Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.2 716

Für die Besteuerung des Veräußerungs(Aufgabe-)gewinns ist wie folgt zu differenzieren: Auf die KG-Beteiligung kann § 34 Abs. 1 EStG oder § 34 Abs. 3 EStG Anwendung finden. § 34 Abs. 1 EStG ist die sog. Fünftelregelung, mit folgender Berechnungsweise: Die Steuer auf den Veräußerungsgewinn beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um dies...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.6 Spätere Entnahme eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten Grundstücks ist steuerfrei

Als Reaktion auf die für den Fiskus ungünstige Seeling-Rechtsprechung des EuGH und BFH zum Vorsteuerabzug bei nur teilweise unternehmerisch genutzten Gebäuden[1] hatte die Verwaltung die Entnahme eines Gebäudes aus dem Unternehmensvermögen, das den Bauherrn ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, als steuerpflichtig angesehen.[2] Die Umsatzsteuerpflicht wurde v...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Freibetrag für weichende Erben: Rückwirkende Versagung bei späterer Betriebsaufgabe und Übertragung der Hofstelle

Leitsatz § 14a Abs. 4 EStG setzt den Fortbestand eines zivilrechtlich verstandenen "Hofs" voraus, der bis zur Hoferbfolge oder Hofübergabe als leistungsfähige betriebliche Einheit fortexistieren muss. Betriebszerschlagung oder Veränderungen an der Hofstelle können Tatbestandsmerkmale des § 14a Abs. 4 EStG nachträglich beeinflussen. Sachverhalt Die Kläger sind Ehegatten. Mit notariellem Übergabevertrag vom 24.1.2002 war dem klagenden Ehemann von seiner Mutter deren gesamter land- und forstwirtscha...§ 14a Abs. 4 EStG§ 14a Abs. 4 EStGmehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.7.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 156 Beim Vorbehalt eines Unternehmensnießbrauchs wird der Betrieb zwar auf den Nachfolger übertragen, der Alteigentümer bleibt aber weiterhin unternehmerisch tätig. Steuerrechtlich entstehen – ebenso wie beim Zuwendungsnießbrauch – zwei Gewerbebetriebe: Aktiver Betrieb des Nießbrauchers und ruhender Betrieb des Erwerbers. Der Alteigentümer als Nießbraucher erzielt weiter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.9.1 Betriebsübertragung im Ganzen

Rz. 159 Plant der Alteigentümer seinen Rückzug aus dem Unternehmen, bietet sich die Betriebsübertragung im Ganzen an, falls ein geeigneter Nachfolger vorhanden ist.[1] Bei der unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen muss der Erwerber die Buchwerte nach § 6 Abs. 3 EStG fortführen. Voraussetzung hierfür ist, dass das wirtschaftliche Eigentum grundsätzlich an allen funktio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.5 Sonderfall Betriebsaufspaltung

Rz. 273 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden. Die unentgeltliche Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen ist für den Übergeber einkommensteuerlich neutral möglich. Der Übernehmer führt die Anschaffungskosten des Übergebers fort (§ 20 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3 Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 45 Nießbrauchsgestaltungen zeichnen sich dadurch aus, dass das Vermögen und dessen Erträge unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Bei einem Nießbrauchsvorbehalt überträgt der bisherige Eigentümer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen auf einen Nachfolger und behält sich den Nießbrauch an diesem Vermögen vor. Entsprechend steht beim Nießbrauchsvorbehalt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.2 Betriebsaufspaltung

Rz. 214 Besondere Vorsicht ist bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung in Fällen vorweggenommener Erbfolge geboten. Übertragungen können in diesem Zusammenhang zu ggf. existenzgefährdenden steuerlichen Folgen in Form einer ungewollten Beendigung der Betriebsaufspaltung mit der Folge der Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven im Besitzunternehmen führen.[1] Rz. 215 Eine Betrie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.6 Betriebsverpachtung

Rz. 147 Möchte der Alteigentümer den gesamten Betrieb noch nicht übertragen, besteht die Möglichkeit einer Betriebsverpachtung. Dabei wird der Betrieb verpachtet; die operative Betriebsführung erfolgt bereits durch den künftigen Nachfolger, der als Pächter am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Praxis-Beispiel Betriebsverpachtung U bestimmt seinen Sohn S, der sich schon immer ...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.2 Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbliche Einkünfte im Sinne der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags sind nach § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 EStG ausgenommen sind. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über den sachlichen Umfang der gewerblichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Offene Handelsgesellschaft:... / 4 Auflösung und Liquidation

