Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Besonderheit: Insolvenzverfahren

Rz. 34 Befindet sich der Schuldner im Insolvenzverfahren, regelt § 36 Abs. 4 InsO eine abweichende Zuständigkeit des Insolvenzgerichts. Nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO gelten die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g-850l, 851c, 851d, 899–904, 905 S. 1 und 3 sowie § 906 Abs. 2–4 ZPO entsprechend. Dies bedeutet, dass für Entscheidungen, ob ein Gegenstand nach den zuvor ge...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 121 Nach dieser durch das SEStEG vom 13.12.2006[127] eingeführten Vorschrift zur gegenständlichen Entstrickung begründet die einkommensteuerliche Beschränkung (z.B. bei DBA mit Anrechnungsmethode oder bei Fehlen eines DBA)[128] oder der Ausschluss (z.B. bei DBA mit Freistellungsmethode)[129] des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Das häusliche Arbeitszimmer... / Zusammenfassung

Überblick Für die Geltendmachung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit die gleichen Grundsätze wie für Arbeitnehmer analog anzuwenden. Als Besonderheiten sind jedoch die Aufzeichnungspflichten und möglicherweise die Behandlung als notwendiges Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Beginnt der Gewerbebetrieb mit dem Beginn der Abschreibung eines Wirtschaftsguts, ist diese in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.[2] Bei einem gewerblichen Grundstüc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.1 BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 2. Einkommensteuer

Rz. 79 [Autor/Stand] Obwohl Erwerber von Todes wegen und Erwerber durch Schenkung unter Lebenden unter keine der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fallen, ist eine Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer grundsätzlich nicht ausgeschlossen.[2] Rz. 80 Praxis-Beispiel Beispiel Ein Rechtsanwalt vererbt Honorarforderungen, die dem Erben zufließen. Die Honora...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.3 Gegenstand der elektronischen Übermittlung

Rz. 36 Zu übermitteln ist in erster Linie die periodische Bilanz (nebst Gewinn- und Verlustrechnung). Aber auch eine anlässlich einer Betriebsveräußerung, einer Betriebsaufgabe, der Änderung der Gewinnermittlungsart oder eine in Umwandlungsfällen aufzustellende Bilanz ist durch Datenfernübertragung zu übermitteln; ebenso zu übermitteln sind Zwischenbilanzen, die auf den Zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.5 Gleichbehandlung bei Restschuldbefreiung, Schuldenerlass oder Schuldenbereinigungsplan

Ein evtl. Zielkonflikt zwischen dem Besteuerungsverfahren einerseits und einem Insolvenzverfahren andererseits wird durch die entsprechende Anwendungsregelung des § 3a Abs. 5 EStG auf Erträge aus einer erteilten Restschuldbefreiung[1], einem Schuldenerlass aufgrund eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens[2] oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.9.3 Einlagen

Bei einem negativen Kapitalkonto können Einlagen nur insoweit zu einem Verlustausgleichsvolumen führen, als es sich um Verluste im Wirtschaftsjahr der Einlage handelt.[1] Durch nachträgliche Einlagen [2] können verrechenbare Verluste der Vorjahre nicht in ausgleichsfähige Verluste umqualifiziert werden.[3] Es kann auch kein Verlustausgleichsvolumen für zukünftige Wirtschaftsj...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.2 Übergang zur Liebhaberei

Liebhaberei ist grundsätzlich bei allen Arten von Gewinneinkünften möglich. In dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige bei einer bisher mit Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht betriebenen Tätigkeit keine solche Absicht mehr hat, geht er zur Liebhaberei über.[1] Für die Annahme des Übergangs zur Liebhaberei sind die in der Vergangenheit erzielten Gewinne ohne Bedeutun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Veräußerung/Aufgabe eines Gewerbebetriebes bzw. einer freiberuflichen Praxis

Rz. 207 Als Verstoß gegen die Behaltensbedingung kommt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG insb. die Veräußerung sowie die Aufgabe eines Gewerbebetriebes oder eines Teilbetriebes in Betracht. Wegen der bewertungsrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Gleichbehandlung des der Ausübung eines freien Berufs dienenden Vermögens mit einem Gewerbebetrieb (vgl. § 96 BewG) gilt d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Begriff der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge

