Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 Satz 1 (Ansatz fortgeführter Anschaffungs- oder Herstellungskosten): Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl. 1987; Kropff, Stille Rücklagen und Substanzerhaltung beim Übergang auf das Bewertungssystem des Aktiengesetzes 1965, in Moxter/Müller/Windmöller (Hrsg.), Rechnungslegung, FS Karl-Heinz Forster, 1992, 289; Krümmel, Pagatorisches Prinzip u...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Höhe und Auflösung

Rz. 178 [Autor/Zitation] Handels- und steuerrechtlich werden RAP nach hM nicht gem. § 252 ff. HGB, § 6 EStG bewertet, sondern zu jedem Abschlussstichtag neu berechnet, da sie nicht als Schulden bzw. (negative) Wirtschaftsgüter angesehen werden (Rz. 9, 10). Die Höhe des RAP bemisst sich in der Handelsbilanz gem. § 250 Abs. 2 nach dem Umfang der Einnahme und dem Verhältnis der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 515 [Autor/Zitation] Der Teilwert geht auf das deutsche EStG 1934 zurück (vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 132 [9/2009]; grundlegend zum Teilwert Doralt, ÖStZ 1989, 63); der Teilwert findet sich in § 6 Z 1, Z 2 lit. a öEStG und nahezu wortgleich als Definition des beizulegenden Werts in § 189a Z 3 öUGB (vgl. auch öEStR 2000 Rz. 2230). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 6 Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen

Rz. 47 Hat ein Steuerpflichtiger ein Wirtschaftsgut seiner betrieblichen Betätigung und damit seinem Betriebsvermögen zugeordnet, verliert das Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als Betriebsvermögen durch Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb.[1] Rz. 48 Bei der Veräußerung scheidet das Wirtschaftsgut mit der Übertragung des wirtschaftlichen Ei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.1 Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen

Realteilung ohne Abfindungszahlungen Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zug...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit

Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb.[1] Zu den Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, gehören auch die Steuerschulden, die auf den Erben übergehen, auch dann, wenn die Steuerfestsetzung erst nach dem Tode des Erblassers erfolgt.[2] Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 23. BMF, Schr. v. 18.11.2011 – IV C 6 - S 2134/10/10004 – DOK 2011/0802578, BStBl. I 2011, 1278 (Finale Entnahme und finale Betriebsaufgabe; BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 – I R 77/06 – [BStBl 2009 II S. 464] und vom 28. Oktober 2009 – I R 99/08 – [BStBl 2011 II S. 1019])

Mit Urteil vom 28. Oktober 2009 – I R 99/08 – (BStBl. 2011 II S. 1019) hat der BFH – abweichend von seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung – entschieden, dass die Verlegung des Betriebs in das Ausland nicht zur Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe führt. Die Aufgabe der Rechtsprechung zur "Theorie der finalen Betriebsaufgabe" steht im Zusammenhang mit dem Urteil vom 17. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Homepage und Domain / 4.2.2 Bewertung einer Domain-Adresse

Eine Domain-Adresse gilt (derzeit) – im Gegensatz zu einer Software – grundsätzlich als wirtschaftlich nicht abnutzbar. Daher gilt die Nutzung einer Domain-Adresse als nicht zeitlich begrenzt. Aufwendungen für den Domain-Namen sind daher Anschaffungskosten für einen nicht abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens. Demzufolge dürfen die damit verbunden...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / a) Änderungen bei der Zinsschranke

Hintergrund: Die i.R.d. Zinsschrankenregelung in § 4h EStG vorgesehenen Änderungen dienen insbesondere dazu, die Regelung an die Vorgaben der sog. ATAD-Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 anzupassen. Freibetrag als einziger Grund für die Nichtanwendung der Zinsschranke: Derzeit kommt die Zinsschranke nur zur Anwendung, wenn die die Zinserträge übersteigenden Zi...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.11 Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks (§ 106 Abs. 3 Nr. 9 BetrVG)

Rz. 36a Die Formulierung entspricht teilweise der des § 111 Nr. 4 BetrVG.[1] Anders als dort erfasst Nr. 9 aber jede, nicht nur "grundlegende Änderungen". Diese muss zu einer veränderten Beurteilung von Betriebsorganisation oder Betriebszweck führen können. Rz. 36b Betriebsorganisation ist die Koordination von Menschen und Maschinen mit dem Ziel der optimalen Erfüllung der Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.4 Nachversteuerung bei Betriebsaufgabe (Abs. 4 S. 1 Nr. 3)

Rz. 100 Der Nachversteuerungstatbestand des § 2a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG erfasst den Fall, dass die von der Betriebsstätte ausgeübte Geschäftstätigkeit von der Betriebsstätte aufgegeben und stattdessen von einem anderen Rechtsträger ganz oder teilweise fortgeführt wird. Dieser Tatbestand soll Gestaltungen verhindern, die als missbräuchlich angesehen werden können, obwohl Miss...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.1 Wie ist bei einer Geschäftsaufgabe oder Insolvenz vorzugehen?

Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn der Antragssteller seine Geschäftstätigkeit vor dem 31. Dezember 2020 dauerhaft einstellt. Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder das Regelinsolvenzverfahren angemeldet haben, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit zwar nach dem 31. Deze...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.1 Wie ist bei einer Geschäftsaufgabe bzw. Insolvenz vorzugehen?

Es sind nur solche Unternehmen und Soloselbständige antragsberechtigt, die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 31. Oktober 2020 beziehungsweise 30. November 2020 nicht dauerhaft einstellt haben. Hat ein Antragsteller die Absicht, einen Corona-bedingt geschlossenen Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen, verzögert sich jedoch die Wiedereröffnung, weil fortbestehende gesundheitspolit...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.1 Wie ist bei einer Geschäftsaufgabe beziehungsweise Insolvenz vorzugehen?

Wird die Überbrückungshilfe IV nur für Monate im Zeitraum Januar bis März 2022 beantragt sind die Zuschüsse zurückzuzahlen, wenn der oder die Antragsstellender die Geschäftstätigkeit vor dem 31. März 2022 dauerhaft einstellt. Wird die Überbrückungshilfe IV hingegen auch für mindestens einen Monat im Zeitraum April bis Juni 2022 beantragt sind die Zuschüsse zurückzuzahlen, we...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.1 Wie ist bei einer Geschäftsaufgabe beziehungsweise Insolvenz vorzugehen?

Wird die Überbrückungshilfe III Plus nur für Monate im Zeitraum Juli bis September 2021 beantragt sind die Zuschüsse zurückzuzahlen, wenn der Antragsstellende seine Geschäftstätigkeit vor dem 30. September 2021 dauerhaft einstellt. Wird die Überbrückungshilfe III Plus hingegen auch für mindestens einen Monat im Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragt sind die Zuschüsse ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.1 Wie ist bei einer Geschäftsaufgabe beziehungsweise Insolvenz vorzugehen?

Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn die oder der Antragsstellende die Geschäftstätigkeit vor dem 30. Juni 2021 dauerhaft einstellt. Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder das Insolvenzverfahren angemeldet haben, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit zwar nach dem 30. Juni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.1 Allgemeines

Rz. 63 Abs. 3 und 4 sind durch das G. v. 25.7.1988 in § 2a EStG eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzte § 2 AIG; das AIG wurde durch dieses Gesetz aufgehoben. Rz. 64 Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde § 2a Abs. 3, 4 EStG mit Wirkung ab Vz 1999 ersatzlos aufgehoben.[2] Die Beseitigung der Möglichkeit, laufende ausl. Verluste im Inland abzuziehen, verstößt nicht gegen das GG oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 4 Abzug "finaler" Verluste in EU und EWR

Rz. 46 Seit der Neukonzeption des Abs. 1 durch Gesetz v. 19.12.2008 (Rz. 1e) ist der Regelungsbereich der Vorschrift auf Verluste aus Drittstaaten beschränkt. Für Verluste aus den EU- und EWR-Staaten gibt es daher keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wenn man von dem Ausschluss des positiven und negativen Progressionsvorbehalts in § 32b Abs. 1 S. 2, 3 EStG absieht. Die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Unternehmen

Tz. 13 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das Unternehmen eines Verbandes/Vereins als Unternehmer besteht aus seiner gesamten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (s. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, Anhang 5). Der unternehmerische Bereich umfasst somit die gesamte zur Ausführung der entgeltlichen Leistungen entfalteten Tätigkeiten einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wirtschaftsjahr-Dauer

Rn. 16 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Grundsatz: Ein Wj darf nach § 8b S 1 EStDV die Dauer von zwölf Monaten nicht übersteigen. Wj enden im Regelfall auf den letzten Tag eines Monats, zwingend ist dies nicht. In Betracht kommt auch jeder andere Tag. Die Wahl eines vom Monatsende abweichenden Bilanzstichtages kann etwa bei beschränkt StPfl zur Angleichung an ein vom Kj abweichend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Normal-Wj 01.07. bis 30.06. (§ 4a Abs 1 S 2 Nr 1 S 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Grundsatz: Für Land- und Forstwirte iSd § 13 EStG gilt gemäß § 4a Abs 1 S 2 Nr 1 S 1 EStG der Zeitraum vom 01.07. bis 30.06. als Wj, sog Normal-Wj. Dies gilt unabhängig davon, ob Land- und Forstwirte durch Eintragung ins HR nach § 3 Abs 2 HGB Kaufmannseigenschaft erlangen und unabhängig davon, wie sie ihren Gewinn ermitteln (also auch bei Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung Wirtschaftsjahr-Umstellung

