Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Gewerbesteuer

Rz. 105 Ein Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bei der Gewerbesteuer nicht zu berücksichtigen.[78] Des Weiteren unterliegt die Ausschüttung der offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Bezug auf Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen im Sinne des § 17 EStG aufgrund expliziter gesetzlicher Regelung nicht der Gewerbesteuer.[79] Rz. 106 Fraglich ist, ob die aus...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 39 Liegen die dargestellten Voraussetzungen der Betriebsverpachtung vor und erklärt der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe, müssen die stillen Reserven des Betriebs bzw. Teilbetriebs nicht aufgedeckt werden. Dies ergibt sich aus einer teleologischen Reduktion von § 16 Abs. 3 S. 1 EStG. Werden nicht wesentliche Betriebsgrundlagen (vgl. Rdn 13 ff.) nicht mitverpachtet, a...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 20 In erbschaftsteuerrechtlicher Hinsicht gilt es, stets die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Privilegien für Produktivvermögen (§§ 13a ff. ErbStG) zu eröffnen. Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass ein ganzer Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil (einschließlich etwaigen Sonderbetriebsvermögens) im Ganzen bzw. ein Teil eines Mitunternehmerante...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / B. Formen der Betriebsaufspaltung

Rz. 9 Nach der Art und Weise, wie eine Betriebsaufspaltung entsteht, wird zunächst zwischen echter und unechter Betriebsaufspaltung unterschieden. Eine echte Betriebsaufspaltung liegt dabei vor, wenn ein bisher einheitliches Unternehmen (meist Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) in der Weise aufgespalten wird, dass neben dem bisherigen Unternehmen ein neues Unterneh...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Voraussetzungen des Wahlrechts

Rz. 58 Da die Betriebsfortführung zu einem Aufschub der Erfassung stiller Reserven führt (vgl. Rdn 5), werden die Voraussetzungen der Betriebsfortführung durch die Finanzverwaltung laufend überprüft. Die stillen Reserven wurden früher in dem Zeitpunkt nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG aufgedeckt, in dem eine sachliche oder persönliche Voraussetzung der Betriebsfortführung wegfällt....mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / a) Überblick

Rz. 15 Im Gegensatz zur Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Betriebsverpachtung und unentgeltlicher Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG verlangt das Institut der Betriebsaufspaltung lediglich, dass eine wesentliche Betriebsgrundlage vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen überlassen wird. Ausreichend ist damit, dass eine von mehreren wesentlichen Betrieb...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens

Rz. 223 Gegen einen unerwarteten Tod, etwa durch Unfall, sind Unternehmer ebenso wenig gefeit wie davor, ihre geistige Stärke und, damit verbunden, ihre rechtliche Handlungsfähigkeit zu verlieren. Soll der Fortbestand des Unternehmens nicht an derartigen Unwägbarkeiten scheitern können, ist eine angemessene Vorsorge unabdingbar. Diese schließt neben umfassenden Vollmachten s...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Besteuerung des Einbringungsgewinns

Rz. 76 Sollte die Einbringung nicht buchwertfortführend – d.h. zum gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten – erfolgen, unterliegt der Einbringungsgewinn der Besteuerung. Der Einbringungsgewinn unterliegt beim Einbringenden der Einkommensteuer. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG kommt nur zum Zuge, wenn die Einbringung zum gemeinen Wert erfolgt,[55] da sie diesem Fall einer Betri...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Unentgeltliche Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsgutes in das Betriebsvermögen eines anderen Steuerpflichtigen

Rz. 417 § 6 Abs. 4 EStG sieht folgende Regelung vor: Wird – anders als bei § 6 Abs. 3 EStG – ein einzelnes Wirtschaftsgut außer in den Fällen der Einlage (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG) unentgeltlich in das Betriebsvermögen eines anderen Steuerpflichtigen übertragen, gilt sein gemeiner Wert für das aufnehmende Betriebsvermögen als Anschaffungskosten. Aus Sicht des Übertragenden kommt...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / II. Erbfall, Schenkung, Veräußerung

Rz. 61 Tritt währen der Betriebsfortführung eine Rechtsnachfolge ein, ist wie folgt zu unterscheiden: Im Fall des unentgeltlichen Erwerbs (Erbfall/Schenkung) eines verpachteten Betriebs hat der Rechtsnachfolger des Verpächters das Wahlrecht, das erworbene Betriebsvermögen während der Verpachtung fortzuführen.[98] Der Rechtsnachfolger tritt also in die Rechtsstellung des Rech...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / D. Besonderheiten beim Nachfolgekonzept

