Fachbeiträge & Kommentare zu Berufskrankheit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (Art 67 VO (EG) Nr 883/2004)

Rn. 111 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Art 67 VO (EG) Nr 883/2004 , der an die Stelle der Art 73, 74, 77 und 78 der VO (EWG) Nr 1408/71 getreten ist, trifft eine Regelung für sämtliche Personen, die unter den persönlichen Geltungsbereich der VO (EG) Nr 883/2004 fallen. Es handelt dabei um die Personen, auf die der Regelungsbereich der Art 11–16 der VO (EG) Nr 883/2004 Anwendung f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Rn. 1780 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können im vollen Umfang steuerlich abgesetzt werden, wenn das Zimmer gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 Hs 2 EStG der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des StPfl ist. Es handelt sich bei dem Begriff des "Mittelpunktes der gesamten beruflichen und betrieblichen Tät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 3.1 Ziel und Anwendungsbereich

Ziel der Verordnung (§ 1 Abs. 1 ArbMedVV) ist, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Bei den Erkrankungen handelt es sich um Störungen der Gesundheit, "die ganz oder teilweise durch die Umstände bei der Arbeit verursacht werden können. Eine arbeitsbedingte Erkran...mehr

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ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 1 Zusammenfassung von Pflichten

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die Rechtsgrundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge in der betrieblichen Praxis: In sechs Fachverordnungen wird verpflichtend Bezug genommen. Achtung Arbeitssicherheitsgesetz Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge lässt arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen nach dem Arbeitssiche...mehr

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ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 2 Aufbau der Verordnung

Die ArbMedVV ist eine schlanke Verordnung mit 11 Paragrafen und einem Anhang. Ziel der Verordnung ist, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betriebl...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.3 Tod infolge einer Berufskrankheit (Abs. 2)

2.3.1 Zusammenhangsvermutung bei bestimmten Berufskrankheiten (Satz 1) Rz. 27 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Rechts- bzw. Tatsachenvermutung (vgl. auch die Gesetzesmotive BR-Drs. 263/95 S. 258 = BT-Drs. 13/2204 S. 91: "Dem Tod infolge eines Versicherungsfalls steht … gleich …"). Abs. 2 Satz 2 zeigt die Reichweite und die Grenze der Vermutung auf. Voraussetzung für das Eingreifen ...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.3.1 Zusammenhangsvermutung bei bestimmten Berufskrankheiten (Satz 1)

Rz. 27 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Rechts- bzw. Tatsachenvermutung (vgl. auch die Gesetzesmotive BR-Drs. 263/95 S. 258 = BT-Drs. 13/2204 S. 91: "Dem Tod infolge eines Versicherungsfalls steht … gleich …"). Abs. 2 Satz 2 zeigt die Reichweite und die Grenze der Vermutung auf. Voraussetzung für das Eingreifen der Vermutung ist, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wegen ei...mehr

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Jung, SGB VII § 84 Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 § 84 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie ist in der Fassung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 13/2204 S. 32, 95) bis heute unverändert und im Wesentlichen identisch mit § 572 RVO, wobei Satz 2 keine direkte RVO-Vorschrift vorangegangen...mehr

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Jung, SGB VII § 84 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Tatbestandliche Voraussetzungen sind: gefährdende Tätigkeit, deren Aufgabe, Versicherungsschutz am letzten Tag der Ausübung, dieser Tag liegt vor den Zeitpunkten des § 9 Abs. 5. Rz. 5 "Gefährdende" sind ihrer Art nach generell-abstrakt zur Verursachung der (konkreten) Berufskrankheit geeignete Tätigkeiten (vgl. BSG, Urteil v. 26.11.1987, 2 RU 20/87). Vgl. zum entsprechenden...mehr

