Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Vorrang der Betriebsaufspaltung

Rz. 78 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind vorrangig vor denen der Betriebsverpachtung anzuwenden.[188] Zur Abgrenzung sei noch wiederholend erwähnt, dass die Überlassung der Wirtschaftsgüter eines Betriebs durch einen beherrschenden Mitunternehmer an eine Personengesellschaft weder nach den Grundsätzen der Betriebsverpachtung noch nach den Grundsätzen der mitunterne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Einkommensteuer

Rz. 175 Die Beachtung der zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen sind auch einkommensteuerlich von Bedeutung, weil im Bereich der Verträge zwischen Angehörigen die Rspr. der zivilrechtlichen Wirksamkeit, Klarheit, Eindeutigkeit, Üblichkeit unter Fremden und tatsächlichen Durchführung derartiger Verträge indizielle Wirkung bei der Frage der steuerlichen Anerkennung, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen

Rz. 379 Praktisch hohe Relevanz hat die Besteuerung des unentgeltlichen Übergangs von Anteilen an Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften. Primärer Anwendungsfall sind Anteilsschenkungen und Erbfälle, in deren Rahmen Anteile übergehen. Teilweise können auch bestimmte gruppeninterne Umstrukturierungsmaßnahmen unter die Vorschriften für unentgeltliche Übertragungen von A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Überblick

Rz. 254 Soll eine Betriebsaufspaltung geplant beendet werden, ohne dass es zu einer Gewinnrealisierung kommt, stehen das Instrumentarium des UmwStG und des zivilrechtlichen UmwG zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über einige standardmäßige Möglichkeiten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Möglichkeiten der Vertragsgestaltung

Rz. 115 Das FG Düsseldorf hat mit einem Urt. v. 25.9.2003[241] einen Fall entschieden, in dem es maßgeblich um den Übergang eines Geschäftswerts auf die künftige Betriebsgesellschaft im Betriebserhaltungsmodell ging.[242] Das FG Düsseldorf nahm in Einklang mit der Rspr. des BFH im Urt. v. 27.3.2001[243] bei der Begründung der Betriebsaufspaltung keine verdeckte Einlage des G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Steuerlicher Überblick

Rz. 583 Durch eine Realteilung kann eine Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen gewinnneutral auseinandergesetzt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerneutrale Realteilung finden sich in § 16 Abs. 3 Satz 2–4 EStG .[1089] Danach muss der aufnehmende Gesellschafter im Rahmen einer Realteilung für die einzelnen Wirtschaftsgüter zwingend die Buchw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Zuständigkeitsregelung

Rz. 25 Wenn die Grundbücher über die zu vereinigenden Grundstücke von verschiedenen Grundbuchämtern geführt werden, so bedarf es einer Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 5 FamFG; d.h. das gemeinschaftliche übergeordnete Gericht hat durch unanfechtbaren Beschluss eines der beteiligten Gerichte mit der Fortführung der Angelegenheit zu beauftragen, vgl. § 5 Abs. 1 S. 2 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Zuständigkeitsregelung

Rz. 22 Werden die Grundbücher der beteiligten Grundstücke von verschiedenen Grundbuchämtern geführt, so bedarf es im Gegensatz zur Regelung in § 5 GBO keiner Zuständigkeitsbestimmung, sondern zur Entscheidung über den Antrag und zur Weiterführung des Grundbuchs nach Vollzug der Zuschreibung ist das Grundbuchamt zuständig, das über das Hauptgrundstück das Grundbuch führt (zum...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 9. Insolvenzverfahren

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 1. Änderungs- und Berichtigungsvorschriften

mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft

Leitsatz 1. Bringt ein Steuerpflichtiger sein land- und forstwirtschaftliches Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft zu Buchwerten nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes ein, so ist der zeitliche Maßstab für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht des Einzelunternehmens der Zeitraum von der Gründung bis zu dessen Einbringung in die Personengesellschaft. 2. Stille...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2.1 Betriebsvermögen

