Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.5 Betriebsaufgabe/-verpachtung

Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung gleich.[1] Grundsätzlich werden die stillen Reserven aufgedeckt und gehen in den Aufgabegewinn ein. Mit der sachlichen Zuordnung der aufgedeckten stillen Reserven zum Aufgabegewinn ist noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern realisiert wird. Der Zeitpunkt der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Abgrenzung Betriebsveräußerung zur Betriebsaufgabe bzw allmählichen Betriebsabwicklung

Rn. 55 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Betriebsveräußerung kommt nur in Betracht bei der entgeltlichen Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber, weil nur so sichergestellt ist, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus (so wie bisher) fortgeführt werden kann. Bei der Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen in das PV oder an verschiede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Das Wahlrecht zwischen Betriebsfortführung und Betriebsaufgabe

Rn. 190 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Betriebseigentümer hat sowohl zu Beginn als auch jederzeit während der Betriebsunterbrechung das Wahlrecht, den unterbrochenen Betrieb als BV fortzuführen oder durch Erklärung aufzugeben (st Rspr seit GrS BFH v 18.03.1964, BStBl III 1964, 308); Gleiches gilt für den unterbrochenen Teilbetrieb (BFH v 05.10.1976, BStBl II 1977, 42). Hat d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, – verlegung und -abwicklung

Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Form und Wirkung der Aufgabeerklärung

Rn. 200 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die gegenüber dem FA abzugebende Aufgabeerklärung des Betriebs muss aus Beweisgründen eindeutig und klar zum Ausdruck gebracht werden (BFH v 11.05.2017, BFH/NV 2017, 1172); an eine bestimmte Form ist sie jedoch nicht gebunden. Sie kann sich auch aus konkludenten Handlungen ergeben (BFH v 15.10.1987, BStBl II 1988, 257; BFH BStBl II 1988, 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Aufgabegewinn

Rn. 275 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für die Ermittlung der Aufgabegewinne gelten die Bestimmungen des § 16 Abs 3 EStG sinngemäß. Nach dieser Vorschrift kann der Aufgabegewinn entweder durch Vermögensvergleich, durch Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand des Aufgabevorganges oder auch durch Vergleich des Buchwerts des Aktivvermögens mit seinem gemeinen Wert errechnet werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fortführungsfiktion (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 220 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit dem StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 hat der Gesetzgeber in § 16 Abs 3b EStG nunmehr geregelt, dass ein unterbrochener bzw im Ganzen verpachteter Betrieb (s Rn 155ff) so lange nicht als aufgegeben gilt, solange der StPfl nicht eine ausdrückliche Aufgabeerklärung gegenüber dem FA abgibt (§ 16 Abs 3b S 1 Nr 1 EStG) oder dem F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wechsel der Einkunftsart; Übergang zur Liebhaberei

Rn. 115 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Des Weiteren ist von keiner Betriebsaufgabe auszugehen, wenn sich der bisherige luf Betrieb durch Strukturwandel (zB nachhaltige Ausdehnung des Zukaufs fremder Erzeugnisse und gleichzeitige Einschränkung des Eigenanbaus, nachhaltige Erhöhung des Tierbestands über die Flächengrenzen des § 13 Abs 1 Nr 2 EStG, Veredelung der luf Urproduktion ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Aufgabezeitraum

Rn. 181 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Anders als die punktuelle Veräußerung eines Betriebs zu einem bestimmten Stichtag kann sich die Aufgabe eines bislang selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs auch über einen Zeitraum hinziehen (nachfolgend s Rn 182ff). Dies gilt aber nicht, wenn der Betrieb bereits verpachtet ist; in diesem Fall ist die Betriebsaufgabe auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sperrfrist(verletzung)

