Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Identitätswahrende Wiederaufnahme

Rn. 211 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Soweit in der Vergangenheit für das Fortbestehen eines Verpächterwahlrechts gefordert wurde, dass eine identitätswahrende Wiederaufnahmemöglichkeit des luf Betriebs möglich sein müsse, also nach Beendigung der Betriebsunterbrechung der unterbrochene Betrieb in gleichartiger oder ähnlicher Art und Weise wieder bewirtschaftet werden können mü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, – verlegung und -abwicklung Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Betriebsunterbrechung

a) Allgemeines Rn. 155 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven zwingende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn die Bewirtschaftung eines Betriebs bzw Teilbetriebs (zB wegen Alters oder Krankheit) eingestellt wird und ein gedachter Rechtsnachfolger mit den vorhandenen WG irgendwann wieder eine luf Betätigung aufn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abgrenzung des begünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn bzw den nachträglichen Einkünften

Rn. 285 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum Veräußerungsgewinn gehören auch Gewinne, die sich bei der Veräußerung eines Betriebs aus der Auflösung von steuerfreien Rücklagen ergeben; unmaßgeblich ist, ob die Rücklagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (zB nach §§ 6b, 6c EStG, § 3 ForstSchAusglG) oder aufgrund von Verwaltungs- bzw Billigkeitsregelungen (Rücklage für Ersatzbeschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betriebsverkleinerung (§ 14 Abs 2 EStG)

a) Historische Entwicklung Rn. 120 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Betriebsaufgabe lag nicht vor, wenn der (Eigentums-)Betrieb (durch Veräußerungen oder Entnahmen bzw durch Überführungen gem § 6 Abs 5 S 1 oder 2 EStG oder durch Übertragungsvorgänge iSd § 6 Abs 3 EStG von Flächen verkleinert wird, die verbleibende Fläche aber mehr als 3 000 qm betrug und dies unabhängig davon,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die reale Teilung eines Betriebs (§ 16 Abs 3 S 2 ff iVm § 14 Abs 3 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 135 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die reale Teilung einer Mitunternehmerschaft (wie auch einer Erbengemeinschaft) stellt grundsätzlich eine Betriebsaufgabe dar. Zu einer Gewinnrealisierung kommt es aber gem § 16 Abs 3 S 2 und 3 EStG dann nicht, wenn Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile übertragen werden; Entsprechendes gilt (seit 2001) auch für die Zuwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 15 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Veräußerung des (ganzen) luf Betriebs iSd § 14 Abs 1 S 1 EStG liegt vor, wenn der Betrieb in einem einheitlichen Vorgang mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann; nicht erforderlich ist, dass der Erwerber den B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 31 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einheitlicher Vorgang

Rn. 30 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen grundsätzlich in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden. Auch bei mehreren Übertragungsakten an ein und denselben Rechtsnachfolger kann noch ein einheitlicher Vorgang angenommen werden, wenn diese auf einem Kausalgeschäft beruhen oder (bei mehreren Kausalgeschäften) wenn zwischen den Übertragu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zeitliche Anwendung des Abs 2 des § 14 EStG

Rn. 130 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Hinsichtlich § 14 Abs 2 EStG hat der Gesetzgeber keine eigenständige Inkrafttretensregelung getroffen. Demzufolge gilt die Neuregelung mE erstmals für Verkleinerungsvorgänge, die im VZ 2020 erfolgen (ebenso Kulosa in Schmidt, § 14 EStG Rz. 36 (43. Aufl 2024); aA Kanzler, DStZ 2022, 714 ff, der sich für eine Anwendung in allen noch offenen F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Teilbetriebsaufgabe

Rn. 225 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Grundsätze über die Veräußerung eines Teilbetriebs gelten für die Aufgabe eines Teilbetriebs entsprechend (BFH v 15.07.1986, BStBl II 1986, 896). Die Aufgabe eines Teilbetriebs setzt voraus, dass die Abwicklung ein wirtschaftlich einheitlicher Vorgang ist (BFH v 08.09.1976, BStBl II 1977, 66). Rn. 226 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Überträgt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die unentgeltliche Überlassung

