Die klare Linie und ihre Schnörkel

Eine solch schlechte Quote ist nicht zuletzt auch auf die nicht immer zielgerichtete Umsetzung der Kassenrechtsreform zurückzuführen, wie die Historie verdeutlicht. Von einer Nichtbeanstandungsregelung beim Einsatz nicht geschützter Kassen, einer nicht bußgeldbewehrten Belegausgabepflicht über die äußerst zögerliche und zurückhaltende Umsetzung der Kassen-Nachschau in einige...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 1.1.3 Unternehmer allein für Folgen verantwortlich

Um digitale Daten steuerschädlich zu verändern, ist nicht unbedingt eine spezielle Hard- oder Software erforderlich. Manipulationen sind grundsätzlich mit allen Systemen möglich. Ob Daten ordnungsgemäß im System erfasst und verarbeitet werden, bestimmt der Anwender. Allerdings gibt es Kassensysteme und Software, die insbesondere nachträgliche Veränderungen nahezu unerkannt z...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 4.3 Ist der Ehrliche der Dumme?

Das befürchtete auch ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee, gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau wovon er spricht, wenn er behauptet: Viele Gastwirte entziehen nicht unerhebliche Teile ihres Umsatzes der Besteuerung. Einige können sogar nur deshalb wirtschaftlich überleben, erklärt er. Der Steuerehrl...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 9.2 Anforderungen bei offener Ladenkasse nur mit hohem Aufwand zu erfüllen

Der Versuch, den steuerlichen Aufzeichnungspflichten durch die Abkehr von elektronischen Aufzeichnungssystemen zu entgehen, würde sich jedoch schnell als folgenschwerer Irrtum erweisen. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung sind gerade bei offenen Ladenkassen mit einem besonders hohen Aufwand verbunden. Werden die gesetzlichen "Spielregeln" nicht vollumfängl...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 3.2 Haftung des Steuerberaters

Werden im Rahmen von Außenprüfungen schwerwiegende Kassenführungsmängel festgestellt, die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung verworfen und vielleicht sogar die materielle Richtigkeit der Aufzeichnungen infrage gestellt, so wird häufig auf den steuerlichen Berater verwiesen. Drohen gar steuerliche Sanktionen, wird dem Berater nicht selten von seinem Mandanten vorgeworfen, er...mehr

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / b) Risikobetrachtung

Irrtum hinsichtlich Umsatzsteuerpflicht: Vor der näheren Auseinandersetzung mit der denkbaren umsatzsteuerlichen Würdigung bietet es sich an, zunächst auf Risiken einzugehen. Diese bestehen insbesondere bei einem Irrtum über die finale Umsatzsteuerpflicht. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen. Beispiel 1a: Irrtum bei einem Rohstoff-Swap, Einordnung als nicht ste...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / III. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Reverse-Charge-Verfahren: Trotz dieser Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium wurde Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE bisher nicht geändert. Danach sind Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, "insoweit" als im Inland ansässig zu behandeln. Vorsteuervergütungsverfahren: Nach Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE gilt...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / b) Übertragbarkeit auf das allgemeine Besteuerungsverfahren

In der Praxis war es daher schon vor Einführung des § 18 Abs. 9 S. 3 UStG üblich, dass ein solcher Vorsteuerabzug im Vorsteuervergütungsverfahren versagt wurde. Während dies in Teilen weit ausgelegt und in Betriebsprüfungen als Grundlage dafür verwendet wurde, auch im allg. Besteuerungsverfahren einen entsprechenden Vorsteuerabzug zu versagen, so spricht der zitierte Abschnit...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.[1] Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[2] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pfl...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.3 Allgemeines

Rz. 564 Unter Nr. 37 der Anlage 2 fallen alle Waren des Kap. 23 des Zolltarifs. Hierzu gehören verschiedene Rückstände und Abfälle, die bei der Verarbeitung von pflanzlichen Stoffen durch die Lebensmittelindustrie anfallen, sowie bestimmte Rückstände tierischen Ursprungs. Die meisten dieser Erzeugnisse werden hauptsächlich, entweder allein oder vermischt mit anderen Stoffen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Warenzusammenstellungen

Rz. 128 Es kommt oft vor, dass verschiedene Waren zu einem einheitlichen Gesamtpreis geliefert werden, ohne dass nach außen kenntlich gemacht wird, wie sich das Entgelt auf die einzelnen Gegenstände verteilt, z. B. Warenlager, Präsentkörbe, Spielzeug mit Süßwaren, Schokolade mit Kriminalromanen, Tee mit Teetasse im Geschenkbeutel, Süßwaren in Porzellangegenständen, Kakao in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 221 Im Einzelnen fallen unter Nr. 5 der Anlage 2 des UStG: Rz. 222mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a., dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.3.3 Äußerer Betriebsvergleich