Mit der gesellschaftsrechtlichen Auflösung[1] der OHG beginnt deren Liquidation. Steuerrechtlich erfolgt eine Betriebsaufgabe, während deren Dauer die OHG weiter fortbesteht. Sie ist ggf. keine aktive, werbende Gesellschaft mehr, sondern nur noch eine Abwicklungsgesellschaft. Dennoch gelten die allgemeinen Regeln zu den Einkünften und deren Ermittlung weiter. Es kommt zur Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG)

Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs iSd § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG liegt vor, wenn die unternehmerische Entsch getroffen wurde, den Geschäftsbetrieb trotz fortbestehender Möglichkeit der Fortführung nicht weiterzuführen. Nach § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG (dazu s auch Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9) ist auch das nur zeitweise Ruhendstellen des Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Tz. 63 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 UE sind die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 und 2 UmwStG zu prüfen. GlA s Brühl/Weiss (DStR 2021, 1617, 1622 und DStR 2021, 889, 892); s Förster (IStR 2022, 109, 111); und s Haase (Ubg 2021, 193, 196). Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ist die Option zwar möglich, es kommt jedoch nach allg ertragstlichen Grundsä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.1 Allgemeines

Tz. 68 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 20 Abs 1 UmwStG setzt die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile voraus. Wie bei einem echten Formwechsel, sind auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG Einbringungsgegenstand die MU-Anteile der Gesellschafter und nicht der Betrieb der Pers-Ges (s § 25 UmwStG ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Betrieb einer steuerbefreiten PV-Anlage

Kommentar Zu den ertragsteuerlichen Folgen im Zusammenhang mit einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage gab es in den vergangenen Monaten mehrfache Äußerungen aus der Finanzverwaltung – so auch durch das FinMin Schleswig-Holstein. Ein aktueller Erlass bringt nun in Teilen eine Abkehr von früheren Wertungen. Umfang einer Photovoltaikanlage Eine Photovoltaik...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Übermittlung der Steuererklärung

Rz. 68 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, so muss er in der Umsatzsteuererklärung ebenso wie in der Voranmeldung die Besteuerungsgrundlagen aller Betriebe zusammenfassen, auch wenn die Betriebe verschiedenen Wirtschaftszweigen angehören[1] oder in mehreren Bundesländern gelegen sind. Rz. 69 Rechtslage für Besteuerungszeiträume, die bis zum 31.12.2017 enden: Nach § 149 Abs....mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.20 Geschäftseröffnung/Geschäftsaufgabe

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.47 Unternehmertätigkeit

Rz. 108 Bestimmte Gruppen von Unternehmern sind nach § 2 Abs. 1 kraft Gesetzes versichert. Darüber hinaus sieht § 3 die (pflichtige) Versicherung kraft Satzung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers und § 6 unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Versicherung von Unternehmern und deren Ehegatten vor. Die Abgrenzung von betriebsdienlichen und eigenwirtschaftlichen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs

Leitsatz 1. Während die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Beachtung der Voraussetzungen einer Vermögensübergabe ­gegen Versorgungsleistungen unter § 7 Abs. 1 EStDV (seit 1999 § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG) fällt, greift diese Norm bei der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs nicht ein (Bestät...mehr

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Drittaufwand und abgekürzte... / 7. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte – sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Eheleuten getroffen werden – sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. OHG und KG

Rz. 606 [Autor/Stand] Bei den unter § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG fallenden Personengesellschaften nehmen die OHG und die KG eine bedeutende Stelle ein. Die OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der jeder Gesellschafter den Gläubigern der Gesellschaft mit seinem ganzen Vermögen...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 284 Die Vorgaben von § 2312 BGB sind prinzipiell für alle pflichtteilsrechtlichen Ansprüche zu beachten,[787] also nicht nur i.R.d. Berechnung des ordentlichen Pflichtteils, sondern auch beim Pflichtteilsrestanspruch. Bei der Berechnung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche setzt die Anwendung des Ertragswertprivilegs jedoch voraus, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Erb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht zu einem luf Vermögen gehörender Grund und Boden

Rn. 45 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Von § 55 Abs 4 EStG konnte auch luf genutzter Grund und Boden betroffen sein, der bewertungsrechtlich zum maßgeblichen Einsatzstichtag am 01.07.1970 als Grundvermögen bewertet war. Dies war zB der Fall, wenn für luf genutzte Flächen nach ihrer Lage, den im Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Regelungen des § 55 EStG sind auf Grund und Boden anzuwenden, der mit Ablauf des 30.06.1970 bzw 14.08.1971 zum inländischen (westdeutschen) AV eines StPfl gehörte, soweit dieser seinen Gewinn nach § 4 Abs 1 bzw 3 EStG ermittelte. Ausgeschlossen von einer Bewertung nach § 55 EStG war danach Grund und Boden, der in den neuen Bundesländern be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.2 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen können auch schon vor der Eröffnung des Betriebs gegeben sein.[1] Auch nachträgliche Betriebseinnahmen können betrieblich veranlasst sein.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliche Betriebseinnahmen Beispiele dafür sind nach Betriebseinstellung eingehende Außenstände, Einnahmen aus zurückbehaltenen, nicht ausdrücklich ins Privatvermögen überführte (Honorar-)Forderungen i...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Betriebseinnahmen