Rz. 67 Das Nachfolgekonzept muss den Besonderheiten sowohl des übertragungsgegenständlichen Unternehmens als auch der jeweiligen familiären Verhältnisse angemessen Rechnung tragen. Dies gilt selbstverständlich in allen Fällen der Unternehmensnachfolge, also unabhängig von der Größe des Unternehmens oder vom Umfang des im Übrigen vorhandenen Vermögens. Nichtsdestotrotz machen...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 377 Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt bei dem Unternehmer zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 17 EStG, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Zuordnung zu dem Bereich des Kapitalvermögens scheidet aufgrund der Subsidiarität des Kapitalvermöge...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. Einzelunternehmen

Rz. 95 Soll dem Nießbraucher an einem Einzelunternehmen der Vollrechtsnießbrauch eingeräumt werden, so ist hierzu eine Nießbrauchsbestellung an allen (einzelnen) Sachen, die zum Unternehmensvermögen gehören, nach den für sie jeweils geltenden Formvorschriften erforderlich. Der Nießbraucher betreibt sodann das Unternehmen für eigene Rechnung, ist aber gleichzeitig verpflichte...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / I. Unternehmensnachfolge als Strukturierungsaufgabe

Rz. 1 Die Regelung der Unternehmensnachfolge gehört zu einer der schwierigsten Aufgaben, mit denen sich ein erfolgreicher Unternehmer im Laufe seines Lebens konfrontiert sieht. Denn neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten spielen hier nicht zuletzt wirtschaftliche, strategische und psychologische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Anders als die o...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / A. Beschreibung des Problemfelds

Rz. 1 Mehr als ¾ der deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. EUR sind eigentümergeführte [1] Familienunternehmen (vgl. § 1 Rdn 12). Von den Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigen sind ca. 88 % eigentümergeführt, bei Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten immerhin noch ca. 84 %.[2] Vor diesem Hintergrund bilden die kleinen und mittleren Unternehmen...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 348 Die Veräußerung privater Immobilien richtet sich nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von einer Besteuerung sind Immobilien, die im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fer...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Anordnung der Testamentsvollstreckung im Rahmen letztwilliger Verfügungen

Rz. 51 Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Ich ordne Testamentsvollstreckung in Form der Verwaltungsvollstreckung (§ 2209 BGB) bis zum Eintritt folgender Bedingung an _________________________. Die Testamentsvollstreckung bezieht sich ausschließlich auf mein Einzelhandelsgeschäft, eingetragen im Handelsregister des...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Einzelunternehmen

Rz. 83 Soll dem Nießbraucher an einem Einzelunternehmen der Vollrechtsnießbrauch eingeräumt werden, so ist hierzu eine Nießbrauchsbestellung an allen (einzelnen) Sachen, die zum Unternehmensvermögen gehören, nach den für sie jeweils geltenden Formvorschriften erforderlich.[100] Der Nießbraucher betreibt sodann das Unternehmen für eigene Rechnung, ist aber gleichzeitig verpfl...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / D. Voraussetzungen des Versorgungsvertrages

Rz. 51 Die Einstufung als Versorgungsleistungen setzt das Vorliegen eines schriftlichen wirksamen Übertragungsvertrages voraus, der klar und eindeutig gefasst ist und wie vereinbart durchgeführt wird. Der Versorgungsvertrag muss vor dem Beginn der Übertragung geschlossen werden. Er muss als Mindestinhalt das zu übertragende Vermögen, die Höhe der Versorgungsleistungen und di...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / V. Zustandshaftung (§ 2 Abs. 1 S. 2 HaftpflG)

Rz. 85 Die Anlagenhaftung nach § 2 Abs. 1 S. 2 HaftpflG (Zustandshaftung) setzt voraus, dass ein Körper-, Gesundheits- oder Sachschaden auf das Vorhandensein einer der in Satz 1 genannten Anlagen zurückzuführen ist, ohne auf den Wirkungen des geleiteten Stoffes oder Stroms zu beruhen.[302] Diese Haftung für die mechanischen Wirkungen der Anlage [303] gründet nicht darauf, das...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / IV. Wirkungshaftung (§ 2 Abs. 1 S. 1 HaftpflG)

