Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / I. Abfindung/Entschädigung

Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert gelegentlich immer noch das Gerücht, dass Abfindungen steuerfrei gezahl...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Betriebsstilllegung

Rz. 16 In der betrieblichen Praxis wird häufig unter Verkennung des Betriebsübergangs von einer Betriebsstilllegung einerseits und einer Betriebsneugründung andererseits ausgegangen. Die unternehmerische Entscheidung, dass der bisherige Betriebsinhaber seinen Betrieb aufgibt, ist nämlich immer dann irrelevant, wenn der Betrieb als solcher fortgeführt wird, wenn auch mit eine...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.19 Umsätze aus der Betriebsveräußerung

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs kann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG sein. Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer (nicht steuerbar). Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in de...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Schuldzinsen, betriebliche / 4 Was bei der Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zu beachten ist

Die Einschränkung des Schuldzinsenabzugs gilt bei einem betrieblichen Darlehen, das für den Wareneinkauf oder allgemein zur Verbesserung der Finanzkraft aufgenommen wird (= Betriebsmittelkredit). Hier ist die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG anzuwenden. Bei der Einschränkung des Schuldzinsenabzugs ist Folgendes zu beachten: Wurden Überentnahmen getätigt, ist der Abzug der betrie...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.2 Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 162 "Nennkapital" bzw. "Gezeichnetes Kapital" nach § 272 Abs. 1 HGB ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Bei Genossenschaften treten nach § 337 Abs. 1 HGB die Geschäftsguthaben an die Stelle des gezeichneten Kapitals.[1] Rz. 163 Die Gesellschafter haben (mindestens) den Betrag des gezeichneten Kapita...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.7 Die Bewertung von Einlagen, sonstige Rechtsfolgen

Rz. 317 Eine offene Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt eine Einlage i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG dar, die mit dem Teilwert zu bewerten ist.[1] Dieser Grundsatz gilt auch für verdeckte Einlagen.[2] Das gilt, obwohl bei Einlagen in Kapitalgesellschaften, anders als in den einkommensteuerlich relevanten Fällen, Einlegender und Empfänger der Einlage ve...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.3 Betriebsverpachtungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 383 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Geck, Betrieblich genutzter Grundbesitz und Erbschaftsteuer – neue Entwicklungen aufgrund aktueller Rechtsprechung des BFH, MittBayNot 2022, 417; Kowanda, Übertragung eines an den Erwerber verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleiistungen gemäß Rentenerlass, DStR 2022, 1737,Teil I und DStR 2022, 1791, Teil II; Zanto...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Zu Lebzeiten des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 133 Die vom Erblasser herrührenden Schulden sind zunächst solche, die schon zu seinen Lebzeiten entstanden sind. Dazu gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen des Erblassers, z. B. aus Kauf, Miete oder unerlaubten Handlungen. Die Verbindlichkeiten müssen dabei zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein. Zu de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträgliche Einnahmen

Rn. 76 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Demgegenüber führen Ereignisse, die keine Positionen der Schlussbilanz betreffen und auch nicht materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zurückwirken, zu nachträglichen Einnahmen iSv § 24 Nr 2 EStG. Dafür lassen sich folgende Bsp anführen: nachträglich abgeschlossene Geschäfte wie die Veräußerung zurückbehaltener WG des BV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zum Veräußerungsgewinn

Rn. 74 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nachträgliche Ereignisse führen dann nicht zu Einkünften iSd § 24 Nr 2 EStG, wenn sie einem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zuzurechnen sind, weil sie materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabezeitpunkt zurückwirken (BFH vom 19.07.1993, GrS 1/92, BStBl II 1993, 894; BFH vom 19.07.1993, GrS 2/93, BStBl II 1993, 897; BFH vom 10.02...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nachträgliche Betriebsausgaben

Rn. 78 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu den nachträglichen Einkünften iSv § 24 Nr 2 EStG gehören bei den Gewinneinkünften auch nachträgliche BA. Dies setzt voraus, dass sie durch die frühere Einkünfteerzielung veranlasst (§ 4 Abs 4 EStG) und nicht materiell-rechtlich mit Rückwirkung einem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zuzurechnen sind (s Rn 74). Eine Veranlassung durch die f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 72 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich von Gewinneinkünften von Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen abzugrenzen, die im Fall der Beendigung der Einkünfte aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit anfallen (§ 14, § 14a, § 16, § 18 Abs 3 EStG). Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn ist diesen Fällen durch BV-Vergleich zu er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gewinnermittlung

Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nachträgliche Gewinneinkünfte sind nach nunmehr wohl einheitlicher Auffassung entsprechend § 4 Abs 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln und nicht (mehr) durch BV-Vergleich (BFH vom 22.02.1978, I R 137/74, BStBl II 1978, 430; BFH vom 26.03.1991, VIII R 315/84, BStBl II 1992, 472; BFH vom 23.02.2012, IV R 31/09, BFH/NV 2012, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heinicke, Der Rechtsnachfolger iSd § 24 EStG, DStJG 10 (1987), 99; Offerhaus, Im Dienstvertrag vereinbarte Abfindung oder Entschädigung nicht steuerbegünstigt?, DB 2000, 396; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Wiemker, Die Besteuerung von gesetzlichen ArbN-Abfindungen beim ArbN in Deutschland und Österreich, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entnahmen als Anschaffungsvorgänge (§ 23 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Während nach der Rspr des BFH vom 23.04.1965, BStBl III 1965, 477 zu § 23 EStG in der bis einschließlich VZ 1998 anwendbaren Fassung die Entnahme eines WG aus dem BV nicht als Anschaffungsvorgang im PV galt, bestimmt § 23 Abs 1 S 2 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002, dass auch die Überführung eines WG aus dem BV in das PV des StPfl im Wege der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 2 Hs 2 EStG bestimmt zusätzlich, dass nachträgliche Einkünfte iSd Bestimmung auch dann vorliegen, wenn sie dem StPfl als Rechtsnachfolger zufließen. Insoweit kommt der Vorschrift konstitutive Bedeutung zu. Dem Rechtsnachfolger wird die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale der Einkünfteerzielung durch den Rechtsvorgänger im Wege ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Fiktive AK oder HK (§ 23 Abs 3 S 2 und 3 EStG)

Rn. 227 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für den Besteuerungstatbestand nach § 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG, dh die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in ein BV und Veräußerung aus dem BV innerhalb der zehnjährigen Behaltefrist, gilt als fiktiver Veräußerungspreis der Teilwert im Zeitpunkt der Einlage (§ 6 Abs 1 Nr 5 EStG). Nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 54 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ein Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unter den in § 89b HGB geregelten Voraussetzungen eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen. Solche Ausgleichszahlungen stellen keine Entschädigungen nach § 24 Nr 1 Buchst a oder b EStG dar. Sie gehören vielmehr zum laufenden Gewinn des Handelsvertrete...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zusammenhang mit der früheren Einkünfteerzielung

Rn. 70 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 2 EStG verlangt, dass die Einkünfte "aus" einer ehemaligen Tätigkeit iSv § 2 Abs 1 S 1 Nr 1–4 EStG oder "aus" einem früheren Rechtsverhältnis iSv § 2 Abs 1 S 1 Nr 5–7 EStG stammen. Sie müssen dergestalt in der früheren einkünfteerzielenden Tätigkeit wurzeln oder mit dem früheren Rechtsverhältnis verknüpft sein, dass diese die rechtli...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsau...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.7 Aufgabe eines Betriebs

Rz. 127 Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Stpfl., den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d. h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.3 Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 26 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nur dann zu dieser Einkunftsart, wenn und soweit sie nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind (§ 21 Abs. 3 EStG). Einnahmen aus der Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter sind daher solange nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern aus selbstständiger Arbeit anzusehen, als sich diese Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.5 Veräußerung einer 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 125 Zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört nach § 18 Abs. 3 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung einer 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer Steuerberatungs-GmbH) erzielt wird. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfasst, zum selbstständigen (f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.4 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 121 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft. Bei der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.2 EuGH-Grundsatzentscheidung "Marks und Spencer"