Rz. 190 Der Begriff der Veräußerung kann sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich definiert werden. Regelmäßig meint Veräußerung die entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung des Eigentums an einem Gegenstand von einer Person auf eine andere.[424] Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums kann – steuerrechtlich – genügen. Konstitutiv ist aber jedenfalls die Ü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Zeitpunkt des Verstoßes gegen die Fortführungsbedingung

Rz. 204 Die Behaltensfrist beträgt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG exakt fünf Jahre. Im Fall der Vollverschonung tritt an die Stelle der 5-Jahres-Frist gem. § 13a Abs. 10 ErbStG eine 7-Jahres-Frist. Die Frist beginnt jeweils um 0.00 Uhr des auf den Todestag bzw. den Tag der Ausführung der Schenkung folgenden Tages zu laufen.[465] Sie endet exakt fünf bzw. sieben Jahre später; ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Steuerentlastung für den Vorerben

Rz. 9 Der Vorerbe muss, wie jeder Erbe nach § 3 Abs. 1 ErbStG sonst auch, die entstehende Steuerlast selbst tragen. Jedoch räumt § 20 Abs. 4 ErbStG dem Vorerben die Möglichkeit ein, die anfallende Steuer aus dem ihm als Vorerben anfallenden Nachlass zu entnehmen und damit den Nachlass zum Nachteil des Nacherben zu schmälern. § 20 Abs. 4 ErbStG stellt also eine Regelung zum N...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Veräußerung/Aufgabe von Mitunternehmeranteilen

Rz. 217 Die Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils wird ebenfalls von § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG erfasst. Gleiches gilt für den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA.[500] Rz. 218 Der Mitunternehmeranteil umfasst ertragsteuerlich neben dem Gesellschaftsanteil auch etwa vorhandenes Sonderbetriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers. D...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (b) Erbschaftsteuer

Rz. 58 Anders stellt sich die Situation aber dar, wenn der Abfindungsanspruch der Erben durch entsprechende gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen beschränkt ist. Dann besteht eine Steuerpflicht gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG. Hierbei handelt es sich um eine Sonderregelung für die Rechtsnachfolge in Gesellschaftsanteile (sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellsch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Betriebsverpachtung und Betriebsaufspaltung

Rz. 27 Verpachtete Unternehmen stellen grundsätzlich keinen Gewerbebetrieb des Eigentümers dar. Vielmehr handelt es sich grundsätzlich um einen Gewerbebetrieb des Pächters.[62] Allerdings wird im Falle der Betriebsverpachtung im Ganzen dem Eigentümer/Verpächter ertragsteuerlich die Möglichkeit gegeben, gegenüber dem Finanzamt die Fortführung des Betriebs oder alternativ dess...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (2) Nutzungsüberlassung an eine Mitunternehmerschaft (Sonderbetriebsvermögen)

Rz. 204 Die zweite Alternative von § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG zielt auf das ertragsteuerliche Sonderbetriebsvermögen[566] ab. Auch insoweit hat der Gesetzgeber jedoch darauf verzichtet, diesen Begriff ausdrücklich zu nennen bzw. darauf Bezug zu nehmen. Vielmehr gilt die Ausnahme vom Verwaltungsvermögen für denjenigen Dritten überlassenen Grundbesitz, den der Er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Vermeidung von Veräußerungen

Rz. 425 Insb. gegen Ende der Behaltensfrist sind Gestaltungen denkbar, die den Eintritt eines Nachsteuertatbestandes verhindern und gleichzeitig einem potentiellen Erwerbsinteressenten die Möglichkeit einräumen, das begünstigte Unternehmen zu übernehmen. Rz. 426 In Betracht kommt hier z.B. die Vereinbarung von Kaufoptionen. Aufschiebend bedingte Unternehmenskaufverträge verbi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / g) Nutzungsrechte am Betriebsvermögen

Rz. 100 Ob unentgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten, insb. Nießbrauchsrechten an Betriebsvermögen unter den Wortlaut von § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fällt, könnte zweifelhaft sein. Denn hier geht nicht die (anteilige) Substanz eines ganzen Gewerbebetriebs oder eines Mitunternehmeranteils bzw. ein Teil einer solchen auf den Erwerber über. Dieser erhält vielmehr nur ein Nut...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille, insbesondere Betriebsaufspaltung