Rz. 93 Verbindlichkeiten werden steuerlich grundsätzlich nur dann bilanziert, wenn sie zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Sie rechnen zum Betriebsvermögen, soweit sie durch den Betrieb veranlasst sind. Hierfür ist der tatsächliche Verwendungszweck der Verbindlichkeit maßgebend. Bei einer Geldschuld kommt es daher auf die tatsächliche Verwendung der finanziellen M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen

Rz. 668 Bei der Realteilung eines Nachlasses, der ausschließlich aus Betriebsvermögen besteht, kann eine Steuerpflicht zunächst dadurch vermieden werden, dass die Miterben nicht einzelne Wirtschaftsgüter erhalten, sondern ihnen stattdessen (lebensfähige) Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile zugewiesenen werden. In diesen Fällen greift nämlich die in § 6 Abs. 3 EStG vorges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 29 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der beschr StPflicht unterliegen nur solche Eink aus einer L + F (§ 13 EStG), die im Inl betrieben wird. Dies setzt voraus, dass die bewirtschafteten Ländereien im Inl belegen sind. Hofgebäude und Inventar können im Ausl liegen und die Leitung vom Ausl aus erfolgen (s Urt des BFH v 17.12.1997, DB 1998, 857). Es kann sich auch um gepachtete F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / dd) Besonderheiten beim Erwerb von Todes wegen

Rz. 280 Erlangt die Stiftung die Erstausstattung oder spätere Zustiftungen durch Erwerb von Todes wegen, sind folgende ertragsteuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen: Die als Erbe eingesetzte Stiftung kann Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen entstehen, grundsätzlich nicht als Werbungskosten/Betriebsausga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Schicksal der Betriebsaufspaltung im Erbfall

Rz. 710 Durch den Erbfall, insbesondere aber durch die Erbteilung kann – oftmals ungewollt – eine bestehende Betriebsaufspaltung beendet werden. Wird nämlich im Zug der Erbauseinandersetzung die personelle und/oder sachliche Verflechtung zwischen dem Besitzunternehmen und dem Betriebsunternehmen gelöst (Entflechtung), kann es beim Besitzunternehmen zur Betriebsaufgabe und so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Vermeidung der Beendigung einer Betriebsaufspaltung und der Entnahme von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 727 Wenn durch den Erbfall die personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen endet oder ein in den Nachlass gefallener Personengesellschaftsanteil auf andere Personen übergeht als das Teil oder die Teile des Sonderbetriebsvermögens des Erblassers, kommt es zwingend zu Betriebsaufgabe- bzw. Entnahmetatbeständen und somit zu einer Steuerpflicht. Rz. 728 Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 185 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel[154] bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[155] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grundsätzlich in beliebiger Weise einschränken.[156] Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 441 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört zum begünstigungsfähigen Vermögen auch das[594] Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG, also das einem Gewerbebetrieb dienende (§ 95 BewG) sowie das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[595] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 1 BewG,[596] als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Betriebsveräußerung

Rz. 544 Den Ausgangspunkt der Behaltensregelungen bildet der Fall der Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Zusätzlich regelt § 13a Abs. 6 ErbStG aber noch eine Vielzahl weiterer Tatbestände, die ebenfalls einen Behaltensfristverstoß darstellen sollen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie in sachlicher Hinsicht die Fortführung des erworbenen Betriebs durch den bzw....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 285 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 42–58] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1026 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G 2023 – Tipps und G... / 4 Ermittlung nachträglicher Einkünfte nach einer Betriebsaufgabe

Rz. 1011 Soweit nach einer Betriebsaufgabe (→ Tz 1026 ff.) noch steuerrelevante Ereignisse eintreten, können diese zu nachträglichen Einkünften gem. § 24 Nr. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 15 EStG führen. Die nachträglichen Einkünfte sind nicht mehr nach den Grundsätzen der Bilanzierung (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG), sondern in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG (→...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G 2023 – Tipps und G... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 1026 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1027mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 988 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 31] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1171 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 81–86, 88] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl 2022 I S. 945. Rz. 1172 [Bildung des Investitions...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 2. Betrieb/Bilanzierung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / 7. Änderung wegen rückwirkender Ereignisse

