Fachbeiträge & Kommentare zu Berufskrankheit

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.1 Leistungen im Überblick

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass die Hinterbliebenen einen eigenen Anspruch auf Leistungen haben. Denn Ansprüche auf Hinterbliebenenleistungen sind eigenständige Rechtsansprüche, die sich zwar vom Recht des Versicherten ableiten, aber hinsichtlich aller Voraussetzungen gesondert zu prüfen sind (st. Rechtsprechung des BSG, BSG, Urteil v. 10.8.2021, B 2 U 2/20 R, Rz. 27; ... mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.6 Prozessuales

Rz. 47 Das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist eine Tatbestandsvoraussetzung des Anspruchs auf Hinterbliebenenleistungen. Ein Hinterbliebener kann daher anders als ein Versicherter nicht (zunächst) allein die Feststellung des Vorliegens eines Versicherungsfalls verlangen (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.12.2020, L 9 U 3290/17). Die Klage einer Hinterbliebenen auf Feststel... mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Korrespondierende Regelungen finden sich zunächst in den §§ 64 ff. Zu beachten sind weiter die ergänzenden Regelungen im Verschollenheitsgesetz, so etwa §§ 1, 2 und 13 VerschG. § 7 bestimmt, was Versicherungsfälle sind, nämlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. § 8 Abs. 1 definiert den Begriff des Arbeitsunfalls, § 9 Abs. 1 bestimmt die anerkannten Berufskrankheiten. mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.2 Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Leistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. Ist also die Zuständigkeit des jeweiligen Rehabilitationsträgers zu einer Leistungsgruppe (§ 5) gegeben, richtet sich die grundsätzliche Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwisch... mehr

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Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 2.7 Sonderregelung für Beamte und Berufssoldaten

Rz. 29 Abs. 4 enthält eine Sonderregelung über den JAV für Beamte und Berufssoldaten, die einen Versicherungsfall i. S. d. gesetzlichen Unfallversicherung außerhalb ihres Dienstverhältnisses (andernfalls besteht Versicherungsfreiheit nach § 4 Abs. 1 Nr. 1) erleiden. Die Vorschrift regelt die Höhe des JAV für Beamte und vergleichbare Personen, die Leistungen aus der öffentlic... mehr

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Jung, SGB VII § 87 Jahresar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus der systematischen Stellung im zweiten Unterabschnitt des dritten Abschnittes folgt, dass § 87 nur die erstmalige Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) betrifft (BSG, Urteil v. 15.9.2011, B 2 U 24/10 R; anders noch nach dem Recht der RVO: vgl. BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 48/92). Für Neufeststellungen gelten die §§ 90, 91. Bis Ende 2020 enthielt § 91 ein... mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Abs. 1 übernimmt teilweise die Regelungen des § 589 Abs. 1 RVO und gibt eine Übersicht über die Hinterbliebenenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Abs. 1a hat keine Vorgängervorschrift, der erstmalig mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt wurde. Abs. 2 entspricht § 5... mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 nennt die Leistungen – Sterbegeld, Erstattung der Überführungskosten, Renten und Beihilfe –, auf die Hinterbliebene einen Anspruch haben; damit regelt Abs. 1 ganz allgemein die möglichen Ansprüche von Hinterbliebenen, hat daher Sammelfunktion und beschreibt den Kanon der Ansprüche abschließend. Abs. 1a stellt Lebenspartner im Hinblick auf den Kanon der Hinterblie... mehr

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Jung, SGB VII § 85 Mindest-... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Während Abs. 1 und 1a nach dem Alter gestaffelte Regelungen zum Mindest-JAV enthalten, verhält sich Abs. 2 zum Höchst-JAV. Die jeweilige Berechnung knüpft an die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV und damit an das Durchschnittsentgelt der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten im vorangegangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächst höheren, durch 420 teilbar... mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Psychische Erkrankungen am ... / 3.5 Anerkennung als Berufskrankheit

Psychische Erkrankungen sind zwar als Präventionsthema gesetzlich anerkannt (s. o.), werden von den Berufsgenossenschaften aber im Rahmen der Entschädigungen nicht anerkannt. Sie sind bislang nicht Gegenstand der Berufskrankheiten-Verordnung und werden von der Rechtsprechung der Sozialgerichte bisher nur in Ausnahmefällen als sog. "Wie-Berufskrankheit" anerkannt. Hier ist ins... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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BGM und betriebliche Mitbes... / 2.2.1 Maßnahmen