Rz. 197 Gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG ist eine schädliche Nutzungsüberlassung (von Grundbesitz) an Dritte nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann oder der Grundbesitz zu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (3) Verpachtung des Betriebs im Ganzen

Rz. 209 § 13b Abs. 4 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG nimmt von der Qualifikation als Verwaltungsvermögen auch solchen Grundbesitz aus, der im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Gewerbebetriebs an Dritte überlassen wird. Allerdings ist diese Ausnahme an weitere Voraussetzungen geknüpft: Rz. 210 Grds. muss die Nutzungsüberlassung im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Betrieb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) (Isolierte) Übertragung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 90 Wie oben bereits angesprochen, setzt § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen voraus, dass wenigstens ein Anteil an einem Mitunternehmeranteil übertragen wird. Der Mitunternehmeranteil umfasst unzweifelhaft neben der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung auch das Sonderbetriebsvermögen.[229] Vor diesem Hintergrund ist die isolierte Übert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang des begünstigten Betriebsvermögens

Rz. 37 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nennt als weiteres grds. begünstigungsfähiges Vermögen das Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG. Hierbei handelt es sich zum einen um das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und zum anderen um das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[94] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neustarthilfe Plus, FAQ / 6.1 Wie ist bei einer Aufgabe der selbständigen Geschäftstätigkeit bzw. Insolvenz vorzugehen?

Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn die/der Antragsstellende ihre/seine selbständige Geschäftstätigkeit bis zum 30. September 2021 (im Falle der Beantragung für das dritte Quartal) bzw. bis zum 31. Dezember 2021 (im Falle der Beantragung für das vierte Quartal 2021) dauerhaft einstellt. Eine Auszahlung der Neustarthilfe Plus an Antragstellende, die ihre Tätigkeit eingest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.1 Überblick

Rz. 417 Die einzelnen Nachsteuertatbestände sind im Gesetz abschließend aufgeführt (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nrn. 1–5 ErbStG).[1] Rz. 418 Dabei handelt es sich vereinfacht um folgende Fälle: Nr. 1: Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft, Nr. 2: Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Nr. 3: Überentnahmen oder Überausschüttun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umwidmung von WG

Rn. 902 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird ein bisher privat genutztes WG erstmals als Arbeitsmittel eingesetzt, sind analog § 11d EStDV ebenfalls die ursprünglichen AK/HK maßgebend (BFH v 15.12.1992, VIII R 27/91, BFH/NV 1993, 599). Der Verkehrswert des WG im Zeitpunkt der Umwidmung ist demgegenüber unerheblich (BFH v 14.02.1989, IX R 109/84, BStBl II 1989, 922; BFH v 26.01.20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 355 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Von nachträglichen Schuldzinsen ist auszugehen bei Finanzierungskosten, die dem StPfl erst nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht oder -tätigkeit entstehen. Rn. 356 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei rückständigen Schuldzinsen, also Aufwendungen, die während der Zeit der Einkünfteerzielung angefallen sind, aber erst nach Aufgabe der Einkünf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Unterbrechung der Einnahmeerzielung

Rn. 109 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Es ist für den WK-Abzug grundsätzlich unerheblich, ob der StPfl im konkreten VZ auch Einnahmen aus einer Überschusseinkunftsart erzielt. Solange die WK in der Absicht getätigt werden, künftig wieder Einnahmen zu erzielen, bleibt das Recht auf Abzug der WK erhalten; in diesem Falle liegen vorweggenommene WK vor. Nur wenn der StPfl endgültig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neues Objekt unter Fortführung des Darlehens

Rn. 312 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum anderen ist eine Umwidmung nach st BFH-Rspr (zB BFH v 24.04.1997, VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 mwN) auch möglich, wenn der StPfl den Erlös aus der Veräußerung eines kreditfinanzierten zur Einkünfteerzielung verwendeten WG nicht zur Darlehensrückzahlung, sondern zum Erwerb eines anderen Objekts verwendet, das er ebenfalls zur Einkünf...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Veräußerungspreis für Gartenanlage fließt nicht in Betriebsaufgabegewinn ein