Rn. 168 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Sind für die Überlassung eines Betriebs bzw Teilbetriebs abredegemäß weder Pachtzinsen noch sonstige altenteilsähnliche Leistungen zu zahlen, ist von einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung auszugehen (§ 598 BGB – Leihe). Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung wird regelmäßig nur unter Angehörigen vorkommen; dementsprechend hat der BFH v...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5.2 Verbindlichkeiten

Hinweis Schulderlass Verzichtet ein Gläubiger auf seine Forderung, entsteht bei dem Schuldner ein Gewinn, sofern der Schulderlass nicht auf privaten Gründen beruht.[1] , [2] Waren die Schulden "zum Zwecke der Sanierung" erlassen worden, konnten die Gewinne bis 1997 als Sanierungsgewinne steuerfrei sein. Danach war bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH im November 2016 ...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5.1 Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u. a. zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Das ist z. B. der Fall, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Erfül...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Veräußerungskosten

Rn. 290 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Als Veräußerungskosten iSd § 16 Abs 2 EStG kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, wie zB Notariatskosten, Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren, Reise-, Beratungs-, Gutachterkosten und die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Steuern usw (BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entgeltlichkeit

Rn. 44 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsveräußerung ist entgeltlich, wenn Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Grundsätzen (in etwa) ausgeglichen sind; davon ist auch dann noch auszugehen, wenn Leistung und Gegenleistung zwar objektiv gesehen ungleichgewichtig, aber die Vertragsparteien subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Veräußerungspreis

Rn. 260 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußerungspreis ist die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber erlangt, insb also der Anspruch auf den Kaufpreis oder auf ein Tauschobjekt (BFH v 19.01.1978, BStBl II 1978, 295 mwN). Der Veräußerungspreis setzt sich regelmäßig aus verschiedenen Einzelteilen zusammen. Diese Einzelteile teilen einheitlich das Schicksal dessen, was a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tarifvergünstigungen

Rn. 315 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Gewinn aus der Veräußerung bzw Aufgabe eines luf Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (nicht: Teil eines Mitunternehmeranteils) unterliegt von Amts wegen der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs 1 S 1 EStG (sog Fünftelregelung), sofern der LuF hierauf nicht ganz oder teilweise §§ 6b, 6c EStG anwendet oder – falls der Betrieb geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verhältnis zu § 6b EStG; § 6b Abs 2a EStG (Stundungsregelung)

Rn. 320 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußert der LuF einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, kann er den dabei entstehenden Betriebsveräußerungsgewinn – soweit er den Freibetrag nach § 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG übersteigt – ganz oder teilweise in eine Rücklage nach § 6b EStG einstellen; in diesen Fällen besteht das BV des LuF dann lediglich noch aus der fortg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realisationsprinzip / 1.3 Ersatztatbestände

Gewinnrealisierungen können auch bewirkt werden durch Entnahmen;[1] auch bei einer Veräußerung gegen unangemessen niedriges Entgelt sind die stillen Reserven vollständig aufzudecken. Soweit der Erwerber eine Gegenleistung erbracht hat, sind die stillen Reserven durch Veräußerung und im Übrigen durch Entnahme[2] aufgedeckt;[3] Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Abgang und teilweiser Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs

Tz. 128 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 IAS 21.48 umfasst Regelungen zum vollständigen Abgang ausländischer Geschäftsbetriebe sowie zum teilweisen Abgang, die nachträglich ergänzt wurden (vgl. IAS 21.48A ff.). Die Behandlung der erfolgsneutral erfassten Umrechnungsdifferenzen ist danach von folgenden Punkten abhängig: handelt es sich um einen Abgang oder einen teilweisen Abgang, und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2024, Besorgnis der B... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Antrag vom 4.12.2023 leitete der Antragsteller das vorliegende Verfahren ein, mit welchem er im einzelnen dargestellte Kontakte mit seiner im Mai 2012 geborenen Tochter, für die er die elterliche Sorge gemeinsam mit der Antragsgegnerin ausübt, begehrte. Nachdem zunächst für die Bevollmächtigte des Antragstellers keine erkennbare gerichtliche Verfahrensförd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.1 Entnahme von Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1)

