Fachbeiträge & Kommentare zu Berufskrankheit

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.10 ESRS S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die Arbeitskräfte des Unternehmens durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (nach Personenzahl) und wie viele Fälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Tode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.1 ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 70 Die Angabepflichten des ESRS S1-5 fordern, ein Verständnis darüber zu schaffen, inwieweit berichtspflichtige Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele nutzen, um Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen bzw. Erzielung wesentlicher positiver Auswirkungen sowie bei der Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 4.7 Betriebsärztlicher Dienst/Gesundheitsdienstleister

Grundlage für den Betriebsärztlichen Dienst ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG). Danach hat der Arbeitgeber Betriebsärzte zu bestellen und ihnen die in § 3 ASiG aufgezählten Aufgaben zu übertragen, wenn dies im Hinblick auf § 2 ASiG erforderlich ist. Die Betriebsmedizin (= Arbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2.1 JAV für Unternehmer und Ehegatten/Lebenspartner (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 erfasst die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a (Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner) und Buchst. c (in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder rechtsfähigen Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig Tätige) kraft Gesetzes Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schwefelwasserstoff / 2.1 Gesundheitsgefahren

Die Hauptaufnahme findet über die Atemwege statt. Bei geringen Konzentrationen warnt der unangenehme Geruch, bei hohen Konzentrationen wird er jedoch nicht mehr wahrgenommen, da die Geruchsrezeptoren betäubt werden. Die Geruchsempfindung kann auch dann abnehmen, wenn niedrige Konzentrationen über einen längeren Zeitraum einwirken. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind: reizt A...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Quecksilber / 2.1 Gesundheitsgefahren

Verdampfendes Quecksilber ist viel schwerer als Luft und reichert sich durch Einatmen im Körper an, auch quecksilberhaltige Stäube können eingeatmet werden. Über die Haut wird elementares Quecksilber nur in geringem Maß aufgenommen. Mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Quecksilber bzw. seine anorganischen und organischen Verbindungen sind: Koordinationsstörungen, erhöhter S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2.5 Zusatzversicherung, Satzungsermächtigung (Abs. 5)

Rz. 25 Abs. 5 Satz 1 verpflichtet die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in ihrer Satzung, für den von Abs. 1 bis 3 erfassten Personenkreis die Möglichkeit einer Zusatzversicherung gegen entsprechende Beiträge (vgl. § 69 der Satzung der SVLFG) mit einem höheren JAV zu schaffen und auszugestalten. Damit wird ein Ausgleich für den (häufig relativ) niedrigen, die tatsächl...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lösemittel / 2.1 Gesundheitsgefahren

In Abhängigkeit vom verwendeten Lösemittel und der Art der Tätigkeit bestehen v. a. folgende Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten: Aufnahme über Atemwege und Haut; Anreicherung in Gehirn, Leber, Nieren, Knochenmark, dadurch Schädigung von Leber, Nieren und zentralem Nervensystem möglich; entfettende Wirkung auf die Haut (trockene, rissige Haut), kann Haut reizen so...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsausflüge

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Arbeitslohn Rz 61, > Berufskrankheiten Rz 1, > Betriebsveranstaltungen, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 144/1, > Reisekosten Rz 51.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.3.3 Mitbestimmung im Bereich Gesundheitsschutz

Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, im Homeoffice oder mobil zu arbeiten, könnte sich auf ihre Gesundheit auswirken.[1] Hierdurch könnten auch Mitspracherechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG entstehen. Danach hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die der Arbeitgeber aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildschirmarbeit / 4 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG das Recht, bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Vor der Einrichtung oder Änderung von Bildschirmarbeitsplätzen hat der Betriebsrat ein Recht auf Unterrichtung und Beratung durch den Arbeitgeber, das in § 90 BetrVG geregelt ist. Nach § 87 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3 Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Prävention spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt bereits vor dem Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein. Durch gezielte Unterweisungen lernen die Beschäftigten, Gesundheitsgefahren zu erkennen und ihnen durch ihr Verhalten zu begegnen. Es geht nicht nur um Lärm, dicke Luft oder schlechtes Licht, sondern...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 218b Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