Arbeitsmittel und Arbeitsprozesse sollen verschiedene Kriterien erfüllen, in erster Linie sollten sie keine gesundheitsschädigende Wirkung haben. Sämtliche Arbeitsprozesse stehen hierbei im Fokus. Das Hauptaugenmerk liegt auf Arbeitsmitteln, die eine gesunde Körperhaltung unterstützen. Gemeint ist aber auch das Design von Werkzeugen, Möbelstücken und technischen Gegenständen... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 13 Missachtet der Dienstberechtigte die Verpflichtungen aus § 618 BGB, steht dem Dienstverpflichteten ein einklagbarer Anspruch auf Erfüllung zu.[1] Der einklagbare Erfüllungsanspruch erstreckt sich dabei auch auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG.[2] Hiernach hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihr... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Berufsunfähigkeit / Zusammenfassung

Begriff Versicherte sind berufsunfähig, wenn der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann (Deutsche Rentenversicherung). Berufsunfähigkeit ist eine Form der Erwerbsminderung und – im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit, die vorübergehend ist – i. Allg. eine dauernde Beeinträchtigung. Ist ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Berufsunfähigkeit / 3.1 Prävention

Höchste Priorität hat die Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (§ 4 ArbSchG). Dies muss durch Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schulungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet werden. Die Zahl der Unfälle und des Auftretens von Berufskrankheiten und damit auch die Za... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tierärzte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Tierärzte, die im > Öffentlicher Dienst als Fleischbeschauer tätig werden, sind insoweit nichtselbständig tätig. Freiberuflich praktizierende Tierärzte erzielen > Einkünfte aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG (Katalogberuf nach dortigem Satz 2); ergänzend > Ärzte. Zu den beruflichen Gefährdungen der Tierärzte gehören > Berufskrankheiten. Rz. 2 Stand: EL ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.2 Mobbing als Berufskrankheit?

Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet, die der Versicherte auf Mobbing im Zusammenhang mit seiner versicherten beruflichen Tätigkeit zurückführt, stellen keine Berufskrankheit nach der Berufskrankheiten-Liste der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) dar, da Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet nicht ausdrücklich in der Berufskrankheite... mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.4 Keine Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB III

Die Haftungsbeschränkung nach § 105 Abs. 1 SGB VII ist bei Mobbing von Arbeitnehmern durch einen Vorgesetzten nicht einschlägig. Nach dieser Vorschrift sind Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersat... mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.5 Möglichkeiten von betroffenen Arbeitnehmern

Die Möglichkeiten betroffener Arbeitnehmer, gegen Belästigungen vorzugehen, richten sich insbesondere danach, welcher Art die Belästigung ist. In Betracht kommt eine Beschwerde beim Arbeitgeber und/oder beim Betriebsrat.[1] Von Belästigungen betroffene Arbeitnehmer können auch berechtigt sein, die Arbeitsleistung zurückzuhalten (sog. Leistungsverweigerungsrecht).[2] Außerdem... mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.1 Mobbing als Arbeitsunfall

Arbeitnehmer, deren Gesundheit durch einen Arbeitsunfall geschädigt worden ist, haben nach Maßgabe der §§ 26 ff. SGB VII einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztenrente). Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer bei der versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet.[1] Unfälle ... mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.3 Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

In zahlreichen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen und Regelungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt und in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Solche "Anti-Mobbing-Vereinbarungen" enthalten i. d. R. eine Definition des Mobbingbegriffs, einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Sanktionen zur Mobbingbekämpfun... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3.1 Bisher keine Listen-Berufskrankheit

Rz. 64 Die Krankheit darf nicht in der Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur BKV) aufgeführt sein (1. Alternative). Die Krankheit ist zwar in der Berufskrankheitenliste aufgeführt, die weiteren dort aufgeführten Voraussetzungen, insbesondere die dort genannten Einwirkungen, liegen nicht vor (Alternative 2). Praxis-Beispiel Hautkrebs, der bei einem Dachdecker aber nicht durch R... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4 Anerkennung einer Krankheit wie eine Berufskrankheit