Rz. 79 Die Anlagenhaftung nach § 2 Abs. 1 S. 1 HaftpflG setzt voraus, dass – zumindest auch – durch die Wirkungen von Elektrizität, Gasen, Dämpfen oder Flüssigkeiten, die von der Anlage ausgehen, ein Körper-, Gesundheits- oder Sachschaden entsteht. Die Haftung erfordert mithin einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen diesen Wirkungen und der Schadenszufügung. Das bedingt ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Haftungsumfang

Rz. 651 Die Haftung nach § 31 BGB umfasst nur solche zum Schadensersatz verpflichtenden Handlungen, die der Organwalter in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen vornimmt. Der Organwalter darf deshalb nicht lediglich als Privatperson tätig geworden sein. Zwischen dem ihm zugewiesenen Wirkungskreis und der schädigenden Handlung muss ein sachlicher, nicht bloß zufälliger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 96 Musste der Mandant auf die Anwaltsvergütung Umsatzsteuer zahlen, so kann er sie dennoch nicht erstattet verlangen, wenn und soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die frühere Streitfrage ist durch die Neufassung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO seit längerem gesetzlich geregelt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Partei erhält die an den Anwalt gezahlte Umsatzsteuer im...mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 2.1 Versorgungsverträge

Rz. 3 Der Versorgungsvertrag stellt wie bei §§ 111 und 111a für die stationären Rehabilitationsleistungen die Rechtsgrundlage dafür dar, dass die vertragschließende Rehabilitationseinrichtung berechtigt ist, bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Rehabilitationsleistungen (vgl. § 40 Abs. 1) zu erbringen u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 3.2 Umstellung bei Gewerbetreibenden

Rz. 29 Von maßgeblicher Bedeutung ist die Frage, ob es sich um eine (zustimmungspflichtige) Umstellung oder eine (zustimmungsfreie) erstmalige Bestimmung eines Wirtschaftsjahrs handelt (vgl. auch Rz. 17). Wird ein bisher als Einzelunternehmen geführter Gewerbebetrieb in eine neu gegründete Personengesellschaft eingebracht und bei dieser Gelegenheit der Zeitraum des Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.1 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 9 Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe schreibt das Gesetz zwingend das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni vor. Dies gilt sowohl für buchführende als auch für nicht buchführende Betriebe, also auch für Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln. Das abweichende Wirtschaftsjahr gilt ferner auch in dem Fall, da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1 Systematik und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden und ersetzt § 12 KStG a. F. Die bisherige Fassung der Vorschrift enthielt nur einige punktuelle Regelungen, deren systematische Einordnung unklar war. Gegenstand von Abs. 1 war die Regelung der Sitzverlegung, die jetzt in umfassenderer Form...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

Leitsatz 1. Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. 2. Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entn...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Kommentar Das BMF hat in einem 37 Seiten umfassenden Schreiben und vielen Beispielen zur Anwendung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG Stellung genommen. Durch einen begleitenden Ländererlass gelten die Ausführungen für die Gewerbesteuer entsprechend. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften v. 20.12.201...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der Einkommensteuer

Leitsatz 1. Der Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer. 2. Besteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst, führt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kommanditbeteiligung zu einem Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegfall des Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer (Unter‐)Personengesellschaft, an der eine Oberpersonengesellschaft beteiligt ist, führt nicht zum nachträglichen Wegfall des verminderten Wertansatzes für das Betriebsvermögen der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer Oberpersonengesellschaft kann je...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.3 Übergangsregelung zur Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 6 Im Zusammenhang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wurde in § 38 mit Wirkung zum 1.1.2012 eine neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Nach § 38 haben Versicherte bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bereits nach Vollendung ihres 65. Le...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6 Betriebsverpachtung

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, bezieht nach § 16 Abs. 3b EStG weiterhin gewerbliche, jedoch nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte, wenn er weder im Zeitpunkt der Verpachtung noch später ausdrücklich die Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG gegenüber dem Finanzamt erklärt. Der Gewerbebetrieb gilt dann bis zur Abgabe ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.2 Zum Nachlass gehört nur ein Einzelunternehmen

Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf, erwerben die Miterben zwar auch unentgeltlich. Die Realteilung führt aber zu einer Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG, wenn die Miterben die ihnen zugeteilten (zu den wesentl...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.4 Erblasser war Freiberufler

War der Erblasser als Angehöriger eines freien Berufs selbstständig nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig, erzielt die Erbengemeinschaft nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, wenn keine berufsfremde Person an der Erbengemeinschaft beteiligt ist. Berufsfremd ist, wer nicht die gleiche freiberufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Ist mindestens ein Mi...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Das Familienunternehmen