Rz. 1 Die zuvor geltende Fassung der Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 15 i. V. m. Art. 17 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. S. 3836) zum 1.1.2015 aufgehoben. Grund dafür ist die zu diesem Zeitpu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 212 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung stellt klar, dass das neue Recht grundsätzlich nur für Versicherungsfälle gilt, die nach dem 31.12.1996 eingetreten sind (Versicherungsfallprinzip). Dieser Grundsatz gilt für die Vorschriften des Ersten bis Neunten Kapitels. Das sind die Vorschriften, die über Leistungen auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalls abstellen. Der Grundsatz gilt also nicht für ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.1 Übernahme von Altfällen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung des Abs. 1 stellt sicher, dass eventuell noch nach dem 31.12.1996 bekannt werdende Altfälle im Beitrittsgebiet aus der Zeit vor dem 1.1.1992 (also vor dem Inkrafttreten des RÜG) nach Maßgabe von § 1150 Abs. 2 und 3 RVO dem Unfallversicherungsrecht des SGB VII zugeordnet werden. Rz. 4 Es gilt das Versicherungsfallprinzip. Das bedeutet, dass ein bis zum 31.12...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.1 Vorschriften über Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 gelten auch für Versicherungsfälle vor dem 1.1.1997 im Interesse der Versicherten die Vorschriften des SGB VII über die Heilbehandlung, die Rehabilitation und die Pflege, wenn der Versicherungsfall, für den Leistungen beantragt worden sind, bereits vor dem Tag des Inkrafttretens des SGB VII eingetreten ist, die Entscheidung über die Leistung aber erst aufgr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.1 Zuwiderhandeln gegen Unfallverhütungsvorschriften (Nr. 1)

Rz. 8 Die Unfallversicherungsträger erlassen aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung in § 15 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschriften als autonomes Recht. Ordnungswidrig handelt, wer einer solchen Unfallverhütungsvorschrift zuwiderhandelt. Unerheblich ist, ob dies zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit geführt hat oder nicht. In der Unfallverhütungsvorschrift muss für e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.3 Vorschriften über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 Satz 1 gelten die Vorschriften des SGB VII (neues Recht) über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen. Renten sind Versichertenrenten nach §§ 56 bis 62 einschließlich der Rente als vorläufige Entschädigung (§ 62), Hinterbliebenenrenten (§§ 63 bis 71) einschließlich der damit in engem Zusammenhang stehenden übrigen Hinterbliebenenleistungen (Sterbegeld,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.9 Nichteinhalten der Anzeigepflicht (Nr. 9)

Rz. 16 Nach § 193 Abs. 1 und 2 hat der Unternehmer Arbeitsunfälle und Anhaltspunkte für Berufskrankheiten binnen 3 Tagen (§ 193 Abs. 4) anzuzeigen, wenn diese zum Tod des Versicherten oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben. Unfälle der nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Versicherten sind anzuzeigen, wenn der Unfall infolge einer Tätigkeit eingetreten ist, die...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.14 Bestellung von Vertrauens- oder Betriebsärzten (Abs. 1 Nr. 14)

Soll ein Arzt zum Vertrauens- oder Betriebsarzt bestellt werden, so ist diese Bestellung nach Abs. 1 Nr. 14 mitbestimmungspflichtig. Dabei ist egal, ob der Arzt verbeamtet oder als Arbeitnehmer eingestellt wird. Wird ein freiberuflicher Arzt mit den Aufgaben des Vertrauens- oder Betriebsarztes betraut, liegt nach Auffassung des BVerwG[1] kein Fall des § 78 Abs. 1 Nr. 14 BPers...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.13 § 74 Abs. 2 Nr. 7: Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 7 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen sowie von Gesundheitsgefährdungen". Die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bleibt beim Arbeitgeber/Dienstherrn. Hierher gehören etwa: das Arbeitsschutzgesetz (und d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallversicherung

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung (s. SGB VII). Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskran...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallverhütung

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Unfallverhütung ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Unter Unfallverhütung im arbeitsrechtlichen Sinne versteht man präventive Maßnahmen zur Verhütung von betrieblichen Unfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten der Arbeitnehmer an deren Arbeitsplätzen sowie wirksame Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Soziale Sicherheit.