2.4.1 Abgrenzung zu den Listen-Berufskrankheiten Rz. 59 Abs. 2 enthält eine Öffnungsklausel, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgeführt ist, "wie eine Berufskrankheit" anzuerkennen ist und Leistungen zu gewähren sind. Es handelt sich dabei um einen gesetzgeberischen Kompromiss. Um der Praktik... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3.2 Prüfungsschema zur Anerkennung einer Krankheit wie eine Berufskrankheit (§ 9 Abs. 2)

Rz. 113 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII Zugehörigkeit des Versicherten zu einer besonderen Personengruppe Einwirkungen mit erheblich höherem Einwirkungsgrad als bei der Gesamtbevölkerung Krankheit, die nicht die Voraussetzungen eines Tatbestandes der BK-Liste erfüllt Neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung, nämlich fun... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.1 Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit

2.8.1.1 Gefahrenbegriff Rz. 92 Abs. 4 Satz 1 übernimmt die bereits zuvor in § 3 Abs. 1 Satz 2 BKV geregelte Verpflichtung der Unfallversicherungsträger bei den Versicherten darauf hinzuwirken, eine gefährdende Tätigkeit zu unterlassen, wenn sich nicht die Gefahr beseitigen lässt, dass die Krankheit wiederauflebt oder sich verschlimmert. Anders als § 3 Abs. 1 BKV setzt Abs. 4 ... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3.1 Prüfungsschema zur Feststellung einer Listen-Berufskrankheit (§ 9 Abs. 1)

Rz. 112 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII äußere (betriebliche) Einwirkung i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes innerer (rechtlicher) Zusammenhang zwischen 1. und 2. äußere (betriebliche) Einwirkung Gesundheitsschaden i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes als Erstschaden Ursachenzusammenhang zwischen 3. und 4. = haftungsbegründende Kausalität Ergebnis:... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskrankheit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Berufskrankheitenrecht ist deutlich jünger als die gesetzliche Unfallversicherung, die ursprünglich nur für Arbeitsunfälle in Industriebetrieben konzipiert war (Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884, RGBl. 1884 S. 69, in Kraft getreten am 1.10.1885). Von einem Unfall konnte und kann begrifflich aber nur die Rede sein, wenn die schädigenden Einwi... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.1 Abgrenzung zu den Listen-Berufskrankheiten

Rz. 59 Abs. 2 enthält eine Öffnungsklausel, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgeführt ist, "wie eine Berufskrankheit" anzuerkennen ist und Leistungen zu gewähren sind. Es handelt sich dabei um einen gesetzgeberischen Kompromiss. Um der Praktikabilität willen sieht Abs. 1 ein Listensystem vo... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.5 Fehlen einer im Berufskrankheiten-Tatbestand definierten Mindestdosis

Rz. 31e Werden im BK-Tatbestand keine Einwirkungsgrößen benannt und sind bei dieser BK Dosis-Wirkungs-Beziehungen nicht durch den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand belegt, so können keine Mindestschwellenwerte erarbeitet und angewandt werden und keine sog. sichere Dosis benannt werden, deren Nichtüberschreiten von vornherein eine Verursachung des im Verordnungstex... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.3 Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

Rz. 56 Der am 1.1.2021 in Kraft getretene Abs. 1a schafft eine gesetzliche Grundlage für die Stellung, die Aufgaben und die Organisation des ärztlichen Sachverständigenbeirats. Dieses Gremium berät und unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und bei der Erarbeitung wissenschaftlicher Stell... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Berufskrankheitenrecht ist deutlich jünger als die gesetzliche Unfallversicherung, die ursprünglich nur für Arbeitsunfälle in Industriebetrieben konzipiert war (Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884, RGBl. 1884 S. 69, in Kraft getreten am 1.10.1885). Von einem Unfall konnte und kann begrifflich aber nur die Rede sein, wenn die schädigenden Einwirkungen auf eine Ar... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 4 Literatur

Rz. 114 Baur/Glenzk/Schneider, Die Bedeutung der Expositionsermittlung im Rahmen von Berufskrankheiten-Verfahren, ZblArbeitsmed 2013, 330. Becker, Synkanzerogenese als Berufskrankheit – Ein Lösungsvorschlag, ZblArbeitsmed 2015, 301. ders., Die anzeigepflichtigen Berufskrankheiten, Stuttgart 2010. ders., Stellenwert von Leitlinien und antizipierten Sachverständigengutachten bei ... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8 Regelungen zur Prävention