Rz. 379 Die Entnahme von Wirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Dadurch soll eine Versteuerung der in dem Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven wie im Fall einer Veräußerung sichergestellt werden (s. Rz. 380). Diese Regelung ist nicht nur bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3.1 Übertragung aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 471 Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen. Werden anlässlich der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs Wirtschaftsgüter vom Übertragenden zurückbehalten, die zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören, so liegt keine erfo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.2.3 Begrenzung des Einlagewerts auf die niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 426 Anstelle des Teilwerts sind Wirtschaftsgüter bei ihrer Einlage in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Halbs. 2 EStG höchstens mit den niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn das eingelegte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist oder wenn das eingelegt...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1 Veräußerungs(Aufgabe-)gewinn, Veräußerungs(Aufgabe-)verlust

Rz. 715 Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Beendigung der Gesellschaft. Es folgt die Abwicklungsphase, an deren Ende die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG steht.[1] Die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen kann entweder durch Veräußerung der Wirtschaftsgüter an Dritte oder durch Übernahme der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.2 Systematischer Zusammenhang

Rz. 464 Die unentgeltliche Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG ist keine Entnahme – im Gegensatz zur unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter als Entnahme beim Schenkenden und Einlage beim Schenkungsempfänger außerhalb des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 5 EStG.[1] Trotz Rechtssubjektwechsels geht die Sachgesamt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3.3 Übertragung auf einen Erwerber unter Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Organismus

Rz. 475 Nur eine Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen auf einen Erwerber lässt den übertragenen Betrieb als selbstständigen wirtschaftlichen Organismus fortbestehen. Kein Fall des § 6 Abs. 3 EStG, sondern eine Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 EStG liegt hingegen vor, wenn ein Teil der wesentlichen Betriebsgrundlagen auf einen oder mehrere Erwerber unentgeltl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2 Bewertung

Rz. 378 Die Bewertung von Entnahmen ist je nach dem Gegenstand der Entnahme unterschiedlich: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG geht von der Entnahme von Wirtschaftsgütern aus[1], die grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten sind. Im Fall der Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte unter Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts nach § 4...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.3 Unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten und einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 175 Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 1 EStG) und der Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) dadurch, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB in einem einheitlichen Vorgang auf den Erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.4.2 Steuerfreie Entnahme von Wirtschaftsgütern für steuerbegünstigte Zwecke (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4–5 EStG)

Rz. 404 Ein Stpfl., der ein Wirtschaftsgut unmittelbar nach seiner Entnahme einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der KSt befreiten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. § 10b Abs. 1 S. 1 unentgeltlich überlässt, kann damit eine Realisierung stiller Reserven nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 vermeiden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.1 Der Entnahmetatbestand

Rz. 374 Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Stpfl. dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat (§ 4 EStG Rz. 307ff.). Der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG umfasst auch Nutzungen und Leistungen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 21 Bewertung von Wirtschaftsgütern bei dem entgeltlichen Erwerb eines Betriebs (§ 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 441 Bei dem entgeltlichen Erwerb eines Betriebs sind die Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der Eröffnungsbilanz des Erwerbers mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Gegenstand des Erwerbs ist dabei ein bereits bestehender Betrieb als wirtschaftliche Einheit. Es kann sich um einen Betrieb, einen Teilbetri...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.5 Ertragsteuerliche Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf den Kommanditisten

Rz. 726 Die Insolvenzantragspflicht besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 177a HGB i. V. m. § 130a HGB). Sobald die Masse sicher- und festgestellt ist, also nach Abschluss des Sequestrationsverfahrens, entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird mit der dann dem Insolvenzverwalter obliegenden Entscheidung, das Unternehmen fortzuführen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.4 Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 481 Gegenstand einer unentgeltlichen Übertragung einer Wirtschaftseinheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG kann schließlich auch ein Mitunternehmeranteil (Rz. 320ff.) oder ein Bruchteil hiervon sein. Ein Mitunternehmeranteil ist nur handelsrechtlich ein einheitlicher Vermögensgegenstand, steuerrechtlich jedoch kein Wirtschaftsgut; er verkörpert vielmehr die Summe aller...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.6 Spätere Entnahme eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten Grundstücks ist steuerfrei

Als Reaktion auf die für den Fiskus ungünstige Seeling-Rechtsprechung des EuGH und BFH zum Vorsteuerabzug bei nur teilweise unternehmerisch genutzten Gebäuden[1] hatte die Verwaltung die Entnahme eines Gebäudes aus dem Unternehmensvermögen, das den Bauherrn ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, als steuerpflichtig angesehen.[2] Die Umsatzsteuerpflicht wurde v...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Freibetrag für weichende Erben: Rückwirkende Versagung bei späterer Betriebsaufgabe und Übertragung der Hofstelle