Rz. 219 Einführung Der äußere Betriebsvergleich ermittelt die Besteuerungsgrundlagen durch Vergleich betriebsinterner Daten mit Daten anderer, gleichartiger Betriebe.[1] Die Auswahl eines geeigneten Vergleichsbetriebs erfordert neben der Gleichartigkeit (im Hinblick auf die Branche) auch eine Gleichwertigkeit (im Hinblick auf Größe, Lage, Organisation etc.) der Betriebe.[2] J...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.2 Aufbewahrungspflichten

Rz. 114 Wie bei der Verletzung der Aufzeichnungspflicht ist das Finanzamt auch bei der Verletzung der Aufbewahrungsfrist dem Grunde nach zur Schätzung nach § 162 Abs. 1 und 2 AO berechtigt.[1] Rz. 115 Die Regelungen der Aufbewahrungspflichten des § 147 AO gelten auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.[2] Die in § 147 Abs. 1 Nrn. 1 und 4a AO genannten Unterlagen sin...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.4 Verfahrensfragen

Rz. 223 Die Gewinnschätzung nach § 162 AO gehört systematisch zum Ermittlungs- und Festsetzungsverfahren; für die Steuerfestsetzung auf der Grundlage der Schätzung gelten folglich die Vorschriften der §§ 155 ff. AO über die Steuerfestsetzung. Rz. 224 Der Schätzungsbescheid als Verwaltungsakt ist nach § 121 Abs. 1 AO zu begründen. Wie weit eine derartige Begründung gehen muss,...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt

Leitsatz Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 14 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 19 UStG a.F., Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art....mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.10 Berichtigung der Wertansätze nach Betriebsprüfung

Ändern sich, z. B. nach einer Betriebsprüfung, nachträglich die Schlussbilanzwerte der übertragenden Kapitalgesellschaft, so sind diese Änderungen bei der übernehmenden Personengesellschaft durch Berichtigung der Übernahmewerte i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwStG nachzuvollziehen.[1] Die Korrektur hat somit Auswirkungen auf die Übernahmebesteuerung nach §§ 4 Abs. 4 und § 7 Umw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 19 Mitwirkung des Bundeszentralamtes für Steuern an Außenprüfungen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift enthält für die in § 5 Abs. 1 Nr. 1 FVG genannte Aufgabe des BZSt (Mitwirkung an Außenprüfungen) die Regelung im Einzelnen. Sie ist Ausfluss des Art. 108 Abs. 4 S. 1 GG, der gesetzliche Bestimmungen über ein Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbehörden für solche Bereiche ermöglicht, in denen dadurch der Vollzug der Steuergesetze erhe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält für die in § 5 Abs. 1 Nr. 1 FVG genannte Aufgabe des BZSt (Mitwirkung an Außenprüfungen) die Regelung im Einzelnen. Sie ist Ausfluss des Art. 108 Abs. 4 S. 1 GG, der gesetzliche Bestimmungen über ein Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbehörden für solche Bereiche ermöglicht, in denen dadurch der Vollzug der Steuergesetze erheblich verbess...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.1 Mitwirkungsrecht (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 S. 1 hat das BZSt das Recht zur Mitwirkung an Außenprüfungen, die durch Landesfinanzbehörden, also i. d. R. FÄ, durchgeführt werden. Herrin des Verfahrens bleibt stets das FA.[1] Dieses Recht zur Mitwirkung besteht unmittelbar gegenüber dem FA, der Stpfl. ist aber zu ihrer Duldung verpflichtet. Die Mitwirkung bedeutet mehr als die bloße Teilnahme, also die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden, also der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Art und Umfang der Mitwirkung (Abs. 2)

Rz. 6 Zwischen den beteiligten Behörden, also dem BZSt und dem FA, wurden Art und Umfang der Mitwirkung des BZSt an der Außenprüfung bislang in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt, nicht dagegen Art und Umfang der Außenprüfung. Das Einvernehmen konnte sich z. B. auf die Prüfungsfelder beziehen, die gemeinsam bearbeitet werden, oder auf die Bereiche, die der bzw. die Bundes...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.5 Nutzungsdauer bei gebrauchten Wirtschaftsgütern: Die Restnutzungsdauer zählt