Bei rückwirkenden Ereignissen (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO) ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Das FA ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Änderung verpflichtet. Beachten Sie: Gleichwohl ist ein Änderungsantrag insb. dann angezeigt, wenn das FA von de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.5 Zeitraum von fünf Jahren

Rz. 69 Die Frist von 5 Jahren beginnt mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags.[1] Sie läuft über 5 Zeitjahre, nicht über 5 Wirtschaftsjahre.[2] Bis zum Ende dieser Frist muss bei einer Veräußerung hinsichtlich aller wesentlichen Betriebsgrundlagen die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt sein.[3] Bei einer Betriebsaufgabe müssen innerhalb dieses Zeitr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.4 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs

Rz. 66 Die Veräußerung eines Betriebs ist gegeben, wenn das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Grundlagen des Betriebs auf ein anderes Rechtssubjekt gegen Entgelt übertragen wird.[1] Es gelten die zu § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG entwickelten Grundsätze entsprechend. Unentgeltliche Übertragungen, z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpachtung an einen Einzelunternehmer

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, z. B. eine Vereinsgaststätte, sofort, d. h. ohne vorherige eigene Bewirtschaftung durch den Verband/Verein, an einen Pächter zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und Gefahr überlassen, fließt der vereinnahmte Pachtzins im Rahmen der Vermögensverwaltung zu. Durch die sofortige V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Entnahmefiktion bei Steuerentstrickung, § 4 Abs. 1 S. 3 EStG

Nach der durch das SEStEG vom 13.12.2006[48] eingeführten Vorschrift zur gegenständlichen Entstrickung begründet die einkommensteuerliche Beschränkung (z.B. bei DBA mit Anrechnungsmethode oder bei Fehlen eines DBA) oder der Ausschluss (z.B. bei DBA mit Freistellungsmethode) des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem Wegzug (ohne Veräußeru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Steuerschulden des Erblassers

Rz. 73 [Autor/Stand] Einkommensteuerverbindlichkeiten des Erblassers sind als Erblasserschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzuziehen. Soweit der Erbe selbst einkommensteuerrechtliche Tatbestände verwirklicht hat, wie z.B. beim Zufluss nachträglicher Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers nach § 24 Nr. 2 EStG , wird der Steuertatbestand erst mit dem Zuflus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Wirtschaftshilfen, F... / 6.3 Welche Konsequenzen hat eine Geschäftsaufgabe beziehungsweise Insolvenz für die Gewährung bereits bewilligter Zuschüsse?

Grundsätzliches Ziel aller Corona-Wirtschaftshilfen ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der von den coronabedingten Einschränkungen betroffenen Unternehmen. Daher erfolgt keine Förderung von Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder das Insolvenzverfahren angemeldet haben. Erfolgte eine Geschäftsaufgabe bzw. Insolvenzanmeldung vor Erhalt des Z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte, Inhalt und systematische Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 3 Abs. 9a UStG wurde durch Art. 7 Nr. 2 Buchst. c des StEntlGesetzes 1999/2000/2002 [1] mit Wirkung ab dem 1.4.1999 in das UStG eingefügt im Zusammenhang mit der umfassenden Neuregelung der Umsatzbesteuerung unentgeltlicher Wertabgaben, die auch Anlass für die Schaffung von § 3 Abs. 1b UStG – unentgeltliche Gegenstandszuwendungen – und § 3f UStG i. d. F. bis zum 13.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 3 Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 § 8 UmwStG findet nach seinem Abs. 1 S. 1 Anwendung auf den Übergang des Vermögens von einer Körperschaft auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen. Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person darf das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers werden. Das Bestehen von Betriebsve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.1 Grundlagen