Leitsatz § 14a Abs. 4 EStG setzt den Fortbestand eines zivilrechtlich verstandenen "Hofs" voraus, der bis zur Hoferbfolge oder Hofübergabe als leistungsfähige betriebliche Einheit fortexistieren muss. Betriebszerschlagung oder Veränderungen an der Hofstelle können Tatbestandsmerkmale des § 14a Abs. 4 EStG nachträglich beeinflussen. Sachverhalt Die Kläger sind Ehegatten. Mit notariellem Übergabevertrag vom 24.1.2002 war dem klagenden Ehemann von seiner Mutter deren gesamter land- und forstwirtscha...§ 14a Abs. 4 EStG§ 14a Abs. 4 EStGmehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.7.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 156 Beim Vorbehalt eines Unternehmensnießbrauchs wird der Betrieb zwar auf den Nachfolger übertragen, der Alteigentümer bleibt aber weiterhin unternehmerisch tätig. Steuerrechtlich entstehen – ebenso wie beim Zuwendungsnießbrauch – zwei Gewerbebetriebe: Aktiver Betrieb des Nießbrauchers und ruhender Betrieb des Erwerbers. Der Alteigentümer als Nießbraucher erzielt weiter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.9.1 Betriebsübertragung im Ganzen

Rz. 159 Plant der Alteigentümer seinen Rückzug aus dem Unternehmen, bietet sich die Betriebsübertragung im Ganzen an, falls ein geeigneter Nachfolger vorhanden ist.[1] Bei der unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen muss der Erwerber die Buchwerte nach § 6 Abs. 3 EStG fortführen. Voraussetzung hierfür ist, dass das wirtschaftliche Eigentum grundsätzlich an allen funktio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.2 Betriebsaufspaltung

Rz. 214 Besondere Vorsicht ist bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung in Fällen vorweggenommener Erbfolge geboten. Übertragungen können in diesem Zusammenhang zu ggf. existenzgefährdenden steuerlichen Folgen in Form einer ungewollten Beendigung der Betriebsaufspaltung mit der Folge der Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven im Besitzunternehmen führen.[1] Rz. 215 Eine Betrie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.6 Betriebsverpachtung

Rz. 147 Möchte der Alteigentümer den gesamten Betrieb noch nicht übertragen, besteht die Möglichkeit einer Betriebsverpachtung. Dabei wird der Betrieb verpachtet; die operative Betriebsführung erfolgt bereits durch den künftigen Nachfolger, der als Pächter am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Praxis-Beispiel Betriebsverpachtung U bestimmt seinen Sohn S, der sich schon immer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.5 Sonderfall Betriebsaufspaltung

Rz. 273 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden. Die unentgeltliche Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen ist für den Übergeber einkommensteuerlich neutral möglich. Der Übernehmer führt die Anschaffungskosten des Übergebers fort (§ 20 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3 Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 45 Nießbrauchsgestaltungen zeichnen sich dadurch aus, dass das Vermögen und dessen Erträge unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Bei einem Nießbrauchsvorbehalt überträgt der bisherige Eigentümer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen auf einen Nachfolger und behält sich den Nießbrauch an diesem Vermögen vor. Entsprechend steht beim Nießbrauchsvorbehalt ...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.2 Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbliche Einkünfte im Sinne der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags sind nach § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 EStG ausgenommen sind. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über den sachlichen Umfang der gewerblichen E...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 4 Auflösung und Liquidation

Mit der gesellschaftsrechtlichen Auflösung[1] der OHG beginnt deren Liquidation. Steuerrechtlich erfolgt eine Betriebsaufgabe, während deren Dauer die OHG weiter fortbesteht. Sie ist ggf. keine aktive, werbende Gesellschaft mehr, sondern nur noch eine Abwicklungsgesellschaft. Dennoch gelten die allgemeinen Regeln zu den Einkünften und deren Ermittlung weiter. Es kommt zur Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG)

Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs iSd § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG liegt vor, wenn die unternehmerische Entsch getroffen wurde, den Geschäftsbetrieb trotz fortbestehender Möglichkeit der Fortführung nicht weiterzuführen. Nach § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG (dazu s auch Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9) ist auch das nur zeitweise Ruhendstellen des Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (...mehr