Rn 16 Diese Ausn ist ebenfalls europäisch autonom auszulegen (EuGH C-579/17 Rz 67). Sie gilt für das Recht der Gewährung von Leistungen sozialer Sicherheit im Verhältnis zwischen der Sozialverwaltung oder -versicherung und den angeschlossenen Arbeitnehmern. Hierunter fallen jedenfalls die von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 6 Handlungsfeld 5: Betriebliche Gesundheitsförderung

Ziele der betrieblichen Gesundheitsförderung Ein weiteres Handlungsfeld einer altersgerechten Personalpolitik ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Sie wirkt präventiv und zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter, insbesondere der älteren zu erhalten, beruflichen Belastungen entgegenzuwirken sowie Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu verhindern. Dies bede...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schwefelkohlenstoff / 2.1 Gesundheitsgefahren

Eine Aufnahme erfolgt hauptsächlich über Atemwege und Haut. Mögliche Gesundheitsgefährdungen: reizt Atemwege, Augen und Haut, Erregungszustände und Bewusstlosigkeit, Nervenerkrankungen und Schädigung des Gefäßsystems, Gehörschädigung (ototoxisch), fruchtschädigende und fruchtbarkeitsgefährdende Wirkung wird vermutet. Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff sind als Berufskrankheit ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fliesenleger (Professiogramm) / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Folgende physischen, psycho-physiologischen und psychischen Belastungen und Beanspruchungen sind relevant: Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, insbesondere Verspannungen im Schulter-/Nackenbereich sowie im Bereich des unteren Rückens durch körperlich schwere Arbeit (Heben und Tragen von Lasten, Zwangshaltungen),[1] degenerative Erkrankung der Kniegelenke (Gonarthrose) und...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fliesenleger (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zur Analyse und Beurteilung relevanter arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten und Ableitung organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen zu deren Vermeidung, Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Verarbeitung von Mörtel, beim Kleben, Beschichten und Spachteln sowie bei Reinigungsarbeiten, Beachtung einer möglichen Asbestbelastung bei Sanierun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.10 Versicherungen

Rz. 222 Versicherungen gehören zum Betriebsvermögen, wenn sie betrieblich veranlasst sind, also ein betriebliches Risiko abdecken; sie gehören zum Privatvermögen, wenn sie Vorsorge für ein privates Risiko treffen. Nicht entscheidend ist, welche Aufwendungen oder Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherer zu ersetzen sind. Stammt das versicherte Risiko aus de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 1.7 Externe Stellen

Beratung in Fragen der beruflichen Rehabilitation bieten unterschiedliche Einrichtungen. Nach § 167 SGB IX sind vor allem die Rehabilitationsträger betroffen. Da es um Menschen geht, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind das v. a. die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente Leistungen erbringt, um Beschäftigte in Arbeit zu halten; d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 2.4 Verfahrensbeteiligte

Infographic Zwingend zu beteiligen sind zunächst der Arbeitgeber bzw. eine von ihm benannte vertretungsberechtigte Person und die beschäftigte und BEM-berechtigte Person. Der Arbeitgeber hat das BEM anzubieten und bei Zustimmung der beschäftigten Person (i. d. R. des Arbeitnehmers) durchzuführen. Er muss auch den nach Art. 7, 9 DSGVO erforderlichen Datenschutz gewährleisten. N...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 1 Öffentlich-rechtliche Verantwortung

Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz ist eine staatliche Aufgabe. Ziel ist, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dieses Ziel wird durch Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verfolgt. Unterschieden werden muss dabei zwischen: überbetrieblicher Verantwortlichkeit un...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 1.1 Überbetriebliche Verantwortlichkeit

Die überbetriebliche Verantwortlichkeit obliegt den Unfallversicherungsträgern, d. h. den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie müssen mit allen geeigneten Mitteln dafür sorgen, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden und eine wirksame Erste Hilfe gewährleistet ist (vgl. §§ 121 ff., 114 SGB VII). Eine überbetriebl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist für bestimmte Tät... / Zusammenfassung

Überblick Umgang mit Gefahrstoffen und gefährdende Tätigkeiten können bei Einwirkung über mehrere Jahre zu Gesundheitsschäden führen. Im Jahr 2023 wurden bei 72.630 Beschäftigten arbeitsbedingte Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt, davon erhielten 4.800 eine BK-Rente.[1] Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten nimmt kontinuierlich zu (2025: 85). Untersuchungen im Rahm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist für bestimmte Tät... / 1.1 Definition und Hintergrund

