Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

Leitsatz 1. Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. 2. Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entn...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Kommentar Das BMF hat in einem 37 Seiten umfassenden Schreiben und vielen Beispielen zur Anwendung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG Stellung genommen. Durch einen begleitenden Ländererlass gelten die Ausführungen für die Gewerbesteuer entsprechend. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften v. 20.12.201...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der Einkommensteuer

Leitsatz 1. Der Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer. 2. Besteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst, führt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kommanditbeteiligung zu einem Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegfall des Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer (Unter‐)Personengesellschaft, an der eine Oberpersonengesellschaft beteiligt ist, führt nicht zum nachträglichen Wegfall des verminderten Wertansatzes für das Betriebsvermögen der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer Oberpersonengesellschaft kann je...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.3 Übergangsregelung zur Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 6 Im Zusammenhang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wurde in § 38 mit Wirkung zum 1.1.2012 eine neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Nach § 38 haben Versicherte bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bereits nach Vollendung ihres 65. Le...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Das Familienunternehmen

Rz. 82 Art. 230 bis c.c. über die impresa familiare enthält eine besondere zwingende Schutzregelung für Familienangehörige, die faktisch – d.h. ohne Arbeitsverhältnis und ohne Beteiligung z.B. als Gesellschafter – und dauerhaft im Familienbetrieb eines Einzelunternehmers[109] tätig sind (z.B. Gastwirte, Handwerker oder Landwirte) oder den Betrieb in sonstiger Weise fördern.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.6 Betriebsaufgabe

Rz. 44 Der Freibetrag für die Betriebsveräußerung im Ganzen nach § 14a Abs. 1 EStG wird nach § 14a Abs. 3 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gewährt, wenn die Voraussetzungen des § 14a Abs. 1 EStG erfüllt sind, der Land- und Forstwirt seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum Zwecke der Strukturverbesserung abgegeben hat und er die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3 Freibetrag bei Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe (§ 14a Abs. 1 bis 3 EStG)

3.1 Allgemeines Rz. 20 Veräußert ein Land- und Forstwirt nach dem 30.6.1970 und vor dem 1.1.2001 seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Ganzen oder gibt er ihn auf, wird auf Antrag nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG ein Freibetrag von 150.000 DM gewährt. Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist, dass der für den Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Aufgabe maßgebende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5.2 Rückbehalt von Gebäuden nebst Grund und Boden

Rz. 37 Der Rückbehalt von Gebäuden nebst Grund und Boden, die in bewertungsrechtlicher Hinsicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, im Rahmen einer Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe ist nach § 14a Abs. 2 S. 1 EStG unschädlich. Hierzu gehören Betriebsleiter- und Altenteilerwohnungen, sonstige auf der Hofstelle vorhandene Wohnungen und Wirtschaftsgebäu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 35 Der Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG steht es nicht entgegen, wenn die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden Gebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden nicht mitveräußert werden. In diesem Fall gelten die Gebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden als entnommen. Unschädlich für die Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach § 14a EStG werden zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehörende Veräußerungs-, Aufgabe- bzw. Entnahmegewinne unter bestimmten Voraussetzungen durch Freibeträge begünstigt. Freibeträge kommen in Betracht bei Betriebsveräußerungen bzw. Betriebsaufgaben (§ 14a Abs. 1 bis 3 EStG), bei Abfindungen weichender Erben (§ 14a Abs. 4 EStG) und bei Schuldentilgung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.2 Betriebsveräußerung

Rz. 22 Eine Betriebsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden. Zu beachten sind die Besonderheiten des § 14a Abs. 2 EStG . Danach ist der Rückbehalt von Gebäuden mit dazugehörigem Grund und Boden und von weitergeführten forstwirtschaftlichen Teilbetrieben unschädlich. Dies gilt aufgrund der ausdrücklichen ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2.1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 § 14a Abs. 1 bis 3, 4 und 5 EStG sind gegenüber § 13 Abs. 3 EStG vorrangig. Berücksichtigt wird der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG erst bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte. Rz. 14 Nach § 14 S. 2 EStG schließt der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG den Freibetrag nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG aus. In diesen Fällen hat der Land- und Forstwirt ein Wahlrecht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5 Rückbehalt von Gebäuden nebst Grund und Boden und von fortgeführten forstwirtschaftlichen Teilbetrieben

3.5.1 Allgemeines Rz. 35 Der Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG steht es nicht entgegen, wenn die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden Gebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden nicht mitveräußert werden. In diesem Fall gelten die Gebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden als entnommen. Unschädlich für die Gewährung des Freibetrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.7 Freibetrag