Rn. 51 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abgrenzung Betriebsfortführung – Betriebseröffnung: Eine Wj-Umstellung liegt vor, wenn der bisherige Abschlussstichtag eines Betriebs für den identischen Betrieb durch einen anderen Abschlussstichtag ersetzt wird. Die Abgrenzung zwischen Betriebsfortführung und Betriebseröffnung ist von erheblicher Bedeutung, da die Wahl eines abweichenden W...mehr

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§ 32 Abwicklung / 9. Beendigungsmodalität

Rz. 172 Der Grund, der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat, ist regelmäßig nur auf Verlangen des Arbeitnehmers in ein Zeugnis aufzunehmen (vgl. LAG Hamm v. 17.6.1999 – 4 Sa 309/98, juris). Unter Beendigungsgrund ist die Tatsache zu verstehen, aufgrund derer ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde; er gibt Antwort auf die Frage, "warum" eine Partei gekündigt hat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1.2 Gewerbesteuermessbeträge

Rz. 5 Für die Festsetzung und Zerlegung des einheitlichen GewSt-Messbetrags[1] ist das Betriebs-FA[2] zuständig. Das ist das FA, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet, bei gewerblichen Betrieben ohne Geschäftsleitung im Inland das FA, in dessen Bezirk eine Betriebsstätte[3] – bei mehreren Betriebsstätten die wirtschaftlich bedeutendste – unterhalten wird. Bei O...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nach Betriebsaufgabe erstattete USt

Nach einer Betriebsaufgabe zu erstattende USt führt als nachträgliches Ereignis gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO zu einer gewinnerhöhenden Berichtigung im Jahre der Betriebsaufgabe. FG Düsseldorf v. 9.2.2023 – 9 K 2035/20 E, EFG 2023, 539, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 5/23mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.2 Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 7 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte umfasst 45 Jahre (§ 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 folgende rentenrechtlich relevante Zeiten angerechnet: Pflichtbeitragszeit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist gemäß § 38 Nr. 2 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Zeitraum von 45 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Soweit Kalendermonate nur teilweise mit wartezeitrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, werden diese gemäß § 122 Abs. 1 als volle Monate b...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsaufspaltung / 5 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung endet, wenn die sachlichen[1] und/oder personellen[2] Voraussetzungen hierfür entfallen (sachliche oder personelle Entflechtung). Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, z. B. wenn das Besitzunternehmen die an die Betriebs-GmbH verpachteten Gestände veräußert (sachliche Entflechtung) oder durch Übertragung der GmbH-Anteile die personellen Voraussetzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsaufspaltung / 3.2 Als wesentliche Betriebsgrundlagen in Betracht kommende Wirtschaftsgüter

Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die nach ihrer Funktion für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Funktional wesentliche Betriebsgrundlagen sind anzunehmen, wenn die Wirtschaftsgüter zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und ein beson...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 116 Wird ein Einzelunternehmen übertragen, ist dieser Vorgang grundsätzlich unentgeltlich, sofern der Übernehmer keine Gegenleistungen erbringt, wobei die Übernahme betrieblicher Verbindlichkeiten i.d.R. keine Gegenleistung darstellt. Der Übernehmer führt die Buchwerte fort, § 6 Abs. 3 S. 1 EStG. Für den Übergeber bedeutet dies, dass er keinen Veräußerungsgewinn erzielt....mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / C. Besteuerung bei Stiftungsbeendigung

Bei Beendigung einer privatnützigen Stiftung erfolgt keine Liquidationsbesteuerung nach Maßgabe des § 11 KStG, da die Norm auf Stiftungen nicht anzuwenden ist.[58] Es gelten damit auch im Beendigungsprozess die allgemeinen Besteuerungsregeln, wonach Gewinne nur dann bei der Stiftung ertragsteuerpflichtig sind, wenn sie zufließen bzw. realisiert werden.[59] Das ist z.B. der F...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Ausstattung mit Betriebsvermögen

Werden der Stiftung zur Erstausstattung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, bedeutet dies eine Entnahme zum Teilwert. Die Entnahme ist durch den Stifter nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten und der Entnahmegewinn als Differenz zwischen Teilwert und Buchwert beim Stifter der Besteuerung zu unterwerfen. Günstiger ist es für den Stifte...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Der Pfleger einer anderen Abteilung

Rz. 422 Das BayObLG[471] hat eine letztwillige Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 5 HeimG als unwirksam angesehen in einem Fall, bei dem ein Heimmitarbeiter von einer Heimbewohnerin zum Erben eingesetzt worden war, nachdem diese in eine außerhalb der Geschäftsaufgabe des Heimmitarbeiters liegende Pflegestation verlegt worden war.mehr