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Jung, SGB VII § 84 Jahresar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 84 gilt auch für Versicherungsfälle, die "wie" eine Berufskrankheit gehandhabt werden ( § 9 Abs. 2 ). Die Vorschrift ist im Anwendungsbereich des § 83 (vgl. Komm. zu § 83 Rz 2) und dort auch hinsichtlich der Berechnung des Verletztengeldes (§ 47 Abs. 5) zu beachten. Bei Wiedererkrankung ist sie gegenüber § 48 Spezialnorm, sodass der Jahresarbeitsverdienst (JAV) nach des...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.2.1 Rechtlich wesentlicher Zusammenhang – Kausalität(en)

Rz. 9 Der Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 bis 3 – also bei Sterbegeld, Überführungskosten und Hinterbliebenenrenten – besteht nur, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist. Den Begriff des Versicherungsfalles bestimmt insoweit näher § 7 Abs. 1; erfasst sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Der Tod muss daher infolge eines Arbeitsunfalls, e...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 60 Angermaier, Gesetzliche Unfallversicherung: Ursachenzusammenhang und Wesentlichkeit im Rahmen der "Lebenszeitverkürzung um ein Jahr", jurisPR-SozR 24/2009 Anm. 3. Dahm, Neue Rechtsprechung zum Beweisnotstand im Sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Behindertenrecht 2012, 185. ders., Zum Anspruch eines eingetragenen Lebenspartners...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.3.2 Obduktion und Exhumierung (Satz 2)

Rz. 30 Gemäß Abs. 2 Satz 2 HS 2 darf zur Feststellung der Offenkundigkeit des fehlenden Zusammenhangs eine Obduktion und erst recht eine Exhumierung nicht gefordert werden. Im Interesse der Hinterbliebenen darf der Unfallversicherungsträger eine Obduktion verstorbener Versicherter daher nicht verlangen. Auch dies hat der Gesetzgeber aus Gründen der Pietät so normiert (vgl. i...mehr

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Jung, SGB VII § 83 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Der von § 83 erfasste Personenkreis umschließt kraft Gesetzes versicherte selbständig Tätige (Satz 1 Fallgruppe 1). Dies sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 versicherte Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sowie nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 versicherte Selbständige im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege. Nicht dazu zählen hingegen Selbsthilfe-Bauherren nach § 2 Abs. 1 Nr. 16...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.2.1.2 Selbsttötung

Rz. 21 Ob eine Selbsttötung im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht hängt davon ab, welche Motive dafür maßgeblich waren. Eine psychische Erkrankung, z. B. eine Depression, stellt eine innere Ursache dar. Ist die Selbsttötung wesentlich darauf zurückzuführen, so fehlt die Unfallkausalität selbst dann, wenn sich diese am Arbeitsplatz zugetragen hat. Es kommt aber...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.4 Blutprobe (Abs. 3)

Rz. 32 Abs. 3 erlaubt dem Unfallversicherungsträger, die Entnahme einer Blutprobe anzuordnen. Die Vorschrift setzt voraus, dass der Versicherte durch einen Arbeitsunfall, nicht infolge einer Berufskrankheit zu Tode kam ("getötet worden").mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.6 Prozessuales

Rz. 47 Das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist eine Tatbestandsvoraussetzung des Anspruchs auf Hinterbliebenenleistungen. Ein Hinterbliebener kann daher anders als ein Versicherter nicht (zunächst) allein die Feststellung des Vorliegens eines Versicherungsfalls verlangen (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.12.2020, L 9 U 3290/17). Die Klage einer Hinterbliebenen auf Feststel...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.1 Leistungen im Überblick

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass die Hinterbliebenen einen eigenen Anspruch auf Leistungen haben. Denn Ansprüche auf Hinterbliebenenleistungen sind eigenständige Rechtsansprüche, die sich zwar vom Recht des Versicherten ableiten, aber hinsichtlich aller Voraussetzungen gesondert zu prüfen sind (st. Rechtsprechung des BSG, BSG, Urteil v. 10.8.2021, B 2 U 2/20 R, Rz. 27; ...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Korrespondierende Regelungen finden sich zunächst in den §§ 64 ff. Zu beachten sind weiter die ergänzenden Regelungen im Verschollenheitsgesetz, so etwa §§ 1, 2 und 13 VerschG. § 7 bestimmt, was Versicherungsfälle sind, nämlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. § 8 Abs. 1 definiert den Begriff des Arbeitsunfalls, § 9 Abs. 1 bestimmt die anerkannten Berufskrankheiten.mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.2 Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Leistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. Ist also die Zuständigkeit des jeweiligen Rehabilitationsträgers zu einer Leistungsgruppe (§ 5) gegeben, richtet sich die grundsätzliche Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwisch...mehr