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten durch regelmäßige Untersuchungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.[1] Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Ob arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ab....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist für bestimmte Tät... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge für seine Beschäftigten verpflichtet.[1] Er muss daher für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sorgen, zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt nach § 7 ArbMedVV beauftragen, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", dem Arzt alle erforderlichen Auskü...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizin / 1 Inhalte der Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin dient der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Gefährdungen und Erkrankungen sowie von Berufskrankheiten. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht dabei die betriebliche und individuelle Gesundheitsberatung, die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die rechtzeitige Einleitung berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizin / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsmedizin als präventivmedizinisches Fach befasst sich mit dem Schutz und der Förderung der Gesundheit von Erwerbstätigen. Im Mittelpunkt stehen die Wechselwirkungen zwischen Arbeitsplatz, beruflicher Tätigkeit sowie Gesundheit und arbeitsbedingten Erkrankungen. Arbeitsmedizin zielt darauf ab, gesundheitliche Risiken im Arbeitsumfeld frühzeitig zu erkennen u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1 Bade- und Heilkuren

Zu den medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen gehören typischerweise Bade- und Heilkuren. Die Kosten für eine solche Kurreise können als außergewöhnliche Belastung nur angesetzt werden, wenn die Kurreise zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend erscheint.[1] Folglich werden notwendige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.2 Maßnahmen der Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt ebenfalls medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, sofern sie der Heilbehandlung dienen.[1] Voraussetzung ist, dass ein Versicherter einen Arbeitsunfall erlitten oder sich eine Berufskrankheit zugezogen hat. Die Leistungen sind mit denen der Rentenversicherungsträger identisch. Allerdings ist keine Zuzahlung zu leisten.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.5 Folgen von Verstößen

Der Arbeitgeber hat nicht nur die öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Maßnahmen zu treffen, sondern der einzelne Arbeitnehmer hat nach § 618 Abs. 1 BGB auch einen Anspruch darauf, dass eine angemessene Gefährdungsbeurteilung bezüglich seiner Tätigkeit vorgenommen wird. Allerdings hat der Arbeitgeber dabei ein nicht unerhebli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Krankheitskosten

Krankheitskosten gelten als Kosten der privaten Lebensführung. Die Kosten sind unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen.[1] Kosten für typische Berufskrankheiten oder wenn ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Erkrankung und Beruf besteht, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 4.6 Berufskrankheit "Hitze"

Seit Anfang 2015 werden "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung" als Berufskrankheit BK 5103 (DGUV BK 5103) anerkannt. Berufskrankheiten sind laut § 9 Abs. 1 SGB VII Erkrankungen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen du...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.2 Gutachten, Sachverständigen/Zeugentätigkeit, Betriebsärzte

Die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens ist nur steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.[1] Nicht steuerfrei sind u. a. Gutachten für rechtliche Verfahren bzw. für Verfahren der Sozialversicherungen[2] (weil nicht die medizinische Betreuung der Patienten im Vordergrund steht)[3]: Alkohol-Gutachten; Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage fü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.4 Gesundheitsschutz

Der Zweck der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.[1] Die Mitbestimmung soll im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb erreichen. Sie umfasst sämtliche Maßnahmen, die dazu dienen, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen Druckgasflasch... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommt der Arbeitgeber oder seine Führungskraft den Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 30.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Krankheitskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 BA liegen bei Krankheitskosten nur vor, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder wenn der betriebliche Zusammenhang eindeutig besteht (BFH BStBl II 1980, 639). Genetische Strahlenschäden, die bei den Kindern eines Röntgenarztes auftreten, sind aber nicht beruflich veranlasst, sondern privat (BFH BStBl II 1980, 639). Auch der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Regeln über Zuständigkeitszuweisungen (Art 11ff VO (EG) Nr 883/2004)

Rn. 105 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Regelungen über die Zuständigkeitszuweisungen, die sich aus den Art 11 ff der VO (EG) Nr 883/2004 ergeben, dienen dazu, dass die vom sachlichen und persönlichen Geltungsbereich der VO (EG) Nr 883/2004 erfassten Fälle grundsätzlich nur den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats unterliegen, BFH v 31.03.2008, III B 132/07, BFH/NV 2008, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsinhaber

Rn. 194 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In der Person des Betriebsinhabers begründete Risiken, wie das Risiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls/Anschlags zu werden, stellen grds außerbetriebliche Risiken dar (BFH v 22.05.1969, IV R 144/68, BStBl II 1969, 489; BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 06.02.1992, IV R 30/91, BStBl II 1992, 653; BFH v 26.08.1993,...mehr