Rz. 51 Liegen die Voraussetzungen des § 14a Abs. 1 bis 3 EStG vor, wird auf Antrag des Land- und Forstwirts der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Freibetrag von 150.000 DM übersteigt. Zu ermitteln ist der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen der §§ 14, 16 EStG (§ 14 EStG Rz. 159ff.)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.3 Betriebsgröße

Rz. 26 Es soll nur die Veräußerung oder Aufgabe von kleineren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben begünstigt werden. Von daher darf nach § 14a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG der für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb festgesetzte Wirtschaftswert i. S. d. § 46 BewG 40.000 DM nicht übersteigen. Abzustellen ist auf den für den Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Aufgabe des l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.1 Allgemeines

Rz. 20 Veräußert ein Land- und Forstwirt nach dem 30.6.1970 und vor dem 1.1.2001 seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Ganzen oder gibt er ihn auf, wird auf Antrag nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG ein Freibetrag von 150.000 DM gewährt. Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist, dass der für den Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Aufgabe maßgebende Wirtschaftswer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5.3 Rückbehalt von forstwirtschaftlichen Teilbetrieben

Rz. 40 Ebenfalls unschädlich für die Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG ist nach § 14a Abs. 1 S. 3 EStG die Zurückbehaltung eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebs im Rahmen der Veräußerung bzw. Aufgabe des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter der Voraussetzung, dass dieser vom veräußernden bzw. aufgebenden Land- und Forstwirt als eigenständige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.5 Sachlicher Zusammenhang mit der Hoferbfolge oder Hofübernahme

Rz. 73 Die zum Zwecke der Abfindung erfolgende Veräußerung oder Entnahme von Teilen des zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens muss im sachlichen Zusammenhang mit der Hoferbfolge oder der Hofübergabe stehen.[1] Begünstigt sind dabei nicht nur Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, der Geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.4 Außerland- und forstwirtschaftliche Einkünfte

Rz. 30 Durch den Freibetrag nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG sollen die Land- und Forstwirte entlastet werden, die auf die Einkünfte aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb angewiesen sind und nicht über wesentliche andere als land- und forstwirtschaftliche Einkünfte verfügen. Deshalb ist nach § 14a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 14a EStG beinhaltet unterschiedliche und voneinander unabhängige Freibeträge. Rz. 3 Veräußert ein Land- und Forstwirt nach dem 30.6.1970 und vor dem 1.1.2001 seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Ganzen, wird nach § 14a Abs. 1 EStG auf Antrag der Veräußerungsgewinn nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Betrag von 150.000 DM übersteigt. Voraussetzun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzugsfähigkeit von Einkommensteuerschulden bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz Fraglich ist, ob Einkommensteuerschulden infolge einer von den Erben erklärten Betriebsaufgabe als Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig sind. Sachverhalt Die Kläger sind ausweislich des Erbscheins gesetzliche Erben des 2016 verstorbenen Erblassers. Der Erblasser war Inhaber eines (verpachteten) land- und forstwirtschaftlichen Betri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Unter die Steuerermäßigung fallende Leistungen – Zirkusvorführungen

Rz. 18 Zu den steuerbegünstigten Einnahmen rechnen alle Einnahmen, die als Entgelt für Zirkusvorführungen und damit üblicherweise verbundene Nebenleistungen entrichtet werden. Das gilt insbesondere für Eintrittsgelder, für den Verkauf von Programmheften sowie auch für die Entgelte, die der Zirkusunternehmer von Rundfunkanstalten für die Fernsehübertragung von Zirkusvorführun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegfall des Verschonungsabschlags

Leitsatz Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer KG fällt bei Veräußerung des Anteils, im Falle der Betriebsaufgabe oder bei der Veräußerung oder Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen nachträglich (anteilig) weg. Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt jedoch noch nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ermittlung des Aufgabegewinns bei beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz 1. Für die Berechnung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 2 EStG ist der sich nach Abzug der AfA gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ergebende Buchwert des häuslichen Arbeitszimmers auch dann maßgeblich, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer während der Ausübung der fr...mehr

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Personengesellschaft: Verer... / 2.1.1 Auflösung der Gesellschaft

Anteile an Kapitalgesellschaften, vor allem Aktien und GmbH-Geschäftsanteile, sind vererblich.[1] Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) i. S. d. § 705 BGB wird dagegen nach der gesetzlichen Regelung mit dem Eintritt des Erbfalls aufgelöst, wenn sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt, d. h. die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag nicht die Fortführu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 4.2 Aufwandsverteilung auf zehn Jahre