Rn. 151 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bezüglich der Frage, in welchen Fällen die in § 16 Abs 3 S 3 normierte Sperrfrist verletzt wird und den sich daraus ergebenden Folgen kann auf die Erläuterungen in s § 16 neu Rn1581ff (Schacht) und BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6, Rz 24–27, verwiesen werden. Danach gilt insb für den Bereich der LuF, dass eine Sperrfristverletzung nicht vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsverpachtung im Ganzen

Rn. 159 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Verpachtung eines luf Betriebs im Ganzen ist eine Unterform der Betriebsunterbrechung; sie führt grundsätzlich zu keiner Betriebsaufgabe. Es reicht aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden; die Verpachtung aller Betriebsgegenstände ist nicht erforderlich (BFH v 22.09.1990, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 250 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös bzw gemeine Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV übersteigt, das nach § 4 Abs 1 EStG für den Zeitpunkt der Veräußerung/Aufgabe ermittelt wird. Der Tatbestand der Betriebsveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebszerschlagung

Rn. 216 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine gewinnrealisierende Betriebszerschlagung liegt aber vor, wenn der LuF seinen luf Betrieb dergestalt zeitgleich auf seine Kinder aufteilt, dass jedes seinem (gerechten) Anteil nach entsprechende Grundstücksflächen erhält (BFH v 16.12.2009, BStBl II 2010, 431; BFH v 17.05.2018, BFH/NV 2018, 1249 Rz 33); dies gilt unabhängig davon, ob der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bolin, Zur Rechts- und Billigkeitslage bei der Aufgabe landw Betriebe, INF 2001, 39; Bolin/Müller, Bewertung des Grund und Bodens landw Hofstellen, INF 2002, 449; Kanzler, Grundfragen zur Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003, 1; Hiller, Aufgabe von unterbrochenen luf Betrieben, INF 2003, 815; Meyne-Schmidt, Betriebsaufgabe von verpachteten luf Betrieben, StBp 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die parzellenweise Verpachtung

Rn. 162 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der parzellenweisen Verpachtung des luf Betriebs, also der Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an mehrere Pächter, ging die FinVerw in der Vergangenheit grundsätzlich nur dann nicht von einer Betriebsaufgabe aus, wenn der Verpächter eine Betriebsfortführungserklärung abgegeben hat und für die spätere Betriebsfortführung (ggf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Reaktion des Gesetzgebers – Einfügung Abs 2 in § 14 EStG

Rn. 122 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Infolge der BFH-Entscheidung v 17.05.2018, aaO, hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs 2 in § 14 EStG reagiert; danach führt eine Verkleinerung eines luf Betriebs durch Entnahme, Überführung oder (entgeltliche wie unentgeltliche) Übertragung von Flächen unabhängig von der Größe der verbleibenden Restfläche(n) zu keiner Betriebsaufgabe, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Betriebseinstellung

Rn. 158 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Einstellung der luf Tätigkeit kann entweder eine endgültige sein, wenn das Verhalten des StPfl die Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufgabe, wie zB die Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen oder deren Überführung in das PV, erfüllt; sie kann aber auch eine vorübergehende sein und führt dann lediglich zu einer Betriebsunterbrechun...mehr

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Realisationsprinzip / 2 Realisierungszeitpunkt

Eine Realisierung des Gewinns/Ertrags tritt ein, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen in der Weise erbracht hat, dass ihm die Forderung auf die Gegenleistung, z. B. die Zahlung, von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen, so gut wie sicher ist.[1] Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Verpflichtete den Vertrag wirtschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Historische Entwicklung

Rn. 120 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Betriebsaufgabe lag nicht vor, wenn der (Eigentums-)Betrieb (durch Veräußerungen oder Entnahmen bzw durch Überführungen gem § 6 Abs 5 S 1 oder 2 EStG oder durch Übertragungsvorgänge iSd § 6 Abs 3 EStG von Flächen verkleinert wird, die verbleibende Fläche aber mehr als 3 000 qm betrug und dies unabhängig davon, ob die Restfläche selbst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Nießbrauchseinräumung

