Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegensatz zu den laufenden Einkünften. Zum laufen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.7 Wegfall geschuldeter wiederkehrender Leistungen

Rz. 82 Ungewisse Verbindlichkeiten bleiben regelmäßig auch nach Betriebsaufgabe oder -veräußerung betrieblich; Änderungen wirken jedoch materiell auf den Veräußerungs- oder Aufgabezeitpunkt zurück (Rz. 59).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.2 Geschäftswert

Rz. 72 Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Erklärung der Betriebsaufgabe (Wahlrecht) und anschließender Betriebsverpachtung im Ganzen führt zu nachträglichen, nicht nach §§ 16 und 34 EStG steuerbegünstigten Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 24 Nr. 2 EStG i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG. [1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Entwicklung und Zweck der Steuervergünstigungen des § 34

Rz. 6 Die frühere ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften zum halben durchschnittlichen Steuersatz wurde erstmals durch das Steueränderungsgesetz 1965 gesetzlich geregelt. Zuvor war die Höhe des begünstigten Steuersatzes (innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens) von der Finanzverwaltung festgelegt worden. Ende der 80er-Jahre geriet diese Steuervergünstig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.5 Nachträgliche Betriebsausgaben, insbesondere Schuldzinsen

Rz. 75 Nachträgliche Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die sich nicht im Weg der materiellen Rückwirkung[1] auf den Veräußerung- oder Aufgabegewinn auswirken. Sie können zu negativen nachträglichen Einkünften i. S. v. Nr. 2 führen. Rz. 76 Zu den nachträglichen Betriebsausgaben gehören Schuldzinsen für Verbindlichkeiten, die während des Bestehens des Betriebs begründet wurde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.3 Fortführung eines Teilbetriebs

Rz. 45a Behält der Stpfl. im Rahmen einer Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe oder Einbringung in einen anderen Betrieb jedoch Betriebsvermögen zurück und übt er seine bisherige Tätigkeit weiterhin aus, können Investitionsabzugsbeträge stehen bleiben und dort für Investitionen genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Veräußerung oder Entnahme des sonstigen Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.1 Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Rz. 44 Bis 2015 schied ein Investitionsabzug in Fällen aus in denen der Stpfl. im Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung bereits den endgültigen Entschluss gefasst hatte, den Betrieb zu veräußern oder aufzugeben.[1] Diese Regelung findet sich in den nachfolgenden BMF-Schreiben nicht mehr. Allerdings dürfte es in diesen Fällen nicht ratsam sein, trotzdem einen Investitionsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4.1 Rückabwicklung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 75 Im Fall einer nicht mindestens 90 %-igen betrieblichen Verwendung in einer inländischen Betriebsstätte des (-selben) Betriebs (zu den Voraussetzungen Rz. 78) ist der Investitionsabzug gem. § 7g Abs. 4 EStG rückgängig zu machen.[1] Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 4 S. 2 EStG, wonach ein Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid zu ändern ist, wen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.3 Umstrukturierung mehrstöckiger GmbH & Co. KG

Rz. 520 Lauermann/Protzen [1] behandeln die Möglichkeiten einer Umstrukturierung mehrstöckiger Personengesellschafterkonzerne, z. B. die Zusammenführung der A GmbH & Co. KG als Tochtergesellschaft mit der B GmbH & Co. KG als Muttergesellschaft; von folgendem Beispiel gehen sie aus: Praxis-Beispiel Umstrukturierung mehrstöckiger GmbH & Co. KG An der A GmbH & Co. KG sind als Komp...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.1 Grundsätzliches

Rz. 529 Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Die gewerbesteuerliche Me...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.2 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Rz. 452 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nicht nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder seiner Beteiligung an...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 7.2 Gemeiner Wert bei Betriebsaufgabe

Rz. 369 Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen, die der Steuerpflichtige im Rahmen der Betriebsaufgabe aus einem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt hat, ist die weitere AfA nach dem gemeinen Wert (§ 16 Abs. 3 EStG) zu bemessen, mit dem das Gebäude oder der Gebäudeteil bei der Überführung steuerlich erfasst worden ist (R 7.3 Abs. 6 Satz 1 EStG). Rz. 370 Wird bei einer B...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 7.1 Grundsätzliches

Rz. 367 Der gemeine Wert von Gebäuden und Gebäudeteilen gilt u. a. bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Rahmen der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG für nicht veräußerte Wirtschaftsgüter. Bei Aufgabe eines Gewerbebetriebs, an dem mehrere Personen beteiligt waren, ist für jeden einzelnen Beteiligten der gemeinsame Wert der Gebäude und Gebäudeteile anzusetz...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 7. GmbH & Co. KG