Rz. 13 § 4e Abs. 3 EStG befasst sich mit den Auswirkungen der Übertragung bestehender Pensionsverpflichtungen oder -anwartschaften aus Direktzusagen (§ 6a EStG) und Unterstützungskassenzusagen (§ 4d EStG) auf die Gewinnermittlung des Arbeitgebers. Diese Übertragungsmöglichkeit vollzieht sich außerhalb des Regelungsbereichs der Übertragungen nach § 4 BetrAVG, weil sich diese ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34)

Leitsatz 1. Bei der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34) handelt es sich nicht um eine Billigkeitsregelung, sondern um eine norminterpretierende, mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stehende Richtlinie, die keinen Vertrauenstatbestand begründen kann. 2. Eine Übergangsregelung der Finanzverwaltung kann nicht in Form einer typ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Anwendungsfälle

Tz. 73 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der tw Beginn einer Befreiung ist in drei Varianten denkbar (ebenso hierzu s R 13.2 Abs 3 KStR 2015): an die Stelle voller StPflicht tritt partielle StPflicht (s Tz 76), die partielle StPflicht als solche wird "kleiner" (s Tz 77–79), an die Stelle einer partiellen StPflicht tritt volle StFreiheit (s Tz 80). Eine Überführung von einzelnen WG eines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anwendungsfälle

Tz. 5 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 KStG setzt voraus, dass eine bisher nicht stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 KStG bzw aufgrund anderer Vorschriften außerhalb des KStG (s R 5.18 KStR 2015) in vollem Umfang von der KSt befreit wird (ebenso hierzu s R 13.1 Abs 1 KStR 2015). Die Dauer der StFreiheit ist dabei ohne Bedeutung, auch wenn di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Besteuerung des Schlussgewinns

Tz. 43 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Für die Besteuerung des Schlussgewinns sind die St-Sätze des § 23 KStG in der für den VZ der Schlussbesteuerung geltenden Fassung maßgebend. Tz. 44 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Dadurch werden die stillen Reserven, auch soweit sie in früheren VZ entstanden sind, mit dem KSt-Satz erfasst, der für den VZ der Schlussbesteuerung maßgebend ist. Dies en...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Inhalt des § 13 KStG

Tz. 1 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift des § 13 KStG regelt die Einkommensermittlung in den Fällen, in denen eine bisher stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw von der KSt befreit wird oder umgekehrt eine bisher stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw stpfl wird. Für beschr Stpfl gilt die Regelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Besonderheiten

Rz. 17 [Autor/Stand] Falls die Hofstelle eines Betriebs im Rahmen einer Dauerverpachtung der Flächen nicht mitverpachtet wird, dient sie einschließlich der darauf befindlichen Wirtschaftsgebäude nicht mehr einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und ist daher als Grundvermögen zu bewerten.[2] Dies gilt allerdings nicht für Stallgebäude, die nach der Umstellung des Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Anwendungsfälle

Tz. 120 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch das tw Erlöschen einer StBefreiung ist – wie der tw Beginn einer StBefreiung (s Tz 73) – in drei Varianten denkbar: An die Stelle voller StFreiheit tritt partielle StPflicht (s Tz 121), die partielle StPflicht als solche wird "größer" (s Tz 122), an die Stelle partieller StPflicht tritt volle StPflicht (s Tz 124). Bei Ankauf und Fortführung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde; in Zeile 4 ein abweichendes Wirtschaftsjahr zu verme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 5 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Handelt es sich um einen Stpfl., der seinen Gewinn für das Wirtschaftsjahr, in das der 30.6.1970 fällt, nach § 4 Abs. 1 bzw. 3 EStG oder nach der für Land- und Forstwirte geltenden Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ermittelt, gilt § 55 EStG für den Grund und Boden, der mit Ablauf des 30.6.1970 zum Anlagevermögen des Betriebs des Stpfl. gehört. Rz. 17 Unter dem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 8 Veräußerungs- und Entnahmegewinn

Rz. 55 Wird das nach § 55 EStG bewertete Grundstück später veräußert oder entnommen, ist der entsprechende Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn nach den allgemeinen Regeln zu ermitteln. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis bzw. dem Entnahmewert und dem nach § 55 EStG angesetzten Wert. Gleiches gilt auch bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / III. Hypothetische Kausalität