Rn. 171 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird ein luf Betrieb unentgeltlich im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen, so liegt weder eine Entnahme noch eine Betriebsaufgabe vor; der Betrieb wird vielmehr steuerrechtlich unverändert durch den Rechtsnachfolger fortgeführt; dieser ist an die Buchwerte des Rechtsvorgängers gebunden. Unentgeltlich ist der Erwerb auch dann, wenn si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 210 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Zwangsbetriebsaufgabe gibt es ebenso wenig wie eine Zwangsentnahme eines WG (Hiller, Inf 1994, 106). Das Wahlrecht zwischen fortgesetztem luf Betrieb und erklärter Betriebsaufgabe entfällt nur dann, wenn während der Pachtzeit der unterbrochene Betrieb so verkleinert wird, dass eine Wiederaufnahme des luf Betriebs nicht mehr möglich ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 135 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die reale Teilung einer Mitunternehmerschaft (wie auch einer Erbengemeinschaft) stellt grundsätzlich eine Betriebsaufgabe dar. Zu einer Gewinnrealisierung kommt es aber gem § 16 Abs 3 S 2 und 3 EStG dann nicht, wenn Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile übertragen werden; Entsprechendes gilt (seit 2001) auch für die Zuweisung von einzelne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 155 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven zwingende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn die Bewirtschaftung eines Betriebs bzw Teilbetriebs (zB wegen Alters oder Krankheit) eingestellt wird und ein gedachter Rechtsnachfolger mit den vorhandenen WG irgendwann wieder eine luf Betätigung aufnehmen kann. So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Realteilung ab 17.12.2020 (§ 14 Abs 3 EStG)

Rn. 141 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Voraussetzung für die Anwendung der Realteilungsgrundsätze ist, dass das auf die Realteiler übertragene bzw überführte BV weiterhin steuerverstrickt bleibt. Das war nach Ergehen der BFH-Entscheidungen v 17.05.2018 (BFH BStBl II 2022, 301 und BFH BStBl II 2022, 306) in denjenigen Fällen fraglich geworden, in denen der landw Betrieb im Zeitpu...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.7 Übergang zur Liebhaberei

Der Übergang eines ertragsteuerlich relevanten Betriebes zur Liebhaberei ist für sich genommen kein Umstand, der dazu führt, einen sog. Übergangsgewinn zu versteuern. Es handelt sich (noch) nicht um eine Betriebsaufgabe. Solange der Steuerpflichtige keine Betriebsaufgabe erklärt, bleibt das bisher dem Betrieb dienende Vermögen weiterhin Betriebsvermögen. Alle Wertänderungen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitliche Zuordnung (§ 4a Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußerungsgewinne iSd § 14 EStG sind von der zeitanteiligen Aufteilung des Wj-Gewinns iSd § 4a Abs 2 Nr 1 S 1 EStG auszuscheiden und dem Gewinn des Kj hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind (§ 4a Abs 2 Nr 1 S 2 EStG); dies gilt auch für Veräußerungsverluste (s § 13 Rn 159c (Mitterpleininger); aA Paul in H/HR, § 14 EStG Rz 14 (10/2023)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, – verlegung und -abwicklung Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Behandlung von Altfällen

Rn. 150 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Gem § 52 Abs 22c S 2 EStG ist § 14 Abs 3 EStG auf unwiderruflichen Antrag des jeweiligen Realteilers bzw seines Gesamtrechtsnachfolgers auch auf Übertragungen oder Überführungen vor dem 17.12.2020 anzuwenden; wegen der formalen Voraussetzungen s BMF v 17.05.2022, BStBl I 2022, 678 Rz 27. Der Antrag kann auch dann noch gestellt werden, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 14 EStG auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines luf Betriebs, einesTeilbetriebs oder eines Anteils an einem luf BV erzielt werden. Das gilt auch für die Aufgabe eines luf Betriebs bzw luf Teilbetriebs, da die Aufgabe einer Veräußerung gleichsteht (§ 14 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 S 1 EStG). Die – aus h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die Wirtschaftsüberlassung