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Jung, SGB VII § 87 Jahresar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus der systematischen Stellung im zweiten Unterabschnitt des dritten Abschnittes folgt, dass § 87 nur die erstmalige Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) betrifft (BSG, Urteil v. 15.9.2011, B 2 U 24/10 R; anders noch nach dem Recht der RVO: vgl. BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 48/92). Für Neufeststellungen gelten die §§ 90, 91. Bis Ende 2020 enthielt § 91 ein...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Abs. 1 übernimmt teilweise die Regelungen des § 589 Abs. 1 RVO und gibt eine Übersicht über die Hinterbliebenenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Abs. 1a hat keine Vorgängervorschrift, der erstmalig mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt wurde. Abs. 2 entspricht § 5...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 nennt die Leistungen – Sterbegeld, Erstattung der Überführungskosten, Renten und Beihilfe –, auf die Hinterbliebene einen Anspruch haben; damit regelt Abs. 1 ganz allgemein die möglichen Ansprüche von Hinterbliebenen, hat daher Sammelfunktion und beschreibt den Kanon der Ansprüche abschließend. Abs. 1a stellt Lebenspartner im Hinblick auf den Kanon der Hinterblie...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

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Jung, SGB VII § 85 Mindest-... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Während Abs. 1 und 1a nach dem Alter gestaffelte Regelungen zum Mindest-JAV enthalten, verhält sich Abs. 2 zum Höchst-JAV. Die jeweilige Berechnung knüpft an die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV und damit an das Durchschnittsentgelt der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten im vorangegangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächst höheren, durch 420 teilbar...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 3.5 Anerkennung als Berufskrankheit

Psychische Erkrankungen sind zwar als Präventionsthema gesetzlich anerkannt (s. o.), werden von den Berufsgenossenschaften aber im Rahmen der Entschädigungen nicht anerkannt. Sie sind bislang nicht Gegenstand der Berufskrankheiten-Verordnung und werden von der Rechtsprechung der Sozialgerichte bisher nur in Ausnahmefällen als sog. "Wie-Berufskrankheit" anerkannt. Hier ist ins...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 2.2.1 Maßnahmen

Arbeitsmittel und Arbeitsprozesse sollen verschiedene Kriterien erfüllen, in erster Linie sollten sie keine gesundheitsschädigende Wirkung haben. Sämtliche Arbeitsprozesse stehen hierbei im Fokus. Das Hauptaugenmerk liegt auf Arbeitsmitteln, die eine gesunde Körperhaltung unterstützen. Gemeint ist aber auch das Design von Werkzeugen, Möbelstücken und technischen Gegenständen...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 13 Missachtet der Dienstberechtigte die Verpflichtungen aus § 618 BGB, steht dem Dienstverpflichteten ein einklagbarer Anspruch auf Erfüllung zu.[1] Der einklagbare Erfüllungsanspruch erstreckt sich dabei auch auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG.[2] Hiernach hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 4.2 Unfallversicherung

Versicherte erhalten Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen), wenn eine Sehbehinderung in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist oder sich verschlimmert hat.[1] Vorhandene Sehhilfen, die durch einen Arbeitsunfall beschädigt oder zerstört wurden, werden ersetzt.[2] Brillengläser werden in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Wiede...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / Zusammenfassung

Begriff Versicherte sind berufsunfähig, wenn der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann (Deutsche Rentenversicherung). Berufsunfähigkeit ist eine Form der Erwerbsminderung und – im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit, die vorübergehend ist – i. Allg. eine dauernde Beeinträchtigung. Ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 3.1 Prävention