Ob ein auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rückwirkender Sachverhalt oder nicht begünstigte laufende Einkünfte vorliegen, ist unabhängig von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Sinn und Zweck des § 16 EStG zu beurteilen. Das FG Baden-Württemberg hat hierzu entschieden, dass die zivilrechtliche Rückabwicklung vor Betriebsaufgabe vorgenommener Rechtsgeschäfte (im Stre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.4 Vorgehensweise im Fall des Unterschiedsbetrags zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten

Rz. 78 Darlehensschulden, bei denen der dem Darlehensschuldner zugefallene Betrag (Ausgabebetrag) niedriger als der Rückzahlungsbetrag ist, sind mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag (Disagio, Damnum, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren[1]) ist steuerlich als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen.[2] Hande...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 1.2 Wesentliche Betriebsgrundlage

Immaterielle Wirtschaftsgüter können einzeln oder zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebs bilden.[1] Darauf, ob diese immateriellen Werte selbstständig bilanziert werden können oder ob sie rechtlich besonders geschützt sind, kommt es nicht an.[2] Bedeutung hat dies für die leihweise bzw. unentgeltliche Überlassung im Rahmen e...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 6 Lessons learned: Probieren. Scheitern. Weitermachen.

Als Prototyp und "Testfeld" für nachhaltigen Konsum hat 2018 "Tchibo Share" in Kooperation mit dem Unternehmen kilenda gelauncht.[1] Als erster Anbieter im Mainstream wurden Kinder- und Damenbekleidung – Hosen, Jacken, Regenbekleidung, Bettwäsche und Accessoires – online vermietet. 2019 wurde das Angebot weiterentwickelt und neue Sortimente (Spielzeug, Babytragen, Kindermöbe...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) "Rente mit 63"

Rz. 396 Die Rentenreform durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz[302] eröffnete zum 1.7.2014 insbesondere langjährig Versicherten, ohne große Einkommenseinbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Wer mindestens 45 Jahre an Beitrags- und Berücksichtigungszeiten nachweisen kann und vor 1953 geboren ist, kann seit Juli 2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders lang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.1 Restschuldbefreiungsverfahren

Rz. 168 Nach §§ 286ff. InsO kann eine natürliche Person beantragen, von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit zu werden.[1] Dieses Restschuldbefreiungsverfahren wurde durch die InsO neu in das deutsche Insolvenzrecht eingeführt.[2] Aus verschiedenen Gründen erfolgte eine teilweise Neuregelung durch das InsO-Änderungsgesetz 2001. Insbesondere ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderfälle steuerpflichtig... / 3. Entnahme und Einlage von Grundstücken

Die Entnahme eines Grundstücks aus einem BV erfolgt häufig anlässlich einer Betriebsaufgabe, bei der Bebauung eines unbebauten Grundstücks zu eigenen Wohnzwecken oder bei der unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks auf einen nahen Angehörigen für dessen private Zwecke. Da die Entnahme mit dem Teilwert bzw. (bei einer Betriebsaufgabe) mit dem gemeinen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderfälle steuerpflichtig... / a) Entnahme als Anschaffung

Fiktion eines Anschaffungsvorgangs: Der Gesetzgeber fingiert bei der Entnahme eines Grundstücks aus dem laufenden Betrieb oder anlässlich einer Betriebsaufgabe einen Anschaffungsvorgang (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG) – und damit den Beginn der zehnjährigen Veräußerungsfrist, die nun nicht mehr an die Anschaffung/Herstellung des Objekts, sondern an die Entnahme/Betriebsaufgabe anknüpft...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundstücke im Umlaufvermögen / 7 Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Liebhaberei

Was passiert, wenn ein gewerblicher Grundstückshändler ein für eine Bebauung und Veräußerung erworbenes Grundstück erwirbt, die Bebauungsabsicht oder die Weiterveräußerung sich aber zerschlägt, weil z. B. keine Baugenehmigung erteilt wird oder das Grundstück sich als ungeeignet erweist? Wie lange können die Schuldzinsen für die Finanzierung des Grundstückserwerbs als Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.5.1 Auflösung und Liquidation

Rz. 362 Für den Fall des Ausscheidens des Kommanditisten im Zusammenhang mit einer Liquidation gelten die in Rz. 334ff. dargestellten Grundsätze entsprechend. Die Auflösung, Liquidation und Beendigung der KG kann dabei eine begünstigte Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 EStG darstellen. Soweit bei der Auflösung, Liquidation und Beendigung der Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.5 Ausschluss des Besteuerungsrechts durch den Rechtsnachfolger