Entprägung einer bisher gewerblich geprägten GmbH & Co. KG: Ist eine bisher gewerblich geprägte, Immobilien vermietende GmbH & Co. KG nicht mehr nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt, weil ein Kommanditist zum Geschäftsführer bestellt wird, so führt diese sog. Entprägung zu einer Entnahme der Grundstücke aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zum Teilwert und...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.5 Betriebsaufgabe/-verpachtung

Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung gleich.[1] Grundsätzlich werden die stillen Reserven aufgedeckt und gehen in den Aufgabegewinn ein. Mit der sachlichen Zuordnung der aufgedeckten stillen Reserven zum Aufgabegewinn ist noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern realisiert wird. Der Zeitpunkt der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Betriebsaufgabe

1. Grundsätzliches a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, – verlegung und -abwicklung Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Abgrenzung Betriebsveräußerung zur Betriebsaufgabe bzw allmählichen Betriebsabwicklung

Rn. 55 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Betriebsveräußerung kommt nur in Betracht bei der entgeltlichen Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber, weil nur so sichergestellt ist, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus (so wie bisher) fortgeführt werden kann. Bei der Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen in das PV oder an verschiede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Das Wahlrecht zwischen Betriebsfortführung und Betriebsaufgabe

Rn. 190 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Betriebseigentümer hat sowohl zu Beginn als auch jederzeit während der Betriebsunterbrechung das Wahlrecht, den unterbrochenen Betrieb als BV fortzuführen oder durch Erklärung aufzugeben (st Rspr seit GrS BFH v 18.03.1964, BStBl III 1964, 308); Gleiches gilt für den unterbrochenen Teilbetrieb (BFH v 05.10.1976, BStBl II 1977, 42). Hat d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, – verlegung und -abwicklung

Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Form und Wirkung der Aufgabeerklärung

Rn. 200 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die gegenüber dem FA abzugebende Aufgabeerklärung des Betriebs muss aus Beweisgründen eindeutig und klar zum Ausdruck gebracht werden (BFH v 11.05.2017, BFH/NV 2017, 1172); an eine bestimmte Form ist sie jedoch nicht gebunden. Sie kann sich auch aus konkludenten Handlungen ergeben (BFH v 15.10.1987, BStBl II 1988, 257; BFH BStBl II 1988, 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Aufgabegewinn

Rn. 275 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für die Ermittlung der Aufgabegewinne gelten die Bestimmungen des § 16 Abs 3 EStG sinngemäß. Nach dieser Vorschrift kann der Aufgabegewinn entweder durch Vermögensvergleich, durch Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand des Aufgabevorganges oder auch durch Vergleich des Buchwerts des Aktivvermögens mit seinem gemeinen Wert errechnet werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fortführungsfiktion (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 220 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit dem StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 hat der Gesetzgeber in § 16 Abs 3b EStG nunmehr geregelt, dass ein unterbrochener bzw im Ganzen verpachteter Betrieb (s Rn 155ff) so lange nicht als aufgegeben gilt, solange der StPfl nicht eine ausdrückliche Aufgabeerklärung gegenüber dem FA abgibt (§ 16 Abs 3b S 1 Nr 1 EStG) oder dem F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wechsel der Einkunftsart; Übergang zur Liebhaberei

Rn. 115 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Des Weiteren ist von keiner Betriebsaufgabe auszugehen, wenn sich der bisherige luf Betrieb durch Strukturwandel (zB nachhaltige Ausdehnung des Zukaufs fremder Erzeugnisse und gleichzeitige Einschränkung des Eigenanbaus, nachhaltige Erhöhung des Tierbestands über die Flächengrenzen des § 13 Abs 1 Nr 2 EStG, Veredelung der luf Urproduktion ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Aufgabezeitraum

Rn. 181 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Anders als die punktuelle Veräußerung eines Betriebs zu einem bestimmten Stichtag kann sich die Aufgabe eines bislang selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs auch über einen Zeitraum hinziehen (nachfolgend s Rn 182ff). Dies gilt aber nicht, wenn der Betrieb bereits verpachtet ist; in diesem Fall ist die Betriebsaufgabe auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 250 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös bzw gemeine Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV übersteigt, das nach § 4 Abs 1 EStG für den Zeitpunkt der Veräußerung/Aufgabe ermittelt wird. Der Tatbestand der Betriebsveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebszerschlagung

Rn. 216 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine gewinnrealisierende Betriebszerschlagung liegt aber vor, wenn der LuF seinen luf Betrieb dergestalt zeitgleich auf seine Kinder aufteilt, dass jedes seinem (gerechten) Anteil nach entsprechende Grundstücksflächen erhält (BFH v 16.12.2009, BStBl II 2010, 431; BFH v 17.05.2018, BFH/NV 2018, 1249 Rz 33); dies gilt unabhängig davon, ob der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sperrfrist(verletzung)

Rn. 151 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bezüglich der Frage, in welchen Fällen die in § 16 Abs 3 S 3 normierte Sperrfrist verletzt wird und den sich daraus ergebenden Folgen kann auf die Erläuterungen in s § 16 neu Rn1581ff (Schacht) und BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6, Rz 24–27, verwiesen werden. Danach gilt insb für den Bereich der LuF, dass eine Sperrfristverletzung nicht vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Reaktion des Gesetzgebers – Einfügung Abs 2 in § 14 EStG

Rn. 122 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Infolge der BFH-Entscheidung v 17.05.2018, aaO, hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs 2 in § 14 EStG reagiert; danach führt eine Verkleinerung eines luf Betriebs durch Entnahme, Überführung oder (entgeltliche wie unentgeltliche) Übertragung von Flächen unabhängig von der Größe der verbleibenden Restfläche(n) zu keiner Betriebsaufgabe, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die parzellenweise Verpachtung

Rn. 162 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der parzellenweisen Verpachtung des luf Betriebs, also der Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an mehrere Pächter, ging die FinVerw in der Vergangenheit grundsätzlich nur dann nicht von einer Betriebsaufgabe aus, wenn der Verpächter eine Betriebsfortführungserklärung abgegeben hat und für die spätere Betriebsfortführung (ggf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsverpachtung im Ganzen

Rn. 159 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Verpachtung eines luf Betriebs im Ganzen ist eine Unterform der Betriebsunterbrechung; sie führt grundsätzlich zu keiner Betriebsaufgabe. Es reicht aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden; die Verpachtung aller Betriebsgegenstände ist nicht erforderlich (BFH v 22.09.1990, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bolin, Zur Rechts- und Billigkeitslage bei der Aufgabe landw Betriebe, INF 2001, 39; Bolin/Müller, Bewertung des Grund und Bodens landw Hofstellen, INF 2002, 449; Kanzler, Grundfragen zur Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003, 1; Hiller, Aufgabe von unterbrochenen luf Betrieben, INF 2003, 815; Meyne-Schmidt, Betriebsaufgabe von verpachteten luf Betrieben, StBp 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Nießbrauchseinräumung

Rn. 171 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird ein luf Betrieb unentgeltlich im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen, so liegt weder eine Entnahme noch eine Betriebsaufgabe vor; der Betrieb wird vielmehr steuerrechtlich unverändert durch den Rechtsnachfolger fortgeführt; dieser ist an die Buchwerte des Rechtsvorgängers gebunden. Unentgeltlich ist der Erwerb auch dann, wenn sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Historische Entwicklung

Rn. 120 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Betriebsaufgabe lag nicht vor, wenn der (Eigentums-)Betrieb (durch Veräußerungen oder Entnahmen bzw durch Überführungen gem § 6 Abs 5 S 1 oder 2 EStG oder durch Übertragungsvorgänge iSd § 6 Abs 3 EStG von Flächen verkleinert wird, die verbleibende Fläche aber mehr als 3 000 qm betrug und dies unabhängig davon, ob die Restfläche selbst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 155 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven zwingende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn die Bewirtschaftung eines Betriebs bzw Teilbetriebs (zB wegen Alters oder Krankheit) eingestellt wird und ein gedachter Rechtsnachfolger mit den vorhandenen WG irgendwann wieder eine luf Betätigung aufnehmen kann. So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Betriebseinstellung

