Fachbeiträge & Kommentare zu BEPS

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 Überblick

Das Steueroasen-Abwehrgesetz ist die nationale Umsetzung der auf EU-Ebene eingesetzten Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung – Code of Conduct Group), deren Aufgabe die Entwicklung, Prüfung und Anpassung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ist. Das Gesetz ist am 25.6.2021 in Kraft getreten[1] Es wird ergänzt durch die Steueroasen-Ab...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.8 EU Richtlinie zur Globalen Mindestbesteuerung

Die Richtlinie (EU 2022/2523 des Rates vom 14.12.2022) gibt den Rahmen zur Umsetzung des BEPS Projekte zur Globalen Mindestbesteuerung vor. Die deutsche Umsetzung erfolgt durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG vom 27.12.2023, BGBl 2023 I S. 397). Hinweis: Der Bundestag hat am 14.11.2025 das Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Lösung derartiger Doppelbesteuerungsprobleme hat die Bundesrepublik rund 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die dem nationalen Recht vorgehen (§ 2 AO). Sie regeln vorrangig in den Zuweisungsartikeln die Abgrenzung der Besteuerung zwischen dem Quellenstaat (Ausland) und Wohnsitzstaat (Deutsch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Begriff der Doppelbesteuerung

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die meisten anderen Staaten in der Welt knüpfen bei der Besteuerung regelmäßig an folgende Tatbestände an: Welteinkommensprinzip Für im Inland ansässige natürliche Personen oder Gesellschaften (Steuerinländer) erstreckt sich das Besteuerungsrecht aufgrund der Festlegung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Rechteüberlassung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.3 Umsetzung von BEPS

Umsetzung des BEPS Konzepts im BEPS-MLI-Anwendungsgesetz Art. 9 MLI soll das in vielen deutschen DBA enthaltene Quellenbesteuerungsrecht des Belegenheitsstaates des Art. 13 Abs. 4 OECD-MA 2017 an Veräußerungsgewinnen bei Anteilen an Grundstücksgesellschaften gegen Steuergestaltungen schützen. Deutschland entscheidet sich im MLI Anwendungsgesetz für die Anwendung der Norm. Das...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.2 Einzelfragen der Ermittlung der maßgebenden Grundstücksquote

Immobilienkapitalgesellschaften haben regelmäßig in ihrem Betriebsvermögen nicht nur Grundbesitz oder Anteile an Grundstücksgesellschaften, sondern insbesondere bei Umschichtungen (Verkäufen) auch Kapitalanlagen. Anhand des jeweiligen DBA ist sowohl die Quote (die zwischen 50 % und 75 % liegen kann), der maßgebende Bezug (nur unmittelbarer Grundbesitz oder auch nachgeordnete...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.1 Multilaterales Instrument

Das Multilaterale Instrument der OECD (MLI) dient der Modifikation bestehender DBA, um diese an die DBA-bezogenen Standards des BEPS-Projekts (Abschlussberichte aus dem Jahr 2015) anzupassen. Der sich in Deutschland seitdem und über zwei Umsetzungsgesetze (MLI-Umsetzungsgesetz und BEPSMLI-Anwendungsgesetz) hinziehende Prozess zur Umsetzung des MLI in neun DBA ist mit der Not...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.1 Multilaterales Instrument (MLI)

Mit der Verkündung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 205) hat Deutschland das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des sog. Multilateralen Instruments (MLI), welches die gleichzeitige Umsetzung der BEPS-Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung in neun deutschen DBA sicherstellen soll, abgeschlossen. Die Notifikation bei der OECD erfolgte ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.7.2 Neue Mindeststeuer-Bericht-Verordnung

Der Regierungsentwurf einer Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die Ausgestaltung und den Informationsaustausch von Mindeststeuer-Berichten (Mindeststeuer-Bericht-Verordnung, MinStBV-E) sieht neben Begriffsbestimmungen (§ 2 MinStBV-E) u. a. folgende Regelungsbereiche zur Umsetzung internationaler Vorgaben vor: § 4 MinStBV-E: Definition...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.2 DBA Lettland

Die Ratifikationsurkunden zum Änderungsprotokoll des DBA wurden zwischen Deutschland und Lettland im zweiten Halbjahr 2024 ausgetauscht. Es ist daher grundsätzlich seit dem 1.1.2025 anzuwenden. In dem Änderungsprotokoll werden insbesondere abkommensrechtliche Maßnahmen des BEPS-Projekts bilateral umgesetzt. So wird die Präambel nach Vorbild des Artikel 6 des Multilateralen I...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.7.1 Mindeststeuer-Anpassungsgesetz

