Fachbeiträge & Kommentare zu Berufskrankheit

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.1 Einhaltung von Grenzwerten – Sicherheitsdatenblätter

Rz. 40 Die Verwendung von Gefahrstoffen begründet zunächst einmal eine Gefährdung. Die Vermutung des Ausschlusses einer Gefährdung gilt, wenn – neben der stofflichen Beschreibung – arbeitsplatzbezogene Vorgaben [1] eingehalten werden. Diese finden sich in den Gefahrstoffverordnungen und gelten für alle Tätigkeiten, bei denen Berührung mit den Stoffen erfolgen könnte. Definitio...mehr

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Krankheit / 2 Berufskrankheit

Die Berufskrankheit ist ein Spezialbegriff der Krankheit im unfallversicherungsrechtlichen Sinn.[1] Der Begriff ist zentrale Voraussetzung für einen Versicherungsfall und damit Leistungsansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich für die Einstufung eines Leidens als Berufskrankheit ist die Aufnahme in die "Berufskrankheitenliste".[2] Die Besonderheit besteht da...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

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Arbeitsschutz / 9 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.[1] Er hat jedoch kein Mitbestimmungsrecht bei der Teilnahmepflicht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den gesetzlich vorgesehenen Mindestsitzungen des Ar...mehr

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Arbeitssicherheit / 10 Mitbestimmung

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Dabei ist zu beachten, dass ein Mitbestimmungsrecht nur für solche Regelungen in Betracht kommt, bei ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.4 Aufgabe der Berufsgenossenschaften

Rz. 34 Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um die Träger der Sozialversicherung. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie in Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen. Sie haben die Aufgabe (§ 14 SGB VII), Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie a...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.3 Unfallversicherung

Rz. 46 Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports ergänzend zu medizinischen Rehabilitation und im Anschluss an diese (z. B. zur Sicherung des Rehabilitationserfolges bzw. zur Unterstützung der laufenden Heilbehandlung), im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. um die notwendige Mobilität, die für die Ausü...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.6 Wohnungshilfe (Abs. 8 Satz 1 Nr. 6)

Rz. 151 Nach Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 sind die Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang zu übernehmen. Die gesetzliche Unfallversicherung hat zum Ziel, ein Höchstmaß an Rehabilitation, selbstbestimmter Lebensführung und Teilhabe in allen Aspekten des täglichen beruflichen und sozialen Lebens zu ermöglichen...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und den sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, vgl. hierzu auch § 33 SGB VII, § 62 S...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6 Anspruchsdauer

Rz. 33 Anders als Krankengymnastik oder physikalische Therapie fällt der "normale" Sport, der in allgemeiner Weise den körperlichen und psychischen Zustand positiv beeinflussen soll, nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff. Eine Sonderstellung nimmt der "spezielle" Rehabilitationssport ein, der eine medizinische Zweckbestimmung verfolgt (vgl. BSG, ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.9 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrations-ArbSchV)

Rz. 25 Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, LärmVibrationsArbSchV) setzt die EG-Arbeitsschutzrichtlinien über Lärm und Vibrationen und das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen[1] in deutsches Recht um. Danach müssen Arbeitgeber, deren Beschäftig...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber (Abs. 6)

Rz. 94 Es ist – unabdingbare – Aufgabe des Arbeitgebers, in eigener Verantwortung die Gestaltung der Arbeitsplätze nach Maßgabe des Mutterschutzgesetzes zur Einhaltung der Schutzvorschriften vorzunehmen. Aus der Verpflichtung erwächst die Notwendigkeit zur Vornahme der zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss aktiv werden und darf nicht nur auf Anträge oder Beschwe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Rz. 28 Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verbindlich geregelt. Zu den Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin und der Betriebsärzte zählt – neben der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb verantwortlichen Personen – auch die Durch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.1 TVÜ-VKA