In der Rechtssache Marks & Spencer hat der EuGH[1] ein auch für das deutsche Recht richtungweisendes Urteil verkündet. Darin beschäftigt er sich mit der Frage, ob der im britischen Gruppenbesteuerungsrecht vorgesehene Ausschluss von Verrechnungsmöglichkeiten der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften mit Gewinnen der inländischen Muttergesellschaft mit den EG-Grundfrei...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gruppiert alle Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III (Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und Entgeltersatzleistungen). Abs. 1 definiert zusammenfassend, dass die gesamten Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III im Dritten und im Vierten Kapitel des SGB III enthalten sind. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden nach Maßgabe der...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Umstrukturierungen zur Vermeidung der Betriebsaufgabe

1. Überblick Rz. 254 Soll eine Betriebsaufspaltung geplant beendet werden, ohne dass es zu einer Gewinnrealisierung kommt, stehen das Instrumentarium des UmwStG und des zivilrechtlichen UmwG zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über einige standardmäßige Möglichkeiten:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / jj) Tarifbegünstigungen bei Veräußerung und Betriebsaufgabe

Rz. 311 Eine Veräußerung des ganzen Betriebs nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn der Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt auf einen Erwerber übertragen wird. Dieselben Kriterien gelten auch für Teilbetriebe.[547] Der infolge der Veräußerung entstandene Gewinn ist nur dann nach den nachstehenden Begünstigungsmöglichkeiten (vgl. Rdn 313 f.) begünsti...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Probleme des Wegzugs bei bestehender inländischer typischer Betriebsaufspaltung

Rz. 263 Besteht eine typische Betriebsaufspaltung im Inland und ist ein Wegzug des inländischen Besitzeinzelunternehmers geplant, drohte nach der Rechtslage vor dem SEStEG durch Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht eine Betriebsaufgabe mit voller Gewinnrealisierung. Dies folgte aus dem sog. finalen Betriebsaufgabebegriff. Nur dann, wenn die Begründung einer inländischen ...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 1. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

Rz. 26 Ebenso wie der Beginn der Kaufmannseigenschaft wird die Beendigung des Handelsgewerbes nicht durch die Eintragung im Handelsregister (Löschung) ausgelöst. Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Betriebsaufgabe oder Umstellung auf eine Tätigkeit, die kein Gewerbe ist.[68] Mit der endgültigen Einstellung des Gewerbebetriebes erlischt die Firma kraft Gesetzes. Die Lö...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Besteuerung eines Betriebsaufgabegewinns

Rz. 249 Liegen keine Auffangtatbestände vor und kommt es zu den Rechtsfolgen einer Betriebsaufgabe ist zunächst eine Schlussbilanz (ggf. nach Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufzustellen, vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG) und anschließend gem. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG das Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zu gemeinen Werten abzü...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Gründe für den Wegfall der sachlichen und persönlichen Verflechtung

Rz. 246 Die Beendigung einer Betriebsaufspaltung kann ungewollt oder aber als geplanter Vorgang eintreten. Voraussetzung für die Beendigung ist, dass der einheitliche wirtschaftliche Betätigungswille entfällt, der durch die Merkmale der sachlichen und personellen Verflechtung konkretisiert wird. Ausreichend ist, dass entweder eine sachliche oder eine personelle Entflechtung ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Auseinandersetzung

Rz. 8 Die Auseinandersetzung unter den Miterben führt – obwohl eine Betriebsaufgabe auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der Erbengemeinschaft vorliegt – nicht zu einer Gewinnrealisierung, wenn und soweit die Voraussetzungen für eine gewinnneutrale Realteilung [9] eingehalten sind und Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht in das Privatvermögen eines Beteiligten...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Gewinnrealisierungen beim Aufspaltungsvorgang

Rz. 150 Der nachfolgende Abschnitt behandelt Fallkonstellationen, in denen der Begründungsvorgang aus einem bestehenden Unternehmen (= das nach dem Aufspaltungsvorgang verpachtende Besitz-Unternehmen) heraus zu Gewinnrealisierungen und der Versteuerung der stillen Reserven in den übertragenen Wirtschaftsgütern führen kann. Vorab sind die folgenden Grundsätze bedeutsam:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entgeltliches Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 1281 Die entgeltliche Veräußerung eines Anteils an einer Partnerschaft unterfällt der Besteuerung. Wird ein Veräußerungsgewinn erzielt, wird dieser mit der Einkommensteuer belastet. Es gilt der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 1 EStG. Ggf. können nach § 34 Abs. 3 EStG i.V.m. § 16 Abs. 4 EStG weitere steuerliche Privilegierungen wegen alters- oder gesundheitsbedingter ...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / I. Erwerb der Kaufmannseigenschaft