Rn. 169 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum Begriff und Inhalt einer Wirtschaftsüberlassung s § 13 Rn 200–208 (Mitterpleininger). Bis zur gesetzlichen Neuregelung der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in § 10 Abs 1 Nr 1a EStG (ab VZ 2008) wurde die Wirtschaftsüberlassung als Versorgungsvertrag gewertet, mit der Folge, dass die Leistungen des Nutzungsberechtigten bei ih...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Die "Zwangsaufgabe" des unterbrochenen Betriebs

a) Allgemeines Rn. 210 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Zwangsbetriebsaufgabe gibt es ebenso wenig wie eine Zwangsentnahme eines WG (Hiller, Inf 1994, 106). Das Wahlrecht zwischen fortgesetztem luf Betrieb und erklärter Betriebsaufgabe entfällt nur dann, wenn während der Pachtzeit der unterbrochene Betrieb so verkleinert wird, dass eine Wiederaufnahme des luf Betriebs nicht me...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Identitätswahrende Wiederaufnahme

Rn. 211 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Soweit in der Vergangenheit für das Fortbestehen eines Verpächterwahlrechts gefordert wurde, dass eine identitätswahrende Wiederaufnahmemöglichkeit des luf Betriebs möglich sein müsse, also nach Beendigung der Betriebsunterbrechung der unterbrochene Betrieb in gleichartiger oder ähnlicher Art und Weise wieder bewirtschaftet werden können mü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abgrenzung des begünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn bzw den nachträglichen Einkünften

Rn. 285 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum Veräußerungsgewinn gehören auch Gewinne, die sich bei der Veräußerung eines Betriebs aus der Auflösung von steuerfreien Rücklagen ergeben; unmaßgeblich ist, ob die Rücklagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (zB nach §§ 6b, 6c EStG, § 3 ForstSchAusglG) oder aufgrund von Verwaltungs- bzw Billigkeitsregelungen (Rücklage für Ersatzbeschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Betriebsunterbrechung

a) Allgemeines Rn. 155 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven zwingende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn die Bewirtschaftung eines Betriebs bzw Teilbetriebs (zB wegen Alters oder Krankheit) eingestellt wird und ein gedachter Rechtsnachfolger mit den vorhandenen WG irgendwann wieder eine luf Betätigung aufn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betriebsverkleinerung (§ 14 Abs 2 EStG)

a) Historische Entwicklung Rn. 120 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Betriebsaufgabe lag nicht vor, wenn der (Eigentums-)Betrieb (durch Veräußerungen oder Entnahmen bzw durch Überführungen gem § 6 Abs 5 S 1 oder 2 EStG oder durch Übertragungsvorgänge iSd § 6 Abs 3 EStG von Flächen verkleinert wird, die verbleibende Fläche aber mehr als 3 000 qm betrug und dies unabhängig davon,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die reale Teilung eines Betriebs (§ 16 Abs 3 S 2 ff iVm § 14 Abs 3 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 135 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die reale Teilung einer Mitunternehmerschaft (wie auch einer Erbengemeinschaft) stellt grundsätzlich eine Betriebsaufgabe dar. Zu einer Gewinnrealisierung kommt es aber gem § 16 Abs 3 S 2 und 3 EStG dann nicht, wenn Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile übertragen werden; Entsprechendes gilt (seit 2001) auch für die Zuwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die unentgeltliche Überlassung

Rn. 168 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Sind für die Überlassung eines Betriebs bzw Teilbetriebs abredegemäß weder Pachtzinsen noch sonstige altenteilsähnliche Leistungen zu zahlen, ist von einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung auszugehen (§ 598 BGB – Leihe). Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung wird regelmäßig nur unter Angehörigen vorkommen; dementsprechend hat der BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einheitlicher Vorgang