Aufgrund der Tarifeinigung vom 1.4.2014 in Potsdam ist die bisherige Protokollerklärung zu Abschnitt III des TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2014 durch den neu eingefügten § 16a ersetzt worden. Die Sicherung des Lohnstands bei Leistungsminderung (§§ 25 Abs. 4, 28, 28a BMT-G/BMT-G-O) sowie die Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit (§ 56 BAT/BAT-O) waren Gegenstan...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Augenleiden

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Arbeitsmittel Rz 20 Brille, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 29, > Berufskrankheiten, > Bildschirmbrille, > Brille, > Krankheitskosten Rz 6 und > Krankheitskosten Rz 10 Brille und Hilfsmittel.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen des Arbeitgebers / 6.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Als Erholungsbeihilfen kommen sowohl Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Urlaub bzw. eine Kur als auch die Unterbringung in Erholungsheimen des Arbeitgebers in Betracht. Erholungsbeihilfen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wichtig Erholungsmaßnahmen als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse Kein steue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Berufskrankheiten

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Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Krankheitskosten

Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, können Werbungskosten sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht.[1] Entsprechendes gilt für Kurkosten, wenn sie nachweisbar zur Beseiti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Hörgeräte/medizinische Hilfsmittel

Kosten hierfür sind ebenso wie die Aufwendungen für andere medizinische Hilfsmittel (Brillen, Einlagen usw.) keine Werbungskosten, auch wenn die Behebung oder Änderung eines körperlichen Mangels zugleich im beruflichen Interesse liegt[1]; anders nur dann, wenn es sich um die Beseitigung oder Linderung einer typischen Berufskrankheit handelt.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger (Abs. 2)

Rz. 27 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24a, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter, die in einigen Bundesländern auch als Inklusionsämter bezeichnet werden, zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientier...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.3 Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 18 Seit dem 1.1.2018 sind die Leistungen zur Teilhabe an Bildung im SGB IX in einer eigenen Leistungsgruppe aufgeführt. Sie sollen Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem gewährleisten. Wie schon bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt es sich dabei insbesondere um Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Als Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 3 bezeichnet der Gesetzgeber die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder so weit wie möglich unabhängig von der Pflege machen. Die Folgen einer Behinderung können z. B. darin bestehen, dass der betroffene Men...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflege...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 bis 63 SGB IX) verfolgen das Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (vgl. § 49 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.1.4 Verhältnis von leistungsbezogenen Stufenaufstiegen und materiellen Leistungsanreizen

Neben der Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs sieht der TVöD auch die Zahlung eines Leistungsentgelts vor. Das Leistungsentgelt (§ 18) ist gegenwärtiger und dient der unmittelbaren Leistungsmotivation zur Steigerung der Effektivität und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen. In der Regel wird das Leistungsentgelt als jährliche Einmalzahlung erbracht. Leistungs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 14 Minderleistung oder Schlechtleistung

Erbringt der Arbeitnehmer nicht die geschuldete Arbeitsleistung, die von jedem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags erwartet werden darf, so kann das Arbeitsverhältnis nach erfolgter Abmahnung gekündigt werden.[1] Eine schlechte Leistung kann in Qualitätsmängeln bestehen oder in einer quantitativen Minderleistung. Erforderlich ist eine langfristige Unterschreitung der Du...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8.2 Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen

Mitwirkungspflichten der Beschäftigten bestehen auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Bereits Art. 13 RL 89/391/EWG gibt vor, dass die Beschäftigten zu entsprechenden Mitwirkungspflichten verpflichtet sind. Diese europarechtliche Vorgabe wurde durch § 15 Abs. 1 ArbSchG umgesetzt. Beschäftigte sind gemäß dieser Vorschrift verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sow...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.4 Leiharbeit

Grundsätzlich würde § 8 ArbSchG auch vollumfänglich bei der Leiharbeit Anwendung finden. Allerdings sind Leiharbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wesentlich anders in den Betrieb des anderen Arbeitgebers integriert, als es bei bloßer zeitgleicher Anwesenheit mehrerer Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber der Fall ist. Leiharbeitnehmer sind in das Betriebsgesc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.2 Schutzbedürftigkeit