Rz. 82 Art. 230 bis c.c. über die impresa familiare enthält eine besondere zwingende Schutzregelung für Familienangehörige, die faktisch – d.h. ohne Arbeitsverhältnis und ohne Beteiligung z.B. als Gesellschafter – und dauerhaft im Familienbetrieb eines Einzelunternehmers[109] tätig sind (z.B. Gastwirte, Handwerker oder Landwirte) oder den Betrieb in sonstiger Weise fördern.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.6 Betriebsaufgabe

Rz. 44 Der Freibetrag für die Betriebsveräußerung im Ganzen nach § 14a Abs. 1 EStG wird nach § 14a Abs. 3 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gewährt, wenn die Voraussetzungen des § 14a Abs. 1 EStG erfüllt sind, der Land- und Forstwirt seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum Zwecke der Strukturverbesserung abgegeben hat und er die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3 Freibetrag bei Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe (§ 14a Abs. 1 bis 3 EStG)

3.1 Allgemeines Rz. 20 Veräußert ein Land- und Forstwirt nach dem 30.6.1970 und vor dem 1.1.2001 seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Ganzen oder gibt er ihn auf, wird auf Antrag nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG ein Freibetrag von 150.000 DM gewährt. Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist, dass der für den Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Aufgabe maßgebende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5.2 Rückbehalt von Gebäuden nebst Grund und Boden

Rz. 37 Der Rückbehalt von Gebäuden nebst Grund und Boden, die in bewertungsrechtlicher Hinsicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, im Rahmen einer Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe ist nach § 14a Abs. 2 S. 1 EStG unschädlich. Hierzu gehören Betriebsleiter- und Altenteilerwohnungen, sonstige auf der Hofstelle vorhandene Wohnungen und Wirtschaftsgebäu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 35 Der Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG steht es nicht entgegen, wenn die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden Gebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden nicht mitveräußert werden. In diesem Fall gelten die Gebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden als entnommen. Unschädlich für die Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach § 14a EStG werden zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehörende Veräußerungs-, Aufgabe- bzw. Entnahmegewinne unter bestimmten Voraussetzungen durch Freibeträge begünstigt. Freibeträge kommen in Betracht bei Betriebsveräußerungen bzw. Betriebsaufgaben (§ 14a Abs. 1 bis 3 EStG), bei Abfindungen weichender Erben (§ 14a Abs. 4 EStG) und bei Schuldentilgung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.2 Betriebsveräußerung

Rz. 22 Eine Betriebsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden. Zu beachten sind die Besonderheiten des § 14a Abs. 2 EStG . Danach ist der Rückbehalt von Gebäuden mit dazugehörigem Grund und Boden und von weitergeführten forstwirtschaftlichen Teilbetrieben unschädlich. Dies gilt aufgrund der ausdrücklichen ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2.1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 § 14a Abs. 1 bis 3, 4 und 5 EStG sind gegenüber § 13 Abs. 3 EStG vorrangig. Berücksichtigt wird der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG erst bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte. Rz. 14 Nach § 14 S. 2 EStG schließt der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG den Freibetrag nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG aus. In diesen Fällen hat der Land- und Forstwirt ein Wahlrecht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5 Rückbehalt von Gebäuden nebst Grund und Boden und von fortgeführten forstwirtschaftlichen Teilbetrieben

3.5.1 Allgemeines Rz. 35 Der Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG steht es nicht entgegen, wenn die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden Gebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden nicht mitveräußert werden. In diesem Fall gelten die Gebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden als entnommen. Unschädlich für die Gewährung des Freibetrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.7 Freibetrag

Rz. 51 Liegen die Voraussetzungen des § 14a Abs. 1 bis 3 EStG vor, wird auf Antrag des Land- und Forstwirts der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Freibetrag von 150.000 DM übersteigt. Zu ermitteln ist der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen der §§ 14, 16 EStG (§ 14 EStG Rz. 159ff.)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.1 Allgemeines

Rz. 20 Veräußert ein Land- und Forstwirt nach dem 30.6.1970 und vor dem 1.1.2001 seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Ganzen oder gibt er ihn auf, wird auf Antrag nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG ein Freibetrag von 150.000 DM gewährt. Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist, dass der für den Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Aufgabe maßgebende Wirtschaftswer...mehr