Rz. 33 Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB Handelsgewerbe ist, gilt gem. § 2 Satz 1 HGB als Handelsgewerbe, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. § 2 HGB beschränkt sich auf Kleingewerbetreibende. Es gibt für die Anwendbarkeit des § 2 HGB dabei keine Untergrenze. Auch Kleinstbetriebe können Kau...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Grundlagen des Verpächterwahlrechts

Rz. 77 Verpachtet ein Steuerpflichtiger seinen gesamten Betrieb, ist darin grds. eine Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit zu sehen, da er nur noch vermögensverwaltend tätig wird. Diese Betriebsaufgabe würde dem Wortlaut des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG entsprechend zu einer sofortigen Aufdeckung und Besteuerung der im Betrieb ruhenden stillen Reserven führen. Der Steuerpflichtige ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Realteilung mehrgliedriger Gesellschaften

Rz. 413 Wird eine mehrgliedrige Personengesellschaft in der Weise aufgelöst, dass ihre Tätigkeit beendet und das Betriebsvermögen real geteilt sowie die bisherige Tätigkeit in Betrieben der Einzelunternehmer fortgeführt wird, ist anerkannt, dass eine Realteilung i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG gegeben ist. Abweichend vom Grundsatz des § 16 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 2 ESt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entgeltliches Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 115 Zwar liegt die Frage, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft steuerlich behandelt wird, am genau entgegengesetzten Ende einer Gesellschaftsbeteiligung, gleichwohl muss auch bei Gründung berücksichtigt werden, wie das spätere Ausscheiden besteuert wird. Entgeltliche Veräußerungen eines Personengesellschaftsanteils hängen ebenso wie das Ausscheiden gegen Abfindung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatzregelung und teilweise Ausnahmen für Pensionsverpflichtungen

Rn. 323 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Besteuerung von unmittelbaren Versorgungszusagen (Direktzusagen) bei schulbefreienden Übertragungen von Pensionsverpflichtungen sowie bei Schuldbeitritten und bei Erfüllungsübernahmen regelt § 6a EStG nicht. Allerdings hat der Gesetzgeber im Jahre 2013 mit dem § 4f EStG eine Vorschrift geschaffen, die auch die Besteuerung von schuldbef...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vermögensverwaltende KG

Rz. 625 Die vermögensverwaltende KG entsteht nur durch Handelsregistereintragung (§§ 161 Abs. 2, 107 Abs. 1 Satz 1 HGB), so dass in diesem Fall die Eintragung konstitutiv für die Entstehung der KG ist. Wird die Gesellschaft ohne Registereintragung vermögensverwaltend tätig, handelt es sich um eine GbR. Die vermögensverwaltende KG hat sich als Alternative zur haftungsrechtlic...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Erläuterungen

Rz. 255 I.R.d. Darstellung können die Grundlagen des Umwandlungsteuerrechts und die denkbaren Konstellationen hier nicht weiter dargestellt werden.[504] Betrachtet werden nur Auflösungsvorgänge, in denen keine Trennung der Aktivitäten geplant ist,[505] sondern das bisherige Engagement mit demselben Gesellschafterkreis nunmehr in einem anderen Rechtsträger fortgeführt werden ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Eintritt der Volljährigkeit

Rz. 38 Anteile volljähriger Kinder werden grds. nicht den Eltern zugerechnet. Besonderes Augenmerk muss daher auf den Eintritt der Volljährigkeit (bei der Zurechnung über das Vermögenssorgerecht) und etwaige Kündigungsrechte gerichtet werden. Nach dem Minderjährigenhaftungsbegrenzungsgesetz vom 25.8.1998,[71] wurde § 723 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BGB a.F. ergänzt. Hiernach kann ei...mehr