Tz. 161 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Aus § 21 Abs 1 S 1 UmwStG folgt, dass bei einem unentgeltlichen Erwerb der Anteile die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift auch durch den Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger erfüllt werden können (s Tz 31). Dies muss für die Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 UmwStG, der insoweit auf die Rechtsfolgen des § 21 Abs 1 UmwStG verweist, ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Natürliche Person als Anteilseigner

Tz. 123a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Eine gewstliche Problematik bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen durch natürliche Personen ergibt sich nur, wenn die Anteile zum BV eines Gew gehören (zur BV-Eigenschaft von einbringungsgeborenen Anteilen s Tz 87). Auch wenn der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile als VG iSd § 16 EStG fingiert wird (s ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Entstrickung auf Antrag

Tz. 200 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag auf Entstrickung der Anteile wird grds wirksam, wenn dieser bei der FinBeh eingeht (Eingangsstempel des FA). Auf diesen Stichtag ist der Gewinn nach § 21 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 S 1 UmwStG zu ermitteln. Der Eingang beim FA bleibt auch dann maßgebend, wenn der Antrag später noch ergänzt wird oder wenn der Antrag bei einem FA eingereic...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2.3 Betriebsaufgabe durch tatsächliche Umgestaltung, § 16 Abs. 3b S. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 147k Gibt der Stpfl. bei einer Betriebsverpachtung oder Betriebsunterbrechung keine wirksame Aufgabeerklärung ab, so gelten trotz Wegfall der Voraussetzungen der Betrieb oder die Anteile so lange nicht als aufgegeben, bis dem FA Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG erfüllt sind. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.3 Fingierte Betriebsaufgabe bei Betriebs- und Teilbetriebsverlagerung ins Ausland § 16 Abs. 3a EStG

Rz. 207e § 16 Abs. 3a EStG wurde – ebenso wie die Ergänzung des § 16 Abs. 3 S. 2 EStG durch den im 3. Teils enthaltenen Verweis auf § 4 Abs. 1 S. 4 EStG (Rz. 177ab) – durch das JStG 2010[1] mit Rückwirkung auf alle offenen Fälle (§ 52 Abs. 34 S. 5 EStG) und aus denselben Gründen – Beseitigung der steuerrechtlichen Folgen der Aufgabe der Theorie der Finalität des Entnahmebegr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.2 Einheitlicher Vorgang der Betriebsaufgabe, zeitliche Begrenzung

Rz. 67 Die Betriebsaufgabe muss in einem einheitlichen Vorgang erfolgen. Nur dann wird sie von § 16 Abs. 3 EStG erfasst. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung des wesentlichen Betriebsvermögens wie bei der Betriebsveräußerung "in einem Akt" erfolgen muss. Denn das ist bei der Betriebsaufgabe gerade nicht vorausgesetzt und im Regelfall auch nicht möglich, weil die Aufgabeha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3 Gemeinsamkeiten von Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung

3.1 Gemeinsame Voraussetzungen 3.1.1 Notwendigkeit der Beendigung der bisherigen unternehmerischen Betätigung Rz. 31 Sowohl Betriebsveräußerung als auch Betriebsaufgabe setzen voraus, dass der Unternehmer seine bisherige gewerbliche Tätigkeit, wie sie in der Gestalt des jeweiligen Unternehmens zum Ausdruck kam (sein "unternehmerisches Engagement"), beendet[1]. Dieses ungeschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2.1 Betriebsaufgabe durch Erklärung, § 16 Abs. 3b S. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 147e Die Vorschrift verlangt eine ausdrückliche Erklärung. "Ausdrücklich" ist eine Erklärung, wenn aus ihrer Wortfassung der Wille zur Betriebsaufgabe hervorgeht. Eine Äußerung, die einen solchen erkennbaren Erklärungsinhalt nicht besitzt, genügt dem Gesetz nicht. Damit sind konkludente Erklärungen, bei denen zur Ermittlung ihres Aussagegehalts auf außerhalb der Erklärun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7 Sonderformen der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe; Abgrenzungsprobleme

7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2 Grundsätzliches zu den Begriffen "Betriebsveräußerung" und "Betriebsaufgabe" sowie zu ihrem Verhältnis zueinander

2.1 Die Begriffe Rz. 19 § 16 EStG regelt in Abs. 1 die Betriebsveräußerung und stellt in Abs. 3 die Betriebsaufgabe der Betriebsveräußerung im Wege einer Fiktion gleich. Nach weitgehend unbestrittener Ansicht gelten für die beiden gesetzlich nicht näher bestimmten Begriffe die folgenden Definitionen: Eine Betriebsveräußerung ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundl...mehr