Rn. 158 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Einstellung der luf Tätigkeit kann entweder eine endgültige sein, wenn das Verhalten des StPfl die Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufgabe, wie zB die Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen oder deren Überführung in das PV, erfüllt; sie kann aber auch eine vorübergehende sein und führt dann lediglich zu einer Betriebsunterbrechun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 210 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Zwangsbetriebsaufgabe gibt es ebenso wenig wie eine Zwangsentnahme eines WG (Hiller, Inf 1994, 106). Das Wahlrecht zwischen fortgesetztem luf Betrieb und erklärter Betriebsaufgabe entfällt nur dann, wenn während der Pachtzeit der unterbrochene Betrieb so verkleinert wird, dass eine Wiederaufnahme des luf Betriebs nicht mehr möglich ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 135 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die reale Teilung einer Mitunternehmerschaft (wie auch einer Erbengemeinschaft) stellt grundsätzlich eine Betriebsaufgabe dar. Zu einer Gewinnrealisierung kommt es aber gem § 16 Abs 3 S 2 und 3 EStG dann nicht, wenn Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile übertragen werden; Entsprechendes gilt (seit 2001) auch für die Zuweisung von einzelne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realisationsprinzip / 2 Realisierungszeitpunkt

Eine Realisierung des Gewinns/Ertrags tritt ein, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen in der Weise erbracht hat, dass ihm die Forderung auf die Gegenleistung, z. B. die Zahlung, von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen, so gut wie sicher ist.[1] Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Verpflichtete den Vertrag wirtschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitliche Zuordnung (§ 4a Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußerungsgewinne iSd § 14 EStG sind von der zeitanteiligen Aufteilung des Wj-Gewinns iSd § 4a Abs 2 Nr 1 S 1 EStG auszuscheiden und dem Gewinn des Kj hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind (§ 4a Abs 2 Nr 1 S 2 EStG); dies gilt auch für Veräußerungsverluste (s § 13 Rn 159c (Mitterpleininger); aA Paul in H/HR, § 14 EStG Rz 14 (10/2023)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Realteilung ab 17.12.2020 (§ 14 Abs 3 EStG)

Rn. 141 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Voraussetzung für die Anwendung der Realteilungsgrundsätze ist, dass das auf die Realteiler übertragene bzw überführte BV weiterhin steuerverstrickt bleibt. Das war nach Ergehen der BFH-Entscheidungen v 17.05.2018 (BFH BStBl II 2022, 301 und BFH BStBl II 2022, 306) in denjenigen Fällen fraglich geworden, in denen der landw Betrieb im Zeitpu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Behandlung von Altfällen

Rn. 150 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Gem § 52 Abs 22c S 2 EStG ist § 14 Abs 3 EStG auf unwiderruflichen Antrag des jeweiligen Realteilers bzw seines Gesamtrechtsnachfolgers auch auf Übertragungen oder Überführungen vor dem 17.12.2020 anzuwenden; wegen der formalen Voraussetzungen s BMF v 17.05.2022, BStBl I 2022, 678 Rz 27. Der Antrag kann auch dann noch gestellt werden, wenn ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die Wirtschaftsüberlassung

Rn. 169 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum Begriff und Inhalt einer Wirtschaftsüberlassung s § 13 Rn 200–208 (Mitterpleininger). Bis zur gesetzlichen Neuregelung der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in § 10 Abs 1 Nr 1a EStG (ab VZ 2008) wurde die Wirtschaftsüberlassung als Versorgungsvertrag gewertet, mit der Folge, dass die Leistungen des Nutzungsberechtigten bei ih...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.7 Übergang zur Liebhaberei

Der Übergang eines ertragsteuerlich relevanten Betriebes zur Liebhaberei ist für sich genommen kein Umstand, der dazu führt, einen sog. Übergangsgewinn zu versteuern. Es handelt sich (noch) nicht um eine Betriebsaufgabe. Solange der Steuerpflichtige keine Betriebsaufgabe erklärt, bleibt das bisher dem Betrieb dienende Vermögen weiterhin Betriebsvermögen. Alle Wertänderungen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 14 EStG auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines luf Betriebs, einesTeilbetriebs oder eines Anteils an einem luf BV erzielt werden. Das gilt auch für die Aufgabe eines luf Betriebs bzw luf Teilbetriebs, da die Aufgabe einer Veräußerung gleichsteht (§ 14 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 S 1 EStG). Die – aus h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Die "Zwangsaufgabe" des unterbrochenen Betriebs

a) Allgemeines Rn. 210 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Zwangsbetriebsaufgabe gibt es ebenso wenig wie eine Zwangsentnahme eines WG (Hiller, Inf 1994, 106). Das Wahlrecht zwischen fortgesetztem luf Betrieb und erklärter Betriebsaufgabe entfällt nur dann, wenn während der Pachtzeit der unterbrochene Betrieb so verkleinert wird, dass eine Wiederaufnahme des luf Betriebs nicht me...mehr