Mit den seit Beginn des Jahres 2024 geltenden Regelungen des deutschen Mindeststeuergesetzes (MinStG) wurden die Regelungen der europäischen Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (EU 2022/2523) umgesetzt. Hinweis Die EU-Richtlinie wiederum basiert auf der gle...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.12.2 Internationale Verständigungsverfahren

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten spielen internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren bei der Vermeidung von Doppelbesteuerungen eine große Rolle. Mit BMF-Schreiben v. 24.9.2025 (BStBl 2025 I S. 1738) überarbeitet das BMF sein bisheriges Merkblatt v. 21.2.2024. Neu aufgenommen wurden dabei u. a. Ausführungen für ertragsteuerliche Organschaften. Danach ist der An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 234. Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (StAwG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2056

Rn. 254 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz dient der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates der EU zur sog "Schwarzen Liste" der EU (erwähnt in § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 StAbwG) sowie der empfohlenen Maßnahmen der Gruppe "Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)" in nationales Recht in einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten. Personen und Unternehmen sollen durch ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verweis auf § 42 AO (§ 36a Abs 7 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wenn der § 36a EStG in Abs 7 apodiktisch festhält, dass § 42 AO durch die vorangestellten 6 Absätze unberührt bleibt, so wird nicht richtig deutlich, was mit dieser Ansage eigentlich erreicht werden soll. Gemeint sein kann damit eigentlich nur, dass der § 36a EStG keinesfalls eine abschließende Regelung hinsichtlich der möglichen Anrechnungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXII. Tatsächlicher Steueraufwand oder Steuerertrag nach Mindeststeuergesetzen (§ 285 Nr. 30a)

Rn. 797a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Bereits 2013 haben sich die OECD- und G20-Länder sowie Schwellen- und Entwicklungsländer zum sog. BEPS-Projekt zusammengeschlossen, mit dem die angeschlossenen Staaten weltweit Gewinnverkürzungen und -verlagerungen bekämpfen wollen. Mittlerweile gibt es mit BEPS 2.0 bereits ein Nachfolgeprojekt zur ursprünglichen BEPS-Initiative. Dieses Pro...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Internationales Steuerrecht... / 4 Ausblick – Die Lizenzschranke und weitere Überlegungen zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung

Die OECD hat im Mai 2019 ihr Programme of Work zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung vorgestellt. Dieses besteht aus dem sog. Pillar One, der Ausarbeitung globaler Verrechnungspreismethoden zur Aufteilung des digitalen Gewinns, der Implementierung der neuen Besteuerungsrechte sowie dem Pillar Two, der Einführung einer Globalen Mindestbesteuerung ("BEPS 2.0")...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.3 Begünstigte immaterielle Wirtschaftsgüter und Rückausnahmen

Nach dem Abschlussbericht der OECD gibt es 3 Kategorien geschützter immaterieller Wirtschaftsgüter.[1] Dies sind: Patente im weiteren Sinne (einschl. Gebrauchsmuster); urheberrechtlich geschützte Software; sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter ("nicht-offensichtlich, nützlich und neuartig"), die ähnliche Genehmigungen bzw. Registrierungen wie Patente benötigen. Dies führt aber ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.1 Grundsatz

Im Hinblick auf die internationale Einigung zur zulässigen Förderung von Forschung und Entwicklung, dem sog. Nexus-Ansatz, greift die Lizenzschranke nicht, wenn das ausländische Präferenzsystem diesem Ansatz folgt. Dieser Ansatz formuliert faktisch ein Substanzerfordernis. Die den Lizenzeinnahmen zugrunde liegenden immateriellen Wirtschaftsgüter müssen durch eigene Forschung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Als eine über die BEPS-Empfehlungen hinausgehende Reaktion auf die Berichte zu Aktion 5 "unfairer Steuerwettbewerb der Staaten" greift in Deutschland mit Wirkung ab 2018 ein partielles Abzugsverbot für Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen[1] nach § 4j EStG, wenn die effektive Steuerlast aufgrund eines schädlichen Präferenzsystems beim Empfänger unter 15...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11 Zusammenfassendes Beispiel: Niedrigsteuergrenze bis einschließlich 2023