Rn. 30 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen grundsätzlich in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden. Auch bei mehreren Übertragungsakten an ein und denselben Rechtsnachfolger kann noch ein einheitlicher Vorgang angenommen werden, wenn diese auf einem Kausalgeschäft beruhen oder (bei mehreren Kausalgeschäften) wenn zwischen den Übertragu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zeitliche Anwendung des Abs 2 des § 14 EStG

Rn. 130 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Hinsichtlich § 14 Abs 2 EStG hat der Gesetzgeber keine eigenständige Inkrafttretensregelung getroffen. Demzufolge gilt die Neuregelung mE erstmals für Verkleinerungsvorgänge, die im VZ 2020 erfolgen (ebenso Kulosa in Schmidt, § 14 EStG Rz. 36 (43. Aufl 2024); aA Kanzler, DStZ 2022, 714 ff, der sich für eine Anwendung in allen noch offenen F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 15 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Veräußerung des (ganzen) luf Betriebs iSd § 14 Abs 1 S 1 EStG liegt vor, wenn der Betrieb in einem einheitlichen Vorgang mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann; nicht erforderlich ist, dass der Erwerber den B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Teilbetriebsaufgabe

Rn. 225 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Grundsätze über die Veräußerung eines Teilbetriebs gelten für die Aufgabe eines Teilbetriebs entsprechend (BFH v 15.07.1986, BStBl II 1986, 896). Die Aufgabe eines Teilbetriebs setzt voraus, dass die Abwicklung ein wirtschaftlich einheitlicher Vorgang ist (BFH v 08.09.1976, BStBl II 1977, 66). Rn. 226 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Überträgt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 31 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5.1 Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u. a. zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Das ist z. B. der Fall, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Erfül...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tarifvergünstigungen

Rn. 315 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Gewinn aus der Veräußerung bzw Aufgabe eines luf Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (nicht: Teil eines Mitunternehmeranteils) unterliegt von Amts wegen der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs 1 S 1 EStG (sog Fünftelregelung), sofern der LuF hierauf nicht ganz oder teilweise §§ 6b, 6c EStG anwendet oder – falls der Betrieb geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entgeltlichkeit

Rn. 44 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsveräußerung ist entgeltlich, wenn Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Grundsätzen (in etwa) ausgeglichen sind; davon ist auch dann noch auszugehen, wenn Leistung und Gegenleistung zwar objektiv gesehen ungleichgewichtig, aber die Vertragsparteien subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegan...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5.2 Verbindlichkeiten

Hinweis Schulderlass Verzichtet ein Gläubiger auf seine Forderung, entsteht bei dem Schuldner ein Gewinn, sofern der Schulderlass nicht auf privaten Gründen beruht.[1] , [2] Waren die Schulden "zum Zwecke der Sanierung" erlassen worden, konnten die Gewinne bis 1997 als Sanierungsgewinne steuerfrei sein. Danach war bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH im November 2016 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Veräußerungspreis

Rn. 260 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußerungspreis ist die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber erlangt, insb also der Anspruch auf den Kaufpreis oder auf ein Tauschobjekt (BFH v 19.01.1978, BStBl II 1978, 295 mwN). Der Veräußerungspreis setzt sich regelmäßig aus verschiedenen Einzelteilen zusammen. Diese Einzelteile teilen einheitlich das Schicksal dessen, was a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- od...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Abgang und teilweiser Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs

Tz. 128 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 IAS 21.48 umfasst Regelungen zum vollständigen Abgang ausländischer Geschäftsbetriebe sowie zum teilweisen Abgang, die nachträglich ergänzt wurden (vgl. IAS 21.48A ff.). Die Behandlung der erfolgsneutral erfassten Umrechnungsdifferenzen ist danach von folgenden Punkten abhängig: handelt es sich um einen Abgang oder einen teilweisen Abgang, und...mehr