Der Tätigkeitsbereich der Leiharbeitnehmer ist dadurch gekennzeichnet, dass sie sich in die Betriebe anderer Arbeitgeber begeben und dort auch für den Betrieb tätig sind. Sie werden folglich anstatt eigener Beschäftigter des dortigen Arbeitgebers tätig. Insofern unterliegen sie den gleichen Gefährdungen wie die Beschäftigten des Entleiherbetriebes. Die Arbeitnehmerüberlassung ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.10 Mitbestimmung des Betriebsrates

§ 5 ArbSchG schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, regelt allerdings nicht, wie diese durchzuführen ist. Auch wenn einige Fachrechtsverordnungen weitergehende Konkretisierungen vornehmen (z. B., dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auch die Möglichkeit einer Substitution überprüft werden muss[1], so bleibt es dabei, dass die konkrete Umset...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 16 Hausangestellte in privaten Haushalten

Für Hausangestellte in privaten Haushalten ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht anzuwenden[1]. Dies steht im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben[2]. Der Gesetzgeber sah dies als sachdienlich an und wollte damit den Schwierigkeiten Rechnung tragen, die einer Beachtung aller Vorschriften des ArbSchG und ihrer Kontrolle in privaten Haushalten entgegenstehen[3]. Auch ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 3 Dualismus im Arbeitsschutz

Vor dem Hintergrund der europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz (RL 89/391/EWG) und deren wesentlichen Umsetzung im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist hervorzuheben, dass in Deutschland ein duales Arbeitsschutzsystem besteht. Die Überwachung des ArbSchG ist grundsätzlich eine staatliche Aufgabe[1] , da die wesentlichen Arbeitsschutznormen in den Bereich des ö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3 Einrichtungen, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 34 SGB VII an der Versorgung beteiligt worden sind (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. cc UStG)

Rz. 231 Nach § 34 Abs. 1 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedizinische oder Berufskrankheiten-Behandlung gewährleistet werden. Sie können zu diesem Zweck die von den Ärzten und Krankenhäusern ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und Gesundheits... / 3.3 Gesundheitsdaten beim Betriebsarzt

Aufgabe des Betriebsarztes ist die Förderung von Gesundheit und Arbeitssicherheit im Unternehmen. Dabei schützt er die Gesundheit der Arbeitnehmer, seine Tätigkeit dient aber gleichzeitig auch den Interessen des Arbeitgebers. Angesichts der Notwendigkeit der Durchführung bestimmter betriebsärztlichen Untersuchungen und Vorsorgen kann hinsichtlich der Legitimation auf Art. 9 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.10 ESRS S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die Arbeitskräfte des Unternehmens durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (nach Personenzahl) und wie viele Fälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Tode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.1 ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 70 Die Angabepflichten des ESRS S1-5 fordern, ein Verständnis darüber zu schaffen, inwieweit berichtspflichtige Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele nutzen, um Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen bzw. Erzielung wesentlicher positiver Auswirkungen sowie bei der Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 4.7 Betriebsärztlicher Dienst/Gesundheitsdienstleister

Grundlage für den Betriebsärztlichen Dienst ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG). Danach hat der Arbeitgeber Betriebsärzte zu bestellen und ihnen die in § 3 ASiG aufgezählten Aufgaben zu übertragen, wenn dies im Hinblick auf § 2 ASiG erforderlich ist. Die Betriebsmedizin (= Arbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2.1 JAV für Unternehmer und Ehegatten/Lebenspartner (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 erfasst die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a (Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner) und Buchst. c (in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder rechtsfähigen Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig Tätige) kraft Gesetzes Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Quecksilber / 2.1 Gesundheitsgefahren

Verdampfendes Quecksilber ist viel schwerer als Luft und reichert sich durch Einatmen im Körper an, auch quecksilberhaltige Stäube können eingeatmet werden. Über die Haut wird elementares Quecksilber nur in geringem Maß aufgenommen. Mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Quecksilber bzw. seine anorganischen und organischen Verbindungen sind: Koordinationsstörungen, erhöhter S...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schwefelwasserstoff / 2.1 Gesundheitsgefahren