Rz. 91 Mit der ab 1.1.2021 geltenden Neufassung des Abs. 4 treten Regelungen zur Prävention im Zusammenwirken von Versicherten, Arbeitgebern und Unfallversicherungsträgern an die Stelle der außer Kraft getretenen Vorschriften zum Unterlassungszwang. Die Regelungen beschränken sich nicht auf die Berufskrankheiten, bei denen bisher der Unterlassungszwang galt, sondern gelten f... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.1.2 Wiederaufleben oder Verschlimmerung

Rz. 94 Die Gefahr des Wiederauflebens kommt in Betracht, wenn die Berufskrankheit bereits zuvor ausgebrochen war, wenn also alle Voraussetzungen des Berufskrankheiten-Tatbestandes gegeben waren und der Versicherungsfall eingetreten war. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Krankheit ausgeheilt war, nun aber mit einem erneuten Ausbruch der Krankheit zu rechnen ist, wenn die ge... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.5 Rückwirkung

Rz. 76 Der am 1.1.2021 in Kraft getretene Abs. 2a enthält eine Rückwirkungsregelung für diejenigen Fälle, in denen Versicherte bei der Aufnahme einer Krankheit in die Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur BKV) bereits erkrankt sind (Bestandsfälle). Der Eintritt des Versicherungsfalls wird für alle Bestandsfälle im Gesetz festgelegt. Gemäß Abs. 2a Nr. 1 ist für Fälle des Abs. 1... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.9 Versicherungsfall und Leistungsfall (Abs. 5)

Rz. 105 Bei Vorliegen einer Berufskrankheit besteht Anspruch auf die im 3. Kapitel vorgesehenen Leistungen (§§ 26 ff.). Dabei sind als Geldleistungen insbesondere Verletztengeld (§§ 45 ff.) und Rente (§§ 56 ff.) zu nennen. Abs. 5 enthält eine Günstigkeitsregel. Die Vorschrift trägt dem Rechnung, dass eine Berufskrankheit nach ihrem Entstehen zeitweise stumm verlaufen kann, ... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3.5 Rechtsfolge

Rz. 72 Liegen die Voraussetzungen vor, so ist die Krankheit wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Dem Versicherungsträger wird kein Ermessen eingeräumt (anders früher § 551 Abs. 2 RVO). Die Anerkennung erfolgt im Einzelfall. Sie entfaltet keine irgendwie geartete Bindungswirkung für ähnlich gelagerte Fälle. Für die Gewährung von Leistungen gelten die gleichen Vorschriften w... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3 Voraussetzungen für die Anerkennung

2.4.3.1 Bisher keine Listen-Berufskrankheit Rz. 64 Die Krankheit darf nicht in der Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur BKV) aufgeführt sein (1. Alternative). Die Krankheit ist zwar in der Berufskrankheitenliste aufgeführt, die weiteren dort aufgeführten Voraussetzungen, insbesondere die dort genannten Einwirkungen, liegen nicht vor (Alternative 2). Praxis-Beispiel Hautkrebs, ... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschrift bildet das Herzstück des Berufskrankheitenrechts und galt seit dem 1.1.1997 (Art. 36 S. 1 UVEG) bis zum 31.12.2020 nahezu unverändert. Sie statuiert das sog. Mischsystem mit der Berufskrankheitenliste (Abs. 1) einerseits und der Öffnungsklausel (Abs. 2) andererseits. Darüber hinaus enthält die Norm in Abs. 3 eine Vermutungsregel und verpflichtet die ges... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.4 Dosismodelle, Orientierungswerte und Grenzwerte

Rz. 31c Einzelne Berufskrankheiten-Tatbestände geben mehr oder weniger genau an, wie die berufliche Belastung (mindestens) beschaffen sein muss: Praxis-Beispiel Berufskrankheit Nr. 2112: "Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindestein... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.1.1 Gefahrenbegriff

Rz. 92 Abs. 4 Satz 1 übernimmt die bereits zuvor in § 3 Abs. 1 Satz 2 BKV geregelte Verpflichtung der Unfallversicherungsträger bei den Versicherten darauf hinzuwirken, eine gefährdende Tätigkeit zu unterlassen, wenn sich nicht die Gefahr beseitigen lässt, dass die Krankheit wiederauflebt oder sich verschlimmert. Anders als § 3 Abs. 1 BKV setzt Abs. 4 Satz 1 jedoch voraus, d... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3.4 Ursachenzusammenhang im Einzelfall