Die inländische A-GmbH ist 100 %ige Tochtergesellschaft der französischen Muttergesellschaft B-S.A. Beide sind im Bereich einer Hochtechnologie tätig. Die A-GmbH zahlt nach Fremdvergleichsgrundsätzen angemessene 10 % Lizenzgebühren (als Umsatzlizenz). Diese entfallen in Höhe von 6 % auf die Nutzung des geschützten Markenrechts der B-S.A. und in Höhe von 4 % auf diverse techni...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 OECD-Kompromiss "Nexus-Ansatz"

Im Abschlussbericht[1] zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende steuerliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregelungen eingestuft, bei denen die Gefahr besteht, dass sie zur künstlichen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Das Multilaterale Instrument

Rz. 303 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Industriestaaten (G 20) haben im Jahr 2012 die > OECD damit beauftragt, Vorschläge zur Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen zur > Steuerumgehung zu erarbeiten. Die OECD hat daraufhin das BEPS-Projekt (BEPS = Base Erosion and Profit Shifting = Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) gestartet. Am 05.10.2015 hat die OECD einen Aktions...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Zuständige Behörde

Rz. 95 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für Verständigungsverfahren nach einem DBA (> Rz 67 ff), dem BEPS-MLI-Anwendungsgesetz (> Rz 306) und dem EU-DBA-SBG (> Rz 80 ff) sowie für den Internationalen Rechtshilfeverkehr in Einzelfällen. Zum Verfahren vgl BMF vom 24.09.2025 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Sch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Schiedsverfahren

Rz. 75 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Sofern sich die zuständigen Behörden nicht auf eine einvernehmliche Lösung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung verständigen können, sehen einige DBA iRd Verständigungsverfahrens ein besonderes Schiedsverfahren vor. Ist dies der Fall, hat der Stpfl grundsätzlich auch ein Anrecht auf Durchführung des Schiedsverfahrens. Nach Ansicht der FinVe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Begriff der Doppelbesteuerung ist nicht eindeutig definiert. Eine mehrfache Besteuerung droht, wenn derselbe Steuergegenstand, zB > Arbeitslohn für eine Tätigkeit im > Ausland Rz 1, in zwei oder mehreren Staaten nach deren innerstaatlichem Recht für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Geschieht dies bei der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 144. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 144. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 03.10.2025. Aus diesem umfassenden Update lassen sich die folgenden zentralen Stichworte besonders hervorheben: Ausbildungsfreibetrag (Kommentierung zu § 33a Abs. 2 EStG), Auskünfte und Zusagen des Finanzamts (Erläuterung der lohnsteuerrechtlichen Anrufungsauskunft nach § 42e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Begrifflichkeit

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 In den DBA bzw bei deren Anwendung werden häufig Begriffe verwendet, die für das nationale Steuerrecht eher untypisch sind und deshalb nachstehend in alphabetischer Reihenfolge kurz erläutert werden. Anrechnungsmethode: Eine der beiden Methoden, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann, in diesem Fall durch Anrechnung der im anderen Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB 2016, 614; Becker/Loose/Misere, Bewirkt § 20 Abs. 2 AStG eine Verrechnung ausländischer Betriebsstättenverluste im Inland?, IStR 2016, 353; Benz/Böhmer, Die Nichtanwendungsgesetze des RefE eines "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", DB 2016, 1531; Brombach-Krüger, Treaty Override aus europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg steuerliche Grundsätze im Nicht-DBA-Fall (Ausnahmefall)

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 (1) Inländische gewerbliche PersGes mit ausländischen Betriebstätten und/oder ausländischen Gesellschaftern Der Gewinnanteil, der vom Gewinn einer inländischen gewerblichen PersGes aus einer ausländischen Betriebsstätte stammt, ist bei inländischen Gesellschaftern nach dem Welteinkommensprinzip im Inland stpfl; die im Ausland entrichtete Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerlicher Pflichtenkreis

Rz. 1587 [Autor/Stand] In- und ausländische Kapitalgesellschaften sind selbständige Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Nr. 1 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG), d.h. es ist stets zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene zu trennen. Das Trennungsprinzip [2] gilt auch für international verbundene Kapitalgesellschaften, insbe sondere für international operierende Konzerne[3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einschränkung der Maßgeblichkeit des inländischen Steuerrechts für gewerbliche PersGes mit Auslandsbezug durch DBA