Bei Wirtschaftsgütern, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, kommt es auf die gewöhnliche Restnutzungsdauer an, die sich an dem Zustand des Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs und der beabsichtigten betrieblichen Nutzung orientiert.[1] Bei gebraucht erworbenen Wirtschaftsgütern ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer daher die betriebsindividuelle Restnutzungsda...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Prüfungsverlangen für bestimmte Betriebe (Abs. 5)

Rz. 10 § 19 Abs. 5 FVG ist ebenfalls durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[1] eingefügt und durch das Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform v. 10.8.2009[2] sowie das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[3] geändert worden. Diese Vorschrift ergänzt § 19 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.1 Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Soweit die den Ländern zustehenden Steuern von Bundesfinanzbehörden verwaltet werden, haben die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zum einen das Recht, sich bei den für die Verwaltung zuständigen Bundesbehörden über die für diese Steuern erheblichen Vorgänge zu unterrichten, Akteneinsicht zu nehmen sowie schriftliche oder mündliche Auskünfte zu...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.3 Steuerrechtliche Rücklagen und Investitionsabzugsbetrag

Diese sind nach § 4 Abs. 2 Satz 1 UmwStG zu übernehmen. Daher geht z. B. eine Rücklage gem. § 6b EStG oder auch R 6.6 EStR auf die Übernehmerin über. Beim Ansatz zu Zwischenwerten oder gemeinen Werten ist die Rücklage jedoch anteilig aufzulösen. Dagegen darf ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nicht gebildet werden, wenn bereits feststeht, dass die Kapitalgesells...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7.2 Ermittlung der Bezüge nach § 7 UmwStG

Die den Anteilseignern anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen ergeben sich aus der auf den steuerrechtlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft:[1] Das Eigenkapital ist um Ausschüttungsverbindlichkeiten und passive Korrekturposten zu mindern. Ausstehende Einlagen auf das Nennkapital gehören, unabhängig davon, ob sie eing...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Selbstständige Prüfung durch das BZSt (Abs. 3)

Rz. 7 Im Einvernehmen mit den zuständigen Landesfinanzbehörden kann das BZSt Außenprüfungen selbst durchführen (sog. Alleinprüfungen). Solche selbstständigen Prüfungen kommen vor allem bei Prüfungen von Auslandsbeziehungen und bei Prüfungen in Betracht, die sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstrecken (z. B. bei Unternehmen mit Zweigniederlassungen in mehreren Bundesl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeiten, Aufgaben (Abs. 2 S. 1 und 2)

Rz. 3 Die Zuständigkeit ergibt sich zunächst aus der Abgrenzung zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG. Die Finanzämter sind sachlich zuständig für die Steuern, die nicht Zölle oder bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern sind.[1] Sodann schränkt sich ihre Zuständigkeit insoweit ein, als von den Möglichkeiten des Art. 108 Abs. 4 S. 1 oder 2 GG Gebrauch gemacht worden ist, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 6 Rechtsfolgen

Rz. 11 Der Stpfl. kann Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mitwirkung des BZSt bei der Durchführung von Außenprüfungen anfechten, wenn es sich um einen Verwaltungsakt ihm gegenüber handelt. Als Verwaltungsakt sind anzusehen die Anordnung der Mitwirkung des BZSt, die Mitwirkungsverlangen des BZSt, die Beauftragung des BZSt mit einer Prüfung und die Anordnung einzelner Prüfungsh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Steuern werden vielfach nicht von Behörden derjenigen Körperschaft verwaltet, der der Ertrag zufließt. Steuerhoheiten (Verwaltungs- und Ertragskompetenz) fallen auseinander.[1] Landesfinanzverwaltungen verwalten Steuern, die ganz oder teilweise dem Bund, den Gemeinden oder gar Religionsgemeinschaften zukommen. Der Bund verwaltet die den Gemeinden zufließende Biersteuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Finanzämter sind die für die Verwaltung derjenigen Steuern zuständigen örtlichen Finanzbehörden, die nicht durch § 12 Abs. 2 FVG den Hauptzollämtern zugewiesen sind. Die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter folgt aus den §§ 18-22, 24-29a AO oder aus Einzelgesetzen.[1] In den meisten Bundesländern ist von der Möglichkeit des Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG Gebrauch gemach...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen

Leitsatz 1. Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder ausschließt. 2. Daher wird ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung ausgeschlosse...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.12 Übersicht über die Ergebnisse der Betriebsprüfungen (§ 28p Abs. 7)

Rz. 95 Hiernach haben die Träger der Rentenversicherung eine Übersicht über die Ergebnisse ihrer Prüfungen zu führen und bis zum 31. März eines jeden Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr den Aufsichtsbehörden vorzulegen. Das Nähere über Inhalt und Form der Übersicht bestimmen einvernehmlich die Aufsichtsbehörden der Träger der Rentenversicherung mit Wirkung für diese. Rz....mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.10 Datenübermittlung (§28p Abs. 6a)