Rz. 74 Dieser Begriff bezeichnet den Einwand, der real bewirkte Schaden wäre später durch einen anderen Umstand, die sog. Reserveursache, ebenfalls herbeigeführt worden. Ursächlich für den Schaden ist nur das tatsächliche Erstereignis. Die Reserveursache konnte sich nicht mehr auswirken, weil der vermögensrechtliche Nachteil schon eingetreten war. Die Frage betrifft folglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.3.3 Auswirkungen der Ent- und Verstrickungsregeln in § 4 Abs. 1 S. 3, 7 EStG

Rz. 22 An den dargestellten allgemeinen Grundsätzen könnte sich insoweit etwas durch die Einführung eines (allgemeinen) Ent- und Verstrickungstatbestands in § 4 Abs. 1 EStG geändert haben, als das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der stillen Reserven entsprechend dem Ziel des Gesetzgebers durch Vornahme einer Sofortversteuerung gesichert werden soll[1]. Die Übertragun...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.2 Kündigung durch die Krankenkassenseite

Rz. 5 Wegen gelegentlich festzustellender Überkapazitäten, Unwirtschaftlichkeit und/oder unzureichender Qualität in der Krankenhausversorgung haben die gesetzlichen Krankenkassen als Hauptkostenträger der stationären Krankenhausbehandlung naturgemäß ein höheres Interesse, den Versorgungsvertrag mit betreffenden Krankenhäusern ganz oder teilweise zu kündigen. Dessen war sich ...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.6 Formeller Versorgungsvertrag mit anderen Krankenhäusern und deren Versorgungsauftrag

Rz. 19 Der formelle Versorgungsvertrag wird nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 der Vorschrift zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam mit einem Krankenhausträger geschlossen, dessen Krankenhaus weder zu den Hochschulkliniken noch zu den Plankrankenhäusern gehört. Als "formell" oder förmlich bezeichnet man diesen Versorgungsvertrag auch deshalb, wei...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.2 Steuerrecht

Rz. 340 Die steuerrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 140 AO; nach dieser Vorschrift werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Rz. 341 Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäß...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.3 Ständiger Vertreter

Tz. 1061 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der ständige Vertreter iSd § 13 AO hat die Geschäfte des Unternehmers nachhaltig zu besorgen und unterliegt dessen Sachanweisungen; er muss nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sein, sondern nur an Stelle des Unternehmers tätig werden. Häufig handelt es sich um Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte. Ist der ständige Vertreter hingegen ei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.1 Nationales Recht – Betriebsstättenbegründung durch den ständigen Vertreter

Tz. 1165 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der ständige Vertreter iSd § 13 AO hat die Geschäfte des Unternehmers nachhaltig zu besorgen und unterliegt dessen Sachanweisungen; er muss nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sein, sondern nur an Stelle des Unternehmers tätig werden. Häufig handelt es sich um Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte. Ist der ständige Vertreter ein Kommiss...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.3 Die Entscheidung des BFH vom 09.06.2010 – I R 107/09

Tz. 2123 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Gegenstand der Entsch waren Verluste, die eine inl GmbH mit ihren zwei französischen BetrSt in den Jahren 1999 bis 2001 erzielte. Die BetrSt wurden im Jahr 2001 aufgegeben. Auf die Verluste war nach französischem StR ein fünfjähriger Vortragszeitraum anwendbar. Ebenso war ein dreijähriger Verlustrücktrag eröffnet. Darüber hinaus sah das fran...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Leitsatz 1. Bei den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft hat die Bestellung eines Nießbrauchs zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsberechtigten und bisherigen Eigentümers (Bestätigung der ständigen Rechtsprechu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verpächterwahlrecht bei Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung – Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils in Personengesellschaft

Leitsatz 1. Die Grundsätze über das Verpächterwahlrecht gelten nicht nur bei Beendigung einer "echten Betriebsaufspaltung", sondern auch dann, wenn eine "unechte Betriebsaufspaltung" beendet wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. April 2002 – X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, unter B.II.3.c bb (1)). 2. Für die Einbringung des ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.32 Ermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG

10.32.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligte maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländer zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßga...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.2 Ermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG

10.3.2.1 Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG sind durch eine für alle Inlandsbeteiligten maßgebende „Hinzurechnungsbilanz” zu ermitteln. Ihr ist das gesamte Vermögen der ausländischen Gesellschaft zugrunde zu legen, auch wenn nicht alle Anteile oder Stimmrechte Inländern zuzurechnen sind. Die Hinzurechnungsbilanz kann nach Maßg...mehr