Rn. 18b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das internationale Steuerrecht und das Doppelbesteuerungsrecht kennen die deutsche Mitunternehmerbesteuerung mit Gesamthandsbilanz, Ergänzungs- und Sonderbilanzen, Sondervergütungen, die zum Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft gehören, gewerblicher Prägung bzw Infizierung meist nicht. Zur Vermeidung daraus folgender sog "weißer Einkünfte"...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Differenzen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes

Rz. 33 Das politische Ziel, den auf die Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung abzielenden Steuerpraktiken multinationaler Unt ein Ende zu setzen, hat seinen Niederschlag in dem Bericht über das OECD/G20-Projekt "Steuerliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft – Mustervorschriften zur weltweiten...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschriften des § 252 HGB gelten für alle Kfl. und sind sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss zu beachten. Die Pflicht zur Beachtung der GoB auch im Konzernabschluss ergibt sich dabei bereits aus § 297 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB, der vorschreibt, dass der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen ist und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikationen des ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Grenzen des Fremdvergleichsgrundsatzes

Rz. 18.2 [Autor/Stand] Grenzen durch stark integrierte Leistungsbeziehungen. Obwohl ein weltweiter Konsens darüber besteht, dass die internationale Gewinnabgrenzung transaktionsbezogen auf Basis eines Fremdvergleichs durchzuführen ist, ist der Fremdvergleichsgrundsatz nicht unumstritten.[2] Die dafür angeführten Gründe beziehen sich regelmäßig auf die nicht zu verleugnenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorgaben der OECD zu Preisanpassungsklauseln

Rz. 2686 [Autor/Stand] OECD-Praxis bis 2010. In den OECD-Leitlinien 2010 wird verschiedentlich festgestellt, dass die Ermittlung von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschafts güter oftmals mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.[2] Die OECD fordert insofern für den Fall, dass die Wertermittlung im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine hohe Unsicherheit aufweist bzw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Materialien der OECD

Rz. 59 [Autor/Stand] Anwendung der OECD-Leitlinien durch die Finanzverwaltung. Ein zentrales Anliegen der VWG Verrechnungspreise ist die international einheitliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Infolgedessen "orientiert sich die deutsche Finanzverwaltung im Rahmen des geltenden innerstaatlichen Rechts grundsätzlich an den OECD-Leitlinien",[2] und zwar unabhängig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / l) Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA

Rz. 40 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz gem. Art. 9 Abs. 1 OECD-MA . Art. 9 OECD-MA regelt die internationale Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen, die, ebenso wie die damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Thematik der internationalen Verrechnungspreise, immer mehr im Fokus der deutschen und internationalen Finanzbehörden steht. Eine wesentlich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Besonderheiten bei der Anwendung auf einen ständigen Vertreter, der ein rechtlich eigenständiges Unternehmen ist (Abs. 2)

(2) Handelt es sich bei einem ständigen Vertreter um ein rechtlich selbständiges Unternehmen mit eigenem Personal im Sinne des § 2 Absatz 4, so sind für die sinngemäße Anwendung nach Absatz 1 abweichend von § 2 Absatz 3 alle Personalfunktionen, die vom Personal des ständigen Vertreters für den Vertretenen ausgeübt werden, als eigene Personalfunktionen des Vertretenen zu beh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Schrifttum:

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grundsätzliches

Rz. 2703 [Autor/Stand] Anknüpfung der Gewinnberechtigung an die DEMPE-Funktionen und -Risiken. § 1 Abs. 3c Satz 4 setzt das DEMPE-Konzept der OECD (Rz. 2704) in deutsches Steuerrecht um. Die Vorschrift nennt zunächst die sog. DEMPE-Funktionen (Entwicklung/Erschaffung, Verbesserung, Erhalt, Schutz und Verwertung) und stellt fest, dass diese – soweit nicht vom Eigentümer ausge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) VWG VP 2023

Rz. 869 [Autor/Stand] Aufgabe des eingeschränkten Anwendungsbereichs der TNMM. Nach den VWG-Verfahren waren die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode wie die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode zwar grundsätzlich anerkannt,[2] sie kamen allerdings nur subsidiär zu den Standardmethoden zur Anwendung.[3] Der Anwendungsbereich der geschäftsvorfallbezogenen N...mehr