Höchste Priorität hat die Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (§ 4 ArbSchG). Dies muss durch Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schulungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet werden. Die Zahl der Unfälle und des Auftretens von Berufskrankheiten und damit auch die Za...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tierärzte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Tierärzte, die im > Öffentlicher Dienst als Fleischbeschauer tätig werden, sind insoweit nichtselbständig tätig. Freiberuflich praktizierende Tierärzte erzielen > Einkünfte aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG (Katalogberuf nach dortigem Satz 2); ergänzend > Ärzte. Zu den beruflichen Gefährdungen der Tierärzte gehören > Berufskrankheiten. Rz. 2 Stand: EL ...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.2 Mobbing als Berufskrankheit?

Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet, die der Versicherte auf Mobbing im Zusammenhang mit seiner versicherten beruflichen Tätigkeit zurückführt, stellen keine Berufskrankheit nach der Berufskrankheiten-Liste der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) dar, da Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet nicht ausdrücklich in der Berufskrankheite...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.4 Keine Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB III

Die Haftungsbeschränkung nach § 105 Abs. 1 SGB VII ist bei Mobbing von Arbeitnehmern durch einen Vorgesetzten nicht einschlägig. Nach dieser Vorschrift sind Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersat...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.5 Möglichkeiten von betroffenen Arbeitnehmern

Die Möglichkeiten betroffener Arbeitnehmer, gegen Belästigungen vorzugehen, richten sich insbesondere danach, welcher Art die Belästigung ist. In Betracht kommt eine Beschwerde beim Arbeitgeber und/oder beim Betriebsrat.[1] Von Belästigungen betroffene Arbeitnehmer können auch berechtigt sein, die Arbeitsleistung zurückzuhalten (sog. Leistungsverweigerungsrecht).[2] Außerdem...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.1 Mobbing als Arbeitsunfall

Arbeitnehmer, deren Gesundheit durch einen Arbeitsunfall geschädigt worden ist, haben nach Maßgabe der §§ 26 ff. SGB VII einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztenrente). Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer bei der versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet.[1] Unfälle ...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.3 Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

In zahlreichen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen und Regelungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt und in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Solche "Anti-Mobbing-Vereinbarungen" enthalten i. d. R. eine Definition des Mobbingbegriffs, einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Sanktionen zur Mobbingbekämpfun...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3.1 Bisher keine Listen-Berufskrankheit

Rz. 64 Die Krankheit darf nicht in der Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur BKV) aufgeführt sein (1. Alternative). Die Krankheit ist zwar in der Berufskrankheitenliste aufgeführt, die weiteren dort aufgeführten Voraussetzungen, insbesondere die dort genannten Einwirkungen, liegen nicht vor (Alternative 2). Praxis-Beispiel Hautkrebs, der bei einem Dachdecker aber nicht durch R...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4 Anerkennung einer Krankheit wie eine Berufskrankheit

2.4.1 Abgrenzung zu den Listen-Berufskrankheiten Rz. 59 Abs. 2 enthält eine Öffnungsklausel, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgeführt ist, "wie eine Berufskrankheit" anzuerkennen ist und Leistungen zu gewähren sind. Es handelt sich dabei um einen gesetzgeberischen Kompromiss. Um der Praktik...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskrankheit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Berufskrankheitenrecht ist deutlich jünger als die gesetzliche Unfallversicherung, die ursprünglich nur für Arbeitsunfälle in Industriebetrieben konzipiert war (Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884, RGBl. 1884 S. 69, in Kraft getreten am 1.10.1885). Von einem Unfall konnte und kann begrifflich aber nur die Rede sein, wenn die schädigenden Einwir...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3.2 Prüfungsschema zur Anerkennung einer Krankheit wie eine Berufskrankheit (§ 9 Abs. 2)