Rz. 124 Grundsätzlich ist der Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 S. 1 EStG der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. Sonderfälle regelt § 23 Abs. 3 S. 2–4 EStG. In den Fällen der Einlage (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG) tritt an die Stelle des Veräußerungspre...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.2 Anschaffungsfiktionen (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 97 Nach der bis zum Vz 1998 geltenden Fassung der Vorschrift waren Entnahmen aus einem Betriebsvermögen keine Anschaffungen und Einlagen in ein Betriebsvermögen keine Veräußerungen gem. § 23 EStG.[1] Das Gleiche galt für die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen durch Betriebsaufgabe. Gem. § 23 Abs. 1 S. 2 EStG gelten die Überfüh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.4 Zeitpunkt der Veräußerung und Zeitpunkt der Anschaffung

Rz. 111 Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 Abs. 1 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach h. M. und nach ständiger Rspr. muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.5 Übergang zum Liebhabereibetrieb

Rz. 391 Der Wandel eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zur Liebhaberei stellt ohne Aufgabeerklärung keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar.[1] Die weiterhin in dem Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertveränderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerlich irrelevant. Alle ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.3 Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 43 Der Begriff der Landwirtschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist eng auszulegen.[1] Hierunter fallen weder die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG neben der Landwirtschaft aufgeführten weiteren Fälle von Pflanzenproduktion noch die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG genannte Tierzucht und Tierhaltung. Von daher ist unter Landwirtschaft die selbstständige und nachhaltige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.3 Produktionsaufgaberente (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 271 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört auch die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (FELEG) v. 21.2.1989[1] zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das Gesetz dient der Entlastung des Agrarmarkts durch Förderung des Ausscheidens von Land- und Forstwirten aus dem Erwerbsleben. Nach § 20 FELEG kö...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Allgemeines

Rz. 446 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der einen der in § 13 Abs. 1 und 2 EStG genannten Tatbestände erfüllt. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der auf die Nutzung des Grund und Bodens durch Fruchtziehung gerichtet ist, geht grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr dessen, dem die Nutzungen des der Land- und Forstwirtschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.2 Rechtsfolgen beim Verpächter

Rz. 486 Der Verpächter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs hat ein Verpächterwahlrecht. Er kann wählen, ob er die Verpachtung als Betriebsaufgabe i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 EStG mit anschließender Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG oder als ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb behandeln will. Auszuüben ist das Verpächterwah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4 Freibetrag (§ 13 Abs. 3 EStG)

Rz. 275 § 13 Abs. 3 EStG sieht für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einen Freibetrag vor. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 EStG werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 EUR übersteigen. Voraussetzung für die Anwendung des Freibetrags ist nach § 13 Abs. 3 S. 2 EStG, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.4 Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 49 Forstwirtschaft ist die unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig und nachhaltig ausgeübte Tätigkeit, die auf der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Waldbodens zur Gewinnung von Nutzhölzern und ihrer Verwertung im Wege der Holzernte beruht.[1] Erfasst wird die unmittelbare Verwertung durch Veräußerung ode...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.1 Allgemeines

Rz. 481 Zivilrechtlich gelten für die Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben §§ 581ff. BGB . Im Einzelfall kann die Abgrenzung zu anderen Nutzungsüberlassungsformen schwierig sein. Hat der Verpächter ein Mitspracherecht in wesentlichen Bereichen der Betriebsführung, können ein Gesellschaftsverhältnis und damit eine Mitunternehmerschaft vorliegen. Steht bei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Steuerrechtliche Aspekte

Rz. 344 [Autor/Zitation] Die unternehmensrechtliche Fortführungsannahme gilt aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips auch für die steuerliche Gewinnermittlung (öEStR 2000 Rz. 431; so auch in Deutschland, Rz. 78). Zudem lässt sich ein eigenständiger steuerrechtlicher Fortführungsgrundsatz aus der Definition des Teilwerts ableiten (öEStR 2000 Rz. 2133; Maier/Rohn in Jahrbuch Bilan...mehr