Leitsatz Das FG Münster entschied, dass ein Kaufpreisanteil für eine aufwändig geschaffene Gartenanlage nicht in den Betriebsaufgabegewinn eines Architekten einfließt. Das Gericht stufte den Garten als selbstständiges Wirtschaftsgut ein. Sachverhalt Ein Architekt hatte im Jahr 1995 ein denkmalgeschütztes ehemaliges Klostergebäude erworben und anschließend umfassend renovieren...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.6 Verbindlichkeiten nach Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung

Rz. 34 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Sie verlieren ihre Eigenschaft als Betriebsschuld nicht, we...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 4. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB wegen Zweckverfehlung

In den hier interessierenden Fällen dürfte im Einzelfall eine Rückforderungsrecht des Schenkers nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB begründbar sein.[54] Nach dem BGH kann sich bei einer Zweckschenkung aus der Verfehlung des Schenkungszwecks ein Bereicherungsanspruch des Schenkers ergeben, wenn es dem Schenker darauf ankam, mit der Schenkung dem Beschenkten zu einer Leistung od...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.3 Ermittlung des Aufgabegewinns (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG)

Rz. 220 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, ermittelt sich der Aufgabegewinn nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 und Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG (§ 16 EStG Rz. 233ff.). Entsprechendes gilt bei der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Der Aufgabegewinn ist bei Vorliegen der Voraussetzungen begün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 230 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsverpachtung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Verpächter an den Pächter verpachtet werden. Dabei muss der land- und forstwirtschaftliche Betrieb nach Ablauf der Pachtzeit durch den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger fortgeführt werden können. Des Weiteren ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.5 Aufgabehandlung

Rz. 122 Bei selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kann allein durch eine Betriebsaufgabeerklärung eine Betriebsaufgabe i. S. d. § 14 EStG nicht herbeigeführt werden. Vielmehr handelt es sich bei der Betriebsaufgabe um einen tatsächlichen Vorgang mit der Folge, dass sich der Wille zur Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 12 Verkleinerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 14 Abs. 2 EStG)

Rz. 259 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 EStG liegt, wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb durch die Entnahme, Überführung oder Übertragung von Flächen verkleinert wird und mindestens eine Fläche, die der Erzeugung von Pflanzen oder Tieren i. S. d. § 13 Abs. 1 EStG zu dienen bestimmt ist, verbleibt, unabhängig von der Größe dieser Fläche keine Betriebsaufgabe vor. Die Anwend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.2 Einheitlicher Vorgang

Rz. 95 Die wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs müssen innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden. Im Gegensatz zur Betriebsveräußerung, die zu einem bestimmt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 89 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen liegt vor, wenn alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.3 Allmähliche Betriebsabwicklung

Rz. 100 Von einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe abzugrenzen ist die allmähliche Betriebsabwicklung. Eine allmähliche Betriebsabwicklung liegt vor, wenn der Land- und Forstwirt seine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit im Laufe mehrerer Wirtschaftsjahre – also nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums – sukzessive reduziert und endgültig einstellt und parallel dazu d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.8 Strukturwandel

Rz. 114 Eine Betriebsaufgabe liegt nicht vor, wenn der Betrieb als selbstständiger Organismus in dem der inländischen Besteuerung unterliegenden Gebiet weitergeführt wird und die Einkünfte aus dem Betrieb lediglich infolge Strukturwandels rechtlich anders eingeordnet werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen nachhaltiger Erhöhung des Tierbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.9 Liebhaberei

Rz. 116 Entfällt die Gewinnerzielungsabsicht in einem bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, führt dies nicht zu einer Betriebsaufgabe.[1] Der Übergang des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zum Liebhabereibetrieb (§ 13 EStG Rz. 37) ändert nichts an dem Fortbestehen des Betriebs als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens ohne jede Änderung in ta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.4 Betriebsverlegung

Rz. 103 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine Betriebsverlegung liegt vor, wenn der alte und der neue land- und forstwirtschaftliche Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind.[1] Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen in den neuen land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 8 Unentgeltliche Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (§ 6 Abs. 3 EStG)

Rz. 130 Die unentgeltliche Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG [1] kommt – neben der Schenkung – insbesondere in Betracht bei der Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ebenfalls ein Anw...mehr