Rz. 85 Die Vorschrift betrifft die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Art. 1 Nr. 8 des 4. SGB IV-ÄndG und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) hat sie mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt (dazu Rz. 11). Der Gesetzgeber verfolgte hiermit das Ziel, mittels elektronischer Betriebsprüfung insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Betriebsprüfung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.11 Systemwechsel (§ 28p Abs. 6b)

Rz. 92 Hiernach hat der Arbeitgeber beim Wechsel der von ihm verwendeten systemgeprüften Programme für die Unterlagen, die der nächsten Prüfung unterliegen, die Daten im Verfahren nach Abs. 6a Satz 1 an die Datenstelle der Rentenversicherung zu übermitteln. Sodann speichert die Datenstelle der Rentenversicherung diese Daten bis zum Abschluss der Prüfung. Dies gilt auch bei W...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 1.2 Sinn und Zweck der Prüfungen

Rz. 16 Der Gesetzgeber hat den Rentenversicherungsträgern und der BA ein eigenes Recht auf Prüfung der Einzugsstellen übertragen, damit überprüft werden kann, ob diese ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Eingang der von den Trägern der Rentenversicherung anlässlich der Betriebsprüfungen nachgeforderten Beiträge zu überwachen, erforderlichen...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.17 Beschäftigte in privaten Haushalten (§ 28p Abs. 10)

Rz. 110 Die Vorschrift hat Art. 2 Nr. 18 b) des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I S. 4621) v. 23.12.2002 in § 28p eingefügt (dazu Rz. 4). Hiernach werden Arbeitgeber wegen der Beschäftigten in privaten Haushalten nicht geprüft. Unerheblich ist angesichts des eindeutigen Wortlauts, ob es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung i. S. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.6 Ergebnis

Rz. 121 Das Ergebnis der Prüfung ist dem Arbeitgeber innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss der Prüfung mitzuteilen; auf Wunsch des Arbeitgebers kann dies durch Datenübertragung erfolgen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 BVV). Der Arbeitgeber soll durch den Prüfbescheid oder das Abschlussgespräch zur Prüfung Hinweise zu den beanstandeten Sachverhalten erhalten, um in weiteren Verfahren feh...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.2 Verfahrensbeteiligte

Rz. 24 Die Prüfung bei den Arbeitgebern obliegt den Trägern der Rentenversicherung (Abs. 1 Satz 1 HS 1). Diese Zuständigkeitszuweisung beruht auf Art. 1 Nr. 4 des 3. SGBÄndG v. 30.6.1995 (BGBl. I S. 890). Zuvor waren die Krankenkassen für die Prüfung zuständig (dazu Rz. 2). Der Zuständigkeitswechsel beruhte darauf, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung vor Inkrafttret...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.7 Kosten

Rz. 122 Die dem Arbeitgeber im Rahmen von Betriebsprüfungen entstehenden Kosten oder ein Verdienstausfall werden nicht ersetzt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BVV).mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.3 Prüfgegenstand

Rz. 29 Sind solchermaßen die Beteiligten der Prüfung identifiziert (Träger der Rentenversicherung und Arbeitgeber), ist der Prüfgegenstand zu fixieren. Die Aufgabe übernimmt Abs. 1 Satz 1 Unterhalbs. 2. Die Prüfung erstreckt sich hiernach darauf, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.8 Prüfhilfen (§ 28p Abs. 5)

Rz. 76 Auch Abs. 5 besteht aus zwei miteinander in keinem inneren Zusammenhang stehenden Sätzen. Nach Abs. 5 Satz 1 sind die Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Prüfhilfen zu leisten. Hingegen bestimmt Abs. 5 Satz 2, dass mithilfe automatischer Einrichtungen durchgeführte Abrechnungsverfahren in die Prüfung einzubeziehen sind. Rz. 77 Die Begrifflichkeit "angemessene Prüfhil...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.13.4 Temporäre Dateien (Abs. 8 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 101 Nach Abs. 8 Satz 5 ist die DSRV auf Anforderung des prüfenden Trägers der Rentenversicherung verpflichtet, die in den Nr. 1 bis 5 gelisteten Daten zu verarbeiten (zum Begriffsinhalt der "Datenverarbeitung" vgl. Rz. 75). Diese Befugnis ist zweckgebunden, denn sie wird durch die Maßgaben des mit der Konjunktion "soweit" beginnenden Abs. 8 Satz 5 HS 2 eingegrenzt. Danac...mehr