Beitrag aus Controlling Office
Finanzierungskosten: Veranl... / 9.6 Betriebsaufgabe

Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind nach Betriebsaufgabe nur insoweit nachträgliche Betriebsausgaben, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können. Nicht zu tilgende frühere Betriebsschulden bleiben solange noch betrieblich veranlasst, bis ein etwaiges Verwertungshindern...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 1.5 Betriebsaufgabe

Zwar unterscheidet sich eine Betriebsaufgabe angesichts der damit verbundenen Einstellung des Betriebs wirtschaftlich von einer Betriebsveräußerung, bei welcher nur der Betriebsinhaber wechselt, der Betrieb aber weiter besteht. Dennoch werden Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung steuerlich gleich behandelt – die Aufgabe des Gewerbebetriebs gilt als Veräußerung.[1] Um die S...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 4.2 Erlass von Steuern, die auf den Veräußerungsgewinn entfallen

Unter gewissen Voraussetzungen gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag den Erlass von Steuern, soweit er auf den Gewinn aus einer Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe entfällt.[1] Veräußert z. B. ein älterer, nicht mehr erwerbsfähiger Steuerpflichtiger seinen Betrieb, kann ein Erlass der auf den Betriebsveräußerungsgewinn entfallenden Steuer trotz vorhandenen Vermögens g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzierungskosten / 5.4 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich [1] wird der Aufwand auf die Laufzeit des Darlehens ratierlich verteilt. Für ein bei der Ausgabe einer festverzinslichen Schuldverschreibung mit bestimmter Laufzeit vereinbartes Disagio ist in der Steuerbilanz ein Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und über den Zinsfestschreibungszeitraum verteilt aufzulösen.[2] Ob der Darlehe...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Finanzierungskosten: Veranl... / 3.1.5 Nachträgliche Betriebsausgaben

Zu den der Einkommensteuer unterliegenden Einkünften gehören auch solche aus einer ehemaligen Tätigkeit.[1] Schuldzinsen können in dem Zusammenhang nachträgliche Betriebsausgaben sein. Das gilt für betrieblich begründete und bei Betriebsaufgabe zurückbehaltene Verbindlichkeiten des (Sonder-)Betriebsvermögens aber nur insoweit, als sie nicht auf Verbindlichkeiten entfallen, d...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 2.2.2 Veräußerungsgewinn

Zum Veräußerungsgewinn rechnet vor allem der Erlös aus dem Verkauf der betrieblichen Wirtschaftsgüter an Dritte. Dazu gehört aber auch die Freistellung von einer privaten Schuld des Veräußerers oder die Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens [1], die nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören. Werden anlässlich der Betriebsveräußerung Aufwendungen zur Bee...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Merkmale der Betriebsaufgabe

Rn. 951 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mangels einer gesetzlichen Definition hat die Praxis eine mittlerweile akzeptierte Formel entwickelt, anhand derer das Vorliegen eine Betriebsaufgabe zu prüfen ist. Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn der StPfl den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbstständigen Organismus des Wirtsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Betriebsaufgabe

Rn. 3041 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Recht, die Betriebsaufgabe zu erklären, geht mit dem Erbfall auf die Erben über. Auch hier ist zu beachten, dass es sich nur dann um eine begünstige Betriebsaufgabe handelt, wenn alle – wesentlichen – Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Neugründung nach Betriebsaufgabe

Rn. 1080 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Erfolgt eine Neugründung nach Betriebsaufgabe, sind beide Vorgänge einkommensteuerlich auseinanderzuhalten. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der bisherige und der neue Betrieb nicht wirtschaftlich identisch sind (s Rn 1056). Das ist nicht der Fall (mit der Folge der Betriebsaufgabe), wenn wesentliche Betriebsgrundlagen, insbesondere WG mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Übergang von der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung zur Betriebsaufgabe (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 1151 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) wurde § 16 EStG um Abs 3b ergänzt, der eine über die bisherige Rspr zum Verpächterwahlrecht (dazu s Rn 1074) hinausgehende Betriebsfortführungsfiktion enthält. Danach gilt in Fällen der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung ein Gewerbebetrieb oder ein Mitunterneh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Sonstige Erträge im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe

Rn. 1237 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Neben Veräußerungserlösen und dem Ansatz des gemeinen Werts gibt es eine dritte Kategorie von Erträgen, die bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns zu berücksichtigen und von laufenden Erträgen abzugrenzen sind (BFH v 25.04.2018, VI R 51/16, BStBl II 2018, 778; Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 550 (Juli 2019)). Rn. 1238 Stand: EL ...mehr