Rz. 113 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII Zugehörigkeit des Versicherten zu einer besonderen Personengruppe Einwirkungen mit erheblich höherem Einwirkungsgrad als bei der Gesamtbevölkerung Krankheit, die nicht die Voraussetzungen eines Tatbestandes der BK-Liste erfüllt Neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung, nämlich fun...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.1 Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit

2.8.1.1 Gefahrenbegriff Rz. 92 Abs. 4 Satz 1 übernimmt die bereits zuvor in § 3 Abs. 1 Satz 2 BKV geregelte Verpflichtung der Unfallversicherungsträger bei den Versicherten darauf hinzuwirken, eine gefährdende Tätigkeit zu unterlassen, wenn sich nicht die Gefahr beseitigen lässt, dass die Krankheit wiederauflebt oder sich verschlimmert. Anders als § 3 Abs. 1 BKV setzt Abs. 4 ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3.1 Prüfungsschema zur Feststellung einer Listen-Berufskrankheit (§ 9 Abs. 1)

Rz. 112 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII äußere (betriebliche) Einwirkung i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes innerer (rechtlicher) Zusammenhang zwischen 1. und 2. äußere (betriebliche) Einwirkung Gesundheitsschaden i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes als Erstschaden Ursachenzusammenhang zwischen 3. und 4. = haftungsbegründende Kausalität Ergebnis:...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.1 Abgrenzung zu den Listen-Berufskrankheiten

Rz. 59 Abs. 2 enthält eine Öffnungsklausel, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgeführt ist, "wie eine Berufskrankheit" anzuerkennen ist und Leistungen zu gewähren sind. Es handelt sich dabei um einen gesetzgeberischen Kompromiss. Um der Praktikabilität willen sieht Abs. 1 ein Listensystem vo...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.5 Fehlen einer im Berufskrankheiten-Tatbestand definierten Mindestdosis

Rz. 31e Werden im BK-Tatbestand keine Einwirkungsgrößen benannt und sind bei dieser BK Dosis-Wirkungs-Beziehungen nicht durch den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand belegt, so können keine Mindestschwellenwerte erarbeitet und angewandt werden und keine sog. sichere Dosis benannt werden, deren Nichtüberschreiten von vornherein eine Verursachung des im Verordnungstex...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.3 Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

Rz. 56 Der am 1.1.2021 in Kraft getretene Abs. 1a schafft eine gesetzliche Grundlage für die Stellung, die Aufgaben und die Organisation des ärztlichen Sachverständigenbeirats. Dieses Gremium berät und unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und bei der Erarbeitung wissenschaftlicher Stell...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3.4 Ursachenzusammenhang im Einzelfall

Rz. 70 Ebenso wie bei der Anerkennung nach Abs. 1 muss auch bei der Anerkennung wie eine Berufskrankheit die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität im Einzelfall geprüft werden. Der ursächliche Zusammenhang zwischen der gefährdenden Einwirkung bei der versicherten Beschäftigung und zwischen dieser Einwirkung und der Erkrankung müssen mit Wahrscheinlichkei...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8 Regelungen zur Prävention

Rz. 91 Mit der ab 1.1.2021 geltenden Neufassung des Abs. 4 treten Regelungen zur Prävention im Zusammenwirken von Versicherten, Arbeitgebern und Unfallversicherungsträgern an die Stelle der außer Kraft getretenen Vorschriften zum Unterlassungszwang. Die Regelungen beschränken sich nicht auf die Berufskrankheiten, bei denen bisher der Unterlassungszwang galt, sondern gelten f...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.6 Eventuelle Listenvorbehalte

Rz. 32 Der Tatbestand einer Berufskrankheit kann weitere Zusatzvoraussetzungen enthalten, zu denen vor allem die Einschränkung auf bestimmte Gefährdungsbereiche und der Unterlassungszwang zählen. Darüber hinaus fordern manche Berufskrankheiten bestimmte Krankheitsverläufe (Nr. 2105: Chronizität) oder Erkrankungsarten (Nr. 5101: Schwere oder wiederholte Rückfälligkeit). 2.1.6....mehr