Rz. 70 Ebenso wie bei der Anerkennung nach Abs. 1 muss auch bei der Anerkennung wie eine Berufskrankheit die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität im Einzelfall geprüft werden. Der ursächliche Zusammenhang zwischen der gefährdenden Einwirkung bei der versicherten Beschäftigung und zwischen dieser Einwirkung und der Erkrankung müssen mit Wahrscheinlichkei... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.4 Kasuistik

Rz. 73 Anerkannt wurden nach Abs. 2: Bronchialkarzinom bei einem Straßenbauarbeiter (LSG Niedersachsen, Urteil v. 17.3.1994, L 3 U 131/92), chronisch-atrophische Rhinitis einer Versicherten, die im Leichenkeller der Anatomie einer Universitätsklinik in hohem Maße der Einwirkung von Formaldehyd ausgesetzt war (LSG für das Saarland, Urteil v. 18.2.2009, L 2 U 61/05), Hypothenar-H... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.6 Sonderfall Synkanzerogenese

Rz. 31f Abgesehen von einzelnen inzwischen eingeführten Listen-Berufskrankheiten, die synkanzerogene Wirkungen berücksichtigen (z. B. BK Nr. 4114 der Anlage 1 zur BKV), ist die Synkanzerogenese keine besondere Berufskrankheit. Sie ist in der Berufskrankheitenliste nicht gesondert aufgeführt. Vielmehr ist darunter zu verstehen, dass eine Krebserkrankung durch die Arbeitsstoff... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.1 Generelle und individuelle Kausalität

Rz. 30 Nimmt der Verordnungsgeber eine Erkrankung in die Berufskrankheitenliste auf, so erkennt er nur den generellen Ursachenzusammenhang zwischen ihr und den jeweiligen Einwirkungen verbindlich an (BSG, Urteil v. 26.2.1992, 9a RV 4/91). Der generelle Ursachenzusammenhang zwischen den Einwirkungen und der Krankheit bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Berufskrankheiten... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.2 Listenmäßige Einwirkung(en)

Rz. 16 Einwirkungen sind alle Umstände, die die Gesundheit des Menschen von außen beeinflussen. Obwohl das Gesetz in Abs. 1 Satz 2 nur die Mehrzahl (Einwirkungen) benutzt, kann im Extremfall ein einmaliger Vorgang ausreichen (z. B. Infektion bei der BK 3101). Der Einwirkungsbegriff ist weit auszulegen (Becker, in: Brackmann, SGB VII, § 9 Rz. 49; Kater/Leube, SGB VII, § 9 Rz.... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.2 Rechtslage im Zeitablauf bis zur Aufnahme in die Berufskrankheitenliste

Rz. 60 Abs. 2 ist als originäre Anspruchsgrundlage zu prüfen, solange die Krankheit nicht in die Berufskrankheitenliste in der Anlage 1 zur BKV aufgenommen wurde 1. Alternative) oder solange bei einer bereits aufgeführten Krankheit die dort genannten Einwirkungen oder Ursachen nicht vorliegen (2. Alternative). Sobald die Berufskrankheit in die Liste aufgenommen wurde, sind n... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.2 Gefahrenbeseitigung durch geeignete Mittel

Rz. 96 Liegt eine solche Gefahr vor, so muss der Unfallversicherungsträger zunächst prüfen, ob diese Gefahr durch andere geeignete Mittel als die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit beseitigt werden kann. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat der Unfallversicherungsträger zu prüfen, ob das Wiederaufleben der Berufskrankheit oder die Verschlimmerung ... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.6 Widerlegbare Kausalitätsvermutung (Abs. 3)

Rz. 78 Die Vermutungsregelung in Abs. 3 wurde mit dem SGB VII zum 1.1.1997 eingeführt. Sie betrifft die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Abs. 1. Nach der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 263/95) handelt es sich um einen Beweisgrundsatz, wonach der ursächliche Zusammenhang zwischen arbeitsplatzbezogenen Einwirkungen und einer in der Berufskrankheitenliste genannten Berufskra... mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.4 Listenmäßige Erkrankung

Rz. 26 Eine Krankheit i. S. d. Unfallversicherungsrechts liegt vor, wenn sich ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand klinisch manifestiert und zu körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionsstörungen führt (BSG, Urteile v. 11.1.1989, 8 RKnU 1/88, und v. 29.11.1973, 8/7 RU 24/71; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Kap. 2.2.1, S. 67).... mehr