Die Hauptaufnahme findet über die Atemwege statt. Bei geringen Konzentrationen warnt der unangenehme Geruch, bei hohen Konzentrationen wird er jedoch nicht mehr wahrgenommen, da die Geruchsrezeptoren betäubt werden. Die Geruchsempfindung kann auch dann abnehmen, wenn niedrige Konzentrationen über einen längeren Zeitraum einwirken. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind: reizt A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2.5 Zusatzversicherung, Satzungsermächtigung (Abs. 5)

Rz. 25 Abs. 5 Satz 1 verpflichtet die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in ihrer Satzung, für den von Abs. 1 bis 3 erfassten Personenkreis die Möglichkeit einer Zusatzversicherung gegen entsprechende Beiträge (vgl. § 69 der Satzung der SVLFG) mit einem höheren JAV zu schaffen und auszugestalten. Damit wird ein Ausgleich für den (häufig relativ) niedrigen, die tatsächl...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lösemittel / 2.1 Gesundheitsgefahren

In Abhängigkeit vom verwendeten Lösemittel und der Art der Tätigkeit bestehen v. a. folgende Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten: Aufnahme über Atemwege und Haut; Anreicherung in Gehirn, Leber, Nieren, Knochenmark, dadurch Schädigung von Leber, Nieren und zentralem Nervensystem möglich; entfettende Wirkung auf die Haut (trockene, rissige Haut), kann Haut reizen so...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsausflüge

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Arbeitslohn Rz 61, > Berufskrankheiten Rz 1, > Betriebsveranstaltungen, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 144/1, > Reisekosten Rz 51.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.3.3 Mitbestimmung im Bereich Gesundheitsschutz

Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, im Homeoffice oder mobil zu arbeiten, könnte sich auf ihre Gesundheit auswirken.[1] Hierdurch könnten auch Mitspracherechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG entstehen. Danach hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die der Arbeitgeber aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3 Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Prävention spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt bereits vor dem Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein. Durch gezielte Unterweisungen lernen die Beschäftigten, Gesundheitsgefahren zu erkennen und ihnen durch ihr Verhalten zu begegnen. Es geht nicht nur um Lärm, dicke Luft oder schlechtes Licht, sondern...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 218b Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

Rz. 1 Die zuvor geltende Fassung der Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 15 i. V. m. Art. 17 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. S. 3836) zum 1.1.2015 aufgehoben. Grund dafür ist die zu diesem Zeitpu...mehr

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Jung, SGB VII § 212 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung stellt klar, dass das neue Recht grundsätzlich nur für Versicherungsfälle gilt, die nach dem 31.12.1996 eingetreten sind (Versicherungsfallprinzip). Dieser Grundsatz gilt für die Vorschriften des Ersten bis Neunten Kapitels. Das sind die Vorschriften, die über Leistungen auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalls abstellen. Der Grundsatz gilt also nicht für ...mehr

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Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.1 Übernahme von Altfällen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung des Abs. 1 stellt sicher, dass eventuell noch nach dem 31.12.1996 bekannt werdende Altfälle im Beitrittsgebiet aus der Zeit vor dem 1.1.1992 (also vor dem Inkrafttreten des RÜG) nach Maßgabe von § 1150 Abs. 2 und 3 RVO dem Unfallversicherungsrecht des SGB VII zugeordnet werden. Rz. 4 Es gilt das Versicherungsfallprinzip. Das bedeutet, dass ein bis zum 31.12...mehr

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Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.1 Vorschriften über Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 gelten auch für Versicherungsfälle vor dem 1.1.1997 im Interesse der Versicherten die Vorschriften des SGB VII über die Heilbehandlung, die Rehabilitation und die Pflege, wenn der Versicherungsfall, für den Leistungen beantragt worden sind, bereits vor dem Tag des Inkrafttretens des SGB VII eingetreten ist, die Entscheidung über die Leistung aber erst aufgr...mehr